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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gewerbeschein


Schiller
2007-04-03, 20:01:47
Ahoi,

ich habe evtl. angedacht mir einen Gewerbeschein für ein Kleinstgewerbe zu holen.

Den Strich durch die Rechnung macht mir aber glaube ich meine Situation: Azubi + Kindergeld.

D.h. wohl, wenn ich richtig liege, dass der Verdienst aus meiner "Selbstständigkeit" an meinen Azubi-"Lohn" angerechnet wird. Und wenn ich dann insgesamt über dem Freibetrag des Kindergeldes liege, heißt das, dass mir das Kindergeld gestrichen wird.

Richtig?

Aber was ist mit dem Freibetrag des Gewerbescheins (7688€ oder so)!? Was zählt da? Wird dort auch mein Lohn angerechnet oder nur der Umsatz des "Gewerbes"?

Danke schonmal.

Mfg

Das Auge
2007-04-03, 20:11:07
Wofür brauchst du den Schein, wenn ich fragen darf? Ich hatte nämlich auch mal einen und hab damit eher schlechte Erfahrungen gemacht, was die Steuererklärung anbelangt...
Der Hu***sohn von Sachbearbeiter wollte ne Bilanz usw. sehen - reine Schikane, va. da es reine Willkür war, da bei nem Kumpel, der im Prinzip das gleiche Gewerbe angemeldet hatte, sowas komischerweise nie nötig war.
Und ja, ich war immer unter dem Freibetrag. Hab den Schein ja nur genutzt um ein paar Bestellungen beim Großhändler rauszuhauen...

Wenn du den Schein nicht wirklich brauchst, würde ich es also lassen. Die Gewinne werden btw. natürlich deinem Lohn angerechnet, wenn du damit über dem Freibetrag des Kindergeldes sein solltest - Pech gehabt (afaik).

skybeat #01
2007-04-03, 20:14:00
alles was am ende bei dem gewerbe rauskommt zählt dazu. bleibst du drunter biste von der umsatzsteuer befreit. also ich habe einen gewerbeschein und werd langsam mal was draus machen. :)
doch wie meintet ihr gerade das mit dem kindergeld? leidet das drunter wenn ich mit meinem gewerbe geld verdiene?

ElNipp
2007-04-03, 20:28:49
ich habe evtl. angedacht mir einen Gewerbeschein für ein Kleinstgewerbe zu holen.
"Angedacht"? Man muss in Deutschland ein Gewerbe anmelden, sobald man auf Dauer und mit Gewinnerzielungsabsicht (ob man wirklich Gewinn macht ist irrelevant) eine selbstständige Arbeit verrichtet. Ausgenommen sind Freiberufler. Das ist also eigentlich keine Entscheidung, die du selber fällen kannst.

Der Hu***sohn von Sachbearbeiter wollte ne Bilanz usw. sehen - reine Schikane, va. da es reine Willkür war, da bei nem Kumpel, der im Prinzip das gleiche Gewerbe angemeldet hatte, sowas komischerweise nie nötig war.
Und ja, ich war immer unter dem Freibetrag. Hab den Schein ja nur genutzt um ein paar Bestellungen beim Großhändler rauszuhauen...
Vielleicht genau deswegen? Das nennt man auch Scheingewerbe und wird vom Finanzamt garnicht gerne gesehen ;)
Als Kleingewerbe muss man eigentlich keine doppelte Buchführung haben.


doch wie meintet ihr gerade das mit dem kindergeld? leidet das drunter wenn ich mit meinem gewerbe geld verdiene?
Sobald du mit deinen jährlichen Einnahmen über ~7650 EUR kommst (egal ob aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit), kriegst du kein Kindergeld mehr.

BoneDaddy
2007-04-03, 20:38:06
Der Hu***sohn von Sachbearbeiter wollte ne Bilanz usw. sehen - reine Schikane, va. da es reine Willkür war, da bei nem Kumpel, der im Prinzip das gleiche Gewerbe angemeldet hatte, sowas komischerweise nie nötig war.
Und ja, ich war immer unter dem Freibetrag. Hab den Schein ja nur genutzt um ein paar Bestellungen beim Großhändler rauszuhauen...


Warum ist der Sachbearbeiter ein Hu...sohn? Es ist völlig normal, dass man eine Bilanz zur Steuererklärung abgibt und hat nichts mit Schikane oder Willkür zu tun. Außerdem solltest du sowas doch auch für dich selbst anfertigen um deine Ausgaben zu kontrollieren. Wo ist dein Problem?

skybeat #01
2007-04-03, 20:40:34
ja das verstehe ich auch nicht. es ist doch vollkommen normal, dass man was schreibt wo man sieht wie es im gewerbe läuft.... also wenn dir das schon zuviel ist dann solltest du es lieber sein lassen.

Tommes
2007-04-03, 20:40:50
Ich musste in den letzten 5 Jahren auch keine Bilanz abgeben.

ElNipp
2007-04-03, 20:48:17
Als Kleingewerbe muss man keine Bilanzen erstellen. Ein Buchführung, mit der man Einnahmen und Ausgaben nachvollziehen kann, ist aber Pflicht.

Tommes
2007-04-03, 20:49:38
Ja die habe ich natürlich, wollte aber bisher noch niemand einsehen ;)

skybeat #01
2007-04-03, 21:11:35
Ja die habe ich natürlich, wollte aber bisher noch niemand einsehen ;)
was ja auch logisch ist, da die leude ni ganz so viel langeweile haben, dass die jeden überprüfen ^^

Schiller
2007-04-03, 21:57:03
So viele Antworten und kaum einer geht auf meine Fragen ein. :D Cool! :uup: ;)

Das Auge
2007-04-03, 22:49:19
Warum ist der Sachbearbeiter ein Hu...sohn? Es ist völlig normal, dass man eine Bilanz zur Steuererklärung abgibt und hat nichts mit Schikane oder Willkür zu tun. Außerdem solltest du sowas doch auch für dich selbst anfertigen um deine Ausgaben zu kontrollieren. Wo ist dein Problem?

Weil ich lockerst unter dem Freibetrag war?! Dazu brauch ich dem Heini keine Bilanz schicken, das kann der doch auch so einsehen...
Außerdem war es wie gesagt bei nem Kumpel nicht nötig, bei Tommes hier anscheinend auch nicht. Von daher -> Willkür -> Hu***sohn. Der Typ hat mich auch sonst schikaniert wo es nur ging, einer von der ganz pungeligen Sorte...dabei hab ich nicht mal irgendwo beschissen.
Aber egal, ich hab das Gewerbe sowieso irgendwann abgemeldet, weil es sich einfach nicht mehr gelohnt hat, über den Großhandel einzukaufen.

ElNipp
2007-04-03, 23:00:02
So viele Antworten und kaum einer geht auf meine Fragen ein. :D Cool! :uup: ;)
Die wurde doch schon beantwortet:

Sobald du mit deinen jährlichen Einnahmen über ~7650 EUR kommst (egal ob aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit), kriegst du kein Kindergeld mehr.

und

Die Gewinne werden btw. natürlich deinem Lohn angerechnet, wenn du damit über dem Freibetrag des Kindergeldes sein solltest - Pech gehabt (afaik).