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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vista - Vista auf anderem PC nutzen


Locutus2002
2007-04-07, 21:06:31
Hallo,

Ich habe mir eine SystemBuilder-Lizenz von Vista x32 gekauft und diese zum Testen auf einem Ahtlon64-X2-System installiert und auch aktiviert.
Nun möchte ich diese Version aber nicht mehr auf diesem PC nutzen, sondern sie stattdessen auf meinem Centrino-Notebook nutzen.

Leider verweigert mir M$ sowohl über Internet als auch über Telefon die Aktivierung auf dem Notebook, da ich das Vista nur auf dem PC nutzen dürfte, auf dem ich es zum ersten Mal aktiviert habe.

Darf das überhaupt sein? Diese Restriktion gilt doch nur für vorinstalliertes Vista!

Kann mir da jemand helfen? Danke!

Grestorn
2007-04-07, 21:19:12
Hallo,

Ich habe mir eine SystemBuilder-Lizenz von Vista x32 gekauft und diese zum Testen auf einem Ahtlon64-X2-System installiert und auch aktiviert.
Nun möchte ich diese Version aber nicht mehr auf diesem PC nutzen, sondern sie stattdessen auf meinem Centrino-Notebook nutzen.

Leider verweigert mir M$ sowohl über Internet als auch über Telefon die Aktivierung auf dem Notebook, da ich das Vista nur auf dem PC nutzen dürfte, auf dem ich es zum ersten Mal aktiviert habe.

Darf das überhaupt sein? Diese Restriktion gilt doch nur für vorinstalliertes Vista!

Kann mir da jemand helfen? Danke!

Wenn Du sagst, dass Du es auf dem PC deinstalliert hast, müssen Sie es Dir aktivieren. Da führt im deutschen Recht kein Weg daran vorbei.

Nur OEM Versionen, die bereits beim Verkauf an eine ganz bestimmte Hardware (Motherboard) gebunden sind, lassen sich nicht übertragen.

SB Versionen sind übertragbar.

Lord Wotan
2007-04-07, 22:06:27
Wenn Du sagst, dass Du es auf dem PC deinstalliert hast, müssen Sie es Dir aktivieren. Da führt im deutschen Recht kein Weg daran vorbei.

Nur OEM Versionen, die bereits beim Verkauf an eine ganz bestimmte Hardware (Motherboard) gebunden sind, lassen sich nicht übertragen.

SB Versionen sind übertragbar.
Das mit OEM stimmt nicht. Auch OEM Versionen sind nach Deutschen Recht auf jeden PC übertragbar. Der Verbraucherschutz hat das gegen über MS vor einen Gericht er stritten. Das Koppeln von Software an Hardware ist nicht rechtens in der "BRD". Ansonsten stimme ich deiner Antwort aber voll zu. MS muss die Software Aktivieren. Er sollte mit Presse und Verbraucherschutz drohen. Denn die Computerzeitungen warten doch darauf. Das MS sich weigert, das sie Ehrlichen Käufern ihres "Beta" Programmes (Vista), bei der Aktivierung bescheißen.

JaDz
2007-04-07, 22:23:27
Das mit OEM stimmt nicht. Auch OEM Versionen sind nach Deutschen Recht auf jeden PC übertragbar. Der Verbraucherschutz hat das gegen über MS vor einen Gericht er stritten.
Dazu hätte ich doch mal gerne einen Link zum Nachlesen. Es geht hier wohlgemerkt um die meist per BIOS-Lock an die Mainboards der OEM-PCs gebündelten Windows-Versionen, welche meist als Recovery-CDs / -DVDs vorliegen und auf dem Ursprungsrechner normalerweise voraktiviert sind.

Grestorn
2007-04-07, 22:42:56
Das mit OEM stimmt nicht. Auch OEM Versionen sind nach Deutschen Recht auf jeden PC übertragbar. Der Verbraucherschutz hat das gegen über MS vor einen Gericht er stritten. Das Koppeln von Software an Hardware ist nicht rechtens in der "BRD". Ansonsten stimme ich deiner Antwort aber voll zu. MS muss die Software Aktivieren. Er sollte mit Presse und Verbraucherschutz drohen. Denn die Computerzeitungen warten doch darauf. Das MS sich weigert, das sie Ehrlichen Käufern ihres "Beta" Programmes (Vista), bei der Aktivierung bescheißen.

Das galt für XP. Das damalige Urteil ist auf die Vista-OEM Versionen nicht mehr anwendbar, da diese OEM Versionen gar nicht im Handel erhältlich sind.

Nur wenn Du Fertig-PCs a la Dell kaufst, wirst Du solche Versionen bekommen. Und diese Versionen sind auf das Motherboard fest gebunden. Und das ist genauso legal, wie es legal ist bei einem BIOS (auch Software) festzulegen, dass es nur auf einer ganz bestimmten Hardware läuft.

Razor
2007-04-08, 09:21:45
Auf einen anderen PC sind SB-Versionen NICHT übertragbar.
Das ist eine der Einschränkungen, die mit den SB-(OEM-)Versionen einher geht...

Aber man kann dies leicht umgehen, indem man sagt, dass man die SB-Lizenz nicht auf einem anderen PC, sondern auf dem gleichen PC aber mit einem anderen Mainbaord installieren möchte. Dann sollte eine (re-)aktivierung kein Problem mehr darstellen.

Allerdings sollte man damit vorsichtig sein, das 'vermeintlich' nicht mehr genutzte Mainboard doch wieder unter Vista ins iNet zu hängen... kann gut sein, dass die Lizenz dann endgültig gesperrt wird.

Razor

Grestorn
2007-04-08, 09:28:01
Auf einen anderen PC sind SB-Versionen NICHT übertragbar.
Das ist eine der Einschränkungen, die mit den SB-(OEM-)Versionen einher geht...

SB != OEM Version.

SB ist nicht Motherboard gebunden, OEM schon.

Haarmann
2007-04-08, 10:15:06
Grestorn

Du irrst Dich gewaltig... M$ kann sagen, was se wollen - interessiert keine Sau, solange die Rechtslage in der BRD anders ist. Irgendwann wirds ne Sammelklage geben und diesen Praktiken mit EULAs, die nicht gelten, ein jähes Ende gesetzt. Auch mit der nervtötenden Aktivierung wirds mal vorbei sein, wenn M$ wirklich solche Zicken macht.
Wenn man mit Vista nicht einverstanden ist, kann man nämlich das Geld sicher wieder von M$ retour verlangen - das passierte ihnen schon mit XP ;).
Da M$ die Notebookhersteller genötigt hat, diesen Mistding von Batteriekiller Vista zwingend drauf zu pappen, kannst Dir denken, wer gewinnt in so einem Prozess.

Locutus2002

Wie ich immer sage... "Crack" für Vista erspart jeglichen Ärger mit diesen Affen. Die Lizenz hast ja. Kein Richter wird Dich nach diesem Ärger verdonnern.

Lord Wotan
2007-04-08, 11:12:18
Dazu hätte ich doch mal gerne einen Link zum Nachlesen. Es geht hier wohlgemerkt um die meist per BIOS-Lock an die Mainboards der OEM-PCs gebündelten Windows-Versionen, welche meist als Recovery-CDs / -DVDs vorliegen und auf dem Ursprungsrechner normalerweise voraktiviert sind.
Link finde ich jetzt nicht. Es ist ein BGH Urteil vom 6. Juli 2000. Wo der Verbrauerschutz Deutschland gegen MS geklagt hatte. Und recht bekommen hatte. Also wenn mir nicht glaubst einfach beim Verbrauerschutz anrufen. Das Urteil besagte das man OEM Versionen frei verkaufen und nutzen darf. Somit ist die Zwangskoppelung von Software und Hardware in der "BRD" illegal! Jeder darf seine OEM Version auf jeden PC installieren wie er will. Er darf sie aber nicht gleichseitig mehrmals nutzen. Sondern immer nur auf einen PC.
Wie oft er das OS neu Installiert darf nicht durch MS beschränkt werden. Ich zum Beispiele habe eine XP Pro OEM Version (Gekauft ohne Hardware beim Händler um die ecke), schon mindestens 10 mal neu aufgesetzt. Und musste nur einmal am Telefon bei der Hotline auf das BGH Urteil verweisen. Weil die wollte mir das nach den neunten mal nicht aktivieren. Ich sagte da wird sich der Verbraucherschutz und die Medien aber freuen. Und schon gab es die Freischaltung Per Telefon. Wer sich fragt warum 10 mal. Ich baue gerne meinen PC um das ist alles! Bei Vista ist es das selbe. OEM ist OEM! Und somit ist die Koppelung Software am die Hardware in der "BRD" nun mal illegal! Egal wie die Hardwarekoppelung erfolgte ! Ich kann auch meine OEM Windows XP Home Version von meinen Laptop verkaufen wenn ich will. MS muss den Käufer die Version aktivieren.

Black-Scorpion
2007-04-08, 11:26:55
Bei dem Urteil ging es darum das M$ die SB Versionen nur mit Hardware vekaufen lassen wollte.
Das wurde mit dem Urteil aufgehoben.
Da ging es nicht um die OEM Versionen die mit PCs der Hersteller verkauft wurden/werden.
Diese waren und sind nie für den freien Handel gedacht, im Gegensatz zu SB Versionen die Stinknormale Vollversionen ohne Support von M$ sind.

Hier ein Post mit den Unterschieden der einzelnen Versionen.
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=5218180&postcount=21

Lord Wotan
2007-04-08, 11:41:39
Bei dem Urteil ging es darum das M$ die SB Versionen nur mit Hardware vekaufen lassen wollte.
Das wurde mit dem Urteil aufgehoben.
Da ging es nicht um die OEM Versionen die mit PCs der Hersteller verkauft wurden/werden.
Diese waren und sind nie für den freien Handel gedacht, im Gegensatz zu SB Versionen die Stinknormale Vollversionen ohne Support von M$ sind.

Hier ein Post mit den Unterschieden der einzelnen Versionen.
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=5218180&postcount=21

Es ging in Urteil um OEM Software! Und nicht um SB Versionen. Denn Streit von MS mit den Verbrauerschutz gibt es schon seit Windows 98. Und immer hat MS eine auf die Mütze bekommen mit ihrer Koppelung´s -Politik!
Link http://www.afs-rechtsanwaelte.de/bgh-oem.htm
Da wird nicht von SB (System Builder) sondern von OEM (Original Equipment Manufacturer) gesprochen. Die SB Versionen, sind sowieso frei. Und müssen von MS jederzeit aktiviert werden. Die sind wie voll Versionen nur ohne Handbuch und ohne Support anspruch gegen MS. Aber ich denke MS wird mal wieder vor Gericht eine auf den Sack bekommen. Wenn deren Bindungspolitik trotz BGH Urteil wieder von vorne los geht.

Haarmann
2007-04-08, 12:39:05
Anonym_001

Früher gabs oft ne NERO Vollversion zu den Brennern, die auf den Brenner "verdongelt" war. Die neuen Versionen sind dies alle nimmer... meinste das hat keine Gründe?

Black-Scorpion
2007-04-08, 13:04:42
Anonym_001

Früher gabs oft ne NERO Vollversion zu den Brennern, die auf den Brenner "verdongelt" war. Die neuen Versionen sind dies alle nimmer... meinste das hat keine Gründe?
Der Vergleich hinkt und das gewaltig.
Was welcher Brennerhersteller für Nero kauft oder nicht lag bei den älteren Versionen lag ganz allein am Hersteller.
Es gab bis zur 6er Version nicht die OEM Version.
Es gab Versionen die nur mit dem Brenner liefen.
Dann gab es welche die mit allen Brenner des Herstellers liefen.
Dann noch der Unterschied Nero Express oder Nero Burning Rom.

Haarmann
2007-04-08, 13:20:32
Anonym_001

Warum gibts denn keine Versionen mehr, die auf die Brenner gedongelt werden oder auch den Hersteller?

Grestorn
2007-04-08, 17:06:42
Es ist in D nicht legal, einen Händler dazu zu zwingen, getrennt vom Großhändler erworbene Software nur gebundelt mit Hardware verkaufen zu dürfen (Erschöpfungsgrundsatz). Ein Händler kann aber durchaus dafür belangt werden, wenn er bereits vom Hersteller gebundelte Komponenten entbundelt und getrennt verkauft.

Es ist in D nicht legal, den Kunden dazu zu zwingen, dass er eine getrennt gekaufte Software nur mit einer bestimmten Hardware nutzen darf. Der Grund dafür ist ganz einfach, dass der Kunde bereits vor dem Kauf von dieser Einschränkung informiert werden müsste, was nicht passiert. Die EULA, die prinzipiell auch in D gelten würde, sieht der Kunde zu spät, nämlich erst nach dem Kauf. Nur deswegen wird sie in D als nicht vorhanden gewertet.

Es ist aber auch in D durchaus legal, irgendein Produkt zu verkaufen, dass aus mehreren Elementen besteht, die nur zusammen genutzt werden dürfen. Das ist in vielen Bereichen ein ganz normaler Vorgang. Wenn ich mir einen MP3-Player kaufe, ist es nicht legal, die SW aus dem Gerät runterzuladen und auf einem anderen Gerät zu verwenden. Im selben Sinne kann auch z.B. Dell einen PC verkaufen der ein OS beinhaltet, welches ausschließlich auf diesem PC eingesetzt werden darf. Denn keines der beiden oben genannten Gründe, die diese Einschränkung ansonsten verhindern würde, greift in einem solchen Fall.

Lord Wotan
2007-04-08, 19:30:34
Es ist in D nicht legal, einen Händler dazu zu zwingen, getrennt vom Großhändler erworbene Software nur gebundelt mit Hardware verkaufen zu dürfen (Erschöpfungsgrundsatz). Ein Händler kann aber durchaus dafür belangt werden, wenn er bereits vom Hersteller gebundelte Komponenten entbundelt und getrennt verkauft.

Es ist in D nicht legal, den Kunden dazu zu zwingen, dass er eine getrennt gekaufte Software nur mit einer bestimmten Hardware nutzen darf. Der Grund dafür ist ganz einfach, dass der Kunde bereits vor dem Kauf von dieser Einschränkung informiert werden müsste, was nicht passiert. Die EULA, die prinzipiell auch in D gelten würde, sieht der Kunde zu spät, nämlich erst nach dem Kauf. Nur deswegen wird sie in D als nicht vorhanden gewertet.

Es ist aber auch in D durchaus legal, irgendein Produkt zu verkaufen, dass aus mehreren Elementen besteht, die nur zusammen genutzt werden dürfen. Das ist in vielen Bereichen ein ganz normaler Vorgang. Wenn ich mir einen MP3-Player kaufe, ist es nicht legal, die SW aus dem Gerät runterzuladen und auf einem anderen Gerät zu verwenden. Im selben Sinne kann auch z.B. Dell einen PC verkaufen der ein OS beinhaltet, welches ausschließlich auf diesem PC eingesetzt werden darf. Denn keines der beiden oben genannten Gründe, die diese Einschränkung ansonsten verhindern würde, greift in einem solchen Fall. Der Verbraucherschutz sieht das in Deutschland aber anders als du. Und das ist der Maßstab was Rechtens ist. Und nicht was du , Bill oder Microsoft dazu meint! Denn das Urteil sagt doch ganz klar, das jeder seine OEM Version weiter verkaufen darf. Was nutzt ein das Recht, wenn MS sich weigert, das dann frei zu schalten. Und nichts anderes ist es, wenn ich mein OEM OS auf einen anderen PC installiere. MS sind in Deutschland die Hände gebunden. Das Urteil besteht nun mal. Und ist geltendes Verbraucher Recht. Das zwangsverknüpfen von Windows am Hardware ist verboten. Jeder kann sein OEM OS weiterverkaufen, ohne die Hardware dazu. Die Hardware kann der Verkäufer nämlich selber weiter nutzen. Und MS ist machtlos dagegen. Und muss die OEM Version für den Käufer freischalten. Somit gilt was beim Kauf/ Verkauf gilt. Gilt erst recht wenn jemand das OEM OS auf einen seiner anderen PC installieren möchte. Er muss es halt nur von seinen alten PC deinstallieren. Du solltest nicht immer Probieren hier in Forum, Microsoft´s Abzog Politik zu verteidigen. Das Recht ist in den Fall ganz klar, auf seiten der Verbraucher. Also informiere dich bitte, was geltendes Verbraucherrecht in Deutschland ist.

Haarmann
2007-04-08, 19:40:24
Grestorn

Da gibts nen anderen Ansatz... M$ und der Kunde haben keine Geschäftsbeziehung -> M$ hat die Fresse zu halten - so simpel.

Grestorn
2007-04-08, 19:41:01
Der Verbraucherschutz sieht das in Deutschland aber anders als du. Und das ist der Maßstab was Rechtens ist. Und nicht was du , Bill oder Microsoft dazu meint! Denn das Urteil sagt doch ganz klar, das jeder seine OEM Version weiter verkaufen darf. Was nutzt ein das Recht, wenn MS sich weigert, das dann frei zu schalten. Und nichts anderes ist es, wenn ich mein OEM OS auf einen anderen PC installiere. MS sind in Deutschland die Hände gebunden. Das Urteil besteht nun mal. Und ist geltendes Verbraucher Recht. Das zwangsverknüpfen von Windows am Hardware ist verboten.

Lies Dir doch einfach das Urteil durch. Da steht alles drin.

Und verstehe bitte auch endlich, dass was früher OEM genannt wurde, jetzt System Builder heißt. Der Begriff OEM wird von MS jetzt anders und viel konkreter benutzt, nämlich Versionen, die nicht in den Handel kommen, sondern ausschließlich von großen Ketten a la Dell mit ihren Rechnern zusammen verkauft werden.

Dadurch greift die Argumentation des Gerichts bei dem "OEM Urteil" schlicht nicht mehr.

Black-Scorpion
2007-04-08, 19:44:24
Seit wann bestimmt der Staat wie M$ seine Software vertreibt?
Und ja, keiner kann dir verbieten deine OEM Version zu verkaufen.
Nur kann M$ keiner zwingen die auf einem anderem als den ursprünglichen Rechner zu aktivieren.
Falls es dir noch nicht aufgefallen ist steht auf diesen CDs/DVDs nicht M$ sondern der Hersteller des Rechners drauf.
Denn nur für diesen sind diese Versionen um sie mit seinen Rechner zu verkaufen.

Grestorn
2007-04-08, 19:45:13
Grestorn

Da gibts nen anderen Ansatz... M$ und der Kunde haben keine Geschäftsbeziehung -> M$ hat die Fresse zu halten - so simpel.

Nach Deiner Logik dürfte ich jedes Spiel kopieren. Denn ich habe das Spiel beim Händler gekauft und somit keine Geschäftsbeziehung zum Urheber. Somit kann er mir auch nichts vorschreiben.

Was Du meinst ist das Thema EULA, sprich Lizenzvereinbarung zwischen Software Käufer und dem Hersteller, also z.B. MS, die in der Tat u.a. auch aus dem von Dir genannten Grund nicht gilt. Deswegen darf man in D auch System Builder Versionen auf anderen Rechnern installieren, wie ich immer wieder schreibe.

Für die Vista OEM Versionen, die hart mit einem Motherboard verdongelt sind, gilt das nicht, denn Du kaufst diese Version nur und ausschließlich in Einheit mit dem dazugehörigen Rechner. Und der Vertragspartner ist hier z.B. Dell, welcher Dir sehr wohl vorschreiben kann, dass Du das OS nicht anderweitig nutzen darfst.

Das ist aber alles ziemlich offtopic, denn der Threadstarter hat eine System Builder-Version und keine OEM-Version, und sie ist somit eben nicht an eine bestimmte Hardware gebunden und kann deswegen in D auf beliebig vielen Rechnern installiert werden, wobei sie aber niemals gleichzeitig auf mehr als einem PC installiert sein darf.

Lord Wotan
2007-04-08, 19:51:12
Nach Deiner Logik dürfte ich jedes Spiel kopieren. Denn ich habe das Spiel beim Händler gekauft und somit keine Geschäftsbeziehung zum Urheber. Somit kann er mir auch nichts vorschreiben.

Was Du meinst ist das Thema EULA, sprich Lizenzvereinbarung, die in der Tat u.a. auch aus dem von Dir genannten Grund nicht gilt. Deswegen darf man in D auch System Builder Versionen auf anderen Rechnern installieren, wie ich immer wieder schreibe.

Für die Vista OEM Versionen, die hart mit einem Motherboard verdongelt sind, gilt das nicht, denn Du kaufst diese Version nur und ausschließlich in Einheit mit dem dazugehörigen Rechner. Und der Vertragspartner ist hier z.B. Dell, welcher Dir sehr wohl vorschreiben kann, dass Du das OS nicht anderweitig nutzen darfst.

Das ist aber alles ziemlich offtopic, denn der Threadstarter hat eine System Builder-Version und keine OEM-Version, und sie ist somit eben nicht an eine bestimmte Hardware gebunden und kann deswegen in D auf beliebig vielen Rechnern installiert werden, wobei sie aber niemals gleichzeitig auf mehr als einem PC installiert sein darf. Das Urteil von BGH zu OEM sagt was anderes als du!!!
Und bei Spielen ist es z.B. bei WOW das selbe. Das verstößt auch gegen geltendes Recht. Das man seinen Kay mit der Software nicht weiterverkaufen darf.
Aber ansonsten vermischst du Äpfel und Birnen.
Und es ist egal ich kann sowohl SB als auch OEM beliebig oft neu installieren, ohne das mir MS das verbieten darf. Auf jeden PC den ich möchte. Informiere dich doch nicht immer bei MS sondern einfach mal beim Verbraucherschutz. Denn MS ist nicht relevant bei den Thema. Die wollen schlichlich ihre Beta Version verkaufen. Also scheißen die auf die gesetzte, biss sie wieder mal die rote karte vor Gericht bekommen. Oder warum hat MS bei den OEM Urteil des BGH verloren. Wenn du recht hast.

Black-Scorpion
2007-04-08, 20:01:02
Du willst es einfach nicht verstehen oder?
Als dieses Urteil gefällt wurde gab es noch keine frei verkäuflichen SB Versionen.
Da lief alles unter OEM Version und das ist der Unterschied zu heute.
Heute ist eben SB != OEM.
SB sind frei verkäuflich und OEM nur mit Hardware (Rechner/NB) zu bekommen.

Lord Wotan
2007-04-08, 20:03:22
Seit wann bestimmt der Staat wie M$ seine Software vertreibt?
Und ja, keiner kann dir verbieten deine OEM Version zu verkaufen.
Nur kann M$ keiner zwingen die auf einem anderem als den ursprünglichen Rechner zu aktivieren.
Falls es dir noch nicht aufgefallen ist steht auf diesen CDs/DVDs nicht M$ sondern der Hersteller des Rechners drauf.
Denn nur für diesen sind diese Versionen um sie mit seinen Rechner zu verkaufen.
Rufe doch einfach mal am Dienstag den Verbraucherschutz am. Und frage!
Die werden es dir erklären. Wie das mit OEM Software zu handhaben ist!

Lord Wotan
2007-04-08, 20:04:24
Du willst es einfach nicht verstehen oder?
Als dieses Urteil gefällt wurde gab es noch keine frei verkäuflichen SB Versionen.
Da lief alles unter OEM Version und das ist der Unterschied zu heute.
Heute ist eben SB != OEM.
SB sind frei verkäuflich und OEM nur mit Hardware (Rechner/NB) zu bekommen.
Nee SB ist SB und OEM ist OEM! Man auf was für einer Leitung stehst du denn.
Ich kann mir sogar bei mein Händler um der ecke, eine OEM Version eines HP PC´s kaufen. Da steht dann auch z.B. OEM Windows XP Pro Version nur für HP Rechner drauf. Und das obwohl es SB Windows XP Pro Versionen zu kaufen gibt. Trotzdem darf ich dieses auf mein Sony Laptop Installieren und nutzen. Und MS muss die Schnautze halten. Das einzige was ist. Das ich kein Support von MS bekomme.

Diese OEM Windows XP Pro Versionen werden z.b. gerne auf PC Messen verkauft. zu Preisen zwischen 50 bis 80.- € Sie sind voll Gültig und lauffähig. Und das obwohl es zu Windows XP Pro auch deine SB Versionen in Laden zum kaufen gibt.

Haarmann
2007-04-08, 20:06:58
Grestorn

Doch, Du hast das Produkt eines Herstellers, also zB EA, gekauft. Da ist es nicht zentral, ob das direkt oder per Zwischenhändler lief.

Bei einem Dell, ich bleib jetzt mal bei Dell, kaufe ich einen PC. Die Frage ist nun, ob ich diesen PC aufrüsten darf - die Gerichte antworteten da schon früher, dass ich das darf. Selbst "Garantiesiegel" dürfen dabei beschädigt werden.
Es ist also Fakt, dass auch Dell mir nicht untersagen darf, ihren Rechner auszubauen, was auch den Wechsel eines Boards beinhaltet. Ich muss die Teile nebenher, auch das ist festgestellt, nicht bei Dell kaufen.
Wo ist nun mein Windows? Da M$ Vertrag Dell knebelt, wendet man sich nun tatsächlich an M$ und nicht Dell. Aber Du hast Recht, eigentlich ginge es gegen Dell.

Lord Wotan
2007-04-08, 20:12:07
Grestorn

Doch, Du hast das Produkt eines Herstellers, also zB EA, gekauft. Da ist es nicht zentral, ob das direkt oder per Zwischenhändler lief.

Bei einem Dell, ich bleib jetzt mal bei Dell, kaufe ich einen PC. Die Frage ist nun, ob ich diesen PC aufrüsten darf - die Gerichte antworteten da schon früher, dass ich das darf. Selbst "Garantiesiegel" dürfen dabei beschädigt werden.
Es ist also Fakt, dass auch Dell mir nicht untersagen darf, ihren Rechner auszubauen, was auch den Wechsel eines Boards beinhaltet. Ich muss die Teile nebenher, auch das ist festgestellt, nicht bei Dell kaufen.
Wo ist nun mein Windows? Da M$ Vertrag Dell knebelt, wendet man sich nun tatsächlich an M$ und nicht Dell. Aber Du hast Recht, eigentlich ginge es gegen Dell.


Ack

Es ist doch so. Ich kaufe mir einen Dell PC und kaufe mir nach einen Jahr eine neue CPU,ein neues Bord und muss dann mein OS neu Installieren. Nach der Logik von ms müsste ich ein neues OS dazu kaufen. Und das verstößt gegen den Verbraucherschutz. Denn ich besitze ja ein gültiges OEM Windows Vista. Was ich ja mit den Kauf des Dell PC´s bezahlt habe. Ich kann sogar nur den Tower von Dell weiternutzen. Und das gesamte Innenleben austauschen. Und darf mein OEM Vista weiter nutzen, mit der neuen Hardware. Aber ich denke, das werden wohl in der Sache wieder mal Gerichte klären müssen.

Black-Scorpion
2007-04-08, 20:17:14
Wer hier auf einer Leitung steht ist die andere Frage.
Du willst es einfach nicht kapieren das dieses Urteil zu einer Zeit gefällt wurde als es noch keine SB Versionen gab.
Denn genau wegen dem Urteil wurden die SB und OEM Versionen eingeführt.
Damit hat M$ dem Urteil Rechnung getragen die Versionen im Handel (SB) ohne Einschränkung verkaufen zu können und den Herstellern bei ihren Versionen (OEM) weiter die Möglichkeit zu bieten diese an die Hardware zu binden.

Lord Wotan
2007-04-08, 20:25:20
Wer hier auf einer Leitung steht ist die andere Frage.
Du willst es einfach nicht kapieren das dieses Urteil zu einer Zeit gefällt wurde als es noch keine SB Versionen gab.
Denn genau wegen dem Urteil wurden die SB und OEM Versionen eingeführt.
Damit hat M$ dem Urteil Rechnung getragen die Versionen im Handel (SB) ohne Einschränkung verkaufen zu können und den Herstellern bei ihren Versionen (OEM) weiter die Möglichkeit zu bieten diese an die Hardware zu binden. Hast du schon beim Verbraucherschutz angerufen?
Hast du meinen Beitrag zu OEM und SB Versionen über dir nicht gelesen? Das Binden von Software an bestimmte Hardware ist nicht rechtens. Ist doch nicht so schwer zu verstehen. Was MS dazu sagt, spielt in der Sache keine rolle. Denn ich darf lt Gesetzt meinen PC auf und umbauen, so wie ich möchte. Ohne das mein OS umgültig werden darf. Denn ich habe es ja legal erworben, beim PC kauf. MS werden aber immer sagen, was sie tuen ist rechtens. Wenn ich einen PC kaufe. Kann ich mit den OEM OS machen was ich möchte. Das sagt das Urteil und das sagt der Verbraucherschutz. Sonst müsste ich mir bei jeder neuen Hardware, die ich für meinen PC kaufe, auch jedes mal ein neues OS kaufen. Und das müsstest auch du einsehen, das das Blödsinn ist oder nicht?

Black-Scorpion
2007-04-08, 20:33:58
Schreibe ich wirklich so undeutlich?
M$ bindet keine Hardware an die Software.
Auf diesen CDs/DVDs stehen die Hersteller des Rechners.
Du bekommst bei Dell einen Datenträger von Dell und nicht von M$.
Und was der Verbraucherschutz dazu sagt geht mir ehrlich am Ar*** vorbei weil das Urteil mit Heute nichts mehr zu tun hat.

Lord Wotan
2007-04-08, 20:38:44
Schreibe ich wirklich so undeutlich?
M$ bindet keine Hardware an die Software.
Auf diesen CDs/DVDs stehen die Hersteller des Rechners.
Du bekommst bei Dell einen Datenträger von Dell und nicht von M$.
Und was der Verbraucherschutz dazu sagt geht mir ehrlich am Ar*** vorbei weil das Urteil mit Heute nichts mehr zu tun hat.
Ich sagte dir schon das OEM Version z.B. von HP oder Dell frei verkauft werden dürfen von XP. Und das trotzdem es SB Version vom XP gibt. Also erst informieren und dann schreiben.
Und du weichst aus. Was ist wenn ich meinen PC umbaue. Nach deiner Logik muss ich mir jedes mal ein neues OS kaufen.
Also das dir der Verbraucherschutz am arsch herbei geht, spricht wohl dafür das du wohl bei MS arbeitest oder? Denn der Verbraucherschutz ist in der Sache gut. Weil er Verbraucher vor abzogen wie MS es möchte schützt. Ansonsten verstehe ich deine Verbraucher feindliche Einstellung nämlich nicht! Aber kaufe dir ruhig jedes mal ein neues Vista wenn du deinen PC umbaust. Bill wird es freuen. Aber verbreite bitte nicht umwahrheiten, das was MS oder Dell tut legal ist, in der "BRD". Das ist es nämlich nicht.

Nachtrag und ich darf hier sogar legal in Forum, wenn ich das möchte, mein OEM XP mit aufdrück von Gerikom verkaufen. ;)

Black-Scorpion
2007-04-08, 20:48:25
Diese Versionen sind nur privat frei verkäuflich.
Der Handel damit ist verboten weil sie dafür nicht gedacht sind.
Und ja, wenn du einen Dell PC so umrüstest das von Dell nur noch das Gehäuse bleibt brauchst du dich nicht wundern wenn die Aktivierung nicht geht.
Es macht nämlich in dem Fall für die Aktivierung keinen Unterschied ob du den Rechner aufgerüstet oder Win auf einem anderen Rechner installiert hast.
Dann musst du dich aber an Dell und nicht an M$ wenden.
Die sind für das Win zuständig und nicht M$.

Grestorn
2007-04-08, 20:48:54
Ich sagte dir schon das OEM Version z.B. von HP oder Dell frei verkauft werden dürfen von XP.

Das ist schon mal falsch. Du wirst nirgendwo legal eine OEM Version von Dell erwerben können.

Und des weiteren reden wir von Vista und nicht von XP. Bei Vista gab es keine technische Bindung an ein Motherboard.

Zum dritten ist der Verbraucherschutz keine Instanz die in D Recht spricht. Sie sollte nur geltendes Recht durchsetzen. Und zum Thema "technische Bindung von OEM Versionen an Hardware" gibt es noch gar keinen Richterspruch.

Zumindest die Argumentation, die damals verwendet wurde, kann auch gar nicht mehr angewendet werden, da der Fall inzwischen ganz anders liegt. Weder der Einspruch mit dem nicht geltenden Lizenzvertrag noch der Erschöpfungsgrundsatz greifen, wenn Du von Dell einen Rechner kaufst. Du musst Dich an die Bedingungen Deines Verkäufers halten, denn nur unter diesen erwirbst Du das Gerät.

Grestorn
2007-04-08, 20:50:16
Nachtrag und ich darf hier sogar legal in Forum, wenn ich das möchte, mein OEM XP mit aufdrück von Gerikom verkaufen. ;)

Damit wird kaum jemand etwas anfangen können, da es sich ja um Recover-DVDs handelt. Du kannst damit - wenn es sich wirklich um eine OEM handelt - keinen anderen Rechner installieren, als diejenigen, für die die DVD gedacht ist.

Lord Wotan
2007-04-08, 20:51:40
Das ist schon mal falsch. Du wirst nirgendwo legal eine OEM Version von Dell erwerben können.

Und des weiteren reden wir von Vista und nicht von XP. Bei Vista gab es keine technische Bindung an ein Motherboard.

Zum dritten ist der Verbraucherschutz keine Instanz die in D Recht spricht. Sie sollte nur geltendes Recht durchsetzen. Und zum Thema "technische Bindung von OEM Versionen an Hardware" gibt es noch gar keinen Richterspruch.

Zumindest die Argumentation, die damals verwendet wurde, kann auch gar nicht mehr angewendet werden, da der Fall inzwischen ganz anders liegt. Weder der Einspruch mit dem nicht geltenden Lizenzvertrag noch der Erschöpfungsgrundsatz greifen, wenn Du von Dell einen Rechner kaufst. Du musst Dich an die Bedingungen Deines Verkäufers halten, denn nur unter diesen erwirbst Du das Gerät.Wenn diese Bindungen aber gegen das Verbraucherrecht Verstößen, brauche ich mich nicht daran halten. Einfache Sache das ist. Und abwarten es wird Urteile in der Frage geben, wetten?
Und ich wette das MS dann wieder auf die fresse bekommt. Dann das Verbraucherrecht ist da eindeutig in Deutschland;)

Lord Wotan
2007-04-08, 20:57:28
Damit wird kaum jemand etwas anfangen können, da es sich ja um Recover-DVDs handelt. Du kannst damit - wenn es sich wirklich um eine OEM handelt - keinen anderen Rechner installieren, als diejenigen, für die die DVD gedacht ist.
Auch das ist blödes Zeug was du da sagst. Es ist keine Recover Version sondern eine OEM Version. Und ich konnte zum test das Teil bei meiner Frau installieren. Was sagst du nun? Ich habe nämlich sowohl eine Treiber Install Recover DVD von Gericom. Wo der Auslieferung zustand hergestellt wird. Als auch diese OEM DVD mit den Aufdrück . "Nur für Gerikom Hardware". Und diese OEM Version darf ich in Deutschland auch ohne meinen Laptop weiter verkaufen. Ich muss nur den Kay auf den Boden des Laptop abmachen und dazu geben. Und gut ist es.

Grestorn
2007-04-08, 20:58:04
Wenn diese Bindungen aber gegen das Verbraucherrecht Verstößen, brauche ich mich nicht daran halten. Einfache Sache das ist. Und abwarten es wird Urteile in der Frage geben, wetten?
Und ich wette das MS dann wieder auf die fresse bekommt. Dann das Verbraucherrecht ist da eindeutig in Deutschland;)

Mit welcher Begründung sollte denn das passieren?

Es ist das gute Recht von MS, Dell seine Produkte vergünstigt anzubieten. Und dabei auch Bedingungen zu stellen. Du kannst niemanden dazu zwingen, sein Produkt zu Deinen Bedingungen anzubieten.

Nur wenn MS ein Produkt einmal in den freien Handel gebracht hat, dürfen sie anschließend nicht mehr bestimmen, wie und an wen es verkauft werden darf. Daran sind sie damals gescheitert.

Und man darf dem Kunden keine Nutzungsbedingungen aufdrücken, die beim Kauf weder zu erwarten noch zu akzeptieren waren. Deswegen ist die EULA unwirksam.

Aber wenn bei einem PC keine Windows DVD beiliegt, sondern nur eine Recovery-DVD die sich alleine auf diesem nutzen lässt, dann ist das eine Eigenschaft des Produkts, und ich sehe einfach keinen Grund warum das Gesetz hier eingreifen sollte oder könnte.

Grestorn
2007-04-08, 21:00:02
Auch das ist blödes Zeug was du da sagst. Es ist keine Recover Version sondern eine OEM Version. Und ich konnte zum test das Teil bei meiner Frau installieren. Was sagst du nun? Ich habe nämlich sowohl eine Treiber Install Recover DVD von Gericom. Wo der Auslieferungs zustand hergestellt wird. Als auch diese OEM DVD mit den Aufdrück . "Nur für Gerikom Hardware".

Dann ist es de fakto eine SB und keine OEM Version. OEM Versionen - zumindest von Vista - lassen sich definitiv nicht auf anderen Rechnern installieren.

Und OEM Versionen von XP sind m.W. kaum so erhältlich sondern nahezu immer in Form von Recovery-CDs ausgeliefert worden.

Lord Wotan
2007-04-08, 21:05:49
Dann ist es de fakto eine SB und keine OEM Version. OEM Versionen - zumindest von Vista - lassen sich definitiv nicht auf anderen Rechnern installieren.

Und OEM Versionen von XP sind m.W. kaum so erhältlich sondern nahezu immer in Form von Recovery-CDs ausgeliefert worden.
Auch das ist nicht richtig. Ich habe eine OEM Version von HP. Das steht ganz klar OEM Windows XP Pro drauf. Und darf nur mit HP Hardware genutzt werden. Ich habe aber gar keinen HP PC. Trotzdem ließ sich das OS Registrieren und aktivieren. Und ich habe es legal mit Rechnung bei mein Hardware Händler gekauft. Und bei der Computermesse in meiner Stadt sind auch immer Händler, die OEM Versionen von XP mit aufdrück "darf nur mit Siemens Hardware genutzt werden", verkaufen.

Grestorn
2007-04-08, 21:07:18
Auch das ist nicht richtig. Ich habe eine OEM Version von HP. Das steht ganz klar OEM Windows XP Pro drauf. Und darf nur mit HP Hardware genutzt werden. Ich habe aber gar keinen HP PC. Trotzdem ließ sich das OS Registrieren und aktivieren. Und ich habe es legal mit Rechnung bei mein Hardware Händler gekauft. Und bei der Computermesse in meiner Stadt sind auch immer Händler, die OEM Versionen von XP mit aufdrück "darf nur mit Siemens Hardware genutzt werden", verkaufen.

Diese Versionen sind garantiert nicht legal verkauft worden. Wenn Du sie installieren kannst, dann ist es eine technische Lücke im System, die spätestens jetzt bei Vista geschlossen wurde.

Das hat aber alles nichts mit Rechtssprechung oder dem Verbraucherschutz zu tun. Nur weil etwas geht muss es noch lange nicht legal sein. Wobei es natürlich richtig ist, dass Du als Käufer wohl aus dem Schneider bist. Den Rechtsbruch hat der Händler begangen, der wohl "die vom LKW gefallene" Ware verhökert.

Lord Wotan
2007-04-08, 21:08:51
Diese Versionen sind garantiert nicht legal verkauft worden. Wenn Du sie installieren kannst, dann ist es eine technische Lücke im System, die spätestens jetzt bei Vista geschlossen wurde.

Das hat aber alles nichts mit Rechtssprechung oder dem Verbraucherschutz zu tun. Nur weil etwas geht muss es noch lange nicht legal sein.
Es ist legal! Fällt noch das du mir Raubkopie vorwirfst. Verstehe nicht was du so gegen den Verbraucherschutz schreibst. Ist MS dein Arbeitgeber?
Nee mein Händler hat mir erklärt, das sind Versionen die von HP geliefert wurden. Der Kunde wollte aber z.B. Linux auf seinen PC und nicht Windows. Sodas die Versionen beim Händler rum liegen und nicht von LKW gefallen sind. Die Aufkleber von Kay sind auch mit der Version in einer Folie verschweißt. Und nie am PC angebracht worden. Somit dürfen diese Versionen frei im Handel verkauft werden.
Weil es sind ja keine Recover Versionen sondern OEM Versionen.

Grestorn
2007-04-08, 21:10:57
Es ist legal! Fällt noch das du mir Raubkopie vorwirfst.

ES IST SO WIEL ICH ES SO WILL!!!!!!EINSEINSELF ... :)

Lies meinen Edit zu meinem Beitrag. Du hast mit hoher Wahrscheinlichkeit illegal vertriebene Ware gekauft. Ob das selbst strafbar ist, glaube ich nicht, aber ob Du damit auch tatsächlich Eigentümer der Produkts geworden bist, bezweifle ich trotzdem.

Übrigens sehr schön, wie Du immer meine Postings in denen ich beschreibe, warum sich die Situation gegenüber der damaligen Rechtssprechung geändert hat, meidest und nicht darauf eingehst.

Lord Wotan
2007-04-08, 21:18:13
ES IST SO WIEL ICH ES SO WILL!!!!!!EINSEINSELF ... :)

Lies meinen Edit zu meinem Beitrag. Du hast mit hoher Wahrscheinlichkeit illegal vertriebene Ware gekauft. Ob das selbst strafbar ist, glaube ich nicht, aber ob Du damit auch tatsächlich Eigentümer der Produkts geworden bist, bezweifle ich trotzdem.

Übrigens sehr schön, wie Du immer meine Postings in denen ich beschreibe, warum sich die Situation gegenüber der damaligen Rechtssprechung geändert hat, meidest und nicht darauf eingehst.
Du gehst auf meine Erkläung vom PC umbau auch nicht ein. Ich möchte mal den Richter sehen. Der MS recht gibt, das man sich mach jeden PC umbau ein neues OS kaufen muss. Das müsste man nämlich wenn du recht hast.

Zum anderen siehe mein Edit zur Erklärung vom Händler! Und wie gesagt genau das gibt auch das Urteil wieder wo es um OEM ging.

Black-Scorpion
2007-04-08, 21:20:39
OEM Hersteller Versionen sind nicht für den freien Handel bestimmt und dürfen auch nicht gewerblich ohne Hardware verkauft werden.
Vielleicht solltest du deinen kleinen Krämer mal fragen wie viel er für die 10000 Stk. (Mindestabnahme) bezahlt hat und warum da HP drausteht. ;)

Grestorn
2007-04-08, 21:21:09
Du gehst auf meine Erkläung vom PC umbau auch nicht ein. Ich möchte mal den Richter sehen. Der MS recht gibt, das man sich mach jeden PC umbau ein neues OS kaufen muss. Das müsste man nämlich wenn du recht hast.

Das ist doch Quatsch. Wenn ich mir einen PC selbst zusammenstelle, hole ich mir eine Voll- oder SB-Version und die kann ich so oft auf meinen aktualisierten Rechner anwenden, wie ich will.

Wenn ich einen Fertig-PC einer großen Kette (nicht des Händlers nebenan, für den gilt das gleiche wie für den selbst zusammengestellten PC, sprich es handelt sich um einen "System Builder") kaufe, ist es schlicht nicht mehr der selbe PC wenn ich das MB auswechsle. Abgesehen davon, dass das in der Regel eh nicht machbar ist, da Dell und Co. eigene Formfaktoren nutzen.

Haarmann
2007-04-08, 21:24:42
Anonym_001

Das ist schlicht falsch...
Diese Heute SB genannten Pakete gabs schon lange und die OEM Versionen ebenfalls. Ein SB hatte immer M$ Datenträger und das OEM nicht.

Grestorn
2007-04-08, 21:26:41
Verstehe nicht was du so gegen den Verbraucherschutz schreibst. Ist MS dein Arbeitgeber?

Ich arbeite nicht gegen den Verbraucherschutz oder für MS, sondern ich will nur, dass hier nicht falsche Informationen verbreitet werden.

Nee mein Händler hat mir erklärt, das sind Versionen die von HP geliefert wurden. Der Kunde wollte aber z.B. Linux auf seinen PC und nicht Windows. Sodas die Versionen beim Händler rum liegen und nicht von LKW gefallen sind. Die Aufkleber von Kay sind auch mit der Version in einer Folie verschweißt. Und nie am PC angebracht worden. Somit dürfen diese Versionen frei im Handel verkauft werden.
Weil es sind ja keine Recover Versionen sondern OEM Versionen.

Der Händler darf auch in Deutschland ein Produkt nicht entbundeln, und genau das hat er getan, als er dem HP-PC seine XP DVD entnommen hat. Damit hat er sich strafbar gemacht.

Nochmal: Das OEM-Urteil wurde gesprochen, weil im normalen Großhandel "OEM-Versionen" an Einzelhändler getrennt von jeglicher Hardware angeboten wurden aber nur unter der Bedingung, dass die Händler diese für ihre selbst gebauten PCs verkaufen dürfen. Und eben diese Einschränlung darf MS nicht machen. Bundeln ist natürlich erlaubt, und es ist natürlich nicht erlaubt, ein Bundel aufzubrechen und einzeln zu verkaufen.

Sonst könnte ich ja hergehen und irgendeine Spiele-Sammlung a la GoldGames oder wie sie heißen, augreißen und die Spiele einzeln verhökern! Damit ließe sich ein genialer Schnitt machen!

Lord Wotan
2007-04-08, 21:27:35
Das ist doch Quatsch. Wenn ich mir einen PC selbst zusammenstelle, hole ich mir eine Voll- oder SB-Version und die kann ich so oft auf meinen aktualisierten Rechner anwenden, wie ich will.

Wenn ich einen Fertig-PC einer großen Kette (nicht des Händlers nebenan, für den gilt das gleiche wie für den selbst zusammengestellten PC, sprich es handelt sich um einen "System Builder") kaufe, ist es schlicht nicht mehr der selbe PC wenn ich das MB auswechsle. Abgesehen davon, dass das in der Regel eh nicht machbar ist, da Dell und Co. eigene Formfaktoren nutzen.
Wenn ich bei Aldi ein PC kaufe. Darf ich diesen Umbauen. OK! Das OS darf dann aber nicht seine Gültigkeit verlieren. Denn dann müsste ich mir nach den Umbau ein neues OS kaufen. Jetzt verstanden was ich meine?
Und das OS darf laut den deutschen Recht eben seine gültikeit nicht verlieren. Weil sonst würde MS im mein Recht eingreifen meinen PC umbauen zu dürfen. Und das darf ich. Genauso habe ich mit den Kauf bei Aldi/ Medion ein OS erworben. Mit den Verkaufspreis. Und das darf vom MS oder Medion nicht beschnitten werden. Was aber mit der Koppelung von Software am Hardware erfolgen würde. Und das verstößt gegen geltendes Recht. Es werden sich Gerichte mit der MS Politik in der frage befassen müssen. Wetten!!!!!!!!

Grestorn
2007-04-08, 21:28:42
Anonym_001

Das ist schlicht falsch...
Diese Heute SB genannten Pakete gabs schon lange und die OEM Versionen ebenfalls. Ein SB hatte immer M$ Datenträger und das OEM nicht.

Der Hauptunterschied: OEM Versionen gibt es nicht beim Großhändler. Der einzige Weg an diese heranzukommen, ist sie entweder illegal von HP & Co. zu kaufen (HP darf sie nicht einzeln verkaufen!) oder sie von HP Rechnern zu trennen, was auch illegal ist. Siehe mein vorheriger Post.

SB Versionen werden normal vertrieben und können somit legal vom Händler erworden und frei verkauft werden.

Lord Wotan
2007-04-08, 21:29:49
Ich arbeite nicht gegen den Verbraucherschutz oder für MS, sondern ich will nur, dass hier nicht falsche Informationen verbreitet werden.



Der Händler darf auch in Deutschland ein Produkt nicht entbundeln, und genau das hat er getan, als er dem HP-PC seine XP DVD entnommen hat. Damit hat er sich strafbar gemacht.

Nochmal: Das OEM-Urteil wurde gesprochen, weil im normalen Großhandel "OEM-Versionen" an Einzelhändler getrennt von jeglicher Hardware angeboten wurden aber nur unter der Bedingung, dass die Händler diese für ihre selbst gebauten PCs verkaufen dürfen. Und eben diese Einschränlung darf MS nicht machen. Bundeln ist natürlich erlaubt, und es ist natürlich nicht erlaubt, ein Bundel aufzubrechen und einzeln zu verkaufen.
Er darf es verkaufen. Genauso darf ich es weiter verkaufen. Genauso wie meine Version zu meinen Gerikom Laptop. Ob hier oder bei Ebay spielt keine rolle! Es würden doch hier in Forum schon OEM Versionen verkauft. Bei Ebay ist es an der tages Ordnung. Es wurden sogar legal XP mit Update Coupon auf Vista verkauft. Alles ganz legal.

Grestorn
2007-04-08, 21:33:34
Wenn ich bei Aldi ein PC kaufe. Darf ich diesen Umbauen. OK! Das OS darf dann aber nicht seine Gültigkeit verlieren. Denn dann müsste ich mir nach den Umbau ein neues OS kaufen. Jetzt verstanden was ich meine?

Wenn Dir ALDI eine SB Version verkauft, hast Du Recht. Wenn Dir ALDI ein OS verkauft, dass nur mit dem einen MB läuft, so hast Du Pech gehabt und solltest halt bei ALDI in Zukunft keine Rechner mehr kaufen.

Wieso solltest Du ALDI oder MS vorschreiben können, was sie Dir zu verkaufen haben?!

Du sprichst immer von geltendem Recht, das verletzt wird, aber welches Recht gibt es denn, dass Dir garantiert, dass Du ein OS auf jedem MB nutzen können musst?

Das, was Du meinst, und was du ständig durcheinanderschmeißt, ist dass Dich MS nicht zwingen kann, ein EINZELN erworbenes OS auf eine ganz bestimmte Hardware festzulegen. Eben weil die EULA nicht gilt. Und nur deswegen!

Bei ALDI kaufst Du aber kein OS, Du kaufst einen Rechner. Als ganzes. Theoretisch könnte Dir ALDI auch eine Maus beilegen, die mit keinem anderen Rechner außer eben dem ALDI Rechner selbst funktioniert. Meinst Du, Du hättest einen Rechtsanspruch darauf, dass Du die Maus auch an anderen Rechnern nutzen kannst?

Grestorn
2007-04-08, 21:34:52
Er darf es verkaufen. Genauso darf ich es weiter verkaufen. Ob hier oder bei Ebay spielt keine rolle!

Hör auf Dinge zu behaupten, die nicht stimmen, ohne jede Begründung warum meine klar ausformulierten dagegensprechenden Gründe nicht anwendbar sein sollten.

Zum Diskutieren gehört nicht nur behaupten sondern es gehört auch dazu, diese Behauptungen zu begründen.

Grestorn
2007-04-08, 21:36:37
Es wurden sogar legal XP mit Update Coupon auf Vista verkauft. Alles ganz legal.

Das ist tatsächlich legal. Warum sollte es auch nicht legal sein?

Du kannst privat alles verkaufen. Du bist ja kein Händler. Auch wenn es technische Einrichtungen gibt, die verhindern, dass sich das Produkt auf anderer als der ursprünglichen Hardware nutzen lässt, bleibt der Verkauf selbst legal. Ob der Käufer dann so glücklich ist, ist eine ganz andere Frage.

Als Privatmann darf ich auch meine GoldGames-Sammlung auftrennen und die Spiele einzeln verkaufen.

Ein Händler wird da schon eher Probleme bekommen.

Lord Wotan
2007-04-08, 21:38:16
Wenn Dir ALDI eine SB Version verkauft, hast Du Recht. Wenn Dir ALDI ein OS verkauft, dass nur mit dem einen MB läuft, so hast Du Pech gehabt und solltest halt bei ALDI in Zukunft keine Rechner mehr kaufen.

Wieso solltest Du ALDI oder MS vorschreiben können, was sie Dir zu verkaufen haben?!

Du sprichst immer von geltendem Recht, das verletzt wird, aber welches Recht gibt es denn, dass Dir garantiert, dass Du ein OS auf jedem MB nutzen können musst?

Das, was Du meinst, und was du ständig durcheinanderschmeißt, ist dass Dir MS nicht zwingen kann, ein EINZELN erworbenes OS auf eine ganz bestimmte Hardware festzulegen. Eben weil die EULA nicht gilt. Und nur deswegen!

Bei ALDI kaufst Du aber kein OS, Du kaufst einen Rechner. Als ganzes. Theoretisch könnte Dir ALDI auch eine Maus beilegen, die mit keinem anderen Rechner außer eben dem ALDI Rechner selbst funktioniert. Meinst Du, Du hättest einen Rechtsanspruch darauf, dass Du die Maus auch an anderen Rechnern nutzen kannst? Du redes blödsinn. Aldi Verkauft mir sowohl einen PC als auch das OS. Und das darf ich in Deutschland ganz legal weiterverkaufen. Deine Eula ist in der "BRD" nicht gültig, wenn sie meine Rechte in bezug auf Nutzung und weiterverkauf des OS einschrängt. Begreife das doch mal.

Lord Wotan
2007-04-08, 21:40:58
Hör auf Dinge zu behaupten, die nicht stimmen, ohne jede Begründung warum meine klar ausformulierten dagegensprechenden Gründe nicht anwendbar sein sollten.

Zum Diskutieren gehört nicht nur behaupten sondern es gehört auch dazu, diese Behauptungen zu begründen.
Das habe ich getan. Du hast aber das gegen teil nicht bewiesen. Wo ist das Urteil das MS recht gibt? Deine Eula ist kein Beweis der Rechtsgültigkeit.
Das Urteil was mir recht gibt habe ich verlinkt. Und der Verbraucherschutz sagt in der frage das selbe. Nur Du und MS sagen dazu etwas anderes. Wer hat nun recht?
Das ist tatsächlich legal. Warum sollte es auch nicht legal sein?

Du kannst privat alles verkaufen. Du bist ja kein Händler. Auch wenn es technische Einrichtungen gibt, die verhindern, dass sich das Produkt auf anderer als der ursprünglichen Hardware nutzen lässt, bleibt der Verkauf selbst legal. Ob der Käufer dann so glücklich ist, ist eine ganz andere Frage.

Als Privatmann darf ich auch meine GoldGames-Sammlung auftrennen und die Spiele einzeln verkaufen.

Ein Händler wird da schon eher Probleme bekommen. MS muss den Käufer aber sein gekauftes OEM OS aktivieren. Wenn nicht bekommt es ärger von Richter und von Verbraucherschutz. Wetten?;D

Grestorn
2007-04-08, 21:42:15
Du redes blödsinn. Aldi Verkauft mir sowohl einen PC als auch das OS. Und das darf ich in Deutschland ganz legal weiterverkaufen. Deine Eula ist in der "BRD" nicht gültig, wenn sie meine Rechte in bezug auf Nutzung und weiterverkauf des OS einschrängt. Begreife das doch mal.

Liest Du meine Texte überhaupt?! Offenbar nicht. Ständig schreibe ich, dass die EULA nicht gilt.

Lerne Lesen, dann können wir auch vielleicht vernünftig diskutieren.

Und, ja natürlich darfst Du als Privatmann das OS weiterverkaufen. Ob es deswegen auch unbedingt NUTZBAR sein muss, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Grestorn
2007-04-08, 21:43:20
Das habe ich getan. Du hast aber das gegen teil nicht bewiesen. Wo ist das Urteil das MS recht gibt? Deine Eula ist kein Beweis der Rechtsgültigkeit.
Das Urteil was mir recht gibt habe ich verlinkt. Und der Verbraucherschutz sagt in der frage das selbe. Nur Du und MS sagen dazu etwas anderes. Wer hat nun recht?

DIE EULA GILT NICHT. Lies endlich meine Texte. Richtig. Lerne ihren Inhalt zu erfassen.

Wenn Du das gemacht hast, kannst Du wieder schreiben. Vorher hat es keinen Sinn.

Lord Wotan
2007-04-08, 21:47:14
DIE EULA GILT NICHT. Lies endlich meine Texte. Richtig. Lerne ihren Inhalt zu erfassen.

Wenn Du das gemacht hast, kannst Du wieder schreiben. Vorher hat es keinen Sinn.
Wenn die Eula nicht gilt. Warum sagst du dann das MS in Recht währe ein OEM OS nicht zu aktivieren, wenn es auf anderer Hardware installiert wird. Du widerspricht dich ein wenig oder?

Grestorn
2007-04-08, 21:47:35
MS muss den Käufer aber sein gekauftes OEM OS aktivieren. Wenn nicht bekommt es ärger von Richter und von Verbraucherschutz. Wetten?;D

Wenn auf der DVD steht, nur nutzbar für HP Hardware? Das bezweifle ich stark.

Als nächstes verklage ich Dell, weil sich ihre Recovery-DVD auf meinem Rechner nicht nutzen lässt. Mit der selben Begründung, die Du bei dem von Dir angestrebten Rechtsstreit verwenden würdest.

Grestorn
2007-04-08, 21:48:38
Wenn die Eula nicht gilt. Warum sagst du dann das MS in Recht währe ein OEM OS nicht zu aktivieren, wenn es auf anderer Hardware installiert wird. Du widerspricht dich ein wenig oder?

Nein. Lies meine Texte. Speziell diesen hier: http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=5392536&postcount=50

Wort für Wort. Steht alles da. Kein Widerspruch, nur genau erklärt, wo Dein Fehler liegt.

Black-Scorpion
2007-04-08, 21:49:10
Ich steige hier aus der Diskussion aus.
Mit jemandem der so verbohrt ist und nichts begreifen will zu diskutieren hat einfach keinen Sinn.

'edit'
Vielleicht erklärt dir ja dein Verbraucherschutz was dein kleiner Krämer für Scheiße gebaut hat als er dir dein Win verkauft hat.

Lord Wotan
2007-04-08, 21:51:00
Wenn auf der DVD steht, nur nutzbar für HP Hardware? Das bezweifle ich stark.

Als nächstes verklage ich Dell, weil sich ihre Recovery-DVD auf meinem Rechner nicht nutzen lässt. Mit der selben Begründung, die Du bei dem von Dir angestrebten Rechtsstreit verwenden würdest.
Du redest immer von Recovery DVD. Du solltest dir mal über die Sachen klar werden von was du redest. Ich rede von OEM und nicht von Recovery. Das sind zwei verschiedene Sachen. Auf Recovery CD DVD steht klar Recovery drauf und nicht OEM.

Grestorn
2007-04-08, 21:53:08
Du redest immer von Recovery DVD. Du solltest dir mal über die Sachen klar werden von was du redest. Ich rede von OEM und nicht von Recovery. Das sind zwei verschiedene Sachen. Auf Recovery CD DVD steht klär Recovery drauf und nicht OEM.

Das habe ich durchaus begriffen. Ich habe Deine Meinung nur weitergedacht.

Wenn ich einklagen kann, dass eine Deine HP-OEM DVD (die ein vollwertiges XP enthält) auf jedem Rechner nutzbar sein muss, dann muss ich dass doch auch mit einer Recovery-DVD machen können, oder?

Warum sollte ich das eine einklagen können, das andere aber nicht?

Lord Wotan
2007-04-08, 21:54:21
Ich steige hier aus der Diskussion aus.
Mit jemandem der so verbohrt ist und nichts begreifen will zu diskutieren hat einfach keinen Sinn.

'edit'
Vielleicht erklärt dir ja dein Verbraucherschutz was dein kleiner Krämer für Scheiße gebaut hat als er dir dein Win verkauft hat.
Du informiere dich erst mal richtig, bevor du MS ihre Verkaufspolitik verteidigst. Was in Deutschland gültige Rechtssprechung in der frage ist!

Lord Wotan
2007-04-08, 21:57:45
Das habe ich durchaus begriffen. Ich habe Deine Meinung nur weitergedacht.

Wenn ich einklagen kann, dass eine Deine HP-OEM DVD (die ein vollwertiges XP enthält) auf jedem Rechner nutzbar sein muss, dann muss ich dass doch auch mit einer Recovery-DVD machen können, oder?

Warum sollte ich das eine einklagen können, das andere aber nicht? Weil OEM etwas anderes als Recovery ist. Recovery sind von Hause aus eingeschränkte Versionen. Aber du hast recht vor Gericht müsste man auch das mal Prüfen lassen. Es gab aber in der CT vor langer Zeit mal eine Anleitung wie man aus einer Recovery Version eine Voll Version bastelt. Da ging es um Windows 98 Versionen.

Black-Scorpion
2007-04-08, 21:59:42
Alle sollen sich informieren und du bist nicht mal fähig zu lesen und zu begreifen was hier geschrieben wird.
Sorry, aber dazu fällt mir echt nichts mehr ein.
Ich verteidige keine Verkaufspolitik sondern versuche dir etws begreiflich zu machen was dir anscheinend zu hoch ist.
Bevor du anderen Urteile ans Herz legst solltest du vielleicht mal versuchen zu verstehen was darin steht und nicht was du darin lesen willst.

Grestorn
2007-04-08, 22:00:41
Weil OEM etwas anderes als Recovery ist. Recovery sind von Hause aus eingeschränkte Versionen. Aber du hast recht vor Gericht müsste man auch das mal Prüfen lassen. Es gab aber in der CT vor langer Zeit mal eine Anleitung wie man aus einer Recovery Version eine Voll Version bastelt. Da ging es um Windows 98 Versionen.

Rechtlich ist OEM und Recovery genau das selbe: Eine OS Lizenz zum Rechner nämlich.

Wenn man es schafft, die DVD auf anderer Hardware zum Laufen zu bekommen, ohne ein Gesetz zu brechen (sprich: ohne Crack-SW einzusetzen oder die SW zu reverse engineeren), dann ist das zweifellos ok. Nur einklagen kann man diese Möglichkeit halt nicht. Genauso wenig, wie ich einklagen kann, dass die ALDI-Maus aus meinem Beispiel auf jedem Rechner einsetzbar sein muss.

Hast Du denn meinen Text inzwischen gelesen und verstanden? Nochmal der Link, falls er Dir entgangen sein sollte: http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=5392536&postcount=50

Lord Wotan
2007-04-08, 22:05:18
Alle sollen sich informieren und du bist nicht mal fähig zu lesen und zu begreifen was hier geschrieben wird.
Sorry, aber dazu fällt mir echt nichts mehr ein.
Ich verteidige keine Verkaufspolitik sondern versuche dir etws begreiflich zu machen was dir anscheinend zu hoch ist.
Bevor du anderen Urteile ans Herz legst solltest du vielleicht mal versuchen zu verstehen was darin steht und nicht was du darin lesen willst.
Genau das tue ich hier. Du aber verachtest den Verbraucherschutz. Und gibst hier nur die Verkaufspolitik von MS wieder. Du willst nicht verstehen. Das deren Vorgabe in Deutschland so nicht rechtsgültig sind. Urteile dazu interessiert dich auch nicht. Denn das BGH Urteil zu OEM ist solange Gültig bis zum Beispiel das VG als höheres Gericht etwas anders dazu sagt. Oder die Verbraucher Gesetze geändert werden. Solange habe ich als Verbraucher bestimmte Rechte die mir weder Dell oder MS mit ihren Eula´s bescheiden dürfen.

Lord Wotan
2007-04-08, 22:07:56
Rechtlich ist OEM und Recovery genau das selbe: Eine OS Lizenz zum Rechner nämlich.

Wenn man es schafft, die DVD auf anderer Hardware zum Laufen zu bekommen, ohne ein Gesetz zu brechen (sprich: ohne Crack-SW einzusetzen oder die SW zu reverse engineeren), dann ist das zweifellos ok. Nur einklagen kann man diese Möglichkeit halt nicht. Genauso wenig, wie ich einklagen kann, dass die ALDI-Maus aus meinem Beispiel auf jedem Rechner einsetzbar sein muss.

Hast Du denn meinen Text inzwischen gelesen und verstanden? Nochmal der Link, falls er Dir entgangen sein sollte: http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=5392536&postcount=50
Deine Auslegung der Sache widerspricht aber der Rechtspraxis in Deutschland. Und das zählt für mich. Du kannst gerne Probieren per Verfahren vor Gericht diese Rechtspraxis ändern zu lassen. Nur das ist nicht mal MS geglückt.

Lord Wotan
2007-04-08, 22:11:29
Rechtlich ist OEM und Recovery genau das selbe: Eine OS Lizenz zum Rechner nämlich.

Wenn man es schafft, die DVD auf anderer Hardware zum Laufen zu bekommen, ohne ein Gesetz zu brechen (sprich: ohne Crack-SW einzusetzen oder die SW zu reverse engineeren), dann ist das zweifellos ok. Nur einklagen kann man diese Möglichkeit halt nicht. Genauso wenig, wie ich einklagen kann, dass die ALDI-Maus aus meinem Beispiel auf jedem Rechner einsetzbar sein muss.

Hast Du denn meinen Text inzwischen gelesen und verstanden? Nochmal der Link, falls er Dir entgangen sein sollte: http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=5392536&postcount=50

Du vergleichst Apfel mit Birnen. Da du deine MS Meinung hast und ich meine von Verbraucherschutz. Einigen wir uns doch so. Du kaufst dir immer brav bei jeden Hardware tauschen, ein neues OS. Und ich nutze meine OEM Version. Und werde diese auch mal verkaufen. Wenn ich es möchte. Genauso werde ich mir auch bei bedarf OEM Versionen kaufen. Und MS vor Gericht ziehen. Wenn ich damit nicht tuen darf. Was der Verbraucherschutz dazu sagt. Jedenfalls ist die Sache in Deutschland was OEM betrifft klar geregelt Und ist so wie ich es am Anfang des Themas schon geschrieben habe in Deutschland geregelt. Deine Meinung dazu gibt jedenfalls nicht die Rechtsprechung zu denn Thema wieder. Ansonsten beweise es mit einen link zu einen Urteil in der FRage. Mein Urteil hatte ich ja schon verlinkt. Das die Eula in Deutschland nicht gilt hast du ja schon zu gegeben.

Grestorn
2007-04-08, 22:14:14
Du vergleichst Apfel mit Birnen.

Diese Aussage ist ohne Bezug und Erläuterung völlig wertlos. Etwas mehr Mühe solltest Du Dir schon geben.

Zum Thema Rechtspraxis: Da MS bisher keinen Wert darauf gelegt hat, die Neuinstallationen und -aktivierungen von OEM Versionen zu verhindern, gibt es gar keine Rechtspraxis in dieser Sache.

Die kommt erst jetzt ins Spiel, nachdem MS bei Vista Versionen auf den Markt bringt, die nur auf bestimmter HW funktioniert. Wenn Du mit Deiner Meinung, die Du leider immer noch nicht begründet hast, recht haben solltest, so müsste MS mit dieser Praxis scheitern.

Lord Wotan
2007-04-08, 22:24:28
Diese Aussage ist ohne Bezug und Erläuterung völlig wertlos. Etwas mehr Mühe solltest Du Dir schon geben.

Zum Thema Rechtspraxis: Da MS bisher keinen Wert darauf gelegt hat, die Neuinstallationen und -aktivierungen von OEM Versionen zu verhindern, gibt es gar keine Rechtspraxis in dieser Sache.

Die kommt erst jetzt ins Spiel, nachdem MS bei Vista Versionen auf den Markt bringt, die nur auf bestimmter HW funktioniert. Wenn Du mit Deiner Meinung, die Du leider immer noch nicht begründet hast, recht haben solltest, so müsste MS mit dieser Praxis scheitern.
Was auch passieren wird. Und ich habe es begründet. Danke fürs lesen. Ansonsten schlage ich vor. Du gehst einfach mal am Diensttag zu Verbraucherschutz in deiner Stadt und fragst da nach. Wetten die geben meine Meinung wieder. Oder du schreibst an den Verbraucherschutz Minister von Deutschland welche Rechtssprechung zu OEM gültig sind. Wie gesagt es gibt dieses OEM Urteil was bis heute gültig ist. Es gibt die gesetzliche Lage des Verbraucherschutzes in der frage wieder. Du sagst nun es ist überholt. OK. Aber dann muss MS in die nächste Instanz vor Gericht gehen. Und das überprüfen lassen.
Aber ich denke das wird schon der Verbraucherschutz tuen. Wenn die ersten Verbraucher von MS die Aussage bekommen. Das sie nach den Hardware tausch sich ein neues OS kaufen müssen. Ich wette das wird dann sogar in der Computer Bild stehen. Die sonst MS freundlich berichtet.

Grestorn
2007-04-08, 22:27:45
Was auch passieren wird. Und ich habe es begründet. Danke fürs lesen. Ansonsten schlage ich vor. Du gehst einfach mal am Diensttag zu Verbraucherschutz in deiner Stadt und fragst da nach. Wetten die geben meine Meinung wieder. Oder du schreibst an den Verbraucherschutz Minister von Deutschland welche Rechtssprechung zu OEM gültig sind. Wie gesagt es gibt dieses OEM Urteil was bis heute gültig ist. Es gibt die gesetzliche Lage des Verbraucherschutzes in der frage wieder. Du sagst nun es ist überholt. OK. Aber dann muss MS in die nächste Instanz vor Gericht gehen. Und das überprüfen lassen.
Aber ich denke das wird schon der Verbraucherschutz tuen. Wenn die ersten Verbraucher von MS die Aussage bekommen. Das sie nach den Hardware tausch sich ein neues OS kaufen müssen.

Ich fasse es nicht. Ich weiß nicht, wie oft ich geschrieben habe, warum der OEM Spruch nicht anwendbar ist.

Hier mal ein Link zur Erläuterung des Rechtsspruchs: http://www.internetrecht-rostock.de/Urteile/Urheberrecht/6.htm

Lies ihn. Bitte. Und dann hör endlich auf, diesen Rechtsspruch im Zusammenhang mit einem OS, das MIT EINEM RECHNER AUSGELIEFERT WURDE zu bringen. Damit hat der Spruch nämlich absolut nichts zu tun. Er sagt nur, dass man dem Händler nicht verbieten darf, das OS getrennt von HW zu verkaufen. Sprich, er garantiert die Existenz von SB-Versionen.

Wenn ein solches OS nur mit einer bestimmten Hardware läuft, dann ist das eben so, und es gibt kein Gesetz, dass dies verbieten würde oder Dir ermöglicht einzuklagen, dass die SW auch mit anderer HW nutzbar wird.

Lord Wotan
2007-04-08, 22:31:02
Ich fasse es nicht. Ich weiß nicht, wie oft ich geschrieben habe, warum der OEM Spruch nicht anwendbar ist.

Hier mal ein Link zur Erläuterung des Rechtsspruchs: http://www.internetrecht-rostock.de/Urteile/Urheberrecht/6.htm

Lies ihn. Bitte. Und dann hör endlich auf, diesen Rechtsspruch im Zusammenhang mit einem OS, das MIT EINEM RECHNER AUSGELIEFERT WURDE zu bringen. Damit hat der Spruch nämlich absolut nichts zu tun. Doch hat er!
Fragst du deinen Verbraucherschutz nun zu Lage der Sache oder willst du weiter nur MS Politik verteidigen?Oder ist es dir auch egal was der Verbraucherschutz dazu sagt. Wenn du recht hast, hätte MS aber das Verfahren gewinnen müssen. Komisch MS hat verloren.

Was ich komisch bei dir finde. Du vertrittst immer bei jeden Thema zu Verbraucherfrage bei Software. Die Rechtsauffassung von MS, nie die von Verbraucherschutz. Das sollte ein mal zu denken geben.

Nachtrag. Es ist so. Auss den Grund warum für dich das Urteil nicht anwendbar ist. Genau aus diesen Grund ist es für mich anwendbar!

Lord Wotan
2007-04-08, 22:37:39
Wenn ein solches OS nur mit einer bestimmten Hardware läuft, dann ist das eben so, und es gibt kein Gesetz, dass dies verbieten würde oder Dir ermöglicht einzuklagen, dass die SW auch mit anderer HW nutzbar wird.
Der Verbraucherschutz sagt dazu was anderes.
Also informiere dich mal da und dann schreibe hier neu. Für mich ist jedenfalls Fakt was der Verbraucherschutz dazu sagt. Und nicht was die Rechtsauffassung von MS dazu ist.

Grestorn
2007-04-08, 22:44:21
Was ich komisch bei dir finde. Du vertrittst immer bei jeden Thema zu Verbraucherfrage bei Software. Die Rechtsauffassung von MS, nie die von Verbraucherschutz. Das sollte ein mal zu denken geben.

Es geht mir nicht darum, irgendeine Seite zu stützen. Ich bin auch der Meinung, dass ich meine Software auf beliebiger Hardware nutzen können sollte. Deswegen kaufe ich mir eben keine HW-gebundene Software.

Aber denk doch mal weiter: Der PC-Schrauber nebenan muss für das OS für den von ihm angebotenen Rechner €120,- kalkulieren, weil die SB Version eben so viel kostet. Dell kann das OS viel billiger kalkulieren, da sie von MS deutlich günstigere Konditionen angeboten bekommen, aber eben nur unter der Voraussetzung, dass Dell sicherstellt, dass das OS an deren Rechner gebunden bleibt.

Dadurch, dass die Version des Händlers HW ungebunden ist, hat sie einen Vorteil, mit dem er den Mehrpreis auch rechtfertigen kann.

Dürfte MS keine HW-gebundene SW mehr vertreiben (und ich möchte wirklich wissen, mit welchem Recht man so etwas durchsetzen wollte!) dann wären sie gezwungen, allen den selben Preis abzuverlangen, was letztlich dazu führen würde, dass der Dell-PC entsprechend teurer wird.

Meinst Du, damit würde man dem Verbraucher einen Gefallen tun? Es gibt nun mal einen Markt für Komplett-PCs, die laufen und irgendwann weggeschmissen werden mitsamt dem OS, und es gibt einen Markt für Schrauber-PCs, die aktualisiert werden, mit verschiedenen OSen betrieben werden usw.

Beide Märkte haben unterschiedliche Anforderungen und sollten auch unterschiedlich behandelt werden. Gleichschaltung um jeden Preis ist da nicht zum Vorteil des Kunden.

Grestorn
2007-04-08, 22:44:57
Der Verbraucherschutz sagt dazu was anderes.
Also informiere dich mal da und dann schreibe hier neu. Für mich ist jedenfalls Fakt was der Verbraucherschutz dazu sagt. Und nicht was die Rechtsauffassung von MS dazu ist.

Wo denn? Quelle.

Morgen gehe ich zum Verbraucherschutz und beschwere mich, dass ich meinen Haarföhn in den USA nicht betreiben kann. Und nein, dass ist nicht Äpfel und Birnen. Ich habe ein Produkt gekauft, dass unter genau beschriebenen Bedingungen (Handbuch, Vertrag) seinen Zweck erfüllt. Ich kann eben nicht erwarten, dass es das immer noch tut, wenn ich die Bedingungen - in dem einen Fall das Stromnetz im anderen das Motherboard - nicht mehr erfülle.

Lord Wotan
2007-04-08, 22:46:21
Wo denn? Quelle.
Einfach beim Verbraucherschutz anrufen! Ich glaube in der PC Praxis stand dazu was in der März Ausgabe. Oder war es die CT?
In einer der lässten PC Zeitungen in März stand dazu ein Beitrag.

Grestorn
2007-04-08, 22:52:54
Einfach beim Verbraucherschutz anrufen! Ich glaube in der PC Praxis stand dazu was in der März Ausgabe. Oder war es die CT?
In einer der lässten PC Zeitungen in März stand dazu ein Beitrag.

Ohne eine Quellenangabe von Dir, muss ich davon ausgehen, dass Du die Aussage des Verbraucherschutzes missverstanden hast.

Abgesehen davon, dass der Verbraucherschutz immernoch nicht die Legislative oder Judikative in diesem Staat übernommen hat. Erst muss ein Gesetz oder ein Richtersspruch her, ansonsten ist eine Aussage des VS kaum mehr als heiße Luft. Sich darauf zu verlassen und auf Grund dessen z.B. eine Geldausgabe zu tätigen, kann hinterher ein ziemlicher Reinfall werden.

Bitte beachte, dass ich einen weiteren, langen Beitrag geschrieben habe, und dass ich auch den von Dir zitierten inzwischen ergänzt habe.

Lord Wotan
2007-04-08, 22:55:08
Wo denn? Quelle.

Morgen gehe ich zum Verbraucherschutz und beschwere mich, dass ich meinen Haarföhn in den USA nicht betreiben kann. Und nein, dass ist nicht Äpfel und Birnen. Ich habe ein Produkt gekauft, dass unter genau beschriebenen Bedingungen (Handbuch, Vertrag) seinen Zweck erfüllt. Ich kann eben nicht erwarten, dass es das immer noch tut, wenn ich die Bedingungen - in dem einen Fall das Stromnetz im anderen das Motherboard - nicht mehr erfülle.
Für deinen Föhn gibt es Stromadapter. Somit kannst du deinen Föhn weiter benutzen. Der Verbraucherschutz hat aber nur Rechtsgültigkeit in Deutschland. Und nicht in den USA. Aber ich sehe an deinen Kindlichen Beispiel das du es nicht verstehen willst. Aber das du dich beim Verbraucherschutz informieren willst, ist ja schon mal ein Anfang. Dir die Augen zu öffnen was deine Rechte als Verbraucher und Kunden sind.

Grestorn
2007-04-08, 22:57:09
Für deinen Föhn gibt es Stromadapter. Somit kannst du deinen Föhn weiter benutzen. Der Verbraucherschutz hat aber nur Rechtsgültigkeit in Deutschland. Und nicht in den USA. Aber ich sehe an deinen Kindlichen Beispiel das du es nicht verstehen willst. Aber das du dich beim Verbraucherschutz informieren willst, ist ja schon mal ein Anfang. Dir die Augen zu öffnen was deine Rechte als Verbraucher und Kunden sind.

Gäbe es keinen Adapter, könntest Du ihn dennoch nicht einklagen.

Es geht nicht um die Machbarkeit sondern um den Rechtsanspruch, den Du siehst, der aber nicht existiert.

Was ist an dem Beispiel kindlich? Ich will Dir doch nur verdeutlichen, dass es keinen Anspruch darauf gibt, dass ein Anbieter sein Produkt weniger stark einschränkt, als er dazu bereit ist. Es tut mir leid, wenn Du das nicht sehen willst.

Anderes Beispiel: Soll ich meinen Monitorhersteller verklagen, weil ich ihn an einer PS3 nicht betreiben kann? Er kann leider kein HDCP... Theoretisch gibt es keinen Grund, dass er kein Bild zeigen könnte. Dennoch verhindern technische Einrichtungen von Sony und EIZO, dass es funktioniert.

Damit muss ich leben. Ich wusste beim Kauf, dass der Monitor kein HDCP kann. Ich kann mich jetzt nicht beschweren und ich kann diese Funktionalität nicht einklagen.

Wenn MS beschließt, eine OS Version so auszustatten, dass sie nur mit bestimmter HW läuft, so ist das nichts anderes. Ich muss sie ja nicht kaufen, wenn ich das nicht akzeptieren will.

Lord Wotan
2007-04-08, 23:00:16
Ohne eine Quellenangabe von Dir, muss ich davon ausgehen, dass Du die Aussage des Verbraucherschutzes missverstanden hast.

Abgesehen davon, dass der Verbraucherschutz immernoch nicht die Legislative oder Judikative in diesem Staat übernommen hat. Erst muss ein Gesetz oder ein Richtersspruch her, ansonsten ist eine Aussage des VS kaum mehr als heiße Luft. Sich darauf zu verlassen und auf Grund dessen z.B. eine Geldausgabe zu tätigen, kann hinterher ein ziemlicher Reinfall werden.

Bitte beachte, dass ich einen weiteren, langen Beitrag geschrieben habe, und dass ich auch den von Dir zitierten inzwischen ergänzt habe.Quellenangabe habe ich getan. Denn Rest musst du schon tuen. Wo ist eigentlich deine Quellenangabe zu deiner Rechtsauffassung?

Wenn du mir sagst in welcher Stadt du wohnst. Bin ich bereit dir deine Verbraucherschutzstelle raus zu suchen.

Nachtrag ich bin übrigens nicht der einzige mit meiner Meinung in Forum siehe Haarmann dazu.

Lord Wotan
2007-04-08, 23:02:09
Gäbe es keinen Adapter, könntest Du ihn dennoch nicht einklagen.

Es geht nicht um die Machbarkeit sondern um den Rechtsanspruch, den Du siehst, der aber nicht existiert.
Du hast doch keinen Deutschen Verbraucherschutz Rechtsanspruch als Urlauber in den USA. Echt bleibe mal Sachlich. Und bleibe beim Thema. Oder kannst du als Deutscher Urlauber den US Präsi wählen. Die Verbraucher Gesetze sind in Deutschland gültig. Und jede Firma die in Deutschland ihre Sachen Verkauft muss sich an diese Bestimmungen für Deutschland halten. Das heißt aber nicht das diese auch in Holland gültig sind. Es geht aber um ein OEM OS was in Deutschland verkauft wird. Da gilt Deutsches Verbraucher recht.
Und MS kann das nicht außer kraft setzen. Sonst kommen solche Urteile wie das BGH Urteil zu wohl nicht zustande. Wie gesagt MS hat da verloren. Wenn das was du sagt richtig währe, hätten sie gewinnen müssen.

Grestorn
2007-04-08, 23:08:48
Quellenangabe habe ich getan. Denn Rest musst du schon tuen. Wo ist eigentlich deine Quellenangabe zu deiner Rechtsauffassung?

Ich habe genau Begründet wo meine Auffassung herkommt und sogar einen Link auf einen Artikel zum OEM Spruch gesetzt. Mehr kann ich nicht tun.

Ich bin kein Jurist, aber ich kann die Urteile lesen. Und ich denke, ich kann deswegen klar schließen, wenn man ein Urteil auf eine Situation anwendet, auf die es schlicht nicht passt.

Wenn du mir sagst in welcher Stadt du wohnst. Bin ich bereit dir deine Verbraucherschutzstelle raus zu suchen.
Such doch im Netz. Da findet man alles, auch direkte Aussagen des Verbraucherschutzes. Wenn Du keine passende findest, wird das einen einfachen Grund haben.

Nachtrag ich bin übrigens nicht der einzige mit meiner Meinung in Forum siehe Haarmann dazu.

Ich bin auch nicht der einzige, aber selbst wenn ich es wäre, würde das nichts ändern.

Grestorn
2007-04-08, 23:10:34
Du hast doch keinen Deutschen Verbraucherschutz Rechtsanspruch als Urlauber in den USA. Echt bleibe mal Sachlich. Und bleibe beim Thema. Oder kannst du als Deutscher Urlauber den US Präsi wählen. Die Verbraucher Gesetze sind in Deutschland gültig. Und jede Firma die in Deutschland ihre Sachen Verkauft muss sich an diese Bestimmungen für Deutschland halten. Das heißt aber nicht das diese auch in Holland gültig sind. Es geht aber um ein OEM OS was in Deutschland verkauft wird. Da gilt Deutsches Verbraucher recht.
Und MS kann das nicht außer kraft setzen. Sonst kommen solche Urteile wie das BGH Urteil zu wohl nicht zustande. Wie gesagt MS hat da verloren. Wenn das was du sagt richtig währe, hätten sie gewinnen müssen.

Vergiss USA, Du bist auf dem völlig falschen Dampfer. Es geht um Eigenschaften eines Produkts, nicht um irgendwelche Länder.

Man kann keine Eigenschaften von Produkten einklagen, es sei denn, sie sind in irgendeiner Form zugesichert worden aber nicht vorhanden.

Ich habe meinen von Dir zitierten Beitrag editiert um mein Beispiel zu erleutern, nachdem Du es mal wieder völlig missverstanden hast.

Lord Wotan
2007-04-08, 23:13:06
Ich habe genau Begründet wo meine Auffassung herkommt und sogar einen Link auf einen Artikel zum OEM Spruch gesetzt. Mehr kann ich nicht tun.

Ich bin kein Jurist, aber ich kann die Urteile lesen. Und ich denke, ich kann deswegen klar schließen, wenn man ein Urteil auf eine Situation anwendet, auf die es schlicht nicht passt.


Such doch im Netz. Da findet man alles, auch direkte Aussagen des Verbraucherschutzes. Wenn Du keine passende findest, wird das einen einfachen Grund haben.



Ich bin auch nicht der einzige, aber selbst wenn ich es wäre, würde das nichts ändern.
http://www.verbraucherzentrale-berlin.de/vz/html/modules/edito/edito.php?idedito=4

Da kannst du deine Frage stellen.

Grestorn
2007-04-08, 23:25:28
http://www.verbraucherzentrale-berlin.de/vz/html/modules/edito/edito.php?idedito=4

Da kannst du deine Frage stellen.

Seufz. Also Du findest keine Quelle. Auch eine Aussage.

Ich habe mal nach "Verbraucherschutz Hardwarebindung" gegoogelt. Neben einer Reihe von Forenbeiträgen, in denen genau das selbe behauptet wurde, was Du sagst (viele würden sich wohl wünschen, es wäre so), habe ich nur einen einzigen Link gefunden, der dazu etwas handfesteres zu sagen hat:

http://www.juristen-verlag.de/Hardware-Recht/Mustertexte/PC-Kaufvertrag/pc-kaufvertrag.html

In diesem Text wird klar geschrieben, dass der VS NRW einen Rechtsstreit wegen dieser Sache mit MS ausficht. Also scheint zumindest dieser Verbraucherschutz Deiner Meinung zu sein. Aber offenbar kein Gericht, denn von einem entsprechenden Urteil hat noch niemand gehört (und das hätte man mit Sicherheit).

Insgesamt gibt es nicht mal zwei Google Seiten mit Hits zu diesen beiden Stichworten. Auch "hardwarebindung illegal Microsoft" ist sehr wenig ergiebig, man findet nur Berichte über die neuen Fakten bei Vista, viel falsches um die Lizenzbestimmungen von Vista, aber nichts konkretes, dass die HW-bindung nicht rechtens sein sollte.

Lord Wotan
2007-04-08, 23:33:55
Seufz. Also Du findest keine Quelle. Auch eine Aussage.

Ich habe mal nach "Verbraucherschutz Hardwarebindung" gegoogelt. Neben einer Reihe von Forenbeiträgen, in denen genau das selbe behauptet wurde, was Du sagst (viele würden sich wohl wünschen, es wäre so), habe ich nur einen einzigen Link gefunden, der dazu etwas handfesteres zu sagen hat:

http://www.juristen-verlag.de/Hardware-Recht/Mustertexte/PC-Kaufvertrag/pc-kaufvertrag.html

In diesem Text wird klar geschrieben, dass der VS NRW einen Rechtsstreit wegen dieser Sache mit MS ausficht. Also scheint zumindest dieser Verbraucherschutz Deiner Meinung zu sein. Aber offenbar kein Gericht, denn von einem entsprechenden Urteil hat noch niemand gehört (und das hätte man mit Sicherheit).

Insgesamt gibt es nicht mal zwei Google Seiten mit Hits zu diesen beiden Stichworten. Auch "hardwarebindung illegal Microsoft" ist sehr wenig ergiebig, man findet nur Berichte über die neuen Fakten bei Vista, viel falsches um die Lizenzbestimmungen von Vista, aber nichts konkretes, dass die HW-bindung nicht rechtens sein sollte.

OK dann warten wir ab was das Urteil in der Sache von NRW ergibt. Ich denke jedenfalls das sich meine Rechtsauffassung in der frage durch setzen wird. Wie gesagt, es währe ein Umding das jeder Aldi PC Nutzer sein Vista in den Einer werfen müsste, nur weil er seinen PC Umbaut bzw. erweitert.

Haarmann
2007-04-09, 08:52:40
Grestorn

Und genau diese entbündelten OEM Windows, manchmal musste man sogar die Datenträger erst auf Disketten abspitzen als Backup, auch mit nicht M$ Datenträgern, wurden als legal bezeichnet. Es ging exakt um diese OEM Versionen von Windows und nicht um die in Plastik eingeschweissten Kits mit M$ Datenträgern und ulkigem Papier dazu mit irgendeiner Nummer drauf.

Wenn ALDI, Dell oder wer auch immer schreibt, dass es sich um Windows Vista handelt, müssens das auch ausliefern. Böse Kunden könnten sonst auf den Gedanken kommen, was rechtens ist, den Preis um genau eine SB Version Vista der entsprechenden Version, die sie nicht gekriegt haben, zu mindern.

Ich wundere mich schon lange, wieso es keine Sammelklage gegen Recoverys gibt, die mehr, denn ein nacktes Windows mit Treibern enthalten.

Razor
2007-04-09, 09:28:24
Das ist aber alles ziemlich offtopic, denn der Threadstarter hat eine System Builder-Version und keine OEM-Version, und sie ist somit eben nicht an eine bestimmte Hardware gebunden und kann deswegen in D auf beliebig vielen Rechnern installiert werden, wobei sie aber niemals gleichzeitig auf mehr als einem PC installiert sein darf.Und deswegen ist dieses 3-seitige "zwiegespräch" zwischen Euch beiden auch recht überflüssig...

Nochmal: beim VERKAUF ist die SB-Version an keinen PC gebunden, aber bei erster Aktivierung ändert sich das. Dann ist diese eine Seriennummer (und damit das gekaufte Produkt) auf keinem anderen PC mehr nutzbar.

Das mag in D auf eine unzureichend fundierte Rechtslage treffen, ist für den Enduser aber ohne jegliche Relevanz, da er M$ schon verklagen müsste, um hier sein Recht zu erhalten.

Ich persönlich würde dies nicht machen... denn dafür wäre mir meine Zeit zu schade.
Ich weiß ja auch, dass man das neue OS von M$ in der Hinsicht "Nutzung auf unterschiedlichen Rechnern" mit Vorsicht genießen muss...

Diejenigen, die der Meinung sind, dass "SB" lediglich bedeutet, dass hier der Support ausgeschlossen ist, sind leider auf dem Holzweg. Es gibt seitens M$ eine menge mehr an Einschränkungen... die einen offisichtlich (nur 32Bit oder 64Bit, nicht 'und'!), die anderen weniger (Lizenzbestimmungen).

Und wer auf diesen Dünnfug keinen Bock hat, sollte Haarmans 'Tip' befolgen...

Nochmal:
(auch wenn ich es schon gesagt habe ;-)

Als Begründung bei Reaktivierung NIEMALS angeben, dass das OS auf einem anderen PC installiert wurde, sondern lediglich, dass 'wichtige', zentrale Komponenten getauscht wurden, wie z.Bsp. das Motherbaord.

That's it!

Razor

Grestorn
2007-04-09, 09:45:57
Und genau diese entbündelten OEM Windows, manchmal musste man sogar die Datenträger erst auf Disketten abspitzen als Backup, auch mit nicht M$ Datenträgern, wurden als legal bezeichnet.

Diese Versionen sind aber nicht hardwaregebunden sondern nur recht schwer vom Rechner runterzukriegen.

Es geht hier darum, ob es illegal sein kann, dass der Hersteller seine Produkte an eine gegebene Hardware bindet.

Haarmann
2007-04-09, 10:05:45
Razor

M$ müsste den Enduser oder Händler eben auch erst verklagen, wenn er einfach etwas tut...
Und wenn sie dann verlieren, was bisher oft der Fall war, dann gibts dann wieder neue Sonderregeln ;).

Grestorn

Neue XP Home hatten auf der Folie den Hinweis, dass man sie auf bis zu 3 Geräten installieren darf!

Bisher hat jeder Hersteller vor Gericht verloren, wenn es zum Prozess kam. Bei uns began das imho mit den Logitechmäusen.

Es gibt für Vieles keine Urteile - in der Schweiz gibts nichtmals ein Urteil, welches Filesharing für illegal erklärt - das hindert die Urheberindustrie nicht daran, die Leute zu erpressen versuchen.
Reiner Download für private Zwecke ist sogar ausdrücklich erlaubt.

P.S. Es ging im OEM Urteil zB darum, ob es erlaubt ist die von "Highscreen" gelieferten Windows, die auf "Highscreen" Datenträgern waren, weiterzuverkaufen. Das Urteil bestätigte, dass man dies darf.

Grestorn
2007-04-09, 10:26:18
P.S. Es ging im OEM Urteil zB darum, ob es erlaubt ist die von "Highscreen" gelieferten Windows, die auf "Highscreen" Datenträgern waren, weiterzuverkaufen. Das Urteil bestätigte, dass man dies darf.

Das bezweifle ich nicht. Wenn die DVDs aber in einer Schachtel liegen, in der der Highscreen PC vom Hersteller geliefert werden, sprich sie vom PC nachträglich entbundelt wurde, ist das wohl schon nicht mehr ganz so einfach.

Wenn das noch legal wäre, komme ich auf mein Beispiel zurück: Warum sollte ich nicht eine Spielesammlung entbundeln und die Spiele einzeln verkaufen?

Ich rede vom Händler freilich. Was Privatleute machen, steht auf einem ganz anderen Blatt. Wenn ich als Händler ein Produkt entbundle, darf ich mich nicht wundern, wenn mich der Hersteller nicht mehr beliefert. Und ich glaube nicht, dass ich dann die weitere Lieferung einklagen kann.

Bisher hat jeder Hersteller vor Gericht verloren, wenn es zum Prozess kam. Bei uns began das imho mit den Logitechmäusen.
Das musst Du mir erläutern. Bei was hat jeder Hersteller Deiner Meinung nach verlorern? Bestimmt nicht jeden Rechtsstreit ... :) Und was soll das mit Logitechmäusen zu tun haben?

JaDz
2007-04-09, 11:22:56
Wenn ALDI, Dell oder wer auch immer schreibt, dass es sich um Windows Vista handelt, müssens das auch ausliefern. Böse Kunden könnten sonst auf den Gedanken kommen, was rechtens ist, den Preis um genau eine SB Version Vista der entsprechenden Version, die sie nicht gekriegt haben, zu mindern.
Was hat denn die Geschäftsbeziehung zwischen ALDI / Dell / FSC und dem Kunden damit zu tun, ob Microsoft Windows aktiviert oder nicht? Microsoft verweist während des Aktivierungstelefonats nicht umsonst auf eine Support-Nummer des jeweiligen OEM. Dieser muss dann für erneute Aktivierbarkeit des Keys bei Hardwareänderung sorgen (oder auch nicht - je nach Rechtsauffassung).

Haarmann
2007-04-09, 11:26:29
Grestorn

Das ist aber genau das, was gemacht wurde. Es wurden Windows aus "Gesammtlizenzverträgen" entbündelt und weiterverkauft. M$ gefiel das natürlich nicht, weil diese Versionen nur nen Bruchteil dessen kosteten, was eine für Enduser gedachte Version kostete.
Allerdings war M$ da auch selbst schuld, denn ein Lizenzvertrag, der einen Hersteller für alle PCs blechen lässt, egal ob Windows geliefert wird oder nicht, ist auch nicht ganz über jeden Zweifel erhaben.
Den Unterschied zwischen M$ SB Lieferumfang und OEM gabs aber schon damals. Wie das genannt wurde ist da völlig Nebensächlich. Ich setzte Berge von CPQ Rechnern vor der W95 Zeit auf.
SB XP Versionen nutzten doch in ihrer PID nach wie vor eine OEM Kennung.
Der Lieferumfang hat sich natürlich inzwischen verändert - viele OEM Versionen enthalten gar keine Datenträger mehr (Stichwort Lenovo Thread). Die Sachlage muss sich deswegen aber nicht ändern. Es gibt nach wie vor die Variante SB mit M$ Datenträger und die Variante ohne M$ Datenträger. Ob jetzt da nen Kleber zu gehört oder nicht ist wirklich egal.

Bei Spielebundels werden weder Hersteller, noch Produktearten gemischt. Du darfst natürlich ein Office auch nicht entbundeln.

Ich kenne bestimmt nicht jeden Rechtsstreit und oft ist die Softwareindustrie ja auch im Recht - das heisst aber nicht, dass man sich alles von denen gefallen lassen muss.
Logitech verkaufte viele Mäuse auch nur mit neuem PC ... es stellte sich heraus, dass Logitech nichtmals diese Hardware an andere Hardware binden durfte. Auch fragte deren Software ne Weile nach nem "Original"... dann wurde das gestrichen. Diese NeuPC Mäuse kamen nämlich ohne SW.

Das Andere waren die Updates, die plötzlich Vollversionen wurden.

Dann gabs den Versuch von einem Hersteller, das Umgehen von Dongles einem Kunden mit entsprechenden Lizenzen zu verbieten - der verlor auch.

Dann gabs noch die Aktion mit dem Geld zurück für vorinstallierte Windows - hätte wohl auch keiner so erwartet.

Für viele der Heute gängigen Gängeleien der Hersteller gibts zwar keine Musterprozesse, aber die Hersteller verlieren solche Prozesse recht oft. Es ist fraglich, ob sie es drauf ankommen lassen. Wenn sie nämlich verlieren, wirds ganz teuer.

Ich wüsste noch manchen bösen Musterprozess, mit dem man Hersteller nötigen kann, etwas zu ändern. Die Mehrzahl der Hersteller zeigt sich aber jeweils sehr kulant im Einzelfall und erspart sich einen teuren Prozess.

JaDz

Dann müssten Dell und Co eigene Aktivierungsserver betrieben dürfen ... und wer verhindert das wohl?

Inquisitor
2007-04-09, 12:00:17
Also wie sieht es jetzt mit den System Builder Versionen definitv aus? Ich habe mir eine solche bei Alternate für meinen nun doch schon etwas betagten Rechner gekauft und installiert. Demnächst will ich definitiv das Mainboard samt CPU, Speicher und Grafikkarte tauschen. Jetzt sagt mir nicht, dass ich Samstag die 104€ ausm Fenster geschmissen habe, sonst geh ich auf die Barrikaden :eek:

Grestorn
2007-04-09, 13:45:15
Also wie sieht es jetzt mit den System Builder Versionen definitv aus? Ich habe mir eine solche bei Alternate für meinen nun doch schon etwas betagten Rechner gekauft und installiert. Demnächst will ich definitiv das Mainboard samt CPU, Speicher und Grafikkarte tauschen. Jetzt sagt mir nicht, dass ich Samstag die 104€ ausm Fenster geschmissen habe, sonst geh ich auf die Barrikaden :eek:

System Builder sind nach deutschem Recht nicht an eine Hardware gebunden. Die EULA ist schlicht nicht gültig, und somit gilt nur das deutsche Urheberrecht für Software.

Das bedeutet, Du darfst die SW zu einem Zeitpunkt immer maximal auf einem Rechner installiert haben. MS darf Dir nicht vorschreiben, dass Du die SW an einen bestimmten Rechner bindest.

Wenn Du bei der Aktivierung sagst, dass Du die SW vom alten Rechner gelöscht hast ODER dass Du den Rechner aktualisiert hast, dann müssen sie die Version aktivieren.

Lord Wotan
2007-04-09, 15:39:53
System Builder sind nach deutschem Recht nicht an eine Hardware gebunden. Die EULA ist schlicht nicht gültig, und somit gilt nur das deutsche Urheberrecht für Software.

Das bedeutet, Du darfst die SW zu einem Zeitpunkt immer maximal auf einem Rechner installiert haben. MS darf Dir nicht vorschreiben, dass Du die SW an einen bestimmten Rechner bindest.

Wenn Du bei der Aktivierung sagst, dass Du die SW vom alten Rechner gelöscht hast ODER dass Du den Rechner aktualisiert hast, dann müssen sie die Version aktivieren.
Da sind wir mal einer Meinung! Wenn es Probleme gibt einfach am die Zeitung CT wenden. Ich denke die warten auf so einen Medien Bericht. Um MS eins Medial reinzuwürgen. Ansonsten bleibt wirklich nur der gang zum Verbraucherschutz und mit deren Hilfe einen Musterprozess führen. Der Verbraucherschutz hat schließlich Fachanwälte für das Verbrauer recht. Und wenn man eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrecht hat, kostet ein nur die Beratung ein paar € beim Verbrauerschutz den Rest trägt die Versicherung. Und MS bekommt wieder mal eine aufgedrückt. Ansonsten hat Razor recht. Die Hotline will belogen werden. Also immer sagen, das man nur Komponenten getauscht wurden, niemals sagen, das man auf einen neuen PC installiert. Dann geht es auch. Ansonsten die Hotline freundlich auf die Gesetzeslage hinweißen die in Deutschland vorherrscht.

Lord Wotan
2007-04-09, 15:55:19
Und deswegen ist dieses 3-seitige "zwiegespräch" zwischen Euch beiden auch recht überflüssig...

Nochmal: beim VERKAUF ist die SB-Version an keinen PC gebunden, aber bei erster Aktivierung ändert sich das. Dann ist diese eine Seriennummer (und damit das gekaufte Produkt) auf keinem anderen PC mehr nutzbar.

Das mag in D auf eine unzureichend fundierte Rechtslage treffen, ist für den Enduser aber ohne jegliche Relevanz, da er M$ schon verklagen müsste, um hier sein Recht zu erhalten.



Razor
Dann dürfte aber auch niemand sein einmal Aktiviertes SB Vista weiterverkaufen und das kann nicht rechtsgültig sein. In Deutschland herrscht Verkaufsfreiheit. Ich darf mein SB Vista weiter verkaufen als Original mit Original Kay. Und MS muss nach Deutschen Verbraucherrecht den Käufer die Version erneut auf seinen PC freischalten. Anders als vielleicht bei der OEM Version. Obwohl ich da bei meiner Meinung bleibe das auch sie nicht gebunden sein darf. Aber dann müssen wir abwarten was da das Gericht in NRW sagt. Ich denke das wird sowieso wieder beim BGH landen. Aber das ist ja nicht das Thema.Bei der SB Version sieht die Sache aber ganz klar anders aus. Dann muss MS die Version auf jeden PC Freischalten, wenn sie legal genutzt wird. Das heißt nur auf einen PC und nicht gleichzeitig auf mehren PC´s. Und die Version kann so oft man will, weiterverkauft werden. Sie muss halt beim jeweiligen Verkäufer dann nur immer deinstalliert werden.

Razor
2007-04-10, 07:04:56
M$ müsste den Enduser oder Händler eben auch erst verklagen, wenn er einfach etwas tut...
Und wenn sie dann verlieren, was bisher oft der Fall war, dann gibts dann wieder neue Sonderregeln ;).Joa klar...
Aber ist das nicht das Schöne an Rechtsstaaten?
;)

Ich habe andere Wege beschritten, um Vista Ultimate bei mir zum Laufen zu bewegen... M$ muss diese nicht mal aktivieren, um die zu aktivieren, das tut Vista von ganz allein.

Nebenher hab' ich die mir direkt von M$ gegebenen NFR-Versionen liegen, für den Fall, dass M$ doch mal fragt oder gar 'klagt'.

Wie dem auch sei, solange nicht 'erstritten' ist, kann man im Prinzip tun, was man will... M$ aber auch.
Wenn sich M$ weigert, eine Version frei zu schalten - egal in welchem Zusammenhang - muss man eben eine Privat-Klage anstreben, was Zeit unf Geld kostet... anders herum würde ich NIEMALS 'gebrauchte' Software kaufen, welche ledigklich durch eine Zeichenfolge personalisiert ist...

@Wotan
'Müssen' tut M$ gar nichts!
Soviel ist schon mal klar...

Sie haben ihre eigenen Regeln, nach denen sie ihre Software darbieten.

Klar kann das eine oder andere Land sie dazu zwingen, zumindest in Teilbereichen davon abzugehen, aber dieses zu erreichen ist meist einem Enduser nicht gegeben.

Ich persönlich gehe davon aus, dass es nicht 'erlaubt' ist, ein Vista auf mehr als einem Rechner zu installieren (z.Bsp. Ultimate) und tue es damit auch nicht, wenn ich mir die SB-Version gekauft habe. Einen großen Unterschied sehe ich zwischen SB- und OEM-Version nicht, wenn man mal von der unterschiedlichen Aktivierungsmechanik absieht (iNet- vs. Pre-Activation) und davon, dass OEM-Versionen meist (Hersteller-) angepaßt sind.

Kaufe ich 2x SB-Ultimate , liege ich immer noch wesentlih günstiger als mit 1x Retail!
Und das Schöne ist, ich darf diese dann auch gleich ganz offiziell und legal auf 2 Rechnern nutzen...

Und nochmal: NIEMALS sagen, dass man auf einem anderen Rechner aktiviert!
Es wurden lediglich 'erhebliche' Änderungen vorgenommen...

Razor

Haarmann
2007-04-10, 08:54:38
Razor

Solange es kein römisches Recht ist, kanns nur gut sein ;).

Eine Sammelklage gegen alle Hersteller, welche so nen verdongeltes Pseudowindows ausliefern, wegen unlauterem Wettbewerb, wär doch ne feine Sache.

Einfach per se gleich mit Sammelklagen kommen - dann wird auch gehandelt, weils schlicht teuer wird, ohne dass die Prozesskosten ins Uferlose wachsen.

Erhebliche Änderungen heisst ja bekanntlich, dass ich nur noch die gleiche Maus nutze ;).

JaDz
2007-04-10, 12:36:54
Gibts in der Schweiz die Möglichkeit der Sammelklage?

Haarmann
2007-04-10, 12:51:37
JaDz

Eine eigentliche Sammelklage, wie man sie aus den USA durch die Medien kennt, gibt es leider nicht.

Gast
2007-04-10, 22:32:59
Die ganze Sache ist doch eigentlich recht einfach: Es gibt Gerichtsurteile, die besagen, dass man Software nicht an eine bestimmte Hardware binden darf. Ob der Hersteller diese nun SB, OEM, XXL oder sonst wie nennt ist doch eigentlich scheissegal. Sie dürfen es nicht und darum aktivieren sie es in der Regel ja auch anstandslos.

Allerdings versuchen die Hersteller mit immer neuen Lizenzmodellen und auch mit techn. Mitteln wie dem WGA-Check die Benutzer zu verunsichern. Und solange es keine griffigen Gesetze gibt, die den Herstellern den Einsatz von techn. Mitteln verbietet, welche genau das tun, was sie eigentlich nicht dürften, muss immer der Konsument den ersten Schritt machen und Aufwand betreiben.

MFG
Benno

Gast
2007-04-10, 22:45:41
Gibts in der Schweiz die Möglichkeit der Sammelklage?

Soviel ich weiss, gab es in der Schweiz nie so ein Urteil wie in Deutschland. Vielmehr hat MS die DSP Versionen hier aktiv verkauft. Warscheinlich haben sie gedacht, lieber weniger als keinen Umsatz.

Tatsächlich sind aber bei diesen Versionen die Nutzungsrechte eingeschränkt und da die ganzen Dinge wie Aktivierung und WGA jetzt endlich greifen und anscheinend nicht mehr so einfach auszuhebeln sind, wird das vielen erst bewusst.

Locutus2002
2007-04-10, 22:52:44
Hallo Allerseits!

Zunächst mal möchte ich sagen, dass ich heute nachmittag gewaltig erstaunt war als ich von einer Oster-LAN zurückkam und feststellte, dass ich hier so eine Kontroverse entfacht habe! Ich danke ausdrücklich allen, die sich geäußert haben.

Denn ich habe mir einen Tip hier zunutze gemacht: Da mich die Hotline bei meinen ersten Versuchen gar nicht zu einem realen Menschen verbunden hat, stattdessen hat schon der automatische Teil, also die Computerstimme, gesagt, dass sie mich nicht neu aktivieren lassen. Ich habe also einfach mein WinXP genommen und dieses über Telefon neu aktiviert, weil mich da das System immer an eine reale Person verweist. Und der habe ich meinen Fall geschildert und auch ein wenig gedroht. Schließlich wurde ich gebeten die komplette Hardware ID durchzusagen und ich bekam einen Aktivierungscode für mein Vista!

Fazit: Mit Gesetzen kommen und Drohen helfen, da knicken die meist im Ausland sitzenden CallCenter-Menschen (meiner hatte einen schweren Fernost-Akzent) aus Unkenntnis der deutschen Rechtslage ein!

Also nochmals vielen Dank an alle!

EDIT: Ich habe übrigens zugegeben, dass ich Vista vorher auf einem anderen PC am Laufen hatte. Ist ja auch leicht nachvollziehbar, denn die Hardware-ID unterscheidet sich ja so dramatisch, dass es nur ein komplett anderer PC (in diesem Falle Notebook) ist als der PC davor. Aber das war kein Problem, ich musste nur versichern, dass ich Vista zuvor deinstalliert (sprich: wegformatiert) habe.

Grestorn
2007-04-11, 08:03:00
Die ganze Sache ist doch eigentlich recht einfach: Es gibt Gerichtsurteile, die besagen, dass man Software nicht an eine bestimmte Hardware binden darf. Ob der Hersteller diese nun SB, OEM, XXL oder sonst wie nennt ist doch eigentlich scheissegal. Sie dürfen es nicht und darum aktivieren sie es in der Regel ja auch anstandslos.

Ach ja? Dann zeig mir mal eine Quelle für ein Urteil, in dem klar gesagt wird, dass es nicht erlaubt ist, SW an HW zu binden. Du wirst keines finden.

Das OEM Urteil, wie ich schon mehrfach geschrieben habe, bezieht sich nur darauf, dass es einem Händler nicht untersagt werden kann, Software unabhängig von Hardware zu verkaufen, auch wenn sie explizit als "nur mit HW zu verkaufen" ausgewiesen ist.

Selbstverständlich ist es nicht verboten, eine SW zu verkaufen, die nur mit einer bestimmten Hardware zusammen läuft. Schließlich gilt das für jede Software. Oder hast Du schon mal versucht, Mac OS X auf einem normalen Intel PC zu starten? Das ist auch glasklare HW-Bindung!

Grestorn
2007-04-11, 08:05:29
EDIT: Ich habe übrigens zugegeben, dass ich Vista vorher auf einem anderen PC am Laufen hatte. Ist ja auch leicht nachvollziehbar, denn die Hardware-ID unterscheidet sich ja so dramatisch, dass es nur ein komplett anderer PC (in diesem Falle Notebook) ist als der PC davor. Aber das war kein Problem, ich musste nur versichern, dass ich Vista zuvor deinstalliert (sprich: wegformatiert) habe.

Meine Rede. Wenn man dies angibt, muss die MS Hotline bei einer SB Builder Version immer neu aktivieren.

Bei einer OEM Version ist das eh unerheblich, da sie ohne Crack sowieso nicht auf einem anderen MB läuft und auch nicht aktiviert werden muss.

Haarmann
2007-04-11, 08:26:42
Grestorn

Es ist keine HW Bindung, wenn OS X nicht auf nem normalen PC geht...
Du kannst beliebige Macs mit den benötigten Specs nehmen und es läuft drauf.
Nur weil XP auf nem 286 ned läuft, wirds auch ne HW gebundener ;).

Du würdest staunen, wie gut OEM Codes mit entsprechenden Versionen der DSP CDs laufen... Bisher liess sich jede der so entbündelten Versionen auch aktivieren.

Woher diese Windows kamen? Ganz einfach... Blitzschäden bei den Geräten.

Grestorn
2007-04-11, 09:33:02
Grestorn

Es ist keine HW Bindung, wenn OS X nicht auf nem normalen PC geht...
Du kannst beliebige Macs mit den benötigten Specs nehmen und es läuft drauf.
Nur weil XP auf nem 286 ned läuft, wirds auch ne HW gebundener ;).

Du würdest staunen, wie gut OEM Codes mit entsprechenden Versionen der DSP CDs laufen... Bisher liess sich jede der so entbündelten Versionen auch aktivieren.

Woher diese Windows kamen? Ganz einfach... Blitzschäden bei den Geräten.

Es spielt rechtlich keine Rolle, ob die HW-bindung technischer Natur ist, sprich die HW gar nicht in der Lage ist die SW auszuführen, oder ob sie "künstlicher" Natur ist, also z.B. ein zusätzlich eingeführter Mechanismus dazu führt, dass ein OS nur auf einem MB mit einer bestimmten ID läuft.

Mac OS ist da kaum anders: Denn prinzipiell sollte MacOS auf jedem Intel Board laufen, aber Apple weiß dies zu verhindern.

Bisher gibt es m.W. keine XP Versionen, die echt die ID eines MBs abfragen. Aber bei Vista gibt's das, und ich sehe absolut keinen Grund, warum man das auf rechtlicher Basis verbieten könnte. Wo ist der Unterschied zwischen der künstlichen Einschränkung von MacOS und der künstlichen Einschränkung von OEM-Vista?

Haarmann
2007-04-11, 09:41:57
Grestorn

Natürlich spielt das eine Rolle, denn auf einer OS X Schachtel wird nirgends zu lesen sein, dass es mit einem Dell läuft... Wer nun nen Dell kauft und dies installieren will, der wird scheitern - ok... Die Anforderungen ans Gerät stehen bekanntlich auch gut lesbar da.
Dell wird Dir jedoch in der Produktbeschreibung angeben, dass es sich um ein Windows Wasauchimmer handelt und nicht, dass es sich um eine minderwertige Schundware handelt, die womöglich gar nicht installierbar ist.. Was drauf steht, muss drin sein!
Ich krieg von Dell ja gar kein OS... das ist eines der Probleme - ich krieg nen Kleber... sonst rein gar nix.
Dem Dell Kunden fehlt damit die Möglichkeit sein Windows per CD Boot zu retten... das alleine ist ein gravierender Mangel.

Der Unterschied ist, dass falls mein Mac von nem Laster platt gemacht würde oder sonst irgendwie übern Jordan schwimmt, ich jederzeit auch das Nachfolgemodel, natürlich muss PPC/Intel beachtet werden, nehmen kann und mein altes OS weiternutzen darf. Apple legt mir keine Steine dabei in den Weg.

Grestorn
2007-04-11, 10:15:08
Dell wird Dir jedoch in der Produktbeschreibung angeben, dass es sich um ein Windows Wasauchimmer handelt und nicht, dass es sich um eine minderwertige Schundware handelt, die womöglich gar nicht installierbar ist.. Was drauf steht, muss drin sein!

Ist das so? Sie verkaufen Dir einen Komplettrechner inklusive OS zur Nutzung auf eben diesem Rechner. Wenn man das Kleingedruckte liest, wird da unter Garantie auch dabeistehen, dass die mitgelieferte SW inkl. OS nur zur Nutzung auf diesem Rechner gedacht ist.

Diese Einschränkung ist der Preis dafür, dass die SW so billig ist... Willst Du vollwertige, auf jedem Rechner einsetzbare SW, musst Du entsprechend mehr zahlen.

JaDz
2007-04-11, 10:43:22
… Bisher gibt es m.W. keine XP Versionen, die echt die ID eines MBs abfragen …
Bei vielen FSC-PCs war dies hier schon der Fall. Aktivierung nicht möglich, MS-Mitarbeiter erkannte anhand der PID (12345-OEM-1234567-12345), dass es sich um eine FSC-OEM-Version von XP, jedoch um keinen FSC-PC handelte (das Board wurde aufgrund eines Defektes gegen ein nicht von FSC stammendes getauscht). Wir erhielten von MS eine Hotline-Nr. von FSC, welche nach einigem hin und her die Aktivierung unseres Schlüssels bei MS wieder ermöglichten.

4711
2007-04-11, 10:50:37
ich hab mein Ultimate als update auf Home Premium auch nicht komplett freigeschaltet bekommen..nach einem tel.mit der Technik hat man mir einen kompletten neuen Ultimate Key generiert.
(nach der überprüfung meiner Angaben natürlich erst)

Haarmann
2007-04-11, 17:32:04
Grestorn

Zeig mir Deine Behauptung bei Dell und bei einem Acer in a Box im Media Markt...

Ich habs noch nie gesehen... schon gar nicht bei einem Sony Notebook auf der Schachtel. In der Schachtel oder sonstwo ist, wie Du mit mir einig bist, so wirksam wie die entsprechenden EULAs...

Grestorn
2007-04-11, 17:44:20
Grestorn

Zeig mir Deine Behauptung bei Dell und bei einem Acer in a Box im Media Markt...

Ich habs noch nie gesehen... schon gar nicht bei einem Sony Notebook auf der Schachtel. In der Schachtel oder sonstwo ist, wie Du mit mir einig bist, so wirksam wie die entsprechenden EULAs...

Nochmal: Wenn die Vista Version nicht auf anderen Rechnern läuft und dies auch nie versprochen war, musst Du Dir die Frage stellen, warum Du das Einklagen können solltest.

Das ist doch eine ganz andere Frage, als das mit der EULA. Da kaufe ich mir separat eine Software, und dabei sind überraschende Einschränkungen der Anwendbarkeit der SW nicht zulässig.

Wenn ich mir ein Komplettsystem kaufe, muss es funktionieren. Ich kann aber nicht erwarten oder gar einklagen, dass eine Komponente des Systems auch außerhalb des Komplettsystems funktioniert. Wenn der iMac-Monitor nicht an PCs funktioniert - nun, kaum überraschend und ganz sicher kein Grund zur Klage. Wenn das OS des Komplettsystems nicht mit anderen Systemen läuft, gilt genau das selbe.

Blacksoul
2007-04-11, 18:21:30
Wie sieht es (rechtlich) aus, wenn man einen SB-Datenträger mit einer OEM-Lizenz (bzw. dem Key) installiert und aktiviert? Das OS wäre somit nicht an Hardware gebunden.
Unter XP funktioniert es problemlos.
Unter Vista weiß ich es nicht.

Und wie sieht es rechtlich aus?


t.b.d

Haarmann
2007-04-11, 19:15:47
Grestorn

http://news.bbc.co.uk/1/hi/technology/6144782.stm

Wie das endete wissen wir alle noch ...


Ich kriege als Kunde ein unbrauchbares Produkt ohne die Eigenschaften eines echten Vista, das wohl gleich daneben im Regal steht, wenn ich nur son verdongeltes Ding krieg ohne Datenträger! Ein Recovery ist kein Datenträger. Der Kunde ist nicht in der Lage alle Funktionen, die M$ nebenher auf der Webseite angibt, auszuführen. Ich bin noch nichtmals in der Lage ein reines Vista zu installieren.
Fazit - der Kunde kriegt nicht, was auf der Packung steht.
Zu Deutsch - gegenüber dem ebenfalls erhältlichen Vista Paket jeglicher Art erhalte ich ein minderwertiges, um nicht gleich zu sagen, absolut nutzloses, Produkt.
Das erwartet der Kunde eben nicht... wie Du richtig angemerkt hast. Der Kunde erwartet, dass er den gleichen Lieferumfang bekommt, wie die SB Version.

Als Schweizer hab ich immerhin den Vorteil, dass ich diesen "Schutz" aushebenln darf. Ich darf also den "Crack" nutzen, wie ich will. Das wurde vor Gericht schon erstritten.

Gleichzeitig untersagt mir Dell somit mein Board zu wechseln... das ist aber bereits seit langem erstrittenes Recht, dass ich dies tun darf. Da gibts nix dran zu rütteln - Dell muss dann dafür sorgen, dass es läuft.

Ich würde M$ sogar untersagen verdongelte und/oder aktivierungspflichtige Software ein Betriebsystem für PCs zu nennen. Dies ist schlicht nicht mehr der Fall.

Grestorn
2007-04-11, 19:25:06
Grestorn

http://news.bbc.co.uk/1/hi/technology/6144782.stm

Wie das endete wissen wir alle noch ...


Was hat das damit zu tun? Abgesehen davon, dass ich dieses Urteil für nonsense halte.

Um nochmal die GoldGames zu bemühen: Wenn mir ein Spiel daraus nicht gefällt, kann ich auch nicht in den Laden gehen und dem Händler die eine CD in die Hand drücken und Kohle verlangen...

Ich kriege als Kunde ein unbrauchbares Produkt ohne die Eigenschaften eines echten Vista

Wieso unbrauchbar? Es hat alle Features und Eigenschaften, aber eben nur auf dem Ziel-PC. Unbrauchbar ist es bestimmt nicht.

Der Kunde ist nicht in der Lage alle Funktionen, die M$ nebenher auf der Webseite angibt, auszuführen. Ich bin noch nichtmals in der Lage ein reines Vista zu installieren.

Welche Funktionen fehlen denn? Und dass das Vista nicht "rein" ist, ist die Schuld des OEMs, der da seinen Müll mit draufpackt.

Fazit - der Kunde kriegt nicht, was auf der Packung steht.

Quatsch. Der Kunde bekommt genau was auf der Packung steht: Ein Vista plus jede Menge unnützer Billigsoftware.

Ansonsten wirfst Du immer mit irgendwelchen Agitationen und Übertreibungen um Dich. Unnütz, minderwertig usw... Nur weil das OS nicht auf einem anderen System läuft. Es würde Deinem Standpunkt mehr nützen, wenn Du nicht so polemisch argumentieren würdest, so machst Du Dich schlicht unglaubwürdig.

Zu Deinem Schweizer "Recht": Quelle bitte.

Und wieso soll man eine HW-gebundene SW nicht Betriebssystem nennen dürfen? Komische Vorstellung. Bei Dir scheint eine SW sofort wertlos zu werden, wenn sie an eine HW gebunden ist...

Haarmann
2007-04-11, 21:04:15
Grestorn

Wenn die EULA gilt... dann hat das eben auch Folgen. Der Kunde hat ja nicht immer die Wahl, ob er dies Windows will oder nicht...

Wenns nicht das Spiel ist, was Aussen beschrieben ist, kannst Du das im Prinzip sogar machen. Steht irgendwas von Vollversion und es ist keine, weil die irgendwie kastriert ist, dann ist das ein Mangel.

Nicht eine Recovery, die ich je erhielt, hätte mir eine Reparaturinstallation (das Feature nutzte ich schon unzählige Male) oder eine Reparaturkonsole etc. hingekriegt... Nicht eine Recovery war in der Lage ein nacktes Windows aufzusetzen... Keine Recovery war auch nur in der Lage die Platte brauchbar zu partitionieren! Jedes echte Windows kann dies bestens.
Versuch mal mit ner ollen Recovery nen OB RAID Controller mit mehr Platten zu bestücken und das drauf zu installieren!

Ganz abgesehen davon, dass Niemand mit nem Funken Verstand McAffee oder Norton auf sein System liesse...


Ansonsten wirfst Du immer mit irgendwelchen Agitationen und Übertreibungen

Ich hab die Anwalts DVD nicht mit den Bundesgerichtsurteilen... Wenn Du an die kommst, würdest wohl fündig. Sie ist aber nicht grad in meiner Preisklasse ;).

Firmware klingt für mich dann passender...

Grestorn
2007-04-12, 07:28:31
Wenn die EULA gilt... dann hat das eben auch Folgen. Der Kunde hat ja nicht immer die Wahl, ob er dies Windows will oder nicht...

Von EULA ist in dem Zusammenhang doch gar keine Rede. Wir sprechen von dem Kaufvertrag zwischen dem KomplettPC-Hersteller und dem Kunden, bzw. dem Angebot der PC-Herstellers. Nirgendwo steht dort, dass man ein OS erwirbt, dass auch unabhängig vom gekauften PC einsetzbar ist. Und im Unterschied zu einem getrennt erworbenen OS, bei dem man die HW-unabhängigkeit als selbstverständlich annehmen muss, kann man dies bei einem Komplett-System nicht unbedingt erwarten.

Wenns nicht das Spiel ist, was Aussen beschrieben ist, kannst Du das im Prinzip sogar machen. Steht irgendwas von Vollversion und es ist keine, weil die irgendwie kastriert ist, dann ist das ein Mangel.

Das OS ist doch genau das, was beworben wird, und kein anderes...

Nicht eine Recovery, die ich je erhielt, hätte mir eine Reparaturinstallation (das Feature nutzte ich schon unzählige Male) oder eine Reparaturkonsole etc. hingekriegt... Nicht eine Recovery war in der Lage ein nacktes Windows aufzusetzen... Keine Recovery war auch nur in der Lage die Platte brauchbar zu partitionieren! Jedes echte Windows kann dies bestens.
Versuch mal mit ner ollen Recovery nen OB RAID Controller mit mehr Platten zu bestücken und das drauf zu installieren!

Das sind alles Mängel, die der Komplett-PC Hersteller zu verantworten hat. Ein HW-gebundenes Vista kann prinzipiell auf einer ganz normalen Vista-DVD ausgeliefert weren, mit allen Features (Reparatur-Install gibt's eh nicht mehr). Ob das so gemacht wird, weiß ich nicht.

Aber eine rechtliche Handhabe gibt das kaum, denn weder MS noch der PC-Hersteller wirbt mit der Reparatur-Konsole noch mit der Möglichkeit, die Installation reparieren zu können.

Ganz abgesehen davon, dass Niemand mit nem Funken Verstand McAffee oder Norton auf sein System liesse...

In welcher Weise hat das für ein Gericht irgendeine Bedeutung? Wir reden hier doch von Dingen, die dem Anwender von Rechts wegen zustehen. Ein "Funken Verstand" gehört dazu leider nicht :)

Haarmann
2007-04-12, 08:03:25
Grestorn

Nach wie vor steht das Urteil, dass bei einem PC auch das Mainboard wechseln darf und dabei nichtmals die Garantie auf den Rest erlischt. Wenn man sieht, wieviel Zeit man "verplämpern" muss, bis das wirklich machbar ist, siehe im Thread, gibts so manchen Nutzer, der in der Zeit mehr verdiente, denn dies Windows wert hat. Da muss man handeln.

Aber ganz abgesehen davon, hat sich da M$ selbst wieder ein Ei gelegt - ihr eigenes Upgrade auf höhere Versionen suggeriert leider, dass es sich um die gleiche Versionen handelt.

Da M$ dem Hersteller Vorschriften erlässt, müssten sie auch die Vorschrift erlassen, dass brauchbare Datenträger mit ausgeliefert werden müssen. Mit der Variante, dass ich eine verdongelte DVD kriege, die alle Funktionen hat, zusätzlich in allen Ländern, in denen erlaubt ist das Board zu wechseln, auch der Lizenzcode aktivierbar ist. Die Geräte werden schliesslich auch mit den jeweils üblichen Landestastaturen bestückt -> logistisch ist das daher machbar.
Der Hersteller bewirbt sein Produkt ja mit einem Schutznamen von M$.

Der Kunde kann annehmen, wenn es nicht anders vermerkt ist, dass das gebundelte Produkt dem einzeln verkauften Produkt entspricht. Es ist ja nicht anders vermerkt. Wenn es vermerkt ist, dass es einen anderen Lieferumfang hat, ist das ne ganz andere Geschichte.

Nebenher sollten sich die Kunden auch mal gegen die Hersteller auflehnen. Es ist imho schrecklich, dass ich als Kunde keine Wahl des OS mehr hab. Das ist zum einen der Bock von M$, welche Vista verkaufen wollten, zum Anderen nervt es mich, dass die Hersteller, einem nicht die Wahl zwischen Business, Ultimate und Premium lassen.

Grestorn
2007-04-12, 08:14:41
Nach wie vor steht das Urteil, dass bei einem PC auch das Mainboard wechseln darf und dabei nichtmals die Garantie auf den Rest erlischt.

Das hat doch damit gar nichts zu tun. In den meisten fertig-PCs kannst Du das MB gar nicht gegen ein Standard-ATX oder BTX Board autauschen, weil die Formfaktoren speziell sind. Und was dann? Wieder ein Recht einklagen?

Und selbst wenn ein ATX Board passen sollte: Du verlierst vielleicht nicht die Gewährleistung auf die restlichen Komponenten, aber eine Garantie, dass dann alles zusammen mit dem Fremd-MB funktioniert, wirst Du mit Sicherheit auch nicht bekommen, logischerweise.

Aber ganz abgesehen davon, hat sich da M$ selbst wieder ein Ei gelegt - ihr eigenes Upgrade auf höhere Versionen suggeriert leider, dass es sich um die gleiche Versionen handelt.

Den Satz verstehe ich überhaupt nicht.

Mit der Variante, dass ich eine verdongelte DVD kriege, die alle Funktionen hat, zusätzlich in allen Ländern, in denen erlaubt ist das Board zu wechseln, auch der Lizenzcode aktivierbar ist.

Es gibt keine Länder, in denen der PC-Hersteller verpflichtet ist, eine Funktionsgarantie des Gesamtsystems zu geben, auch wenn das MB getauscht wurde. Das wär' ja auch mal was...

Der Kunde kann annehmen, wenn es nicht anders vermerkt ist, dass das gebundelte Produkt dem einzeln verkauften Produkt entspricht. Es ist ja nicht anders vermerkt. Wenn es vermerkt ist, dass es einen anderen Lieferumfang hat, ist das ne ganz andere Geschichte.

Ach ja? Bei fast jedem Produkt ist die OEM Version eingeschränkt. z.B. Brennsoftware: Die Vollversion kann in der Regel viel mehr, als die OEM Version. Und trotzdem steht bei der OEM Version nirgendwo "eingeschränkt" dabei...

Das gebundelte SW oft nicht identisch ist, mit der Vollpreis-SW sollte sich inzwischen rumgesprochen haben. Zumal die OEM-SW oft ja nur einen Bruchteil der Vollversion kostet. Samariter gibt's in der Geschäftswelt nicht, und das sollte auch jedem Kunden klar sein.

Nebenher sollten sich die Kunden auch mal gegen die Hersteller auflehnen. Es ist imho schrecklich, dass ich als Kunde keine Wahl des OS mehr hab. Das ist zum einen der Bock von M$, welche Vista verkaufen wollten, zum Anderen nervt es mich, dass die Hersteller, einem nicht die Wahl zwischen Business, Ultimate und Premium lassen.

Das stimmt doch nicht. Vielleicht hast Du bei DELL diese Wahl nicht, als Linux-Anwender ein Grund nicht bei denen zu kaufen. Der PC-Schrauber nebenan und auch viele andere Hersteller bieten auch Systeme ganz ohne OS oder mit vorinstalliertem Linux an.

Haarmann
2007-04-12, 08:55:56
Grestorn

Ich sags mal so...
Ein bekannter ist in einem Laden tätig, der nur solchen Fertigkram verkauft und muss sich mit den Reparaturen, Kostenvoranschlägen und Garantiefällen beschäftigen. Kurz gesagt - die Hersteller sind einer schlechter, denn der nächste, obschon in den Gehäusen problemlos erhältliche Standardware werkelt. Zum Teil sogar mit OEM BIOS versehene Ware von namhaften Herstellern.
Die Wartefristen sind gigantisch und die Kostenvoranschläge ein Witz und über die "Diagnose" will man gar nicht sprechen (da schneiden die betrügerischen Handwerker im TV noch besser ab) -> der Kunde wird gradezu genötigt das Gerät woanders in Stand setzen zu lassen.
Es geht hier also nicht um irgendwelche spezielle DesignPCs, sondern um die Massenware, welche absolut normale Komponenten beinhaltet.

M$ Vista Upgrade suggeriert dem Kunden, dass alle Vista gleich sind. Wer nebenher das nutzt, kriegt auch eine unabhängige Version. Hierzulande ist dies allerdings uninteressant, weil die SB billiger ist.

Gerade solche Fertigkisten bestehen oft ja nur aus Board, Tower, NT, etwas RAM und Laufwerken. Da kann bei einem Boardwechsel nicht wirklich was schief gehen... Nebenher ist die Bedingung für den Wechsel auch die, dass ein Fachmann am Werk sein musste und kein Stümper.

Das war bei NERO, wenn wir schon bei den Brennzugaben sind, ne Weile so. Das hörte aber nach einem Urteil sofort auf. Die Software ist also nicht mehr eingeschränkt gegenüber einem einzeln verkauften Produkt - ich hätte diese "OEM" Versionen von Nero allerdings auch nie einzeln gesehen. Mir fällt auch zZ kein Ort ein, wo die Versionen nicht korrekt beschrieben sind. Das kann in der BRD anders sein.

Eine faule Ausrede... alle die, welche auch ohne OS anbieten, würden Dir ja auch eine SB dazulegen... Die SB ist natürlich teurer... und Geräteunabhängig dazu.
Dell ist übrigens in dem Punkt besser, denn so manche Konkurrenz, man kann immerhin zwischen ein paar Vista Versionen wählen. Es ist einfach ärgerlich, wenn der User eine Vista Premium und eine Business kaufen muss und die Premium nichtmals weiterveräusserlich ist. Das entspricht nicht wirklich den existierenden Urteilen.

Grestorn
2007-04-12, 09:02:13
Das war bei NERO, wenn wir schon bei den Brennzugaben sind, ne Weile so. Das hörte aber nach einem Urteil sofort auf. Die Software ist also nicht mehr eingeschränkt gegenüber einem einzeln verkauften Produkt - ich hätte diese "OEM" Versionen von Nero allerdings auch nie einzeln gesehen. Mir fällt auch zZ kein Ort ein, wo die Versionen nicht korrekt beschrieben sind. Das kann in der BRD anders sein.

OEM Versionen von Nero, die offiziell "Nero express" heißen, kriegst Du in München bei einer ganzen Reihe an Händlern. Mit der selben Begründung übrigens, wegen der man auch SB Builder Versionen von Windows ganz normal kaufen kann.

Und die Express Version ist massiv eingeschränkt ggü. der Vollversion. Und man kann sie natürlich auch nicht "offiziell" von der Webseite z.B. kaufen.

Das schließt natürlich nicht aus, dass einige DVD-Brenner mit einer Vollversion ausgeliefert werden - schließlich muss man sich ja auch da von der Konkurenz irgendwie absetzen. Aber die meisten LW haben, wenn überhaupt, doch nur die Express Version.

Von welchem Urteil du mal wieder sprichst ist mir völlig unklar. Prinzipiell gibt es Datenbanken im Netz, in denen alle Urteile gefunden werden können. Versuch also bitte wenigstens ab und zu Quellen anzugeben, wenn du behauptest, es gäbe für irgendetwas ein Urteil.

Sonst wirkt das nur wie ein leeres Totschlagargument. Ich kann ja auch einfach behaupten, für Aussage xy gibt es ein Urteil wenn ich mein Diskussionsggü. ruhigstellen will. Ohne Quelle mache ich mich damit aber nur lächerlich.

Haarmann
2007-04-12, 13:03:45
Grestorn

Dieses NERO Express gibts... 2€ ca kostets... daneben gibts noch mindestens ne 5€ Version und ne 10€ Version mit jeweils mehr Inhalt. Ist mindestens hier wohl jeweils auch so deklariert.
Ahead hat bereits reagiert und die unseeligen verdongelten Versionen entsorgt.

Die Bundesgerichtsurteile gibts leider nicht erst, seit es Computer gibt. Wenn sich nun wer die Mühe macht, diese Urteile zu digitalisieren und katalogisieren, dann kannst davon ausgehen, dass er dies Produkt nicht frei aufs Netz stellen wird... Anwälte sind ja auch nicht arm wie ne Kirchenmaus.
In den Medien wiederum stehen jeweils die Urteile kurz abgehandelt, aber leider ohne die konkrete Nummer, unter der man nachsehen könnte. Das heisst, wenn ich die Nummer kenne, finde ich wohl auch damit wieder keine Meldung.
Da Du zudem kein Schweizer bist, ich gehe jedenfalls davon aus, wären Dir auch die Urteile an sich wohl kaum zugänglich. Mir ginge es umgekehrt wohl nicht besser, wenn Du Deutsche Urteile zitierst. Die dürften von staatlicher Seite so schlecht digitalisiert sein, wie Unsere.

Mir würde die Bezeichnung Windows Vista Recovery oder sowas in der Art nebenher schon zufriedenstellen. Es soll einfach ein Unterschied zu einzeln erwerbbaren Versionen erkennbar sein.