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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zum Fernabsatzgesetz


RainingBlood
2007-04-12, 08:14:28
Hallo,

ich will mir bei ebay ein Board kaufen, dass erst ab dem aktuellen Bios den AM2 Brisbane unterstützt. Der Verkäufer weiß allerdings nicht welches Bios geflasht ist. Soviel zur Vorgeschichte.

Jetzt überlege ich mir, ob ich mir einen 4000+ Brisbane und einen 3800+ EE online bestelle und im Falle des nicht funktionierens des Brisbane, ihn zurückzuschicken.

Dabei frage ich mich, ob dieses Vorgehen durch das 14 tägige Rückgaberecht gedeckt ist, oder dies nur für Ware mit ungebrochenem Garantiesiegel zählt.

nn23
2007-04-12, 11:01:15
das FAG ist dazu da, damit du dir die ware ansehen kannst, und bei nichtgefallen ohne angabe von gründen zurückschicken kannst.

es ist praktisch wie "das im laden stehen und mit dem fahrrad fahren"
also sollte afaik gedeckt sein, auch wenn ich dein verhalten nicht gutheisen kann.

zur vorgeschichte, warum flashst du nicht einfach das neue bios auf das board wenn es bei dir ist? dann haste die sicherheit dasses funktioniert!

huha
2007-04-12, 11:04:47
Du solltest beachten, daß der Verkäufer entsprechend dem Gebrauch des Gegenstandes Ersatz für die Wertminderung fordern kann. Bei CPUs können das durchaus auch mal 20% sein.

-huha

_Gast
2007-04-12, 11:11:55
Das Fernabsatzgesetz gibt es bereits seit 5 Jahren nicht mehr. Die Paragraphen sind mittlerweile alle ins BGB eingeflossen.

Rechtlich kannst du den Prozessor zurückschicken. Der Händler wird aber vielleicht stutzig werden, wenn du 2 Prozessoren kaufst und einer davon zurückkommt.

RainingBlood
2007-04-12, 11:46:30
zur vorgeschichte, warum flashst du nicht einfach das neue bios auf das board wenn es bei dir ist? dann haste die sicherheit dasses funktioniert!

weil ich (noch) keine AM2 CPU habe und nicht sicher bin, obs mit dem Brisbane überhaupt startet.

Ich denke, ich werde das Risiko mit dem Schadensersatz nicht eingehen und im Notfall einfach eine billige ebay-CPU zum flashen "mißbrauchen".

Danke für die Infos.

Das Auge
2007-04-12, 11:59:43
Gilt das FAG eigentlich auch für Spiele?

nn23
2007-04-12, 12:30:08
weil ich (noch) keine AM2 CPU habe und nicht sicher bin, obs mit dem Brisbane überhaupt startet.

Ich denke, ich werde das Risiko mit dem Schadensersatz nicht eingehen und im Notfall einfach eine billige ebay-CPU zum flashen "mißbrauchen".

Danke für die Infos.

da beisst sich die katze in den schwanz^^

wie willste flashen wenn du kein proz hast. gar ned dran gedacht...

_Gast
2007-04-12, 13:57:41
Gilt das FAG eigentlich auch für Spiele?Natürlich! Solange das Siegel nicht aufgebrochen ist, kannst du selbstverständlich auch Spiele zurückschicken.

Der Sinn der Paragraphen im BGB ist es, dem Onlinekunden die selben Rechte zuzugestehen, die er im Laden hätte. Also kann er z. B. eine zu große Hose problemlos zurückschicken. Auch ein Artikel, der bei Inaugenscheinnahme doch nicht seinen Erwartungen entspricht, kann selbstverständlich zurückgesandt werden. Aber im Laden darfst du auch keine Softwareverpackungen aufreißen. Deshalb gilt das für Spiele nur, wenn die Originalverpackung unbeschädigt und noch versiegelt ist (z. B. weil die Oma ein Spiel gekauft hat, das du schon hast).

Unbenommen davon sind natürlich die Abschnitte des BGB bezüglich Gewährleistung. So kannst du ein Spiel zurückschicken, wenn z. B. die CD beschädigt ist. Dann erhältst du umgehend Ersatz.

Das Auge
2007-04-12, 17:09:54
Mit Siegel meinst du sicher die Plastikverschweißung. Dann muß ich sagen, ist das ganze für Spiele ja relativ sinnlos, den aufmachen muß ich es ja, um es testen zu können. Einen DVD-Player z.B. muß man ja auch aus der Packung nehmen um ihn benutzen zu können.

Konkret geht es mir um ein Spiel für das Wii welches ich bestellt hab. Da ich keine Videothek in der Nähe hab und es fürs Wii auch keine Demos zum Download gibt wie bei der Xbox und man sich auf Testberichte auch nicht immer 100%ig verlassen kann, ist nunmal die einzige Möglichkeit das Game selber zu testen. Und wenn ich nach 2h Spielzeit merke das wird nix, dann würde ich es schon gerne wieder zurückschicken...

Thanatos
2007-04-12, 17:15:13
Mit Siegel meinst du sicher die Plastikverschweißung. Dann muß ich sagen, ist das ganze für Spiele ja relativ sinnlos, den aufmachen muß ich es ja, um es testen zu können.

Sinnlos ist es ganz sicherlich nicht. Oder was denkst du würde passieren wenn man PC Spiele auch nach 14 Tagen ohne gründe zurückgeben könnte? X-D

Innerhalb von 12 Tagen gemütlich durchzocken, dann wieder zurückschicken, gemütlich nen Crack suchen und für das erhaltene Geld wieder ein neues ausleih... ähm kaufen.

Die Welt wäre so schön. ;D

Das Auge
2007-04-12, 17:16:52
Sinnlos ist es ganz sicherlich nicht. Oder was denkst du würde passieren wenn man PC Spiele auch nach 14 Tagen ohne gründe zurückgeben könnte? X-D

Innerhalb von 12 Tagen gemütlich durchzocken, dann wieder zurückschicken, gemütlich nen Crack suchen und für das erhaltene Geld wieder ein neues ausleih... ähm kaufen.

Die Welt wäre so schön. ;D

Denke mal, das würde nur in Gegenden ohne Breitband-Internet passieren X-D