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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Marktplatzregeln (ja, mal wieder ...) FSK/USK-Angaben


Vertigo
2007-04-13, 10:35:22
Aus aktuellem Anlass:

http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?p=5405311#post5405311

Mir hat sich bis heute nicht der Sinn dieser Regel erschlossen. Wird das geprüft oder wird den Angaben der User blind geglaubt? In beiden Fällen ist diese Regel mehr als flüssig. Im ersten Fall würde ohnehin alles geprüft, also wozu sich die Mühe machen USK 6 oder FSK 12 hinzuschreiben? Im zweiten Fall biete ich einfach mal ein FEAR/Max Payne/Far Cry/whatever an und setze ein USK 16 dahinter. Wayne?

Die frühere Reglementierung "Keine ab 18-Titel" ist imo absolut ausreichend und deckt auch alles ab. Oder würde ein lapidares "alle angebotenen/nachgefragten Artikel sind. max. USK/FSK 16" dem aktuellen Reglement genügen? Weil dann schreibe ich den Satz in die Sig und habe Frieden, bis in zwei Jahren meine gelbe Karte erloschen ist ...

Schroeder
2007-04-13, 10:47:12
Aus aktuellem Anlass:

http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?p=5405311#post5405311

Mir hat sich bis heute nicht der Sinn dieser Regel erschlossen. Wird das geprüft oder wird den Angaben der User blind geglaubt? In beiden Fällen ist diese Regel mehr als flüssig. Im ersten Fall würde ohnehin alles geprüft, also wozu sich die Mühe machen USK 6 oder FSK 12 hinzuschreiben? Im zweiten Fall biete ich einfach mal ein FEAR/Max Payne/Far Cry/whatever an und setze ein USK 16 dahinter. Wayne?
Und du glaubst das würde keinem Moderator auffallen?

Meine Güte, wo ist denn das Problem uns mal etwas entgegen zukommen? Klar könnten wir für euch die Arbeit übernehmen, und jedes einzelne Spiel nachprüfen. Ihr gebt uns einfach 'ne Liste was ihr verkaufen wollt, und wir sortieren dann aus. Weitere Wünsche?
Mensch, es ist einfach eine Vertrauensangelegenheit. Jemand verkauft ein Spiel, schreibt die USK-Angabe dahin, und erspart uns damit ein Nachschlagen bei der USK. Sicherlich bei einem Spiel wäre das nicht so "dramatisch" aber es gab ja hier auch schon Verkäufe von einem Dutzend oder mehr Spielen. Da könnt ihr uns doch mal etwas entgegenkommen, oder?

Vertigo
2007-04-13, 10:56:52
Entgegenkommen schön und gut. Aber nachprüfen müßt ihr es doch trotzdem irgendwie, oder nicht? Ich meine, ich bekomme zwei Jahre lang gelb vor die Nase gehalten, weil ich bei einem Spiel, das ohne Altersbeschränkung gemäß § 14 JuSchG freigegeben ist, dies nicht hingeschrieben habe. Bietet jemand einen "ab18-Titel" an, bekommt er auch gelb. Für mein Empfinden stimmt da was nicht. Klar, steht so in den Regeln. Aber sinnvoll finde ich das wirklich nicht.

deekey777
2007-04-13, 11:24:17
Wenn man die USK-Angaben vergisst, kann es auch gelb geben.