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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zum Reiserücktritt???


Gast
2007-04-15, 04:29:20
Servus Leutz!!!!!!!!!!

So wir haben da ein Problem.Mein Nachbar hat mich anfang dieses Jahres gefragt ob ich mit ihm und seiner Tochter in den Urlaub gehen möchte. Nach langem hin und her entschloss ich mich mitzugehen und meine Eltern gaben auch ihr OK dazu! Nun eine Anzahlung von ca. 300€ wurde schon gemacht. So jetzt zum eigentlichen Problem:
Da es jetzt bei meinem Nachbar und seiner Tochter heftigen streit gibt und sie sich sogar schlagen möchte ich nicht mehr mit in den Urlaub da ich keine Lust darauf habe jeden Tag Stress zu haben!!!!! Soviel ich weiß kann ich jederzeit aus der Reise zurücktretten ohne irgendwelche Gründe!!!! Mir geht es nur dadrum ob wir die Anzahlung von ca.300€ wieder zurückbekommen oder nicht???

Würde mich sehr über eine Antwort freuen!!!!

Mark
2007-04-15, 09:21:25
reiserücktrittsversicherung gilt doch nur für den akuten kankheitsfall, oder irre ich mich da?

Mr_Snakefinger
2007-04-15, 09:42:39
Ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Der Grund dürfte aber nicht ausreichend sein, um den vollen Reisepreis inklusive Anzahlung erstattet zu bekommen. Zumal es auch auf das Datum ankommt: Fliegt ihr nächste Woche, dann ist Dein Verlust höher als wenn die Reise in 4 Monaten angesetzt ist.

Um es gneu rauszufinden werden Dir zwei Sachen bzw. zumindest eine davon nicht erspart bleiben:
1) GENAUES Lesen der Versicherungsbedingungen
2) Gang zum Reisebüro, um Näheres zu erfahren

Ohne die genauen Vertragsdaten glaube ich nicht, dass man Dir hier wirklich weiterhelfen kann.

THEPLAYER
2007-04-15, 12:08:43
noch ne option:

versuch doch die tochter des nachbarn zu überzeugen, selbst den rücktritt zu machen :biggrin:

kannst sie ja fragen: "hast du wirklich lust in deiner erholungszeit, permanent gestresst zu sein und mit deinem vater streiten zu müssen ...?"

vielleicht bringts ja was

ich drück dir die daumen im allgemeinen

S.T.A.L.K.E.R
2007-04-15, 12:53:52
Unter welchen Voraussetzungen kann man von der Reise zurücktreten?


1. Der Reisende ist nicht verpflichtet, die Reise anzutreten. Bis zum Reisebeginn kann er jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. In diesem Falle muss der Reisepreis vom Reisenden nicht entrichtet werden. Andererseits kann der Reiseveranstalter aber eine Entschädigung verlangen, die in der Regel einem Teil des Reisepreises entspricht.
2. Wird eine Reise aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie Bürgerkrieg, Naturkatastrophen oder Terroranschlägen (höhere Gewalt) unmöglich und war dies bei der Buchung noch nicht vorhersehbar, besteht für Sie wie für den Reiseveranstalter ein Rücktrittsrecht. Für diesen Fall hat das Gesetz eine Entschädigung nicht vorgesehen.
3. Auch wenn sich der Reisepreis nach Zustandekommen des Reisevertrages um mehr als 5% erhöht, sind Sie berechtigt, ohne Entschädigungsansprüche des Reiseveranstalters und bei voller Rückzahlung Ihrer bisher geleisteten Zahlungen vom Reisevertrag zurückzutreten.
4. Hat der Reisende bis zu einer von ihm gesetzten Frist unter Androhung des Reiserücktritts vom Reiseveranstalter keinen Sicherungsschein erhalten, kann er nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten bzw. Schadenersatz verlangen
In welchen Fällen kann ich von der Reise zurücktreten und was kostet das?
Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit ohne Angabe von Gründen von der Reise zurücktreten. Der Reiseveranstalter verliert in diesem Fall seinen Anspruch auf den Reisepreis; eine etwaige Anzahlung ist zurückzuzahlen. Der Veranstalter kann allerdings vom Reisenden eine angemessene (!) Entschädigung verlangen.
Zulässig ist hierbei eine im Reisevertrag vorgesehene Pauschalierung der Rücktrittsentschädigung mit einem Prozentsatz des Reisepreises. Dabei ist es auch möglich, dass der Veranstalter sich vorbehält, nach seiner Wahl entweder die Pauschale oder eine konkret berechnete höhere Entschädigung zu verlangen.

Bei Flugpauschalreisen hält die Rechtsprechung folgende Pauschalsätze für erlaubt:
15% bei Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn
20% bei Rücktritt ab dem 29. bis zum 22. Tag vor Reisebeginn
30% bei Rücktritt ab dem 21. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn
45% bei Rücktritt ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reisebeginn
55% bei Rücktritt ab dem 6. Tag vor Reisebeginn

Nicht erlaubt sind folgende Pauschalsätze:
35% bei Rücktritt bis zum 41. Tag vor Reisebeginn (Ferienhaus)
50% bei Rücktritt ab dem 40 Tag vor Reisebeginn (Ferienhaus)
80% bei Rücktritt ab 30 Tage vor Reisebeginn
100% bei Rücktritt unmittelbar vor Reisebeginn

Der Veranstalter kann überhaupt keine Stornoentschädigung verlangen, wenn die Reise wegen höherer Gewalt abgesagt wird oder wenn der Reisende zum Rücktritt berechtigt ist, weil der Veranstalter den Reisepreis nach Vertragsschluss unzulässig erhöht oder die Reiseleistungen unzulässig einseitig verändert hat.

Ich hoffe ich konnte dir damit etwas helfen!!!;)

Thowe
2007-04-15, 13:29:30
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/announcement.php?f=46&a=17