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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mietvertrag, 2 Verträg unterschreiben und die bessere Wohnung beziehen?


alpha-centauri
2007-04-15, 22:09:57
Hallo!

Nur mal ne theoretische Frage:

Nehmen wir an, man findet Wohnung 1. Unterschreibt.
Bekommt jedoch noch ein gutes Angebot für Wohnung 2, was man mehr möchte.

Kommt man irgendwie aus Vertrag für Wohnung 1 raus oder muss man erstmal 3 Monate in ner Bude 1 wohnen bleiben?

klumy
2007-04-15, 22:12:04
Kommt denke ich auf den Vermieter drauf an.
Ansonsten würde ich mal sagen, unterschrieben ist unterschrieben.
Ein Vertrag macht man ja nicht so aus Spass.

Tomi
2007-04-15, 22:14:21
Ich würde auch sagen Vertrag ist Vertrag. Versetz dich mal in die Lage des Vermieters. Der muss auch mit Einnahmen kalkulieren und hat den von Dir unterschriebenen Vertrag. Nun kommst Du an und sagst "alles nur Spaß". Denke nicht, dass da viele Vermieter dich per Handschlag aus dem Vertrag entlassen. Also mind. 3 Monate doppelte Miete zahlen oder Wohnung 2 mit dem Mietbeginn so legen, dass man nicht volle 3 Monate doppelt zahlt.

Black-Scorpion
2007-04-16, 11:48:41
Eigene Dummheit wer sowas macht.
Natürlich kommst du aus dem ersten Vertrag raus wenn die Kündigungsfrist abgelaufen ist.
In der Zwischenzeit hast du 2 Wohnungen die du bezahlen darfst.

D4rk Pr13st
2007-04-16, 13:06:55
Der erste Vertrag gilt definitiv, da kommst du vor Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr raus, es sei denn, du hast einen extrem netten Vermieter...

HH2k
2007-04-16, 13:47:23
Da war doch letztens bei SternTV so ein Typ vom Mieterschutzbund oder so ... da wurde gesagt, das sowas definitiv nicht geht. Sobald du unterschrieben hast, ist die Kündigungsfrist wirksam.

Daltimo
2007-04-16, 13:56:13
Kommt denke ich aber auch darauf an wie begehrenswert die Wohnung ist.

Killerspielspieler
2007-04-16, 15:58:37
... Oder du hast nen Nachmieter für Wohnung 1 und der Vermieter ist damit einverstanden

blackbox
2007-04-16, 16:25:34
Da war doch letztens bei SternTV so ein Typ vom Mieterschutzbund oder so ... da wurde gesagt, das sowas definitiv nicht geht. Sobald du unterschrieben hast, ist die Kündigungsfrist wirksam.

Streng genommen ist der Vertrag gültig, wenn er mündlich die Zusage bekommen hat und darauf eingeht.

Als ich mir damals für meine Studentenbude einen neuen Mitbewohner gesucht habe, war das mehr als nur ein Ärgernis. Mir ist bestimmt drei Mal passiert, dass ich eine mündlich Zusage bekommen habe, später kam dann immer ein Anruf, dass man etwas "Besseres" gefunden habe. Natürlich habe ich den anderen Interessenten alle in der Zwischenzeit abgesagt. Man war ich sauer! Ich hätte sie alle verklagen sollen.:mad:
Eine Studentin war dabei, die hat wohl gleich für drei Buden zugesagt, unter anderem auch bei mir. Bei mir hat sie dann auch abgesagt, hat sich bei mir sogar ausgeheult, weil ein anderer Vermieter sie gleich verklagen wollte.........ich hätte das auch tun sollen.....

So viel zur Frage des Threaderstellers........was ich davon halte.....:mad:

Schlupp
2007-04-16, 17:36:53
Gibt es vllt bei einem Mietvertrag so eine Art Rücktrittsrecht innerhalb der ersten XX Tage (X Wochen)?

alpha-centauri
2007-04-16, 18:15:57
Es geht ums rechtliche, oder wie die Handhabe ist. Vielleicht ist sowas ja alltag.. Vom Job her ists so: Da kann man gut und gerne 3 Verträge unterschreiben und nicht antanzen.. Die wenigsten Firman machen da STress, oder stellen einen für exakt 2 Wochen ein.

Dennoch, danke für euer input!