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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kaufvertrag annulieren (beidseitig)


govou
2007-04-17, 11:58:20
Hallo,
gehen wir mal davon aus, dass Person A und Person B einen Kaufvertrag geschlossen haben, in dem es um eine vierstellige Summe geht. Nun zahlt Person B nicht seit 2 Monaten, Person A hat sich aber auch noch nicht um Fristsetzung etc. gekümmert. Nun hat Person A mit Person B telefoniert und angeboten den Kaufvertrag zu annulieren.
Meine Frage ist: Wie muss eine solche "Annulierung" aussehen?

Zaffi
2007-04-17, 12:05:19
würde sagen, von Käuferseite eine schriftliche Stornierung des Auftrags und von Verkäuferseite eine simple Bestätigung des Stornos und Bestätigung das dadurch keine Kosten oder Ansprüche anfallen

Duran05
2007-04-17, 12:10:41
Wenn beide Parteien einverstanden sind, ist die Aufmachung völlig egal bzw. beliebig. Hauptsache die Unterschriften sind drauf und es ist klar worum es geht, damit man was in der Hand hat, wenn es zu Streitigkeiten kommt.

Ist Person B überhaupt einverstanden?

govou
2007-04-17, 12:13:51
Wenn beide Parteien einverstanden sind, ist die Aufmachung völlig egal bzw. beliebig. Hauptsache die Unterschriften sind drauf und es ist klar worum es geht, damit man was in der Hand hat, wenn es zu Streitigkeiten kommt.

Ist Person B überhaupt einverstanden?Person B wird einverstanden sein müssen, weil ansonsten wird eine Frist von einer Woche gesetzt und danach gibt's ein Mahnverfahren und nur noch mehr Kosten ;).

AtTheDriveIn
2007-04-17, 12:17:57
Wenn ihr beide einvernehmlich vom Vertrag zurücktretet, dann gibts auch kein Schuldverhältniss mehr. Halt das einfach schriftlich fest und fertig, ich wüßte nicht das da eine speziellen Form gibt die über Datum, Text das es kein Schuldverhältniss gibt, Unterschrift des Gläubigers/Schuldners hinausgeht.

lemonsoda
2007-04-17, 13:36:15
Nun hat Person A mit Person B telefoniert und angeboten den Kaufvertrag zu annulieren.
Meine Frage ist: Wie muss eine solche "Annulierung" aussehen?

Rein rechtlich ist der Vertrag in dem Augenblick annuliert, in dem Person B zu dem Verschlag von Person A "ja" sagt. Es gibt keine vorgeschriebene Rechtsform für Verträge (von wenigen Ausnahmen abgesehen), so dass die mündliche Vereinbarung reicht.

Alles andere, von der Bestätigung per email bis hin zur Vereinbarung auf Papier im Original, verbessert lediglich die Beweislage.