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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Videos auf Youtube und CO. legal?


rotalever
2007-04-20, 21:06:41
Wenn ich mir ein Video z.B. auf Youtube oder irgendwo anders im Internet anschaue und dieses kopiergeschützt (z.B. Musik-Video) ist, mache ich mich dann nur durch das bloße Ansehen des Videos strafbar? Oder kann nur der zur Rechenschaft gezogen werden, der das ins Internet gestellt hat? Rein von meinem Empfinden her kann ich ja NIE wissen was sich hinter irgendeinem link befindet, und somit eigentlich nie dafür verantwortlich gemacht werden wenn ich mir etwas wie ein Musik-Video anschaue?

AtTheDriveIn
2007-04-20, 21:28:49
Woher soll man denn wissen was jetzt Urheberrechtsgeschützt ist?

Stormtrooper
2007-04-20, 21:30:34
Woher soll man denn wissen was jetzt Urheberrechtsgeschützt ist?



Unwissenheit schützt nicht vor Strafe .
Außerdem gebietet schon der gesunde Menschenverstand, daß wenn ein Lied zB in den Top 100 ist zu 99,9 % nicht legal runterladbar ist. (kostenlos)

rotalever
2007-04-20, 21:36:36
Hies es nicht früher immer, dass nur das Anbieten illegal ist?

Matrix316
2007-04-20, 21:43:03
Ansehen ist legal, selbst hochladen nicht unbedingt. War mal letztens in einer TV Sendung thematisiert (n-tv).

dogmeat
2007-04-20, 21:43:51
Letztendlich wird dich keiner verklagen wenn du dir aktuelle Musikvids auf Youtube anschaust. Schon allein deswegen weil nur Youtube selbst weiß wer bzw. welche IP sich wann welches Video angeschaut hat.

Actionhank
2007-04-20, 21:44:48
genau, es gehört zur bürgerpflicht, sich über alle kommerziellen videos zu informieren...

rotalever
2007-04-20, 21:46:40
Letztendlich wird dich keiner verklagen wenn du dir aktuelle Musikvids auf Youtube anschaust. Schon allein deswegen weil nur Youtube selbst weiß wer bzw. welche IP sich wann welches Video angeschaut hat.
Darum ging es mir auch nicht, es interessiert mich halt einfach mal, wie die Regelung ist.

Matrix316
2007-04-20, 21:53:00
Runterladen ist ja nicht unbedingt illegal, nur hochladen - was halt bei einem Filesharing Programm nicht ausbleibt.

Aber bei Youtube schaut man es sich nur an, bzw. kanns ja mit einem Soundrekorder Programm auch aufnehmen, da man ja so keinen Kopierschutz direkt umgeht, wenns denn mal einen gegeben hat. ;)

Stormtrooper
2007-04-21, 09:11:46
Runterladen ist ja nicht unbedingt illegal, nur hochladen - was halt bei einem Filesharing Programm nicht ausbleibt.

Aber bei Youtube schaut man es sich nur an, bzw. kanns ja mit einem Soundrekorder Programm auch aufnehmen, da man ja so keinen Kopierschutz direkt umgeht, wenns denn mal einen gegeben hat. ;)


Du verwechselst da vieles ..
§ 85 Verwertungsrechte

(1) 1Der Hersteller eines Tonträgers hat das ausschließliche Recht, den Tonträger zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. 2Ist der Tonträger in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller. 3Das Recht entsteht nicht durch Vervielfältigung eines Tonträgers.

(2) 1Das Recht ist übertragbar. 2Der Tonträgerhersteller kann einem anderen das Recht einräumen, den Tonträger auf einzelne oder alle der ihm vorbehaltenen Nutzungsarten zu nutzen. 3§ 31 Abs. 1 bis 3 und 5 und die §§ 33 und 38 gelten entsprechend.

(3) 1Das Recht erlischt 50 Jahre nach dem Erscheinen des Tonträgers. 2Ist der Tonträger innerhalb von 50 Jahren nach der Herstellung nicht erschienen, aber erlaubterweise zur öffentlichen Wiedergabe benutzt worden, so erlischt das Recht 50 Jahre nach dieser. 3Ist der Tonträger innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise zur öffentlichen Wiedergabe benutzt worden, so erlischt das Recht 50 Jahre nach der Herstellung des Tonträgers. 4Die Frist ist nach § 69 zu berechnen.

(4) § 27 Abs. 2 und 3 sowie die Vorschriften des Abschnitts 6 des Teils 1 sind entsprechend anzuwenden.
Wenn du das Lied runterlädst machst du eine Vervielfältigung ... und diese ist und bleibt illegal.
Das mit dem umgehen von Kopierschutzmaßnahmen greift erst, wenn du eine legale Quelle hast, dann darfst du sie nicht umgehen um es zu kopieren, da aber die Charts nicht mit Erlaubnis von den Rechteinhaber bei Youtube sind, ist und bleib das Runterladen verboten, egal ob mit oder ohne Kopierschutz.

Matrix316
2007-04-21, 13:30:10
Wobei afaik zwischen Verbreitung und nur Download auch nochmal unterschieden wird. Bei Youtube allerdings, wird ja im den Sinne nicht unbedingt was runtergeladen, allerdings wie gesagt, in der n-tv Sendung meinte ein Experte, dass reines ansehen nicht strafbar ist, nur halt wenn du urheberrechtlich geschütztes Material anbietest, wäre das theoretisch strafbar, jedoch ist die Frage, ob "anbieten" so richtig ist, da man ja nichts zum download anbietet, sondern nur zum ansehen...:D

Was ist denn z.B. mit mp3 com die ganze Alben im Stream anbieten, oder Bands Songs auf Myspace? Wenn ich dann mein Creative Media Source Player auf "What you hear" einstelle und mir dann den Stream aufzeichne? Was sollen die dagegen sagen? Wenn ich mir was im Radio aufnehme, kann auch keiner dagegen was machen...

Stormtrooper
2007-04-21, 14:04:25
Was ist denn z.B. mit mp3 com die ganze Alben im Stream anbieten, oder Bands Songs auf Myspace? Wenn ich dann mein Creative Media Source Player auf "What you hear" einstelle und mir dann den Stream aufzeichne? Was sollen die dagegen sagen? Wenn ich mir was im Radio aufnehme, kann auch keiner dagegen was machen...


Du hast doch anscheinend überhaupt keine Ahnung. :mad:
Der Radiosender zahlt GEMA Gebühren, somit erhält dieser das Recht die Musik zu senden, dadurch das der Radiosender eine legale Quelle ist, darfst du wiederum Aufzeichnungen für den Privatgebrauch machen. (sofern kein Kopierschutz umgangen werden muß)

rotalever
2007-04-21, 14:27:29
Ok, dann scheint mir das jetzt klarer zu sein, danke für die raschen antworten!

KinGGoliAth
2007-04-21, 15:43:47
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe .


wird immer gesagt aber dem ist definitiv nicht so (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=4123051&postcount=85).

keiner wird dir an die eier gehen, wenn du dir bei youtube oder sonstwo musikvideos anguckst. höchstens wenn du sie dort selber hochgeladen hast oder z.b. in tauschbörsen zu ihrer verbreitung beiträgst.
wobei auch das irgendwo dämlich ist, da es eher unter werbung fällt und keiner aus einem bis zur vergasung komprimierten musikvideo seine mp3s rippen wird.

aber wer rechte hat bzw sich diese mit der einen oder anderen spende erkämpft hat wird sich auch drum bemühen.

das thema kam im allgemeinen letzten bei planetopia (?) und ich muß wirklich sagen, dass es mich sehr beruhigt, dass man in deutschland nach allen regeln der kunst so richtig gefickt und fertig gemacht werden kann, nur weil man nicht jura studiert hat...

Stormtrooper
2007-04-21, 16:30:39
wird immer gesagt aber dem ist definitiv nicht so (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=4123051&postcount=85).



Was sagt das denn? Weißt du selbst nicht was du geschrieben hast?
Sie wurde doch bestraft, zwar anscheinend nach einem minderschweren Fall aber trotzdem bestraft.
Ergo schützt Unwissenheit doch nicht vor Strafe.

KinGGoliAth
2007-04-21, 16:45:03
Was sagt das denn? Weißt du selbst nicht was du geschrieben hast?
Sie wurde doch bestraft, zwar anscheinend nach einem minderschweren Fall aber trotzdem bestraft.
Ergo schützt Unwissenheit doch nicht vor Strafe.

vielleicht hätte ich schreiben sollen, dass unwissenheit vor einer angemessenen strafe schützt, um haarspaltereien keine angriffsfläche zu bieten. ;)

Matrix316
2007-04-21, 17:03:22
Du hast doch anscheinend überhaupt keine Ahnung. :mad:
Der Radiosender zahlt GEMA Gebühren, somit erhält dieser das Recht die Musik zu senden, dadurch das der Radiosender eine legale Quelle ist, darfst du wiederum Aufzeichnungen für den Privatgebrauch machen. (sofern kein Kopierschutz umgangen werden muß)
Ach wen interessiert die GEMA. ;)

Das Problem ist einfach, dass das alte Urheberrecht langsam aber sicher einfach nur noch hinderlich ist. Hier ist ein interessanter Artikel, der das ganze Thematisiert:

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,445462,00.html

Ordnung heißt Tod

Mehr Klagen und Unterlassungserklärungen dürften folgen, bis auch bei YouTube alles seine Ordnung hat. Das aber dürfte kaum ohne Folgen bleiben: Damien O'Brien und Brian Fitzgerald ziehen aus ihrer Studie den Schluss, dass das Urheberrecht hier neue Kreativiät killt. Der so Web-2.0-typische Mashup, der Mix, das Zitat, das Sample sind zeittypische Merkmale einer Internetkultur, die permanent mit dem starren alten Urheberrecht kollidiert.