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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unterlassene Hilfestellung. Problem?


Slipknot79
2007-04-26, 18:03:58
kA ob das rein gehört^^. Ich kam jedenfalls gerade auf folgende Frage:

Unterlassene Hilfestellung kann bestraft werden.
Angenommen, ich unterlasse die Hilfestellung nach einem Autounfall an einem blutenden Verletzten mit der Begründung: Ne, den greife ich nicht an, vielleicht hat er AIDS.

Ist dann die unterlassene Hilfestellung gerechtfertigt?

Gast
2007-04-26, 18:05:16
Wenn man jemanden, der AIDS hat berührt kriegt man zu 90% Warscheinlichkeit AIDS!

Deshalb würde ich den nicht anfassen!

Klar ist das gerechtfertigt!

Slipknot79
2007-04-26, 18:05:41
Es ist aber so gemeint, dass ich nicht weiß ob er AIDS (oder sonst ne andere schwere Krankheit) hat. Daher das "vielleicht" in der Fragestellung.

Gast
2007-04-26, 18:07:02
Ja natürlich!

Es könnte jeder AIDS haben, ca 30% der europäischen Bevölkerung sind infiziert!

Von daher würd ich das Risiko nicht eingehen!

san.salvador
2007-04-26, 18:07:33
Du musst niemanden berühren, Hilfestellung ist auch um Hilfe (an)rufen und dann dort darauf warten. Zumindest ist das IIRC in Ö so.

Slipknot79
2007-04-26, 18:14:43
Und wenn man später herausfindet, dass ne entsprechende Erste-Hilfe Position das Leben hätte retten können weil der Verletzte etwa an seinem eigenen Blut erstickt ist?

darph
2007-04-26, 18:15:29
Wenn man jemanden, der AIDS hat berührt kriegt man zu 90% Warscheinlichkeit AIDS!
:|



Zunächst mal hast du dich selbst zu schützen. Niemand wird dir einen Strick draus drehen, wenn du dich zuallererst selbst schützt. Lernt man ja schon in der Fahrschule: Erst das Warndreieck aufstellen, dann helfen gehen.

Wenn dir aber beispielsweise Schutzkleidung wie Gummihandschuhe zur Verfügung stehen, solltest du sie auch nutzen. ;(

Und wenn man später herausfindet, dass ne entsprechende Erste-Hilfe Position das Leben hätte retten können weil der Verletzte etwa an seinem eigenen Blut erstickt ist?Ich glaub das mußt du dann eher zwischen dir und deinem Gewissen ausmachen.

Hardwaretoaster
2007-04-26, 18:16:57
In Dtld. auch, wenn ich meinen Fahrlehrer richtig verstanden habe, ist quasi das Minimum: unfallstelle absichern und udn Hilfe rufen, viele könnten auch gar keine lebensrettenden Sofortmaßnahmen mehr, die verlernt man bei nicht-Nutzung doch recht schnell.

KinGGoliAth
2007-04-26, 18:18:30
großer gott. wer hat den gast hier reingelassen?

wer seine eigene dummheit und unwissenheit derartig zur schau stellt und verbreitet gehört bestraft!

31. Besteht Ansteckungsgefahr bei Erster Hilfe?
Erste Hilfe, vor allem die Versorgung offener bzw. blutender Wunden, sollte im Normalfall nur mit Latexhandschuhen, wie sie in jedem Erste-Hilfe-Kasten vorhanden sein sollten, geleistet werden, um Infektionen aller Art (z.B. auch Hepatitis B) zu vermeiden. Ist die Haut des Helfers unverletzt, ist die Gefahr einer Ansteckung ohnehin nicht gegeben. Stehen keine Handschuhe zur Verfügung, so ist bei offenen Wunden und Verletzungen an der Haut des Helfers zwar Vorsicht, aber nicht Hysterie geboten. Sinnvoll ist auch der Einsatz von Beatmungshilfen, die eine direkte Mund-zu-Mund-Beatmung nicht mehr notwendig machen.
http://www.hiv-aids-education.de/lexikon/AIDSFR3.HTM

sollte man sich besser auch mal komplett durchlesen.

handschuhe hat man wohl nur im erste-hilfe-kasten im auto dabei und eher selten im alltag ohne auto. allerdings kannst du den leuten auch helfen ohne direkt mit ihnen in kontakt zu treten.
wer nur daneben steht und gafft oder dran vorbei rennt sollte gleich auch zu einem fall für erste hilfe verarbeitet werden.

hyperterminal
2007-04-26, 18:20:01
Les' dir einfach mal die einschlägige Norm im StGB durch, dann sollten eigentlich keine Fragen mehr offen bleiben:

§ 323c Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
http://dejure.org/gesetze/StGB/323c.html

Wenn du wirklich so große Angst hast, dann kannst du es aber auch darauf ankommen lassen und einfach abhauen. AFAIK wird kaum jemand wegen unterlassener Hilfeleistung verknackt. Das kommt ähnlich selten vor wie z.B. eine Verurteilung wegen fahrlässiger (=versehentlicher) Körperverletzung (beispielsweise, wenn man einem anderen auf den Fuß tritt).

Wir leben zwar in einer Ellenbogengesellschaft aber trotzdem würde ich einem Menschen in Not normalerweise schon irgendwie zu helfen versuchen ;)

Slipknot79
2007-04-26, 18:20:59
Gestalten wir die Sache schwerer:

Als Fußgänger habe ich natürlich keine Handschuhe mit, Pannendreiecke sind überlicherweise noch weniger zur Hand und das Auto brennt. Zudem bin ich ausgebildeter Sani (natürlich nicht real).

EureDudeheit
2007-04-26, 18:22:42
Du sollst ihn ja auch nicht operieren. Aber wenn er zB an seiner Kotze, blut erstickt ist, weil du ihn nicht in die stabile Seitenlage gebracht hast, wirst du wegen Unterlassener Hilfeleistung verurteilt. Es reicht nicht aus, er könnte ja Aids haben, den fasse ich nicht an, da muß der Verletzte dir schon sagen, daß er Aids hat. Sonst könnte man den § ja gleich streichen. Sind nicht außerdem Handschuhe im 1. Hilfe Koffer?

san.salvador
2007-04-26, 18:23:37
Und wenn man später herausfindet, dass ne entsprechende Erste-Hilfe Position das Leben hätte retten können weil der Verletzte etwa an seinem eigenen Blut erstickt ist?
Reine Gewissenssache.
Rechtlich bist du aus dem Schneider, wenn du für professionelle Hilfe (=Rettung) sorgst und vielleicht noch den Unfallort sicherst.
Ich kanns verstehen, wenn man den Betroffenen nicht berühren will. Grad in den USA würde ich sowas nicht machen. Wenn der Patient irgendeinen bleibenden Schaden behält - egal ob du einen noch viel größeren verhindert hast - kannst du totgeklagt werden.

hyperterminal
2007-04-26, 18:27:03
Wenn der Patient irgendeinen bleibenden Schaden behält - egal ob du einen noch viel größeren verhindert hast - kannst du totgeklagt werden.Aha und wieso? Wenn der Staat von jedem Buerger verlangt, dass er in so einer Situation Hilfe leistet, dann kann er doch nicht im gleichen Atemzug sagen, dass wenn man beim Hilfe leisten etwas falsch macht, dann direkt Schadensersatzahlungen in Millionenhöhe ausgeliefert ist. Solange du nicht bewusst dem anderen Schaden zufügst hast du nichts zu befürchten.

excoutor
2007-04-26, 18:28:35
du brauchst nur hilfe rufen. z.B 112 oder so, dann hast du die erste hilfe erledigt ;). dann kann dir keiner mehr was, egal ob der verletze an seiner kotze erstickt weil du keine stabileseitenlage gemacht hast.

du bist nur in der pflicht hilfe zurufen.

Slipknot79
2007-04-26, 18:30:35
Ok, dann werde ich "nur" Hilfe rufen wenns mal hart auf hart kommt und eventuell trösten oO

KinGGoliAth
2007-04-26, 18:31:40
und das Auto brennt.

in deckung gehen. schließlich kann der wagen jeden moment in einer enormen und farbenprächtigen explosion verschwinden und in einem gigantischen feuerball verglühen.

konnt ich mir nicht verkneifen. das gast hat mich angestiftet. :-P



Ok, dann werde ich "nur" Hilfe rufen wenns mal hart auf hart kommt und eventuell trösten oO
kann man nur hoffen, dass andere bei dir auch so sparsam mit der ersten hilfe sind, wenn du es dringend nötig hast. slipknot versinkt mit seiner kaare kopfüber im see und der einzige unfallzeuge ruft schnell feuerwehr, krankenwagen und bullen, die dann in 5 minuten da sind und deine bereits ausgekühlte und erblaute leiche bergen. (y)



;)

san.salvador
2007-04-26, 18:33:20
Aha und wieso? Wenn der Staat von jedem Buerger verlangt, dass er in so einer Situation Hilfe leistet, dann kann er doch nicht im gleichen Atemzug sagen, dass wenn man beim Hilfe leisten etwas falsch macht, dann direkt Schadensersatzahlungen in Millionenhöhe ausgeliefert ist. Solange du nicht bewusst dem anderen Schaden zufügst hast du nichts zu befürchten.
"Bewusst Schaden zufügen" ist juristisch ungemein dehnbar.
"Herr Angeklagter, halten sie es für möglich, dass der Schaden an Patientin X geringer ausgefallen wäre, wenn sie diese nicht berührt hätten?"
Und schon hast du den Salat. :D

Natürlich, in Europa sieht die Rechtsprechung noch anders aus als in den USA - im positiven Sinne.

EureDudeheit
2007-04-26, 18:52:24
du brauchst nur hilfe rufen. z.B 112 oder so, dann hast du die erste hilfe erledigt ;). dann kann dir keiner mehr was, egal ob der verletze an seiner kotze erstickt weil du keine stabileseitenlage gemacht hast.

du bist nur in der pflicht hilfe zurufen.

Ich hoffe mal für dich für den unmöglichen Fall, daß du mal in einem See oder Schwimmbad am ertrinken bist, daß du lange genug die Luft anhalten kannst, während die anderen die Polizei für dich rufen.

Herr Richter das Wasser war so kalt und ich wollte meine Klamotten nicht schmutzig machen. Aber ich extra die Polizei gerufen, die sind dann auch noch 10min gekommen und haben die Leiche aus dem Wasser gezogen.
Du wirst 100% verurteilt, wenn du da jemanden ersaufen läßt oder jemand an seinem Essen erstickt oder was auch immer, wenn du fröhlich zuguckst, während der am verrecken ist. Du kannst wegnistens versuchen ihm irgendwie zu Helfen.

XenoX
2007-04-26, 19:44:05
Gestalten wir die Sache schwerer:

Als Fußgänger habe ich natürlich keine Handschuhe mit, Pannendreiecke sind überlicherweise noch weniger zur Hand und das Auto brennt. Zudem bin ich ausgebildeter Sani (natürlich nicht real).

Was stellst du hier für seltsame Fragen?

Selbstverständlich muss man helfen, egal wie stark die Person verletzt ist:mad:

Vllt. wirst du anders denken, wenn du selbst schwer verletzt im Straßengraben liegst und die Autos an dir vorbeifahren...........:|

excoutor
2007-04-26, 20:01:48
@EureDudeheit mag sein, nehmen wir mal dein bsp mit den ertrinken.

angenommen da is jmd der am ertrinken ist, du siehst es. kannst aber selber nicht schwimmen. was machst du dann bzw was ist dann los?

hyperterminal
2007-04-26, 20:06:15
@EureDudeheit mag sein, nehmen wir mal dein bsp mit den ertrinken.

angenommen da is jmd der am ertrinken ist, du siehst es. kannst aber selber nicht schwimmen. was machst du dann bzw was ist dann los?
Außerdem darf man nicht vergessen, dass jemand, der zu ertrinken droht, sich in vielen Fällen in Panik an den Retter krallt und ihn mit in die Tiefe reißt. Bei meinem Rettungssschwimmerkurs habe ich für diesen Fall extra Befreiungsgriffe lernen müssen. Nachdem dies aber nun schon mehrere Jahre her ist und ich diese leider inzwischen vergessen habe würde ich heute keinen aus tiefem Wasser durch reinspringen und rausziehen retten.

DonVitoCorleone
2007-04-26, 20:08:13
Also jeder kann, soll und muss mindestens die Rettung alarmieren, Unfallstelle absichern und wenn möglich andere Personen hinzuholen!

Darüber hinaus sollte jeder in der Lage sein eine Person in die Stabile Seitenlage zu bringen. Dazu braucht man auch nicht zwingend Handschuhe, auch wenn ich welche anziehen würde, wenn ich mitm Auto unterwegs bin undn Erste Hilfe Set dabei hab.

Natürlich wird von niemanden verlangt in ein brennendes Auto zu steigen oder in einen reißenden Fluss zu springen. Aber ich für meinen Teil würde soviel Hilfe leisten wie möglich. Allein schon weil ichs nicht mit meinem Gewissen vereinbaren könnte nix getan zu haben!

Und zum Thema verklagt werden: In Deutschland wird man wegen normal angewendeter Erste Hilfe nicht so schnell verklagt. Da gilt: Lieber verletzt als tot!

So Späßchen wie ne luxierte Schulter einrenken, sollte man natürlich lieber nem Arzt überlassen. Hat schon seine Gründe wieso das nicht mal ein RettungsAssi darf ;) :rolleyes:


€dit:

@EureDudeheit mag sein, nehmen wir mal dein bsp mit den ertrinken.

angenommen da is jmd der am ertrinken ist, du siehst es. kannst aber selber nicht schwimmen. was machst du dann bzw was ist dann los?


Es gilt natürlich: Eigenschutz geht vor!

Außerdem darf man nicht vergessen, dass jemand, der zu ertrinken droht, sich in vielen Fällen in Panik an den Retter krallt und ihn mit in die Tiefe reißt. Bei meinem Rettungssschwimmerkurs habe ich für diesen Fall extra Befreiungsgriffe lernen müssen. Nachdem dies aber nun schon mehrere Jahre her ist und ich diese leider inzwischen vergessen habe würde ich heute keinen aus tiefem Wasser durch reinspringen und rausziehen retten.

Richtig. Ich hab den Rettungsschwimmer auch mal gemacht und wenn mans nicht regelmäßig über, vergisst man die Befreiungsgriffe recht leicht. Aber du wirst wohl in der Lage sein der Person einen Gegenstand zum festhalten hinzu geben, oder? In jedem Bad und an fast jedem See hängen Rettungsringe. Und im Notfall tuts auch ein Stück Holz.

Slipknot79
2007-04-26, 20:26:54
Was stellst du hier für seltsame Fragen?

Selbstverständlich muss man helfen, egal wie stark die Person verletzt ist:mad:

Vllt. wirst du anders denken, wenn du selbst schwer verletzt im Straßengraben liegst und die Autos an dir vorbeifahren...........:|



Und was würde ich denken, wenn ich selbst AIDS hätte?


Gilt für AT:


Imstichlassen eines Verletzten

§ 94. (1) Wer es unterläßt, einem anderen, dessen Verletzung am
Körper (§ 83) er, wenn auch nicht widerrechtlich, verursacht hat, die
erforderliche Hilfe zu leisten, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem
Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Hat das Imstichlassen eine schwere Körperverletzung (§ 84
Abs. 1) des Verletzten zur Folge, so ist der Täter mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, hat es seinen Tod zur Folge, mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(3) Der Täter ist entschuldigt, wenn ihm die Hilfeleistung nicht
zuzumuten ist. Die Hilfeleistung ist insbesondere dann nicht
zuzumuten, wenn sie nur unter der Gefahr des Todes oder einer
beträchtlichen Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung oder unter
Verletzung anderer überwiegender Interessen möglich wäre.
(4) Der Täter ist nach Abs. 1 und 2 nicht zu bestrafen, wenn er
schon wegen der Verletzung mit der gleichen oder einer strengeren
Strafe bedroht ist.

Unterlassung der Hilfeleistung

§ 95. (1) Wer es bei einem Unglücksfall oder einer Gemeingefahr
(§ 176) unterläßt, die zur Rettung eines Menschen aus der Gefahr des
Todes oder einer beträchtlichen Körperverletzung oder
Gesundheitsschädigung offensichtlich erforderliche Hilfe zu leisten,
ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis
zu 360 Tagessätzen, wenn die Unterlassung der Hilfeleistung jedoch
den Tod eines Menschen zur Folge hat, mit Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen,
es sei denn, daß die Hilfeleistung dem Täter nicht zuzumuten ist.
(2) Die Hilfeleistung ist insbesondere dann nicht zuzumuten, wenn
sie nur unter Gefahr für Leib oder Leben oder unter Verletzung
anderer ins Gewicht fallender Interessen möglich wäre.



Also soll ich mir AIDS holen? Auf so nen Heldentod hätte ich keinen Bock, wer spielt dann für mich Computer uns fährt Modelle und so? ^^



"Die Hilfeleistung ist insbesondere dann nicht
zuzumuten, wenn sie nur unter der Gefahr des Todes oder einer
beträchtlichen Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung oder unter
Verletzung anderer überwiegender Interessen möglich wäre."

Das heißt, ich soll nur dann Hilfe leisten (im Sinne von Körper anfassen), wenn ich genau weiß, dass die Person nicht schwer krank ist?

Meine Befürchtung wäre ja, dass die Person dann am eigen Blut ersticken kann, damit drohen mir 2 Jahre Anstalt? :( Kanns ja ned sein ^^

deekey777
2007-04-26, 20:30:42
kA ob das rein gehört^^. Ich kam jedenfalls gerade auf folgende Frage:

Unterlassene Hilfestellung kann bestraft werden.
Angenommen, ich unterlasse die Hilfestellung nach einem Autounfall an einem blutenden Verletzten mit der Begründung: Ne, den greife ich nicht an, vielleicht hat er AIDS.

Ist dann die unterlassene Hilfestellung gerechtfertigt?
Nicht gerechtfertigt. :wink:
Zunächst: Um sich überhaupt wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar zu machen, muss der "Schaden" bzw. die Steigerung diesen gerade auf die unterlassene Hilfeleistung zurückzuführen sein. Nur weil da jemand blutend liegt und man vorbeifährt, macht man sich nicht strafbar. Aber wenn dieses Vorbeifahren dazu führt, dass die Feuerwehr zu spät kommt und der Verletzte dadurch noch mehr Schaden erfährt, dann macht man sich erst recht strafbar. Egal
Zu deiner Frage: Abgesehen davon, was oben steht, kann man schon im objektiven Tatbestand mit der Prüfung aufhören. Im Gesetzestext steht klar, was geschützt wird und wann man einzugreifen hat: Es muss zumutbar sein und ohne Eigengefährdung.
Zumutbar = Handy, mindestens.

€dit: Halt, du bist ein Ösi. Euch mag ich nicht, ihr seid mit eurem Einheitstätersystem Ungläubige und Heiden. :P ;D

Annator
2007-04-26, 20:36:24
Das Schlimmste an diesen Situationen ist es für viele das sie angst haben und oft wie angewurzelt stehen blieben oder ihr Gehirn einfach unbewusst sagt:"Fahr/geh weiter..". Das ist das größte Problem bei so etwas.
In Foren oder wenn man davon erzählt denkt natürlich jeder, dass er sofort helfen würde wenn jemand verunglückt.
In der realität ist das immer etwas anders. Besonders, weil nicht jeder in Erste Hilfe perfekt ausgebildet ist und angst hat etwas falsch zu machen.
Könnt ja mal eure Eltern fragen ob sie noch wissen wie die stabile Seitenlage funktioniert. Man erinnert sich daran aber wirklich ausführen kann man sie auch nicht mehr. :)

Das wichtigste ist eigentlich ruhe bewahren und irgendetwas tun. Wenn man angst hat und sich selber nicht beruhigt kriegt ruft wenigstens den Notruf an.
Das wichtigste am Notruf ist einfach, dass ihr nicht auflegt bis er es euch sagt.

twodoublethree
2007-04-26, 20:43:47
Uns hat man damals in der Fahrschule und im Erste-Hilfe-Kurs (bei der Feuerwehr) gesagt, man muss (soweit möglich) Rettungskräfte alamieren, alles andere nach eigenem Ermessen. Wenn du jemand, der voller Blut oder Erbrochenem ist nicht anfassen willst, oder selbst Angst hat dir könnte was passieren dann brauchst du garnichts tun. Eigentlich brauchst du sogar gar keinen Grund um nicht direkt zu Helfen, 110 oder 112 und die Sache ist gegessen.

EureDudeheit
2007-04-26, 23:47:14
@EureDudeheit mag sein, nehmen wir mal dein bsp mit den ertrinken.

angenommen da is jmd der am ertrinken ist, du siehst es. kannst aber selber nicht schwimmen. was machst du dann bzw was ist dann los?

Du mußt dich natürlich nicht selbst gefährden, halt was dir persönlich zumutbar ist und dich nicht selbst gefährdet. Kommt halt immer auf den Einzelfall an und läßt sich nicht pauschalisieren. Ist ja eigentlich auch relativ gut definiert in §323c.