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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nummernschild tauschen


Lex3k
2007-05-02, 12:31:07
Ist es möglich, daß ich mein bestehendes Kfz-Kennzeichen [XY-Z 123] -abmelde- und in einem anderen Ort neu anmelde [AB-C 123].

Gibt es da viel Streß wegen Landratsamt, Versicherung et cetera?

Crop Circle
2007-05-02, 12:34:31
Du musst dein Auto da anmelden, wo dein Hauptwohnsitz ist. Und das Kennzeichen muss natürlich verfügbar sein.

Zaffi
2007-05-02, 12:37:31
der Fahrzeughalter muss seinen Wohnsitz am Anmeldeort haben, ganz einfach...

Phobos
2007-05-02, 12:37:45
Natürlich ist es möglich. Da gehst zur alten Zulassenstelle, lässt das Fahrzeug stilllegen. Danach mit der Bescheinigung (sofern du überhaupt eine bekommst) zur neuen Zulassungsstelle, lässt den Wagen neu anmelden, holst dir dein Wunschkennzeichen und die neuen Schilder. Danach bist du (schätzungsweise) um die 50€ ärmer.

Mit der Versicherung hat das für dich egtl nichts zu tun.

Lex3k
2007-05-02, 12:38:10
Wenn ich auf dem Einwohnermeldeamt in Berlin eingetragen bin, kann ich mir kein Hamburger Kennzeichen holen, obwohl ich 5 Tage die Woche in Hamburg herumfahre?

[dzp]Viper
2007-05-02, 12:41:10
Wenn ich auf dem Einwohnermeldeamt in Berlin eingetragen bin, kann ich mir kein Hamburger Kennzeichen holen, obwohl ich 5 Tage die Woche in Hamburg herumfahre?

Richtig. Hat auch was mit Versicherung und co. zu tun

Geht immer nur dort, wo auch auch deinen Hauptwohnsitz hast.

MB06-DD
2007-05-02, 16:10:05
Soweit ich weiß muss die Anmeldung eines Fahrzeugs in dem Ort erfolgen in dem es die meiste Zeit ist.

"Meldepflichten der Eigentümer und Halter von Kraftfahrzeugen oder Anhängern" sind in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in § 27 geregelt:

Änderungen von Angaben zum Fahrzeughalter müssen unverzüglich gemeldet werden (§ 27 Abs. 1 a StVZO).

Wird der regelmäßige Standort des Fahrzeugs für mehr als drei Monate in den Bezirk einer anderen Zulassungsbehörde verlegt, so ist bei dieser unverzüglich die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen. Ist die Verlegung voraussichtlich nur vorübergehend, so genügt eine Anzeige an die Zulassungsbehörde, die dem Fahrzeug ein Kennzeichen zugeteilt hat.
(§ 27 Abs. 2 StVZO)."

Quelle
http://www.ummelden.de/ratgeber/ummelden1.html

So ist es rechtlich geregelt, wie es die Behörden handhaben ist was anderes.

ElNipp
2007-05-02, 16:19:21
Soweit ich weiß muss die Anmeldung eines Fahrzeugs in dem Ort erfolgen in dem es die meiste Zeit ist.

"Meldepflichten der Eigentümer und Halter von Kraftfahrzeugen oder Anhängern" sind in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in § 27 geregelt:

Änderungen von Angaben zum Fahrzeughalter müssen unverzüglich gemeldet werden (§ 27 Abs. 1 a StVZO).

[...]

Das ist nicht mehr gültig. Wenn man mal in StVZO §27 reinschaut, wird man feststellen, dass der ein ganz anderes Thema hat.

Der Ort der Zulassung wird inzwischen in FZV §6 und §46 geregelt. Ort der Zulassung muss der Hauptwohnsitz sein.

MB06-DD
2007-05-02, 16:27:53
Stimmt, war ich mal wieder voreilig.

Scheint aber erst seit 2 Monaten so zu sein. Naja, macht die Zuständigkeiten zwar einfacher aber dafür wurde mal wieder eine neue Verordnung eingeführt.

Grüße