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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wertminderung bei Rückgabe


Bazza
2007-05-02, 16:51:51
Mahlzeit Leute.

Ich war mir mit dem Foren-/Unterforenteil mal wieder nicht ganz sicher, wenn ich falsch liege also bitte einfach verschieben.

Nun ja, es geht um folgendes:

Ich habe vor einiger Zeit 4x1GB + Presteted CPU beim Shop XY gekauft.

Ausgepackt habe ich alles, verwendet jedoch im Endeffekt jediglich 2 der 1 GB Riegel, da ich in erster Linie die CPU testen wollte, jedoch schnell merkte, daß mir das ganze Paket nicht so recht gefällt.

Ich mache sowas eigentlich selten, aber ich dachte ok, das Zeug hat doch seinen Preis gehabt und so richtig zufrieden bin ich nicht, also geht es zurück.

Gesagt getan, und prompt kam heute eine EMail vom Shop.

Darin wurde mir mitgeteilt, daß alles angekommen ist, man jedoch:

1. Bedauert mir mitteilen zu müssen, daß eine Presteted CPU nicht zurückgenommen wird

Das fand ich schon mal sehr toll, da davon in den AGBs kein Wort gesagt wird.
Und:

2. Man den Speicher prüfe, allerdings mit dem vermerk, daß eine Wertminderung bei Öffnung und Benutzung unumgänglich sei.

Natürlich auch davon kein Wort in den AGBs (auch zur Vermeidung dieses Umstands nicht)

Meine Frage lautet also:

Ist das ganze gerechtfertigt?

Ab wann war eine Ware in Benutzung und bis zu welchem Punkt wurde sie nur "getestet"?

Ich blick bei der ganzen Sache absolut nicht mehr durch und hoffe ihr könnt mir Aufschluß geben.

NucleusZett
2007-05-02, 20:38:57
2. Man den Speicher prüfe, allerdings mit dem vermerk, daß eine Wertminderung bei Öffnung und Benutzung unumgänglich sei.
Zumindest das ist falsch. Einfaches Öffnen und Testen bewirkt keine Wertminderung, wenn du übers Internet oder Telefon bestellt hast. Schließlich konntest du die Ware nicht vor Ort prüfen.
Selbst irgendwelche Siegel über der Verpackung dürfen selbsterständlich gebrochen werden. Wenn der Speicher technisch in Ordnung ist und du den Kram innerhalb von 14d zurückgeschickt hast, will dich der Shop hier übers Ohr hauen!

Black-Scorpion
2007-05-02, 20:49:24
Wie so hat er als Online Käufer das Recht Verpackungen zu öffnen und dabei Siegel zu zerstören?
Trotz FAG hat man nicht mehr Rechte wie beim Händler um die Ecke.
Und dort kann auch keiner "testen" sondern nur die Ware ansehen.

SeEk0rN
2007-05-02, 21:15:37
http://dejure.org/gesetze/BGB/357.html

(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.


Wertersatz ist in deinem Fall somit nicht zu leisten. Zudem muss der andere Speicher auch zurückgenommen werden (wobei ich jetzt keine Ahnung hab was Presteted heißt, das könnte es evtl. doch wieder ausschließen).

Tomi
2007-05-03, 07:27:19
"Pretested" bei CPUs bedeutet, dass der Verkäufer vorab die Übertaktfähigkeit der CPU, meist mit einem bestimmten Board, gestestet hat und eine bestimmte MHZ Zahl über Werk garantiert.

Warum die aber nicht zurückgenommen wird, ist unverständlich. Von Rücknahme ausgeschlossen sind bspw. speziell auf Kundenwunsch hin beschaffte Ware. Wenn aber die CPU bereits ab Lager war, muss sie meines Erachtens zurückgenommen werden. Anders wäre es gewesen, wenn der Kunde eine CPU mit bestimmter Seriennummer will, weil die besonders gut zu übertakten wäre und der Händler sie extra bestellt.

NucleusZett
2007-05-03, 12:31:48
Wie so hat er als Online Käufer das Recht Verpackungen zu öffnen und dabei Siegel zu zerstören?
Trotz FAG hat man nicht mehr Rechte wie beim Händler um die Ecke.
Und dort kann auch keiner "testen" sondern nur die Ware ansehen.
Die Begründung steht doch schon in meinem Post. Genau ausgeführt dann nochmal von SeEk0rN.
Es dürfen sogar Siegel gebrochen werden, auf denen Märchen wie zB "Keine Rücknahme bei Siegelbruch" stehen.