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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mobilcom SMS-Paket als "Geschenk" (?) - Abzocke (!)


CrazyHorse
2007-05-03, 09:30:30
Guten Morgen liebes Forum,

mir flatterte gestern ein Brief der Fa. Mobilcom ins Haus, bei der ich einen so gut wie nicht genutzten Vertrag im D1-Netz habe. Ich fasse die wichtigen Punkte mal kurz zusammen:


Sehr geehrter Herr Crazy Horse,

Mobilcom überascht Sie mit einem besonderen Geschenk: 25 Frei-SMS!

Das SMS-Paket "Discount" wurde für Sie zum 1. Mai aktiviert. * Monatlich bekommen sie 25 SMS für nur 2,5€ monatlich. Der erste Monat ist gratis. Die Mindestlaufzeit beträgt einen Monat und ist durch Ihr Gratis-Paket abgedeckt. Das SMS-Paket ist monatlich kündbar. **
Bei Fragen rufen Sie die Hotline an.

Viel Spaß und mit freundlichen Grüßen,

irgendeine Nervensäge

*Voraussetzung für die Anrechnung ist, dass im Handy folgende SMS-Zentralnummern gespeichert sind... Nicht genutzte SMS können nicht in den Folgemonat übernommen werden. Bei Traifen mit Inklusiv-SMS werden zuerst die Inklusiv-SMS abgerechnet
**Widerrufsbelehrung: Sie können Ihr SMS-Paket "Discount" ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen nach Aktivierung gegenüber dem Mobilcom-Kundenservice in textform widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Erhalt dieser Information. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs


Ich frage mich grade: GEHTS NOCH? So wie ich das verstehe hoffen sie mir durch Unaufmerksamkeit 2,5€/Monat aus den Rippen zu leiern. Denn es war reiner Zufall und Langeweile, dass ich diesen der regelmäßigen Briefe (auch jeder Rechnung liegt irgendeine Werbung bei) genau gelesen habe.



Ist so etwas allgemein durch (gültige AGB) gedeckt?
habe ich den text richtig verstanden?

warum wird hier eine konkludente Einverständnis meinerseits vorausgesetzt?
ich kann denen sicher keine Briefe schreiben in denen steht, dass ich deren Leistung künftig weniger in Anspruch nehmen werde, ich ihnen dafür aber ach 2,5€ von der Grundgebühr einbehalte. Wenn sie nicht reagieren nehme ich das als Einverständnis.
ist das bei anderen Providern auch üblich?Besten Dank schon mal. Ich schaue mich grade mal im Bereich Verbraucherschtz um.

CrazyHorse
2007-05-03, 09:39:09
Nachschlag: Soweit ich das bislang sehe wird man über Änderungen des Vetrages/der AGB so informiert Änderungen dieser Bedingungen oder Preisänderungen sowie Änderungen im Leistungsumfang werden dem Kunden vorab mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht schriftlich innerhalb von vier Wochen nach Zugang widerspricht. mobilcom wird auf diese Folge hinweisen. Nicht genehmigungspflichtig ist eine Änderung von Entgelten für Leistungen, die von Dritten erbracht werden. 4.1 Satz 3 ist hiervon unberührt. Aber dieses Paket ist sicher nicht Vetragsbestandteil. Stellt also keine Änderung, sondern eine neue Geschäftsvereinbarung dar.

atlantic
2007-05-03, 09:44:21
haben sie dich mal am Tel zugesulzt? Hast du eventuell irgendwann mal "ja, ja" gesagt?

Soweit ich weiß, ist das nicht rechtens, was da läuft. Sieht wirklich aus, als wenn man bei der Aktion darauf hofft, das der ein oder andere (oder viele :| ) unaufmerksam ist und nicht rechtzeitig die Zusatzoption kündigt.

Viel Erfolg beim Versuch des Widerrufs. Die lassen "offiziell" solche Schreiben nur einmal pro Woche von der Post abholen. Selbst schon mit ner Kündigung per Einschreiben und Rückschein erlebt.

Wenn du Rechnungen eigenhändig um einen Betrag, der ihrer Meinung nach aussteht, kürzt, legen sie dir innerhalb von 3 Tagen die Karte auf Eis. Und, falls du mehrere Verträge bei ihnen hast, die anderen gleich mit.

Hotline anrufen und freundlich bleiben (sonst werfen sie dich einfach aus der Leitung, auch schon erlebt). Darauf bestehen, das die Zusatzoption, wenn du nirgendwo zugestimmt hast, storniert wird.

Und ja, ich bin Mobilcom-geschädigt. ;(

CrazyHorse
2007-05-03, 10:12:27
Die einzige Kommuniaktion die ich mit denen hatte waren zwei Kündigungsschreiben (sehr frühzeitig aufgesetzt) meinerseits und eine lange verschleppte Bestätigung ihrerseits. Das war es.

Ich sage nirgendwo "ja ja", sondern immer "nein danke, kein interesse" oder bei Bedarf lege ich einfach auf.

Gegen Karte auf Eis legen hätte ich gar nichts, die liegt ohnehin ur hier rum, worauf ich aber keinen Bock habe ist so eine Mahnung, Inkasso, Verfahrensscheiße mit einem unseriösen Unternehmen, das das Geld lieber in Anwälte als in ihren Service steckt.

Und vor allem: wie schütze ich mich in Zukunft vor solchen "Angeboten"? Wenn ich damit zugeschüttet werde, dann haben die irgendwann ihr stilles Einverständnis, weil ich nicht mehr hinterherkomme zu widerrufen. Gottseidank ist es noch nicht so schlimm.

@atlantic: Mein Beileid, marodierende Unternehmensmoloche sind sehr unangenehm. Ich hoffe du bist raus aus der Nummer. Drück mir die Daumen, dass es nicht so weit kommt ;-)

AlfredENeumann
2007-05-03, 12:56:22
Nachschlag: Soweit ich das bislang sehe wird man über Änderungen des Vetrages/der AGB so informiert Aber dieses Paket ist sicher nicht Vetragsbestandteil. Stellt also keine Änderung, sondern eine neue Geschäftsvereinbarung dar.

Soweit ich weis kann man keinen Vertrag abschließen, der auf eine Nichtzustimmung beruht.
Heisst, wenn du nicht zugestimmt hast, das du ein SMS-Paket haben willst, können sie dir keines aufs Auge drücken.

Andi_669
2007-05-03, 13:17:49
Soweit ich weis kann man keinen Vertrag abschließen, der auf eine Nichtzustimmung beruht.
Heisst, wenn du nicht zugestimmt hast, das du ein SMS-Paket haben willst, können sie dir keines aufs Auge drücken.
Genau das ist auch meine Meinung einen Änderung die mehrkosten verursacht kann nicht einseitig abgeschossen werden. :|

eventuell wäre das sogar eine Möglichkeit für eine Sonderkündigungsrecht,
nur so als Hinweis da der Vertrag ja wohl sowieso nicht genutzt wird. :rolleyes:

ich muss mal in meine Rechnung schauen nicht das da auch so was drinsteht,
ich hatte bis jetzt mit der Hotline nur einmal zu tun als die versucht haben auf Rechnung Online umzustellen,
das war aber nur ein kurzer Anruf u. es blieb bei Rechnung per Post. ;)

gruß

CrazyHorse
2007-05-03, 20:08:40
Auch wenn ich sicher nicht durch konkludentes Handeln das Angebot angenommen hätte, einfach deswegen weil deren SIM-Karte nie wieder in eins meiner Handys wandert, habe ich dennoch eine kleine Mail über ein Kontaktformular geschickt. Mit folgendem Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Kundenberater X,

hiermit lehne ich Ihr Vertragsangebot über Das SMS-Paket "Discount" ab. Ich untersage Ihnen hiermit ebenfalls mir Leistungsangebote zu unterbreiten, die für mich mit Kosten oder Mehrkosten zusätzlich zu meinem bestehenden Vertrag verbunden sind. Ich fordere Sie ferner auf nie wieder von meinem stillschweigenden Einverständnis zu einem Ihrer Angebote auszugehen und bestehe in jedem Fall auf die Einholung einer eindeutigen Willenserklärung meinserseits. Ihr sogenanntes Geschenk halte ich für eine unseriöse Geschäftspraxis, die mich sicher davon abhalten wird Ihr Unternehmen zu empfehlen und auf absehbare Zeit wieder zu Ihrem Kundenkreis zu gehören.

Hochachtungsvoll,

CrazyHorse

Mal sehen ob und welche Reaktion da kommt. Rein logisch empfindet mein Menschenverstand die ganze "Geschenk"-Aktion und vor allem das freche Ausgehen von meinem Einverständnis und die Geschichte mit dem Widerruf als widerrechtlich. Kennst sich hier vielleicht jemand besser mit den juristischen Details aus und kann den Sachverhalt stichfest beurteilen? Vor allem frage ich mich was ich widerrufe? Ich kann doch nur meinen ausgedrückten Willen widerrufen und nicht deren Angebot, oder?

CrazyHorse
2007-06-05, 15:04:59
Ich habe heute meine Rechnung für den Monat Mai geöffnet und festgestellt, dass der Posten "SMS-Paket Discount" aufgeführt ist. Noch steht dahinter 0,00€, aber es ist ja freundlicherweise noch der Gratismonat. Mein Widerspruch und meine Beschwerde sind scheinbar ungehört geblieben.

Ich habe nun der Rechnung widersprochen, meine Rechtsauffassung noch mal klargestellt und um eine korrigierte Rechnung gebeten. Mal sehen was kommt. Ich hoffe Mobilcom zeigt diesmal eine Reaktion. Ich bin immernoch echt sauer...

EureDudeheit
2007-06-05, 15:32:24
Du hast mit denen keinen Vertrag geschlossen. Weil keine Annahme deinerseits, Annahme durch Schweigen gibt es nicht bei Verbrauchern.
Da sie dir das natürlich gleich vom Konto abbuchen ist das natürlich eine blöde Sache, aber du kannst den Verein verklagen hinterher.

§ 241a
Unbestellte Leistungen

(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.

(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.

(3) Eine unbestellte Leistung liegt nicht vor, wenn dem Verbraucher statt der bestellten eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung angeboten und er darauf hingewiesen wird, dass er zur Annahme nicht verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat.