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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : T-Com Mahnbescheid ohne je nen Anschluss angemeldet zu haben ??


Gast
2007-05-04, 13:45:30
Hallo zusammen,

ich hatte heute post von einer Anwaltskanzlei im Briefkasten. In diesem
geht es um eine Forderung der Deutschen Telekom mir gegenüber aus dem Jahre 2004 !!!

Nach kurzem schock und einenm endlos telefonat mit der Telekom
kam heraus das der Anschluss nicht auf mich lief und das ich bzw.
mein name nirgendwo bei der T-Com im zusammenhang mit diesem Anschluss auftaucht.

Dazu habe ich auch noch nie in diesem Ort gewohnt.. Scheinbar geht das
ganze schon seit 2004, mit Gerichtsvollzieher und allem was dazu gehört.

Ich habe heute das erste mal Post in dieser Angelegenheit erhalten und bin
aus allen Wolken gefallen.

Auf mein nachfragen bei t-com wie die auf mich kommen konnten die mir nix
sagen ich solle mich bei dem Anwalt erkundigen. Von da hörte ich nur
"Wir haben das so von TCom erhalten."

Das ich noch nie in diesem Ort gewohnt habe und bis heute noch nie Post in
dieser Angelegenheit erhalten habe interessiert keine der Parteien.

Was soll ich den da nur machen ? Rechtschutz habe ich LEIDER keinen.

TCom sagte mir ich soll ne Meldebescheinigung der letzten Jahre
besorgen und dem Anwalt zusenden.....

So ne scheisse habe ich echt noch nie erlebt, von Einträgen in der
Schufa die mich die sache evtl. schon eingebracht hat gar nicht
zu reden :mad:

Ric
2007-05-04, 14:06:42
Erst mal ruhig blut:

1. Ist der Bescheid von einem anwalt -> sind deine optionen entweder ignorieren, oder versuchen den sachverhalt zu klären. Weiter bedeutet das ding nichts. Ist nur das behaupten einer forderung, etwas rechtsverbindliches ist das nicht.

2. Kommt der bescheid von einem GERICHT ist handeln angesagt. Dass heisst sofort wiederspruch einlegen (da ist da irgendwo ein formularvordruck).
Dann kommt es zu einen normalen gerichtlichen verfahren, indem die t-com beweisen muss, dass mit dir ein vertrag zustande gekommen ist.



Also nochmal eine zusammenfassung: Anwälte können schreiben und forderungen stellen wie sie wollen (wie jedermann), aber ob die forderungen bestehen ist eine ganz andere frage.
Was du machen kannst und wohl schon gemacht hast ist versuchen den sachverhalt aufzuklären.

ERNST wird es erst bei einem GERICHTLICHEN MAHNBESCHEID, auf den MUSST du reagieren, sonst verlierst du unter umständen deine rechtsposition.

Dies sind natürlich nur anregungen für dich. Solltest du noch zweifel haben, und auf nummer sicher gehen, schalte eine kundigen anwalt ein. Sollten deine angaben stimmen, ist es für ihn keine große sache den "anspruch" abzuwehren.

// Edit
Keinen rechtschutz heisst nicht dass du auf den kosten sitzen bleibst.
1. kannst du bei entsprechender bedürftigkeit einen rechtsberatungsschein ausstellen
2. stimmen deine angaben, MUSS die gegenseite dann alle notwendigen kosten (auch ein eingeschalteter rechtsanwalt für dich) erstatten.
3. wenn ein (gerichtliches) mahnverfahren eingeleitet wird, muss erst die gegenseite die kosten dafür tragen, ebenfalls einen eventuellen gerichtskostenvorschuss.
Wie gesagt, stimmen deine angaben, ist dein prozessrisiko als relativ niedrig anzusetzen.

Thowe
2007-05-04, 14:20:23
Somal die Beweise muss die T-Com erbringen.

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