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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : DHL: Paket-(Inhalt) vertauscht?!


(+44)
2007-05-06, 16:15:56
Folgendens:

Ich habe auf eBay einen doch recht hochpreisigen Artikel erstanden, Kostenrahmen rund 400€.
Der Verkäufer ist schon seit Jahren dabei und hat ausgeeichnetes Renommee. (Über 100 Bewertungen, allesamt positiv)

Nun erhalte ich ein Paket vom Absender, dass statt der bestellten Grafikkarte... - nun, einen uralten Compaq-Laptop (Pentium 133) enthält.

Die Verpackung ist außerdem eine Andere, als die vom Verkäufer abgegebene (Originalkarton im Paket), genauer gesagt ist es ein AsRock-Karton der notdürftig mit Klebeband umzogen wurde.


Ich hab mit dem Verkäufer telefoniert, er beteuert dass er ne Grafikkarte weggebracht hat - sicher, ganz glauben schenke ich ihm nicht, aber er hat 100% positive Bewertungen und schon öfter hochpreisige Artikel gekauft, ohne die Leute abzuziehen.

Er sagte, er würde morgen zur Post gehen und versuchen, die Sache zu klären. Ich hab ihm Photos der Packung und des Inhalts geschickt, er weiß nicht woher das Ding kommen soll, allerdings hat er die Handschrift auf dem Paketaufkleber als die Seine identifiziert.

Der Aufkleber sieht übrigens nicht manipuliert, sondern sauber aufgeklebt aus.

Gehen wir mal davon aus, dass er die Wahrheit sagt - wie kann sowas passieren?
Und wie zur Hölle komme ich an mein Geld, wie soll man der Post beweisen dass man ein bestimmtes Paket abgeliefert hat? Er meint das Gewicht seiner Sendung betrug 2.2KG, den Laptop muss ich noch wiegen, ich schätze ihn aber seeehr ähnlich ein. (Subnotebook)

Versichert war das Ding ja bis 500€, einen Zeugen hat er meines Wissens auch - aber ob das reicht?

Mit angekotztem Gruße...

plus44

Blaze
2007-05-06, 16:20:40
Da erfreut sich jetzt eindeutig jemand an deiner 8800GTX...mein Beileid ;(

Ich tipp drauf dass er dich übers Ohr hauen will, wie willst du dir sonst das mit dem Aufkleber erklären? Das geht nicht...

LovesuckZ
2007-05-06, 16:22:56
Er soll dir eine Kopie seines Paketscheines geben. Sollten die Daten (Name, Anschrift, Tracking-ID) mit deinen vom Schein übereinstimmen, sollte die Sache klar sein. Auch darf die Post dir kein anderes Paket unterjubeln, da deine Daten wohl kaum zu denen auf dem Schein passen werden...
Du musts dich nicht an die Post wenden, sondern den Verkäufer klar machen, dass du deine Ware haben willst. Kann er nicht liefern, muss er dir das Geld zurücküberweisen - oder die Kosten für die Anschaffung des gleichen Produktes übernehmen.

Tomi
2007-05-06, 16:24:42
Verkäufer Händler?

Dann isses ganz einfach. Andere Ware wie bestellt erhalten = Verkäufer muss haften, da Versandrisiko bis zur Wohnungstüre des Käufers.

Bei privat sieht es wieder anders aus. Versandrisiko endet mit Übergabe der Ware an die Spedition. Danach ist der Käufer im Risiko.

Du musst Dich dann mit der Spedition auseinandersetzen, wenn der Verkäufer darauf beharrt, die Grafikkarte abgeschickt zu haben. Eventuell ist mit dem Gewicht noch was zu machen, dumm ist eben immer nur, dass man erst Tage später zur Spedition gehen kann und die dann rumeiern könnten von wegen "manipuliert" etc.. Hast Du auch einen Zeugen? Hilft wahrscheinlich.

(+44)
2007-05-06, 16:25:41
Wie sieht das rechtlich aus - er hat mir ja alle Daten gegeben, Wohnort - Handynummer und alles - was bringt eine Anzeige?

Vielleicht bin ich auch naiv, aber irgendwie glaube ich dem Typen - wieso sollte er sowas machen? Er hat ja weiterhin Deals auf eBay laufen und seit Jahren viele positive Bewertungen.

Andererseits..... "GRRR" :(

Zeugen wären meine Nachbarin, die das Paket angenommen hat und meine Mutter.

LovesuckZ
2007-05-06, 16:30:05
Ist das Paket an dich adressiert? Steht dein Name und deine Anschrift auf dem Paketschein drauf? Lass dir die Daten vom Paketschein des Verkäufers schicken und vergleiche diese (vorallen Tracking-ID).
Sollten die Daten und die Handschrift übereinstimmen, dann ist der Verkäufer in der Pflicht zu beweisen, dass er den Artikel abgeschickt hat.

Deathcrush
2007-05-06, 16:30:48
Auf dem Paketschein ist doch das Gewicht vermerkt. Wieviel wiegt denn das LAptop und was ist auf dem Paketschein vermerkt. Wenn die Angabe stark abweicht, wirst du wissen ob er recht hat oder dich bescheisst.

Dr. Frust
2007-05-06, 16:31:02
Es ist nichts neues, dass irgendwelche Hiwis eines Sub-Sub-Sub-Subunternehmers der Post etwas aus Paketen herausstehlen. Warum dann aber ein altes Notebook angekommen ist...

(+44)
2007-05-06, 16:33:07
Adressat bin ich, bzw meine Mutter (ihr eBay-Konto).

Name und Anschrift stehen drauf, yap.

Handschrift ist laut ihm klar seine.

Hab grade noch den Identcode geprüft, der deckt sich natürlich mit dem Paket.

Der Typ kommt aus Taucha (bei Leipzig), seltsam ist nur dass auf dem Postaufkleber (Barcode, über das Label geklebt) ein Schriftzug "Shop-in-Shop 04103 Leipzig zk" steht - aber evtl ist das ja nur ein Postzentrum.

Verkäufer ist übrigens kein Händler, wie von euch angenommen wurde.

Ich geh das Teil nun wiegen.

Dr. Frust
2007-05-06, 16:35:38
Shop im Shop ist kein "Postzentrum", sondern eine angelernte Supermarkthilfskraft, die Briefmarken verkaufen und Pakete annehmen darf :)

Tomi
2007-05-06, 16:38:24
Na ja...das mit dem "nicht Händler" ist so eine Sache. Nur weil einer bei Ebay "privater Verkäufer" zu stehen hat, ist er noch lange keiner. Gibt genug Händler, die sich als Private tarnen, um sich des Versandrisikos, der Gewährleistung und der Steuer zu entledigen. Verkauft der Typ regelmäßig Neuware? Dann ist es sehr wahrscheinlich ein Händler.

Eventuell ist der Verkäufer ein Verkaufsagent und hat die Ware bspw. von Sohnemann oder Kumpel verpacken lassen und die haben angesichts der Ware große Augen bekommen.

Fadl
2007-05-06, 16:41:27
Steht denn etwas vom Gewicht auf dem Paketschein?

Wie soll die Grafikkarte denn angeblich genau verpackt gewesen sein laut Verkäufer?
Anonsten stell doch einfach mal ein oder mehrere Bilder des Pakets hier ins Forum. Evtl. kann man daran mehr erkennen. Die Adressdaten vom Verkäufer kannst du ja aussschwärzen.

(+44)
2007-05-06, 16:47:56
Ich hab das Ding gewogen, ist mit Pappkarton ziemlich exakt 2.2KG schwer.

Dieses Gewicht hatte auch er angegeben.

Die Grafikkarte sollte in OVP verpackt sein.

http://www.777kb.com/vimg/Bild006.jpg

http://www.777kb.com/vimg/Bild004.jpg

(Da liegt halt noch mein Krempel rum, hab die Bilder nachts unter der Lampe gemacht.)
(Sorry für die Größe, ich hab leider keine Thumbnails gefunden, und imageshack hat uns doch auf der bannlist, oder?)

NameLessLameNess
2007-05-06, 16:50:58
Ich hätte die Adressen geschwärzt, nich was wer auf dumme Gedanken kommt.

Fadl
2007-05-06, 16:53:10
Wenn das Gewicht übereinstimmt dann wird er das wohl auch so abgeschickt haben...

Deathcrush
2007-05-06, 16:53:27
Also wenn er 2,2 kg angegebn hat und du 2,2 kg gemessen hast (Laptop+Paket), dann hat er dich wohl beschissen.

Fadl
2007-05-06, 16:55:22
Wenn es zum Prozess kommt wäre evtl. noch wichtig das Notebook auf Fingerabdrücke hin untersuchen zu lassen. Also pack es nicht zu sehr an(nur noch mit Handschuhen auch wenn deine Abrücke schon drauf sind) sondern stelle es verpackt weg. Alles weitere wird dann die Polizei übernehmen müssen.

NameLessLameNess
2007-05-06, 16:55:46
Ne Graka wiegt 2 Kilo ? Uff. Eigentlich sollte man auch feststellen können ob der Aufkleber schonmal abgefummelt wurde.

(+44)
2007-05-06, 16:56:59
Adressen geschwärzt? naja, ich hab das Bild jetzt mal rausgenommen - soviel wird ja nicht passieren, vielleicht ein kleiner Identitätsdiebstahl *g*

Hab ihm grade gesagt, dass abgegebenes Paket sich mit seinen 2.2KG deckt.

Weiß nicht was ich von ihm halten soll, er meint er meldet sich morgen per eMail und ruft mich an, will zur Post gehn usw...

Was, wenn ich ihn jetzt anzeige? Die Fascho... ääh Polizisten werden mir sicher nicht ernsthaft helfen können, oder?

Ich hab zwar meine Nachbarin als neutrale Zeugin, die die AsRock-Schachtel so bekommen hat, aber er hat auch nen Kumpel der ihn hingebracht hat...

Vertrackte Situation...

Fadl: zu spät, ich hab mir das Ding leider schon angesehn und eben gewogen - da sind sicher tonnenweise Abdrücke von mir drauf, weiß nicht ob man seine rekonstruieren könnte...

jtkirk67
2007-05-06, 17:03:02
Genau so einen Fall habe ich mal gehabt. Rausgekommen ist nur, das der Inhalt irgendwo bei der Post geklaut wurden ist. Ich hab ein Laptop verkauft und es kam nur Holz an. Gewicht hat aber übereingestimmt. Folge: Überprüfung und Schuld der Post.

Fadl
2007-05-06, 17:04:00
Fadl: zu spät, ich hab mir das Ding leider schon angesehn und eben gewogen - da sind sicher tonnenweise Abdrücke von mir drauf, weiß nicht ob man seine rekonstruieren könnte...

Da sind evtl. noch welche drauf. auf den Tasten sogar evtl. Und auch sonst ist da ja genügend Fläcke. Es sei denn er hat es vor den Versand noch saubergemacht.

Zur Polizei musst du auf jeden Fall gehen wenn er dir nicht entgegenkommt.
Die werden auch schon etwas unternehmen denn schließlich geht es hier wohl um Betrug.
Und diese Postaufkleber mit dem Identcode haften meiner Meinung nach sehr gut. Ich glaube kaum das man die so einfach abbekommt und auf einen anderen Karton wieder so sauber anbringen kann.
Zudem ist es ja erneut ein Karton aus dem Computerbereich(ASRock). Das ist doch schon sehr verdächtig....
Ich glaube auch kaum das ein Postbote oder Mitarbeiter der Post sich die Mühe machen würde einen komplett neuen Karton mit altem Notebook als Inahlt erneut zu verschicken. Wenn jemand die Graka haben möchte dann nimmt er sie heraus und schickt den leeren Karton oder legt meinetwegen ein Stück Holz hinein. Aber doch nicht so etwas.
Das riecht ganz stark nach Betrug!

NameLessLameNess
2007-05-06, 17:06:42
Genau so einen Fall habe ich mal gehabt. Rausgekommen ist nur, das der Inhalt irgendwo bei der Post geklaut wurden ist. Ich hab ein Laptop verkauft und es kam nur Holz an. Gewicht hat aber übereingestimmt. Folge: Überprüfung und Schuld der Post.
Was wenn ich nen Bekannten habe, mit dem ich genau das so abspreche (also auch über Ebay verkaufe)? Also Paket versichern, nur Holz schicken und danach die Post verantwortlich machen? Klar ist das Betrug, aber wieso muss die Post dafür zahlen?

MasterMaxx
2007-05-06, 17:12:59
hmm
kann ja mal jemand seine 8800 wiegen. Denke nicht das sie mit schachtel auf
2.2 kg kommt???

(+44)
2007-05-06, 17:23:02
Also meine 8800GTS war mitsamt Packung (die zwar voluminös, aber leicht ist) subjektiv unter 2 Kilo.

jtkirk67:

Hmm, ich würde dem Typen auch gerne glauben schenken, nur kann ich das absolut nicht sagen.

Ich kann ihn ja mal auf Fingerabdrücke abnehmen ansprechen - mal sehn wie er reagiert.

Blaze
2007-05-06, 17:24:45
Meine GTS hat genau 2 Kilo gewogen, war nur ne Treiber-CD dabei. Könnte also gut hinkommen mit den 2,2 Kilo.

Filp
2007-05-06, 17:36:15
Als wenn bei sowas irgendwer irgendwas auf Fingerabdruecke untersuchen wuerde^^

Tomi
2007-05-06, 17:45:00
Ne Graka wiegt 2 Kilo ?
Die großen Geschosse ja. Wobei es nicht die Karte allein ist. Alleine die Verpackungen der Karte und der Umkarton, Beigaben wie Kabel..alles Gewicht.

nemesiz
2007-05-06, 18:06:39
so leutz, ich hab ja mal bei DHL geackert....

es kann also schon mal vorkommen dass 2 gleichschwere packs durchn scanner renne und man aber aus versehen die aufkleber falsch druffpappt.

das kann natürlich auch mit absicht passieren....




auch hatte ich schonmal den fall dass der richte empfängerpapper aufm falschen packet war (Hermes).

Lustig wenn man Kinderkleidung erwartet und dann ein Karton mit Pornoheftchen und Privaten zeugs ankommt.

(+44)
2007-05-06, 18:34:34
Naja, Privatpakete werden doch mit dem Aufkleber aufgeklebt abgegeben - wie soll da was vertauscht werden?!

Butter
2007-05-06, 18:59:27
Naja, Privatpakete werden doch mit dem Aufkleber aufgeklebt abgegeben - wie soll da was vertauscht werden?!
Naja der Typ hat 2 Pakte eins für dich und eins für XY.
Er nimmt die Pakete mit zur Post und füllt dort die Adressaufkleber für DHL aus und klebt eben falsch drauf...

NameLessLameNess
2007-05-06, 19:15:34
Ähm, ist auf dem Laptop irgendwas drauf? Vielleicht Privatfotos vom Verkäufer?

(+44)
2007-05-06, 19:39:13
Kein NT dabei, Akku fehlt auch. (Sonst hätt ich das auch ausprobiert)

Fadl
2007-05-06, 21:04:22
Naja der Typ hat 2 Pakte eins für dich und eins für XY.
Er nimmt die Pakete mit zur Post und füllt dort die Adressaufkleber für DHL aus und klebt eben falsch drauf...

Das wäre dann ja kein Problem und er würde zugeben das er ein Notebook ohne Netzteil und Akku an jemand anderes Versenden wollte.... ;)
Für mich riecht das ganz klar nach Betrug.

mf_2
2007-05-06, 21:07:21
Such doch mal bei eBay in den beendeten Angeboten nach deinem Notebook oder einfach nach "Compaq Notebook defekt" und versuche verschiedene Sachen wie Notebook, Laptop, Subnotebook etc. Da musst du etwas rumprobieren, weil eBay leider nur eine Titel-, nicht aber eine Volltextsuche durch beendete Angebote anbietet.
Das wäre evtl. noch ne Möglichkeit. Da kann er auch schlecht Spuren verwischen oder so, denn die beendeten Angebote liegen sicher auf den eBay Servern.

Fadl
2007-05-06, 21:16:23
Such doch mal bei eBay in den beendeten Angeboten nach deinem Notebook oder einfach nach "Compaq Notebook defekt" und versuche verschiedene Sachen wie Notebook, Laptop, Subnotebook etc. Da musst du etwas rumprobieren, weil eBay leider nur eine Titel-, nicht aber eine Volltextsuche durch beendete Angebote anbietet.
Das wäre evtl. noch ne Möglichkeit. Da kann er auch schlecht Spuren verwischen oder so, denn die beendeten Angebote liegen sicher auf den eBay Servern.

Sicherlich ne Möglichkeit aber ich glaube die Chance ist nicht sehr groß das er das er das Notabook in letzter Zeit mal bei Ebay erworben hat.

mf_2
2007-05-06, 21:37:00
Nee ich mein ja auch, dass es der Verkäufer da verkauft hat und dann die Pakete falsch beschriftet hat und sich jetzt rausreden will. Denn der Notebookkäufer hat auf Nachfrage des Verkäufers natürlich nur sein Notebook bekommen oder garnichts. Der wird die Graka wahrscheinlich schon vertickt haben.
Wenn der Verkäufer die Pakete verwechselt hat.

(+44)
2007-05-06, 22:08:30
Eine von vielen Möglichkeiten....

Ich fühl mich jedenfalls ziemlich hilflos, die Grünen waren auch ziemlich desinteressiert, mir zu helfen...

NameLessLameNess
2007-05-06, 22:14:38
Eine von vielen Möglichkeiten....

Ich fühl mich jedenfalls ziemlich hilflos, die Grünen waren auch ziemlich desinteressiert, mir zu helfen...
Müssen die aber eigentlich. Ein Freund von mir hat Bekannte bei der Polizei und als der mal bei Ebay was gekauft hatte und nie geliefert bekommen hatte, haben die beim Betrüger auch Hausbesuche gemacht. Hat übr ein halbes Jahr gedauert, dann hat er sein Geld fast in voller höhe von Ebay zurückgekriegt. Also stell dich am besten auf lange Wartezeit ein, sofern es sich nicht leicht löst. Ich hab von Ebay mittlerweile die Nase voll, hatte auch letztens hier nen nerviges Problem geschrieben.

Fadl
2007-05-06, 22:33:54
Die Polizei muss dem nachgehen. Schließlich handelt es sich hierbei wohl um Betrug. Und mir wäre neu das so etwas heute nicht mehr geahndet wird...
Ansonsten gehe zu einer anderen Polizeiwache.

(+44)
2007-05-06, 23:01:46
Das weiß ich ja noch nicht.

Was meint ihr, wenn der Typ morgen nen Korb von der Post kassiert, sollte ich ihn anzeigen? Muss man nicht Fristen setzen, die sich mitunter ewig ziehen?

Dr. Frust
2007-05-06, 23:37:21
Warum denn gleich die Polizei einschalten? Unglaublich, man sollte doch vorab auf der Kommunikationseben agieren können! Was soll der Verkäufer denn am Wochenende groß machen können? Warte doch mal ab, was sich nächste Woch noch ergeben kann. Unter Umständen klärt sich alles auf und alles entpuppt sich als völlig banal.

Sollte das Problem sich nicht lösen lassen, dann bleibt Dir noch immer der Weg über eine Anzeige. Dein Verhalten finde ich völlig übertrieben und sogar destruktiv.

(+44)
2007-05-07, 00:01:53
Gut, vielleicht kennst du den Hintergrund nicht - der Typ verschlendert meine Adressdaten, schickt das Ganze erst nach langer Ungewissheit und 3 Wochen ab, ist zwischendurch bei eBay abgemeldet und nun das - am Telefon wusste er mir auch nicht weiter zu helfen, meinte dass wäre ein Problem der Post und nicht seines.

Weiß nicht was ich davon halten soll, klar werde ich ihm erstmal Fristen setzen, ich hab bei den Grünen auch nur hypothetisch angerufen, um zu erfragen was man da machen kann, und ob sie das Notebook als "Beweismittel" gelten lassen (würden).

Wenn sich das hier noch länger hinzieht, ist die Karte (eine 8800GTX) eh viel weniger wert als die 400 die ich bezahlt habe, verloren hab ich bei der Sache doch quasi jetzt schon, ob er sich rauswinden kann oder nicht.

Andi_669
2007-05-07, 00:15:48
2,2Kg für die 8800GTX ist doch wohl etwas schwer, Laut Amazon ~500g mit Verpackung,

u. da der dir ja schon bestätigt hat das sein Sendung genau den gemessenden 2,2Kg entspricht, muss der Fehler beim Verkäufer liegen.

Schreib dem das noch mal das 2,2Kg zu schwer ist für die 8800GTX,
u. das der Laptop genau dem Gewicht entspricht was er meint zu Post gebracht zu haben.

gruß

Edit: Amazon weiß auch nicht so recht was die wiegen, bei andern steht 1,6Kg mit Verpackung

_shorty_
2007-05-07, 00:21:18
Hmmm also mal zum Fehler bei der Post... ich habe es auch schon gesehen, dass wenn vorallem in so kleinen Dorfklitschen hochbetrieb ist, doch manche tatsächliche die Pakete wie ne Art sammeln und später erst die Aufkleber drauf machen, nachdem der Kunde schon weg ist. Ist natürlich nur in den Fällen wo die Leute die Paketaufkleber erst in der Post ausfüllen und diese nur beilegen - also nicht kleben. Da dies aber nicht die Regel ist, denn die meisten kleben das ja dann selbstständig drauf, ist die Frage - wie hoch wäre die wahrscheinlichkeit das gerade zwei Leute hintereinander nur Paketaufkleber beilegen und die Post die nachträglich vertauscht aufklebt... auch ne Manipulation kann man eigentlich bei den Aufklebern ausschließen wenn diese mal angebracht waren... denn ich weiß nicht aber wer schonmal DHL Aufkleber von Kartons entfernen wollte, ich habe da immer super meine Probleme mit und bekomme die nur Stückchenweise runter... vorallem auf so Hochglanzpapkartons.... Ein neuer Aufkleber konnte ich Nachhinein ja auch durch keinen dritten ausgefüllt werden, wenn er seine Handschrift darauf identifizieren wollte....

Andere Frage - ist denn die Festplatte frisch formatiert bzw. ein neues OS drauf? Wenn ja, würde ich mal mit diversen Tools versuchen, die HDD zu rekonstruieren. Ist ja mit so manchen Programmen möglich nach ner normalen DOS oder Windows Formatierung. Ich habe sowas schonmal mit R-Studio z.B. gemacht. Hier könnten dann eventuell noch Daten oder Dokumente von Ihm vorhanden sein. Würde dann auch die Aussage wiederlegen dass er dieses Laptop nicht kennt... Wäre ne Chance bevor du die "kanonen" auspackst...

Dunkeltier
2007-05-07, 00:36:41
Gut, vielleicht kennst du den Hintergrund nicht - der Typ verschlendert meine Adressdaten, schickt das Ganze erst nach langer Ungewissheit und 3 Wochen ab, ist zwischendurch bei eBay abgemeldet und nun das - am Telefon wusste er mir auch nicht weiter zu helfen, meinte dass wäre ein Problem der Post und nicht seines.

Weiß nicht was ich davon halten soll, klar werde ich ihm erstmal Fristen setzen, ich hab bei den Grünen auch nur hypothetisch angerufen, um zu erfragen was man da machen kann, und ob sie das Notebook als "Beweismittel" gelten lassen (würden).

Wenn sich das hier noch länger hinzieht, ist die Karte (eine 8800GTX) eh viel weniger wert als die 400 die ich bezahlt habe, verloren hab ich bei der Sache doch quasi jetzt schon, ob er sich rauswinden kann oder nicht.

Fristen setzen bitte schriftlich (Einschreiben mit Rückschein), per eMail brauchst du sowas erst gar nicht anfangen. Sollte er darauf nicht reagieren, bleibt nur der Gang zum Anwalt und evtl. 'ne Anzeige wegen Internet-Kriminalität. Ich würde mal ganz trocken sagen...momentan hast du voll die Arsch- und keine Grafikkarte.

(+44)
2007-05-07, 02:41:52
Das mit der Festplatte wäre ne Idee - allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich an dem Laptop rumpfuschen sollte - im Moment gehört er keinem und jedem.

Da sollte ja ne alte 2.5" IDE-Platte drinsein, haben die nen normalen 40-Pin-Flachbandstecker? Oder brauch ich da nen Adapter für?

€: Seh grade, man braucht Adapter...

Dr. Frust
2007-05-07, 09:12:11
Gut, vielleicht kennst du den Hintergrund nicht - der Typ verschlendert meine Adressdaten, schickt das Ganze erst nach langer Ungewissheit und 3 Wochen ab, ist zwischendurch bei eBay abgemeldet und nun das - am Telefon wusste er mir auch nicht weiter zu helfen, meinte dass wäre ein Problem der Post und nicht seines.
Erwähnst Du das jetzt erstmalig, oder habe ich das bisher überlesen?

Blaze
2007-05-07, 09:17:24
Hast du nicht ;)

In Anbetracht dessen würde ich sagen: Er will dich abzocken, ich mein, das liegt doch nach so ner Aktion förmlich auf der Hand.

Fadl
2007-05-07, 10:15:00
Besorg dir so einen IDE Adapter und schau ob da noch was an Daten der Notebook Platte zu sehen ist. Aber ist natürlich nicht gesagt dass das Notebook überhaupt von ihm genutzt wurde.
Ansonsten noch heute zur Polizei. Die Sache liegt doch wohl auf der Hand.
Anzeige und dann noch ab zum Anwalt.
Hast du vielleicht mal den Link zu der Auktion? Gerne auch per PN.

Mot
2007-05-07, 12:22:30
Wenn er den Paketschein nicht selbst aufgeklebt, sondern nur beigelegt hat beim Paket abgeben, könntest du auch nochmal in diesem Paket Shop-in-Shop anrufen und fragen ob es in letzter Zeit mal vorkam das was verwechselt wurde. Denn wenn es bei dir verwechselt wurde, hat ja auch jemand anderes deine Graka bekommen...

(+44)
2007-05-07, 14:30:52
Hmm, seine Antwort von heute:

Hallo,

Und zwar war ich bei der Post in meiner stadt und die haben mich versucht abzuwimmeln, und meinten ich solle das mit der Post in Leipzig klären da ich aber arbeiten bin jetzt werde ich nachher in der Pause anrufen dort, gegebenfalls Persönlich morgen früh dort aufkreuzen und mal ärger machen kann nicht sein das sowas passiert bin sauer und frustiert melde mich heute abend wenn ich Feierabend habe kann entweder per email sein da ich nicht weiß wann ich zu Hause bin

MFG

Ich weiß nich was ich glauben soll, wieso kommuniziert er täglich mit mir wenn er mich doch nur abziehn will?

Und zu den Bullen kann ich auch nich gleich gehn, muss ja erst Fristen setzen und diese verstreichen lassen...

Was soll ich ihm nun sagen? Das Spielchen kann sich ja kein Mensch ansehn, wenn er bis morgen keine reproduzierbaren Ergebnisse vorweist, Geld einfordern?

Rein rechtlich liegt das Versandrisiko doch auf meiner Seite, oder?

(Hab gestern bei DHL angerufen, die meinten ich als Empfänger müsse beanstanden - aber dann ist das Notebook auch weg... )

Hier noch der eGAY-Link, falls ihr irgendwas "analysieren" könnt - ich bitte darum :) http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ih=010&sspagename=STRK%3AMEWN%3AIT&viewitem=&item=200100941986&rd=1&rd=1

jtkirk67
2007-05-07, 14:36:08
Angeschmiert ist immer der Empfänger, wenn etwas von Privat zu Privat den Besitz wechselt. Wenn der Versender gewerblich agiert, dann haftet er meines Wissens dafür. Dies ist keine Rechtsberatung:tongue:

HH2k
2007-05-07, 14:44:15
Hier noch der eGAY-Link, falls ihr irgendwas "analysieren" könnt - ich bitte darum :) http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ih=010&sspagename=STRK%3AMEWN%3AIT&viewitem=&item=200100941986&rd=1&rd=1

Hm? :| Das ist die Auktion um die es hier aktuell geht? Warum steht da Verkäufer: sparmenue2007 (116) Nicht mehr bei eBay angemeldet :eek: Oder hab ich hier einen Beitrag überlesen?

Vertigo
2007-05-07, 14:47:12
Sehr suspekt, dass der Verkäufer kurz nach dem Verkauf den bisher makellosen Account aufgibt. Das macht keinen Sinn. Ich fürchte, Du bist hier wirklich einem Betrüger auf den Leim gegangen, der jetzt die Hinhaltetaktik probiert.

Lass Dir eine Kopie des Paketscheins schicken, der Verkäufter muss den Durchschlag ja haben. Danach sofort eine Frist setzen, sonst zieht sich das ewig.

(+44)
2007-05-07, 14:54:08
Das hab ich ihn auch grade gefragt... mal sehen.

peppschmier
2007-05-07, 14:55:37
Vielleicht wurde ja auch der Account von dem Verkäufer "gehackt"... Ich kenn da so Leute, die nehmen als Password die Stadt in der sie wohnen... :o)

qman1
2007-05-07, 14:57:04
Vielleicht wurde ja auch der Account von dem Verkäufer "gehackt"... Ich kenn da so Leute, die nehmen als Password die Stadt in der sie wohnen... :o)

das woll ich auch eben schreiben ;) evtl. schreibt er garnet mit dem richtigem
verkäufer! viel zu oft ist egay pass = email pass :rolleyes:

Riplex
2007-05-07, 15:16:22
das woll ich auch eben schreiben ;) evtl. schreibt er garnet mit dem richtigem
verkäufer! viel zu oft ist egay pass = email pass :rolleyes:


Wenn er über Ebay schreibt, dann sollte die Nachricht auch beim richtigen Empfänger ankommen.

(+44)
2007-05-07, 15:36:18
PLZ/Ort stimmen aber überein - habe ihn mitsamt seiner Vorwahl aufm Festnetz angerufen - das wird schon der Acc-Besitzer sein, leider :U

Ronny145
2007-05-07, 15:41:53
Die Frage ist, warum der bei ebay nicht mehr angemeldet ist :| Vielleicht hat er sich gedacht, ach bin jetzt nicht mehr angemeldet, da kann ich noch einmal jemanden abzocken. Weil ihm jetzt die Bewertung eh egal sein kann.

Mot
2007-05-07, 20:45:25
Die letzten Verkäufe waren allesamt nagelneue Elektronikware die erm wohl privat verkauft hat, vielleicht zeichnet sich da ein Muster ab.

Wünsch' dir jedenfalls viel Glück das du Geld oder Karte bekommst!

(+44)
2007-05-07, 23:29:01
Update:

Auf die Frage, wieso abgemeldet:

Hallo,

Und zwar deswegen weil ebay bei mir 2 mal 30,76 abgebucht hat so und da ich dachte das dies ein fehler sei habe ich ein betrag zurückgeholt, und da dies ein fehler von mir war und das rechtens war wurde ich gespeert bis zum ausgleich des betrages Aber das ist nicht unser Problem den der Betrag ist schon längst überwiesen gehe ebay schon jeden tag auf den nerv ob das geld entlich da ist. Möchte schnellstens am Handel teilnehmen. So ich finde ihre anschuldigung nicht Rechtens was sie mir unterstellen sollte ich morgen zu keiner einigung kommen mit der Post dann werde ich auf jeden Fall ein Anwalt einschalten das kann nicht sein das ich mir vor längerer zeit die Karte geholt habe sie weiterverkaufe und da ein .... ankommt. Obwohl ich die karte versendet habe. Bin auch eben gerade erst von arbeit gekommen. Meld mich morgen bei ihnen.

mfg


Zweite Mail heute:

Hallo,

Sie wissen wenn sie mir sachen unterstellen machen sie sich genauso strafbar, die nicht der Warheit entsprechen ich habe ihnen gesagt das ich wenn ich morgen zu keiner einigung komme mit der Post dies dann auf anderen wege kläre also bitte noch gedult mehr kann ich auch nicht machen erstmal um diese zeit.
Ich möchte diesen Fall entlich geklärt haben.


Meine Antwort darauf:
Ich frage mich halt ernsthaft, wie ein offensichtlich von IHNEN ausgefüllter Paketaufkleber auf ner Anderen Sendung landen kann - wenn sie das Paket MITSAMT AUFGEKLEBTEM AUFKLEBER abgegeben haben, ist dies schlicht UNMÖGLICH, und sie haben einen AsRock-Karton aufgegeben. Und ein eben solches haben sie kürzlich erst verkauft, durchaus möglich dass das Ding aus ihrem Besitz stammt.

Bevor sie wieder mit einer "ungeheuerlichen Unterstellung" anfangen - solange das zwischen uns bleibt und ich ihnen nicht ÖFFENTLICH Unterstellungen mache, ist dies kein Vergehen im rechtlichen Sinne. Würde ich mich öffentlich hinstellen und rufen, " "Name"ist ein Betrüger!", so würde ich Rufmord betreiben, das ist wohl wahr.

Offen gestanden - wenn Sie morgen bei der Post zu keinem Ergebnis kommen, sehe ich mich gezwungen, mein Geld zurückzufordern - da sie nicht ausreichend geliefert haben und ich mich betrogen sehe. Ihr Notebook können sie gerne wieder haben - gegen eine Unkostenerstattung von 6.90€ (Paketversand) schicke ich es an sie zurück.



Wie gesagt - wenn sie diesen Aufkleber handschriftlich ausgefüllt und aufs Paket gepappt haben, dann SIND SIE GOTTVERDAMMTER ABSENDER, daran ist nichts zu rütteln - es ist ziemlich unmöglich, diese Aufkleber abzureißen und auf einem anderen Karton wieder anzubringen.

Was sie mit mir gerade versuchen ist eine ganz fiese Hinhaltetaktik, ich lasse mir das nicht länger gefallen- HANDELN SIE!



Hab ich mich "korrekt" verhalten? Ich denke es ist angemessen, sein Geld oder eine Lieferung zu fordern, und zwar UNVERZÜGLICH, oder?

Fadl
2007-05-08, 00:21:20
Hab ich mich "korrekt" verhalten? Ich denke es ist angemessen, sein Geld oder eine Lieferung zu fordern, und zwar UNVERZÜGLICH, oder?

In meinen Augen schon. Ich hätte es nicht anders gemacht. Heißt aber nicht das es da noch andere Möglichkeiten gibt.
Vor allem hat er Verkäufer auch eine ausgeprägte Rechtschreibschwäche(GedulT, EnTlich... ;))

(+44)
2007-05-08, 03:37:33
Noch eine Antwort...:

Hallo Herr Gaessler!

Wie sie bereits richtig gesehen haben habe ich ein
Asrock Mainboard Verkauft- Fragen sie gerne den Käufer
der es gekauft hat wobei noch ein nagelneuer CPU dabei
war (Komponentenbündel) ob ein Asrockkarton dabei
war,denn der wird ihnen sagen das eins dabei war wie
angegeben.Den Artikel hatte er bereits vor 5 Tagen
erhalten Ich besetzte auch kein anderes Asrock
maiboard sowie keinen Karton weil ich ein Asus habe,
dies entspricht auch nicht diesen Vorwurf den sie mir
die ganze zeit machen. Ich weiss auch nicht was sie
von mir verlangen in der Sendung die sie bekommen
haben ist die Grafikkarte- sowie von mir in der
Artikelbeschreibung angegebene Ware drin gewesen. Ich
tuhe sie auch nicht hinhalten warum auch ich habe die
Grafikkarte Versendet. Ich werde die Tage im
Rechtlichen Sinne handeln, da ich ihre unterstellungen
langsam satt habe, 116Positive Bewertungen 100& OK
warum sollte ich ihnen absichtlich so wie sie sagen
Falsche Ware liefern. Und mir vieleicht
Sinnlos-Ärger-einhandeln. Habe über viele Jahre hinweg
um jede einzelne Bewertung gekämpft so komisch wie es
klingt den da waren Artikel dabei die den Wert ihrer
um das doppelte übersteigen. Und die haben eben
komischerweise alle die Richtige Ware bekommen.

Ich verbleibe weiterhin mit Freundlichen Grüßen


Moment, auf Einmal will er "die Grafikkarte versendet" haben?

Prost Mahlzeit.

(Und wieder mit dieser ekelhaften Rechtschreibung, eine Schande - wer in Deutschland eine Schule besucht hat sollte IMHO Deutsch in Wort und Schrift beherrschen *shudder*)

HellFire
2007-05-08, 07:30:19
Hast du denn den Karton eines ASRock AliveSATA2-GLAN bekommen oder von nem anderen Asrock Mainboard ?

In der Auktion vom Board + CPU steht nicht dabei das ein Karton mitgeschickt wird. Du kannst natürlich wie er vorschlägt den Käufer der Auktion fragen ob er einen bekommen hat.

Es stellt sich aber immer noch die Frage wo kommt das Notebook her.
Auf diese Sache hat er bisher noch keine Antwort gegeben ob er eines verkauft bzw. besessen hätte oder nicht.

Schon sehr merkwürdig.

DerGute
2007-05-08, 12:25:01
Ich finde das schon etwas verfrüht, hier jetzt gleich wieder mit Anwalt etc. zu drohen. Lass ihm doch zumindest mal ein paar Tage Zeit, um das mit der Post zu klären - wenn dann immer wieder Ausflüchte kommen ("hatte keine Zeit" etc.) kann man ja noch immer rechtliche Schritte einleiten.

Wenn er ein Betrüger wäre (was zum jetzigen Zeitpunkt alles andere als sicher ist):

- warum sollte er dir überhaupt etwas schicken? Geld nehmen, von Ebay abmelden, fertig. Wieso die Mühe machen, ein Notebook zu versenden?

- warum sollte er überhaupt mit dir kommunizieren? Wäre ich ein Betrüger, würde ich mich doch nicht mit den Opfern auf einen Streit einlassen. Falsche Kontaktdaten angeben und gut is

Moment, auf Einmal will er "die Grafikkarte versendet" haben?

das hat er doch auch nicht zum ersten Mal geschrieben:

...sie weiterverkaufe und da ein .... ankommt. Obwohl ich die karte versendet habe.

(+44)
2007-05-08, 14:09:43
Was mich an der Sache stört - ich frage nun zum dritten Mal, ob er den Paketaufkleber gesondert beigelegt, oder auf dem Paket aufgeklebt abgegeben hat - er hat mir noch keine Antwort darauf gegeben, sondern die Fragen ignoriert.

Vielleicht ist er als Analphabet auch zu beschränkt, auf Fragen einzugehen, weiß man es? ...

Hallo,


Und zwar ganz klar wird DHL- die SChuld von sich
weisen welche Firma gibt zu das es solche Fälle geben
kann, doch lieder gibt es sie ich helfe
selbstverständlich diesen Fall zu lösen im eigenen
Interesse.


MFG

Fadl
2007-05-08, 14:26:40
Wenn er ein Betrüger wäre (was zum jetzigen Zeitpunkt alles andere als sicher ist):

- warum sollte er dir überhaupt etwas schicken? Geld nehmen, von Ebay abmelden, fertig. Wieso die Mühe machen, ein Notebook zu versenden?

- warum sollte er überhaupt mit dir kommunizieren? Wäre ich ein Betrüger, würde ich mich doch nicht mit den Opfern auf einen Streit einlassen. Falsche Kontaktdaten angeben und gut is




Und was hat er dann davon wenn er falsche Daten angibt? Die Kontonummer war wohl echt und so wird er früher oder später eh gefunden werden.
Er hat das alte Notebook wohl verschieckt weil er denkt nun auf der sicheren Seite zu sein. Er schiebt den Schaden auf die Post.
Hätte er nichts verschickt so hätte er auch keinen Paketschein in der Hand...
Auf diese Art und Weise versucht er sich nun herauszuwinden.

Dennoch hat er sich etwas dämlich angestellt. Hätte er nämlich zugegeben die Grafikkarte in diesem Karton versandt zu haben so stünde er wohl etwas glaubwürdiger da(aber immernoch auf sehr wackligen Beinen). Aber wie soll der Paketaufkleber plötzlich auf ein anderes Paket gekommen sein welches zufälligerweise auch noch ein Paket von Computerhardware ist mit der er ja intensiv gehandelt hat....

Mischler
2007-05-08, 14:38:56
Es wäre doch ein ziemlich großer Zufall wenn das Paket mit dem Notebook genau das gleiche Gewicht wie das mit der Grafikkarte gehabt hätte. Die meisten Grafikkarten wiegen deutlich weniger als ein Notebook.

Ich würde an deiner Stelle auch mal bei DHL anrufen und die fragen was die von der ganzen Sache halten. Vielleicht können die dir ja weiterhelfen.

Hansea7
2007-05-08, 14:44:26
Wenn Gewicht des Paketes, des Paketscheines und des Paketaufklebers übereinstimmen, dann müsste man ihn doch eigentlich dran kriegen, bzw. man kann so mehr Druck auf ihn ausüben.

Er scheint sich alles auf die Post schieben zu wollen.

Ich würde noch mal ein bisschen mehr drohen, er denkt er ist nun raus aus dem Schneider und da die Post nicht kooperiert, wird sich das im Sand verlaufen.

Hast du dich schon mit der Post in Verbindung gesetzt. Kann man in diesem Fall überhaupt einen Nachforschungsantrag stellen.

(+44)
2007-05-08, 14:58:00
DHL meinten, das könne kaum sein - der Absender habe zu verantworten, welche Aufkleber auf welchem Paket landen - sie haben ausgeliefert und gut ist.

Ronny145
2007-05-08, 15:14:26
DHL meinten, das könne kaum sein - der Absender habe zu verantworten, welche Aufkleber auf welchem Paket landen - sie haben ausgeliefert und gut ist.



Also ich gebe immer meinen ausgefüllten Schein der Postfrau/Postmann, der das dann aufklebt. Wenn er da 2 Pakete gleichzeitig verschicken wollte, könnte es rein theoretisch zu einer Verwechslung gekommen sein, oder er hat das selber falsch aufgeklebt.
Aber klar, dass die Post nicht die Verantwortung auf sich nimmt. Da muss der Versender drauf achten.

Normalerweise gehen die Aufkleber sehr schwer ab. Wie sollte man denn da so einen Aufkleber unversehrt auf ein anderes Paket kleben können? Ich halte das für nahezu unmöglich. Das Gewicht stimmt dann ja auch noch. Alles in allem macht das einen unglaubwürdigen Eindruck.

drmaniac
2007-05-08, 15:30:37
Tja, warum sollte er auch einmal krumme Sachen machen fragst du dich. Warum nicht frage ich dich? Gibt soviele Gründe wie z.B. plötzliche Geldnot.

Da ändern auch die vorherigen positiven Bewertungen nichts.

Ob er die Grafikkarte jemals gehabt hat, oder vielleicht auf die Idee kam sie zweimal zu verkaufen ;) (also einmal über ebay und einmal außerhalb) wird man nie erfahren, aber ich denke zwei Punkte überführen ihn:

- die, meine ich gelesen zu haben, sehr sehr lange "Lieferzeit"

- das Paketgewicht und der "andere" Karton.


Wobei das letztere den Ausschlag gibt.

Mir ist mal folgendes passiert: Ich habe ein Notebook versteigert. Per Nachnahme vesendet. Der Käufer ruft mich dann an und fragt was das soll, das Paket kam ihm zu leicht vor! Er hat es auf der Post wiegen lassen, es wog nur noch 900 Gramm, ich hatte aber schriftlich auf dem Paketschein 2.1 Kilo! Die Post hat dann intern ermitteln. Da ist jemand hingegangen und hat das Paket aufgemacht, das NB rausgeholt, hat Zeitungen reingestopft und es dann wieder, mit erkennbar anderen Tesaband, zugeklebt. Ich habe 9 Wochen warten müssen, dann hat die Post mir den Wert ersetzt (waren 450 DM, nämlich genau den Preis, den ich belegen konnte was die Auktion brachte).

Aber in deinem Fall... hätte er gesagt, ja, das ist mein Karton mit dem ich verschickt habe ... aber so... der "Dieb" (den es wohl nicht gibt) würde doch niemals den Paketaufkleber einfach so wechseln können, sondern wenn, wird nur der Inhalt geklaut! (wie bei mir). Aber wo er sich absolut nicht mit rausreden kann ist, dass ja bewiesen werden kann, dass das angenommene Paket das selbe wiegt wie das abgesendete.

Wie auch immer: ich würde ihn einfach anschreiben, dass du ihm eine Frist gibst bis in 2 Wochen die Grafikkarte zu liefern, die du bezahlt hast und wenn er das nicht kann will, dann würde ich ganz offiziell die Polizei einschalten, Strafanzeige (nimm vorher alle Mails und Dokumente, auch Überweisungen, Kontoauszüge screenshots usw mit) aufgeben und die Polizei ermitteln lassen wegen Betruges.

DerGute
2007-05-08, 16:10:56
Wie auch immer: ich würde ihn einfach anschreiben, dass du ihm eine Frist gibst bis in 2 Wochen die Grafikkarte zu liefern, die du bezahlt hast und wenn er das nicht kann will, dann würde ich ganz offiziell die Polizei einschalten, Strafanzeige (nimm vorher alle Mails und Dokumente, auch Überweisungen, Kontoauszüge screenshots usw mit) aufgeben und die Polizei ermitteln lassen wegen Betruges.

so seh ich das auch. 2 Wochen ist eine angemessene Frist und wenn dann nichts fruchtbares bei raus kommt, rechtliche Schritte.

Meat Lover
2007-05-08, 16:25:32
Fahr zu ihm nach Hause. Vielleicht erwischst du ihn, wie er gerade mit deiner Karte daddelt. *lol*

(+44)
2007-05-08, 16:27:36
Er wohnt bei Leipzig, ich in Stuttgart...

Meat Lover
2007-05-08, 16:32:03
Ist es nicht doch möglich, daß jemand die Handschrift auf dem Packzettel gefälscht haben könnte? Vielleicht hat nicht richtig draufgeschaut?

Mischler
2007-05-08, 16:54:48
Ist es nicht doch möglich, daß jemand die Handschrift auf dem Packzettel gefälscht haben könnte? Vielleicht hat nicht richtig draufgeschaut?

Das würde bei einem Vergleich mit dem Durchschlag sicher auffallen.

Merkor
2007-05-08, 17:00:05
Ohne jetzt alles bis ins Kleinste gelesen zu haben: Erstmal mein Beileid!

Könnte es sein, dass sich der ASRock-Mainboard-Käufer jetzt über eine 8800 freut und natürlich auf evt. Nachfrage von dem Verkaufer angegeben hat, er hätte die "richtige Ware" erhalten? Ich würde jedenfalls die Käufer mit in den Verdacht einbeziehen, die zum selben Zeitpunkt Ware von ihm gekauft haben. Evt. hat er einfach die Paketscheine vertauscht...

Fadl
2007-05-08, 17:11:46
Ohne jetzt alles bis ins Kleinste gelesen zu haben: Erstmal mein Beileid!

Könnte es sein, dass sich der ASRock-Mainboard-Käufer jetzt über eine 8800 freut und natürlich auf evt. Nachfrage von dem Verkaufer angegeben hat, er hätte die "richtige Ware" erhalten? Ich würde jedenfalls die Käufer mit in den Verdacht einbeziehen, die zum selben Zeitpunkt Ware von ihm gekauft haben. Evt. hat er einfach die Paketscheine vertauscht...

Achso, und der ASRock Käufer sollte also mit dem alten Notabook abgezogen werden? ;)

Sorry aber das ist unglaubwürdig.

SaschaS
2007-05-08, 17:18:43
Wenn du rechtsschutzversichert bist (ohne Eigenanteil) dann würde ich garnicht lange fackeln und die Sache einem Anwalt übergeben. Dann hast du keinen weiteren Stress und kannst auch nix falsch machen. Für mich ist die Sache jedenfalls schon klar, der will dich eindeutig über den Tisch ziehen.
Versteht mich nicht falsch aber aufgrund der schlechten Deutschkenntnisse muss man schon Angst haben... der könnte schließlich zurück in sein Heimatland wollen und hat hier noch ordentlich abgesahnt.

Wenn seine Geschichte plausibel wäre, klar, dann würde ich ihm auch erst eine Chance geben aber das stinkt doch bis zum Himmel.

Meat Lover
2007-05-08, 17:32:22
:rolleyes: In dem Forum hier gibt es genügend Leute, die ihre eigene Muttersprache nicht richtig beherrschen. Wollen die auch alle zurück nach Deutschland?
Ich würde mir einfach mal die Mühe machen, ihn persönlich zu kontaktieren. Alleine schon, weil die Reaktion auf so einen plötzlichen Besuch Bände sprechen könnte.

Peleus1
2007-05-08, 17:39:49
Ohne jetzt alles bis ins Kleinste gelesen zu haben: Erstmal mein Beileid!

Könnte es sein, dass sich der ASRock-Mainboard-Käufer jetzt über eine 8800 freut und natürlich auf evt. Nachfrage von dem Verkaufer angegeben hat, er hätte die "richtige Ware" erhalten? Ich würde jedenfalls die Käufer mit in den Verdacht einbeziehen, die zum selben Zeitpunkt Ware von ihm gekauft haben. Evt. hat er einfach die Paketscheine vertauscht...
Müsste der Verkäufer nicht auch da geradestehen?

Fadl
2007-05-08, 17:46:45
Müsste der Verkäufer nicht auch da geradestehen?

Abgesehen davon das dies hier nicht der Fall sein wird müsste er das sicherlich.

SaschaS
2007-05-08, 18:21:19
:rolleyes: In dem Forum hier gibt es genügend Leute, die ihre eigene Muttersprache nicht richtig beherrschen. Wollen die auch alle zurück nach Deutschland?

:D

(+44)
2007-05-08, 20:33:15
Update:

Meine Mail:
<= Dann bemühen sie DHL, jedoch ist ein Verwechseln unmöglich, wenn sie das Paket mitsamt dem Aufkleber DARAUF abgegeben haben. Entspricht dies der Wahrheit? Darauf habe ich noch keine zufriedenstellende Antwort bekommen.
Ich bin außerordentlich auf ihre Ausführungen gespannt - sollte DHL etwas verbockt haben, dann sollten sie mir bei der Auflösung der Sache helfen.


Antwort:
Hallo,


Und zwar ganz klar wird DHL- die SChuld von sich
weisen welche Firma gibt zu das es solche Fälle geben
kann, doch lieder gibt es sie ich helfe
selbstverständlich diesen Fall zu lösen im eigenen
Interesse.


MFG


Meine Antwort darauf:
Meine Mutter teilte mir mit, sie wären KRANK gewesen und hätten das Paket nicht persönlich zur Post gebracht. Aha. Wieso belügen sie uns dann zunächst? Wenn sie ihre Pakete Dritten anvertrauen, müssen sie die Verantwortung tragen.


Ich habe ihnen in eBay eine Frist gesetzt, die Lieferung nachzubessern.

Sollten sie darauf nicht reagieren muss ich von einer Anzeige gebrauch machen (bzw meine Mutter, unter deren Namen es offiziell läuft) - sie sagten, sie würden sich bei DHL um die Sache kümmern - ich höre nur Entschuldigungen und glaube offen gesagt nicht, dass sie jemals in der Postfilliale waren. Den Aufkleber (der offensichtlich ihre Handschrift trägt) haben sie ausgefüllt - von Alleine kommt der sicher nicht auf "fremde Pakete", das ist völliger Humbug. Wie sie sagten, ist das ihre Handschrift. Sollten sie jemandem "aus Versehen" meine Grafikkarte anstatt eines Laptops zugeschickt haben, und dieser sie nichtmehr herausgibt so ist das erstmal IHRE Verantwortung, sie haben mir mein Geld zu erstatten oder eine Grafikkarte zu besorgen.


Sollten sie nicht auf meine Fragen eingehen und mir nicht antworten, so deute ich dies als Verweigerung ihrerseits und werde die Sache so schnell wie möglich zur Anzeige bringen - ich habe ihre Anschrift, ihre Kontodaten und ihre Telephonnummer - sie sind also identifizierbar.



Ich hab keinen Bock mehr auf das Spielchen - wenn er meint, keine Verantwortung zu haben dann hat er sich geschnitten. Egal ob er die Grafikkarte dem Käufer des Laptops geschickt hat - er muss mir Ersatz/Geld beschaffen.

Sollte sich da nix tun gehe ich zur Polizei - ohne Partout.

Hansea7
2007-05-08, 21:18:59
Also entweder ich habe gerade ein Blackout oder dieser Satz macht keinen Sinn:

"Meine Mutter teilte mir mit, sie wären KRANK gewesen und hätten das Paket nicht persönlich zur Post gebracht."

:confused:

geforce
2007-05-08, 21:21:33
Ich stelle mal folgende Theorie auf:

Er war krank und hat 2 Artikel bei eBay verkauft. Beide Artikel verpackt, die Paketscheine ausgefüllt und seine Mutter beauftragt diese Pakete zu verschicken. Mutti ist zur Post und hat die Pakete aufgegeben, allerdings die Paketscheine vertauscht. Du hast einen Subnotebook bekommen und der Andere eine 8800GTX. DHL sieht sich jetzt nicht in der Schuld da Sie ja auch keine Schuld trifft, sie haben geliefert und fertig.

Das Problem an der ganzen Sache ist warscheinlich das sich der andere Käufer nun über eine 8800GTX freut und im Prinzip auch nichts falsch gemacht hat. Er wird allerdings die Grafikkarte nicht wieder rausrücken und somit hat der Verkäufer ein riesen Problem. Er kann dir das Geld nicht überweisen da er es warscheinlich dringend braucht, kann dir aber auch keinen Artikel liefern, weil er diesen nicht mehr hat.

Hast du eine Mahnung aufgesetzt? Hast du eBay informiert? Im Prinzip kannst du den Artikel zurückschicken und dein Geld einfordern da er durch die Falschlieferung den Kaufvertrag gebrochen hat und somit wurde das Ganze ungültig. Im Prinzip, und genau hier wirds interessant. Denn wenn er sich weigert zu zahlen hast du sehr schlechte Karten.

Ziemlich dumme Sache ;(

MfG Richard

PS: Ich würde von Ihm eine Erklärung fordern. Er stellt sich dumm, jedenfalls sieht es danach aus. Die Mails sind wirr und machen keinen Sinn. Was soll DHL da verbockt haben? Denkst du die vertauschen Paketscheine? Das ist garnicht möglich. Schonmal versucht so einen Paketschein wieder abzubekommen? In einem Stück! Nie im Leben! Mir ist vor ein paar Tagen etwas Ähnliches passiert. Eine Kamera bei eBay gekauft, Geld überwiesen und gewartet. Nichts. E-Mail geschrieben. Er meinte er sei nicht Zuhause und das Paket wurde von der Firmenpost verschickt. Nach 3 Tagen schreib ich wieder eine E-Mail und kläre Ihn über die Laufzeiten diverser Logistikunternehmen auf mitsamt dem Hinweis das er mir doch lieber das Geld überweisen söllte anstatt mich weiter zu belügen. Das hat gezogen...

Lotzi
2007-05-08, 21:26:11
ich denke so wirds auch gelaufen sein

(+44)
2007-05-08, 21:28:03
Also entweder ich habe gerade ein Blackout oder dieser Satz macht keinen Sinn:

"Meine Mutter teilte mir mit, sie wären KRANK gewesen und hätten das Paket nicht persönlich zur Post gebracht."

:confused:


(Sie hat ihn angerufen, er hat ihr das gesagt)

Meat Lover
2007-05-08, 21:29:09
Nein, Moment. Wer kauft ein Notebook ohne Netzteil und Akku? So ein Teil ist absolut nutzlos. Außerdem, eine 8800 gtx für 400€... so ein Erlös bei ebay würd mich auch kratzen. Und dann wären da die exakt übereinstimmenden Gewichtsangaben.

HH2k
2007-05-08, 22:00:31
Nein, Moment. Wer kauft ein Notebook ohne Netzteil und Akku? So ein Teil ist absolut nutzlos. Außerdem, eine 8800 gtx für 400€... so ein Erlös bei ebay würd mich auch kratzen. Und dann wären da die exakt übereinstimmenden Gewichtsangaben.

Nutzlose Sachen gibt es in rauen Mengen bei eBay .... ;)

Peleus1
2007-05-08, 22:28:48
Die Theorie von geforce klingt vernünftig. Ich würde auch schauen das ich dem guten Herren mal ein bisschen Druck mache, ich würde ihm aber nicht unbedingt Absicht unterstellen. Obwohl diese plötzliche Ebay-Abmeldung schon wirklich komisch anmutet.

Philizhave
2007-05-08, 22:36:57
Lässt sich eine Bewertung durch einen anderen User umgehen, wenn man sich abmeldet?
Könnte ja sein, dass dort auf einmal ein Laptopdeal auftaucht :|

Der Typ verarscht doch. Würde gerne die Paketbeschreibung von ihm hören. Also mehr als das Gewicht von 2,2Kg.

Fadl
2007-05-08, 23:13:35
Die Theorie von geforce klingt vernünftig. Ich würde auch schauen das ich dem guten Herren mal ein bisschen Druck mache, ich würde ihm aber nicht unbedingt Absicht unterstellen. Obwohl diese plötzliche Ebay-Abmeldung schon wirklich komisch anmutet.

Nein die Theorie von GeForce ist absolut falsch. Denn es ist hier nicht von der Mutter des Verkäufers die Rede sondern von der Mutter von (+44).
Ich bitte euch, das muss man doch herauslesen können aus dem Post von (+44).
Sie hat den Verkäufer angerufen und selbst nachgehakt da der Account wohl auch auf die Mutter von ihm läuft.

Dunkeltier
2007-05-09, 00:16:19
Nein die Theorie von GeForce ist absolut falsch. Denn es ist hier nicht von der Mutter des Verkäufers die Rede sondern von der Mutter von (+44).
Ich bitte euch, das muss man doch herauslesen können aus dem Post von (+44).
Sie hat den Verkäufer angerufen und selbst nachgehakt da der Account wohl auch auf die Mutter von ihm läuft.


Ist der Verkäufer überhaupt voll geschäftigsfähig? Falls nein, heißt es nämlich Laptop und Bargeld zurück, weil sowas ja kräftig über den Taschengeldparagraphen hinausgeht. Außerdem würden die eBay AGBs Geschäfte mit Minderjährigen untersagen. Rein gefühlsmäßig würde ich direkt zur Adresse der Person fahren, dieser auflauern und so richtig kräftig die freche Fresse polieren. Ich bin auch nicht das erste mal Betrügern aufgesessen (eigentlich nur einmal, hier im Forum), und ich kenne das Gefühl der Ohnmacht nur zu gut. Soll aber natürlich kein Aufruf zur Straftat sein, ich sag lediglich laut was ich in diesen Moment denken würde.

Was hier noch nicht zur Sprache kam, ist der alternative Weg. Also jetzt statt dem Anwalt einschalten und eine Anzeige bei der Polizei aufzugeben den eBay-Käuferschutz in Anspruch zu nehmen. Mit 25 Euro Selbstbeteiligung bekommst du so wenigstens volle 175 Euro. Mit dem Verkauf des Compaq-Laptops liegst du dann "nur" noch bei ca. 200 Euro Verlust... PC-Hardware kaufe ich persönlich nach meinen damaligen Erfahrungen (wo ich zum Glück nur etwa 30 Euro verlor) nur noch neu beim Händler. Obwohl auch das niemals ein Garant dafür ist, dass man seine Ware sieht. Da es ja auch Shops gibt, die plötzlich in Insolvenz gehen, und wo das Geld dann futsch ist. "Sicher" ist höchstens, direkt vor Ort in renommierten Ketten oder im Einzelhandel zu kaufen, dafür aber häufig ein vielfaches teurer.

Ach ja, sobald man den Käuferschutz in Anspruch nimmt und eBay an dich auszahlt, wird das Konto den Verkäufers um den gleichen Betrag belastet. Vielleicht verschafft wenigstens dies etwas Genugtuung. Jedenfalls spart man sich viel Rennerei, Anwalts-/ Gerichts- und Fahrtkosten sowie alles weitere.

Link: *Hier geht es zum Standard-Käuferschutz* (http://pages.ebay.de/help/tp/esppp-process.html)

http://imgnow.de/uploads/222220b2png.png

WarSlash
2007-05-09, 01:38:35
@Threadstarter: Ganz klar, du wurdest betrogen, die Indizien sprechen gegen ihn. Ziemlich tolle Masche, die der Typ da abzieht. Was wäre denn gewesen, wenn du das Paket nicht geöffnet hättest? Naja hätte man röngten lassen müssen und anschließend wieder zurück und Geld einfordern.

Alleine wegen der Betrugsgefahr bei Ebay, kauf ich nur Neuware direkt vom Händler.
@Dunkeltier:

Wobei man auch bei den Shops aufpassen muss. Ich wollte mir eine Lumix Lx2 bei einer Internet-Firma bestellen. --> http://www.biti-media.de/

Zum Glück per Nachname, weil sonst wäre auch ich satte 450 € ärmer gewesen.
Per E-Mail wurde auch ich hingehalten. Das Paket sei verschickt worden, ein Untersuchungantrag sei bei DPD eingereicht worden. Nach der dritten E-Mail kam keine Anwortet mehr und auf ein Paket wartete ich vergeblich.

LOD
2007-05-09, 02:31:21
Nicht böse sein ... aber wer kauft bitte bei Leuten die so eine Überschrift und Beschreibung an den Tag legen ....

CLUB 3D mit Garntie !!!

oder das ...

Ebay ich versand ihr

oder dieses :eek:

Lieferumpfang:

So ne teure Grafikkarte sollte man sich am besten vor Ort beim Händler abholen...

Oder persönlich beim Verkäufer abholen ....

Naja GEIZ frißt Gehirn ... mehr muß ich dann wohl nicht dazu sagen...

tombman
2007-05-09, 02:53:55
Jo, da labert wahrscheinlich ein minderjähriger Ausländer von Anwalt und will dich verarschen.
Der hat nie eine GTX abgeschickt.
Kann er überhaupt beweisen, daß er jemals eine besessen hat? ;)

Du hast die Telefonnummer und den Namen. Also ab zur Polizei und fertig. Er ist ja in Deutschland, also kann man ihn auch schnappen ;)

p.s. hatte mal einen Fall, wo mein Paket gestohlen wurde. Gott sei Dank bekam ich aber das Geld wieder, da sich der Verkäufer bereit erklärt hatte mit der Post zu verhandeln- lol.

Lotzi
2007-05-09, 14:44:20
gibts was neues zu berichten???

(+44)
2007-05-09, 15:54:24
Bisher nicht.

Der Typ ist übrigens ein (Ost)-Deutscher (minderjährig ebenfalls nicht, hab ihn auf seiner Arbeit angerufen), und auf eBay legen einige Kandidaten eine solch miese Rechtschreibung an den Tag - das ist IMO kein Kriterium...

Entscheidend war für mich, dass er 115 positive Bewertungen und keine Negative hatte - doch selbst dann kann man bitter enttäuscht werden, leider.

Also von wegen "Geiz ist geil", es war eine Auktion, mein Höchstgebot lag ungefähr bei 400, höher wäre ich nicht mitgegangen - dass ich gewonnen habe war in dem Fall Glück Pech.

(+44)
2007-05-09, 21:25:41
Hab ihm jetzt per eBay und eMail ganz formal mitgeteilt, dass ich mein Geld zurück will.

Sollte er darauf nicht adäquat reagieren zeig ich ihn an, das wird doch wohl legitim sein.

Marc-
2007-05-10, 09:09:56
Hab ihm jetzt per eBay und eMail ganz formal mitgeteilt, dass ich mein Geld zurück will.

Sollte er darauf nicht adäquat reagieren zeig ich ihn an, das wird doch wohl legitim sein.
Und nochmals... ich kann nicht verstehen wieso so viele selbst die einfachsten zusammenhänge nicht verstehen. Ihn anzuzeigen bringt dich weder deinem geld, noch der grafikkarte näher.
Anzeige= Strafgesetz
Mahnbescheid=Zivielrecht.

Also... die anzeige ist ein strafrechtlich relevanter vorgang, der selbst bei erfolg (der abzuwarten bleibt, denn schliesslich kommts da immer noch drauf an das ihm die strafrechtlich relevanten tatbestände für beispielsweise betrug nachzuweisen sind - zum beispiel vorsatz der zwingend gegeben sein muss- ) nicht dazu führt das dein zivilrechtlicher anspruch erfüllt führt. Ein strafgerichtsprozess führt erstmal nur (evtl.) zu einer verurteilung des beschuldigten... DU hast davon erstmal garnix.
Stattdessen machst du es ganz simpel: du sendest (NACHWEISBAR.... also per einschreiben mit rückschein und am besten bestmöglich dokumentiert und mit zeugen) das notebook zurück, zusammen mit der aufforderung dein Geld zurück zu überweisen in einer angemessenen frist (beispielsweise 10 tage).
Denn noch hast du nicht mal anspruch drauf, da du die lieferung angenommen hast, behälst und nicht wirksam auf eine rückabwicklung bestehst.
Sollte er dem nicht nachkommen stellst du einen simplen mahnbescheid (vordrucke gibts im internet oder in jedem gutsortierten schreibwarengeschäft). Das lässt du dem zuständigen amtsgericht zukommen und alles geht seinen gang. Er hat dann die möglichkeit zu reagieren, d.h. widerspruch einzulegen binnen 2 wochen nach zugang des mahnbescheids, in diesem falle kommts recht zeitnah zu einem zivilprozess in dem die angelegenheit geklärt wird. Oder er reagiert garnicht (was für dich sogar angenehmer ist, da dann nach verstreichen der frist automatisch ein vollstreckungsbescheid ergeht, den du zum beispiel über einen GV vollstrecken lassen kannst. Du hast dann einen vollstreckbaren titel mit dem du zum beispiel bei kenntnis seines arbeitgebers eine lohnpfändung veranlassen kannst etc.
Es waere schön, wenn die leuts endlich mal verstehen würden das eine strafrechtliche anzeige erstmal keine auswirkung auf ihre zivilrechtlichen ansprüche haben. Das eine hat mit dem anderen sehr wenig bis garnix zu tun.

SaschaS
2007-05-10, 11:15:41
Prima Erklärung!

Davon aber mal abgesehen, sowas wird normalerweise nicht in der Schule gelehrt (ich hatte es in meinen 14 Jahren jedenfalls nicht). Woher soll man sowas also wissen?

Marc-
2007-05-10, 11:28:35
Prima Erklärung!

Davon aber mal abgesehen, sowas wird normalerweise nicht in der Schule gelehrt (ich hatte es in meinen 14 Jahren jedenfalls nicht). Woher soll man sowas also wissen?

Ich weiss nicht. Uns wurde zumindest der unterschied zwischen zivilrecht und strafrecht erläutert und auch der begriff eines mahnbescheids tauchte mal in Wiku auf. Mag aber von schule zu schule unterschiedlich sein.

Fadl
2007-05-10, 12:35:30
Da hat Marc- Recht. Wenn er an sein Geld kommen möchte geht er am besten zum Anwalt.
Zur Polizei sollte er aber dennoch gehen denn der Täte sollte schon strafrechtlich verfolgt werden.

(+44)
2007-05-10, 15:37:23
"Anzeigen" ist so ein umgangssprachlicher Begriff - da denke ich nicht weiter drüber nach. Ich denke, die Polizei würde/wird mich auch darauf hinweisen.

Anyways - die Idee ist gut.

Ich schick ihm das Notebook dann per Einschreiben zurück (natürlich in nem neuen Karton, den Alten behalte ich!), was kostn ein Einschreiben als Paket?

Dann teil ich ihm per eMail und eben per Einschreiben seine Frist mit, ansonsten muss ich halt zur Polizei/Amtsgericht/bla.

Und was würde mir ein Anwalt bringen, der kostet dann locker mehr als die 400€ um die es geht, oder?

SaschaS
2007-05-10, 16:10:31
Und was würde mir ein Anwalt bringen, der kostet dann locker mehr als die 400€ um die es geht, oder?

Bist du nicht Rechtsschutzversichert?

(+44)
2007-05-10, 16:11:21
Nein.

Marc-
2007-05-10, 16:15:34
"Anzeigen" ist so ein umgangssprachlicher Begriff - da denke ich nicht weiter drüber nach. Ich denke, die Polizei würde/wird mich auch darauf hinweisen.

Anyways - die Idee ist gut.

Ich schick ihm das Notebook dann per Einschreiben zurück (natürlich in nem neuen Karton, den Alten behalte ich!), was kostn ein Einschreiben als Paket?

Dann teil ich ihm per eMail und eben per Einschreiben seine Frist zu, ansonsten muss ich halt zur Polizei/Amtsgericht/bla.

Und was würde mir ein Anwalt bringen, der kostet dann locker mehr als die 400€ um die es geht, oder?

das einschreiben als solches duerfte einen aufschlag von 3-6 euro machen zum normalen versand. Es reicht im zweifel sogar es als "persönliches" einschreiben zu verschicken, ohne rückschein. Denn du kannst den status online verfolgen und hast sogar eine gescannte unterschrift die du dir ausdrucken kannst des empfängers. Das reicht um die übergabe verwertbar zu dokumentieren. Ich würde ihm das paket im übrigen möglichst so zurückschicken, wie du es auch erhalten hast... also auch wenn es möglich ist im alten karton. Zu einer (wie auch immer) gearteten "beweissicherung" brauchstes nicht behalten... da reichts wenn du dir zum versand entsprechende zeugen bereithälst. So ist nämlich absolut sicher gewährleistet, das du nichts zurückbehälst was er unter umständen als gegenforderung anbringen kann. Wenn du ganz sicher gehen willst mach halt ein paar fotos, schreib die seriennummer des mobo kartons und des notebooks auf etc.
Ich würde ihm vorerst nicht mit der polizei drohen. Sollte sich nämlich herrausstellen das du ihm vollendeten betrug nicht sicher nachweisen kannst, könnte man dir dies wiederum als nötigung auslegen. Zudem, nochmals gesagt... es bringt dir erstmal nix.
Ein anwalt bringt dir in einem mahnverfahren erstmal garnix. Den brauchst du in dem falle normalerweise nicht, da ich denke das du den sachverhalt und deine rechtsposition in diesem falle wohl sowohl im schriftlichen als auch im mündlichen verfahren selbst vertreten kannst. Auch für das ausfüllen des mahnbescheids duerftest du als normal gebildeter kaum hilfe benötigen... falls doch, im inet gibts auch ausführliche ausfüllhilfen. Einzig wichtig ist für dich die wahrung der fristen, auf die wirst du aber in dem fall durch das gericht auch hingewiesen.
Die entstehenden kosten (Gerichtskosten) ergeben sich:
- durch die pauschalisierten kosten des mahnverfahrens selbst (diese kannst du im internet nachschauen)
- die kosten für das schriftl. u. evtl mündl. verfahren im streitfalle, wobei die höhe sich nach dem streitwert (also in diesem falle 400 EUR + evtl. Schaden) richtet. Auch die pauschalsätze kannst du einsehen oder beim gericht erfragen.
- Die kosten für die anwälte.
Diese entstehenden kosten hat entweder die unterlegene partei zu zahlen oder aber bei einem vergleich, unter den parteien aufgeteilt.

Du solltest dir bezgl des anwalts allerdings über eines im klaren sein.
NAtürlich steht es dir frei einen zu nehmen... aber nicht mit der zielvorgabe die prozesskosten in die höhe zu treiben.
Zudem sollte dir klar sein, solltest du dir einen anwalt nehmen, wird dieser sich von dir zu beginn des mandats bereits den prozesskostenvorschuss zahlen lassen, d.h. die volle summe der zu erwartenden gerichtskosten im falle eines verfahrens bis zum mündlichen verfahren, zuzüglich der anwaltskosten bis zu diesem verfahren. (auch wenn noch garnicht abzusehen ist ob es dazu kommt, oder ob es ein einfaches mahnverfahren bleibt). Diese kosten hast DU vorzulegen. Sollte natürlich es nachher billiger werden bekommst du die kosten zurückerstattet.
Auch sollte dir weiterhin klar sein: Selbst wenn du den prozess gewinnst hast du auch die prozesskosten beim unterlegenen beizutreiben.... d. h. deine anwaltskosten bekommst du auch nur über ihn zurück. Sollte dieser mensch beispielsweise mittellos sein oder unter der pfändungsgrenze liegen hast du pech... dann bekommste auch deine anwaltskosten nicht zurück, obwohl du einen titel hast.
Ich würde also lieber drauf verzichten es künstlich teuer zu machen am ende ist das risiko gross das du drauf sitzen bleibst.
Ausserdem sollte man eines nie vergessen, auf hoher see und vor gericht ist man in gottes hand... du weisst nie 100% wie ein prozess ausgeht, egal wie du selbst den fall siehst... insofern ist es IMMER möglich das ein vergleich dabei rauskommt oder gar eine niederlage. Deshalb wuerde ich immer zusehen die gerichtskosten niedrig zu halten und mich selbst zu vertreten wenns denn möglich ist.

(+44)
2007-05-11, 22:09:24
Hmm, der Typ ist mittlerweile wieder angemeldet und bietet auch wieder Artikel an.

Dennoch bleibt er dabei, dass er ne Grafikkarte abgeschickt hat, hm.

Meat Lover
2007-05-11, 22:21:24
Ja, vielleicht ist das aber auch nur eine Verschleierungstaktik.

Wixi
2007-05-15, 19:41:10
gibts was neues?

Lotzi
2007-05-17, 09:10:36
gibts echt nix neues mehr??????

Ph03n!X
2007-05-17, 11:43:42
aus solchen Gründen habe ich mir ne Rechtschutz zugelegt , jetzt ist leider bissel spät eine zu nutzen. Wünsche dir trotzdem alles Gute das es gut geht.

(+44)
2007-05-17, 14:34:03
Was Neues? Ja, sicher. War die Woche über in Hamburg, und hatte dort keinen Nerv, den Thread zu aktualisieren, sorry.

Absender hat seinen Kumpel geschickt, da er blaugemacht hat und in seinem Dorf überall gesehen werden könnte ;)

Jedenfalls saß er im Auto und hat ihn bei der Abgabe gesehen - allerdings hat er den Aufkleber nur beigelegt und nicht fertig aufgeklebt abgeliefert. Hab mich bei DHL informiert - die Verantwortung liegt beim Absender, Pakete sind "versandfertig" abzugeben.

Er sagte, er habe nur ein Paket abgegeben und das könne alles nicht sein - er ist jetzt zum Anwalt und hat ihm den Fall geschildert, blablabla. Was de rallerdings gegen die DHL ausrichten will, ist mir schleierhaft.

Jedenfalls hat er mir zugesichert, sich vom Anwalt ne schriftliche Bescheinigung über die Rechtsberatung geben zu lassen und diese mir zu kopieren - damit hätte ich schonmal ein sehr starkes Indiz dafür, dass er micht nicht betrügen wollte. Andererseits liegt die Verantwortung doch bei ihm - selbst wenn die Post Mist gebaut hat hätte er/sein Freund doch sicherstellen müssen dass eben diese Verwechslung unmöglich ist, oder?

Ich werd mich jetzt erstmal nach ner 7800GTX o.Ä umsehen...

Fadl
2007-05-17, 15:02:35
Was Neues? Ja, sicher. War die Woche über in Hamburg, und hatte dort keinen Nerv, den Thread zu aktualisieren, sorry.

Absender hat seinen Kumpel geschickt, da er blaugemacht hat und in seinem Dorf überall gesehen werden könnte ;)

Jedenfalls saß er im Auto und hat ihn bei der Abgabe gesehen - allerdings hat er den Aufkleber nur beigelegt und nicht fertig aufgeklebt abgeliefert. Hab mich bei DHL informiert - die Verantwortung liegt beim Absender, Pakete sind "versandfertig" abzugeben.

Er sagte, er habe nur ein Paket abgegeben und das könne alles nicht sein - er ist jetzt zum Anwalt und hat ihm den Fall geschildert, blablabla. Was de rallerdings gegen die DHL ausrichten will, ist mir schleierhaft.

Jedenfalls hat er mir zugesichert, sich vom Anwalt ne schriftliche Bescheinigung über die Rechtsberatung geben zu lassen und diese mir zu kopieren - damit hätte ich schonmal ein sehr starkes Indiz dafür, dass er micht nicht betrügen wollte. Andererseits liegt die Verantwortung doch bei ihm - selbst wenn die Post Mist gebaut hat hätte er/sein Freund doch sicherstellen müssen dass eben diese Verwechslung unmöglich ist, oder?

Ich werd mich jetzt erstmal nach ner 7800GTX o.Ä umsehen...


Ganz ehrlich? Der will dich nach Strich und Faden verarschen!

Dunkeltier
2007-05-17, 15:13:56
Sehe ich genauso. Die Geschichte klingt immer konstruierter und absolut hanebüchen. Entweder beschreitest du den langen, und mühseligen Rechtsweg mit ungewissen Ausgang, oder holst dir *wie von mir vorgeschlagen* (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=5476321&postcount=96) 175 Euro Netto über den Käuferschutz zurück. Es liegt ganz bei dir.

/edit: http://pages.ebay.de/help/tp/inr-snad-process.html

Lotzi
2007-05-18, 08:32:42
Ich werd mich jetzt erstmal nach ner 7800GTX o.Ä umsehen...


nimm die guter preis und neu und es ist 100% sicher das du sie auch bekommst..........


http://www.alternate.de/html/product/details.html?articleId=43616

Mumins
2007-05-18, 08:50:20
Wenn er 2 Pakete abgeschickt hat, dann müßte er doch den Inhalt kennen. Frag ihn doch ob im 2. Paket ein Notebook war. Auch müßte er den 2. Empfänger kenen. Also müßte er diesen auffordern die Karte rauszugeben.
Alles in allem erzählt der Typ dir die Geschichten vom toten Hund, also wirst du kräftig verarscht. Zeig ihn an.

Nie bei ebay so teure Sachen kaufen, nur wenn man das Ding selbst abholt.

Brechreiz
2007-05-18, 09:29:28
Also ich würde Dir auch drigend die von Marc angesprochenen zivilrechtlichen Schritte nahelegen. Du hast nach meinem Empfinden alles Erdenkliche für eine gütliche Einigung getan. ( Eigentlich hast du dich schon zu lange hinhalten lassen)

ich verweise mal auf §447 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html). Hier könnte man zur Meinung kommen, das (Gefahren-)Risiko ist auf dich übergegangen. Da dein Fall aber doch etwas "strittig" ist, würde ich das notfalls gerichtlich klären lassen. Ist ja nun mal kein kleiner Betrag. Von seiten DHL wird hier nix kommen, wieso auch? Paket geliefert und auch ohne Beschädigung > keine DHL Schuld nachweisbar. ( Wenn er jetzt sagen würde, hey, ich hatte da anders Packband genommen, wäre es etwas anderes).

Auf etwaige Kommunikation mit dem Verkäufer würde ich aktuell nicht mehr setzen. Er hat ja sein Geld.

Mumins
2007-05-18, 11:20:31
Also ich würde Dir auch drigend die von Marc angesprochenen zivilrechtlichen Schritte nahelegen. Du hast nach meinem Empfinden alles Erdenkliche für eine gütliche Einigung getan. ( Eigentlich hast du dich schon zu lange hinhalten lassen)

ich verweise mal auf §447 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html). Hier könnte man zur Meinung kommen, das (Gefahren-)Risiko ist auf dich übergegangen. Da dein Fall aber doch etwas "strittig" ist, würde ich das notfalls gerichtlich klären lassen. Ist ja nun mal kein kleiner Betrag. Von seiten DHL wird hier nix kommen, wieso auch? Paket geliefert und auch ohne Beschädigung > keine DHL Schuld nachweisbar. ( Wenn er jetzt sagen würde, hey, ich hatte da anders Packband genommen, wäre es etwas anderes).

Auf etwaige Kommunikation mit dem Verkäufer würde ich aktuell nicht mehr setzen. Er hat ja sein Geld.

Der Gefahrübergang kann hier getrost vergessen werden, denn der Verkäufer kam seiner Sorgfaltspflicht nicht nach. So geht die Gefahr nicht auf den Käufer über.

Marc-
2007-05-18, 12:53:07
Der Gefahrübergang kann hier getrost vergessen werden, denn der Verkäufer kam seiner Sorgfaltspflicht nicht nach. So geht die Gefahr nicht auf den Käufer über.

was eben !zivilrechtlich! zu klären wäre.
Ihr vergesst immer, das ihr zwar ne meinung haben könnt und sich eurer meinung nach ein sachverhalt sich so oder so darstellt, das problem ist allerdings: ihr muesst dies im zweifelsfall nach- bzw beweisen und entscheiden tut immer noch das gericht. Und da zählt im zweifel die glaubwürdigkeit der einzelnen aussagen.
Um den gefahrenübergang auszuschliessen, musst du erstmal !glaubhaft" nachweisen, das der VK der sorgfaltspflicht nicht nachkam. Das allein wird eine aufgabe sein, die im zweifel das gericht lediglich aufgrund der glaubwürdigkeit entscheiden wird.
Sorry, aber so ist die realität nunmal. Insofern würde ich mit derlei "totsicheren" aussagen und ratschlägen sehr vorsichtig sein. Denn bei allem was recht ist... es kann auch so ausgehen das man schlechtem geld noch gutes hinterherwirft. Insofern sollte man sich gut überlegen was man tut.
Ein mahnbescheid kann nichts schaden und kostet auch nicht gar so viel. Je nachdem was dabei rauskommt... überlegt man sich halt vor dem prozess was man tut und obs das risiko wert ist. Wenn man glück hat kommts aber garnet soweit und man hat einen titel auf sein geld.

NameLessLameNess
2008-02-14, 21:57:01
Was ist denn draus geworden? Gibts was neues? Mir ist der thread heut mal wieder eingefallen.