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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schüler-Bafög und Vermögen!?


Hansea7
2007-05-07, 15:41:03
Hallo, ich bin gerade voll im Prüfungsstress, die Abschlüßprüfung steht diese Woche an und ich lerne im Juni aus. Ich habe leider nicht das Glück anschließend eine Einstellung zu bekommen. Daher werde ich wieder den schulischen Weg einschlagen und mein Fachabi nachmachen. Ich bin damals zwecks Ausbildung von meiner Heimatstadt Hamburg weggezogen und habe mir eine Wohnung gesucht. Jetzt werde ich wieder zuhause im "Hotel Mama" einziehen.

Folgendes Problem: Ich habe noch vergleichsweise viel Vermögen, die evtl. dem Bafög schaden könnte. Zum einen wären da 2000€ auf einem Sparkonto, was ich für ein Auto zur Zeit angespart wird, dann 700€ was ich gerade für ein Notebook anspare. Dazu habe ich noch 2 Bausparverträge mit 1000€, was für einen Führerschein gedacht war, und einen Bausparvertrag mit über 3000€ für meine spätere Wohnung (Kaution, Möbel, Einrichtung), Bindungsfrist läuft noch bis 2009, zwecks WoPrä. Weiterhin habe ich noch eine Rentenversicherung und eine Kapitallebensversicherung.

Wie sieht dies mit Bafög aus? Man hört ja so Geschichten, wo man erst sein Vermögen ausgeben muss und dann erst an staatliche Leistungen kommt. Das finde ich nämlich ziemlich hart, wenn ich jetzt mein über Jahre gespartes Geld und die Vorsorge opfern muss, während andere, die ihr Geld schnell versoffen haben, sofort Anspruch auf die Leistungen haben.

Was kann man nun tun, um dies zu verhindern. Interessiert sich der Staat überhaupt über mein Vermögen.

Ich hoffe, hier hat jemand Erfahrung und kann mir diesbezüglich weiterhelfen. Ich danke auf jeden Fall schon mal im Voraus.

Liebe Grüße
Marco

Tidus
2007-05-07, 15:49:06
z.B. Umschreiben auf deine Eltern, oder besser irgend jemandem in deiner weiteren Verwandtschaft.

Gast
2007-05-07, 15:58:41
Naja, du hast ja anscheinend dick Kohle, willst aber trotzdem vom Staat kassieren. Aber dann auf die bösen Arbeitslosen schimpfen, die das Geld imho nötiger haben als du.

atlantic
2007-05-07, 16:07:20
jeder BaföG-Berechtigte darf bis zu 5200 € Vermögen haben...

für weitere Infos :

*klick* (http://www.klicktipps.de/bafoeg.php)

/edit.: ich verschiebe mal ins OT

AnPapaSeiBua
2007-05-07, 16:12:22
Ich wär an deiner Stelle sehr vorsichtig mit dem Umschreiben von irgendwas zum jetzigen Zeitpunkt. Wenn, dann solltest Du dir wirklich was kaufen und den Kaufbeleg sicherheitshalber aufbewahren.

Außerdem heißt das mit deinem Vermögen ja nicht, dass Du nichts bekommst. Wenn du 6700 € hast, dann darfst Du aber mit 125 € / Monat Abzug beim Bafög leben (125 = (6700 - 5200) / 12).

Hansea7
2007-05-07, 16:14:02
Naja, du hast ja anscheinend dick Kohle, willst aber trotzdem vom Staat kassieren. Aber dann auf die bösen Arbeitslosen schimpfen, die das Geld imho nötiger haben als du.

Wo will ich denn kassieren? Troll woanders rum!

Erstes schimpfe ich nicht auf Arbeitslose und zweitens habe ich im 1. Lehrjahr weniger verdient als ein Arbeitsloser jetzt verdient und musste davon auch leben.

Was macht es denn für ein Unterschied, ob ich das Geld sofort ausgebe, wie meine anderen Mitazubis, oder ob ich das Geld spare und mir später was dafür kaufe. Nur weil ich sparsam bin, soll ich darunter leiden?

Den Titel des Abkassierers kannst du anderen ankreiden, aber nicht mir!


Ich wär an deiner Stelle sehr vorsichtig mit dem Umschreiben von irgendwas zum jetzigen Zeitpunkt. Wenn, dann solltest Du dir wirklich was kaufen und den Kaufbeleg sicherheitshalber aufbewahren.

Außerdem heißt das mit deinem Vermögen ja nicht, dass Du nichts bekommst. Wenn du 6700 € hast, dann darfst Du aber mit 125 € / Monat Abzug beim Bafög leben (125 = (6700 - 5200) / 12).


Inwiefern Kaufbeleg aufbewaren? Wozu ist dies wichtig. Möchte der Fiskus wissen, was ich mir von dem Geld gekauft habe? Wenn ja, warum? Ein Notebook könnte man doch ggf. geltend machen?! Ein Führerschein ist ja auch nicht gerade unwichtig --> Mobilität.

Danke euch schon mal!

teh j0ix :>
2007-05-07, 17:08:23
Ich weiss nur das ich wärend meines Fachabis nichts bekommen hab, da meine Eltern zu viel verdienten.
Ein Kumpel von mir (zu dem Zeitpunkt 23) hatte schon seine Ausbildung im Gegensatz zu mir fertig und wollte Fachabi machen und hat auch kein Bafög bekommen da er schon eine Ausbildunge hatte.

jtkirk67
2007-05-07, 17:24:00
Mit Geld musst bei bafög aufpassen. Umschreiben ist ein ganz schlechter Tipp, der Dir als Mißbrauch ausgelegt wird. Lies mal bei bafoegrechner.de im entsprechenden Forum, wieviele Leute auf die Schnauze gefallen sind. gib das Geld und mach die Anschaffungen jetzt(auto, Notebook), sonst wird es angrechnet, was nicht über 5200€ ist. Wobei ich nicht weiß, ob beim Schuelerbafög die selbe Grenze gilt, wie beim Studentenbafög.
Und wenn Du genug Geld hast, dann ist es schon ein abkassieren, wenn Du staatliche Hilfe in Anspruch nimmst. Schimpfen über deine Mitazubis zählt nicht, weil Du das Geld ja ausgeben kannst... Ist zwar nicht schön, aber die Gesetze sind so. Ich hab das gleiche Problem in anderer Form gehabt und hab auch kein Bafög bekommen.

Craig
2007-05-07, 17:29:31
Ich wurde vom Bafög-Amt beim Schüler-Bafög gef****. Durfte mehrmals auf dem Polizeirevier erscheinen und mich gegen "Betrug von Sozialleistungen rechtfertigen. Zu einer Anklage kam es glücklicherweise nie. Es ging um 400€ zuviel.

DerGute
2007-05-07, 17:31:48
Vermögen und Bafög ist ne heikle Geschichte, mit der nicht zu spaßen ist. Hab selber jemanden im nahen Freundeskreis, der einige 1000€ über der erlaubten Grenze war, das verschwiegen hat und dadurch Bafög bezogen hat. Sie sind ihm draufgekommen, nun muss er das gesamte Bafög zurückzahlen + ne saftige Strafe, er steht also im Endeffekt mit weniger Geld da als wenn er Bafög garnicht beantragt hätte.

Geschieht ihm natürlich recht, ich möchte nur drauf hinweisen, dass Vermögensverschleierung alles andere als ein Kavaliersdelikt ist und man dadurch ganz schnell schlecht dastehen kann.

jtkirk67
2007-05-07, 17:38:46
Man sollte auch beachten, das die Ämter seit 2 Jahren oder so in großem Stil alle Empfänger von bafög überprüfen. Meines Wissens arbeiten die mit dem Finazamt zusammen. Wie gesagt, kann man alles bei bafoegrechner.de z.B. nachlesen. Wobei ich persönlich es nicht unbedingt in jedem Fall gerechtfertig finde. Wenn jemand eine größere Summe zur Absicherung gespart hat(Berufsunfähigkeit, Rente), dann ist in meinen Augen kein Vermögen, sondern Schutz. Aber da gibt's gerantiert zwei Meinungen.

Hansea7
2007-05-07, 18:00:41
Ich weiss nur das ich wärend meines Fachabis nichts bekommen hab, da meine Eltern zu viel verdienten.
Ein Kumpel von mir (zu dem Zeitpunkt 23) hatte schon seine Ausbildung im Gegensatz zu mir fertig und wollte Fachabi machen und hat auch kein Bafög bekommen da er schon eine Ausbildunge hatte.

Meines Wissens bekomme ich eine Förderung. Meine Mutter ist aus gesundheitlichen Gründen Frührentnerin und mein Vater verdient auch nicht überdurchschnittlich viel. Nach meinen Informationen habe ich daher einen Anspruch darauf.

Und wenn Du genug Geld hast, dann ist es schon ein abkassieren, wenn Du staatliche Hilfe in Anspruch nimmst. Schimpfen über deine Mitazubis zählt nicht, weil Du das Geld ja ausgeben kannst... Ist zwar nicht schön, aber die Gesetze sind so. Ich hab das gleiche Problem in anderer Form gehabt und hab auch kein Bafög bekommen.

Das Geld hätte ich ja eigentlich schon ausgegeben, aber es war mir bisher nicht möglich. Den großen Bausparvertrag wollte ich jedoch länger behalten.

Ich sehe es einfach nicht ein, dass ich jahrelang Geld spare um dies dann für meinen eigenen Unterhalt auszugeben, während Konsummenschen sofort ihre Förderung erhalten. Ich fühle mich in der Hinsicht jedenfalls nicht schuldig und ich will mein hartverdientes Geld nicht für meinen Unterhalt ausgeben. Jedenfalls nicht mit DIESEM Sozialsystem, wo bescheißen schon fast ein legitimes Mittel ist.

---
Aber egal, ich möchte hier auch keine Diskussion über unser Sozialsystem führen und erst recht keine Anschuldigungen hören. Wer mit meinem Verhalten nicht einverstanden ist, der kann mir gerne eine PN schreiben.

Erst einmal vielen Dank für die ganzen Ratschläge.

Silpion
2007-05-07, 18:03:28
Wenn das Geld auf unerklärliche Weise verschwindet, könnte es Probleme geben, dann wird vermutet, dass du das Geld versteckt hast. Den Eltern zur Aufbewahrung überweisen oder ähnliches ist auch keine gute Idee.

Wenn du es nachweisbar umsetzt, in Notebook oder Führerschein, sollte es keine Probleme geben. 5200 EUR kannst du behalten, wie es mit fest angelegtem Geld und Verpflichtungen aussieht, weiß ich nicht.

PatkIllA
2007-05-07, 18:20:12
Gibt halt nichts.
Musst du erst eine Zeit auf deine Kosten leben bis du unter die Grenze rutscht. Ich hab deswegen auch kein Bafög bekommen.
In Zukunft mal planen das Geld für was auszugeben zählt auf jeden Fall nicht.

Ist das eigentlich nach wie vor gültig? http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,434572,00.html

jtkirk67
2007-05-07, 18:39:32
Wenn das Geld auf unerklärliche Weise verschwindet, könnte es Probleme geben, dann wird vermutet, dass du das Geld versteckt hast. Den Eltern zur Aufbewahrung überweisen oder ähnliches ist auch keine gute Idee.

Wenn du es nachweisbar umsetzt, in Notebook oder Führerschein, sollte es keine Probleme geben. 5200 EUR kannst du behalten, wie es mit fest angelegtem Geld und Verpflichtungen aussieht, weiß ich nicht.

Zählt auch, das ist ja der Scheiß:mad:

JFZ
2007-05-07, 18:44:34
5200 EUR kannst du behalten, wie es mit fest angelegtem Geld und Verpflichtungen aussieht, weiß ich nicht.



Wobei der bausparvertrag IMHO auch nur zu 80% zählt...

Kauf dir nen Notebook, mach den Führerschein und reduzier das Geld auf diese 5200€, dann haste keine Probleme mehr.

Hansea7
2007-05-07, 18:46:57
Ist das eigentlich nach wie vor gültig? http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,434572,00.html

Laut dem Bafög-Rechner des Bundesministerium für Forschung und Bildung gelten folgende Werte als Vermögen:


Was sind Vermögenwerte?

Zu Ihren Vermögenwerten zählen:

* Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Zeitwert)
* Sonstige bebaute und unbebaute Grundstücke (Zeitwert)
* Betriebsvermögen (Zeitwert)
* Lebensversicherungen (Rückkaufswert)
* Forderungen und sonstige Rechte
* Barvermögen
* Bank- und Sparguthaben
* Bauspar- und Prämiensparguthaben

Soweit nicht anders angegeben, gilt der sogenannte Zeitwert zum Zeitpunkt der Antragstellung. Vermögensveränderungen zwischen Antragstellung und dem Ende des Bewilligungszeitpunktes bleiben unberücksichtigt. Die Vermögensnachweise müssen nicht punktgenau auf den Tag der Ausstellung ausgestellt sein; sie sollen jedoch nicht älter als 14 Tage sein.

Sie können Schulden und Lasten von Ihren Vermögenswerten abziehen.

Nicht zum Vermögen zählen eine kleine selbstgenutzte Immobilie (z.B. Eigentumswohnung oder Reihenhaus) und Haushaltsgegenstände (z.B. Möbel, Fernseher, Stereoanlage, Computer, PKW).

Migrator
2007-05-07, 18:57:49
Geld in die Schweiz schicken und dort verbunkern ;)

Craig
2007-05-07, 19:30:18
Oldtimer kaufen, der verliert zumindest nichts an Wert.

foobi
2007-05-07, 23:45:22
Jetzt werde ich wieder zuhause im "Hotel Mama" einziehen.
Wenn du keine Miete zahlst sinkt der BAföG-Satz, aber ansonsten ist das ohne Belang wo du wohnst.

Folgendes Problem: Ich habe noch vergleichsweise viel Vermögen, die evtl. dem Bafög schaden könnte. Zum einen wären da 2000€ auf einem Sparkonto, was ich für ein Auto zur Zeit angespart wird, dann 700€ was ich gerade für ein Notebook anspare. Dazu habe ich noch 2 Bausparverträge mit 1000€, was für einen Führerschein gedacht war, und einen Bausparvertrag mit über 3000€ für meine spätere Wohnung (Kaution, Möbel, Einrichtung)
Das sind erstmal 7700 EUR, evtl fällt dir ja noch mehr ein. Geld, das du daheim unter dem Kopfkissen sparst, zählt aber natürlich nicht dazu.


Du darfst 5200 EUR Vermögen haben, alles darüberhinaus wird von deinem BAföG abgezogen. Es zählt der Tag der Antragstellung.
7700 EUR sind aber 2500 EUR zuviel und da liegt natürlich der Gedanke nahe dein Vermögen kurz vor der Antragstellung zu verkleinern. Grundsätzlich ist dein Vermögen (und auch die BAföG-Zahlungen) keinem Verwendungszweck unterworfen, du kannst damit machen was du willst, zB es verbrennen oder damit in den Puff gehen. Es ist allerdings verboten, das Vermögen "rechtsmißbräuchlich" zu verwenden, das bedeutet das Geld einzig mit dem Ziel loszuwerden das Vermögen unter die Freibetragsgrenze zu drücken.
Wenn kurz vor der Antragstellung dein Vermögen um hohe Beiträge sinkt, geht das BAföG-Amt regelmäßig von einer rechtsmißbräuchlichen Verwendung aus und rechnet die Beiträge weiterhin als dein Vermögen an. "Kurz" bedeutet in diesem Zusammenhang so um die 12 Monate, aber nagel mich nicht drauf fest! Falls du die 2500 EUR (oder mehr) also ausgibst und in den nächsten 12 Monaten BAföG beantragen willst, ist es außerordentlich wichtig, daß du bei Nachfragen belegen kannst, daß du das Geld nicht mißbräuchlich verwendet hast. Das bedeutet konkret: Wenn du davon etwas kaufst, Kaufbeleg aufbewahren, wenn du davon in Urlaub fährst, Reisebuchung/Tickets aufbewahren, Fotos vom Urlaubsort machen, etc. Eben Belege, daß das BAföG-Amt nicht behaupten kann du hättest das Geld für Luxusgüter ausgegeben, hättest es abgehoben und daheim versteckt oder hättest es auf irgendeinem anderen Konto geparkt. Bedenke: Der Staat wäre in solch einer Auseinandersetzung nicht nur dein Gegner, sondern er ist auch Gesetzgeber und die Sozialgesetze sind natürlich mehrheitlich so gestaltet, daß immer du in der Beweispflicht bist.
Aus Obigem sollte sich ergeben, daß es das Dümmste was man machen kann ist, zu versuchen das Vermögen zu verkleinern, indem ohne belegbare Gegenleistung Geld direkt auf das Konto eines Verwandten überwiesen wird. Wenn man schon was Illegales abziehen möchte, sollte das Geld bar abgehoben und irgendwelche gefälschten Rechungen ausgestellt werden oder was auch immer.

Kurz zur Vorgehensweise der BAföG-Ämter: Das Bankgeheimnis wurde in Deutschland 2005 praktisch abgeschafft (Terrorismus und so). Seit dem besorgen sich die BAföG-Ämter über das Bundesamt für Finanzen die Freistellungsaufträge der Antragsteller. Über diese können sie auf die Zinsen und damit auf das vorhandene Vermögen (in Deutschland) schließen. Diese Überprüfung ist keine Stichprobe, sondern wird computergestützt bei *jedem* Antrag durchgeführt.


Wenn du keinen deiner Bausparverträge jetzt auflösen willst, dann kommt es auf dein restliches Vermögen an. Falls es insgesamt nur wenig über 5200 EUR liegt, kannst du den Antrag mit der korrekten Vermögensangabe trotzdem stellen und bekommst dann etwas weniger BAföG. Aber Achtung: Nicht das BAföG-Geld ansparen, denn sonst erhöht sich wiederum dein Vermögen und 12 Monate später mußt du ja den nächsten Antrag stellen. Also jeden Monat vom Konto anheben und versaufen!
Falls du deutlich drüber liegst (> 9000 EUR), kannst du dir das sparen, da du dann entweder sehr wenig oder gar kein BAföG mehr bekommst.



Für weitere Informationen schau dir die Seite http://www.bafoeg-rechner.de an, insbesondere http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vermoegen.php und das dortige Forum.

foobi
2007-05-07, 23:49:24
Bindungsfrist läuft noch bis 2009, zwecks WoPrä.
Irrelevant. Bauspärverträge lassen sich jederzeit kündigen, das Geld ist also in deinem Zugriff. Es wird allerdings nur mit 90% angerechnet.
Etwas anderes gilt nur, wenn du an das Geld im Moment wirklich nicht herankommen kannst (zB Rentenzahlungen).

Wie sieht dies mit Bafög aus? Man hört ja so Geschichten, wo man erst sein Vermögen ausgeben muss und dann erst an staatliche Leistungen kommt. Das finde ich nämlich ziemlich hart, wenn ich jetzt mein über Jahre gespartes Geld und die Vorsorge opfern muss, während andere, die ihr Geld schnell versoffen haben, sofort Anspruch auf die Leistungen haben.
Sozialleistungen bekommt wer sie benötigt. Warum sie jemand benötigt (etwa weil er sein Vermögen "versoffen" hat) kann nicht überprüft werden.
Allgemein gilt bei Sozialleistungen: Wer spart verliert. Bei Arbeitslosengeld kommt es noch viel dicker als hier beim BAföG.

Ich wurde vom Bafög-Amt beim Schüler-Bafög gef****. Durfte mehrmals auf dem Polizeirevier erscheinen und mich gegen "Betrug von Sozialleistungen rechtfertigen. Zu einer Anklage kam es glücklicherweise nie. Es ging um 400€ zuviel.
Genau, du "durftest". Selbst schuld wenn du dort erscheinst. :) Vorladen lassen kann dich nur ein Gericht, nicht die Polizei.
Zu einer polizeilichen Vernehmung würde ich nie gehen. Wer unbedingt was zu Protokoll geben will, macht das besser per Brief, da kann man sich in Ruhe genau überlegen was man aussagt.

Oldtimer kaufen, der verliert zumindest nichts an Wert.
Gefährlich. Oldtimer ist IMHO ein Luxusgut und damit dem Vermögen zuzurechnen.

Hansea7
2007-05-08, 00:09:00
Wenn du davon etwas kaufst, Kaufbeleg aufbewahren, wenn du davon in Urlaub fährst, Reisebuchung/Tickets aufbewahren, Fotos vom Urlaubsort machen, etc. Eben Belege, daß das BAföG-Amt nicht behaupten kann du hättest das Geld für Luxusgüter ausgegeben, hättest es abgehoben und daheim versteckt oder hättest es auf irgendeinem anderen Konto geparkt.

Heißt das etwa, ich kann noch einen Monat vor der Antrag ein Notebook kaufen, muss aber die Rechnung aufbewahren, was ich sowieso vor hatte?

Selbiges beim Führerschein: Kann ich den Führerschein anfangen, also möglichst viele Fahrstunden vor Antragstellung nehmen und mir jede kleinste Zahlung quittieren lassen?

Die Lebensversicherung würde wahrscheinlich ebenfalls anfallen, jedenfalls der Rückverkaufswert. Ist ja auch nicht gerade toll, da wird einem immer gesagt, man soll private Altersvorsorge betrieben, da man nur einen Bruchteil seiner Rente zurück bekommt und dann wird einem die Vorsorge so erschwert. Der Wert durfte aber nicht allzu hoch sein, da die Lebensversicherung noch nicht allzu lange besteht und mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert ist.

Aber ich hoffe doch die private Rentenversicherung wird nicht erhoben.

Ach ja, ich habe noch 1,63€ im Portemonnaie! ;)

skicu
2007-05-08, 10:59:22
Ach ja, ich habe noch 1,63€ im Portemonnaie! ;)
Das könnte zum Verhängnis werden! ;D

Ich werde evtl. auch ab Oktober Bafög fürs Studium benötigen und habe bisher eine Ausbildung gemacht, also auch einiges angespart. Zusätzlich hatten meine Eltern noch einen Sparvertrag auf meinen Namen laufen.

Nach einem Gespräch mit einem Steuerberater habe ich dann das meiste Geld zusammengekratzt und mir einen Gebrauchtwagen gekauft.
Jetzt könnte nur noch zum Problem werden, dass meine Eltern offiziell etwas zuviel verdienen. :(

Steve1
2007-05-08, 11:04:46
Wenn du kein Bafög bekommen solltest, kannst du ALG 2 beantragen. ALG 2 hängt von der Bedürftigkeit einer Person ab und nicht davon ob man einer entsprechenden Tätigkeit nachgeht.

Steve1
2007-05-08, 11:07:50
Hast du eine Klausel in deinem Vetrag in der steht, daß du das Geld erst mit Renteneintritt bekommst, ist es unter ALG 2 geschützt.

jtkirk67
2007-05-08, 12:09:51
Du kriegst nur ALG2, wenn Du dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehst. Außerdem wird er noch unter 25 sein und darf dann wieder zu seinen Eltern ziehen muessen, wenn er dies beantragt bzw seine Eltern werden aufgefordert ihn durchzufüttern.

Argo Zero
2007-05-08, 12:11:14
Mit Geld musst bei bafög aufpassen. Umschreiben ist ein ganz schlechter Tipp, der Dir als Mißbrauch ausgelegt wird. Lies mal bei bafoegrechner.de im entsprechenden Forum, wieviele Leute auf die Schnauze gefallen sind. gib das Geld und mach die Anschaffungen jetzt(auto, Notebook), sonst wird es angrechnet, was nicht über 5200€ ist. Wobei ich nicht weiß, ob beim Schuelerbafög die selbe Grenze gilt, wie beim Studentenbafög.
Und wenn Du genug Geld hast, dann ist es schon ein abkassieren, wenn Du staatliche Hilfe in Anspruch nimmst. Schimpfen über deine Mitazubis zählt nicht, weil Du das Geld ja ausgeben kannst... Ist zwar nicht schön, aber die Gesetze sind so. Ich hab das gleiche Problem in anderer Form gehabt und hab auch kein Bafög bekommen.

Wie schauts denn mit der Barauszahlung aus?
Zum Bleistift musste er alte Schulden bezahlen oder hat bei den Eltern Miete bar auf die Hand gelegt...
Wenn dann wieder Gras über die Sache gewachsen ist und plötzlich ein paar Mille mehr auf dem Konto sind -> "Die Oma hat ein paar Scheinchen unterm Kopfkissen gehabt und mir geschenkt"...

Shaitaana
2007-05-08, 12:12:52
2 Dinge:

Erstens verstehe ich, daß Leute hier ihr angespartes nicht aufbrachen wollen. Verständlich.

Zweitens, warum eigentlich nicht? Man nimmt Leistungen in Anspruch (Bildung) woraus später Mehreinnahmen resultieren sollten. Also sehe ich keinen Einwand sein Eigenkapital in Bildung zu stecken.


Und wer sich rechtzeitig informiert, kann halt bescheißen und schafft sein Geld frühzeitig woanders hin und holt es später wieder ;).

Hansea7
2007-05-08, 12:54:10
Erstens verstehe ich, daß Leute hier ihr angespartes nicht aufbrachen wollen. Verständlich.

Danke! Mein Geld war ja eigentlich schon fest eingeplant. Die Lebens- und Rentenversicherung war für meine Rente gedacht. Es wurde ja immer behauptet man soll dem riesigen Rentenloch entgegenwirken. Das habe ich getan. Den Bausparvertrag habe ich auch über die Jahre angespart um dann Geld für meine eigene Wohnung zu haben.

Das gleiche beim Führerscheingeld: Ich spare mir das Geld zusammen und soll dann alles wieder alltägliche Dinge ausgeben, das wäre so als müsste man teure Geräte einfach zwangsverkaufen und davon dann leben. Das ist genauso unfair. Aber entsprechende Pläne liegen bestimmt schon in den Schubläden. ;)


Zweitens, warum eigentlich nicht? Man nimmt Leistungen in Anspruch (Bildung) woraus später Mehreinnahmen resultieren sollten. Also sehe ich keinen Einwand sein Eigenkapital in Bildung zu stecken.

Warum eigentlich nicht, das ist eine gute Frage. Theoretisch habe ich keine Probleme meinen Unterhalt selbst zu bestreiten, das habe ich schließlich 3 Jahre in meiner Ausbildung gemacht. Nun bin ich auf den Staat angewiesen, der mir nur für 2 Jahre aushelfen soll, im Gegenzug werde ich aber über 40 Jahre Steuern zahlen. Der Staat ist aber zum großen Bedienungladen geworden, wo insbesondere jedes Schlupfloch ausgereizt wird. Damit meine ich nicht nur den normalen Bundesbürger, sondern auch Großkonzerne, die teilweise gar keine Steuern zahlen und sich hoch subventionieren lassen.

Wieso soll ich also moralisch korrekt handeln, wenn im Gegenzug Millionen Menschen alles mitnehmen was sie kriegen können. Da wäre ich ja schön blöd.

Denn für moralisches Handeln kann ich mir auch nichts kaufen, außer mir vielleicht selbst auf die Schulter zu klopfen.

Wieso investiert der Staat denn nicht mal in mich, schließlich bin ich doch Humankapital, dass mit weiteren Qualifikationen seinen Wert steigert. Wenn ich erst mal im Berufsleben stehe, dann bekommt der Fiskus doch alles tausendfach zurückgezahlt.

Präventation vor Schadensbegrenzung.

Auch wenn das einige anders sehen, so ist meine Meinung.

Und wer sich rechtzeitig informiert, kann halt bescheißen und schafft sein Geld frühzeitig woanders hin und holt es später wieder ;).

Bescheißen würde ich nie, ich würde aber alle Möglichkeiten ausreizen, wie es die Wirtschaft auch tut.

foobi
2007-05-08, 18:39:48
Heißt das etwa, ich kann noch einen Monat vor der Antrag ein Notebook kaufen, muss aber die Rechnung aufbewahren, was ich sowieso vor hatte?
Ja. Wenn du 2000 EUR auf dem Konto liegen hast zählt das zu deinem Vermögen. Wenn du das Geld ausgibst und davon ein Notebook kaufst, gehört das Notebook zu deinem Haushalt und zählt nicht mehr zum Vermögen dazu. Du kannst dir stattdessen auch einen Kühlschrank, einen Fernseher oder ein Fahrrad kaufen, nur sollte es eben als Haushaltsgegenstand durchgehen. Drei Notebooks zu kaufen wäre also nicht so gut, außer du hast dafür eine Verwendung in deinem Haushalt.

Selbiges beim Führerschein: Kann ich den Führerschein anfangen, also möglichst viele Fahrstunden vor Antragstellung nehmen und mir jede kleinste Zahlung quittieren lassen?
Ja, aber ich glaube die Zeiten als es bei Fahrschulen kleine Rechnungen gab sind seit 50 Jahren vorbei...

Aber ich hoffe doch die private Rentenversicherung wird nicht erhoben.
Kein Plan. Normalerweise ist entscheidend, ob du an das Geld jetzt schon herankommen könntest. Die Riester-Rente kannst du beispielsweise nicht schon als Student kassieren, sie wird also auch nicht zum Vermögen hinzugerechnet.


Wie schauts denn mit der Barauszahlung aus?
Zum Bleistift musste er alte Schulden bezahlen
Gibt es einen ordentlichen Darlehensvertrag in dem die Verzinsung, Rückzahlungszeitpunkten und -summen, etc festgehalten sind? Mit Privatdarlehen beißt man ansonsten bei BAföG-Ämtern meistens auf Granit, egal ob die echt oder gefälscht sind, weil die das als Standard-Ausrede Nummer 1 ansehen. Da hilft dann vielfach nur noch der Klageweg dagegen, worauf nicht jeder Lust hat.

hat bei den Eltern Miete bar auf die Hand gelegt...
Vorweg: Wenn Geld von den Eltern zum Antragsteller fließt behauptet das Amt das wären Unterhaltszahlungen und das Geld wird nun dem Antragsteller zugerechnet. Wenn Geld vom Antragsteller zu den Eltern fließt behauptet das Amt das wäre eine rechtsmißbräuchliche Vermögensübertragung und das Geld wird weiterhin dem Antragsteller zugerechnet, da laut Gesetz Eltern für das Kind unterhaltspflichtig sind und nicht umgekehrt.
Also vergiß die Eltern. Wenn man im Zusammenhang mit dem BAföG unbedingt jemandem "offiziell" Geld geben will oder sich selbst etwas leihen möchte, dann sind die Eltern dafür die letzte Wahl.

Zur Miete: Gibt es einen Mietvertrag? Hat der Vermieter die Einnahmen ordentlich versteuert? Das letztere is zwar dem BAföG-Amt egal, aber dem Finanzamt nicht. Außerdem zahlt man seine Miete monatlich, und nicht lange nichts und dann auf einen Schlag 2000 EUR.


An den Beispielen sieht man wieso ich im letzten Beitrag so auf den Belegen rumgeritten habe. Man kann sich natürlich auch nur auf mündliche Vereinbarungen berufen und vielleicht frißt der Sachbearbeiter das auch, aber es macht die Sache in jedem Fall nicht einfacher.


Wenn dann wieder Gras über die Sache gewachsen ist und plötzlich ein paar Mille mehr auf dem Konto sind -> "Die Oma hat ein paar Scheinchen unterm Kopfkissen gehabt und mir geschenkt"...
Wenn der BAföG-Zeitraum abgelaufen ist, interessiert sich das BAföG-Amt nicht mehr für die Konten, egal wieviel Geld dort auftaucht. Höchstens das Finanzamt schaut mal vorbei.

Hansea7
2007-05-08, 19:15:10
Hallo foobi,

interessiert es das Amt auch woher das Geld kommt? Mein Girokonto ist nämlich leer, ich müsste also Sparkonten platt machen. Da wären ein mal ein Bausparkonto, wo VL rauflief, dies bekomme ich aber bald nicht mehr und dann noch ein Sparkonto von der Postbank.

Wenn dies diese nun vor Antragstellung leer räume, sieht es doch komisch aus, als wenn ich dies einfach vom Konto zahlen würde.

Ich gehe einfach mal davon aus, dass Genossenschaftsteile auch als Vermögen zählen, auch wenn es nur ein Anteil über 36€ ist.

Die Rentenversicherung ist keine Rürup-Rente. Also wird es wohl ähnlich wie bei der Lebensversichrung auch Vermögen sein.

Das mit dem schnell ausgeben hört sich aber trotzdem komisch an, bist du dir sicher mit dieser Aussage? Man hört immer, dass schnelles Ausgeben von Vermögen auch als Betrug gewertet werden kann.

Steve1
2007-05-08, 22:36:50
@jtkirk67 man muß denn Arbeitsmarkt nicht voll zur Verfügung stehen. Klar wird sie zu den Eltern ziehen müssen. Kommt auf das Einkommen der Eltern an. Ist der Bedarf höher als das zur Verfügung stehende bereinigte Einkommen (von allen die im Haushalt leben) bekommt die Bedarfsgemeinschaft noch was. Ansonsten geht sie leer aus.

Steve1
2007-05-08, 22:42:46
Es wir ja auch deshalb in den ALG 2 Anträgen danach gefragt, trozdem kann man sich in einer Ausbildung und trozdem ALG 2 bekommen. Schüler Bafög hat natürlich vor dem ALG 2 vorrang.

Steve1
2007-05-08, 22:47:19
Sollte eigentlich heißen, trozdem könnte man in einer Ausbildung ALG 2 bekommen.

Silpion
2007-05-09, 12:50:56
Man kann während einer Ausbildung ALG 2 bekommen? :O

D.h. wenn man z.B. studiert und das Bafög bereits abgelaufen ist, kann man ALG 2 beantragen? Oder verlangen die dann, dass man das Studium abbricht, selbst wenn man bereits bei der Diplomarbeit ist (also im letzten Jahr, die Uhr tickt und trödeln ist nicht mehr drin)?

Steve1
2007-05-09, 16:38:04
Dann kann man ALG 2 beantragen. Es wird aber geprüft ob der Bedarf höher ist als das bereinigte Einkommen.

Steve1
2007-05-09, 16:39:59
Das Studium wird man schon beenden können. Es auch Leute die trotz Arbeit ALG 2 dazubekommen.

foobi
2007-05-09, 17:45:54
interessiert es das Amt auch woher das Geld kommt? Mein Girokonto ist nämlich leer, ich müsste also Sparkonten platt machen. Wenn dies diese nun vor Antragstellung leer räume, sieht es doch komisch aus, als wenn ich dies einfach vom Konto zahlen würde.
Ich kann dir nicht folgen. Es spielt keine Rolle ob das Geld auf einem Girokonto oder Sparbuch liegt. Wieso soll ein Sparbuch komisch aussehen?


Das mit dem schnell ausgeben hört sich aber trotzdem komisch an, bist du dir sicher mit dieser Aussage? Man hört immer, dass schnelles Ausgeben von Vermögen auch als Betrug gewertet werden kann.
In welchem Zusammenhang hört man das?
Meine Aussagen beruhen auf eigener Erfahrung, falls dir das sicher genug ist. Sie sind aber natürlich wie jeder Beitrag in einem Online-Forum ohne Gewähr. Falls du Probleme welcher Art auch immer bekommst hafte ich nicht dafür.