Gast
2007-05-10, 11:11:33
Hallo !
Ich hoffe ihr könnt mir helfen bzw. einen Ratschlag geben.
Es geht um folgendes:
Ich habe bei Ebay einen Artikel mit ´Sofortkauf´ ersteigert. Fündig geworden bin ich bei einen Händler, der die Lieferung der Ware als -kostenfrei- deklariert hat (Zitat bei Ebay: Versandkosten: Kostenlos
Unversicherter Versand Service nach: Deutschland (Weitere Versandservices) ).
Aus diesem Grund habe ich auch mich für diesen Händler entschieden.
Bei dem selbst definierten Bestättigungsformular mit einer eigenen URL nach dem Bieten wurden dann zum eigentlich Preis der Ware noch die Lieferungskosten von 3,90 dazu gerechnet, ohne dass ich eine Optionen zur Auswahl hatte.
Ich habe den Verkäufer bereits angeschrieben, was nun Sache ist und habe folgende Meldung erhalten:"stimmt leider nicht Sie müssen noch den Versandkosten überweisen denn unten stehen die Versandkosten regelungen. Das obere war ein fehler. So ein günstiges Akku haben Sie gefunden und dann wollen Sie nicht den Versankosten bezahlen das gibt es dirgendwo."
Was tun fragt Zeus ?
Es ist doch ein Kaufvertrag so wie er am Anfang abgeschlossen wird. Ich will hier nicht kleinlich sein (diese 3,99 habe ich auch noch glaube ich), aber es geht mir um das Prinzip. Bin ich nun dazu gezwungen dass zu machen, auch wenn es ein Fehler seinerseits war ? Ich meine, meine Fehler werden mir auch nicht extra vergütet.
Wüßte gerne , was Ihr so erlebt habt bzw. eure Efahrungen, auch Meinungen und Ratschläge dazu wären sehr hilfreich. Danke.
MfG
-GHOST
MfG
Aber wenn ich persönlich einen Fehler mache, dann wird mir das auch nicht verzeiht.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen bzw. einen Ratschlag geben.
Es geht um folgendes:
Ich habe bei Ebay einen Artikel mit ´Sofortkauf´ ersteigert. Fündig geworden bin ich bei einen Händler, der die Lieferung der Ware als -kostenfrei- deklariert hat (Zitat bei Ebay: Versandkosten: Kostenlos
Unversicherter Versand Service nach: Deutschland (Weitere Versandservices) ).
Aus diesem Grund habe ich auch mich für diesen Händler entschieden.
Bei dem selbst definierten Bestättigungsformular mit einer eigenen URL nach dem Bieten wurden dann zum eigentlich Preis der Ware noch die Lieferungskosten von 3,90 dazu gerechnet, ohne dass ich eine Optionen zur Auswahl hatte.
Ich habe den Verkäufer bereits angeschrieben, was nun Sache ist und habe folgende Meldung erhalten:"stimmt leider nicht Sie müssen noch den Versandkosten überweisen denn unten stehen die Versandkosten regelungen. Das obere war ein fehler. So ein günstiges Akku haben Sie gefunden und dann wollen Sie nicht den Versankosten bezahlen das gibt es dirgendwo."
Was tun fragt Zeus ?
Es ist doch ein Kaufvertrag so wie er am Anfang abgeschlossen wird. Ich will hier nicht kleinlich sein (diese 3,99 habe ich auch noch glaube ich), aber es geht mir um das Prinzip. Bin ich nun dazu gezwungen dass zu machen, auch wenn es ein Fehler seinerseits war ? Ich meine, meine Fehler werden mir auch nicht extra vergütet.
Wüßte gerne , was Ihr so erlebt habt bzw. eure Efahrungen, auch Meinungen und Ratschläge dazu wären sehr hilfreich. Danke.
MfG
-GHOST
MfG
Aber wenn ich persönlich einen Fehler mache, dann wird mir das auch nicht verzeiht.