PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Übermorgen 18 und Führerschein schon gemacht. Wie siehts mit dem Autofahren aus?


mrchristoph
2007-05-10, 16:48:28
Hallo, ich werde übermorgen also von Freitag auf Samstag 18. Hab den rosa Führerschein mit 17. Kann ich den dann einfach um 0:01 Uhr alleine mit dem autofahren mit dem rosalappen oda darf ich das nicht?

Bitte um Antwort. DANKE

blackbox
2007-05-10, 16:59:29
Hallo, ich werde übermorgen also von Freitag auf Samstag 18. Hab den rosa Führerschein mit 17. Kann ich den dann einfach um 0:01 Uhr alleine mit dem autofahren mit dem rosalappen oda darf ich das nicht?

Bitte um Antwort. DANKE

OMG :eek:

Nein, du darfst erst um 12 Uhr mittags losfahren. Zuerst mit max. 30 km/h, dann langsam auf 50 Km/h herantasten. :ucrazy2:

mrchristoph
2007-05-10, 17:04:14
ich will nur wissen ob ich mit dem rosa lappen dann schon fahren kann oda bis montag warten muss bis ich meine karte abhol??

Cubitus
2007-05-10, 17:08:38
edit...

Cubitus
2007-05-10, 17:09:46
Wei0 ich leider auch nicht,
aber he du wirst 18 geh ordentlich feiern;)

Auto kannst die darauffolgende Woche und dein ganzes Leben lang fahren.

blackbox
2007-05-10, 17:10:47
ich will nur wissen ob ich mit dem rosa lappen dann schon fahren kann oda bis montag warten muss bis ich meine karte abhol??

Achso. Sag das doch gleich.
Ich dachte, du meinst mit Rosalappen den Führerschein. :rolleyes:

Du darfst nur mit gültiger Fahrerlaubnis fahren. < Ich hoffe, das beantwortet deine Frage. ;)

mrchristoph
2007-05-10, 17:12:41
ja das datum bis wann der gültig ist sind 2 wochen nachdem ich geburtstag hab.
Also der 17er lappen.
Ja gefeiert wird samstag abend 80 leute

Kladderadatsch
2007-05-10, 17:27:57
ruf doch schnell bei der polizei an. also nicht 110, sondern beim nächsten präsidium.

Mark
2007-05-10, 17:29:37
man darf mit dme rosalappen am geburtstag noch fahren, sofern ich weiß

DasToem
2007-05-10, 17:34:31
man darf mit dme rosalappen am geburtstag noch fahren, sofern ich weiß

Es geht eher darum, ob man mit dem Teil allein fahren darf.

Marc-
2007-05-10, 18:05:24
ich will nur wissen ob ich mit dem rosa lappen dann schon fahren kann oda bis montag warten muss bis ich meine karte abhol??

Du darfst erst und nur dann fahren wenn du im besitz einer gültigen fahrerlaubnis bist, in dem falle zum alleine fahren. Das heisst: du musst warten bis du eine entsprechende erlaubnis !in händen hälst!.

Stormtrooper
2007-05-10, 18:07:40
Solange du keine Karte in der Hand hälst darfst du "NICHT" fahren.
Du hast bis jetzt nur eine Prüfbescheinigung und solange du nicht offiziell die Plastikkarte sprich die Fahrerlaubnis erhälst is nichts mit Fahren ohne Begleitperson.

Blackpitty
2007-05-10, 18:11:14
ja, ohne die Karte geht nichts

shoTTdoGG
2007-05-10, 18:12:33
haha und dann am 18. Geburtstag Führerschein weg (Fahren ohne Fahrerlaubnis!) und Probezeit hoch auf 4 Jahre.. na das Warten hat sich gelohnt xD

anker
2007-05-10, 18:12:45
Natürlich gehts ohne Karte...
Mein Gott...
Schau mal auf deinen rosalappen da steht hinten alles schön übersichtlich drauf :rolleyes:

Zumindest bei denen in Bayern stehts drauf und man DARF alleine fahren :wink:

klein
2007-05-10, 18:20:37
Du darfst erst und nur dann fahren wenn du im besitz einer gültigen fahrerlaubnis bist, in dem falle zum alleine fahren. Das heisst: du musst warten bis du eine entsprechende erlaubnis !in händen hälst!.

Falsch.

Solange du keine Karte in der Hand hälst darfst du "NICHT" fahren.
Du hast bis jetzt nur eine Prüfbescheinigung und solange du nicht offiziell die Plastikkarte sprich die Fahrerlaubnis erhälst is nichts mit Fahren ohne Begleitperson.

Falsch.

ja, ohne die Karte geht nichts

Falsch.

Hallo, ich werde übermorgen also von Freitag auf Samstag 18. Hab den rosa Führerschein mit 17. Kann ich den dann einfach um 0:01 Uhr alleine mit dem autofahren mit dem rosalappen oda darf ich das nicht?

Bitte um Antwort. DANKE

Du darfst mit 18 alleine Fahren: http://www.begleitetes-fahren.de/Das_Modell/das_modell.html

Seit 1.3.2006

Auflage der Begleitung entfällt mit Vollendung des 18. Lebensjahres automatisch

Duran05
2007-05-10, 18:25:08
Man benötigt auf jeden Fall einen vorläufigen Fahrausweis, der nur einige Monate lang gültig ist (aber erneuert werden kann, bis der richtige Führerschein fertig ist). Der Schein der zum Fahren ab 17 ausgestellt wurde, könnte eventuell mit dem 18. Geburtstag ungültig werden! Steht das nicht drauf?

Normalerweise kann man ab dem 18. Lebensjahr einen vorläufige Fahrerlaubniss beantragen, der zum alleinefahren berechtigt, das geht noch am selben Tag!

!_Tomcat_!
2007-05-10, 18:40:34
Jetzt muss ich gleich mal den Thread für eine ähnliche Frage missbrauchen :wink:

Mir hat jemand (den ich eigentlich schon vertraue) erzählt, dass wenn man seinen Führerschein nicht unterschrieben hätte und die 'Pozilei' hält einen an, dass dies dann FAHREN OHNE FÜHRERSCHEIN wäre da es sich nicht um ein "Offizielles Dokument" handle. Stimmt das???

In Toitschland halte ich das für durchaus möglich... :hammer:

anker
2007-05-10, 18:42:03
Steht doch alles da... :| :| :|

Er kann mit seinem rosalappen auch noch fahren wenn er schon 18 ist...
Hab ich genauso gemacht und wenn er mal den Text auf der Rückseite gelesen hätte, müsste er gar nicht fragen weil dort alles draufsteht :P

Ich glaub der gilt noch 2 Monate nach dem 18. Geburtstag...

Marc-
2007-05-10, 18:49:19
Steht doch alles da... :| :| :|

Er kann mit seinem rosalappen auch noch fahren wenn er schon 18 ist...
Hab ich genauso gemacht und wenn er mal den Text auf der Rückseite gelesen hätte, müsste er gar nicht fragen weil dort alles draufsteht :P

Ich glaub der gilt noch 2 Monate nach dem 18. Geburtstag...

Das muss dann aber (wenn das nicht nur gelaber deinerseits ist) von bundesland zu bundesland anders sein.

In NRW ist es definitiv so, vorhin nochmal einen kollegen vom STVA gefragt:
Der Lappen mit 17, der begleitetes Fahren erlaubt, ist definitiv auch NUR dafür die fahrerlaubnis, die automatisch mit dem 18. Geburtstag erlischt und durch einen "echten" vollwertigen führerschein ersetzt werden MUSS. Erst DAS ist die notwendige fahrerlaubnis für das alleinige führen von kraftfahrzeugen.

derpinguin
2007-05-10, 19:20:38
Jetzt muss ich gleich mal den Thread für eine ähnliche Frage missbrauchen :wink:

Mir hat jemand (den ich eigentlich schon vertraue) erzählt, dass wenn man seinen Führerschein nicht unterschrieben hätte und die 'Pozilei' hält einen an, dass dies dann FAHREN OHNE FÜHRERSCHEIN wäre da es sich nicht um ein "Offizielles Dokument" handle. Stimmt das???

In Toitschland halte ich das für durchaus möglich... :hammer:

Die Plastikkarten sind doch "von Werk aus" unterschrieben. Bei den alten Lappen isses wohl auch kein Problem, der von meinem Papa (alt, grau, Lappen) ist auch nicht unterschrieben. Gab bisher nur den Hinweis ihn bitte zu unterschreiben.

Stormtrooper
2007-05-10, 19:36:02
Ok .. scheinen sie echt geändert zu haben.

§§ 48a FeV
(2) Die Fahrerlaubnis ist mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeuges von mindestens einer namentlich benannten Person, die den Anforderungen der Absätze 5 und 6 genügt, begleitet wird (begleitende Person). Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 erreicht hat.

Stormtrooper
2007-05-10, 19:37:28
Die Plastikkarten sind doch "von Werk aus" unterschrieben. Bei den alten Lappen isses wohl auch kein Problem, der von meinem Papa (alt, grau, Lappen) ist auch nicht unterschrieben. Gab bisher nur den Hinweis ihn bitte zu unterschreiben.


Stimmt ... bei den Plastikkarten ist das kein Problem.
Bei deinem Dad sein grauen Lappen sehr wohl.
Wird dein Vater von der Polizei erwischt und sie nehmen die Sache korrekt bekommt er mit Sicherheit eine Strafe wegen Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.
Und eventuell können sie ihm noch zahlreiche Fahrten davor nachweisen.

!_Tomcat_!
2007-05-11, 00:07:41
Dann stimmt dieser Schwachsinn also wirklich? Man man man! :mad: Armes Land, echt.

Hast Du eine Quelle für mich?

Colin MacLaren
2007-05-11, 14:43:42
Jo, deutsche Bürokratie ist was feines. Hatte vergessen meinen neuen Personalausweis zu beantragen und erhielt wochenlang keinerlei Aufforderung dies nachzuholen. ERst ab dem Datum wo es dann Strafgebühren kostete. Jawoll!

Filp
2007-05-11, 14:58:29
Jo, deutsche Bürokratie ist was feines. Hatte vergessen meinen neuen Personalausweis zu beantragen und erhielt wochenlang keinerlei Aufforderung dies nachzuholen. ERst ab dem Datum wo es dann Strafgebühren kostete. Jawoll!
Das kostet Strafgebuehren? Ich hatte meinen mindestens nen halbes Jahr nach Ablauf beantragt und nen weiteres Jahr spaeter erst abgeholt. Nichtmal bei den 2 Kontrollen wurde mehr gesagt als 'mal schnell abholen' nachdem ich gesagt habe das ich da noch keine Zeit fuer hatte^^

Zum Fuehrerschein: Meinen rosa Lappen (der den es vor der Plastikkarte gab), musste ich gleich beim Abholen unterschreiben, die haetten mir den ohne Unterschrift glaub ich gar nicht gegeben.

Urion
2007-05-11, 15:45:33
Stimmt ... bei den Plastikkarten ist das kein Problem.
Bei deinem Dad sein grauen Lappen sehr wohl.
Wird dein Vater von der Polizei erwischt und sie nehmen die Sache korrekt bekommt er mit Sicherheit eine Strafe wegen Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.
Und eventuell können sie ihm noch zahlreiche Fahrten davor nachweisen.

Unwahrscheinlich.
Welcher Polizist hat schon Lust auf 30min Schreibtischarbeit wegen eines fehlenden Gekrizzels....

Asyan
2007-05-11, 16:19:31
Solange du keine Karte in der Hand hälst darfst du "NICHT" fahren.
Du hast bis jetzt nur eine Prüfbescheinigung und solange du nicht offiziell die Plastikkarte sprich die Fahrerlaubnis erhälst is nichts mit Fahren ohne Begleitperson.
Der rosa Führerschein gilt definitiv 3 Monate nach dem 18. Geburtstag als offizieller Führerschein in Deutschland.
(3) Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 8a auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Die Bescheinigung ist im Fahrzeug mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen namentlich aufzuführen.
Du darfst also direkt losfahren...

Edit: Ups, 2. Seite nicht gesehen, sry ;(

fi.suc
2007-05-11, 17:04:51
Hallo, ich werde übermorgen also von Freitag auf Samstag 18. Hab den rosa Führerschein mit 17. Kann ich den dann einfach um 0:01 Uhr alleine mit dem autofahren mit dem rosalappen oda darf ich das nicht?

Bitte um Antwort. DANKE
JA
Zumindest wenn du in bayern wohnst, da geht das. Hab sogar extra im Landratsamt angerufen. Der rosa lappen gilt im Inland max. 3 monate, dann musst du dir den richtigen abgeholt haben, viel spaß ;)

!_Tomcat_!
2007-05-11, 21:10:10
Unwahrscheinlich.
Welcher Polizist hat schon Lust auf 30min Schreibtischarbeit wegen eines fehlenden Gekrizzels....

Wenn er völlig genervt nachts Dienst schieben tut und ich kleines Arschloch ihm gerade recht komme um Ihm die Zeit zu vertreiben.

Nix getrunken, TÜV+AU hab ich auch noch, sämtlichen Schnickschnack was man dabei haben muss, Reifenprofil passt, aber irgendwas muss doch da sein:
"Oh was haben wir denn da? Fehlt da etwa die Unterschrift? Na DAS wird doch mal nicht billig für Sie...!" :mad:

Echt, solche hab ich schon erlebt. Bei mir wars dann halt zum Glück echt nix aber der hat schon genau(!) gesucht der Sack.