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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : FAG/Rückggabe Diskussion (aus: HD 2900 XT - Wer hat schon eine abbekommen?)


Marc-
2007-05-15, 21:25:24
Wegen zurückbringen... Ich habe die Verpackung sehr ordentlich behandelt die Graka umso mehr und wenn das alles gut aussieht habe ich absolut keine Probleme die offiziell beim Händler in 5 tagen abzugeben.



Darum geht es garnicht. (abgesehen davon das du lt. eigenen angaben übertaktet hattest etc - soviel zum thema die Graka umso mehr).
Es kann wohl kaum richtig sein, das am launchtag jeder in den laden rennt, sich ne karte schnappt, ein bissel rumbencht und rumclocked, wennse ihm genehm ist vielleicht behält, ansonsten wieder zurückbringt und die kohle zurückverlangt und die dämlichen sind dann die händler, die die karte dann entweder nur noch gebraucht verkaufen können (denn ich denke die wenigsten werden für nicht eingeschweisste karten mit gebrauchsspuren - die nunmal da sind, in handbuch, aufgerissene cd hüllen etc) noch einen vollpreis bezahlen, oder der nächste kunde der u.U. doch für einen vollpreis eine gebrauchte nicht neuwertige Karte bekommt. Findest du das fair? Wer bitte soll deiner meinung nach den wertverlust bezahlen und ausgleichen? Der händler? aus eigener tasche? Kann der auch nur IRGENDWAS dafür? Du hast genau das bekommen was du bezahlt hast... inkl. dem bekannten risiko von early adopters. Also tu jetzt nicht so, als seist du in irgendeiner weise geschädigt.
Einzig und allein DU hast vor andere zu schädigen.

Gouvernator
2007-05-15, 21:34:12
Darum geht es garnicht. (abgesehen davon das du lt. eigenen angaben übertaktet hattest etc - soviel zum thema die Graka umso mehr).
Es kann wohl kaum richtig sein, das am launchtag jeder in den laden rennt, sich ne karte schnappt, ein bissel rumbencht und rumclocked, wennse ihm genehm ist vielleicht behält, ansonsten wieder zurückbringt und die kohle zurückverlangt und die dämlichen sind dann die händler, die die karte dann entweder nur noch gebraucht verkaufen können (denn ich denke die wenigsten werden für nicht eingeschweisste karten mit gebrauchsspuren - die nunmal da sind, in handbuch, aufgerissene cd hüllen etc) noch einen vollpreis bezahlen, oder der nächste kunde der u.U. doch für einen vollpreis eine gebrauchte nicht neuwertige Karte bekommt. Findest du das fair? Wer bitte soll deiner meinung nach den wertverlust bezahlen und ausgleichen? Der händler? aus eigener tasche? Kann der auch nur IRGENDWAS dafür? Du hast genau das bekommen was du bezahlt hast... inkl. dem bekannten risiko von early adopters. Also tu jetzt nicht so, als seist du in irgendeiner weise geschädigt.
Einzig und allein DU hast vor andere zu schädigen.

Jaja heul doch. Ich lasse mir nicht jeden Sch%$&eck unterjubeln. Wenn ich meine das es mich nicht zufriedenstellt dann nutze ich meine Chance und geb das Teil ab. Du hast deine Einstelllung ich meine - fertig aus =)

tombman
2007-05-15, 21:36:00
Einzig und allein DU hast vor andere zu schädigen.
Wie denn? Hat die Karte deswegen weniger Garantie und rennt nicht sonst wie sie sollte?
In der Fabrik wird die Karte ja auch sicher angeworfen, also "neu" ist eh gar nix mehr.
Er schadet also den Zweitkäufer in keinster Weise.
Emotionen über aufgebrochene Ware zählt ned ;)

Black-Scorpion
2007-05-15, 21:37:16
Das heul doch kannst du dir an die Kniescheibe nageln.
Durch Dein handeln müssen andere, in Form höherer Preise, dafür bluten.

Wie denn? Hat die Karte deswegen weniger Garantie und rennt nicht sonst wie sie sollte?
In der Fabrik wird die Karte ja auch sicher angeworfen, also "neu" ist eh gar nix mehr.
Er schadet also den Zweitkäufer in keinster Weise.
Emotionen über aufgebrochene Ware zählt ned ;)
Selten so einen Blödsinn gelesen.

Marc-
2007-05-15, 21:40:15
Jaja heul doch. Ich lasse mir nicht jeden Sch%$&eck unterjubeln. Wenn ich meine das es mich nicht zufriedenstellt dann nutze ich meine Chance und geb das Teil ab. Du hast deine Einstelllung ich meine - fertig aus =)


Dann lass es an AMD/ATI aus... mach das mit denen klar offen und ehrlich. und net indem du leuten ein ei ins nest legst für das diese net verantwortlich sind.
Zu Tombman sag ich nix weiter, dazu hat anonym_001 schon das gesagt was zu sagen war.
Ich stell mir nur gern mal vor wenn der gute tombman 2 nagelneue gtx Ultras kauft und beide in geöffneten kartons, mit eselsohren im handbuch, mit aufgerissenen tüten und cdhüllen vorfindet. Da wuerd ich persönlich gern dabei sein um zu sehen ob ers tatsächlich mit der hier zur schau gestellten wienerschen gelassenheit hinnimmt....

Gouvernator
2007-05-15, 21:41:30
Das heul doch kannst du dir an die Kniescheibe nageln.
Durch Dein handeln müssen andere, in Form höherer Preise, dafür bluten.

Fangt doch nicht schon wieder an. Ich beschädige und zerstöre keine Ware um mir dann eventuell Ersatz zukommen zu lassen. Es entsteht Null Schaden höchstens ein bisschen Verwaltungsaufwand.

Coda
2007-05-15, 21:45:43
Das heul doch kannst du dir an die Kniescheibe nageln.
Durch Dein handeln müssen andere, in Form höherer Preise, dafür bluten.
Er hat 14 Tage Rückgaberecht in Deutschland. Ich finde es nicht daneben das zu nützen, falls man mit der Ware nicht zufrieden ist.

Black-Scorpion
2007-05-15, 21:45:45
Fangt doch nicht schon wieder an. Ich beschädige und zerstöre keine Ware um mir dann eventuell Ersatz zukommen zu lassen. Es entsteht Null Schaden höchstens ein bisschen Verwaltungsaufwand.
Eine Karte die man nicht mehr als Neuware verkaufen kann ist natürlich kein Schaden?
Ein wenig nachdenken dürfte nicht zu viel verlangt sein.
Was meinst du von wem sich Händler die Differenz bezahlen lassen und das in die Kalkulation einbezogen wird?

Black-Scorpion
2007-05-15, 21:46:47
Er hat 14 Tage Rückgaberecht in Deutschland. Ich finde es nicht daneben das zu nützen, falls man mit der Ware nicht zufrieden ist.
Afaik hat er die Karte nicht online gekauft und damit hat er gar kein Rückgaberecht.

Gast
2007-05-15, 21:49:48
Fangt doch nicht schon wieder an. Ich beschädige und zerstöre keine Ware um mir dann eventuell Ersatz zukommen zu lassen. Es entsteht Null Schaden höchstens ein bisschen Verwaltungsaufwand.
Du hast die karte übertaktet so,it lief sie ausserhalb der spezifikation!
Allein aus dem Grund hat sie keine garantie.

Aber Leute deines schlages gibt es zu hauf und da brauch man nix zu sagen ihr wollt es nicht verstehen das sowas asozial ist

Coda
2007-05-15, 21:50:02
Afaik hat er die Karte nicht online gekauft und damit hat er gar kein Rückgaberecht.
Ach so. Na dann hast du schon recht. Der Händler muss sie dann ja auch nicht zurücknehmen ;)

Gast
2007-05-15, 21:50:37
Er hat 14 Tage Rückgaberecht in Deutschland. Ich finde es nicht daneben das zu nützen, falls man mit der Ware nicht zufrieden ist.
Wen du den thread liest wird dir auffallen das er die karte in nem laden gekauft hat

Gast
2007-05-15, 21:56:06
Wenn der Karte eine zugesicherte Eigenschaft fehlt (z.B. 24x AA) kann er sie auch so zurückgeben. Ich würde ja auch ein Auto mit beworbener Klimaanlage, welche dann fehlt wieder dem Händler auf den Hof stellen.

tombman
2007-05-15, 23:18:16
Dann lass es an AMD/ATI aus... mach das mit denen klar offen und ehrlich. und net indem du leuten ein ei ins nest legst für das diese net verantwortlich sind.
Zu Tombman sag ich nix weiter, dazu hat anonym_001 schon das gesagt was zu sagen war.
Ich stell mir nur gern mal vor wenn der gute tombman 2 nagelneue gtx Ultras kauft und beide in geöffneten kartons, mit eselsohren im handbuch, mit aufgerissenen tüten und cdhüllen vorfindet. Da wuerd ich persönlich gern dabei sein um zu sehen ob ers tatsächlich mit der hier zur schau gestellten wienerschen gelassenheit hinnimmt....
Ohne Argumente hast ja auch nix zu sagen, genau wie anonym_001. Wenns der Zweitkäufer ned merkt, werden nicht mal Emotionen erzeugt...

InsaneDruid
2007-05-16, 00:42:53
Eine Karte die man nicht mehr als Neuware verkaufen kann ist natürlich kein Schaden?
Ein wenig nachdenken dürfte nicht zu viel verlangt sein.
Was meinst du von wem sich Händler die Differenz bezahlen lassen und das in die Kalkulation einbezogen wird?

Die Mär von "kann nicht mehr als Neuware verkauft werden" zieht bei mir schon lange net mehr.

Im Mediamarkt nen CRT gekauft, ich den sauber aus dem Karton operiert - sogar Karton wie immer unten geöffnet, damit oben die ganzen Aufkleber heilbleiben. Getestet, war grottig, wieder mit Gummihandschuhen und nach ner Reinigung säuberlich verpackt (und das nicht nur um ihn zurückzugeben, sondern auch weil ich dem Nachkäufer ein ordentlich behandeltes Gerät überlassen wollte).. zum MM, Rückgabe angefragt, kommt so ein MM Hoschi, fetzt den Karton auf, zerreist alle Schutzfolien, zerbricht dabei die Styroporinnenverpackung, meint "ja, ist ok", klebt den Karton notdürftig zu und meint "stell ihn da wieder zu den anderen". Ich total baff nach ein paar Tagen nochmal hin, stand der immer noch da, zum Neupreis.

TFT gekauft, ausgepackt -> war mit Fingerabdrücken übersäht, Schuhe gekauft -> war Sand drin (!), also erzähl mir net das Retoureware nicht wieder als neu verkloppt wird.

Dr.Dirt
2007-05-16, 00:57:30
also erzähl mir net das Retoureware nicht wieder als neu verkloppt wird.
Das könnte sich sowieso kein Laden leisten.

NORDIC
2007-05-16, 07:42:53
Die Mär von "kann nicht mehr als Neuware verkauft werden" zieht bei mir schon lange net mehr.

was irgendwelche Studenten in Blödmärkten verzapfen.... SUPER Beispiel :uup:

die können die 20 Artikel pro Woche noch als geklaut ausbuchen und der Umsatz hustet einmal kurz..

Marc-
2007-05-16, 08:58:00
Er hat 14 Tage Rückgaberecht in Deutschland. Ich finde es nicht daneben das zu nützen, falls man mit der Ware nicht zufrieden ist.

Er hat, bei kauf im normalen einzelhandel KEIN generelles RückgabeRECHT für 14 tage oder egal wie lange... DAS ist ein leider sehr weit verbreiteter Irrtum. Solche dinge werden auf kulanzwege zwar oft akzeptiert... es gibt allerdings KEIN recht darauf, ich weiss garnicht wie die leute immer auf so einen blödsinn kommen?

Marc-
2007-05-16, 09:02:07
Fangt doch nicht schon wieder an. Ich beschädige und zerstöre keine Ware um mir dann eventuell Ersatz zukommen zu lassen. Es entsteht Null Schaden höchstens ein bisschen Verwaltungsaufwand.

Blödsinn. Du würdest also freudestrahlend den vollpreis von 400 EUR für eine bereits von anderen benutzte gebrauchte karte zahlen? Mit aufgerissenen cd hüllen, leichten gebrauchsspuren (die nunmal IMMER da sind, wenns denn gebraucht wird) , unverschweisster hardware mit aufgerissenen tüten etc? Ja? Das glaube ich kaum. Wer also soll die differenz - den wertverlust tragen? (nebendem du ja selbst auch sagst das du overclocked hast etc)? Der händler über preisnachlass? Der kunde, durch vollpreis für ein gebrauchtprodukt? Oder nicht vielleicht DU... der die ware eben auch GENUTZT hat, indem du sie selbst weiterverkaufst und die differenz eben als lehrgeld verbuchst? hmmm? was ist wohl die fairste lösung?

Marc-
2007-05-16, 09:07:02
Wenn der Karte eine zugesicherte Eigenschaft fehlt (z.B. 24x AA) kann er sie auch so zurückgeben. Ich würde ja auch ein Auto mit beworbener Klimaanlage, welche dann fehlt wieder dem Händler auf den Hof stellen.

Nö. selbst dann kann er das nicht.
Denn selbst dann gäbe es die möglichkeit zur nachbesserung (sprich man wartet auf neue treiber etc). Und in diesem falle wäre die zuzumutende frist durchaus lang, weil die karte ja selbst ohne 24xAA 100% einsatzfähig und betriebsbereit ist und es sich um einen marginalen "Mangel" handelt. Fraglich ist eben auch ob IM VERKAUFSGESPRÄCH selbst diese eigenschaft zugesichert wurde... ansonsten wäre selbst diese sache kaum durchzusetzen. Denn generelle werbeaussagen von herstellern sind keine grundlage für zugesicherte eigenschaften (das haben gerichte bereits mehrfach festgestellt- oder verleiht Red Bull etwa flügel? versuch das mal einzuklagen...

Marc-
2007-05-16, 09:09:51
Ohne Argumente hast ja auch nix zu sagen, genau wie anonym_001. Wenns der Zweitkäufer ned merkt, werden nicht mal Emotionen erzeugt...

Und sowas wäre für dich dann KEIN betrug? Für dich ist es also okay gebrauchtware als neuware zu verkaufen? Das ist gut zu wissen... das sollt ich mir merken, dann ist mit dir ja (aus verkäufersicht) sehr gut geschäfte zu machen. Ich werd dich bei gelegenheit dran erinnern.
Ein betrug ist also kein betrug wenns der betrogene net merkt. coole logik.

Die gelbe Eule
2007-05-16, 09:10:40
Marc-, was meinst Du wieviele Rückläufer als Neuware verkauft werden?
Habe schon öfters erlebt das die Statikfolie zweimal den gleichen Aufkleber hatte, Kratzspuren an den DVI Ports waren, Lötstellen auf der Rückseite Schwitzspuren hatten, Portblende Spuren von einer Verschraubung und was weiß ich noch alles. Hier handeln die Händler bewußt und es ist völlig Scheißegal ob er im Sinne des FAG handelt, weil wenn Ihm gewährt wird die Ware ohne Angabe von Gründen zurückzusenden und eine Guschrift zu erhalten, dann nennt man das Service. Gleiches gilt für den Händler vor Ort, zugesicherte Kulanz ist ebenso Service. Moral gibt es da keine, da sie hier keine Anwendung findet.

Betrüger ist dann der Händler der die Ware nicht als neuwertig kennzeichnet, nicht der Absender des Rückläufers.

Marc-
2007-05-16, 09:17:17
Marc-, was meinst Du wieviele Rückläufer als Neuware verkauft werden?
Habe schon öfters erlebt das die Statikfolie zweimal den gleichen Aufkleber hatte, Kratzspuren an den DVI Ports waren, Lötstellen auf der Rückseite Schwitzspuren hatten, Portblende Spuren von einer Verschraubung und was weiß ich noch alles. Hier handeln die Händler bewußt und es ist völlig Scheißegal ob er im Sinne des FAG handelt, weil wenn Ihm gewährt wird die Ware ohne Angabe von Gründen zurückzusenden und eine Guschrift zu erhalten, dann nennt man das Service. Gleiches gilt für den Händler vor Ort, zugesicherte Kulanz ist ebenso Service. Moral gibt es da keine, da sie hier keine Anwendung findet.

Betrüger ist dann der Händler der die Ware nicht als neuwertig kennzeichnet, nicht der Absender des Rückläufers.

Es ist doch egal wer den wertverlust trägt, ob der zweitkäufer oder der händler, fakt ist: einer der beiden muss einen verlust hinnehmen für den beide nicht verantwortlich sind.
Zum anderen: Zumindest ich für meinen teil kann sagen das in den geschäften in denen ich gearbeitet habe wir niemals auch nur einmal ausgepackte ware, ohne entsprechenden hinweis vollwertig verkauft haben. Das mag bei läden in denen du zu kaufen gedenkst so sein, bei weitem nicht bei allen... vor allem nicht bei den kleineren mit enger kundenbindung. Weil ich haette die diskussion mit den sauren kunden nicht hätte führen wollen. weil unsere kunden waren/sind eben nicht blöd...:)


Könntet ihr BITTE euren FAG-Offtopic-Kram aus diesem Thread hier raushalten? Es nervt seitenweise Anschuldigungen zu lesen statt News zum R600!
DANKE!

MfG :cool:


btw James Ryan: Hier gehts nicht primär um "news zum R600".... dafür gibts andere threads, sorry. Zudem: ums FAG gehts hier auch in keinster weise... lesen bitte.

Grestorn
2007-05-16, 09:18:31
Blödsinn. Du würdest also freudestrahlend den vollpreis von 400 EUR für eine bereits von anderen benutzte gebrauchte karte zahlen? Mit aufgerissenen cd hüllen, leichten gebrauchsspuren (die nunmal IMMER da sind, wenns denn gebraucht wird) , unverschweisster hardware mit aufgerissenen tüten etc? Ja? Das glaube ich kaum. Wer also soll die differenz - den wertverlust tragen? (nebendem du ja selbst auch sagst das du overclocked hast etc)? Der händler über preisnachlass? Der kunde, durch vollpreis für ein gebrauchtprodukt? Oder nicht vielleicht DU... der die ware eben auch GENUTZT hat, indem du sie selbst weiterverkaufst und die differenz eben als lehrgeld verbuchst? hmmm? was ist wohl die fairste lösung?

Ich muss hier Marc- zustimmen. Diese Rückgabe-Mentalität in D geht m.E. zu weit.

Im Laden kann ich das Produkt auch nur ansehen und darf es im Allgemeinen nicht ausführlich testen. Dass man im Versandhandel ein Rückgaberecht einberaumt, damit man nicht die Karte im Sack kaufen muss, kann ich zwar nachvollziehen. Dass aber der Händler auf dem immer vorhandenen Wertverlust und sogar bei teuren Geräten auf den Portokosten sitzen bleibt, ist für mich völlig unverständlich.

Nach meinem Rechtsempfinden müsste der Kunde immer das Porto tragen und auch eine Mindestpauschale für den Wertverlust (z.B. 5%) tragen, die bei größeren Gebrauchsspuren auch höher ausfallen kann.

Grestorn
2007-05-16, 09:22:02
Betrüger ist dann der Händler der die Ware nicht als neuwertig kennzeichnet, nicht der Absender des Rückläufers.

So lange Der Händler den Wertverlust voll tragen muss - bei Margen die meist weit unter 10% liegen - kann ich ihm moralisch keine Schuld geben.

Die Schlimmsten sind für mich die, die 5 GraKas bestellen, sie bis an die Grenze übertakten und alle bis auf die am besten übertaktbare zurückschicken. DAS sind für mich Kunden, die verdammt nahe am Betrug agieren - zumindest moralisch.

Das FAG ist m.E. realitätsfremd und müsste angepasst werden.

Matrix316
2007-05-16, 10:05:30
FAG heißt ich kann ohne Angaben von Gründen die Ware zurückschicken. Und da ist es egal ob ich sie getestet habe. Wenn sie defekt ist, sollte man das natürlich nicht machen. Aber die Karten sind ja nicht defekt, sondern nur scheiße.

Gast
2007-05-16, 10:06:32
Der Powergamer, der jetzt trotzdem das Flaggschiff kauft so nach dem Motto, wenn sie nicht rennt, gebe ich sie wieder zurück, der ist [...] b) ein Schmarotzer weil er Händler und Kunden bescheißt...

Und wie nennst du den Händler, der ein fehlerhaftes Produkt verkauft?

Piffan
2007-05-16, 10:06:35
Blödsinn. Du würdest also freudestrahlend den vollpreis von 400 EUR für eine bereits von anderen benutzte gebrauchte karte zahlen? Mit aufgerissenen cd hüllen, leichten gebrauchsspuren (die nunmal IMMER da sind, wenns denn gebraucht wird) , unverschweisster hardware mit aufgerissenen tüten etc? Ja? Das glaube ich kaum. Wer also soll die differenz - den wertverlust tragen? (nebendem du ja selbst auch sagst das du overclocked hast etc)? Der händler über preisnachlass? Der kunde, durch vollpreis für ein gebrauchtprodukt? Oder nicht vielleicht DU... der die ware eben auch GENUTZT hat, indem du sie selbst weiterverkaufst und die differenz eben als lehrgeld verbuchst? hmmm? was ist wohl die fairste lösung?

Einmal das und dann "höchstens" Verwaltungsaufwand....Sorry, so einen Dummschwatz kann ich nicht leiden. Verwaltungsaufwand bedeutet Personalaufwand und Personal ist ein dicker Brocken bei den Kosten.

Die vorsätzlichen Rücksender können reden wie sie wollen, es ist ne Sauerei.

Gast
2007-05-16, 10:07:57
Wenn sie defekt ist, sollte man das natürlich nicht machen. Aber die Karten sind ja nicht defekt, sondern nur scheiße.

Bei einer defekten Ware bei Lieferung verlangt man nach sofortigen Ersatz oder macht ebenfalls vom FAG gebrauch und weißt den Händler auf den Defekt hin.
Wo kommen wir denn da hin, dass man dann nochmal 6 Wochen auf eine reparierte Ware warten sollte.

Marc-
2007-05-16, 10:14:24
Bei einer defekten Ware bei Lieferung verlangt man nach sofortigen Ersatz oder macht ebenfalls vom FAG gebrauch und weißt den Händler auf den Defekt hin.
Wo kommen wir denn da hin, dass man dann nochmal 6 Wochen auf eine reparierte Ware warten sollte.

So ist das nunmal. Das FAG ist keine Schnellaustauschaktion für defekte ware.
Zudem wurde das FAG auch mitnichten für das geschaffen für das es hier missbraucht wird. Leider eine sehr unerfreuliche und bittere Gesetzeslücke... was eigentlich als käuferschutz (in geschäften in denen sie potentiell benachteiligt sind (Haustürgeschäfte, zwielichtige internetverkäufe) gedacht mutierts hier leider zum "kostenlos und auf kosten andere testkauf recht". Und das ist sicher nicht die intention.

Gast
2007-05-16, 10:25:26
So ist das nunmal. Das FAG ist keine Schnellaustauschaktion für defekte ware.


Und der Kunde ist kein zinsloses Kreditunternehmen.

Die gelbe Eule
2007-05-16, 10:27:13
Also Zusammenfassend, die Karte überwiegt nicht mit positiven Merkmalen und wenn sie nicht innerhalb der 2 Wochen nachgebessert werden kann, wie auch immer, dann hat der Käufer ein Problem. Er kann nämlich nichts mehr geltend machen, weil ein Defekt weder vom Händler noch vom Käufer wissend vorliegt. ATi wird sich da bedeckt halten. Wer unzufrieden ist, der sollte sie zurückschicken. Ich hätte kaum Bock, mich mit einer Karte die out of the Box so derbe Probleme hat, rumzuschlagen. Was möchte man eigentlich dem Käufer anmaßen?

Marc-
2007-05-16, 10:41:49
Also Zusammenfassend, die Karte überwiegt nicht mit positiven Merkmalen und wenn sie nicht innerhalb der 2 Wochen nachgebessert werden kann, wie auch immer, dann hat der Käufer ein Problem. Er kann nämlich nichts mehr geltend machen, weil ein Defekt weder vom Händler noch vom Käufer wissend vorliegt. ATi wird sich da bedeckt halten. Wer unzufrieden ist, der sollte sie zurückschicken. Ich hätte kaum Bock, mich mit einer Karte die out of the Box so derbe Probleme hat, rumzuschlagen. Was möchte man eigentlich dem Käufer anmaßen?

1. diese 2 wochenfrist die du nennst gibt es nicht. In keinem einschlägigem gesetz und auch sonst nirgendwo.
2. die G80er hatten auch out of the box (zumindest unter vista) derbste probleme, und konnten auch einige zugesicherte eigenschaften (zum bleistift funzendes SLI unter Vista) nicht erfüllen. Soviel zu deiner logik.
3. Bei hard und software ist es bekannt das beim launch nicht 100% dessen erfüllt werden kann was zielvorgabe ist. Das ist allgemein wohl auch bekannt vor allem in kreisen die hier verkehren
4. Es liegt de fakto kein defekt vor
5. "was möchte man eigentlich dem käufer !anmaßen!"... sowas nenne ich selfowned:)
6. Fakt ist das hier offensichtlich auch einige der "probleme" auf userseite liegen... denn offensichtlich hatten weder andere reviewer noch andere nutzer derlei massive und seltsame probleme, wenn ich mir andere foren so durchschaue.
7. Fakt ist auch, das abzusehen ist das die meisten probleme mit treiberupdates behoben werden.


Und um nochmal einen weitverbreiteten Irrtum bezgl. des FAGs aufzuklären, da ja jeder hier mit breiter Brust erklärt er habe in jedem Falle anspruch auf rückerstattung des gesamten Kaufpreises, dem ist nach einschlägigen Urteilen praktisch NICHT so... siehe z. B.: http://www.linksandlaw.info/fernabsatz-6-widerrufsrecht-abwicklung.html

"...der Verbraucher muss Wertersatz für eine durch einen bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache eingetretene Verschlechterung leisten, wenn er darauf spätestens bei Vertragsschluss in Textform hingewiesen wurde..."

Grestorn
2007-05-16, 10:53:44
"...der Verbraucher muss Wertersatz für eine durch einen bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache eingetretene Verschlechterung leisten, wenn er darauf spätestens bei Vertragsschluss in Textform hingewiesen wurde..."Was aber leider nur in extremen Fällen tatsächlich gemacht wird.

Es ist ja auch sehr schwer einen entsprechenden Nachweis zu führen. Und die schlechte Publicity (Bewertungen bei guenstiger etc.) wäre ein noch größerer Schaden.

So etwas muss pauschal per Gesetz geregelt werden!

NORDIC
2007-05-16, 11:11:44
Und um nochmal einen weitverbreiteten Irrtum bezgl. des FAGs aufzuklären, da ja jeder hier mit breiter Brust erklärt er habe in jedem Falle anspruch auf rückerstattung des gesamten Kaufpreises, dem ist nach einschlägigen Urteilen praktisch NICHT so... siehe z. B.: http://www.linksandlaw.info/fernabsatz-6-widerrufsrecht-abwicklung.html


solche Leute habe ich seeeehr oft vor mir stehen...Grafikkarte 1 Monat vor ABlauf der Gewährleistung "angeblich kaputt"...die wollen dann gleich das nächstbessere Modell und die Differenz natürlich ausgezahlt....

Kunden und ihre ab und zu *leicht* *hust* überzogenen Garantievorstellungen

Matrix316
2007-05-16, 11:36:11
Was aber leider nur in extremen Fällen tatsächlich gemacht wird.

Es ist ja auch sehr schwer einen entsprechenden Nachweis zu führen. Und die schlechte Publicity (Bewertungen bei guenstiger etc.) wäre ein noch größerer Schaden.

So etwas muss pauschal per Gesetz geregelt werden!
Wenn man nichts nachweisen kann, ist der Wert dann vermindert worden? Wenn die Ware 100%ig einwandfrei ist, inkl. Verpackung etc., dann ist sie ja wie quasi neuwertig. Selbst wenn jemand einen FAG Rückläufer neu kauft, hat er die Gewährleistung vom Händler und Garantie vom Hersteller. Ist ja nicht wie hier im Marktplatz oder bei Ebay.

Piffan
2007-05-16, 11:39:56
Es ist doch lächerlich. Die Reviews sprechen eine klare Sprache: Wer jetzt kauft, gibt Kredit und hat Chancen, auf die Schnauze zu fallen. So was überlegt man VOR einem Kauf.

Matrix316
2007-05-16, 11:42:53
FAG ist ohne Angaben von Gründen. Sowas nennt man auch Service. Kannste beim Media Markt auch machen, nach zwei Wochen zurückgeben. Oder bei den HomeShopping TV Sendern heißt es auch: Testen sie zwei Wochen und bei nichtgefallen zurück. Dass man dann als Neukunde unter Umständen (ist ja nicht immer so) ein "gebrauchtes" Gerät bekommt ist zwar nicht unbedingt super, aber da man wie gesagt Gewährleistung, Garantie etc. hat...

Gast
2007-05-16, 11:45:40
So was überlegt man VOR einem Kauf.

Ach, müssen also Produkte im Handel nicht mehr fehlerfrei sein?
Okay, für jemanden der Spiele mit haufenweise BUgs spielt, ist das eine nachvollziehbare Meinung, für mich hingegen ist sie falsch.
Solange wie Händler fehlerhafte Produkte verkaufen, sehe ich kein Problem darin, vom FAG gebrauch zu machen.

Piffan
2007-05-16, 11:53:31
Ach, müssen also Produkte im Handel nicht mehr fehlerfrei sein?
Okay, für jemanden der Spiele mit haufenweise BUgs spielt, ist das eine nachvollziehbare Meinung, für mich hingegen ist sie falsch.
Solange wie Händler fehlerhafte Produkte verkaufen, sehe ich kein Problem darin, vom FAG gebrauch zu machen.

Wer definiert, was "Fehler" sind? Mangelhafte Performance?

Das Beispiel mit dem Spiel ist ein derartig platter Flame.....Ich sehe Spiele als Kunst und kann daher selbst entscheiden, was ich als Bug oder Ärgernis sehe.

Aber auch hier gilt: Keiner kann sich hinstellen und auf ahnungslos machen....Das FAG sieht keine "Testkäufe" vor. Wer Zweifel hat, lässt einfach die Finger davon, immerhin gibts im Inet genug "Testfahrer" und die Seiten sind voll von Reviews.

Piffan
2007-05-16, 11:55:11
FAG ist ohne Angaben von Gründen. Sowas nennt man auch Service. Kannste beim Media Markt auch machen, nach zwei Wochen zurückgeben. Oder bei den HomeShopping TV Sendern heißt es auch: Testen sie zwei Wochen und bei nichtgefallen zurück. Dass man dann als Neukunde unter Umständen (ist ja nicht immer so) ein "gebrauchtes" Gerät bekommt ist zwar nicht unbedingt super, aber da man wie gesagt Gewährleistung, Garantie etc. hat...

Kannst du endlich mal aufhören diesen Unsinn zu verbreiten? Das FAG gilt nicht als Testplattform, und lüg nicht rum, Mediamarkt macht es nur in besonderen Fällen.

Das Totschlagargument vom "Service" kommt immer nur von Schmarotzern. Es soll möglichst billig sein, am besten darf der Händler noch drauflegen, aber gleichzeitig wird Missbrauch des FAGs als "Service" deklariert. Haben wir es bald?

Marc-
2007-05-16, 12:03:52
Ach, müssen also Produkte im Handel nicht mehr fehlerfrei sein?
Okay, für jemanden der Spiele mit haufenweise BUgs spielt, ist das eine nachvollziehbare Meinung, für mich hingegen ist sie falsch.
Solange wie Händler fehlerhafte Produkte verkaufen, sehe ich kein Problem darin, vom FAG gebrauch zu machen.
Nochmals... das FAG ist NICHT dazu da eine besondere form der produktgewährleistung oder produkthaftung darzustellen. Das FAG wurde geschaffen um verbraucher vor KaufIRRTÜMERN zu bewahren, die einfach auf mangel von information und tragweite einer kaufentscheidung beruhen. Sprich vor allem Versicherungsgeschäfte online, haustürgeschäfte, etc.
In deinem beschriebenen fall wie auch dem ursprünglich diskutierten gehts genau NICHT um einen kaufirrtum.

Matrix316
2007-05-16, 12:08:14
Kannst du endlich mal aufhören diesen Unsinn zu verbreiten? Das FAG gilt nicht als Testplattform, und lüg nicht rum, Mediamarkt macht es nur in besonderen Fällen.

Das Totschlagargument vom "Service" kommt immer nur von Schmarotzern. Es soll möglichst billig sein, am besten darf der Händler noch drauflegen, aber gleichzeitig wird Missbrauch des FAGs als "Service" deklariert. Haben wir es bald?

Bei uns im Media Markt steht groß und breit zwei Wochen Rückgaberecht auf alles (außer (ich glaube) Software, CDs, DVDs). Und nicht in besonderen Fällen, sondern wenn dir etwas nicht gefällt. Wenns defekt ist, wird es anders gehandhabt.

Und ob es dir gefällt oder nicht, FAG ist im Prinzip "Service" - gesetzlich geregelter Onlineservice.

Marc-
2007-05-16, 12:42:30
Bei uns im Media Markt steht groß und breit zwei Wochen Rückgaberecht auf alles (außer (ich glaube) Software, CDs, DVDs). Und nicht in besonderen Fällen, sondern wenn dir etwas nicht gefällt. Wenns defekt ist, wird es anders gehandhabt.

Und ob es dir gefällt oder nicht, FAG ist im Prinzip "Service" - gesetzlich geregelter Onlineservice.


Was irgendwelche märkte (die ja auch produkte ohne bzw mit geschenkter mehrwertsteuer verkaufen) tun oder nicht tun, ist deren eigene sache. Auch lidl bietet dergleichen an. Ist deren sache, deren marketingpolitik, deren werbestrategie (wie auch das alles SAUbillig ist- wers glaubt...)
Wir reden hier von rechten und pflichten des käufers bzw verkäufers.
FAG ist mitnichten ein "service", egal wie oft du dies so hinstellst. das FAG ist ein gesetz bzw ein teil eines gesetzes inzwischen, nämlich teil des BGBs.
Service bedingt immer eine freiwilligkeit, eine über das normale mass hinausgehende leistung. Beides ist hier leider nicht gegeben. Insofern... leider total daneben.

Desweiteren darf ich dich darauf hinweisen, das gerade die mediemarktkette aus diversen gründen der rechtlichen haftbarkeit ihrer jeweiligen fragwürdigen werbeaktionen immer wieder darauf verweist, das jeder mediamarkt weitestgehend eigenständig von der mediamarkt holding ist. Das heisst: wenn euer mediamarkt das so handhabt ist das eine aktion dieses einen mediamarkts... nicht die der mediamarkt kette.

Matrix316
2007-05-16, 12:50:53
Was irgendwelche märkte (die ja auch produkte ohne bzw mit geschenkter mehrwertsteuer verkaufen) tun oder nicht tun, ist deren eigene sache. Auch lidl bietet dergleichen an. Ist deren sache, deren marketingpolitik, deren werbestrategie (wie auch das alles SAUbillig ist- wers glaubt...)
Wir reden hier von rechten und pflichten des käufers bzw verkäufers.
FAG ist mitnichten ein "service", egal wie oft du dies so hinstellst. das FAG ist ein gesetz bzw ein teil eines gesetzes inzwischen, nämlich teil des BGBs.
Service bedingt immer eine freiwilligkeit, eine über das normale mass hinausgehende leistung. Beides ist hier leider nicht gegeben. Insofern... leider total daneben.

Desweiteren darf ich dich darauf hinweisen, das gerade die mediemarktkette aus diversen gründen der rechtlichen haftbarkeit ihrer jeweiligen fragwürdigen werbeaktionen immer wieder darauf verweist, das jeder mediamarkt weitestgehend eigenständig von der mediamarkt holding ist. Das heisst: wenn euer mediamarkt das so handhabt ist das eine aktion dieses einen mediamarkts... nicht die der mediamarkt kette.

Ok. Sagen wir mal anders: FAG ist ein "Gesetz" welches die betreffenden Firmen dazu verdonnert einen 14 Tage Rückgaberecht Service anzubieten.

Gesetz muss ja nicht gleich was negatives sein, denn gerade für den Kunden IST es nunmal Service. Punkt! Genauso wie die Gesetzliche Gewährleistung des Händlers ein Gesetz ist, welches aber für den Kunden einen Service darstellt. Der ist zwar nicht freiwillig vom Händler aus - aber ich glaube nicht dass irgendwo steht, dass "Service" immer freiwillig sein muss.

EDIT: ich sagte auch nirgends, dass das Rückgaberecht beim Mediamarkt das FAG ist. Natürlich ist das freiwillig.

Gast
2007-05-16, 12:57:18
In deinem beschriebenen fall wie auch dem ursprünglich diskutierten gehts genau NICHT um einen kaufirrtum.

Warum nicht?
Steht auf den VERKAUFSseiten, dass das Produkt im jetzigen Zustand nicht fehlerfrei ist? Steht dort, dass es zu Problemen in vielen Spielen kommen kann und das zugesagte Features (24xAA) noch nicht unterstützt werden?
Anscheinend bist du sehr kundenfeindlich eingestellt - selbst Verkäufer?

Marc-
2007-05-16, 13:00:14
Ok. Sagen wir mal anders: FAG ist ein "Gesetz" welches die betreffenden Firmen dazu verdonnert einen 14 Tage Rückgaberecht Service anzubieten.

Gesetz muss ja nicht gleich was negatives sein, denn gerade für den Kunden IST es nunmal Service. Punkt! Genauso wie die Gesetzliche Gewährleistung des Händlers ein Gesetz ist, welches aber für den Kunden einen Service darstellt. Der ist zwar nicht freiwillig vom Händler aus - aber ich glaube nicht dass irgendwo steht, dass "Service" immer freiwillig sein muss.

EDIT: ich sagte auch nirgends, dass das Rückgaberecht beim Mediamarkt das FAG ist. Natürlich ist das freiwillig.

Ich denke du verstehst es wirklich nicht.
Weder gewährleistung noch FAG sind SERVICEANGEBOTE. Sie sind verbraucherschutzinstrumente oder zumindest als solche konzipiert. Genau das, nämlich das leute wie du das nun als kostenlosen SERVICE ansehen und missbrauchen, genau DAS ist damit nicht gewollt. Es sollte lediglich einen möglicherweise bestehendes missverhältnis zum nachteil der käufer ausgleichen, aber garantiert keine besserstellung des kunden zum nachteil des verkäufers bewirken, definitiv nicht. Und genau für die fälle, die du hier schilderst, ist weder das FAG, noch ein gewährleistungsrecht gemacht... und wenn du dies ausnutzt, dann haste zumindest moralisch verloren, und rechtlich bewegst du dich sehr nahe am betrug.
Ich weiss nicht was daran so schwer zu verstehen ist? Jeder hat beim kauf von dingen ein gewisses risiko zu tragen (genauso wie der händler bei jedem verkauf). Dieses möglichst klein zu halten ist obliegenheitspflicht beider. Das heisst für den kunden auch: wenn er sich informieren kann, dann ist es seine pflicht das zu tun. Wenn er zu faul dazu ist, oder dies nicht tun will, kann dies NICHT dem händler zur last gelegt werden. Und welches risiko early adaptors eingehen ist JEDEM in diesem forum oder der sich ab und zu mit hardware beschäftigt definitiv bewusst. Dieses risiko dann im nachhinein auf den Verkäufer abzuwälzen ist einfach nur extrem asozial und widerlich.
Zum letzten: Das FAG soll NICHT die funktion einer kostenlosen testzeit bieten. Das wäre auch den händlern nicht zuzumuten. Wenn einzelne (Tele-)shops das anbieten ist es deren sache... aber mit dem gesetz hat so ein kram nix zu tun.

Marc-
2007-05-16, 13:05:10
Warum nicht?
Steht auf den VERKAUFSseiten, dass das Produkt im jetzigen Zustand nicht fehlerfrei ist? Steht dort, dass es zu Problemen in vielen Spielen kommen kann und das zugesagte Features (24xAA) noch nicht unterstützt werden?
Anscheinend bist du sehr kundenfeindlich eingestellt - selbst Verkäufer?


-zeig mir eine verkaufsseite auf der explizit 24xAA überhaupt und 2. in allen umständen zugesichert wird.
- zeig mir eine einzige hardware (seis mainboard oder graka) die beim launch ohne irgendwelche probleme die nachgebessert werden müssen rauskommt. sag mir eine? Sag mir hardware die zum verkaufsstart (inkl. treibern) fehlerfrei ist? sag mir software? Windowsxp ist nach 5 jahren nicht mal annähernd fehlerfrei? Versuch das mal bei ms einzuklagen... viel spass.
-Warum treten bei besagter person so extrem viele fehler auf, bei anderen leuten und bei reviews in dieser form nicht?
- zeig mir EINE grafikkarte die bei launch mit absolut jedem verfügbaren spiel zufriedenstellend und ohne fehler klarkommt?
Schade... ich denke leider kannst du das nicht... die hätte ich sofort gekauft.

Gast
2007-05-16, 13:19:07
-zeig mir eine verkaufsseite auf der explizit 24xAA überhaupt und 2. in allen umständen zugesichert wird.

Die Verkaufsseite muss Eigenschaften des Produktes nicht zu sichern, sie muss darauf hinweisen, wenn die Eigenschaften trotz Angaben des Herstellers nicht vorhanden ist.
Ansonsten könnte mir der Verkäufer ja irgendwas schicken, da er mir das Produkt ja nicht unter "allen umständen zugesichert" hätte...


- zeig mir eine einzige hardware (seis mainboard oder graka) die beim launch ohne irgendwelche probleme die nachgebessert werden müssen rauskommt. sag mir eine? Sag mir hardware die zum verkaufsstart (inkl. treibern) fehlerfrei ist? sag mir software? Windowsxp ist nach 5 jahren nicht mal annähernd fehlerfrei? Versuch das mal bei ms einzuklagen... viel spass.

Seit wann ist dies ein Maßstab? Autos funktionieren auch am ersten Verkaufstag, ohne dass ich mit einer ausfallenden Klimaanlage oder anderen Problemen zu kämpfen haben dürfte.

- zeig mir EINE grafikkarte die bei launch mit absolut jedem verfügbaren spiel zufriedenstellend und ohne fehler klarkommt?

Aha, nun müsste sie mit "verfügbaren spiel zufriedenstellend und ohne fehler" klarkommen. Das bedeutet also, ich als Kunde hätte keinen Anspruch, außer die Karte würde physikalisch nicht funktionieren. Findest doch wohl auch, dass eine sehr beschränkte Sichtweise ist?
Wenn das Auto nicht auf der normalen Straße fahren kann, weil die Reifen dafür nicht geeignet sind und ich nicht darauf hingewiesen werden, hätte ich auch kein Reklamationsgrund? Bestimmt nicht.

Matrix316
2007-05-16, 13:20:41
Ich denke du verstehst es wirklich nicht.
Weder gewährleistung noch FAG sind SERVICEANGEBOTE. Sie sind verbraucherschutzinstrumente oder zumindest als solche konzipiert. Genau das, nämlich das leute wie du das nun als kostenlosen SERVICE ansehen und missbrauchen, genau DAS ist damit nicht gewollt. Es sollte lediglich einen möglicherweise bestehendes missverhältnis zum nachteil der käufer ausgleichen, aber garantiert keine besserstellung des kunden zum nachteil des verkäufers bewirken, definitiv nicht. Und genau für die fälle, die du hier schilderst, ist weder das FAG, noch ein gewährleistungsrecht gemacht... und wenn du dies ausnutzt, dann haste zumindest moralisch verloren, und rechtlich bewegst du dich sehr nahe am betrug.
Ich weiss nicht was daran so schwer zu verstehen ist? Jeder hat beim kauf von dingen ein gewisses risiko zu tragen (genauso wie der händler bei jedem verkauf). Dieses möglichst klein zu halten ist obliegenheitspflicht beider. Das heisst für den kunden auch: wenn er sich informieren kann, dann ist es seine pflicht das zu tun. Wenn er zu faul dazu ist, oder dies nicht tun will, kann dies NICHT dem händler zur last gelegt werden. Und welches risiko early adaptors eingehen ist JEDEM in diesem forum oder der sich ab und zu mit hardware beschäftigt definitiv bewusst. Dieses risiko dann im nachhinein auf den Verkäufer abzuwälzen ist einfach nur extrem asozial und widerlich.
Zum letzten: Das FAG soll NICHT die funktion einer kostenlosen testzeit bieten. Das wäre auch den händlern nicht zuzumuten. Wenn einzelne (Tele-)shops das anbieten ist es deren sache... aber mit dem gesetz hat so ein kram nix zu tun.

Ich denke DU verstehst es wirklich nicht. FAG IST eine kostenlose Testzeit. Auch wenn es eventuell in den Köpfen der Erfinder nicht der Sinn war, ist es FAKTISCH und PRAKTISCH so. Außerdem ist FAG nicht umsonst, denn die Versandkosten werden z.B. nicht immer erstattet. Zumal man auch bei vielen Produkten vorher garnicht selbst nachprüfen kann, ob sie einem zusagen. Wer käuft schon die Katze im Sack?

Das hat mit Betrug aber auch rein garnichts zu tun.

StefanV
2007-05-16, 13:24:14
Ich bin auch kein Freund vom FAG und 'erst testen und dann zurückschicken', in diesem Jahr musste ich aber leider regen gebrauch davon machen, da die bestellten Produkte ziemliche Mängel aufwiesen.

So war z.B. die Verwendung meines Speichers nicht auf jedem Board möglich, z.B. Foxconn mag kein ECC RAM, wenn vom CHipsatz nicht unterstützt oder wenn unterstützt, nicht gemischt...
Schade, das mans nicht vorher weiß, wie gut/schlecht etwas wirklich ist...

MartinRiggs
2007-05-16, 13:26:47
Wie denn? Hat die Karte deswegen weniger Garantie und rennt nicht sonst wie sie sollte?
In der Fabrik wird die Karte ja auch sicher angeworfen, also "neu" ist eh gar nix mehr.
Er schadet also den Zweitkäufer in keinster Weise.
Emotionen über aufgebrochene Ware zählt ned ;)

Das ist sowas von wahr.
Finde es toll das hier soviele Moralapostel(oder sollte ich sagen Idioten?) gibt.
Mir kann keiner weissmachen das er nicht probiert etwas zurückzugeben von dem er nicht überzeugt ist.
Hätte ich mir die HD2900xt geholt und bei mir würde auch alles so Murks laufen wie bei Gouvernator(ob es seine schuld ist oder die karte wirklich müll lassen wir mal dahingestellt) dann würde ich die karte auch zurückschicken ohne mit der Wimper zu zucken.

Vertigo
2007-05-16, 13:30:44
Das ist sowas von wahr.
Finde es toll das hier soviele Moralapostel(oder sollte ich sagen Idioten?) gibt.
Mir kann keiner weissmachen das er nicht probiert etwas zurückzugeben von dem er nicht überzeugt ist.
Hätte ich mir die HD2900xt geholt und bei mir würde auch alles so Murks laufen wie bei Gouvernator(ob es seine schuld ist oder die karte wirklich müll lassen wir mal dahingestellt) dann würde ich die karte auch zurückschicken ohne mit der Wimper zu zucken.
Darum geht's doch gar nicht. Natürlich kann und soll man die Ware testen können und bei Nichtgefallen kann man sie zurückgeben - dafür ist das FAG da. Das Problem ist, dass mache - wie Du so schön zu sagen pflegst - Idioten genau das ausnutzen und vorsätzlich zum Testen nutzen. Dadurch entstehen dem Händler Kosten, die er durch den Verkaufspreis wieder reinholen muss und das zahlen dann eben alle Kunden.

Marc-
2007-05-16, 13:33:17
Ich denke DU verstehst es wirklich nicht. FAG IST eine kostenlose Testzeit. Auch wenn es eventuell in den Köpfen der Erfinder nicht der Sinn war, ist es FAKTISCH und PRAKTISCH so. Außerdem ist FAG nicht umsonst, denn die Versandkosten werden z.B. nicht immer erstattet. Zumal man auch bei vielen Produkten vorher garnicht selbst nachprüfen kann, ob sie einem zusagen. Wer käuft schon die Katze im Sack?

Das hat mit Betrug aber auch rein garnichts zu tun.

Nö ist es nicht.
Tu mir einen gefallen und schreib das bitte einmal so, das dir ja eine kostenlose 14 tägige testzeit zustünde und schicks an den händler zurück. Ich würde mich sehr freuen mal einen gerichtsprozess mit dieser aussageführung zu beobachten. Dann wird man dir denke ich schon klarmachen was PRAKTISCH und FAKTISCH so ist:)
Wie ich im übrigen sehe bist du leider was das FAG angeht nicht informiert bzw weisst garnicht wie es tatsächlich funktioniert bzw im detail aussieht.
Denn: Versandkosten MÜSSEN immer erstattet werden bzw, es kann unfrei zurückgeschickt werden oder aber abgeholt werden. Das ist nunmal fakt. Da kannst du (und auch ein verkäufer) sich drehen und wenden wie du willst. Aber... es steht dem verkäufer frei einen abschlag für den wertverlust abzuziehen, sofern er es denn schriftlich zum bestandteil des vertrages (zum beispiel durch AGBs) gemacht hat. Insofern... es macht wenig sinn mit jemandem zu diskutieren der von dem , über das er redet derart wenig weiss. Deshalb lassen wir das wohl an dieser stelle. Wenn du weiterhin meinst, das FAG stünde zu deinem missbrauch frei, dann tu dies. Dann kannst du dir auf die schulter klopfen wenn dieses verbraucherschutzinstrument irgendwann wieder verschwindet weil leuts wie du es schamlos missbrauchen.
Zudem: Die katze kaufst du genauso im sack wenn du das teil im einzelhandel kaufst... da greift aber kein FAG... na? klingelts? Fällt dir auf das deine begründung kein grund für das FAG sein kann?

MartinRiggs
2007-05-16, 13:35:59
Und wer sagt das Gouvernator sie vorsätzlich zurückgeben wollte?
Er hatte schon ein paar ATI-Karten, ich denke wenn Sie nicht so grottenschlecht wäre hätte er sie behalten.

Sailor Moon
2007-05-16, 13:39:07
Ich denke DU verstehst es wirklich nicht. FAG IST eine kostenlose Testzeit.
Das FAG (existiert so gar nicht mehr, sondern ist im BGB aufgegangen) war nie eine 14 Tage Leihgabe. Einen Wertersatz sieht der entsprechende Passus sogar vor. Bei Geräten mit Betriebsstundenzähler ist das auch sehr gut begründbar, bei Grafikkarten relativ schwierig.
Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht. "Verbraucher-Scoring" ist gar nicht so unrealistisch.

Gruß

Denis

Marc-
2007-05-16, 13:43:37
Die Verkaufsseite muss Eigenschaften des Produktes nicht zu sichern, sie muss darauf hinweisen, wenn die Eigenschaften trotz Angaben des Herstellers nicht vorhanden ist.
Ansonsten könnte mir der Verkäufer ja irgendwas schicken, da er mir das Produkt ja nicht unter "allen umständen zugesichert" hätte...

Nein. Muss sie nicht.
Allein das, was du mit dem händler vereinbarst ist bestandteil des kaufvertrages. Der Hersteller hat damit überhaupt nichts zu tun. Der händler muss maximal für das gerade stehen was er bewirbt. was der hersteller bewirbt, das ist nicht bestandteil des kaufvertrages... allein schon deshalb weil in diesem falle nicht der händler vertragspartner wäre. Wenn du was mit dem hersteller zu klären hast bzw an dessen produktaussage, hast du das mit dem zu klären. der händler ist dabei absolut aussen vor. Vertragsrecht BWL, erstes semester oder 1. Ausbildungsjahr oder Oberstufenstoff wirtschaftskunde.


Seit wann ist dies ein Maßstab? Autos funktionieren auch am ersten Verkaufstag, ohne dass ich mit einer ausfallenden Klimaanlage oder anderen Problemen zu kämpfen haben dürfte.

Auch in einem solchen fall stünde dem händler das recht der nachbesserung zu, und du hättest mitnichten ohne weiteres das recht der wandlung. Denn auch in einem solchen fall wäre eine nachbesserung (nachrüstung) problemlos und ohne grossen aufwand möglich, und die relevanten eigenschaften (nämlich die funktion) wären absolut gegeben. Insofern... auch hier keine chance. Denn du wärest nicht unzumutbar benachteiligt und beide seiten haben in jedem falle eine schadensminderungspflicht... dieser würde man so nachkommen.




Aha, nun müsste sie mit "verfügbaren spiel zufriedenstellend und ohne fehler" klarkommen. Das bedeutet also, ich als Kunde hätte keinen Anspruch, außer die Karte würde physikalisch nicht funktionieren. Findest doch wohl auch, dass eine sehr beschränkte Sichtweise ist?

Das hast du absolut korrekt erkannt. Du magst dies für eine eingeschränkte sichtweise halten, de fakto ist es aber die einschlägige gesetzliche grundlage.

[QUOTE=Gast;5499381]Wenn das Auto nicht auf der normalen Straße fahren kann, weil die Reifen dafür nicht geeignet sind und ich nicht darauf hingewiesen werden, hätte ich auch kein Reklamationsgrund? Bestimmt nicht.

Wir reden hier nicht von reklamationsgründen... du redest ständig von FAG respektive wandlung. Reklamationsgrund hast du natürlich wenn du dieses fahrzeug zum einsatz auf der strasse gekauft hast (und dies auch signalisiert hast) und dies nicht geht. Dann besteht nachbesserungsanspruch. Evtl in diesem falle sogar wandlung.
Du kannst aber nicht sagen, weil mein spiel (beispielsweise farcry) nur mit macken funktioniert, will ich wandlung haben... das genau geht so nicht.

Marc-
2007-05-16, 13:46:14
Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht. "Verbraucher-Scoring" ist gar nicht so unrealistisch.

Gruß

Denis

Würde ich, nachdem was ich hier so lese, sogar inzwischen sehr begrüssen. Nur datenschutztechnisch recht schwierig durchzusetzen. Ausserdem wäre wohl das scoring für den Kunden "Barverkauf" überdimensional gut:)

Thanatos
2007-05-16, 13:54:51
Denn: Versandkosten MÜSSEN immer erstattet werden bzw, es kann unfrei zurückgeschickt werden oder aber abgeholt werden. Das ist nunmal fakt. Da kannst du (und auch ein verkäufer) sich drehen und wenden wie du willst. Aber... es steht dem verkäufer frei einen abschlag für den wertverlust abzuziehen, sofern er es denn schriftlich zum bestandteil des vertrages (zum beispiel durch AGBs) gemacht hat. Insofern... es macht wenig sinn mit jemandem zu diskutieren der von dem , über das er redet derart wenig weiss. Deshalb lassen wir das wohl an dieser stelle. Wenn du weiterhin meinst, das FAG stünde zu deinem missbrauch frei, dann tu dies. Dann kannst du dir auf die schulter klopfen wenn dieses verbraucherschutzinstrument irgendwann wieder verschwindet weil leuts wie du es schamlos missbrauchen.
Zudem: Die katze kaufst du genauso im sack wenn du das teil im einzelhandel kaufst... da greift aber kein FAG... na? klingelts? Fällt dir auf das deine begründung kein grund für das FAG sein kann?

Bevor du dir die Mühe gemacht hättest, die Umschalttaste für die Großbuchstaben zu benutzen, hätte ich das ganze lieber nochmals nachgelesen, denn 100% recht hast du leider nicht.

Die Rückversandkosten müssen vom Händler getragen werden, ja das stimmt wohl, aber erst ab einem Warenwert von 40,- €.

Matrix316
2007-05-16, 13:56:18
Nö ist es nicht.
Tu mir einen gefallen und schreib das bitte einmal so, das dir ja eine kostenlose 14 tägige testzeit zustünde und schicks an den händler zurück. Ich würde mich sehr freuen mal einen gerichtsprozess mit dieser aussageführung zu beobachten. Dann wird man dir denke ich schon klarmachen was PRAKTISCH und FAKTISCH so ist:)
Wie ich im übrigen sehe bist du leider was das FAG angeht nicht informiert bzw weisst garnicht wie es tatsächlich funktioniert bzw im detail aussieht.
Denn: Versandkosten MÜSSEN immer erstattet werden bzw, es kann unfrei zurückgeschickt werden oder aber abgeholt werden. Das ist nunmal fakt. Da kannst du (und auch ein verkäufer) sich drehen und wenden wie du willst. Aber... es steht dem verkäufer frei einen abschlag für den wertverlust abzuziehen, sofern er es denn schriftlich zum bestandteil des vertrages (zum beispiel durch AGBs) gemacht hat. Insofern... es macht wenig sinn mit jemandem zu diskutieren der von dem , über das er redet derart wenig weiss. Deshalb lassen wir das wohl an dieser stelle. Wenn du weiterhin meinst, das FAG stünde zu deinem missbrauch frei, dann tu dies. Dann kannst du dir auf die schulter klopfen wenn dieses verbraucherschutzinstrument irgendwann wieder verschwindet weil leuts wie du es schamlos missbrauchen.
Zudem: Die katze kaufst du genauso im sack wenn du das teil im einzelhandel kaufst... da greift aber kein FAG... na? klingelts? Fällt dir auf das deine begründung kein grund für das FAG sein kann?

Oh Mann, ich weiß was FAG bedeuten soll, aber die Praxis zeigt, dass es eben nicht so ist. Reality vs Gesetzesintention 1:0.

Marc-
2007-05-16, 14:16:53
Bevor du dir die Mühe gemacht hättest, die Umschalttaste für die Großbuchstaben zu benutzen, hätte ich das ganze lieber nochmals nachgelesen, denn 100% recht hast du leider nicht.

Die Rückversandkosten müssen vom Händler getragen werden, ja das stimmt wohl, aber erst ab einem Warenwert von 40,- €.


Korrekt. darunter kann er es verweigern sofern er entsprechend darauf hinweist.
Aber dank nochmal für den hinweis- ist sicher wichtig das dann auch 100%ig korrekt darzustellen.

TheGoD
2007-05-16, 16:16:49
Mich wundert das es so viele stört das schon mal jemand Ihre GK für ein paar Tage in Betrieb hatte, jedoch jeder Klamotten kauft die schon mehrmals von verschiedenen Fremden anprobiert wurden.

Gast
2007-05-16, 16:19:47
Mich wundert das es so viele stört das schon mal jemand Ihre GK für ein paar Tage in Betrieb hatte, jedoch jeder Klamotten kauft die schon mehrmals von verschiedenen Fremden anprobiert wurden.

Der Vergleich hinkt, bei den Klamotten hat sicher auch keiner versucht, unauffällig den Reissverschluss zu tauschen, die Taschen größer oder die Ärmel länger zu machen, was bei Hardware aber eben nicht ausgeschlossen ist...

bleipumpe
2007-05-16, 16:56:54
Mich wundert das es so viele stört das schon mal jemand Ihre GK für ein paar Tage in Betrieb hatte, jedoch jeder Klamotten kauft die schon mehrmals von verschiedenen Fremden anprobiert wurden.Der Vergleich hinkt, bei den Klamotten hat sicher auch keiner versucht, unauffällig den Reissverschluss zu tauschen, die Taschen größer oder die Ärmel länger zu machen, was bei Hardware aber eben nicht ausgeschlossen ist...
Zudem kann man die Klamotten noch einmal waschen, bevor man sie trägt (Schuhe mal ausgenommen). Bei Hardware weiss man eben nie, was damit schon alles passiert ist.

offtopic:
Richtig genial ist übrigens auch, wenn man eine DigiCam kauft und noch die Urlaubsbilder vom Vorkäufer drauf sind......

mfg b.

NORDIC
2007-05-16, 17:12:41
Zudem kann man die Klamotten noch einmal waschen, bevor man sie trägt (Schuhe mal ausgenommen). Bei Hardware weiss man eben nie, was damit schon alles passiert ist.

offtopic:
Richtig genial ist übrigens auch, wenn man eine DigiCam kauft und noch die Urlaubsbilder vom Vorkäufer drauf sind......

mfg b.
notebooks mit benutzernamen und passwörtern die angeblich nagelneu sind....

Matrix316
2007-05-16, 17:47:47
Zudem kann man die Klamotten noch einmal waschen, bevor man sie trägt (Schuhe mal ausgenommen). Bei Hardware weiss man eben nie, was damit schon alles passiert ist.

offtopic:
Richtig genial ist übrigens auch, wenn man eine DigiCam kauft und noch die Urlaubsbilder vom Vorkäufer drauf sind......

mfg b.

Value for Money. ;) Normal ist ja Hardware nicht vollgeschwitzt oder sonstwie dreckig, jedenfalls nicht in zwei Wochen Nutzung.

Entropie
2007-05-16, 18:06:53
Das es hier etlichen an sozialer Kompetenz, Hirn und vielleicht auch an Zentimetern mangelt
ist für mich mittlerweile ebenso ein Grund warum ich regelmäßig gebannt den Diskussionen hier im Forum folge, wie mein Interesse an Computergrafik.
Man unterliegt halt doch der Faszination des Unglaublichen!

Aber mein allabendliches Amüsement hat auch seine Schattenseiten, den die Leute die es völlig in Ordnung finden einem Computerhändlern unnötige Arbeit\Kosten aufzuhalsen , weil sie hier im Forum ihre Minderwertigkeitskomplexe zu lindern versuchen, haben letztlich auch keine Schmerzen damit ein CF/SLI System zu kaufen welches 600W unter Last benötigt.
Kein Wunder, ein so unreflektiertes Kaufverhalten entspringt derselben Geisteshaltung.

Wenn tombman und Gouvernator die Präsidenten der Partei der Ahnungslosen sind, können sich die GTX und XT Käufer der aktuellen Grafikkarten Generation zumindest mit zur Parteispitze zählen. Vielleicht sollte man sie auch die Gouvernatoren nennen, der Typ ist ja fast schon eine Karikatur dieser Spezies.

Und um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, es geht nicht um den Preis der Hardware oder die Höhe des Betrags den man an seinem Stromlieferanten zu zahlen hat, das ist jeden seine Sache, es geht darum in welche Richtung wir Käufer den Markt lenken!

nemesiz
2007-05-16, 18:14:36
so Leute ich hab mir nicht alles durchgelesen aber 2 Informationen mal von mir.....



A. das mit dem, ich nehms, teste es, spiel daran rum (ich meine auch overclocking) , ist und bleibt in meinen Augen ein allgemeines Problem.
Ich zahle als Kunde ein Produkt was ich "ICH" als Neuware haben möchte. Für "MICH" gehört da eben "noch niemand hat daran rumgefingert" dazu.

Was nun Neuwarte im eigentlichen Sinne darstellt ist wieder ne andere Geschichte.



B. zum Thema aus alt mach neu.....
Ich sag nur soviel.. 3 Fimen bei denen ich beschäftigt war machens noch besser.
Kunde bringt Ware und meldet einen Defekt... nach langem hin und her wird die Ware dann zurückgenommen. Ware kommt untern Tisch, es dämmert, es wird dunkel, es ist Feierabend. Ware wird herausgekruschtelt, ware wird markiert (is ja jetzt egal wie), Ware wird nochmals begutachtet und kommt schön sauber wieder in die Verpackung.
Der Feierabend ist nun beschlossen, Ware wird genommen und schön sauber in den Verkauf gelegt.

Sollte diese Ware wieder als Rekla auftauchen wird kontrolliert ob die Ware markiert wurde. Wurde sie das dann heisst das...

A. Arbeit gespart da Ware wirklich defekt
B. Erster Kunde hatte also Recht
C. 2ter Kunde hatte halt die A-Karte und den Weg
D. Ware kann nun als Rekla abgetan werden


!!Es handelt sich dabei um!!

HDDs, CPUs, VGAs, NICs, MBs, RAMs ........

Nur mal so nebenbei *G* :rolleyes:

Mumins
2007-05-16, 18:27:03
Wer nicht Manns genug ist den Verlust selbst zu tragen, der sollte nichts im I-Net bestellen. Bei den I-Net Händler gibt es nur ganz geringe Gewinnspannen, wenn da zu viel zurückgeht kann das den Tod bedeuten. Deshalb gebe ich per FAG grundsätzlich nichts zurück, außer ich bestelle was anderes. Wie bei der X800Pro, die zurückging und eine X800XT dafür nahm. Alles andere geht in Foren oder nach ebay. Wenn ich 5 Prozessoren bestelle dann gehen da nicht 4 zurück. Das ist eine Sauerei.

Bei uns im Media Markt steht groß und breit zwei Wochen Rückgaberecht auf alles (außer (ich glaube) Software, CDs, DVDs). Und nicht in besonderen Fällen, sondern wenn dir etwas nicht gefällt. Wenns defekt ist, wird es anders gehandhabt.

Und ob es dir gefällt oder nicht, FAG ist im Prinzip "Service" - gesetzlich geregelter Onlineservice.

Das ist ein spezieller freiwilliger Service von Media Markt. Bei den Preisen können die sich das leisten. Da kosten manche Sachen fast doppelt so viel wie im I-Net. Als die X1800XT für 300 € zu haben war gabs die dort noch für 550 €.

Thanatos
2007-05-16, 20:47:23
A. Arbeit gespart da Ware wirklich defekt
B. Erster Kunde hatte also Recht
C. 2ter Kunde hatte halt die A-Karte und den Weg
D. Ware kann nun als Rekla abgetan werden

Hart, aber effektiv! X-D

Aber wiederum bekannt aus der Softwarebranche, die scheinbar auch gerne mal einen öffentlichen beta Test macht, leider ohne die offizielle betitelung "Beta". ;(

=Floi=
2007-05-17, 03:03:12
warum wurde gouvernator nun gesperrt?

NORDIC
2007-05-17, 03:13:17
so Leute ich hab mir nicht alles durchgelesen aber 2 Informationen mal von mir.....



A. das mit dem, ich nehms, teste es, spiel daran rum (ich meine auch overclocking) , ist und bleibt in meinen Augen ein allgemeines Problem.
Ich zahle als Kunde ein Produkt was ich "ICH" als Neuware haben möchte. Für "MICH" gehört da eben "noch niemand hat daran rumgefingert" dazu.

Was nun Neuwarte im eigentlichen Sinne darstellt ist wieder ne andere Geschichte.



B. zum Thema aus alt mach neu.....
Ich sag nur soviel.. 3 Fimen bei denen ich beschäftigt war machens noch besser.
Kunde bringt Ware und meldet einen Defekt... nach langem hin und her wird die Ware dann zurückgenommen. Ware kommt untern Tisch, es dämmert, es wird dunkel, es ist Feierabend. Ware wird herausgekruschtelt, ware wird markiert (is ja jetzt egal wie), Ware wird nochmals begutachtet und kommt schön sauber wieder in die Verpackung.
Der Feierabend ist nun beschlossen, Ware wird genommen und schön sauber in den Verkauf gelegt.

Sollte diese Ware wieder als Rekla auftauchen wird kontrolliert ob die Ware markiert wurde. Wurde sie das dann heisst das...

A. Arbeit gespart da Ware wirklich defekt
B. Erster Kunde hatte also Recht
C. 2ter Kunde hatte halt die A-Karte und den Weg
D. Ware kann nun als Rekla abgetan werden


!!Es handelt sich dabei um!!

HDDs, CPUs, VGAs, NICs, MBs, RAMs ........

Nur mal so nebenbei *G* :rolleyes:

kenn keine Firma die das nicht so macht...
irgendeiner wirds schon kaufen der
a) mit dem zufrieden ist
b) den mittlerweile zum 5x verkauften TFT mit Pixelfehler NICHT reklamationstechnisch aufn Tresen stellt sondern daheim bleibt