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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : [PLUS] Bitte die Tasche mal hochheben -darph man das?


Unfug
2007-05-16, 13:40:25
Sinn und Zweck dieser Frage der Kassiererin ist mir klar, jedoch frag ich mich, was könnte passieren ,wenn ich sage :nö :-)
Rechtlich gesehen müssten sie es doch so hinnehmen, schliesslich darf man (soweit mir bekannt ist) niemanden einfach durchsuchen. Bzw nur die Polizei darf das.

Für die Leute die nie einkaufen:
An der Kasse sagen die Kassiererinen immer, man solle seine Tasche aus dem Einkaufswagen hochheben. Der Zweck ist natürlich um zu gucken ob man etwas geklaut hat.

Santini
2007-05-16, 13:44:51
Rechtlich können die dir dort nichts,es sei denn du hast geklaut:wink:

twodoublethree
2007-05-16, 13:49:41
Im Mediamarkt bei uns durchsuchens sogar die Rucksäcke=)

Aber ich hab ja nichts zu verbergen!

GBL
2007-05-16, 13:50:23
Sie können die Polizei holen und die durchsucht dann den Rucksack.

evolutionconcept
2007-05-16, 13:50:41
Sinn und Zweck dieser Frage der Kassiererin ist mir klar, jedoch frag ich mich, was könnte passieren ,wenn ich sage :nö :-)
Rechtlich gesehen müssten sie es doch so hinnehmen, schliesslich darf man (soweit mir bekannt ist) niemanden einfach durchsuchen. Bzw nur die Polizei darf das.

Für die Leute die nie einkaufen:
An der Kasse sagen die Kassiererinen immer, man solle seine Tasche aus dem Einkaufswagen hochheben. Der Zweck ist natürlich um zu gucken ob man etwas geklaut hat.


Fragen die die Welt bewegen. :uup:

In dem Falle müsste die Kassiererin wohl selber unter den Wagen krabbeln um zu gucken. :D

evolutionconcept
2007-05-16, 13:51:15
Im Mediamarkt bei uns durchsuchens sogar die Rucksäcke=)

Aber ich hab ja nichts zu verbergen!

Musst du dir aber nicht gefallen lassen.

Kenny1702
2007-05-16, 13:53:01
Sinn und Zweck dieser Frage der Kassiererin ist mir klar, jedoch frag ich mich, was könnte passieren ,wenn ich sage :nö :-)

Mir fallen da 2 Sachen auf Anhieb ein.
1. Kassierer muß aufstehen, einmal um seine Kasse rum und unter deinen Wagen schauen. Dies kostet dich sicherlich mehr Zeit als den Korb hochzuheben.
2. Wenn Leute hinter dir an der Kasse anstehen, werden die wohl nicht sehr erfreut über dein Verhalten sein.

Ajax
2007-05-16, 13:54:00
Musst du dir aber nicht gefallen lassen.

Das ist richtig. Auf der anderen Seite werden eventuell entstehende Kosten. Detektiv/Security/Cams nur auf den Preis geschlagen. Billiger ist somit immer noch die einfache Frage und die ehrliche Antwort. ;)

sei laut
2007-05-16, 13:55:48
Sie können die Polizei holen und die durchsucht dann den Rucksack.
Nein, können sie nicht. Es sei denn, sie erwischt dich dabei, wie du dir Sachen einsteckst oder hat es auf Videoband. Doch einfach so gibts auch für die Polizei keine rechtliche Grundlage. Nur auf begründeten Verdacht.
Edit: Allerdings hab ichs auch noch nie verweigert. Dann hat die Kassiererin wenigstens ein gutes Gewissen. X-D

evolutionconcept
2007-05-16, 13:58:34
Das ist richtig. Auf der anderen Seite werden eventuell entstehende Kosten. Detektiv/Security/Cams nur auf den Preis geschlagen. Billiger ist somit immer noch die einfache Frage und die ehrliche Antwort. ;)

Wie meinst das? Das dann solche Dinge zum Einsatz kommen? Gibt es in jedem Laden der Holding. Und auf den preis werden immer nur die üblichen Verdächtigen geschlagen. ;)

pt3
2007-05-16, 14:22:36
Der Zweck ist natürlich um zu gucken ob man etwas geklaut hat.
Das stimmt so aber nicht ganz. Eigentlich wollen die nur gucken ob du versehentlich was im Korb vergessen hast aufs Band zu legen - kann ja mal passieren, dass dir was unter den Rucksack rutscht. Sprich, wenn sie was finden gilt das imho nicht als Diebstahl.

Unfug
2007-05-16, 14:22:51
Fragen die die Welt bewegen. :uup:

In dem Falle müsste die Kassiererin wohl selber unter den Wagen krabbeln um zu gucken. :D
Sowas ist doch schon wichtig.
Man sieht es ja wie bei twodoublethree. Lässt man eines durchgehen , wird es nur noch schlimmer.
Wobei das jetzt übertrieben wäre, wenn Plus auch noch die Taschen durchsuche würde ;D

TigersClaw
2007-05-16, 14:25:42
Also das Hochheben kostet nicht einmal 5 Sekunden Zeit, wieviel Zeit hat dieser Thread in Anspruch genommen? Ist das so eine Diskussion wert? Spielwiese?

twodoublethree
2007-05-16, 14:26:33
Muss dazu vielleicht aber auch sagen, dass unser Mediamarkt im Eingangsbereich vor den Schranken allerdings auch Schließfächer hat und Schilder einen darauf hinweisen, dass man keine Taschen/Rucksäcke/Helme etc. mit rein nehmen darf.

Wie gesagt, ich finds nicht schlimm, ist ja verständlich.

Santini
2007-05-16, 14:26:57
Im Mediamarkt bei uns durchsuchens sogar die Rucksäcke=)

Aber ich hab ja nichts zu verbergen!

So ein Sch***laden:biggrin:

darph
2007-05-16, 14:29:34
Nein, können sie nicht. Es sei denn, sie erwischt dich dabei, wie du dir Sachen einsteckst oder hat es auf Videoband. Doch einfach so gibts auch für die Polizei keine rechtliche Grundlage. Nur auf begründeten Verdacht.
Edit: Allerdings hab ichs auch noch nie verweigert. Dann hat die Kassiererin wenigstens ein gutes Gewissen. X-D
Geklaut hast du das aber auch erst, wenn du den Laden verläßt. Vorher könntest du ja noch vorhaben, zu zahlen.

Crazy_Chris
2007-05-16, 14:30:34
So ein Sch***laden:biggrin:


Hier im MediaMarkt wird man manchmal von der Security dazu gezwungen seinen Rucksack in einen der Schließfächer zu deponieren. Andernfalls lassen die einen nicht herein. So ein Drecksladen. :mad:

Unfug
2007-05-16, 14:31:46
Also das Hochheben kostet nicht einmal 5 Sekunden Zeit, wieviel Zeit hat dieser Thread in Anspruch genommen? Ist das so eine Diskussion wert? Spielwiese?

Ich finde schon. Da man ja die gesetzlichen Hintergründe geklärt hat und dies in keinster Weise auf eine Spielewiese gehört.
In erster Linie hatte es mich auch nur interessiert, was passiert wenn ich sie nicht hochheben würde.
Ich finde schon, daß solche Fragen geklärt werden sollten, denn wenn es niemand tun würde, würden die Privatfirmen sich sonst noch allerlei (siehe Beispiel MediaMarkt) herausnehmen. Und dann wirst auch Du sicherlich irgendwann mal sagen:NÖ!
Und dank der Bildung im 3dc kannste es auch noch argumentieren.

AcmE
2007-05-16, 14:37:58
Im Mediamarkt bei uns durchsuchens sogar die Rucksäcke=)

Aber ich hab ja nichts zu verbergen!
Das dürfen die nicht.
Bei uns hat mich auch einer mal angesprochen und wollte den Inhalt sehen,
da ich wusste das er das nicht darf hab ich ihn mal kurz testen wollen
und ihm den zuen Rucksack hingehalten.
ABER: "das darf ich nicht, sie müssen mir den Inhalt zeigen"

Guter Mann, weitermachen.
Ist ja deren Job.

Santini
2007-05-16, 14:39:16
Ich finde schon. Da man ja die gesetzlichen Hintergründe geklärt hat und dies in keinster Weise auf eine Spielewiese gehört.
In erster Linie hatte es mich auch nur interessiert, was passiert wenn ich sie nicht hochheben würde.
Ich finde schon, daß solche Fragen geklärt werden sollten, denn wenn es niemand tun würde, würden die Privatfirmen sich sonst noch allerlei (siehe Beispiel MediaMarkt) herausnehmen. Und dann wirst auch Du sicherlich irgendwann mal sagen:NÖ!
Und dank der Bildung im 3dc kannste es auch noch argumentieren.
Das schreit geradezu nach einem Feldversuch.

Ajax
2007-05-16, 14:39:26
Wie meinst das? Das dann solche Dinge zum Einsatz kommen? Gibt es in jedem Laden der Holding. Und auf den preis werden immer nur die üblichen Verdächtigen geschlagen. ;)

Bei MM kann das sein. Ob in Deutschland jeder Supermarkt verkabelt ist, weiß ich defakto nicht. Würde Sinn machen, allerdings hat der PLUS bei mir ums Eck bedignt durch seine Größe (eher Enge), nicht diese Möglichkeit. Von dem her fragen die Verkäuferinnen eben. Weiterhin stehen die ANgebote des Discounters immer in den Werbeblättern. Kann sein, dass hier ein Aufschlag erfolgt, dennoch wird es so einen kleinen Laden sicherlich treffen, wenn hier dauerhaft gewisse Mengen entwendet werden.

Ich sehe für mich allerdings kein Problem, meine Tasche zu zeigen. ;)

Filp
2007-05-16, 14:42:46
Das dürfen die nicht.
Bei uns hat mich auch einer mal angesprochen und wollte den Inhalt sehen,
da ich wusste das er das nicht darf hab ich ihn mal kurz testen wollen
und ihm den zuen Rucksack hingehalten.
ABER: "das darf ich nicht, sie müssen mir den Inhalt zeigen"

Guter Mann, weitermachen.
Ist ja deren Job.
Gegen deinen Willen darf er es nicht, aber wenn du es ihm erlaubst rein zu sehen ist das was anderes. Wenn du es verweigerst darf er dir aber auch den Zutritt verweigern ;)

sei laut
2007-05-16, 14:48:25
Geklaut hast du das aber auch erst, wenn du den Laden verläßt. Vorher könntest du ja noch vorhaben, zu zahlen.
Das ist ja wohl logisch. Wenn aber gesehen wird, du hast was genommen, was nicht auf dem Band gelegt wurde und wo man nicht für bezahlt hat, dann bezweifel ich, dass man noch die Tür passieren kann.

CrazyHorse
2007-05-16, 14:59:13
An einigen Supermärkten steht am Eingang, dass das Mitbringen von Taschen in den Verkaufsraum untersagt ist. Oder es steht irgendwo, dass man mit dem Betreten des Supermarktes deren Hausordnung anerkennt, die irgendwo (oder auch nicht) aushängt.

Selbst wenn es nachher im Alltagsbetrieb nicht so hart umgesetzt wird, dürfte diese Regelung doch ein Taschenanheben legitimieren.

SaTaN
2007-05-16, 15:16:13
Hier im MediaMarkt wird man manchmal von der Security dazu gezwungen seinen Rucksack in einen der Schließfächer zu deponieren. Andernfalls lassen die einen nicht herein. So ein Drecksladen. :mad:

Das "braucht" man sich nicht gefallen lassen: vielleicht hätte der Markt das Recht, das wirklich durchzusetzen, aber einfach nur ernst/entsetzt gucken und (laut) sagen: "Sie wollen mir also unterstellen, dass ich klauen will?" Hat schon mehr als fünfmal (Saturn und Mediamarkt) geklappt... haben mich immer mit Rucksack reingelassen.
Das einzige, wo es nicht funktioniert hat, war in so einem Virgin Megastore in Frankreich, dem Securitymann konnte ich das irgendwie nicht klarmachen... ;)

EureDudeheit
2007-05-16, 15:46:31
Geklaut hast du das aber auch erst, wenn du den Laden verläßt. Vorher könntest du ja noch vorhaben, zu zahlen.


Aber nicht, wenn du schon außerhalb des Kassenbereichs bist, außer vor dem Kassenbereich stehen noch Waren, die man noch kaufen könnte.

Mark
2007-05-16, 15:58:22
Aber nicht, wenn du schon außerhalb des Kassenbereichs bist, außer vor dem Kassenbereich stehen noch Waren, die man noch kaufen könnte.


wie ist das eigentlich im kaufhof? da hat jede etage ihre eigene kasse und an jeder treppe sind diese sicherheitsdinger. darf ich einfach vom unteren stpckwerk ins nächste ohne zu bezahlen? es ist ja das gleiche geschäft und die waren könnte ich sicher oben bezahlen, aber diese sicherheitsdinger würden sofort losgehn wenn ich die treppe zum anderen stock nehmen würde

evolutionconcept
2007-05-16, 16:06:37
Muss dazu vielleicht aber auch sagen, dass unser Mediamarkt im Eingangsbereich vor den Schranken allerdings auch Schließfächer hat und Schilder einen darauf hinweisen, dass man keine Taschen/Rucksäcke/Helme etc. mit rein nehmen darf.

Wie gesagt, ich finds nicht schlimm, ist ja verständlich.

Im normalfall kann man aber trotzdem mit Sack und Pack rein, nur für Waren die dort auch verkauft werden sollte man sich ein Eigentumsbeleg holen.

Hier im MediaMarkt wird man manchmal von der Security dazu gezwungen seinen Rucksack in einen der Schließfächer zu deponieren. Andernfalls lassen die einen nicht herein. So ein Drecksladen. :mad:

Es sind immer noch Privatbesitze, die können rein lassen wen sie wollen und auch rauswerfen. Verstehe, in bestimmten Gegenden ist es wohl an der Tagesordnung das geklaut wird. Und gerade bei MM sind die Geschäftsführer daruf gedrillt ihre Ware wie ihr Eigentum anzusehen und das geben sie dann auch an die Mitarbeiter weiter.

Das dürfen die nicht.
Bei uns hat mich auch einer mal angesprochen und wollte den Inhalt sehen,
da ich wusste das er das nicht darf hab ich ihn mal kurz testen wollen
und ihm den zuen Rucksack hingehalten.
ABER: "das darf ich nicht, sie müssen mir den Inhalt zeigen"

Guter Mann, weitermachen.
Ist ja deren Job.

Nichtmal bei Mitarbeitern dürfen sie das. Da muss man ja auch beim verlassen des Hauses Rucksack vorzeigen, aber sie dürfen eben nicht selbt "Hand anlegen".

evolutionconcept
2007-05-16, 16:08:18
Bei MM kann das sein. Ob in Deutschland jeder Supermarkt verkabelt ist, weiß ich defakto nicht. Würde Sinn machen, allerdings hat der PLUS bei mir ums Eck bedignt durch seine Größe (eher Enge), nicht diese Möglichkeit. Von dem her fragen die Verkäuferinnen eben. Weiterhin stehen die ANgebote des Discounters immer in den Werbeblättern. Kann sein, dass hier ein Aufschlag erfolgt, dennoch wird es so einen kleinen Laden sicherlich treffen, wenn hier dauerhaft gewisse Mengen entwendet werden.

Ich sehe für mich allerdings kein Problem, meine Tasche zu zeigen. ;)


Ich schrieb ja extra in jedem Laden der Holding (Saturn,Media Markt) ;)

EureDudeheit
2007-05-16, 16:50:08
wie ist das eigentlich im kaufhof? da hat jede etage ihre eigene kasse und an jeder treppe sind diese sicherheitsdinger. darf ich einfach vom unteren stpckwerk ins nächste ohne zu bezahlen? es ist ja das gleiche geschäft und die waren könnte ich sicher oben bezahlen, aber diese sicherheitsdinger würden sofort losgehn wenn ich die treppe zum anderen stock nehmen würde


Eigentlich ist es kein Diebstahl, da du immer noch im Machtbereich von Kaufhof bist und die Waren immer noch bezahlen kannst. Kommt aber auch wieder auf den Einzelfall drauf an, wenn du die Sachen in deine Taschen steckst ist es in dem Moment schon ein vollendeter Diebstahl. Trägst du die Sachen offen umher oder im Einkaufskorb ist es keiner.

EvilOlive
2007-05-16, 17:09:17
Im Mediamarkt bei uns durchsuchens sogar die Rucksäcke=)

Aber ich hab ja nichts zu verbergen!

In den Kölner MärchenMarkt kommst du mit Rucksack garnicht erst rein -> Schließfächer. ;)

Das dürfen die nicht.


Natürlich dürfen sie das -> Hausrecht

deekey777
2007-05-16, 17:25:19
Aber nicht, wenn du schon außerhalb des Kassenbereichs bist, außer vor dem Kassenbereich stehen noch Waren, die man noch kaufen könnte.

Darum forden die Verkäuferinen gerade die Leute auf, die Tasche hochzuheben: Ist da unter der Tasche noch Ware und verlässt man den Kassenbereich, dann ist der Diebstahl vollendet, und der Security-Mann wartet schon auf dich.

Geklaut hast du das aber auch erst, wenn du den Laden verläßt. Vorher könntest du ja noch vorhaben, zu zahlen.
Es reicht schon aus, wenn du eine CD in deine Jacke steckst, da musst du dich nicht einmal vom CD-Regal entfernen.
Eigentlich ist es kein Diebstahl, da du immer noch im Machtbereich von Kaufhof bist und die Waren immer noch bezahlen kannst. Kommt aber auch wieder auf den Einzelfall drauf an, wenn du die Sachen in deine Taschen steckst ist es in dem Moment schon ein vollendeter Diebstahl. Trägst du die Sachen offen umher oder im Einkaufskorb ist es keiner.
Und ein Diebstahl muss beendet sein, bis dahin kann man davon zurücktreten, wenn mich nicht alles täuscht (ich weiß, dass man grundsätzlich nur vor der Vollendung zurücktreten kann). Oder ging's da um die Teilnahme, die bis zur Beendigung möglich ist? :|

Mark
2007-05-16, 17:35:57
Eigentlich ist es kein Diebstahl, da du immer noch im Machtbereich von Kaufhof bist und die Waren immer noch bezahlen kannst. Kommt aber auch wieder auf den Einzelfall drauf an, wenn du die Sachen in deine Taschen steckst ist es in dem Moment schon ein vollendeter Diebstahl. Trägst du die Sachen offen umher oder im Einkaufskorb ist es keiner.

einmal ist mir das passiert, da kam dann die verkäuferin und meinte ich sollte die waren bitte in dem stockwerk bezahlen wo sie auch sind. allerdings find ich das etwas schwachsinnig

mofhou
2007-05-16, 17:44:05
Im Kaufland kann man sich so nette "bezahlt" Aufkleber holen um Waren mit reinzunehmen.

MarcWessels
2007-05-16, 17:52:44
An einigen Supermärkten steht am Eingang, dass das Mitbringen von Taschen in den Verkaufsraum untersagt ist.Was ich lächerlich finde, oder denken die, dass jeder Kunde ein Auto hat, in dem er die Einkäufer aus einem anderen Supermarkt lassen könnte?

Urion
2007-05-16, 17:55:03
Sie können die Polizei holen und die durchsucht dann den Rucksack.

Können sie und ich gehe solange Heim, MIT meinem Rucksack.
Sollen sie mich dann festhalten gibts ne Anzeige.
Wenn du also "Nö" sagst muss sie damit leben und dich gehen lassen,
festgehalten wirst du nur wenn sie sich gaaaanz sicher sind das du was geklaut hast.

Rucksack anheben oder aufmachen is aber praktischer und erspart Diskussionen...

EureDudeheit
2007-05-16, 18:01:50
Darum forden die Verkäuferinen gerade die Leute auf, die Tasche hochzuheben: Ist da unter der Tasche noch Ware und verlässt man den Kassenbereich, dann ist der Diebstahl vollendet, und der Security-Mann wartet schon auf dich.


Es reicht schon aus, wenn du eine CD in deine Jacke steckst, da musst du dich nicht einmal vom CD-Regal entfernen.

Und ein Diebstahl muss beendet sein, bis dahin kann man davon zurücktreten, wenn mich nicht alles täuscht (ich weiß, dass man grundsätzlich nur vor der Vollendung zurücktreten kann). Oder ging's da um die Teilnahme, die bis zur Beendigung möglich ist? :|


Mir gings hier weder um Rücktritt noch Täterschaft und Teilnahme. Ich wollte nur sagen, daß der Diebstahl beim Einstecken vollendet wäre, aber noch nicht beendet, was er halt frühestens beim Austreten aus dem Geschäft wäre. Zu deinem ersten Punkt, es gibt auch Supermärkte ohne Einlaßschranke oder Kreuz, wo du ohne durch die Kassen gehen zu müssen vor die Kassen kommst, hoffe du verstehst wie ich das meine, darauf war mein Punkt bezogen, ansonsten ist das richtig was du geschrieben hast.

deekey777
2007-05-16, 19:04:39
Mir gings hier weder um Rücktritt noch Täterschaft und Teilnahme. Ich wollte nur sagen, daß der Diebstahl beim Einstecken vollendet wäre, aber noch nicht beendet, was er halt frühestens beim Austreten aus dem Geschäft wäre. Zu deinem ersten Punkt, es gibt auch Supermärkte ohne Einlaßschranke oder Kreuz, wo du ohne durch die Kassen gehen zu müssen vor die Kassen kommst, hoffe du verstehst wie ich das meine, darauf war mein Punkt bezogen, ansonsten ist das richtig was du geschrieben hast.
Das stimmt nicht ganz, was ich erzählt habe: Der Diebstahl ist schon beendet, wenn die Sache am Körper ist (in der "Intimsphäre"). Er ist somit beendet, wenn man den Kassenbereich verlässt. Es kommt ja auf die Tathandlung an und nicht auf den Erfolg (§ 8 StGB). Egal. :smile:


Die Teilnahme am Diebstahl ist aber bis zur Beendigung möglich.

EureDudeheit
2007-05-16, 19:16:17
Das stimmt nicht ganz, was ich erzählt habe: Der Diebstahl ist schon beendet, wenn die Sache am Körper ist (in der "Intimsphäre"). Er ist somit beendet, wenn man den Kassenbereich verlässt. Es kommt ja auf die Tathandlung an und nicht auf den Erfolg (§ 8 StGB). Egal. :smile:


Die Teilnahme am Diebstahl ist aber bis zur Beendigung möglich.

Öhm man hat doch noch garkeinen gefestigten gesicherten Gewahrsam, wenn man sich etwas in die Tasche steckt. Ich bin ja immer noch im fremden Herrschaftsbereich des Bestohlenen, wenn ich mir etwas im Supermarkt einstecke. Selbst wenn ich die den Kassenbereich verlasse und mich noch im Supermarkt befinde, ist die Beute in der Regel noch garnicht gesichert. Der Detektiv kann mich immer noch schnappen. Somit läge keine Beendigung vor.

Dr. Frust
2007-05-16, 20:01:54
WAs hier alles erzählt wird...

- Tasche hochheben: Darf verlangt werden, kein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.
- Tasche aufmachen: Darf nicht verlangt werden, selbst die Polizei darf es nur, wenn ein begründeter Diebstahlverdacht vorliegt.
- Mitnahme eigener Taschen verbieten: Erlaubt.
- Öffnen mitgebrachter Taschen verlangen, weil Mitnahme eigentlich verboten: Nicht erlaubt, siehe Punkt 2.

Tschö.

Dr. Frust
2007-05-16, 20:03:42
Öhm man hat doch noch garkeinen gefestigten gesicherten Gewahrsam, wenn man sich etwas in die Tasche steckt. Ich bin ja immer noch im fremden Herrschaftsbereich des Bestohlenen, wenn ich mir etwas im Supermarkt einstecke. Selbst wenn ich die den Kassenbereich verlasse und mich noch im Supermarkt befinde, ist die Beute in der Regel noch garnicht gesichert. Der Detektiv kann mich immer noch schnappen. Somit läge keine Beendigung vor.
Ein Diebstahlversuch ist dann beendet, wenn Du den Gegenstand in Deine eigene Tasche steckst, weil Du den Artikel dann aus dem Handhabebereich des Supermarktes beförderst.

EureDudeheit
2007-05-16, 20:48:20
Ein Diebstahlversuch ist dann beendet, wenn Du den Gegenstand in Deine eigene Tasche steckst, weil Du den Artikel dann aus dem Handhabebereich des Supermarktes beförderst.


Hab ich hier irgendetwas von unbeendeten oder beendeten Versuch geschrieben?

Butter
2007-05-16, 20:49:51
Man solche Fragen stellt doch normalerweise immer Klumy...komisch...


Und wenn einem die Supermarktmethoden nicht passen, kann man ja immer noch Selbstversorger werden...:wink:

Dr. Frust
2007-05-16, 20:51:05
Hab ich hier irgendetwas von unbeendeten oder beendeten Versuch geschrieben?Äh... ja?!
Somit läge keine Beendigung vor.

EureDudeheit
2007-05-16, 21:11:53
Äh... ja?!


Wo? Was hat das was ich geschrieben hab mit einem Versuch zu tun? Ich hab geschrieben wann ein Diebstahl vollendet und beendet ist und nicht wann ein beendeter/unbeendeter Versuch vorliegt.

Dr. Frust
2007-05-16, 21:19:08
Wo? Was hat das was ich geschrieben hab mit einem Versuch zu tun? Ich hab geschrieben wann ein Diebstahl vollendet und beendet ist und nicht wann ein beendeter/unbeendeter Versuch vorliegt.
Ups :D Got it.

evolutionconcept
2007-05-16, 21:39:12
Wo? Was hat das was ich geschrieben hab mit einem Versuch zu tun? Ich hab geschrieben wann ein Diebstahl vollendet und beendet ist und nicht wann ein beendeter/unbeendeter Versuch vorliegt.


Ist das nicht eigentlich auch Wurst? Mir sagte mal ein Polizist. Diebtahl ist es erst wenn man hinter den Kassen ist. Vorher kannst nicht drangekriegt werden.

Dr. Frust
2007-05-16, 21:42:36
Ist das nicht eigentlich auch Wurst? Mir sagte mal ein Polizist. Diebtahl ist es erst wenn man hinter den Kassen ist. Vorher kannst nicht drangekriegt werden.
Dann hat sich der Polizist geirrt.

evolutionconcept
2007-05-16, 22:08:43
Dann hat sich der Polizist geirrt.


Kann ich mir nicht vorstellen. Aber wissen tu ich es natürlich nicht.

edit: Die meisten Ladendetektive warten deswegen ja auch bis du am Ausgang bist.

Tomi
2007-05-17, 09:26:17
Einerseits lachen viele über die scheinbar dumme Frage, andererseits regen sich dieselben Leute dann über den Überwachungsstaat in anderen Threads auf und merken dabei garnicht, dass sie den Unternehmen aber auch dem Staat gegenüber täglich unbewußt die Hosen runterlassen.

Nur als Beispiel...es besteht bspw. keine Pflicht, den Personalausweis mitzuführen. Wird der bei einer Kontrolle verlangt, macht man sich nicht strafbar, wenn man ihn direkt nicht vorweisen kann. Es reicht, ihn z.B. von daheim zu holen und vorzuweisen. Denke mal viele die hier lachen, würden locker 20 Euro Strafe auf der Stelle dafür abdrücken, weil sie ihre Rechte nicht kennen und alles abnicken.

teh j0ix :>
2007-05-17, 10:10:18
Dann hat sich der Polizist geirrt.

Naja nur wenn sie dir nachweisen können, dass du mit der Absicht die Ware zu stehlen/unterschlagen sie eingesteckt hast. Da man das aber meist nicht kann (man hätte ja vll auch nur die Ware transportieren wollen o.ä. ) warten die Ladendetektive dann meist bis die Leute wirklich ohne zu bezahlen hinter der Kasse sind, weil sie es dann nicht mehr abstreiten können.

Prinzipiell stimmt es allerdings. Wenn man Sachen einsteckt kann man schon ne Anzeige bekomme da
1. Man die Sache aus dem Herrschaftsbereich des Eigentümers nimmt
2. Der Versuch strafbar ist.

In einem Supermarkt wird das ganze in der Form sicherlich nicht so angewandt sondern vermutlich meist nur in kleineren Läden.

€ hab grad noch nen kleinen Artikel zum Thema (http://help.orf.at/?story=6202) gefunden

RMC
2007-05-17, 10:18:55
Naja nur wenn sie dir nachweisen können, dass du mit der Absicht die Ware zu stehlen/unterschlagen sie eingesteckt hast. Da man das aber meist nicht kann (man hätte ja vll auch nur die Ware transportieren wollen o.ä. ) warten die Ladendetektive dann meist bis die Leute wirklich ohne zu bezahlen hinter der Kasse sind, weil sie es dann nicht mehr abstreiten können.


So ist es. Du kannst ja auch mal was einstecken in die Jackentasche, weil du grad eine freie Hand brauchst...o.Ä. Also können sie dir überhaupt nichts nachweisen im Geschäft selbst. Solang du es bezahlst nachher, ist ja alles ok. Falls du es aber nicht bezahlt hast (sprich, an der Kasse vorbei bist), gilt es als Diebstahl, vollkommen egal ob es auch nicht deine Absicht war und du es nur vergessen hast.

Urion
2007-05-17, 13:56:47
WAs hier alles erzählt wird...

- Tasche hochheben: Darf verlangt werden, kein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.
- Tasche aufmachen: Darf nicht verlangt werden, selbst die Polizei darf es nur, wenn ein begründeter Diebstahlverdacht vorliegt.
- Mitnahme eigener Taschen verbieten: Erlaubt.
- Öffnen mitgebrachter Taschen verlangen, weil Mitnahme eigentlich verboten: Nicht erlaubt, siehe Punkt 2.

Tschö.


Verlangt werden darf alles aber machen muss man garnichts.

Sie dürfen dich ja nur festhalten wenn du einen Straftat begangen hast.
Wenn sie einen festhalten weil man die Tasche nicht anhebt und dann von der Polizei nichts gefunden wird gibts ne Anzeige wegen Freiheitsberaubung.

Kein Detektiv wird jemals einen mutmaßlichen Dieb stellen wenn er sich nicht 100% sicher ist, das macht er sonst nur zwei mal und fliegt dann.

Dr. Frust
2007-05-17, 14:36:30
Verlangt werden darf alles aber machen muss man garnichts.
Nein, um etwas bitte und etwas verlangen sind zwei verschiedene Dinge.

Urion
2007-05-18, 18:37:55
Nein, um etwas bitte und etwas verlangen sind zwei verschiedene Dinge.

Korinthenkacker:D

Hast aber fast Recht, wie man verlangen halt auslegt.

_DrillSarge]I[
2007-05-18, 20:14:05
Nur als Beispiel...es besteht bspw. keine Pflicht, den Personalausweis mitzuführen. Wird der bei einer Kontrolle verlangt, macht man sich nicht strafbar, wenn man ihn direkt nicht vorweisen kann. Es reicht, ihn z.B. von daheim zu holen und vorzuweisen. Denke mal viele die hier lachen, würden locker 20 Euro Strafe auf der Stelle dafür abdrücken, weil sie ihre Rechte nicht kennen und alles abnicken.

Der Herr Polizist kann dich aber zur Feststellung deiner Identität mit auf die Wache nehmen und wenn er einen schlechten Tag hatte bzw. man nicht sehr nett zu ihm war ist er berechtigt dich 24h auf der Wache festzuhalten.