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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Xbox 360 - Hat Microsoft den Arsch auf, ich bin gebannt?! Need help.


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geforce
2007-05-22, 18:38:35
Welcher Vertrag(sbruch)?


Glaubst du auch an das, was du da schreibst? Du kannst dich noch so sehr auf den Kopf stellen, Microsoft ist im Recht und du nicht. Ende. Aus. Du hast auf ganz schmerzhafte Weise erfahren wie Verträge zustande kommen und wieder beendet werden.

MfG Richard

LovesuckZ
2007-05-22, 18:41:22
MS darf einem Deutschen User nicht dieselben Dinge zugänglich machen wie einem Amerikaner, da MS für machen Dinge eben nur Länderübergreifende Rechte hat.

Ach, sie lassen ihre Konsolen auch in China fertigen, statt im teuren Amerika. Globalisierung sollte jedem Mensch zu gute kommen. Ansonsten sehe ich auch nicht das Problem, da der deutsche User für den Content bezahlt.

Ich verstehe gar nicht, was dieser Zirkus soll. Hätte Dunkeltier korrekt gehandelt, wäre alles in Butter. Sich jetzt bei MS darüber aufzuregen, dass man selbst Mist gebaut hat, ist lächerlich.

Hat er doch. Er hat für das Onlinespielen bezahlt. Mehr ist von ihm nicht erfordert - siehe Verpackung.

Dunkeltier
2007-05-22, 18:42:18
Glaubst du auch an das, was du da schreibst? Du kannst dich noch so sehr auf den Kopf stellen, Microsoft ist im Recht und du nicht. Ende. Aus. Du hast auf ganz schmerzhafte Weise erfahren wie Verträge zustande kommen und wieder beendet werden.

MfG Richard

Indem man nachträglich Vertragbedingungen ändern darf (was dick und fett auf der Verpackung steht und voll gegen die Deutsche Rechtssprechung geht)? Und zum tausendsten male: Welcher Vertrag? Der Verweis auf die Nutzungsbedingungen auf einer Internetseite? Auch ungültig! Etwas vollständigere EULAs, welche ich erst nach dem Kauf der Konsole INKLUSIVE Xbox Live (Multiplayer-Spiele/ Chatten/ Zusatz-Content/ Demos/ etc.) zu Gesicht bekomme? UNGÜLTIG VERDAMMT NOCHMAL!

Deathcrush
2007-05-22, 18:44:02
Etwas anderes gilt hingegen für Software, die der Nutzer nicht dadurch erhalten hat, dass er sie auf einem Datenträger erworben hat, wenn also bspw. ein Programm aus dem Internet heruntergeladen wurde. Da hier ein Benutzungsrecht nicht aus dem Eigentum am Datenträger herrühren kann, benötigt der Nutzer tatsächlich einen Lizenzvertrag, um die Software nutzen zu können. Solche EULAs sind daher prinzipiell bindend. Einzelne Klauseln des EULAs können aber immer noch als unzulässige AGB unwirksam sein.


Wa XBox Live auf der Platte, NEIN. Er erwirbt das Programm über das Internet. Also ist der Vertrag, den er vorher eingeht, rechtens. Und auf der Verpackung steht. Ready 4 XBox Live. (komplett vorbereitet für ....) Ohne internet gibs auch kein XBox Live.

Iceman346
2007-05-22, 18:46:57
Ach, sie lassen ihre Konsolen auch in China fertigen, statt im teuren Amerika. Globalisierung sollte jedem Mensch zu gute kommen. Ansonsten sehe ich auch nicht das Problem, da der deutsche User für den Content bezahlt.

Diese Problematik ist aber nicht auf dem Mist von Microsoft gewachsen sondern ist ein allgemeines Problem sämtlicher Industrie. Siehe den Verbot von Sony PS3s aus Japan zu importieren und die damals geschehenen Klagen die ja sogar einen Importhändler zerstört haben.

Dunkeltier
2007-05-22, 18:47:13
Etwas anderes gilt hingegen für Software, die der Nutzer nicht dadurch erhalten hat, dass er sie auf einem Datenträger erworben hat, wenn also bspw. ein Programm aus dem Internet heruntergeladen wurde. Da hier ein Benutzungsrecht nicht aus dem Eigentum am Datenträger herrühren kann, benötigt der Nutzer tatsächlich einen Lizenzvertrag, um die Software nutzen zu können. Solche EULAs sind daher prinzipiell bindend. Einzelne Klauseln des EULAs können aber immer noch als unzulässige AGB unwirksam sein.


Wa XBox Live auf der Platte, NEIN. Er erwirbt das Programm über das Internet. Also ist der Vertrag, den er vorher eingeht, rechtens. Und auf der Verpackung steht. Ready 4 XBox Live.

Bitte? Klar ist das "auf der Platte". Über den Xbox Live Marktplatz gelange ich auch als kostenloses Silbermitglied an meine Demos, und die Funktion der Freundesliste und der ganze andere Scheiß ist ja schließlich auch schon in der Firmware drin. Und nicht im Spiel.

LovesuckZ
2007-05-22, 18:48:31
Wa XBox Live auf der Platte, NEIN. Er erwirbt das Programm über das Internet. Also ist der Vertrag, den er vorher eingeht, rechtens. Und auf der Verpackung steht. Ready 4 XBox Live. (komplett vorbereitet für ....) Ohne internet gibs auch kein XBox Live.

Wenn die Konsole "ready 4 Xbox live" sei, warum würde sich "Xbox live" nochmal aus dem Internet herunterladen?
Mit dem Internet steht auf der Verpackung und wäre kein Reklamationsgrund. Steht dort auch, dass die Daten der Wahrheit entsprechen müssen?

Deathcrush
2007-05-22, 18:50:29
Das die Daten der Wahrheit entsprechen müssen steht DICK UDN FETT wenn man sich ein Account erstellt.

Dunkeltier
2007-05-22, 18:51:41
Etwas anderes gilt hingegen für Software, die der Nutzer nicht dadurch erhalten hat, dass er sie auf einem Datenträger erworben hat, wenn also bspw. ein Programm aus dem Internet heruntergeladen wurde. Da hier ein Benutzungsrecht nicht aus dem Eigentum am Datenträger herrühren kann, benötigt der Nutzer tatsächlich einen Lizenzvertrag, um die Software nutzen zu können. Solche EULAs sind daher prinzipiell bindend. Einzelne Klauseln des EULAs können aber immer noch als unzulässige AGB unwirksam sein.


Wa XBox Live auf der Platte, NEIN. Er erwirbt das Programm über das Internet. Also ist der Vertrag, den er vorher eingeht, rechtens. Und auf der Verpackung steht. Ready 4 XBox Live. (komplett vorbereitet für ....) Ohne internet gibs auch kein XBox Live.


Und wie "inklusive" das ist, steht auch auf der Rückseite:
http://imgnow.de/uploads/555d32png.png

Natürlich ohne ein Wort der Einschränkungen.

Das die Daten der Wahrheit entsprechen müssen steht DICK UDN FETT wenn man sich ein Account erstellt.


*gähn*

Die können da soviel schreiben wie sie wollen, es hat keine rechtliche Relevanz.

reunion
2007-05-22, 18:52:14
Ach, sie lassen ihre Konsolen auch in China fertigen, statt im teuren Amerika. Globalisierung sollte jedem Mensch zu gute kommen.


Genial, jetzt kommt die moralische Schiene.


Ansonsten sehe ich auch nicht das Problem, da der deutsche User für den Content bezahlt.


Nein, hat er nicht.


Hat er doch. Er hat für das Onlinespielen bezahlt. Mehr ist von ihm nicht erfordert - siehe Verpackung.

Er darf mit seinen korrekten Daten auch online spiele - nach wie vor.

LovesuckZ
2007-05-22, 18:53:21
Das die Daten der Wahrheit entsprechen müssen steht DICK UDN FETT wenn man sich ein Account erstellt.

Die leider nicht gültig sind, da sie erst nach dem Kauf einsehbar sind.
EULAs vor der Installation von Spielen sind auch nichtig, da sie erst nachdem Kauf sichtbar sind. Das ist nämlich genau der gleiche Sachverhalt.
Fändest du es also gut, wenn du dir ein Spiel kaufst, dass dich nur maximal 24 Stunden spielen lässt, wenn auf der Verpackung nichts darüber steht (nur 24h spielbar)?

Dunkeltier
2007-05-22, 18:53:54
(...)


Nein, hat er nicht.


(...)

Fiese Unterstellung. Ich habe bisher immer sowohl für den Zugang, wie auch für den Extra-Conent bezahlt. Sprich, du lügst wie gedruckt.

geforce
2007-05-22, 18:54:32
1. Indem man nachträglich Vertragbedingungen ändern darf (was dick und fett auf der Verpackung steht und voll gegen die Deutsche Rechtssprechung geht)?

2. Und zum tausendsten male: Welcher Vertrag?

3. Der Verweis auf die Nutzungsbedingungen auf einer Internetseite? Auch ungültig!

4. Etwas vollständigere EULAs, welche ich erst nach dem Kauf der Konsole INKLUSIVE Xbox Live (Multiplayer-Spiele/ Chatten/ Zusatz-Content/ Demos/ etc.) zu Gesicht bekomme? UNGÜLTIG VERDAMMT NOCHMAL!


1. Ergänzungen. Mal davon abgesehen kann da noch soviel auf die Verpackung gedruckt sein. Im Moment des Kaufs schließt du einen Kaufvertrag ab und stimmst damit nicht irgendeinem EULA zu. Du kannst nach dem Kauf soviel offline spielen wie du möchtest, in dem Moment wo du allerdings XBL nutzen willst, wird dazu auch ein neues EULA fällig. In dem ist dann vermerkt das du korrekte Daten angeben musst. Das hast du nicht getan, damit gegen die XBL-EULA verstoßen und wurdest gesperrt.

2. Siehe 1. Das Verträge nur mit Unterschrift gültig sind... sorry, Jura-Schnellkurs im Fernsehen? Manchmal kann sogar Schweigen reichen zur Vertragsbestätigung. Solange dich dein Vertragspartner darüber aufgeklärt hat.

3. Warum sollte das ungültig sein? Sollen Sie den Mist mit abdrucken? Mal davon abgesehen bin ich mir ziemlich sicher das du bei deinen X-BOX-Unterlagen auch eine EULA finden wirst. Ich schau zur Sicherheit nochmal in meiner OVP.

4. Die EULAs, die du nach dem Kauf zu Gesicht bekommen hast, beziehen sich auf die Nutzung von XBL. Das sind zwei unterschiedliche Sachen, nicht vergessen!

MfG Richard

LovesuckZ
2007-05-22, 18:57:33
4. Die EULAs, die du nach dem Kauf zu Gesicht bekommen hast, beziehen sich auf die Nutzung von XBL. Das sind zwei unterschiedliche Sachen, nicht vergessen!
MfG Richard

Sind das auch nicht die EULAs vor der Installation von Spielen?
Im Grunde könnte jeder Hersteller das Spiel nach gutdünken einschränken und müsste den Käufer vor dem Kauf darauf nichtmal hinweißen.
AGBs beziehen sich ja nur auf den Kauf beim Händler für das Produkt, aber nicht auf die Nutzung.

Grestorn
2007-05-22, 18:58:13
Ist doch ganz einfach.

Red mit einem Anwalt oder dem Verbraucherschutz. Wenn Du tatsächlich einen findest, der Deinen Standpunkt öffentlich vertreten will, dann kannst Du zurückkommen.

Bis dahin bringt diese Diskussion nichts, da Du alle Gegenargumente schlicht gar nicht wahrnimmst.

Dunkeltier
2007-05-22, 19:00:01
1. Ergänzungen. Mal davon abgesehen kann da noch soviel auf die Verpackung gedruckt sein. Im Moment des Kaufs schließt du einen Kaufvertrag ab und stimmst damit nicht irgendeinem EULA zu. Du kannst nach dem Kauf soviel offline spielen wie du möchtest, in dem Moment wo du allerdings XBL nutzen willst, wird dazu auch ein neues EULA fällig. In dem ist dann vermerkt das du korrekte Daten angeben musst. Das hast du nicht getan, damit gegen die XBL-EULA verstoßen und wurdest gesperrt.

Xbox Live war bereits beim Kauf inklusive (wie du es auch an dem letzten Foto erkennen kannst - oder meinetwegen das des Inhalts). Dermaßen einschneidene, nachträgliche Vertragsänderungen sind nicht statthaft (besonders das sie nicht einmal der Zustimmung des Kunden bedürfen). BTW, auch Ergänzungen nicht. Dann wurde die Xbox unter falschen Voraussetzungen im guten Glauben gekauft. Man kann nicht auf die Verpackung das eine schreiben, und dann direkt bei der Inbetriebnahme (!) was anderes fordern.


2. Siehe 1. Das Verträge nur mit Unterschrift gültig sind... sorry, Jura-Schnellkurs im Fernsehen? Manchmal kann sogar Schweigen reichen zur Vertragsbestätigung. Solange dich dein Vertragspartner darüber aufgeklärt hat.

Ich meine bezüglich bisheriger, "normaler Verträge" aus dieser Branche.


3. Warum sollte das ungültig sein? Sollen Sie den Mist mit abdrucken? Mal davon abgesehen bin ich mir ziemlich sicher das du bei deinen X-BOX-Unterlagen auch eine EULA finden wirst. Ich schau zur Sicherheit nochmal in meiner OVP.

Mach das, da liegt nur nochmal der Flyer mit denselben Shit bei. Klar gehört das abgedruckt, oder wie beim Handyvertrag oder sonstwie ordentlich einsehbar und ausgehändigt.


4. Die EULAs, die du nach dem Kauf zu Gesicht bekommen hast, beziehen sich auf die Nutzung von XBL. Das sind zwei unterschiedliche Sachen, nicht vergessen!

MfG Richard

Nö. Ich habe die Box mit Live gekauft. Steht auf der Seite, hinten, vorne und überall drauf.

geforce
2007-05-22, 19:00:36
Sind das auch nicht die EULAs vor der Installation von Spielen?
Im Grunde könnte jeder Hersteller das Spiel nach gutdünken einschränken und müsste den Käufer vor dem Kauf darauf nichtmal hinweißen.
AGBs beziehen sich ja nur auf den Kauf beim Händler für das Produkt, aber nicht auf die Nutzung.


Ja, im Prinzip sind die Alle sehr ähnlich.

Und weder Hersteller noch Verkäufer müssen den Käufer im Moment des Kaufs darauf hinweisen. Erst bei der Installation wird man gefragt ob man dem EULA zustimmt. Wenn nicht kommt auch kein Vertrag zustande, kann die Software nehmen und wieder umtauschen, eben weil man dem EULA nicht zustimmt.

MfG Richard

Grestorn
2007-05-22, 19:02:34
Nö. Ich habe die Box mit Live gekauft. Steht auf der Seite, hinten, vorne und überall drauf.

Und keiner hindert Dich daran Live weiterhin zu nutzen. Etwas, was Du seitenlang immer wieder ignorierst.

LovesuckZ
2007-05-22, 19:03:14
Erst bei der Installation wird man gefragt ob man dem EULA zustimmt. Wenn nicht kommt auch kein Vertrag zustande, kann die Software nehmen und wieder umtauschen, eben weil man dem EULA nicht zustimmt.
MfG Richard

Wenn der Händler nicht auf die EULA hinweisen muss, wieso sollte er die Verpackung und CD zurücknehmen? Immerhin schließe ich ja nur den Vertrag über die Verpackung und der CD ab, die ich erhalte. Damit erfüllt der Händler seinen und ich durch die Bezahlung meinen Teil.

Dunkeltier
2007-05-22, 19:04:13
Ja, im Prinzip sind die Alle sehr ähnlich.

Und weder Hersteller noch Verkäufer müssen den Käufer im Moment des Kaufs darauf hinweisen. Erst bei der Installation wird man gefragt ob man dem EULA zustimmt. Wenn nicht kommt auch kein Vertrag zustande, kann die Software nehmen und wieder umtauschen, eben weil man dem EULA nicht zustimmt.

MfG Richard


*Prust* Ja klar, versuche mal Software umzutauschen. Geöffnete Software ist beinahe überall vom Umtausch ausgeschlossen. ;D :tongue:

Wenn der Händler nicht auf die EULA hinweisen muss, wieso sollte er die Verpackung und CD zurücknehmen? Immerhin schließe ich ja nur den Vertrag über die Verpackung und der CD ab, die ich erhalte. Damit erfüllt der Händler seinen und ich durch die Bezahlung meinen Teil.

Richtig. Man hat die Software gekauft. Punkt. Die Eula ist nichtig.

geforce
2007-05-22, 19:04:23
1. Xbox Live war bereits beim Kauf inklusive (wie du es auch an dem letzten Foto erkennen kannst - oder meinetwegen das des Inhalts). Nachträgliche Vertragsänderungen sind nicht statthaft.

2. Ich meine bezüglich bisheriger, "normaler Verträge" aus dieser Branche.

3. Mach das, da liegt nur nochmal der Flyer mit denselben Shit bei. Klar gehört das abgedruckt, oder wie beim Handyvertrag oder sonstwie ordentlich einsehbar und ausgehändigt.

4. Nö. Ich habe die Box mit Live gekauft. Steht auf der Seite, hinten, vorne und überall drauf.


1. Du hast die X-BOX mit der Möglichkeit, XBL zu nutzen, gekauft. Und dazu gabs noch 3 Monate XBL-Gold gratis. Wenn du das nicht verstehst hast du echt ein sehr großes Defizit an Rechtsverständnis und solltest dich in der Richtung mal schlau machen.

Und woher du nun wieder hast das nachträgliche Vertragsänderungen nicht standhaft sind, ist mir schleierhaft. Noch nie eine Vertragsergänzung unterschrieben? Da reicht auch ein Klick auf "Weiter" -- ganz einfach.

2. EULAs sind im Prinzip auch ganz normale Verträge, ja.

3. Was gehört da abgedruckt? EULAs für die Nutzung der Konsole? Hä!? Siehe 1.

4. Siehe 1.

MfG Richard

Dunkeltier
2007-05-22, 19:08:46
1. Du hast die X-BOX mit der Möglichkeit, XBL zu nutzen, gekauft.

So, wo steht bitteschön auf der Verpackung, das in Deutschland dieser Dienst nur eingeschränkt (bezüglich von Demos und Multiplayerspielen) nutzbar ist? Oder wie in meinen Fall auch überhaupt gar nicht? Bitte einfach nur diese Frage beantworten, und nicht auf ungültige EULAs oder die Nutzungsbedingungen auf der Homepage verweisen.

Die Vertragsgrundlagen müssen mir beim Kauf vorliegen, und nicht erst danach.


Und dazu gabs noch 3 Monate XBL-Gold gratis. Wenn du das nicht verstehst hast du echt ein sehr großes Defizit an Rechtsverständnis und solltest dich in der Richtung mal schlau machen.

Wo gibts was gratis, wenns mir der komplette Zugang mit meinen Account doch verwehrt wird?


Und woher du nun wieder hast das nachträgliche Vertragsänderungen nicht standhaft sind, ist mir schleierhaft. Noch nie eine Vertragsergänzung unterschrieben? Da reicht auch ein Klick auf "Weiter" -- ganz einfach

*langweil* Wie oft soll ich das noch durchkauen?


2. EULAs sind im Prinzip auch ganz normale Verträge, ja.

In Deutschland nicht gültig, da man bereits an der Kasse den Vertrag abgeschlossen und Eigentum an der Software(-lizenz) erworben hat.


3. Was gehört da abgedruckt? Siehe 1.

4. Siehe 1.

MfG Richard

reunion
2007-05-22, 19:09:17
Fiese Unterstellung. Ich habe bisher immer sowohl für den Zugang, wie auch für den Extra-Conent bezahlt. Sprich, du lügst wie gedruckt.

Nein, du bist nicht in der Lage Zusammenhänge richtig zu lesen und zu verstehen. Du hast für Xbox-Live bezahlt, mehr nicht. Welche Spiele, Filme, Gimmicks, etc. du dafür konkret angeboten bekommst, bleibt alleine im ermessen des Betreibers, sofern Dinge nicht im Vertrag explizit versprochen werden. MS darf und muss sich manchmal sogar das recht vorbehalten, gewisse Dinge nicht jedem zugänglich zu machen. Sei es auch Gründen regionale Gesetzmäßigkeiten, oder aus Gründen von Lizenzbestimmungen oder ähnlichem.

Diese ganze Diskussion ist überflüssig. Das ist, als ob du der Polizei die Schuld gibst, dass sie dir wegen zu hoher Geschwindigkeit eine Strafzettel verpasst hat. Du ignorierst sämtlich Gegenargumente, stellst dich blöd, und reitest auf haltlosen Ansichten herum, die dir gerade ins Konzept passen.

reunion
2007-05-22, 19:11:11
So, wo steht bitteschön auf der Verpackung, das in Deutschland dieser Dienst nur eingeschränkt (bezüglich von Demos und Multiplayerspielen) nutzbar ist? Oder wie in meinen Fall auch überhaupt gar nicht?



Wo gibts was gratis, wenns mir der komplette Zugang mit meinen Account doch verwehrt wird?



*langweil* Wie oft soll ich das noch durchkauen?



In Deutschland nicht gültig, da man bereits an der Kasse den Vertrag abgeschlossen und Eigentum an der Software(-lizenz) erworben hat.


Verklage MS doch einfach, wenn du dir eh so sicher bist, dass du im Recht bist. Müsste doch kein Problem sein diesen Prozess mit links zu gewinnen, um so deine Ansichten durchzusetzen, oder? :)

Aber höchstwahrscheinlich wirst du schon daran scheitern, eine Anwalt zu finden, der deine Ansichten überhaupt vor Gericht vertritt.

micki
2007-05-22, 19:12:11
Nein, du bist nicht in der Lage Zusammenhänge richtig zu lesen und zu verstehen. Du hast für Xbox-Live bezahlt, mehr nicht. Welche Spiele, Filme, Gimmicks, etc. du dafür konkret angeboten bekommst, bleibt alleine im ermessen des Betreibers, sofern Dinge nicht im Vertrag explizit versprochen werden. MS darf und muss sich manchmal sogar das recht vorbehalten, gewisse Dinge nicht jedem zugänglich zu machen. Sei es auch Gründen regionale Gesetzmäßigkeiten, oder aus Gründen von Lizenzbestimmungen oder ähnlichem.das steht nicht auf der packung, er hat es im guten glauben gekauft dass er nach dem vertragsabschluss dem silber bzw goldaccount entsprechend zugreifen kann. nirgens wurde ihm was anderes gesagt vor vertragsabschluss, es wird sogar explizit geworben dass er alle moeglichkeiten von xbox-silber bzw gold nutzen kann.

xxxgamerxxx
2007-05-22, 19:13:00
Xbox Live war bereits beim Kauf inklusive

Es ist fraglich, ob bei dem Preis der Konsole, unter Einberechnung der HW Subventionen, überhaupt die Kosten für das "Probe"-Abbo mit einkalkuliert wurden. Eher hat man dir das als Extra dazu geschenkt. Ob du das nutzt oder nicht, bleibt dir überlassen.

reunion
2007-05-22, 19:14:37
das steht nicht auf der packung, er hat es im guten glauben gekauft dass er nach dem vertragsabschluss dem silber bzw goldaccount entsprechend zugreifen kann. nirgens wurde ihm was anderes gesagt vor vertragsabschluss, es wird sogar explizit geworben dass er alle moeglichkeiten von xbox-silber bzw gold nutzen kann.

Er bekommt auch alle Möglichkeiten von Xbox Live in Deutschland angeboten.

geforce
2007-05-22, 19:15:17
1 .So, wo steht bitteschön auf der Verpackung, das in Deutschland dieser Dienst nur eingeschränkt (bezüglich von Demos und Multiplayerspielen) nutzbar ist? Oder wie in meinen Fall auch überhaupt gar nicht?

2. Wo gibts was gratis, wenns mir der komplette Zugang mit meinen Account doch verwehrt wird?

3. *langweil* Wie oft soll ich das noch durchkauen?

4. In Deutschland nicht gültig, da man bereits an der Kasse den Vertrag abgeschlossen und Eigentum an der Software(-lizenz) erworben hat.


1. Auf der Verpackung kann auch stehen das da bunte Hasen drin sind, selbst Schuld wenn die dann nur ganz klein und nicht wirklich bunt sind. Ich komm mir langsam vor als wäre ich der Arsch der einem 4-Jährigem erklärt das es keinen Weinachtsmann gibt. So funktioniert nunmal Werbung. Und nicht Microsoft kann sich jetzt dein Geld in die Haare schmieren, sondern du kannst dir XBL in die Haare schmieren. So einfach ist das nunmal. Auf der Verpackung steht, und dagegen kannst du dich noch so sehr wehren, das diese Konsole für die Nutzung von XBL geeignet ist. Für die Nutzung ist dann aber eine seperate EULA fällig.

2. Du hättest die 3 Monate gratis bekommen können, hast du aber nicht weil du falsche Daten angegeben hast. Im Prinzip ist das sogar Betrug, kannst froh sein das Microsoft dich nicht anzeigt.

3. Keine Sorge, wir machen das solange bis auch du das kapiert hast.

4. Völliger Quark! Wann kapierst du endlich das die Möglichkeit XBL zu nutzen und die eigentliche Nutzung zwei unterschiedliche Dinge sind? Und beim Kauf hast du lediglich die Möglichkeit erworben, XBL nutzen zu können.

MfG Richard

micki
2007-05-22, 19:15:20
Es ist fraglich, ob bei dem Preis der Konsole, unter Einberechnung der HW Subventionen, überhaupt die Kosten für das "Probe"-Abbo mit einkalkuliert wurden. Eher hat man dir das als Extra dazu geschenkt. Ob du das nutzt oder nicht, bleibt dir überlassen.Wenn man damit wirbt, dann darf man aber nicht im nachinnein, nachdem er unter dieser bedingung sich ne xbox360 gekauft hat die beworbenen dinge zu seinem nachteil aendern. dir kann ja ein autovermieter auch nicht sagen, nachdem zu unterschrieben und bezahlt hast "ach uebrigens, fahren soviel sie wollen, das stimmt, aber nur auf dem firmengelaende"

micki
2007-05-22, 19:16:35
Er bekommt auch alle Möglichkeiten von Xbox Live in Deutschland angeboten.wenn man seinen account loescht, dann schraenkt man ihn unrechtens ein, weil ihm vor dem kauf nicht gesagt wurde dass sein account aufgrund von nicht im kaufvertrag enthaltenen regeln loeschen kann.

Dunkeltier
2007-05-22, 19:16:51
Es ist fraglich, ob bei dem Preis der Konsole, unter Einberechnung der HW Subventionen, überhaupt die Kosten für das "Probe"-Abbo mit einkalkuliert wurden. Eher hat man dir das als Extra dazu geschenkt. Ob du das nutzt oder nicht, bleibt dir überlassen.


Was hat der Preis mit dem Content zu tun, der seperat nochmals bezahlt wird? Oder der Multiplayer-Zugang, welcher auch seperat bezahlt wird? Zumal ich ja auch beides bezahlt habe. Weder auf Bankeinzug, noch auf Kreditkarte, so das meine Adressdaten auch NICHT zur Abrechnung gebraucht werden - und Microsoft auch keinen Anspruch auf diese hat. Selbst wenn sich Microsoft auf dem Kopf stellt, und mit dem Arsch Fliegen fängt. Selbst die Aktivierung eines Windows läuft voll anonym ab, aber bei einer Konsole muß sowas 100%ig nötig sein? *lach*

Er bekommt auch alle Möglichkeiten von Xbox Live in Deutschland angeboten.


Nein.

LovesuckZ
2007-05-22, 19:17:46
Er bekommt auch alle Möglichkeiten von Xbox Live in Deutschland angeboten.

Wo steht, dass er nur ein "deutsches" Konto eröffnen darf?

Deathcrush
2007-05-22, 19:19:04
http://www.irights.info/index.php?id=355


Zitat

Nahezu jedem Computerprogramm und Computerspiel liegen Nutzungs- oder Lizenzbestimmungen bei, die so genannten EULA (End User Licence Agreements – Endbenutzer-Lizenzverträge). Sie geben dem Nutzer vor, was er mit einem Programm machen darf und was nicht.

Eine Grundwertung des deutschen Zivilrechts lautet: Verträge sind einzuhalten („pacta sunt servanda“). Das heißt: Wer sich bereit erklärt, einen Vertrag mit bestimmtem Inhalt abzuschließen, kann sich nur in Ausnahmefällen weigern, dessen Vereinbarungen zu befolgen. Dies gilt grundsätzlich auch für Nutzungsverträge über Software, zu denen auch Lizenzbestimmungen für Computerprogramme zählen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen müssen hiernach für den Durchschnittskunden verständlich formuliert sein, der Kunde muss bei Vertragsschluss deutlich auf sie hingewiesen werden, sie dürfen keine überraschenden Klauseln enthalten (also Regelungen, mit denen der Verbraucher nicht hätte rechnen müssen) und sie dürfen den Verbraucher auch nicht unangemessen benachteiligen. Entsprechen allgemeine Geschäftsbedingungen diesen Anforderungen nicht, sind sie unwirksam.


@Dunkeltier, Lovesuckz

Also ist der Satz mit wahrheitsgemäßer Angabe für dich unverständlich? Oder seit ihr keine Durchschnittskunden und könnt keine einfachen Sätze verstehen?

Grestorn
2007-05-22, 19:19:08
Die Vertragsgrundlagen müssen mir beim Kauf vorliegen, und nicht erst danach.

Ja, stimmt.

Wann genau hast Du aber denn nun den XBox Live Account erworben?

Nein, die Antwort ist - wie ich schon 1000x schrieb - nicht "als ich die XBox gekauft habe". Denn da ist ja nur ein GUTSCHEIN für eine 3-Monatige, kostenlose Mitgliedschaft enthalten.

Es gibt viele Gründe, warum man den Gutschein nicht nutzen kann.

Z.B. weil man keinen Netzzugang hat. Oder weil man die Vertragsbedingungen (wie "gültiger Passport Account" nicht erfüllen kann.

Der Besitz eines Gutscheins bedeutet nicht, dass man ein unabdingbares Recht hat, diesen auch nutzen zu können!!!!

micki
2007-05-22, 19:19:12
1. Auf der Verpackung kann auch stehen das da bunte Hasen drin sind, selbst Schuld wenn die dann nur ganz klein und nicht wirklich bunt sind.lol, klar und dein porsche kann auch nur ein trabi bei der auslieferung sein.
in deutschland ist es gesetzeswiedrig mit dingen zu werben die nicht den tatsachen entsprechen. wenn der hase also nicht bunt ist, dann hast du das recht einen bunten hasen einzufordern.

Dunkeltier
2007-05-22, 19:22:04
http://www.irights.info/index.php?id=355


Zitat

Nahezu jedem Computerprogramm und Computerspiel liegen Nutzungs- oder Lizenzbestimmungen bei, die so genannten EULA (End User Licence Agreements – Endbenutzer-Lizenzverträge). Sie geben dem Nutzer vor, was er mit einem Programm machen darf und was nicht.

Eine Grundwertung des deutschen Zivilrechts lautet: Verträge sind einzuhalten („pacta sunt servanda“). Das heißt: Wer sich bereit erklärt, einen Vertrag mit bestimmtem Inhalt abzuschließen, kann sich nur in Ausnahmefällen weigern, dessen Vereinbarungen zu befolgen. Dies gilt grundsätzlich auch für Nutzungsverträge über Software, zu denen auch Lizenzbestimmungen für Computerprogramme zählen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen müssen hiernach für den Durchschnittskunden verständlich formuliert sein, der Kunde muss bei Vertragsschluss deutlich auf sie hingewiesen werden, sie dürfen keine überraschenden Klauseln enthalten (also Regelungen, mit denen der Verbraucher nicht hätte rechnen müssen) und sie dürfen den Verbraucher auch nicht unangemessen benachteiligen. Entsprechen allgemeine Geschäftsbedingungen diesen Anforderungen nicht, sind sie unwirksam.


@Dunkeltier, Lovesuckz

Also ist der Satz mit Wahrheitsgemäßer angabe für dich unverständlich?

Auf die Vertragsbedingungen wurde ich nicht hingewiesen. Und die überraschende Klausel ist steht selbst auf der Verpackung drauf, das nachträglich was geändert werden darf. Von daher: Da steht nur Shit (auf der Verpackung).

geforce
2007-05-22, 19:22:14
lol, klar und dein porsche kann auch nur ein trabi bei der auslieferung sein.
in deutschland ist es gesetzeswiedrig mit dingen zu werben die nicht den tatsachen entsprechen. wenn der hase also nicht bunt ist, dann hast du das recht einen bunten hasen einzufordern.


Haha, falsch!

Gesetzeswidrig ist es irreführende Angaben zu machen. Macht Microsoft aber nicht. Oder verklagst du einen Autohersteller weil dein Auto anstatt der angegebenen 8,7 Liter nun doch 9,3 Liter verbraucht?

Ich such auch gerne die Paragraphen dazu raus. HGB liegt neben der Tastatur.

MfG Richard

micki
2007-05-22, 19:22:33
Ja, stimmt.

Wann genau hast Du aber denn nun den XBox Live Account erworben?er hat erworben XBox-live entsprechend dem silber bzw gold moeglichkeiten zu nutzen. sperrt man seinen account, kann er das nicht mehr.

LovesuckZ
2007-05-22, 19:22:34
@Dunkeltier, Lovesuckz
Also ist der Satz mit Wahrheitsgemäßer angabe für dich unverständlich?

Soweit ich sehe, hat Dunkeltier für das Onlinespielen sich eine "gebührenpflichtigen Mitgliedschaft" erstellt. Das er Daten verwendet hat, die nicht mit seinen übereingestimmt haben, ist kein Vertragsbruch, da es beim Kauf kein Vertragsbestandteil war.

Geforce, könntest du kurz meine Frage beantworten?
Wenn der Händler nicht auf die EULA hinweisen muss, wieso sollte er die Verpackung und CD zurücknehmen? Immerhin schließe ich ja nur den Vertrag über die Verpackung und der CD ab, die ich erhalte. Damit erfüllt der Händler seinen und ich durch die Bezahlung meinen Teil.

Deathcrush
2007-05-22, 19:22:48
Also wenn ich mir ein Toyota kaufe, der nicht von Tieren gevögelt werden will, kann ich das Auto nzurück geben ??????

Dunkeltier
2007-05-22, 19:23:24
Ja, stimmt.

Wann genau hast Du aber denn nun den XBox Live Account erworben?


(...)


Mit der Xbox. Stand auf der Verpackung, "inklusive". Mit vollem Zugang zu Millionen von Spielern, Content, blablabla...

Deathcrush
2007-05-22, 19:23:36
Soweit ich sehe, hat Dunkeltier für das Onlinespielen sich eine "gebührenpflichtigen Mitgliedschaft" erstellt. Das er Daten verwendet hat, die nicht mit seinen übereingestimmt haben, ist kein Vertragsbruch, da es beim Kauf kein Vertragsbestandteil war.

Geforce, könntest du kurz meine Frage beantworten?

Doch war es. Erstelle dir mal ein Account und lies alles mal ganz genau durch.

mbee
2007-05-22, 19:23:51
Auf die Vertragsbedingungen wurde ich nicht hingewiesen. Und die überraschende Klausel ist steht selbst auf der Verpackung drauf, das nachträglich was geändert werden darf. Von daher: Da steht nur Shit (auf der Verpackung).
Überlass' das mal den Leuten, die sich damit auskennen, d.h. den Juristen ;) Es geht hier nicht um Deine persönlichen Befindlichkeiten (so sehr Dich das ärgern mag), sondern um das, was gesetzlich zulässig ist. Mit den Falschangaben hast Du nun mal die "Arschkarte" gezogen, das wäre z.B. bei einem Premiere-Abo auch nicht anders...

micki
2007-05-22, 19:24:59
Haha, falsch!

Gesetzeswidrig ist es irreführende Angaben zu machen. Macht Microsoft aber nicht. es ist verboten falschangaben zu machen, bzw. muss man die beworbenen angaben einhalten.

Oder verklagst du einen Autohersteller weil dein Auto anstatt der angegebenen 8,7 Liter nun doch 9,3 Liter verbraucht? das ist nicht irrefuehrend oder was verstehst du an 8.7litern nicht? es kann lediglich eine falschangabe sein. sonst kann ja jeder hersteller behaupten sein wagen verbraucht 1.0Liter, verklagst du den dann nicht?

HGB liegt neben der Tastatur.bietet sich an auch das richtige rauszusuchen... das wurde aber oben schon erledigt.

Grestorn
2007-05-22, 19:25:08
er hat erworben XBox-live entsprechend dem silber bzw gold moeglichkeiten zu nutzen. sperrt man seinen account, kann er das nicht mehr.

Nein. Er hat den Account in dem Moment erworben, in dem er sich angemeldet hat. Nicht vorher. Wieso auch?

Und er kann dies weiterhin tun. Jederzeit. Es ist ja nicht seine Person gesperrt worden, sondern nur sein Gamertag mit den falschen Angaben.

Dunkeltier
2007-05-22, 19:25:22
Haha, falsch!

Gesetzeswidrig ist es irreführende Angaben zu machen. Macht Microsoft aber nicht. Oder verklagst du einen Autohersteller weil dein Auto anstatt der angegebenen 8,7 Liter nun doch 9,3 Liter verbraucht?

Ich such auch gerne die Paragraphen dazu raus. HGB liegt neben der Tastatur.

MfG Richard


Wenn der Verbrauch über ein gewisses Maß von der Hersteller-Vorgabe abweicht, ist es klar irreführende Werbung bzw. ein Sachmangel.

geforce
2007-05-22, 19:25:44
Wenn der Händler nicht auf die EULA hinweisen muss, wieso sollte er die Verpackung und CD zurücknehmen? Immerhin schließe ich ja nur den Vertrag über die Verpackung und der CD ab, die ich erhalte. Damit erfüllt der Händler seinen und ich durch die Bezahlung meinen Teil.


Ja, das ist eine etwas verzwickte Situation und läuft dann auf Kulanz. Ich bin mir aber erstens ziemlich sicher das, wenn man ein seriöses Auftreten hat, seine Software umgetauscht bekommt und zweitens hab ich genau das auch schon geschafft. War geöffnet und sogar benutzt.

MfG Richard

Grestorn
2007-05-22, 19:26:09
Mit der Xbox. Stand auf der Verpackung, "inklusive". Mit vollem Zugang zu Millionen von Spielern, Content, blablabla...

Nein. Da steht nirgendwo, dass Du einen ACCOUNT erworben hast.

Wenn Du keinen Netzzugang hättest, würdest Du glatt MS verklagen, weil sie Dir keinen XBox-Zugang möglich machen?! :)

Grestorn
2007-05-22, 19:27:08
es ist verboten falschangaben zu machen, bzw. muss man die beworbenen angaben einhalten.

Ach ja? Aber der andere Vertragspartner (Dunkeltier in dem Fall) darf das?

Genau.

Dunkeltier
2007-05-22, 19:27:57
Nein. Da steht nirgendwo, dass Du einen ACCOUNT erworben hast.

Wenn Du keinen Netzzugang hättest, würdest Du glatt MS verklagen, weil sie Dir keinen XBox-Zugang möglich machen?! :)


Xbox Live umfasst diesen Account. Lies dir durch, was Microsoft unter Xbox Live versteht. Steht alles auf dem Karton. Xbox Live ist eher ein systemumfassender Begriff denn ein alleiniges Merkmal.

LovesuckZ
2007-05-22, 19:28:04
Doch war es. Erstelle dir mal ein Account und lies alles mal ganz genau durch.

Meinen Vergleich mit den Spielen gesehen?
Der gleiche Sachverhalt. Um ein Spiel spielen zu können - ja es überhaupt erstmal installieren zu dürfen, muss dem EULA zugestimmt werden. Du findest es also in Ordnung, wenn plötzlich Beschränkungen wirken (maximale Spielzeit, maximale tägliche Spielzeit etc.), auf die nicht vor dem Kauf hingewiesen worden sind?

Deathcrush
2007-05-22, 19:29:17
Hast du den Link nur einmal gelesen oder ist dir das schon zu hoch?


http://www.irights.info/index.php?id=355


Demnach wäre dein vergleich mit den Spielen voll für den Popo.

Dunkeltier
2007-05-22, 19:29:21
Ach ja? Aber der andere Vertragspartner (Dunkeltier in dem Fall) darf das?

Genau.

MS hat weder ein Anrecht auf die Daten, da diese nicht zur Abrechnung benötigt werden, noch bin ich dazu vertraglich verpflichtet, diese anzugeben.

reunion
2007-05-22, 19:29:27
Wo steht, dass er nur ein "deutsches" Konto eröffnen darf?

Da er wohl in Deutschland wohnt, und korrekte Daten angeben muss, ergibt sich das von selbst.

LovesuckZ
2007-05-22, 19:30:29
Ja, das ist eine etwas verzwickte Situation und läuft dann auf Kulanz. Ich bin mir aber erstens ziemlich sicher das, wenn man ein seriöses Auftreten hat, seine Software umgetauscht bekommt und zweitens hab ich genau das auch schon geschafft. War geöffnet und sogar benutzt.


Das beantwortet leider nicht meine Frage. Du sagst, der Händler muss die Software zurücknehmen, wenn ich dem EULA nicht zustimme.
Meine Frage lautete daher, wieso sollte er es machen (hier: nicht kulanz), da unser Vertrag nur um die Verpackung samt physikalischen Inhalt ging?

xxxgamerxxx
2007-05-22, 19:30:34
Wenn man damit wirbt, dann darf man aber nicht im nachinnein, nachdem er unter dieser bedingung sich ne xbox360 gekauft hat die beworbenen dinge zu seinem nachteil aendern.

Hat er nun eine XBOX gekauft oder Live? Ob damit auf der Verpackung geworben wird oder nicht, ist vollkommen unerheblich. Dann sagt Microsoft eben einfach, dass die Probezeit kostenlos mit dazugepackt wurde. Ob dir eine kostenlose Zugabe in der Nutzung schmeckt oder nicht, interessiert doch niemanden.

geforce
2007-05-22, 19:30:38
1. es ist verboten falschangaben zu machen, bzw. muss man die beworbenen angaben einhalten.

2. das ist nicht irrefuehrend oder was verstehst du an 8.7litern nicht? es kann lediglich eine falschangabe sein. sonst kann ja jeder hersteller behaupten sein wagen verbraucht 1.0Liter, verklagst du den dann nicht?

3. bietet sich an auch das richtige rauszusuchen... das wurde aber oben schon erledigt.


1. Richtig. Allerdings gibt es einen Ermessungsrahmen. Dazu ist ja dann ein Richter da...

2. So absurd sind diese Abweichungen ja meistens nicht. Und somit auch nicht irreführend. Auch hier gibt es dann wieder einen Ermessungsrahmen.

3. Denke wir brauchen hier nicht mit § werfen ;(

MfG Richard

Grestorn
2007-05-22, 19:30:56
Xbox Live umfasst diesen Account.

Mann, jetzt hör doch einfach mal auf einfach Dinge zu behaupten, die ganz offensichtlich nicht stimmen. Und dann dabei auch noch alle Argumente schlicht zu ignorieren.

Das nervt tierisch. Man kann ja unterschiedlicher Meinung sein, aber die Argumente der Gegenseite konsequent zu ignorieren hat einen bestimmten Namen: Ignoranz.

Deathcrush
2007-05-22, 19:31:10
MS hat weder ein Anrecht auf die Daten, da diese nicht zur Abrechnung benötigt werden, noch bin ich dazu vertraglich verpflichtet, diese anzugeben.


Ich hab das gefühl das ich mit einem kleinen Kind diskutiere den man sein Teddy genommen hat und nicht weiss wieso.

mbee
2007-05-22, 19:31:47
MS hat weder ein Anrecht auf die Daten, da diese nicht zur Abrechnung benötigt werden, noch bin ich dazu vertraglich verpflichtet, diese anzugeben.

Falsch! Verträge mit Falschangaben zur Person (oder auch juristischen Person) seitens eines Vertragspartners sind ungültig, punktum. Du konstruierst Dir hier Deine eigene Logik, die dadurch allerdings nicht richtiger wird.

geforce
2007-05-22, 19:32:24
Das beantwortet leider nicht meine Frage. Du sagst, der Händler muss die Software zurücknehmen, wenn ich dem EULA nicht zustimme.
Meine Frage lautete daher, wieso sollte er es machen (hier: nicht kulanz), da unser Vertrag nur um die Verpackung samt physikalischen Inhalt ging?


Doch, habe ich. Allerdings ist das etwas schwer zu verstehen, gebe ich zu. Der Händer muss im Prinzip die Software nicht zurücknehmen, allerdings kann er. Richtig ist aber, und das ist genau der Punkt den Dunkeltier nicht versteht, das man den Kaufvertrag nur über die physikalischen Sachen abschließt.

MfG Richard

Grestorn
2007-05-22, 19:32:27
Meinen Vergleich mit den Spielen gesehen?
Der gleiche Sachverhalt. Um ein Spiel spielen zu können - ja es überhaupt erstmal installieren zu dürfen, muss dem EULA zugestimmt werden. Du findest es also in Ordnung, wenn plötzlich Beschränkungen wirken (maximale Spielzeit, maximale tägliche Spielzeit etc.), auf die nicht vor dem Kauf hingewiesen worden sind?

Unterschied: Bei Spielen zahlst Du BEVOR Du die EULA siehst. Beim Abschluss eines XBox Live Accounts ist der nicht der Fall. Du musst erst zahlen NACHEM Du der EULA zugestimmt hast.

Das ist der Unterschied, der hierbei von fundemantaler Wichtigkeit ist!!!

Grestorn
2007-05-22, 19:33:03
MS hat weder ein Anrecht auf die Daten, da diese nicht zur Abrechnung benötigt werden, noch bin ich dazu vertraglich verpflichtet, diese anzugeben.

Du bist es, weil MS es zu einer Vertragsbedingung macht.

Dunkeltier
2007-05-22, 19:34:12
Hast du den Link nur einmal gelesen oder ist dir das schon zu hoch?


http://www.irights.info/index.php?id=355


Demnach wäre dein vergleich mit den Spielen voll für den Popo.

"Allgemeine Geschäftsbedingungen müssen hiernach für den Durchschnittskunden verständlich formuliert sein, der Kunde muss bei Vertragsschluss deutlich auf sie hingewiesen werden, sie dürfen keine überraschenden Klauseln enthalten (also Regelungen, mit denen der Verbraucher nicht hätte rechnen müssen) und sie dürfen den Verbraucher auch nicht unangemessen benachteiligen. Entsprechen allgemeine Geschäftsbedingungen diesen Anforderungen nicht, sind sie unwirksam."

---

"Unter den Juristen ist nahezu einhellige Meinung, dass es hierbei nicht zu einem wirksamen Vertragsschluss kommt, da der Kunde erst nach dem Vertragsschluss (dem Kauf im Laden oder dem Download aus dem Internet) auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen wird. "

---

"Unwirksamkeit einzelner Lizenzbestimmungen
Selbst wenn es nicht schon an der Einbeziehung der gesamten Nutzungsbedingungen scheitert: einzelne Klauseln können unwirksam sein, wenn sie gegen die Verbraucher schützenden Regelungen des AGB-Rechts verstoßen.

Das Gesetz enthält zahlreiche Beispielsfälle für unwirksame Klauseln, so zum Beispiel solche, in denen die Gewährleistung unangemessen eingeschränkt wird oder wenn dem Verwender der AGB die Befugnis eingeräumt wird, die Vertragsbedingungen nach Vertragsschluss beliebig zu ändern.

Darüber hinaus sieht das AGB-Recht auch eine „Generalklausel“ vor (§ 307 BGB). In ihr ist bestimmt, dass eine unangemessene Benachteiligung durch AGB im Zweifel dann vorliegt, wenn eine Klausel von dem Grundgedanken einer gesetzlichen Regelung abweicht und hiermit unvereinbar ist, oder wenn sie den Vertragspartner über Gebühr einschränkt."

Was willst du nun von mir? Soll ich dir alles fett markieren oder zitieren?

reunion
2007-05-22, 19:35:46
MS hat weder ein Anrecht auf die Daten, da diese nicht zur Abrechnung benötigt werden, noch bin ich dazu vertraglich verpflichtet, diese anzugeben.

Du hast auch kein Anrecht auf Xbox-Live. Du kannst die Nutzungsbedingungen jederzeit ablehnen, wenn du die korrekten Daten nicht angeben willst. Bei Vertragsannahme bist du dazu allerdings sehrwohl verpflichtet.

Dunkeltier
2007-05-22, 19:35:54
Unterschied: Bei Spielen zahlst Du BEVOR Du die EULA siehst. Beim Abschluss eines XBox Live Accounts ist der nicht der Fall. Du musst erst zahlen NACHEM Du der EULA zugestimmt hast.

Das ist der Unterschied, der hierbei von fundemantaler Wichtigkeit ist!!!

Nö, ich habe hatte ein paar Monate mit im Kaufpreis.

geforce
2007-05-22, 19:36:08
Dunkeltier, hör einfach auf zu diskutieren. 100 Leute, die offensichtlich verstanden haben wie es funktioniert, versuchen dir zu erklären das du falsch liegst, und du ignorierst Tatsachen und legst irgendwelche Sachen so aus wie es dir gerade passt. Du kannst noch so sehr whynen, wird dir aber nichts bringen. Wir wissen das du im Unrecht bist, Microsoft weiß das... und Gott hat eben aufgehört Gears of War zu spielen und fängt gleich an sich mit Kurt Cobain über dich lustig zu machen.

Überdenk die ganze Sache einfach mal und hör auf dich wie ein kleines Kind zu benehmen. Langsam wirds peinlich...

MfG Richard

Grestorn
2007-05-22, 19:36:34
"Allgemeine Geschäftsbedingungen müssen hiernach für den Durchschnittskunden verständlich formuliert sein, der Kunde muss bei Vertragsschluss deutlich auf sie hingewiesen werden, sie dürfen keine überraschenden Klauseln enthalten (also Regelungen, mit denen der Verbraucher nicht hätte rechnen müssen) und sie dürfen den Verbraucher auch nicht unangemessen benachteiligen. Entsprechen allgemeine Geschäftsbedingungen diesen Anforderungen nicht, sind sie unwirksam."


Nur dass an der Klausel "Daten müssen stimmen" weder etwas überraschendes noch unangemessenes ist.

Du musst der Klausel zustimmen, bevor Du das Vertragsverhältnis mit MS eingehst und bevor Du einen Gegenleistung erbringen musst.

Die Gegenleistung kann das zahlen von Geld oder Einlösen eines Gutscheins sein.

Grestorn
2007-05-22, 19:37:51
Nö, ich habe hatte ein paar Monate mit im Kaufpreis.

GUTSCHEIN.

Was ist an dem Wort bitte so schwer verständlich? Ist Dir der Unterschied zwischen einem Gutschein und der Ware selbst nicht klar?

Ich kann den Gutschein für ein Auto haben. Das heißt noch lange nicht, dass ich bereits den Vertrag mit dem Autohändler über ein Auto abgeschlossen habe.

Mann mann....

mbee
2007-05-22, 19:38:23
Nur dass an der Klausel "Daten müssen stimmen" weder etwas überraschendes noch unangemessenes ist.


Die Klausel müsste AFAIR nicht einmal explizit aufgeführt werden (siehe voriges Posting von mir), zumindest im gewerblichen Bereich trifft dies zu 100% zu und ich bin mir sicher, dass da bei Privatpersonen auch keine Ausnahme greift.

Das ist allerdings ein typisches Verhalten: Das ganze geht online? Prima, dann schreibe ich halt irgendwas da rein, sieht mich ja keiner dabei... Bei einer Vertragsunterzeichnung vor Ort wäre das dann eher undenkbar ;)

LovesuckZ
2007-05-22, 19:40:18
Hast du den Link nur einmal gelesen oder ist dir das schon zu hoch?
http://www.irights.info/index.php?id=355

Das hättest du nicht sagen sollen. ;)


m zweiten Fall werden die Lizenzbestimmungen beim ersten Programmstart oder der Installation angezeigt und man muss diese, um das Programm nutzen zu können, akzeptieren.

Unter den Juristen ist nahezu einhellige Meinung, dass es hierbei nicht zu einem wirksamen Vertragsschluss kommt, da der Kunde erst nach dem Vertragsschluss (dem Kauf im Laden oder dem Download aus dem Internet) auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen wird.

Wenn dies zuträfe, wären die Lizenzbestimmungen nicht bindend, also weder die vorteilhaften noch die unfairen Klauseln und man bräuchte sich daran nicht zu halten.

Dennoch: Verlassen sollte man sich darauf nicht. Es wäre durchaus denkbar, dass ein Gericht aufgrund der Besonderheiten bei Software und der allgemein üblichen Praxis entscheidet, dass die Nutzungsbedingungen trotz aller rechtlichen Bedenken wirksam einbezogen wurden und der Nutzer hiergegen nicht hätte verstoßen dürfen. Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gibt es hierzu noch nicht.

Ich denke, ich erspare mir das fettmachen der wichtigsten Textstellen. Ich sehe hier klare Paralellen zu Xbox Live.


nterschied: Bei Spielen zahlst Du BEVOR Du die EULA siehst. Beim Abschluss eines XBox Live Accounts ist der nicht der Fall. Du musst erst zahlen NACHEM Du der EULA zugestimmt hast.

Nein, für eine Silbermitgliedschaft von Xbox Live muss ich nicht zahlen. Und jeder Account hat einen einmonatigen, kostenlos Goldstatus. Zahlen muss ich erst frühsten nach dem ersten Monat für die "gebührenpflichtige Mitgliedschaft".
Ich kaufe also das physikalische Gerät (Spieleverpackung samt Inhalt) und erstelle mir einen Account mit irgendwelchen Daten, da das EULA erst nach dem Kauf sichtbar ist (Spieleinstallation).
Die Paralellen sind doch eindeutig. Wenn das EULA bei Xbox Live gültig wäre, wären diese auch bei jedem anderen Kauf gültig.

/edit: Da Microsoft anonyme Gold-Mitgliedschaften-Karten verkauft, sehe ich nicht, dass die Accountdaten der Wahrheit entsprechen müssen.

just4FunTA
2007-05-22, 19:41:18
Ja, das ist eine etwas verzwickte Situation und läuft dann auf Kulanz. Ich bin mir aber erstens ziemlich sicher das, wenn man ein seriöses Auftreten hat, seine Software umgetauscht bekommt und zweitens hab ich genau das auch schon geschafft. War geöffnet und sogar benutzt.

MfG Richard

Dein Argument bei der Rückgabe war aber sicher nicht, ich bin mit der EULA nicht einverstanden oder? Da gab es doch sicherlich andere Probleme mit dem Spiel. ;)

nur so Interesse halber.

Dunkeltier
2007-05-22, 19:42:10
Dunkeltier, hör einfach auf zu diskutieren. 100 Leute, die offensichtlich verstanden haben wie es funktioniert, versuchen dir zu erklären das du falsch liegst, und du ignorierst Tatsachen und legst irgendwelche Sachen so aus wie es dir gerade passt. Du kannst noch so sehr whynen, wird dir aber nichts bringen. Wir wissen das du im Unrecht bist, Microsoft weiß das... und Gott hat eben aufgehört Gears of War zu spielen und fängt gleich an sich mit Kurt Cobain über dich lustig zu machen.

Überdenk die ganze Sache einfach mal und hör auf dich wie ein kleines Kind zu benehmen. Langsam wirds peinlich...

MfG Richard

Hast Recht, ist so oder so verschwendete Lebenszeit, ewig und drei Tage lang darüber zu diskutieren. Am whynen bin ich deswegen nicht, diesen "Verlust" :rolleyes: werde ich verschmerzen können. Allerdings ist für mich sowas auf jeden Fall ein Argument gegen Konsolen. Damit meine ich den neuartigen Kinderschutz für Deutsche Spieler seitens Microsoft. Ich brauch sowas nicht.

Grestorn
2007-05-22, 19:43:51
Nein, für eine Silbermitgliedschaft von Xbox Live muss ich nicht zahlen. Und jeder Account hat einen einmonatigen, kostenlos Goldstatus. Zahlen muss ich erst frühsten nach dem ersten Monat für die "gebührenpflichtige Mitgliedschaft".
Ich kaufe also das physikalische Gerät (Spieleverpackung samt Inhalt) und erstelle mir einen Account mit irgendwelchen Daten, da das EULA erst nach dem Kauf sichtbar ist (Spieleinstallation).
Die Paralellen sind doch eindeutig. Wenn das EULA bei Xbox Live gültig wäre, wären diese auch bei jedem anderen Kauf gültig.

/edit: Da Microsoft anonyme Gold-Mitgliedschaften-Karten verkauft, sehe ich nicht, dass die Accountdaten der Wahrheit entsprechen müssten.

Ob man zahlen muss spielt keine Rolle. Du "kaufst" den Account nicht mit der XBox.

Ist doch auch ganz logisch: Ich kann Accounts ohne XBox machen (Passport, Windows Live). Und ich kann mit einer Box beliebig viele Accounts machen.

Accounts und Box sind völlig unabhängig voneinander und komplett getrennte Verträge.

geforce
2007-05-22, 19:44:22
Dein Argument bei der Rückgabe war aber sicher nicht, ich bin mit der EULA nicht einverstanden oder? Da gab es doch sicherlich andere Probleme mit dem Spiel. ;)

nur so Interesse halber.


Nein, natürlich nicht. Probleme gab es auch nicht unbedingt. Ich war einfach unzufrieden.

MfG Richard

Grestorn
2007-05-22, 19:44:49
Damit meine ich den neuartigen Kinderschutz für Deutsche Spieler seitens Microsoft. Ich brauch sowas nicht.

HERRGOTT. Wie oft noch. Diese Maßnahme hat NICHTS mit dem Jugendschutz zu tun.

LESE endlich, was wir schreiben.

reunion
2007-05-22, 19:46:25
Nein, für eine Silbermitgliedschaft von Xbox Live muss ich nicht zahlen. Und jeder Account hat einen einmonatigen, kostenlos Goldstatus. Zahlen muss ich erst frühsten nach dem ersten Monat für die "gebührenpflichtige Mitgliedschaft".

Wie kommst du darauf, dass ein Vertrag erst dann gültig ist, wenn man dafür was bezahlen muss?

geforce
2007-05-22, 19:47:35
Hast Recht, ist so oder so verschwendete Lebenszzeit, ewig und drei Tage lang darüber zu diskutieren. Am whynen bin ich deswegen nicht, diesen "Verlust" :rolleyes: werde ich verschmerzen können. Allerdings ist für mich sowas auf jeden Fall ein Argument gegen Konsolen. Damit meine ich den neuartigen Kinderschutz für Deutsche Spieler seitens Microsoft. Ich brauch sowas nicht.


Danke.

Microsoft schützt sich damit nicht unbedingt um den Jugendschutz einzuhalten. Sie machen das um sich sämtliche Probleme aus der Richtung vom Hals zu schaffen. Sieh es doch einfach mal andersherum: Was würdest du in dieser Situation, in der sich Microsoft befindet, tun? Der Grund liegt mehr am deutschen Rechtssystem, dem USK/FSK-Quark und der Indizierungs- bzw. Beschlagnahmungs-Sache. Wenn Microsoft den deutschen Spielern problemlos den Zugang zu solchem Content ermöglicht, dann hat das Konsequenzen. Ich denke da zum Beispiel an diverse Amokläufe und Killerspieldiskussionen. Sie bewegen sich in einem Rechtsraum und halten geltende Gesetze ein.

MfG Richard

Dunkeltier
2007-05-22, 19:48:27
HERRGOTT. Wie oft noch. Diese Maßnahme hat NICHTS mit dem Jugendschutz zu tun.

Ha, ha... Wieso steht dann für die Deutschen kein Gears of War Content bereit? Oder die Crackdown-Demo? Die Maßnahme der Account-Sperrung steht damit zwar nicht im direkten Zusammenhang (hier gehts um die Zwangs-Adresse, womit Microsoft bestimmten Content auf "falschen Konsolen" verhindern will). Aber bei der ganzen Account-Geschichte ging es doch gerade um diesen "speziellen" Bezahl-Content. Und ohne solch einen Account verkommt die Konsole zum Kinderspielzeug. Es sei denn, man ist teilweise geil auf Offline-Games. Insofern Microsoft nicht noch per Patch auf allen Deutschen Konsolen das abspielen von Dead Rising, Gears of War, Crackdown und sonstigen Shit verbietet.

Deswegen, in dieser Hinsicht ist man derzeit immer noch am besten beim PC aufgehoben.

LovesuckZ
2007-05-22, 19:49:38
Ob man zahlen muss spielt keine Rolle. Du "kaufst" den Account nicht mit der XBox.

Warum kaufe ich dann das "Spielerecht" beim Kauf der Verpackung samt der CD?


Ist doch auch ganz logisch: Ich kann Accounts ohne XBox machen (Passport, Windows Live). Und ich kann mit einer Box beliebig viele Accounts machen.

Ich kann über Steam HL² ohne Verpackung erwerben, ich kann die HL² Verpackung kaufen ohne dem "logischen" Inhalt oder ich kann beides zusammen kaufen.


Accounts und Box sind völlig unabhängig voneinander und komplett getrennte Verträge.

Ja, das gelte auch für den Spielekauf, da Verpackung und "logischer" Inhalt "völlig unabhängig voneinander und komplett getrennte Verträge" wären.
Um HL² spielen zu dürfen, muss ich dem EULA zu stimmen. Um Xbox Live nutzen zu dürfen, muss ich dem EULA zu stimmen. Beide sehe ich als Nutzer erst nach dem Kauf.
Ganz logisch, oder?

Wie kommst du darauf, dass ein Vertrag erst dann gültig ist, wenn man dafür was bezahlen muss?

Sage ich nicht. Grestorn meint, dass das EULA bei Xbox Live gelte, da ich sofort danach bezahlen müsste und ich bei Spielen erst bezahle und es dann sehe. Nur enthält jeder neue Account eine kostenlose Monats-Gold-Mitgliedsachaft, wodurch das Argument, sofort nach der Sichtung der EULA zu bezahlen, entfällt.

Grestorn
2007-05-22, 19:53:29
Ha, ha... Wieso steht dann für die Deutschen kein Gears of War Content bereit? Oder die Crackdown-Demo? Die Maßnahme der Account-Sperrung steht damit zwar nicht im direkten Zusammenhang (hier gehts um die Zwangs-Adresse, womit Microsoft bestimmten Content auf "falschen Konsolen" verhindern will). Aber bei der ganzen Account-Geschichte ging es doch gerade um diesen "speziellen" Bezahl-Content. Und ohne solch einen Account verkommt die Konsole zum Kinderspielzeug. Es sei denn, man ist teilweise geil auf Offline-Games. Insofern Microsoft nicht noch per Patch auf allen Deutschen Konsolen das abspielen von Dead Rising, Gears of War, Crackdown und sonstigen Shit verbietet.

Weil die Spiele in D nicht vertrieben werden. Deswegen. Das dem so ist lieget nicht an MS. Denen ist das sowas von egal. Deswegen haben sie bisher auch nichts gegen Accounts mit angeblicher US-Adresse gemacht.

Jetzt müssen sie aber, weil sie sonst keinen Content bringen dürfen.

Grestorn
2007-05-22, 19:54:50
Warum kaufe ich dann das "Spielerecht" beim Kauf der Verpackung samt der CD?

Nun, weil es das ist, was ich mit der CD erwerbe. Nicht mehr und nicht weniger.

Spiele-CD == die Möglichkeit das Spiel zu spielen.

Die XBox ist dagegen in keiner Weise mit der Möglichkeit, XBox Live Accounts zu nutzen, verbunden.

Grestorn
2007-05-22, 19:56:28
Sage ich nicht. Grestorn meint, dass das EULA bei Xbox Live gelte, da ich sofort danach bezahlen müsste und ich bei Spielen erst bezahle und es dann sehe. Nur enthält jeder neue Account eine kostenlose Monats-Gold-Mitgliedsachaft, wodurch das Argument, sofort nach der Sichtung der EULA zu bezahlen, entfällt.

Das habe ich nur geschrieben, weil es die Argumentation der Richter war, die die EULA gekippt hatten: Man muss Geld zahlen bevor man die EULA sieht und ihr zustimmen muss.

Wenn das Zahlen des Geldes ganz wegfällt, fällt auch das Argument der Richter vollständig weg. Der Vertrag entsteht dann ohnehin erst in dem Moment wo man den entsprechenden Button drückt.

LovesuckZ
2007-05-22, 20:00:06
Spiele-CD == die Möglichkeit das Spiel zu spielen.

Wo steht das? Laut der Xbox360 Verpackung erwerbe ich die Möglichkeit Xbox live zu "spielen", wenn ich die Vorraussetzung, die auf der Verpackung abgedruckt sind, erfülle. Und die Spiele-CD ist ja nur der physikalische Datenträger, wie es die Xbox360 für Xbox Live ist. Den logischem Inhalt kann ich auch im Internet bekommen.


Die XBox ist dagegen in keiner Weise mit der Möglichkeit, XBox Live Accounts zu nutzen, verbunden.

Um die "gebührenpflichtige Mitgliedschaft", also das Online-Spielen der Xbox360 Spielen, zu nutzen, muss ich die Xbox360 verwenden. Xbox Live ist daher mit der Box verbunden - da die Versprechungen sonst nicht mehr funktionieren.

Grestorn
2007-05-22, 20:06:03
Wo steht das? Laut der Xbox360 Verpackung erwerbe ich die Möglichkeit Xbox live zu "spielen", wenn ich die Vorraussetzung, die auf der Verpackung abgedruckt sind, erfülle. Und die Spiele-CD ist ja nur der physikalische Datenträger, wie es die Xbox360 für Xbox Live ist. Den logischem Inhalt kann ich auch im Internet bekommen. Wozu kann man eine Spiele-CD sonst noch verwenden? Zum Frisbee spielen vielleicht?

Um die "gebührenpflichtige Mitgliedschaft", also das Online-Spielen der Xbox360 Spielen, zu nutzen, muss ich die Xbox260 verwenden. Xbox Live ist daher mit der Box verbunden - da die Versprechungen sonst nicht mehr funktionieren.

Nein. Man kann XBox Live auch ohne XBox 360 nutzen. Aber selbst wenn dem nicht so wäre, würde es keinen Unterschied machen, da XBoxLive keine Voraussetzung ist, ohne die man die XBox nicht nutzen könnte.

Und auch wenn das der Fall wäre (was es nicht ist): Wenn ich die auf der Packung(!) angegebenen Voraussetzungen nicht erfülle (Breitbandzugang, gültiger Passport Account), dann bin ich selbst schuld. Wie bei dem Computerspiel, dessen Systemvoraussetzungen ich nicht erfülle.

Deathcrush
2007-05-22, 20:37:23
Das hättest du nicht sagen sollen. ;)



Ich denke, ich erspare mir das fettmachen der wichtigsten Textstellen. Ich sehe hier klare Paralellen zu Xbox Live.



Nein, für eine Silbermitgliedschaft von Xbox Live muss ich nicht zahlen. Und jeder Account hat einen einmonatigen, kostenlos Goldstatus. Zahlen muss ich erst frühsten nach dem ersten Monat für die "gebührenpflichtige Mitgliedschaft".
Ich kaufe also das physikalische Gerät (Spieleverpackung samt Inhalt) und erstelle mir einen Account mit irgendwelchen Daten, da das EULA erst nach dem Kauf sichtbar ist (Spieleinstallation).
Die Paralellen sind doch eindeutig. Wenn das EULA bei Xbox Live gültig wäre, wären diese auch bei jedem anderen Kauf gültig.

/edit: Da Microsoft anonyme Gold-Mitgliedschaften-Karten verkauft, sehe ich nicht, dass die Accountdaten der Wahrheit entsprechen müssen.


DAs zeigt mir das du NICHTS von dem Verstanden hast, was dort geschrieben wurde.

LovesuckZ
2007-05-22, 21:08:28
Wozu kann man eine Spiele-CD sonst noch verwenden? Zum Frisbee spielen vielleicht?

Z.B. Oder sich die CD an den Rucksack ranmachen, oder als Lichtblender. Sie ist nur das Medium, durch welches ich an den logischen Inhalt gerate. Genauso die Xbox360 eben das Medium ist, welches für mich Xbox Live zur Verfügung stellt.


Nein. Man kann XBox Live auch ohne XBox 360 nutzen. Aber selbst wenn dem nicht so wäre, würde es keinen Unterschied machen, da XBoxLive keine Voraussetzung ist, ohne die man die XBox nicht nutzen könnte.

Der logische Inhalt der CD ist auch "keine Vorraussetzung, ohne die man die [Verpackung] nicht nutzen könnte". Es wird auf der Verpackung mit Xbox Live geworben. Daher ist es ein Bestandteil der Vertrages zwischen mir und dem Händler. Da das EULA erst nach dem Kauf sichtbar ist, spielt es für uns deutsche keine Rolle.


DAs zeigt mir das du NICHTS von dem Verstanden hast, was dort geschrieben wurde.

Wenn dort steht, dass fast alle Juristen das Akzeptieren des EULA als nicht neuen Vertrag ansehen, dann habe ich das schon verstanden. Es gibt zur Zeit keine richtige Feststellung, ob das EULA gilt oder nicht, nachdem man es erst nach dem Kauf sieht.

/edit: Gehen wir doch einfach mal von der Spiele-CD weg und nehmen etwas anderes. Wenn auf der Verpackung steht, dass zwei Controller enthalten sind, ich jedoch den zweiten Controller zusätzlich mit Personenanhaben kaufen muss und das mir erst Schriftzeug in der Verpackung mitteilt, ist das dann rechtens? Ich denke nicht.

Grestorn
2007-05-22, 21:26:21
Z.B. Oder sich die CD an den Rucksack ranmachen, oder als Lichtblender. Sie ist nur das Medium, durch welches ich an den logischen Inhalt gerate. Genauso die Xbox360 eben das Medium ist, welches für mich Xbox Live zur Verfügung stellt.

Alles klar. Wenn man etwas nicht sehen will, presst man ganz fest die Augen zu...


Wenn dort steht, dass fast alle Juristen das Akzeptieren des EULA als nicht neuen Vertrag ansehen, dann habe ich das schon verstanden. Es gibt zur Zeit keine richtige Feststellung, ob das EULA gilt oder nicht, nachdem man es erst nach dem Kauf sieht.
Lies doch einfach selber: (http://de.wikipedia.org/wiki/EULA)

"Obwohl diese Verträge auf Laien oft sehr „offiziell“ wirken, haben sie in Europa meist keine Gültigkeit: Der Kaufvertrag ist die Grundlage für den Eigentumserwerb am Datenträger, so dass der Erwerber bereits über ein Nutzungsrecht (aus Eigentum) verfügt; zu diesem Zeitpunkt ist das EULA für den Kunden jedoch noch nicht einsehbar.

Gesetzliche (http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz) Regelungen, wie z. B. das Urheberrecht gelten auch ohne Erwähnung in einem EULA, darüber hinausgehende Klauseln sind ungültig.

Hinzu kommt, dass das Anklicken von „Ich stimme dem EULA zu“ o. ä. nicht zum Abschluss eines Vertrages führt, da diese Handlung keinen objektiven Erklärungsgehalt hat. Der Hersteller kann nicht davon ausgehen, dass jemand, der bereits das Nutzungsrecht durch Erwerb des Eigentums an dem Datenträger mit der Software erlangt hat, nun noch einen zusätzlichen Vertrag schließen möchte, der ihm dann das Recht zur Nutzung geben würde – denn das hat er schon. Das Anklicken ist daher keine Willenserklärung, so dass kein Vertrag mit dem Hersteller geschlossen wird."

Alle Einschränkungen und Argumente beziehen sich darauf, dass der Kunde den Vertrag geschlossen hat (Geld bezahlt) zu einem Zeitpunkt an dem er den Inhalt der EULA nicht kannte. Das ist der entscheidende Punkt. Nirgendwo steht, dass Liztenz-Verträge mit dem Enduser generell nicht gelten würden. Wenn man z.B. vor dem Kauf einer SW auf einer Webseite klar die Bedingungen akpeztiert, dann gelten diese Bedingungen auch (so fern sie keinem geltenden Recht widersprechen).

edit: Und nochmal: Mit dem Kauf der XBox hast Du Dir keinen XBL Account gekauft. Denn den kannst Du auch ohne XBox haben. Beliebig viele. Du bekommst nur einen Gutschein, der Dir die Kosten für 3 Monate für einen Gold-Account abnimmt. Mehr nicht. Du erhältst kein generelles Nutzungsrecht für XBL oder eine Garantie, dass Du den Service nutzen kannst (die könnte Dir MS auch gar nicht geben!). /edit

/edit: Gehen wir doch einfach mal von der Spiele-CD weg und nehmen etwas anderes. Wenn auf der Verpackung steht, dass zwei Controller enthalten sind, ich jedoch den zweiten Controller zusätzlich mit Personenanhaben kaufen muss und das mir erst Schriftzeug in der Verpackung mitteilt, ist das dann rechtens? Ich denke nicht.
Sehr konstruiert und abwegig. Such Dir einen Vergleich, der passt.

Zum Beispiel den Premiere-Decoder mit einem Gutschein für 1 Jahr Premiere-Nutzung. Und überlege Dir, ob Premiere berechtigt wäre, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, z.B. weil der Kunde beim Einlösen des Gutscheins(!!) (aber nicht beim Kauf des Geräts beim Händler!) falsche Personendaten angegeben hat. Überlege Dir weiterhin, ob der Händler deswegen das Gerät zurücknehmen müsste.

Danbaradur
2007-05-22, 21:45:46
Da es hier so viele Experten zum Thema Recht gibt...

Ich habe da ein Problem mit nem Maschendrahtzaun und einem Knallerbsenstrauch...

Kann mir wer helfen?

LovesuckZ
2007-05-22, 21:57:19
edit: Und nochmal: Mit dem Kauf der XBox hast Du Dir keinen XBL Account gekauft. Denn den kannst Du auch ohne XBox haben. Beliebig viele. Du bekommst nur einen Gutschein, der Dir die Kosten für 3 Monate für einen Gold-Account abnimmt. Mehr nicht. Du erhältst kein generelles Nutzungsrecht für XBL oder eine Garantie, dass Du den Service nutzen kannst (die könnte Dir MS auch gar nicht geben!).

Um mit der Xbox360 über das Internet spielen zu können, benötige ich eine "gebührenpflichtige Mitgliedschaft" - das heißt, ich benötige einen Xbox Live Account. Demnach gehört ein Account zum Umfang des Vertrages, da sonst Bestandteile des Vertrages nicht erfüllt werden. Woher soll der Käufer wissen, dass er für einen Xbox Live Account nochmal einen neuen Vertrag eingehen muss? Genauso ist es auch mit der Software, woran der User mit dem Kauf des Datenträgers ein Nutzungsrecht miterhält. Wieso sollte das mit Xbox Live anders sein? Es ist eben die Software der Xbox360.


Zum Beispiel den Premiere-Decoder mit einem Gutschein für 1 Jahr Premiere-Nutzung. Und überlege Dir, ob Premiere berechtigt wäre, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, z.B. weil der Kunde beim Einlösen des Gutscheins(!!) (aber nicht beim Kauf des Geräts beim Händler!) falsche Personendaten angegeben hat. Überlege Dir weiterhin, ob der Händler deswegen das Gerät zurücknehmen müsste.

Wenn der Kunde den Code einfach in einer Maske eingeben muss, ohne vor dem Kauf einen Vertrag vorgesetzt zu bekommen (der Gutschein gilt als Vertragsgegenstand), dann ist Premiere oder der Händler schuld. Für den Kunde ist die Sache mit dem Kauf beim Händler abgeschlossen, da er hier schon alle Unterlagen für Premiere erhält.

MarcWessels
2007-05-22, 22:07:31
Wenn ein User diese Sperre umgeht, indem er sich unter Angabe falscher Daten für ihn nicht vorgesehenes Material besorgt, dann kann MS gar nicht anders handeln, als besagte Accounts zu löschen, sofern man nicht Millionenklagen riskieren will. Ich verstehe gar nicht, was dieser Zirkus soll. Hätte Dunkeltier korrekt gehandelt, wäre alles in Butter. Sich jetzt bei MS darüber aufzuregen, dass man selbst Mist gebaut hat, ist lächerlich.MS hat Dunkeltiers Account nicht gelöscht, sondern ihn (zu Strafe???) von Multiplayerspielen über xBox Live ausgeschlossen!

Da kann weder der Jugendschutz als Begründung vorgebracht werden (DT hat ja schon angeblich den JS gebrochen UND indizierte Inhalte sind sowieso inzwischen gesperrt), noch irgendwelche Lizenzrechtsprobleme (denn auch Filmdownloads sind ja inzwischen generell gesperrt).

Sein (bezahlter!!!) Account ist also ohne stichhaltigen Grund gesperrt worden, was eine Sauerei ist!


Ja, im Prinzip sind die Alle sehr ähnlich.

Und weder Hersteller noch Verkäufer müssen den Käufer im Moment des Kaufs darauf hinweisen. Erst bei der Installation wird man gefragt ob man dem EULA zustimmt. Wenn nicht kommt auch kein Vertrag zustande, kann die Software nehmen und wieder umtauschen, eben weil man dem EULA nicht zustimmt.Das stimmt nicht. Als deutscher Konsument darf ich über die EULAs gähnen und meine erworbene Software im Rahmen geltender Gesetze nutzen, wie ich lustig bin.

Grestorn
2007-05-22, 22:14:11
Um mit der Xbox360 über das Internet spielen zu können, benötige ich eine "gebührenpflichtige Mitgliedschaft" - das heißt, ich benötige einen Xbox Live Account. Demnach gehört ein Account zum Umfang des Vertrages, da sonst Bestandteile des Vertrages nicht erfüllt werden.
Nein. Das ist Quatsch. Ich weiß nicht, wie Du auf diese Idee kommst. Der Account ist in keiner Weise Teil des Vertrages. Es macht keinen Sinn, und Du ignorierst sämtliche Argumente, z.B. den, dass ein Account völlig unabhängig von einer Box ist. Und demnach schon grundsätzlich unabhängige Verträge sein müssen.

Woher soll der Käufer wissen, dass er für einen Xbox Live Account nochmal einen neuen Vertrag eingehen muss? Genauso ist es auch mit der Software, woran der User mit dem Kauf des Datenträgers ein Nutzungsrecht miterhält. Wieso sollte das mit Xbox Live anders sein? Es ist eben die Software der Xbox360.
Weil es ganz klar ist. Wenn ich ein Auto kaufe muss ich auch noch weitere Verträge für den Kauf des Benzins abschließen, ohne diese Verträge läuft mein Auto auch nicht.

Das ist in keinster Weise mit dem Nutzungsvertrag für die SW zu vergleichen, denn da geht es immer nur um ein und die selbe Sache, die SW nämlich, und nicht um ein Betriebsmittel das notwendig wird um die SW nutzen zu können.

Wenn der Kunde den Code einfach in einer Maske eingeben muss, ohne vor dem Kauf einen Vertrag vorgesetzt zu bekommen (der Gutschein gilt als Vertragsgegenstand), dann ist Premiere oder der Händler schuld. Für den Kunde ist die Sache mit dem Kauf beim Händler abgeschlossen, da er hier schon alle Unterlagen für Premiere erhält.Ich rede nicht davon, dass er das Abo beim Händler abschließt. Ich rede von einem Gutschein, der dem Decoder als Bonus beiliegt. Weil nur so die Analogie zur XBox gewährt ist.

Man kann einen Decoder schließlich auch ohne Premiere nutzen, und viele tun genau das. Nicht umsonst gibt es auch nicht Premiere-fähige Dekoder.

Aber selbst wenn er das Abo beim Händler abschließt ändert sich nichts: Wenn der Kunde die Vertragsbedingungen verletzt, ist Premiere berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen. Ein Rückgaberecht für den Decoder gibt es natürlich nicht. Warum sollte es ein solches Recht auch geben. Man würde den Händler für den Fehler des Kunden bestrafen.

Ajax
2007-05-22, 22:18:29
MS hat Dunkeltiers Account nicht gelöscht, sondern ihn (zu Strafe???) von Multiplayerspielen über xBox Live ausgeschlossen!

Da kann weder der Jugendschutz als Begründung vorgebracht werden (DT hat ja schon angeblich den JS gebrochen UND indizierte Inhalte sind sowieso inzwischen gesperrt), noch irgendwelche Lizenzrechtsprobleme (denn auch Filmdownloads sind ja inzwischen generell gesperrt).

Sein (bezahlter!!!) Account ist also ohne stichhaltigen Grund gesperrt worden, was eine Sauerei ist!

Das ist einfach nur eine Mutmassung. Ich bin sicherlich kein Freund von MS, aber solch Pauschalaussagen bringen hier auch nichts. Ehrlich gesagt, kenne ich Dunkteltiers Aussagen oder Meinungen, über Dinge, die ihn nicht gefallen. Ich erinnere mich an einige Aussagen über Linux. Da wundert mich seine Tonart über MS nicht wirklich.

Also ich würde, wenn ich mir keiner Schuld bewusst wäre einfach mal höflich beim MS-Support anrufen und fragen, warum mein Account nicht mehr funktioniert. Ist letztendlich konstruktiver und sinnvoller als ein weiterer fragwürdiger Thread hier im Konsolen-Forum, der letztendlich nur einem eher "unglücklichen" Zweck erfüllt. :|

Iceman346
2007-05-22, 22:27:31
MS hat Dunkeltiers Account nicht gelöscht, sondern ihn (zu Strafe???) von Multiplayerspielen über xBox Live ausgeschlossen!

Da kann weder der Jugendschutz als Begründung vorgebracht werden (DT hat ja schon angeblich den JS gebrochen UND indizierte Inhalte sind sowieso inzwischen gesperrt), noch irgendwelche Lizenzrechtsprobleme (denn auch Filmdownloads sind ja inzwischen generell gesperrt).

Sein (bezahlter!!!) Account ist also ohne stichhaltigen Grund gesperrt worden, was eine Sauerei ist!

Lies doch bitte den Thread wenn du schon drin postest. Mit Jugendschutz hat die Sperrung von Dunkeltiers Account rein garnichts zu tun, dass ist aber jetzt schon das zweite Posting deinerseits wo du diesen wieder einbringst...

LovesuckZ
2007-05-22, 22:29:25
Nein. Das ist Quatsch. Ich weiß nicht, wie Du auf diese Idee kommst. Der Account ist in keiner Weise Teil des Vertrages. Es macht keinen Sinn, und Du ignorierst sämtliche Argumente, z.B. den, dass ein Account völlig unabhängig von einer Box ist. Und demnach schon grundsätzlich unabhängige Verträge sein müssen.

Der Account ist doch nur Mittel zum Zweck, um die beworbene Onlinefähigkeit zu benutzen. Der Kunde muss darauf hingewiesen werden, das mit dem Kauf der Xbox360 kein Vertrag über den Account abgeschlossen wird. Das wird hier jedoch nicht getan. Die Verpackung wirbt doch damit, dass nach einem Monat ein kostenloser Silberaccount verwendet wird.

Weil es ganz klar ist. Wenn ich ein Auto kaufe muss ich auch noch weitere Verträge für den Kauf des Benzins abschließen, ohne diese Verträge läuft mein Auto auch nicht.

Das ist nicht vergleichbar, da der Händler bestimmt nicht damit wirbt, dass für Stadtfahrten das Benzin kostenlos wäre.
Lese dir einfach den Verpackungstext durch.


Das ist in keinster Weise mit dem Nutzungsvertrag für die SW zu vergleichen, denn da geht es immer nur um ein und die selbe Sache, die SW nämlich, und nicht um ein Betriebsmittel das notwendig wird um die SW nutzen zu können.

Und wer sagt dir, dass es nicht Menschen gibt, die die Konsole vorwiegend zum Spielen über das Internet benutzen?

Grestorn
2007-05-22, 22:30:12
MS hat Dunkeltiers Account nicht gelöscht, sondern ihn (zu Strafe???) von Multiplayerspielen über xBox Live ausgeschlossen!

Da kann weder der Jugendschutz als Begründung vorgebracht werden (DT hat ja schon angeblich den JS gebrochen UND indizierte Inhalte sind sowieso inzwischen gesperrt), noch irgendwelche Lizenzrechtsprobleme (denn auch Filmdownloads sind ja inzwischen generell gesperrt).

Sein (bezahlter!!!) Account ist also ohne stichhaltigen Grund gesperrt worden, was eine Sauerei ist!


Das stimmt nicht. Als deutscher Konsument darf ich über die EULAs gähnen und meine erworbene Software im Rahmen geltender Gesetze nutzen, wie ich lustig bin.

Irgendwie passt die Fratze Deines Avatars zu dem was Du da schreibst.

Der Typ hat offenbar ähnlich viel Kenntnis über die Dinge, die er so von sich gibt, wie Du. Informier Dich bitte, bevor Du lauter Dinge behauptest, die hinten und vorne nicht stimmen.

ShadowXX
2007-05-22, 22:37:16
Um mit der Xbox360 über das Internet spielen zu können, benötige ich eine "gebührenpflichtige Mitgliedschaft" - das heißt, ich benötige einen Xbox Live Account. Demnach gehört ein Account zum Umfang des Vertrages, da sonst Bestandteile des Vertrages nicht erfüllt werden. Woher soll der Käufer wissen, dass er für einen Xbox Live Account nochmal einen neuen Vertrag eingehen muss? Genauso ist es auch mit der Software, woran der User mit dem Kauf des Datenträgers ein Nutzungsrecht miterhält. Wieso sollte das mit Xbox Live anders sein? Es ist eben die Software der Xbox360.

XBox Live! ist eine Dienstleistung von MS, nicht die in die X360 eingebundene SW.
Um diese Dienstleistung in Anspruch nehmen zu können, muss eine weiterer Vetrag geschlossen werden. Wenn die Bedingungen dieses Vertrages vorsehen, das man seine reale Adresse angeben muss, wird dier erst dann gültig, wenn dies auch gemacht wird.

Und nein, der Account bei XBox Live gehört nicht zum ersten Vertrag, sondern nur die Bereitestellung der Möglichkeit diesen Account erstellen zu können (und als Bonus 1 Monat Gold-Mitgliedschaft, dafür das man diesen Account erstellt. Du kannst MS ja auch nicht auf Zahlung von Geld verklagen, wenn du dieses Angebot nicht nutzt).
Anders wäre es, wenn man die X360 einschaltet und man sich sofort mit Xbox Live verbinden könnte bzw. dies sofort ohne weiters nutzen könnte. D.h. wenn ein schon fertiger und freigeschalteter Gamertag mit verkauft werden würde bei dem man nachträglich noch seine Daten eintragen kann.

Das wird es aber nicht. Es wird nur eine Nutzungsmöglichkeit angepriesen. Dies ist in dieser Form durchaus zulässig.

Das ganze gilt auch für die "Pro" Version mit 3 Monate Gold-Abo. Der Gutschein dafür ist ja sein "Geld" auch dann wert, wenn man den neuen Vetrag nicht eingeht.
Wenn man also mit den Bedingungen nicht einverstanden ist, kann man diesen z.B. verkaufen.

Wenn der Kunde den Code einfach in einer Maske eingeben muss, ohne vor dem Kauf einen Vertrag vorgesetzt zu bekommen (der Gutschein gilt als Vertragsgegenstand), dann ist Premiere oder der Händler schuld. Für den Kunde ist die Sache mit dem Kauf beim Händler abgeschlossen, da er hier schon alle Unterlagen für Premiere erhält.
Ja, der Gutschein schon. Aber auch nur der. Einen Vertrag mit Premiere hast du damit noch nicht geschlossen, sondern nur mit dem Laden, wo du den Decode gekauft hast. Und dieser Vertrag sagt nichts anderes aus, als das du den Dekoder und den Gutschein bekommst.

Das ganze ist tatsächlich etwas "fies", aber von der Rechtsprechung abgedeckt.

Wenn du einen Gutschein von jemanden Geschenkt bekommst und diesen dann später einlöst, gehst du ja auch einen neuen Vertrag bei Einlösen der Gutscheins ein. Wenn dieses Einlösen von bestimmten Bedingungen abhängt, kannst du dich immer noch entscheiden, ob du es tatsächlich machst.
Der Gutschein selbst verliert dabei ja nicht an Wert, selbst wen du Ihn nicht einlöst.

@Software:
Der Passus, das (unversiegelte) Software vom Tausch ausgeschlossen ist, ist übriges nichtig. Auch wenn er Überall noch gerne Ausgehängt wird.
Natürlich müssen tatsächlich Probleme mit der Software vorliegen, damit du das Recht auf (erstmal) Nachbesserung beantragen kannst.
Im Normalfall wird dir jeder seriöse Händler auch keine Probleme beim Umtausch machen (ausser du ziehst diese Masche alle 2 Tage durch).
Wobei dies dann tatsächlich Kulanz ist, da wie gesagt erstmal der Händler eigentlich das Recht zu Nachbesserung hat.

LovesuckZ
2007-05-22, 22:41:32
XBox Live! ist eine Dienstleistung von MS, nicht die in die X360 eingebundene SW.
Um diese Dienstleistung in Anspruch nehmen zu können, muss eine weiterer Vetrag geschlossen werden.

Dann darf MS nicht mit der Onlinefähigkeit der Konsole werben, da sie nicht Bestandteil des Vertrages zwischen Kunde und Händler ist. Wenn ich die Konsole nämlich beim Händler kaufe, dann orientiert man sich auch an der Verpackung.
Ich sehe da klar eine Täuschung des Kunden.

Ajax
2007-05-22, 22:44:17
Wenn ich mir die Beiträge so ansehe, glaube ich nicht, dass hier noch etwas "Vernünftiges" kommt. Thread wird geschlossen.

Wer gute Argumente für eine Wiedereröffnung hat, möge sich per PN an mich wenden.