Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abstimmung zum Thema schuldhalt geplatzte Verkäufe.
Lord Wotan
2007-05-30, 21:20:35
Aus gegeben Anlass würde ich gerne mal eine Abstimmung für das Verkaufsforum starten lassen.
Lt Thowe darf man zur Zeit nämlich für geplatze Deals keine Bewertung abgeben. Weil wenn der Verkauf nicht zu stande gekommen ist. Soll es auch keine Bewertung geben dürfen. Ich bin da ander Meinung Deshalb die Frage!
Also sollen schuldhaft geplatzte Verkäufsdeals auch bewertet werden dürfen?
Ein einfaches Ja oder nein währe nett
An die Mods. Es wähe nett wenn jemand daraus mal eine Abstimmung machen kömmte.
Die gelbe Eule
2007-05-30, 22:44:24
Ja sollten sie, nach dem Muster von Thowe http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=5532907&postcount=76
Zu klären wäre nur noch explizit, wann hier im Marktplatz und nicht woanders, ein gültiger Kaufvertrag nach allgemein gültigen Maßstäben, wie sie von der Community betrachtet werden, zustande kommt.
SK bedeutet hier normalerweise, daß der Verkäufer die Ware zu dem Preis umgehend verkaufen möchte und der Käufer zu dem Preis die Ware zugesichert bekommt.
MP bedeutet hier normalerweise, daß der Verkäufer mindestens diesen angegebenen Preis für die Ware haben möchte und der Käufer so lange bieten kann, bis der Verkäufer dem potentiellen Käufer den Zuschlag gibt.
In beiden Fällen würde eine gegenseitige Willenserklärung stattfinden und der Kaufvertrag wäre mit Austausch von Adresse und Bankdaten endgültig geschlossen.
Lord Wotan
2007-05-30, 23:13:45
Ja sollten sie, nach dem Muster von Thowe http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=5532907&postcount=76
Zu klären wäre nur noch explizit, wann hier im Marktplatz und nicht woanders, ein gültiger Kaufvertrag nach allgemein gültigen Maßstäben, wie sie von der Community betrachtet werden, zustande kommt.
SK bedeutet hier normalerweise, daß der Verkäufer die Ware zu dem Preis umgehend verkaufen möchte und der Käufer zu dem Preis die Ware zugesichert bekommt.
MP bedeutet hier normalerweise, daß der Verkäufer mindestens diesen angegebenen Preis für die Ware haben möchte und der Käufer so lange bieten kann, bis der Verkäufer dem potentiellen Käufer den Zuschlag gibt.
In beiden Fällen würde eine gegenseitige Willenserklärung stattfinden und der Kaufvertrag wäre mit Austausch von Adresse und Bankdaten endgültig geschlossen.
Da steht aber eben nichts über geplatzte Deals. Und nach der Auffassung von Thowe ist das nicht bewertbar. Weil der Deal durch das Platzen lassen einer Seite, eben nicht zustande gekommen ist. Somit ist diese Beurteilung dann umbrechtigt lt. Thowe. Kein Deal somit kein recht von Opfer des geplatzten Deals eine Bewertung darüber abzugeben.
Und deshalb hätte ich gerne dazu eine Umfrage ob die Mehrheit der User hier auch die Auffassung von Thowe teilt. Oder ob das Regelwerk um einen § über geplatze Deale erweitert werden müsste! Denn bei Ebay z.B. kann man auch über das nicht zustande kommen eines Deals eine Bewertung abgeben. Hier komicher weise aber nicht!
Die gelbe Eule
2007-05-30, 23:30:03
Thowe ist nur ein Moderator, es ist nicht ersichtbar, ob seine Posts auch intern die gleiche Meinung wiederspiegeln. Auch gibt es noch kein gültiges neues Regelwerk, welches irgendwo Anwendung finden würde, was aber auch nur zukünftige und nicht rückwirkende Deals betreffen würde.
kinkel
2007-06-02, 10:45:10
Da es hier um eine Abstimmung geht möchge ich auch zu Worte kommen.
Ja, schuldhaft geplatzte Deals dürfen bewertet werden.
Sollte das nämlich nicht der Fall sein dann kann hier jeder tun und lassen was er will, es gibt ja ehh keine Bewertung; er hat also einen Freibrief.
Nahaz
2007-06-02, 11:31:02
An die Mods. Es wähe nett wenn jemand daraus mal eine Abstimmung machen kömmte.
Bin zwar kein Mod aber ich war mal so frei :wink:
J
SK bedeutet hier normalerweise, daß der Verkäufer die Ware zu dem Preis umgehend verkaufen möchte und der Käufer zu dem Preis die Ware zugesichert bekommt.
MP bedeutet hier normalerweise, daß der Verkäufer mindestens diesen angegebenen Preis für die Ware haben möchte und der Käufer so lange bieten kann, bis der Verkäufer dem potentiellen Käufer den Zuschlag gibt.
Meiner Meinung sollten, wie in anderen Foren auch, sowohl MP als auch SK bei jeder Auktion zur Pflicht werden, wir sind ja nicht be eGay.
Zum eigentlich en Thema denke ich dass aus dem Thread zweifelsfrei hervorgehen sollte dass sich Verkäufer und Käufer auf einen Handel verständigt haben.
Ist eine solche Übereinkunft zu erkennen und der Verkäufer / Käufer macht einen Rückzug könnte man dies durchaus negativ bewerten. Alles was über PN geregelt wurde ist meiner Meinung nach irrelevant und darf für eine Bewertung gleich welcher Art nicht ausschlaggebend sein!
Ich widerspreche hiermit der Sammlung, Verwendung und Veröffentlichung von Nutzerdaten, speziell der Sammlung von Daten aus einem Bewertungssystem zum Marktplatz, dem ich nie zugestimmt habe und welches auch nicht Bestandteil des Forums ist und nicht den Regeln des Forums unterliegt.
...
Und nun?
mapel110
2007-06-02, 11:36:34
[x] Ja, aber nur gesondert von den sonstigen Verstößen.
d.h. Sie haben keinen Einfluss auf positive/negative Marktplatzbewertungen. Also eine zusätzliche Spalte dafür, so dass man sehen kann, ob da ein notorischer Spaßbieter dabei ist. Dann eventuell eine Grenze ala 3 oder 4 geplatze Deals, bis sie zum Ausschluss aus dem Marktplatz führen.
Nahaz
2007-06-02, 11:40:48
Ich widerspreche hiermit der Sammlung, Verwendung und Veröffentlichung von Nutzerdaten, speziell der Sammlung von Daten aus einem Bewertungssystem zum Marktplatz, dem ich nie zugestimmt habe und welches auch nicht Bestandteil des Forums ist und nicht den Regeln des Forums unterliegt.
...
Und nun?
Niemand zwingt dich den Marktplatz zu nutzen und als Gast betrifft dich das ja sowieso nicht. :rolleyes:
Niemand zwingt dich den Marktplatz zu nutzen und als Gast betrifft dich das ja sowieso nicht. :rolleyes:
Ja gut, als Gast nicht, als Reg schon und die Bewertungen sind nunmal nirgends verankert oder Dergleichen, ich wurde nie gefragt, ob ich diesem System zustimme, eine solche Zustimmung war nie Voraussetzung für die Nutzung des Marktplatzes, also was genau möchtest du mir mit deinem Beitrag sagen?
Nahaz
2007-06-02, 11:48:27
Was ich damit sagen möchte? Ganz einfach du willst nicht bewertet werden? Dann benutze den Marktplatz nicht!
Die Bewertungen sind für 3dc nicht wichtig sondern für die User, es soll ja ersichtlich sein ob mein Handelspartner zuverlässig ist oder nicht. Ein Marktplatz ohne Bewertungssystem wäre, für mich jedenfalls, völlig undenkbar.
Es geht in diesem Thread allerdings nicht um den Sinn oder Unsinn des Bewertungssystems…
Was ich damit sagen möchte? Ganz einfach du willst nicht bewertet werden? Dann benutze den Marktplatz nicht!
Die Bewertungen sind für 3dc nicht wichtig sondern für die User, es soll ja ersichtlich sein ob mein Handelspartner zuverlässig ist oder nicht. Ein Marktplatz ohne Bewertungssystem wäre, für mich jedenfalls, völlig undenkbar.
Es geht in diesem Thread allerdings nicht um den Sinn oder Unsinn des Bewertungssystems…
Du verstehst es nicht, oder? Es gibt keine Grundlage für das Bewertungssystem, somit muss es akzeptiert werden, wenn User der Sammlung von Daten widersprechen. Das System ist in seiner jetzigen Form freiwillig, also kann ein User, der sich gegen die Sammlung und Veröffentlichung seiner Bewertungen ausspricht, nicht vom Marktplatz ausgeschlossen werden. Und trotzdem muss sein Wunsch respektiert werden. Und genau daran scheitert auch diese Abstimmung hier. Denk(t) mal drüber nach...
Kurgan
2007-06-02, 12:04:17
Du verstehst es nicht, oder? Es gibt keine Grundlage für das Bewertungssystem, somit muss es akzeptiert werden, wenn User der Sammlung von Daten widersprechen. Das System ist in seiner jetzigen Form freiwillig, also kann ein User, der sich gegen die Sammlung und Veröffentlichung seiner Bewertungen ausspricht, nicht vom Marktplatz ausgeschlossen werden. Und trotzdem muss sein Wunsch respektiert werden. Und genau daran scheitert auch diese Abstimmung hier. Denk(t) mal drüber nach...
ähm, im grunde kann jeder user vom mp ausgesperrt werden, da es ein freiwiliiges angebot des betreibers ist und kein user ein anrecht auf dessen nutzung hat. und demenstpechend kann der betreiber des forums (und damit des mps) absolut willkürlich nutzer vom mp aussperren.
denk da mal drüber nach ;)
ähm, im grunde kann jeder user vom mp ausgesperrt werden, da es ein freiwiliiges angebot des betreibers ist und kein user ein anrecht auf dessen nutzung hat. und demenstpechend kann der betreiber des forums (und damit des mps) absolut willkürlich nutzer vom mp aussperren.
denk da mal drüber nach ;)
Komisch, als dieses Argument von der Moderation kam, dauerte es nicht lange und sie kamen aus ihren Kellern und riefen "Diktatur und Willkür"...
Kurgan
2007-06-02, 12:17:05
Komisch, als dieses Argument von der Moderation kam, dauerte es nicht lange und sie kamen aus ihren Kellern und riefen "Diktatur und Willkür"...
ist es ja auch, aber ist auch nunmal stand der dinge.
was aber auch nichts daran ändert, das du einfach durch mp-verzicht die veröffentlichung deines mp-verhaltens unterbinden könntest.
Nvidia5
2007-06-02, 12:46:44
Jeder versteht ja unter "schuldhaft" was anderes. Ich versteh drunter wenn der eine sagt, "Ja, ich nehm sie doch nicht" aber das noch bevor das Geld überwiesen worden ist. Wenn es schon überwiesen worden ist, dann sollte man dies schon bewerten dürfen, andernfalls nicht.
ist es ja auch, aber ist auch nunmal stand der dinge.
was aber auch nichts daran ändert, das du einfach durch mp-verzicht die veröffentlichung deines mp-verhaltens unterbinden könntest.
Warum soll ich auf den Marktplatz verzichten, wenn das Bewertungssystem auf Freiwilligkeit beruht...? Welchen Sinn hat ein solches Bewertungssystem dann überhaupt...
Nahaz
2007-06-02, 12:59:01
Warum meldest du dich nicht mit deinem registrierten Nickname an?
Könnte es vielleicht sein dass du gerade gebannt bist?
Warum meldest du dich nicht mit deinem registrierten Nickname an?
Könnte es vielleicht sein dass du gerade gebannt bist?
Sicher nicht. Warum ich mich nicht anmelde? Ich hab meine Gründe, hier nicht mehr mit einem Nick aufzutreten. Ausserdem wäre der dir vermutlich eh unbekannt...
Marc-
2007-06-02, 13:32:50
Ja sollten sie, nach dem Muster von Thowe http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=5532907&postcount=76
Zu klären wäre nur noch explizit, wann hier im Marktplatz und nicht woanders, ein gültiger Kaufvertrag nach allgemein gültigen Maßstäben, wie sie von der Community betrachtet werden, zustande kommt.
SK bedeutet hier normalerweise, daß der Verkäufer die Ware zu dem Preis umgehend verkaufen möchte und der Käufer zu dem Preis die Ware zugesichert bekommt.
MP bedeutet hier normalerweise, daß der Verkäufer mindestens diesen angegebenen Preis für die Ware haben möchte und der Käufer so lange bieten kann, bis der Verkäufer dem potentiellen Käufer den Zuschlag gibt.
In beiden Fällen würde eine gegenseitige Willenserklärung stattfinden und der Kaufvertrag wäre mit Austausch von Adresse und Bankdaten endgültig geschlossen.
also... ein kaufvertrag ist immer durch willenserklärung oder eindeutige handlung geschlossen. dazu bedarf es nicht erst dem austausch von bank oder adressdaten.
Desweiteren moechte ich darauf verweisen, das in D wie schon so oft bemerkt vertragsfreiheit gilt. Demzufolge darf ich mir trotz freibleibenden angebots immer noch aussuchen mit wem ich handeln moechte und mit wem nicht. Heisst: Selbst wenn jemand den Sk bietet heisst das noch lange nicht das zustandekommen eines deals. Wenn ich an jemanden bestimmten aus welchem grund auch immer nicht verkaufen moechte, so bleibt dies mein alleiniges und gutes recht. Eine verweigerung in dem falle beispielsweise darf auch nicht zu einer schlechten bewertung fuehren, weil es schlicht und einfach legitim und normales recht jedes einzelnen ist.
Insofern, wie oben schon genannt:
[x] nein, kein deal, keine bewertung...
LovesuckZ
2007-06-02, 14:22:57
[x] nein, kein deal, keine bewertung...
Und wann kommt ein Deal zu stande? Wann gilt ein Preis als fest? Darf per Nachnahme der Preis einfach erhöht werden? Und darf der Käufer dann die Annahme des Paketes unterbinden? Muss ich als Käufer den Preis bezahlen, der abgemacht wurde? Oder kann ich jeden x-beliebigen Betrag bezahlen? Muss der Käufer sich an Zusage halten? Kann er einfach abspringen?
Beantworte erstmal die erste Frage, dann können wir über die restlichen Punkte weiterreden.
Marc-
2007-06-02, 14:51:29
Und wann kommt ein Deal zu stande? Wann gilt ein Preis als fest? Darf per Nachnahme der Preis einfach erhöht werden? Und darf der Käufer dann die Annahme des Paketes unterbinden? Muss ich als Käufer den Preis bezahlen, der abgemacht wurde? Oder kann ich jeden x-beliebigen Betrag bezahlen? Muss der Käufer sich an Zusage halten? Kann er einfach abspringen?
Beantworte erstmal die erste Frage, dann können wir über die restlichen Punkte weiterreden.
es ist doch ganz einfach... wenn sich nachweisbar (zum beispiel im thread) nachvollyiehbar 2 uebereinstimmende willenserklärungen befinden, besteht ein deal. Darauf koennen sich beide berufen... weitere nebenabreden (beispielsweise versandart etc) sind im zweifel eben per email zu dokumentieren.
beispielsweise:
"Ich moechts zum sofortkaufpreis von 60 eur nehmen"
"okay, abgemacht , restliches per pn"
ist wohl vollkommen ausreichend im thread, oder nicht? ich weiss nicht welche szenarien du dir jetzt ausdenkst...
LovesuckZ
2007-06-02, 14:54:23
es ist doch ganz einfach... wenn sich nachweisbar (zum beispiel im thread) nachvollyiehbar 2 uebereinstimmende willenserklärungen befinden, besteht ein deal.
Muss ein eindeutiger Kauf öffentlich sichtbar sein?
Darauf koennen sich beide berufen... weitere nebenabreden (beispielsweise versandart etc) sind im zweifel eben per email zu dokumentieren.
beispielsweise:
"Ich moechts zum sofortkaufpreis von 60 eur nehmen"
"okay, abgemacht , restliches per pn"
ist wohl vollkommen ausreichend im thread, oder nicht? ich weiss nicht welche szenarien du dir jetzt ausdenkst...
Und wenn der Verkäufer danach sagt, dass der Sofortkaufpreis plötzlich 62€ beträgt?
Kurgan
2007-06-02, 15:11:00
Warum soll ich auf den Marktplatz verzichten, wenn das Bewertungssystem auf Freiwilligkeit beruht...? Welchen Sinn hat ein solches Bewertungssystem dann überhaupt...
wo steht denn das das bewertungssystem freiwillig ist? gut, verpflichtend steht zwar auch nirgends, du kannst allerdings niemanden untersagen deine aktionen auf dem mp zu bewerten.
Sicher nicht. Warum ich mich nicht anmelde? Ich hab meine Gründe, hier nicht mehr mit einem Nick aufzutreten. Ausserdem wäre der dir vermutlich eh unbekannt...
jo, mit x negativen würde es auch komisch wirken auf ein abschaffen oder nicht nennne der bewertungen zu drängen :rolleyes:
Marc-
2007-06-02, 15:24:18
Muss ein eindeutiger Kauf öffentlich sichtbar sein?
Und wenn der Verkäufer danach sagt, dass der Sofortkaufpreis plötzlich 62€ beträgt?
ihr haengt euch staendig daran auf: was ist wenn dieses, oder was ist wenn jenes, und muss ich das nachweisen... jungs, das ist hier keine boerse.
Und schau dir die deals doch selbst an... in 99% ist ein kauf oeffentlich sichtbar oder zumindest nachvollziehbar.
Und wenn der VK danach sagt der SK waere hoeher, dann ist es eben kein deal? was is daran so schwer zu verstehen?? ich weiss ehrlich gesagt garnet wo dein problem ist? Was ist an der formulierung "zwei uebereinstimmende willenserklaerungen" so schwer zu verstehen??
LovesuckZ
2007-06-02, 16:19:41
Und schau dir die deals doch selbst an... in 99% ist ein kauf oeffentlich sichtbar oder zumindest nachvollziehbar.
Und das ändert genau was?
Und wenn der VK danach sagt der SK waere hoeher, dann ist es eben kein deal? was is daran so schwer zu verstehen?? ich weiss ehrlich gesagt garnet wo dein problem ist? Was ist an der formulierung "zwei uebereinstimmende willenserklaerungen" so schwer zu verstehen??
Aha.
Einerseits bringst du ein Beispiel, wo "zwei uebereinstimmende willenserklaerungen" gezeigt wird, gleichzeitig sagst du, dass genau dieses Beispiel keine "zwei uebereinstimmende willenserklaerungen" enthielt.
Werde dir erstmal klar, wann genau "zwei uebereinstimmende willenserklaerungen" eintreten.
Also nochmal: Wann genau ist ein "eindeutiger Kauf" in diesem Forum eingetreten?
Die gelbe Eule
2007-06-02, 16:47:10
Das Thema ist leider schon zu sehr ausgeschlachtet worden. Gerade jetzt müssen dann wohl strengere Regeln kommen, da sich einige berufen fühlen werden, die Sicht der Dinge mal anders auszulegen.
Und Marc- hat bisher nur einen Deal hier abgewickelt, daraus dann abzuleiten, er wüsste wie hier im 3DC generell Deals ablaufen, ist schon sehr gewagt.
Er sollte auch mal ein paar dabei haben, die schludrig sind, Ware vorenthalten, Geld nicht zahlen usw., mal sehen ob er dann auch noch die Robin Hood Maske aufsetzt.
Nahaz
2007-06-02, 17:32:40
Das Thema ist leider schon zu sehr ausgeschlachtet worden. Gerade jetzt müssen dann wohl strengere Regeln kommen, da sich einige berufen fühlen werden, die Sicht der Dinge mal anders auszulegen.
Ich werd das mal ansprechen...
Die gelbe Eule
2007-06-02, 17:51:13
Umgehend zahlen, umgehend versenden, mehr muss ja normal bei einem Deal nicht passieren. Alles andere ist Scheiße. Wer sich hier schon nicht an diese Grundregeln halten kann, der wird über kurz oder lang Probleme bekommen.
Definiert werden müsste nur, was ist "umgehend". Eine Informationspflicht sollte auch zur Pflicht werden und zwar für den Verkäufer. Schließlich bietet er hier auf einem geeignetem Portal Ware an und Transparenz für alle, auch für die Moderation, sollte höchste Priorität haben.
Thowe
2007-06-02, 18:34:31
Die Umfrage ist absolut wertlos, da sie:
1. Unglaublich schlecht formuliert ist, geschweige denn im Eingangsposting auch nur annähernd erörtert, wie sie zu verstehen ist.
2. Nicht korrekt erkennbar ist, was "schuldhaft" bedeutet.
und somit die meisten Ja-Sager von einer Situation ausgehen, in der bereits ein gültiger Vertrag vorlag. Dann hätte man auch gleich als Antworten: Ja und Ja vorgeben können. Eine Umfrage mit: "Darf mich jemand schlecht bewerten, den ich gar nichts verkauft habe" wäre in etwa von gleicher, miserablen Qualität, wenn auch hier vermutlich eher die Frage kommen würde, was denn genau ablief.
Wie dem auch sei, eine Regelung außerhalb eines Vertrages würde vor keinen deutschen Gericht standhaft sein, somit von vornerein unsinnig, denn spätestens dann, wenn die Person die negativ bewertet wurde diesem widerspricht, wäre die Bewertung so oder so zu löschen.
Marc-
2007-06-02, 18:39:02
Umgehend zahlen, umgehend versenden, mehr muss ja normal bei einem Deal nicht passieren. Alles andere ist Scheiße. Wer sich hier schon nicht an diese Grundregeln halten kann, der wird über kurz oder lang Probleme bekommen.
Definiert werden müsste nur, was ist "umgehend". Eine Informationspflicht sollte auch zur Pflicht werden und zwar für den Verkäufer. Schließlich bietet er hier auf einem geeignetem Portal Ware an und Transparenz für alle, auch für die Moderation, sollte höchste Priorität haben.
abgesehen davon das mir deine leier "der hat erst soundsoviel verkaeufe gemacht" etc ziemlich am popo vorbeigeht nur 2 sachen:
1. was genau verstehst du unter "informationspflicht"?
und 2. genau diese definition von "umgehend" ist vermutlich das problem. Ich weiss aus vielen deinen aeusserungen was das fuer dich bedeutet, und denke nicht das das mit der definition der allgemeinheit gleichzusetzen ist. Ich wuerde dieses "umgehend" in "schnellstmoeglich" abaendern und vorschlagen sich da an einschlägigen fristen fuer briefumlaeufe, einspruchsfristen etc die alle im rahmen von 14 tagen liegen zu orientieren.
Die gelbe Eule
2007-06-02, 19:30:40
Du möchtest es nicht verstehen oder?
Nochmal für Dich alleine, druck es Dir bitte dann aus!
Informationspflicht des Verkäufers:
Sämtliche Eigenschaften der Ware die dem Verkäufer bekannt sind, müssen angegeben werden, die für einen Verkauf erforderlich sind. Das heißt genauer, Verkaufspreis mit oder ohne Versandkosten, Zustand, Lieferumfang. Gibt es keine Angaben zur Funktion, so muss der Käufer davon ausgehen, daß die Ware einwandfrei funktioniert. Nicht angegebene offensichtliche Mängel kann der Käufer kaum einsehen.
Genauso sollte der Verkäufer in seinem Eröffnungsposting immer der Öffentlichkeit zeitnah abgegebene Gebote sowie Käufer angeben. Zeitnah bedeutet hier, das kein gesetztes Zeitlimit überschritten wird und jeder bei einer Möglichkeit zu bieten, eben diese auch bekommt.
2. Umgehend ist kein Problem, wenn man es definiert. Thowe dachte schon an, innerhalb von 3 Tagen nach Zahlungseingang versenden, sowie innerhalb von 5 Tagen nach Beedigung der Auktion und erhalt der Bankdaten bezahlen.
Zahlungseingang ist Wertstellung beim Eingangskonto, nicht wenn man Zeit und Lust hat, seinen Kontoauszug einzusehen.
Was die Laufzeiten von Bank oder Post angeht, wayne, weil darauf hat weder der Verkäufer, noch der Käufer Einfluss und das stand auch niemals hier zur Debatte.
wo steht denn das das bewertungssystem freiwillig ist? gut, verpflichtend steht zwar auch nirgends, du kannst allerdings niemanden untersagen deine aktionen auf dem mp zu bewerten.
jo, mit x negativen würde es auch komisch wirken auf ein abschaffen oder nicht nennne der bewertungen zu drängen :rolleyes:
Ich kann sehr wohl der Sammlung und Veröffentlichung widersprechen. Btw. zeigst du mal wieder vorbildlich, wie schön es sich mit Vorurteilen lebt, wenn man nicht gewillt ist, mal darüber nachzudenken, was die eigentliche Intention des vermeintlichen Widersachers ist...
PS: ich hab ausschliesslich positive Bewertungen...
Marc-
2007-06-02, 20:57:11
Du möchtest es nicht verstehen oder?
Nochmal für Dich alleine, druck es Dir bitte dann aus!
Informationspflicht des Verkäufers:
Sämtliche Eigenschaften der Ware die dem Verkäufer bekannt sind, müssen angegeben werden, die für einen Verkauf erforderlich sind. Das heißt genauer, Verkaufspreis mit oder ohne Versandkosten, Zustand, Lieferumfang. Gibt es keine Angaben zur Funktion, so muss der Käufer davon ausgehen, daß die Ware einwandfrei funktioniert. Nicht angegebene offensichtliche Mängel kann der Käufer kaum einsehen.
Genauso sollte der Verkäufer in seinem Eröffnungsposting immer der Öffentlichkeit zeitnah abgegebene Gebote sowie Käufer angeben. Zeitnah bedeutet hier, das kein gesetztes Zeitlimit überschritten wird und jeder bei einer Möglichkeit zu bieten, eben diese auch bekommt.
2. Umgehend ist kein Problem, wenn man es definiert. Thowe dachte schon an, innerhalb von 3 Tagen nach Zahlungseingang versenden, sowie innerhalb von 5 Tagen nach Beedigung der Auktion und erhalt der Bankdaten bezahlen.
Zahlungseingang ist Wertstellung beim Eingangskonto, nicht wenn man Zeit und Lust hat, seinen Kontoauszug einzusehen.
Was die Laufzeiten von Bank oder Post angeht, wayne, weil darauf hat weder der Verkäufer, noch der Käufer Einfluss und das stand auch niemals hier zur Debatte.
eine informationspflicht dieser art brauch ich wohl nicht explizit auszudeuten, in aller regel ergibt sich das von selbst, zumindest hat man ansonsten hier wie ueberall ein recht den kauf rueckabzuwickeln.
ansonsten kann ich lediglich feststellen ,das manche leuts offensichtlich von einem absoluten regulierungswahn besessen sind, der in einem kleinen privaten marktplatz wie hier sicher uebers ziel hinausschiesst, aber wenn die mods das so realisieren wollen (und sich damit selbst in die schusslinie begeben, denn eine solche regulierungswut verlangt auch immer viele leuts die das ueberwachen und bringen natuergemaess einiges an kleinlichen und unnützen klagen mit sich) soll man das eben machen. Mir schadets nicht und generell ringt mir das nur ein schmunzeln ab, wenn ich sehe das menschen selbst die kleinsten und einfachsten dinge des lebens in regeln gepackt sehen muessen um gluecklich zu sein.
eod
Lord Wotan
2007-06-02, 21:00:05
Die Umfrage ist absolut wertlos, da sie:
1. Unglaublich schlecht formuliert ist, geschweige denn im Eingangsposting auch nur annähernd erörtert, wie sie zu verstehen ist.
2. Nicht korrekt erkennbar ist, was "schuldhaft" bedeutet.
und somit die meisten Ja-Sager von einer Situation ausgehen, in der bereits ein gültiger Vertrag vorlag. Dann hätte man auch gleich als Antworten: Ja und Ja vorgeben können. Eine Umfrage mit: "Darf mich jemand schlecht bewerten, den ich gar nichts verkauft habe" wäre in etwa von gleicher, miserablen Qualität, wenn auch hier vermutlich eher die Frage kommen würde, was denn genau ablief.
Wie dem auch sei, eine Regelung außerhalb eines Vertrages würde vor keinen deutschen Gericht standhaft sein, somit von vornerein unsinnig, denn spätestens dann, wenn die Person die negativ bewertet wurde diesem widerspricht, wäre die Bewertung so oder so zu löschen.
In eurern Regelwerk steht erstens das es einen Verbindlichen Mindespreis als SK Preis geben muss. Und das der erst der diesen Preis bietet automatisch den Zuschlag bekommt. So und wenn jetzt der Verkäufer trotz dieser Regeln. Endweder nicht verkauft oder den Preis nachträglich ändert. Oder wenn jemand nur so aus Spass den SK Preis bittet. Dann finde ich gehört das auch bewertet und zwar negativ. Weil in allen diesen Fällen ist der Deal schuldhaft geplatzt! Und da spielt es auch keine rolle das der Verkauf am ende nicht zu stande gekommen ist. Und wie du dann sagst kein Deal keine Bewertung. Ich denke das diese drei Beispiele sehr wohl Beurteilbar seinen müssen.
Lord Wotan
2007-06-02, 21:05:26
Ich kann sehr wohl der Sammlung und Veröffentlichung widersprechen. Btw. zeigst du mal wieder vorbildlich, wie schön es sich mit Vorurteilen lebt, wenn man nicht gewillt ist, mal darüber nachzudenken, was die eigentliche Intention des vermeintlichen Widersachers ist...
PS: ich hab ausschliesslich positive Bewertungen...
Wenn nur Positiv dann sage uns doch deinen Forum-Namen. Damit wir das prüfen kömmen!
Die gelbe Eule
2007-06-02, 21:09:24
eine informationspflicht dieser art brauch ich wohl nicht explizit auszudeuten, in aller regel ergibt sich das von selbst, zumindest hat man ansonsten hier wie ueberall ein recht den kauf rueckabzuwickeln.
ansonsten kann ich lediglich feststellen ,das manche leuts offensichtlich von einem absoluten regulierungswahn besessen sind, der in einem kleinen privaten marktplatz wie hier sicher uebers ziel hinausschiesst, aber wenn die mods das so realisieren wollen (und sich damit selbst in die schusslinie begeben, denn eine solche regulierungswut verlangt auch immer viele leuts die das ueberwachen und bringen natuergemaess einiges an kleinlichen und unnützen klagen mit sich) soll man das eben machen. Mir schadets nicht und generell ringt mir das nur ein schmunzeln ab, wenn ich sehe das menschen selbst die kleinsten und einfachsten dinge des lebens in regeln gepackt sehen muessen um gluecklich zu sein.
eod
Sollte sich von selsbt ergeben, findet aber nicht immer statt. Der Käufer muss solche Infos nicht dem Verkäufer aus der Nase ziehen.
Wenn es Dir nicht schadet, dann musst Du auch eine absehbare Regulierung einfach hinnehmen, weil sind wird nichts ändern, nur genauer definieren.
Deine Geduld wurde hier noch nie auf die Probe gestellt, wenn 500€ offen waren, oder die Ware nie angekommen ist. Erst wenn das passiert, dann würdest Du genauso schreien.
Regeln darf man nicht anders auslegen, nur weil vielleicht Schlupflöcher da sind, die es ermöglichen könnten. Es ist ein privater Marktplatz und das private sollte auch so bleiben. Wer meint es kaputt zu machen, der gehört nicht her.
Lord Wotan
2007-06-02, 21:12:22
eine informationspflicht dieser art brauch ich wohl nicht explizit auszudeuten, in aller regel ergibt sich das von selbst, zumindest hat man ansonsten hier wie ueberall ein recht den kauf rueckabzuwickeln.
ansonsten kann ich lediglich feststellen ,das manche leuts offensichtlich von einem absoluten regulierungswahn besessen sind, der in einem kleinen privaten marktplatz wie hier sicher uebers ziel hinausschiesst, aber wenn die mods das so realisieren wollen (und sich damit selbst in die schusslinie begeben, denn eine solche regulierungswut verlangt auch immer viele leuts die das ueberwachen und bringen natuergemaess einiges an kleinlichen und unnützen klagen mit sich) soll man das eben machen. Mir schadets nicht und generell ringt mir das nur ein schmunzeln ab, wenn ich sehe das menschen selbst die kleinsten und einfachsten dinge des lebens in regeln gepackt sehen muessen um gluecklich zu sein.
eod Da es hier immer wieder mal Probleme mit Verkäufern gibt. Die du auch immer wieder behaarlich verteidigst. Bedarf es einer Regeländerung. Das hat überhoupt nichts mit regelwut zu tum. Aber vielleicht solltest du dich auch nicht immer auf die Seite der Täter schlagen wenn es Probleme gibt. Sondern eher die Opfer unterstützen. Denn hier sind auch leute die wenig Geld haben. Und wenn da abgezogen und betrogen wird. Dann ist es nicht so Toll wenn dann noch jemand wie du kommt, der dann die Opfer noch anmacht. Das ist mir bei dir leider sehr oft aufgefallen. Das du immer ein Ohr für die Täter hast. Und den noch gute Ratschläge gibst. Und die anderen noch anmachst. Wie gesagt ich will dich nicht persönlich anmachen. Mir fällt das nur immer wieder bei dir auf. Immer wenn es Probleme in Verkaufs und Bewertungs Forum gibt bist du gleich als Verteidiger der Schuldigen zu stelle. Und das obwohl du selber nur einen einziegen Deal hier jemals am Laufen hattest.
Wenn nur Positiv dann sage uns doch deinen Forum-Namen. Damit wir das prüfen kömmen!
Gehörst nicht gerade du zu denen, die ständig gegen Überwachung, Datensammelwut und Dergleichen wettern? Schon lustig, dass genau du hier dann mit solchen Forderungen aufwartest...
PS: Der Nächste, der sich in eine Reihe mit Kurgan und Nahaz stellen darf.
Lord Wotan
2007-06-02, 21:18:08
Gehörst nicht gerade du zu denen, die ständig gegen Überwachung, Datensammelwut und Dergleichen wettern? Schon lustig, dass genau du hier dann mit solchen Forderungen aufwartest...
PS: Der Nächste, der sich in eine Reihe mit Kurgan und Nahaz stellen darf.
Du stellst als Gast nicht beweisbare behouptungen auf. Und meinst auf grund deines Gast Status muss man dir dann glauben. Wo ist dein Problem dich hier mit User Namen zu Outen? Ich schreibe z.B. nur unter meinen User Namen. Ich habe kein Problem für mein gesagtes einzustehen. Und somit ist das was ich sage auch überprüfbar!
Vor was hast du den Angst, wenn du sagst das du nur Positive Beurteilungen hast, uns deinen User Namen zu sagen?
Warum soll ich auf den Marktplatz verzichten, wenn das Bewertungssystem auf Freiwilligkeit beruht...? Welchen Sinn hat ein solches Bewertungssystem dann überhaupt...
Du brauchst ja auch nicht zu bewerten wenn du nicht willst. Du kannst deinen Handelspartner aber nicht verbieten, der mit dir einen Deal am Laufen hat, dich zu bewerten. Einfache sache das ist.
Zunächst darf Kurgan gern erstmal seine Unterstellung mit Beweisen untermauern, dann beweise ich auch meine Behauptung. Was, er kann es nicht, da der User "Gast" kein Bewertungsprofil hat? Pech gehabt...
Und auch auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen, ich habe meine Gründe, hier nicht mehr mit meinem Nick aufzutreten, dargelegt, an diesen Gründen hat sich leider nichts geändert, wie ich vor Kurzem erfahren durfte, also werde ich weiterhin nicht unter meinem bekannten Nick hier auftreten...
Lord Wotan
2007-06-02, 21:33:28
Du kannst mir ja dein Nick als PM senden.
Thowe
2007-06-02, 21:51:35
In eurern Regelwerk steht erstens das es einen Verbindlichen Mindespreis als SK Preis geben muss. Und das der erst der diesen Preis bietet automatisch den Zuschlag bekommt. So und wenn jetzt der Verkäufer trotz dieser Regeln. Endweder nicht verkauft oder den Preis nachträglich ändert. Oder wenn jemand nur so aus Spass den SK Preis bittet. Dann finde ich gehört das auch bewertet und zwar negativ. Weil in allen diesen Fällen ist der Deal schuldhaft geplatzt! Und da spielt es auch keine rolle das der Verkauf am ende nicht zu stande gekommen ist. Und wie du dann sagst kein Deal keine Bewertung. Ich denke das diese drei Beispiele sehr wohl Beurteilbar seinen müssen.
Wenn jemand den SK bietet und der Verkäufer keine Gründe hat dies abzulehnen, ist die Frage so oder so obsolet. Also braucht es keine Regelung. (Ergänzend: Sprich, dann wird er so oder so an denjenigen der den bot verkaufen)
Die Passage mit den SK ist nur drin, damit nicht jemand einfach aus Sympathie bevorteiligt wird. In diesem Fall ist das aber ein Verstoß gegen unsere Regeln auf den Marktplatz. Da gibt es eben _keine_ Bewertung durch den geprellten Verkäufer Käufer, sondern eine Verwarnung von uns und man wird auf dem Marktplatz nur 1x verwarnt, danach erfolgt automatisch die Sperre.
Die gelbe Eule
2007-06-02, 21:57:50
Wie wäre es denn ein Team für den MP bereitzustellen, von mir aus ohne Moderation, welche dann die Einhaltung der MP Regeln und nichts anderes überwacht? Also Eingriffe in laufende Deals wären tabu.
LovesuckZ
2007-06-02, 22:16:29
Marc-,
könntest du bitte meine Frage von vorhin beantworten?
Aha.
Einerseits bringst du ein Beispiel, wo "zwei uebereinstimmende willenserklaerungen" gezeigt wird, gleichzeitig sagst du, dass genau dieses Beispiel keine "zwei uebereinstimmende willenserklaerungen" enthielt.
Werde dir erstmal klar, wann genau "zwei uebereinstimmende willenserklaerungen" eintreten.
Also nochmal: Wann genau ist ein "eindeutiger Kauf" in diesem Forum eingetreten?
Marc-
2007-06-03, 10:38:08
Marc-,
könntest du bitte meine Frage von vorhin beantworten?
tut mir leid wenn du nicht lesen oder verstehen kannst, aber ich versteh deine frage in keinster weise. es duerfte jedem halbwegs begabten menschen klar sein, was genau mit "2 uebereinstimmenden willenserklaerungen" gemeint ist.
ich sage: ich moechte zum genannten SK von 60 eur kaufen.
der verkaeufer sagt entweder 1. Ja, oder sagt 2. nein.
1. fall: es gibt einen deal
2. fall: es gibt keinen.
so schwer kann das nicht wirklich sein.
Oder meinst du damit das ja der SK ansich schon eine willenserklaerung sei? ist es nicht, war mir vorher auch nicht ganz so klar, aber ein angebot ist nur dann eine echte willenserklärung wenn es an eine direkte person oder feste gruppe adressiert ist. Das ist hier nicht gegeben.
Marc-
2007-06-03, 10:43:05
Sollte sich von selsbt ergeben, findet aber nicht immer statt. Der Käufer muss solche Infos nicht dem Verkäufer aus der Nase ziehen.
Wenn es Dir nicht schadet, dann musst Du auch eine absehbare Regulierung einfach hinnehmen, weil sind wird nichts ändern, nur genauer definieren.
Deine Geduld wurde hier noch nie auf die Probe gestellt, wenn 500€ offen waren, oder die Ware nie angekommen ist. Erst wenn das passiert, dann würdest Du genauso schreien.
Regeln darf man nicht anders auslegen, nur weil vielleicht Schlupflöcher da sind, die es ermöglichen könnten. Es ist ein privater Marktplatz und das private sollte auch so bleiben. Wer meint es kaputt zu machen, der gehört nicht her.
wenn deine geduld (wie hier bereits geschehen) bereits nach 3 tagen auf die probe gestellt wird, dann ist das eher dein problem.
Ich persoenlich wuerde immer von einschlägig bekannten und geregelten laufzeiten ausgehen die in dem von mir genannten rahmen liegen, und solange haette ich auch mitnichten ein problem. Ausserdem... es steht doch jedem hier frei sein recht (wie bei jedem privaten oder gewerblichen handel) zu vertreten... wozu bedarf da bitte überregulation durch die mods? reicht es nicht aus das hier ein forum gestellt wird das jeder (wie im taeglichen leben auch) auf eigene verantwortung und risiko nutzen kann? Wie bitte bestreitet ihr euer taegliches leben wenn ihr alles so ueberreguliert vorzufinden gedenkt wie ihr es hier fordert? lasst ihr euren morgendlichen broetchenkauf erstma notariell beglaubigen oder wie?
Marc-
2007-06-03, 10:48:50
Da es hier immer wieder mal Probleme mit Verkäufern gibt. Die du auch immer wieder behaarlich verteidigst. Bedarf es einer Regeländerung. Das hat überhoupt nichts mit regelwut zu tum. Aber vielleicht solltest du dich auch nicht immer auf die Seite der Täter schlagen wenn es Probleme gibt. Sondern eher die Opfer unterstützen. Denn hier sind auch leute die wenig Geld haben. Und wenn da abgezogen und betrogen wird. Dann ist es nicht so Toll wenn dann noch jemand wie du kommt, der dann die Opfer noch anmacht. Das ist mir bei dir leider sehr oft aufgefallen. Das du immer ein Ohr für die Täter hast. Und den noch gute Ratschläge gibst. Und die anderen noch anmachst. Wie gesagt ich will dich nicht persönlich anmachen. Mir fällt das nur immer wieder bei dir auf. Immer wenn es Probleme in Verkaufs und Bewertungs Forum gibt bist du gleich als Verteidiger der Schuldigen zu stelle. Und das obwohl du selber nur einen einziegen Deal hier jemals am Laufen hattest.
1. hatte ich schon mehr deals hier laufen. aber auch das ist meine privatsache wie auch die bewertung keine pflicht darstellt.
2. alleine das du von "taetern" und "opfern" sprichst macht eine diskussion mit dir recht ueberfluessig.
3. wenn ich darauf hinweise das beispielsweise "strafanzeigen", mit denen vielfach gedroht wird, fuer keine beteiligte seite zielfuehrend sind, und der korrekte weg das simple mahnverfahren ist, dann hat das wohl kaum damit was zu tun dem "taeter" tipps zu geben o.ä.
4. Wenn man versucht die dinge mit gesundem menschenverstand und normaler lebenserfahrung von beiden seiten zu betrachten sehen die dinge nunmal anders aus, als wenn man jemanden bei der geringsten kleinigkeit als "taeter", "betrueger" etc abstempelt. Das dies deiner sehr engstirnigen betrachtung nicht zugaenglich ist, wird mir auch klar, aber dann lass uns diese diskussion diesbezueglich hier auch beenden, denn auch diese ist in keinster weise zielfuehrend.
LovesuckZ
2007-06-03, 10:50:58
Oder meinst du damit das ja der SK ansich schon eine willenserklaerung sei? ist es nicht, war mir vorher auch nicht ganz so klar, aber ein angebot ist nur dann eine echte willenserklärung wenn es an eine direkte person oder feste gruppe adressiert ist. Das ist hier nicht gegeben.
Der SK ist an eine feste Gruppe adressiert, nämlich an den Menschen in diesem Forum.
Ausserdem steht weiterhin im Raum, was in diesem Fall passiert:
Der Verkäufer sagt, dass er das Gut für den SK Preis verkauft und erhöht dann den SK Preis. Haben wir dann immer noch einen "eindeutigen Kauf"?
Auch andere Stituationen machen mir sorgen. Was ist, wenn der Käufer einfach nicht bezahlt? Es ist ja kein "eindeutiger Kauf" zu stande gekommen, da nur die Bemerkung "Ich kaufe den Artikel zu dem SK Preis" nach deiner Aussage keine WIllenserklärung wäre. Denn du sagst ja, der SK Preis des Verkäufer hätte keine rechtliche Wirkung.
Auch die Sache mit der Nachnahme ist sehr schwierig. Darf der Verkäufer einen einen anderen Preis bei der Post angegeben? Und darf der Käufer dann dieses Paket bei der Annahme ablehnen, da es einen anderen als vereinbarten Preis hat?
Welchen Sinn hat ein Mindestpreis, wenn dieser wie der SK überhaupt keine Bindung hätte?
Ja Marc-, du siehst, mit deinem "kein Kauf, keine Bewertung" hast du eben nicht erklärt, wann ein "eindeutiger Kauf" stattgefunden hat.
Und bevor du meinst, ich lese nicht richtig, möchte ich dir kurz noch ein Zitat von dir zeigen.
Und wenn der VK danach sagt der SK waere hoeher, dann ist es eben kein deal?
Marc-
2007-06-03, 10:51:42
Wenn jemand den SK bietet und der Verkäufer keine Gründe hat dies abzulehnen, ist die Frage so oder so obsolet. Also braucht es keine Regelung.
Die Passage mit den SK ist nur drin, damit nicht jemand einfach aus Sympathie bevorteiligt wird. In diesem Fall ist das aber ein Verstoß gegen unsere Regeln auf den Marktplatz. Da gibt es eben _keine_ Bewertung durch den geprellten Verkäufer, sondern eine Verwarnung von uns und man wird auf dem Marktplatz nur 1x verwarnt, danach erfolgt automatisch die Sperre.
moment. du willst also sagen, das es hier keine vertragsfreiheit gibt? D.H. das ich an jeden zum sofortpreis zu verkaufen habe? egal ob ich moechte oder nicht (und gruende sind ganz allein meine sache und sind nicht objektivierbar). Sollte dem so sein, dann seid ihr in der tat haftbar, denn dann stellt ihr mehr als nur die plattform und greift aktiv in die vertragsfreiheit und das kaufgeschaeft ein. Ich wuerd mir diese aussage besser nochmal GENAU ueberlegen.
LovesuckZ
2007-06-03, 10:55:49
moment. du willst also sagen, das es hier keine vertragsfreiheit gibt? D.H. das ich an jeden zum sofortpreis zu verkaufen habe?
Vertragsfreiheit gibt es nur vor dem Abschluss des Kaufs. Wenn der Verkäufer sagt, er verkauft an Mister X zum SK Preis, dann muss er sich daran halten.
Marc-
2007-06-03, 10:59:36
Der SK ist an eine feste Gruppe adressiert, nämlich an den Menschen in diesem Forum.
Ausserdem steht weiterhin im Raum, was in diesem Fall passiert:
Der Verkäufer sagt, dass er das Gut für den SK Preis verkauft und erhöht dann den SK Preis. Haben wir dann immer noch einen "eindeutigen Kauf"?
Auch andere Stituationen machen mir sorgen. Was ist, wenn der Käufer einfach nicht bezahlt? Es ist ja kein "eindeutiger Kauf" zu stande gekommen, da nur die Bemerkung "Ich kaufe den Artikel zu dem SK Preis" nach deiner Aussage keine WIllenserklärung wäre. Denn du sagst ja, der SK Preis des Verkäufer hätte keine rechtliche Wirkung.
Auch die Sache mit der Nachnahme ist sehr schwierig. Darf der Verkäufer einen einen anderen Preis bei der Post angegeben? Und darf der Käufer dann dieses Paket bei der Annahme ablehnen, da es einen anderen als vereinbarten Preis hat?
Welchen Sinn hat ein Mindestpreis, wenn dieser wie der SK überhaupt keine Bindung hätte?
Ja Marc-, du siehst, mit deinem "kein Kauf, keine Bewertung" hast du eben nicht erklärt, wann ein "eindeutiger Kauf" stattgefunden hat.
Und bevor du meinst, ich lese nicht richtig, möchte ich dir kurz noch ein Zitat von dir zeigen.
oh mein gott. liest du bitte genau durch was ich schrieb? Um sicherzugehen sagt man eben genau NICHT!!!! ich kaufe zum sofortkaufpreis, sondern "ich kaufe zum SK von 60 EUR". damit ist das eine eindeutige aussage.
Und wenn jemand per nachnahme mehr fordert... und? wenn dem so sein sollte nehm ichs nicht an, lass es zurueckgehen und der kaeufer hat die kosten... wo ist das problem?? Ich habe mein angebot deutlich genannt, die gegenpartei auch. alles davon abweichende ist erstmal ausgeschlossen.
Zum anderen: das angebot sei ja an eine bestimmte gruppe gerichtet, naemlich an die nutzer hier, mit verlaub, das ist bloedsinn. Diese gruppe ist nicht fest definiert und aendert sich tagtaeglich. Genausowenig ist es in einem supermarkt eine fest definierte gruppe... deshalb ist es auch nur ein einfaches angebot... keine willenserklärung. wenn du dich diesbezueglich informieren willst, damit du das naechste mal nicht so danebenlloiegst:
http://de.wikipedia.org/wiki/Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots und http://de.wikipedia.org/wiki/Angebot_%28Willenserkl%C3%A4rung%29
Marc-
2007-06-03, 11:02:29
Vertragsfreiheit gibt es nur vor dem Abschluss des Kaufs. Wenn der Verkäufer sagt, er verkauft an Mister X zum SK Preis, dann muss er sich daran halten.
natuerlich. aber die einfache nennung eines SKs in einem verkaufsthread... ist eben weder eine gültige willenserkaerung, noch grundlage eines nur noch durch annahme zustande kommenden kaufvertrages.
wenn ich im eingangspost sage : SK=60 eur , dann heisst es eben noch nicht das ich zu diesen konditionen an jeden verkaufen !muss!. es bleibt bis zur endgültigen zusage !einer! person gegenueber meine eigene entscheidung.
LovesuckZ
2007-06-03, 11:08:58
oh mein gott. liest du bitte genau durch was ich schrieb? Um sicherzugehen sagt man eben genau NICHT!!!! ich kaufe zum sofortkaufpreis, sondern "ich kaufe zum SK von 60 EUR". damit ist das eine eindeutige aussage.
Die Ansage des Preises muss nicht explizit dastehen. Alleine die Aussage, dass ich es zum Sofortkauf nehme, reicht vollkommen aus.
Zum anderen: das angebot sei ja an eine bestimmte gruppe gerichtet, naemlich an die nutzer hier, mit verlaub, das ist bloedsinn. Diese gruppe ist nicht fest definiert und aendert sich tagtaeglich. Genausowenig ist es in einem supermarkt eine fest definierte gruppe... deshalb ist es auch nur ein einfaches angebot... keine willenserklärung. wenn du dich diesbezueglich informieren willst, damit du das naechste mal nicht so danebenlloiegst:
http://de.wikipedia.org/wiki/Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots und http://de.wikipedia.org/wiki/Angebot_%28Willenserkl%C3%A4rung%29
Dann wären alle Gerichtsurteile von Ebay-Käufen, die sagen, dass hier ein "eindeutiger Kauf" entstehe, nichtig. Auch sehe ich mich als Verkäufer in einer sehr guten Situation, da ich mich an den Preis nicht mehr halten muss, da er keine Willenserklärung von meinerseite bedeutet.
Ein Beispiel:
Ich will etwas für 20€ sofort verkaufen. Jemand sagt, er nehme das Gut zu diesem Preis. Ich sage, in Ordnung und überweise mit doch bitte 30€. Laut deiner Definition käme erst ein Kauf zustande, wenn der Käufer klar sagt, die 30€ hören sich noch besser an.
Merkst du, wie widersprüchig das alles ist?
/edit: Ansonsten richtet sich das Angebot an eine bestimmte Gruppe - den Mitgliedern dieser Community. Hier darf man nur kaufen, wenn man sich anmeldet. Das ist wie bei einer Versteigerung in der Wirklichkeit. Dort muss der Verkäufer sich auch an das Höchstgebot halten und kann den Preis nicht einfach höher setzen - nachdem die Auktion beendet wurde.
Kurgan
2007-06-03, 11:41:01
natuerlich. aber die einfache nennung eines SKs in einem verkaufsthread... ist eben weder eine gültige willenserkaerung, noch grundlage eines nur noch durch annahme zustande kommenden kaufvertrages.
da hast du mal wieder sowas was von unrecht, das es schon links ist:
§5 - Angaben zur Ware, Gewährleistung und Festpreise
(4) Festpreise sind bindend, da sie ein eindeutige Willenserklärung (Angebot) darstellen. Die erste Person, die den genannten Preis bietet, erhält den Zuschlag, als Ausnahme gilt, wenn der Erstbietende ausfällt oder ein anderer dringender Grund vorliegt, der den Zuschlag nicht rechtfertigt. Gebote, die dem ersten Festpreis entsprechenden folgen, sind nichtig. Sollen Preise als Verhandlungsbasis gelten, müssen diese als solche gekennzeichnet werden, im einfachsten Fall wäre dies durch die Kennzeichnung VB: vor dem Preis.
aber träum ruhig weiter deinen käse ;)
Heimatsuchender
2007-06-03, 12:37:37
natuerlich. aber die einfache nennung eines SKs in einem verkaufsthread... ist eben weder eine gültige willenserkaerung, noch grundlage eines nur noch durch annahme zustande kommenden kaufvertrages.
wenn ich im eingangspost sage : SK=60 eur , dann heisst es eben noch nicht das ich zu diesen konditionen an jeden verkaufen !muss!. es bleibt bis zur endgültigen zusage !einer! person gegenueber meine eigene entscheidung.
Sorry.
Das ist etwas widersprüchlich. Wenn ein SK von Summe X möglich ist, hat der Verkäufer an denjenigen zu verkaufen, der den SK bietet. Ansonsten kann man sich den SK nämlich sparen. Bei Ebay und in anderen Internetforen kann der Verkäufer auch nicht sagen: Du bietes zwar den SK, aber ich verkaufe nicht an dich.
tobife
PS: Zur Umfrage: Sie ist leider zu ungenau formuliert.
Thowe
2007-06-03, 12:39:06
moment. du willst also sagen, das es hier keine vertragsfreiheit gibt? D.H. das ich an jeden zum sofortpreis zu verkaufen habe? egal ob ich moechte oder nicht (und gruende sind ganz allein meine sache und sind nicht objektivierbar). Sollte dem so sein, dann seid ihr in der tat haftbar, denn dann stellt ihr mehr als nur die plattform und greift aktiv in die vertragsfreiheit und das kaufgeschaeft ein. Ich wuerd mir diese aussage besser nochmal GENAU ueberlegen.
Nein, da es von mir auch falsch formuliert wurde, hier noch einmal genauer:
Der SK bedeutet, das wenn eine Person diesen bietet diese erst einmal der Käufer ist, es sei denn, der Verkäufer möchte an diese Person nicht verkaufen. In diesem Fall sollte der Thread gemeldet werden und wir schauen uns das Geschehen an: Folgt die Ablehnung der ersten Person ohne Begründung, dann erfolgt von uns eine Verwarnung wegen der Zuwiderhandlung gegen unsere Regeln. Wir verlangen aber nicht, dass die erste Person die den Preis geboten hat auch beliefert wird. Sollte der Verkäufer dann noch einmal auffällig werden, schliessen wir ihm vom Marktplatz aus und das einzig aus dem Interesse heraus, die Gemeinschaft als solches nicht weiter durch seine Anwesenheit zu erregen. Ich glaube nämlich nicht, dass jemand der so als Verkäufer auftritt, durch andere gerne gesehen ist.
Thowe
2007-06-03, 13:49:42
da hast du mal wieder sowas was von unrecht, das es schon links ist:
§5 - Angaben zur Ware, Gewährleistung und Festpreise
(4) Festpreise sind bindend, da sie ein eindeutige Willenserklärung (Angebot) darstellen. Die erste Person, die den genannten Preis bietet, erhält den Zuschlag, als Ausnahme gilt, wenn der Erstbietende ausfällt oder ein anderer dringender Grund vorliegt, der den Zuschlag nicht rechtfertigt. Gebote, die dem ersten Festpreis entsprechenden folgen, sind nichtig. Sollen Preise als Verhandlungsbasis gelten, müssen diese als solche gekennzeichnet werden, im einfachsten Fall wäre dies durch die Kennzeichnung VB: vor dem Preis.
aber träum ruhig weiter deinen käse ;)
Er hat dennoch recht (rechtlich gesehen). Genau wie das geschriebene dort oben auch für den Forumsfrieden recht hat (aber rechtlich nicht wirklich), es ist alles bewusst sehr schwammig. Aber! Wir können uns im Sinne des Vertrages nicht über das gesetzliche Recht stellen, andersherum, können wir unsere Ansichten darüber mitteilen, was hier gesehen werden will und was nicht.
Noch eines, ein SK und die Äußerung das man es zu diesen kauft heisst noch lange gar nichts, es fehlen in aller Regel ja noch die Versandkosten und wenn es Verkäufer bocken will, sagt er einfach: Ok, kannst die Ware am Montag abholen - Denn solange die Übergabe Art nicht geregelt ist (Warenschulden sind ja Holschulden), würde ich noch nicht von einen echten Abschluss sprechen, obwohl er rein gesetzlich so wäre. In dem Fall wenn er gar nicht verkaufen will, aber den Versand nicht ablehnt, kann der Verkäufer dann noch sagen: "Hey, das Postamt ist von mir 30Km entfernt, ich habe kein Auto und muss deshalb per Taxi fahren, da kämen dann noch rund 70,- Euro Versandkosten hinzu."
Marc-
2007-06-03, 13:58:29
Nein, da es von mir auch falsch formuliert wurde, hier noch einmal genauer:
Der SK bedeutet, das wenn eine Person diesen bietet diese erst einmal der Käufer ist, es sei denn, der Verkäufer möchte an diese Person nicht verkaufen. In diesem Fall sollte der Thread gemeldet werden und wir schauen uns das Geschehen an: Folgt die Ablehnung der ersten Person ohne Begründung, dann erfolgt von uns eine Verwarnung wegen der Zuwiderhandlung gegen unsere Regeln. Wir verlangen aber nicht, dass die erste Person die den Preis geboten hat auch beliefert wird. Sollte der Verkäufer dann noch einmal auffällig werden, schliessen wir ihm vom Marktplatz aus und das einzig aus dem Interesse heraus, die Gemeinschaft als solches nicht weiter durch seine Anwesenheit zu erregen. Ich glaube nämlich nicht, dass jemand der so als Verkäufer auftritt, durch andere gerne gesehen ist.
okay. das ist soweit nachzuvollziehen.
wobei eben die gruende vielfaeltig sein koennen... das waere dann eben jeweils eine einzelfallentscheidung, aber vom prinzip her okay.
Es waere ja unter umstaenden auch ein grund nicht an jemanden zu verkaufen mit dem man im forum staendig und dauernd zusammenrasselt, schon aus dem grunde da dann unter umstaenden im weiteren verlauf des deals mit problemen und unstimmigkeiten zu rechnen waere, oder einfach auch aus dem grunde das man an diese bestimmte person keine persoenlichen daten rausgeben moechte... da muesste man dann eben schauen inwiefern das im einzelfall nachzuvollziehen waere.
LovesuckZ
2007-06-03, 14:03:02
Er hat dennoch recht (rechtlich gesehen).
Dann sind alle Urteile zu Ebay-Käufen nichtig, wenn diese sagen, dass dort ein "eindeutiger Kauf" stattgefunden hat?
Genau das hast du nämlich mit der Zustimmung getan.
Marc-
2007-06-03, 14:11:36
Dann sind alle Urteile zu Ebay-Käufen nichtig, wenn diese sagen, dass dort ein "eindeutiger Kauf" stattgefunden hat?
Genau das hast du nämlich mit der Zustimmung getan.
grundsaetzlich herrscht in deutschland nunmal eine vertragsfreiheit. das heisst ich kann ganz alleine entscheiden, wann ich wo wem was verkaufe oder auch nicht. dazu reicht ein allgemeines angebot eben nicht aus um einen vertrag zu begruenden.
Auf dieses recht kann ich mich auch bzgl ebay berufen. Allerdings verstosse ich dabei gegen die von mir akzeptierten bedingungen von ebay und muss diesbezgl dafuer "haften", in welcher form im jeweiligen einzelfall auch immer. Fakt ist jedoch eins, ist der gewaehlte (oder bestimmte) gerichtsstand in deutschland, gilt die vertragsfreiheit.
Internationales recht mag im jeweiligen fall davon abweichen. Und es waere im falle ebay fuer den jeweiligen fall erstmal der gerichtsstand zu bestimmen bevor man endgueltige aussagen zum jeweiligen fall trifft.
LovesuckZ
2007-06-03, 14:31:20
Vertragsfreiheit gilt vor dem Abschluss des Kaufs.
Und wie kannst du gegen die AGBs von Ebay verstoßen, wenn der Passus doch garnicht gültig wäre, weil es die Vertragsfreiheit der Parteien ausschließen würde?
Es gibt doch klare Urteile, dass mit dem Gebot und dem Gewinn der Auktion ein Kauf und somit Vertrag zustande kommt. Kein Verkäufer kann dann sagen: Nein, an dich will ich nicht verkaufen. Außer er schließt aus, dass zum Beispiel Käufer mit negativer Bewertung mitbieten dürfen.
Marc-
2007-06-03, 14:39:31
Vertragsfreiheit gilt vor dem Abschluss des Kaufs.
Und wie kannst du gegen die AGBs von Ebay verstoßen, wenn der Passus doch garnicht gültig wäre, weil es die Vertragsfreiheit der Parteien ausschließen würde?
Es gibt doch klare Urteile, dass mit dem Gebot und dem Gewinn der Auktion ein Kauf und somit Vertrag zustande kommt. Kein Verkäufer kann dann sagen: Nein, an dich will ich nicht verkaufen. Außer er schließt aus, dass zum Beispiel Käufer mit negativer Bewertung mitbieten dürfen.
du schaust dir bitte an wer ebay betreibt, und welche gesetzesgrundlagen fuer die agbs von ebay gelten, und was in zweifelsfalle wohl als gerichtsstand gilt.
http://pages.ebay.de/aboutebay/contact.html?ssPageName=home:f:f:DE
Thowe
2007-06-03, 14:52:10
Dann sind alle Urteile zu Ebay-Käufen nichtig, wenn diese sagen, dass dort ein "eindeutiger Kauf" stattgefunden hat?
Genau das hast du nämlich mit der Zustimmung getan.
Nein, bei ebay gibt es eine andere Situation. Im Grunde ist es so, dass Ware die eingestellt wird unter der ausdrücklichen Prämisse verkauft wird, diese zu einen am Zeitpunkt X endenen Termin an den Höchstbieter zu veräußern. Mit dem erreichen dieses Zeitpunkts ist diese Aussage erreicht und man verzichtet im Vorfeld als Verkäufer auf weitere Rechte. Bei Sofort-Kauf eben unmittelbar.
Das bedeutet nicht, dass jeder Anwalt und Richter dies auch so sieht, die absolute Mehrheit tut es allerdings und zwar auf Grund dessen, dass mit der ausdrücklichen Akzeptanz der allgemeinen Geschäftsbedingungen auf ebay eben das Angebot einer Ware dort immer eine verbindliche Willenserklärung darstellt.
Ergänzend: Du hast als Anbieter auf ebay einen Vertrag mit ebay abgeschlossen, der die Nutzung der Verkaufsplattform in ihrem Sinne unterzeichnet. Das Gleiche gilt auf für den Käufer, in diesem Fall hat auch er beim Zeitpunkt an den er Mitglied wurde diesen Vertrag anerkannt. Diese Eigenart gibt es hier nicht, uns sind ebenso die Verkäufer und Käufer nicht bekannt und hier "unterzeichnet" auch niemand einen Vertrag in irgendeiner Form
Kurgan
2007-06-03, 16:17:58
Er hat dennoch recht (rechtlich gesehen). Genau wie das geschriebene dort oben auch für den Forumsfrieden recht hat (aber rechtlich nicht wirklich), es ist alles bewusst sehr schwammig. Aber! Wir können uns im Sinne des Vertrages nicht über das gesetzliche Recht stellen, andersherum, können wir unsere Ansichten darüber mitteilen, was hier gesehen werden will und was nicht.
Noch eines, ein SK und die Äußerung das man es zu diesen kauft heisst noch lange gar nichts, es fehlen in aller Regel ja noch die Versandkosten und wenn es Verkäufer bocken will, sagt er einfach: Ok, kannst die Ware am Montag abholen - Denn solange die Übergabe Art nicht geregelt ist (Warenschulden sind ja Holschulden), würde ich noch nicht von einen echten Abschluss sprechen, obwohl er rein gesetzlich so wäre. In dem Fall wenn er gar nicht verkaufen will, aber den Versand nicht ablehnt, kann der Verkäufer dann noch sagen: "Hey, das Postamt ist von mir 30Km entfernt, ich habe kein Auto und muss deshalb per Taxi fahren, da kämen dann noch rund 70,- Euro Versandkosten hinzu."
imho falsch, da der festpreis nunmal ein (nicht veränderbarer) festpreis ist. etwaige versandkosten sind darin entweder eingerechnet oder sollten bereits im eingangspost dargelegt werden. falls dem nicht so ist: pech für den verkäufer, aber auch eigene schuld.
Die gelbe Eule
2007-06-03, 16:27:06
Es sind nun so aus als wäre mehr Klärungsbedarf als vorher nötig war. Ich bitte darum, daß hier die Moderation Hebel in Bewegung setzt, damit es später keinen Stress gibt. Bisher haben wir eigentlich fast alles klären können, doch manche wollen das bestehende System versuchen zu untergraben und mögliche Schlupflöcher für potentielle Abzieher schaffen.
Rechtliche Diskussionen sind nichtig, da nur ein Anwalt verbindlich Auskunft geben könnte und der würde den Teufel tun, scih hier einzubringen.
Wer in Zukunft meint der MP wäre überreguliert oder käme mit neuen Regeln an, die mit einer neuen Definition einhergehen, der soll sich doch bitte fernhalten. Wie ich bereits sagte, solange das Geld überwiesen wird, sowie die Ware an den offiziellen Käufer versandt, gibt es keine Probleme und in aller Interesse, kann man davon ausgehen, daß es so bleibt.
Marc-
2007-06-03, 16:40:23
Es sind nun so aus als wäre mehr Klärungsbedarf als vorher nötig war. Ich bitte darum, daß hier die Moderation Hebel in Bewegung setzt, damit es später keinen Stress gibt. Bisher haben wir eigentlich fast alles klären können, doch manche wollen das bestehende System versuchen zu untergraben und mögliche Schlupflöcher für potentielle Abzieher schaffen.
Rechtliche Diskussionen sind nichtig, da nur ein Anwalt verbindlich Auskunft geben könnte und der würde den Teufel tun, scih hier einzubringen.
Wer in Zukunft meint der MP wäre überreguliert oder käme mit neuen Regeln an, die mit einer neuen Definition einhergehen, der soll sich doch bitte fernhalten. Wie ich bereits sagte, solange das Geld überwiesen wird, sowie die Ware an den offiziellen Käufer versandt, gibt es keine Probleme und in aller Interesse, kann man davon ausgehen, daß es so bleibt.
bestimmte rechtliche fragen, wie die hier angesprochenen sind 100% genau und erschoepfend zu klaeren, weil sie eindeutig im bgb geregelt sind. da brauchts keinen anwalt fuer.
und ich hab ein echtes problem staendig deine meinung oder vorstellung ueber den marktplatz als die alleinig sinnvolle oder richtige hinzustellen die auch alleinig im interesse aller waere.
Ausserdem entbehrt deine aussage einer gewissen logik... ich koennte genau mit gleicher berechtigung schreiben:Wer in Zukunft meint der MP wäre unterreguliert oder oder braeuchte neue Regeln, der soll sich doch bitte fernhalten.
Die gelbe Eule
2007-06-03, 17:07:23
Gesetze und RVOs zu lesen und zu verstehen sind zweierlei. Das kann man hier von keinem verlangen, genauso wenig, wenn hier noch niemand gehandelt hat, daß er alles pefekt aus dem eff eff beherrscht. Deswegen anbieten, zahlen, versenden. Sowas kann wohl noch jeder hinbekommen.
Ich selbst habe keine Probleme im MP, wenn ich das erhalte, was ich gekauft habe, sowie das verkaufe, was ich im Thread angegeben habe. Und genau das machen 99% hier genauso.
Wenn Du Argumente bringen möchtest, daß der MP besser werden sollte, dann schreib sie nieder und beschränke Dich nicht nur darauf, andere Meinungen anzugehen. Es zieht sich bei Dir ein roter Faden durch sämtliche Posts, wo Du dem Täter eine gewisse Narrenfreiheit zusprichst, weil hier ja nichts rechtlich abgesichert ist. Nur weil wir hier nicht auf ebay handeln, muss man sich nicht wie eine Dreckssau benehmen und versuchen Leute abzuziehen. Wer das befürwortet, der hat hier echt nichts zu suchen.
Marc-
2007-06-03, 17:13:09
Gesetze und RVOs zu lesen und zu verstehen sind zweierlei. Das kann man hier von keinem verlangen, genauso wenig, wenn hier noch niemand gehandelt hat, daß er alles pefekt aus dem eff eff beherrscht. Deswegen anbieten, zahlen, versenden. Sowas kann wohl noch jeder hinbekommen.
Ich selbst habe keine Probleme im MP, wenn ich das erhalte, was ich gekauft habe, sowie das verkaufe, was ich im Thread angegeben habe. Und genau das machen 99% hier genauso.
Wenn Du Argumente bringen möchtest, daß der MP besser werden sollte, dann schreib sie nieder und beschränke Dich nicht nur darauf, andere Meinungen anzugehen. Es zieht sich bei Dir ein roter Faden durch sämtliche Posts, wo Du dem Täter eine gewisse Narrenfreiheit zusprichst, weil hier ja nichts rechtlich abgesichert ist. Nur weil wir hier nicht auf ebay handeln, muss man sich nicht wie eine Dreckssau benehmen und versuchen Leute abzuziehen. Wer das befürwortet, der hat hier echt nichts zu suchen.
vielleicht beruht das "angehen" revolutionaerer geister wie dir die staendig alles verschlimmbessern wollen darauf, das ich wie viele (vielleicht sogar die schweigende mehrheit) keinen verbesserungs- handlungsbedarf sehe, und genauso damit zufrieden bin, wie es jetzt ist? und weil genau diejenigen die sich wie eine "drecksau" benehmen genau aus dem grund hier sehr selten sind? weil es genau so gut ist wie es ist? Und auch die klagen hier nicht ueberhand nehmen weil hier eben noch nicht alles ueberreglementiert ist? schonmal darueber nachgedacht? wohl kaum. erwarte ich aber auch nicht wirklich von dir.
Die gelbe Eule
2007-06-03, 17:25:20
Wenn alles so gut ist wie es ist, warum versuchst dann schon den Marktplatz auszuhebeln? Bisher war jedem klar was SK oder MP bedeutet, doch Du erfindest nun eine neue Definition dazu.
Man könnte jeden an den Eiern packen, wenn man es zur Pflicht macht, wenigstens die Regeln als makiert und gelesen zu bestätigen, bevor man den Marktplatz nutzen darf. Wer das nicht möchte bleibt halt außen vor, ob unbestätigt oder durch Regelbruch. Sollte man also nichts ändern an den Regeln selbst, so könnte man die Einhaltung stärker einfordern.
Marc-
2007-06-03, 17:39:22
Wenn alles so gut ist wie es ist, warum versuchst dann schon den Marktplatz auszuhebeln? Bisher war jedem klar was SK oder MP bedeutet, doch Du erfindest nun eine neue Definition dazu.
Man könnte jeden an den Eiern packen, wenn man es zur Pflicht macht, wenigstens die Regeln als makiert und gelesen zu bestätigen, bevor man den Marktplatz nutzen darf. Wer das nicht möchte bleibt halt außen vor, ob unbestätigt oder durch Regelbruch. Sollte man also nichts ändern an den Regeln selbst, so könnte man die Einhaltung stärker einfordern.
sag mal bist du leicht paranoid? den marktplatz aushebeln? weil ich sage das ein SK preis rechtlich nicht zum verkauf an JEDEN zwingend verpflichtet? sorry, aber diese "definition" habe nicht ICH erfunden sondern der gesetzgeber. Und jemand mit deinem beruf sollte doch gerade davor etwas mehr respekt haben.
Aber das wird mir nu echt zu dumm... och denke wir beenden das zwigespraech an dieser stelle besser.
Die gelbe Eule
2007-06-03, 17:52:10
Wie lange gibt es den MP schon und wie lange wurde der SK so abgehandelt wie bisher? Nach Deiner rechtlichen Definition kann nun jeder, weil er sich etwas aus den Fingern saugen könnte, den Verkauf zum SK an jeden verweigern. Was das für den jetzigen SK bedeutet, sollte auch Dir klar sein.
Komisch das es Dir nun auffällt und nicht schon vor Jahren, wenn doch die relevanten Gesetze länger als der MP Bestand haben.
Mit anderen Worten, was möchtest Du hier versuchen?
Marc-
2007-06-03, 18:19:27
Wie lange gibt es den MP schon und wie lange wurde der SK so abgehandelt wie bisher? Nach Deiner rechtlichen Definition kann nun jeder, weil er sich etwas aus den Fingern saugen könnte, den Verkauf zum SK an jeden verweigern. Was das für den jetzigen SK bedeutet, sollte auch Dir klar sein.
Komisch das es Dir nun auffällt und nicht schon vor Jahren, wenn doch die relevanten Gesetze länger als der MP Bestand haben.
Mit anderen Worten, was möchtest Du hier versuchen?
dann stoss nicht staendig deine marktplatzverbesserungs und mecker threads an, dann werden solche "unkenntnisse" auch weiterhin so bleiben und leute nicht versehentlich ueber tatsaechlich bestehende rechte aufgeklaert. sorry.
meine guete. ich nehm die frage von vorhin zurueck... ja du bist es. sowas ist echt nimmer normal.
Die gelbe Eule
2007-06-03, 18:32:04
Lauf mir nicht ständig hinterher, weil die Welt kannst woanders verbessern, nicht hier. Keiner wird sich jemals auf Marc- beziehen, nur weil Du mal was gesagt hast, das vielleicht stimmen könnte. Den Kopf dafür würdest als letzter hinhalten. Sollte es rechtliche Bedenken geben, dann email an den Administrator, gibt es keine, dann halte Dich bedeckt. Ich glaube kaum das der Marktplatz hier rechtlichen Bestimmungen unterliegt, da eh im Ausland geführt.
Davon ab geht es hier nur um Bewertungen, welche eine Addition zur Transparenz ist und wann man wie bewerten darf/kann. Alles andere steht doch gar nicht zur Diskussion.
Marc-
2007-06-03, 19:31:17
Lauf mir nicht ständig hinterher, weil die Welt kannst woanders verbessern, nicht hier. Keiner wird sich jemals auf Marc- beziehen, nur weil Du mal was gesagt hast, das vielleicht stimmen könnte. Den Kopf dafür würdest als letzter hinhalten. Sollte es rechtliche Bedenken geben, dann email an den Administrator, gibt es keine, dann halte Dich bedeckt. Ich glaube kaum das der Marktplatz hier rechtlichen Bestimmungen unterliegt, da eh im Ausland geführt.
Davon ab geht es hier nur um Bewertungen, welche eine Addition zur Transparenz ist und wann man wie bewerten darf/kann. Alles andere steht doch gar nicht zur Diskussion.
also im moment ist die frage wer wem hinterherlaeuft. zudem sind deine aussagen ausgesprochen wirr und widerspruechlich.
auf der einer seite beschwerst du dich, ich wuerde den marktplatz aushebeln und aufgrund meiner aussagen wuerden die leute sowas wie den sk nicht mehr ernst nehmen, auf der anderen seite stellst du nun fest, was ich sage wuerde eh niemanden interessieren und niemand sich darauf beziehen... na wenn dem so ist, dann ist doch alles in butter? Und generell kann ich dir nur sagen, ich halte fuer alles den kopf hin was ich sage. sonst sag ichs nicht.
Zum anderen glaube ich kaum das DU derjenige bist der mir hier den mund zu verbieten hast... solltest du es jemals sein, lass es mich bitte wissen. ansonsten kann ich dir nur deinen kommentar zurueckgeben... halt dich diesbezueglich bedeckt.
Selbst wenn der marktplatz im ausland gefuehrt wuerde, wuerde er natuerlich auch gesetzlichen bestimmungen unterliegen, naemlich deutschen.
Anders als bei ebay unterzeichne ich hier aber keine agbs die mein handeln reglulieren und eine explizite handelsplattform wie amazon, bei der die handel explizit ueber amazon abgewickelt werden, gibt es hier auch nicht. Genau darauf wird auch von der moderation immer zu recht hingewiesen. also duerfte zu 100% fuer jeden handel hier deutsches recht zugrundegelegt werden, in aller regel das BGB... auch der gerichtsstand duerfte in 99% aller faelle in deutschland oder oesterreich liegen (je nach handelspartnern). Insofern... nur ein weiteres indiz dafuer wie wichtig hintergrundaufklaerung offensichtlich selbst fuer dich ist, und das bei jemandem der sich von berufswegen schon etwas damit auskennen sollte... dank trotzdem fuer die bestaetigung. you made my day.
Die gelbe Eule
2007-06-03, 20:02:49
Du vergisst das wir uns hier in einem privaten Bereich als Gast bewegen und Du Dich dann auch an die Hausregeln halten musst, falls welche aufgestellt werden. Somit wird Dein Handeln reguliert und bei Zuwiderhandlung besteht ein Weisungsrecht des Forumbetreibers. Wie gesagt, ich weiß nicht warum Du gerade jetzt "aufklären" musst, wenn es hier schon seit Jahren so läuft.
Du hättest bei der letzten Diskussion die schon einige Monate weg ist einen Thread ausarbeiten können, welche sämtliche Probleme angeht und mit dem BGB absichert. Nur davon hat bisher keiner etwas gesehen, auch wenn angekündigt.
Dir geht es also darum zu stänkern, auf Mißstände aufmerksam zu machen, aber etwas dafür zu tun, daß wolltest Du in der Vergangenheit schon nicht.
Ich brauche keine Aufklärung, da ich grob gesehen keine Probleme hatte, die nicht hätten gelöst werden können.
Marc-
2007-06-03, 20:10:47
Du vergisst das wir uns hier in einem privaten Bereich als Gast bewegen und Du Dich dann auch an die Hausregeln halten musst, falls welche aufgestellt werden. Somit wird Dein Handeln reguliert und bei Zuwiderhandlung besteht ein Weisungsrecht des Forumbetreibers.
korrekt. 0 widerspruch.
Wie gesagt, ich weiß nicht warum Du gerade jetzt "aufklären" musst, wenn es hier schon seit Jahren so läuft.
ich weiss auch nicht warum du staendig aendern und reglementieren willst was schon seit jahren so laeuft.
Der punkt ist: solange alles auch so wie gewollt laeuft gibt es keinen grund gross zu diskutieren, moechte man aber alles in verbindliche regeln packen, dann wird es interessant ob diese regeln auch rechtskonform sind.
Dir geht es also darum zu stänkern, auf Mißstände aufmerksam zu machen, aber etwas dafür zu tun, daß wolltest Du in der Vergangenheit schon nicht.
Ich brauche keine Aufklärung, da ich grob gesehen keine Probleme hatte, die nicht hätten gelöst werden können.
ich frage mich ehrlich gesagt von wem von uns beiden du gerade redest... im gegensatz zu dir naemlich eroeffne ich nicht woechentlich einen thread bei dem ich missstaende anprangere und aenderungen fordere. im gegensatz zu dir, und das sagte ich bereits mehrfach, halte ich das so wie es jetzt laeuft, ohne staendige neu und nachreglementierung absolut okay. insofern bin wohl kaum ich es der missstaende anprangert oder staenkert.
Die gelbe Eule
2007-06-03, 20:25:55
Es geht hier nur um Bewertungen und darum ob sie gerechtfertigt sind oder nicht. Ob ich da nun einen Thread aufmache oder nicht, kann Dir Schnurz sein, weil darin posten musst Du nicht, wenn Du alles so lassen möchtest wie es ist. Da sich aber die Moderation schon intern damit befasst hat und auch eine Lösung angestrebt wird, hat es kaum mit einer erneuten Regulierung zu tun, sondern einfach nur mit der Sicherstellung der Korrektheit einer neutralen oder negativen Bewertung, wenn sie einer anfechtet.
Auch wenn die Regeln für den MP, die hier übrigengs für jeden einsehbar sind, forciert werden, also das die Einhaltung stärker kontrolliert wird, findet immernoch keine neue Regulierung statt.
Von neuen Optionen sprach noch keiner, aber wohl von der verstärkten Einhaltung der Regeln.
Slipknot79
2007-06-12, 16:15:22
Selbstverständlich bewertet, inkl 5 Jahre Gefängnis, anders kann man die Leute ned erziehen ^^ :wink:
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