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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 400€ Job - Auch Urlaubsgeld bekommen?


Craig
2007-05-31, 10:58:28
Laut http://www.minijob-zentrale.de/nn_10952/DE/1__AN/8__arbeitsrecht/InhaltsNav.html__nnn=true heißt es: bezahlten Erholungsurlaub gewähren, d.h. Freistellung von der Arbeitspflicht mindestens für die Zeit des gesetzlichen Mindesturlaubs (vier Wochen),
Ich gehe im Sommer 4 Wochen in die USA und kann meinen 400€ Job deshalb nicht ausüben. Muss er mir mein Chef dann trotzdem das Geld bezahlen?

Hardwaretoaster
2007-05-31, 11:04:22
Das wäre dann, wenn ich das richtig verstehe die Ausschöpfung des gesetzl. Midnesturlaubs, also eigentlich müsstest du da Geld bekommen.

Aber ich interpretiere das auch nur aus dem verlinkten Text ;)

_Gast
2007-05-31, 11:04:52
Eine geringfügige Beschäftigung ist ein Arbeitsverhältnis wie jedes andere auch und unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen. Der Arbeitgeber muss also Lohnfortzahlung für die Dauer des Erholungsurlaubs leisten. Urlaubsgeld dagegen ist eine freiwillige Leistung.

Magnum
2007-05-31, 21:02:44
Laut http://www.minijob-zentrale.de/nn_10952/DE/1__AN/8__arbeitsrecht/InhaltsNav.html__nnn=true heißt es: bezahlten Erholungsurlaub gewähren, d.h. Freistellung von der Arbeitspflicht mindestens für die Zeit des gesetzlichen Mindesturlaubs (vier Wochen),
Ich gehe im Sommer 4 Wochen in die USA und kann meinen 400€ Job deshalb nicht ausüben. Muss er mir mein Chef dann trotzdem das Geld bezahlen?
Mich würde hier mal interessieren, ob du nach Stunden bezahlt wirst oder eine geregelte Arbeitszeit hast! Ich hätte bei meinen 400€ Jobs zwar auch Urlaub gehabt, aber die Stunden mussten trotzdem gebracht werden!

Und btw. Man hat zwar Anspruch auf Urlaub, aber nicht auf wann man ihn bekommt!

cartman5214
2007-06-01, 00:49:13
Ähmmm, so nicht korrekt.
Die Stunden müssen während des Zeitraums nicht gearbeitet werden. Das ist ja der Unterschied zwischen "frei" und "Urlaub".
Und den Urlaub darf man sich frei legen, allerdings muss der AG ihn genehmigen oder begründet ablehnen.
Alles andere ist...kreative Auslegung...durch den Chef und hält keiner Prüfung stand.

mofhou
2007-06-01, 01:52:59
Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich befristet 4 Monate auf 730€ (Gleitzone) fest nach Stunden arbeite, habe ich dann eigentlich auch Anspruch auf Urlaub oder gar Urlaubsgeld?

Oberon
2007-06-01, 01:59:04
Ich arbeite auch auf Gleitzonenbasis und habe mir beim Lesen des Threads die selbe Frage gestellt.
Hängt das evtl. davon ab, ob man nach Stunden bezahlt wird, oder feste Wochenstunden hat?
Weil wenn ich einzeln nach Stunden bezahlt werde, warum sollte ich dann Geld für Tage kriegen, in denen ich nicht arbeite?
Imho ist Urlaub in der Gleitzone als Begriff nur gültig, wenn man wirkliche ein fixes Arbeitspensum hat (zB 5 Tage/Woche, jew. von 10-16Uhr) und nicht stundenweise abgerechnet wird.

-Duke-
2007-06-01, 12:37:36
Bundesurlaubsgsetz:
§ 1 Urlaubsanspruch

Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.

Du fragstest nach "Urlaubsgeld" Wenn du damit meinstest, dass du eine bestimmte Anzahl Tage / Stunden Deinen Lohn weiterbekommst, dannmeinst du "Urlaubsentgelt" und darauf hast du eigentlcih ein Recht.

§ 11 Urlaubsentgelt

(1) Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes.

Zusätzliches Urlaubsgeld im Sinne einer zusätzlichen Gratifikation wird es wohl aber nur dann geben, wenn auch alle anderen Arbeitnehmer im Betrieb dieses bekommen.
Einer der Gründe warum Aushilfen so beliebt sind. Die fragen nicht nach Urlaub, nicht nach Weihnachtsgeld, nicht nach Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle.Oo
Spätestens seit der "Aushilfenreform", ich glaube das war in 2003 (?), haben aber geringfügig Beschäftigten ALLE Rechte die andere Arbeitnehmer auch haben.

Gruß -Duke-