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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ist das Recht auf meiner Seite?


Bullzeye
2007-06-02, 18:28:53
Moin,

es geht draum, dass jemand bei Ebay seinen WOW account tauschen wollte. Er suchte nach einem normalen WC3 acc, welchen in hier hatte. 1500 Spiele und jeden anderen schnickschnack inklusive. Wir haben unsere Acc daten ausgetauscht und er versicherte mir, dass er die email später am abend ändern wird (welche mir ermöglicht vollen zugriff zuhaben).

Ich habe ihm mehrmals drauf hingewiesen, dass er den acc bei ebay für mehrere hundert euro verkaufen kann. Er sagte mir, dass er schnell vom spiel loskommen wollte und somit kein interesse an sowas besteht. Naja gesagt getan und alle daten wurde ausgetauscht. Komischerweise musste er schnell zu seiner freundin, wenn es um die email adresse ging.

Naja heute morgen, merke ich, dass in nicht mehr in den account komme. Er hat sein pw reaktiviert und somit war der zugriff weg.

Ich hatte aber seine telefonnummer und somit habe ich die situation seiner mutter erläutert und alles ging so wie es geplant war weiter.

nun beschuldigt er mich, dass ich ihn genötigt hätte das schnell über die bühne zubringen. Ich mein er ist volljährig und hatte einen Willen gehabt diesen Verkauf/tausch einzugehen.

Ich wollte dies nochmals auf die richtig prüfen. Würde sagen, dass er nichts in der hand oder?

mfg

Deathrid3r
2007-06-02, 18:46:15
Ehm, man darf keine WoW Accounts verkaufen/tauschen?
(Ja ich weiß dass die EULAs gegen dt. Recht verstoßen könnten, aber was hat man davon wenn man dann nen gesperrten acc hat oder generell nen Acc bei nem Rollenspiel zu kaufen/tauschen?)
Damit hab ich schon mal gar kein Mitleid für dich, srry

Bullzeye
2007-06-02, 19:29:29
wieso für mich? Ich hab doch den wc3 (nutzlos) gegen den wow acc getauscht, also hab ich doch keine miese gemacht :)

Flashpoint
2007-06-03, 00:25:33
Wie denn nun? Hast du den Account oder nicht?

Wenn ja ist doch alles in Butter oO

StefanV
2007-06-03, 03:53:46
Nein, hat er nicht, da sich 'der andere' den Account zurü+ckgeholt hat.

Drunky
2007-06-03, 12:45:02
Wenn du ihn nicht bekommst schick das an den WoW-Support.
Dann sollte doch eigentlich sein Account gesperrt werden.
Dann noch ne nette Mail hinterher, das er weiterhin viel Spaß mit seinem
Acc haben soll ;)

Bullzeye
2007-06-03, 14:05:16
Ne Sorry, wenn der text falsch rüberkam.

Ich hab den Account, alles so gelaufen, wie wir es eigentlich besprochen hatten. Nur jetzt kommt er mit nötigung und dass das alles soschnell ging. Er möchte es nochmals mit rechtsunterstützung prüfen.

Damit die frage, kann da was kommen?

WarSlash
2007-06-03, 17:10:56
Ne Sorry, wenn der text falsch rüberkam.

Ich hab den Account, alles so gelaufen, wie wir es eigentlich besprochen hatten. Nur jetzt kommt er mit nötigung und dass das alles soschnell ging. Er möchte es nochmals mit rechtsunterstützung prüfen.

Damit die frage, kann da was kommen?

Frage ist, obs überhaupt zu dem Verfahren kommt. Gabs sowas schon mal vor Gericht, WoW Accounts?

webmaster.com
2007-06-04, 14:05:18
Ich würd da keine Angst haben?!

Sowas wird zumindest die nächsten Jahre nicht vor Gericht gehen! Dafür sind die Gesetzte noch nicht aktuell genug!!!

Marc-
2007-06-04, 14:23:44
Ich würd da keine Angst haben?!

Sowas wird zumindest die nächsten Jahre nicht vor Gericht gehen! Dafür sind die Gesetzte noch nicht aktuell genug!!!
ich glaube ihr versteht alle nicht recht worum es geht?

es ist vollkommen belanglos was genau nun der inhalt des geschaeftes war (solange er denn nicht sittenwidrig war, und das war er hier mit sicherheit nicht). Es geht vielmehr darum das der vertragspartner des Threadstartes sich genoetigt fuehlt durch den druck den der threadstarter dadurch das er alle pferde (zum beispiel die mutter) nach recht kurzer zeit scheu gemacht hat.
Das ist durchaus ein nachvollziehbarer (und auch einklagbarer) standpunkt. Dazu hat es auch bereits einschlaegige urteile gegeben, was zum beispiel zulaessige und unzulaessige vorgehensweisen beim kaufmaennischen mahnverfahren etc angeht. Es wird in aller regel dem schuldner (in diesem falle leistungsschuldner) zugesprochen, nach erhalt der aufforderung auch eine gewisse zeit zu erhalten, den sachverhalt zu pruefen und zu bereinigen. Waehrend dieser zeit ist es natuerlich nicht statthaft staendig weiter auf verschiedenste art und weise (drohung, anrufe bei dritten etc) druck auszuueben. Ob diese art von noetigung hier gegeben ist? moralisch gesehen vielleicht, rechtlich gesehen wohl kaum. Denn solange selbst inkasso massnahmen a la "moskau inkasso" nicht regelmaessig unter noetigung fallen wird man in einem solchen fall wohl auch schwer damit durchkommen.
Fakt ist aber das es prinzipiell egal ist in diesem falle was vertragsinhalt genau war.