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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bußgeldbescheid ohne Beweisfoto?


Arokh
2007-06-04, 11:26:18
Hi Leute,

Bei mir ist mal wieder ein Bußgeldbescheid eingegangen, weil ich zu schnell gefahren sein soll. Allerdings: dem Bescheid ist kein Foto beigefügt, und das obwohl im Bescheid als Beweismittel Foto angegeben ist. Was hat das zu bedeuten?

Spasstiger
2007-06-04, 11:33:58
Ich hab bisher dreimal einen Bußgeldbescheid wegen zu schnellem Fahren bekommen und kein einziges mal war das Foto beigelegt. Das Foto ist natürlich trotzdem Beweismaterial für die, die Geld sehen wollen, und falls du das Foto brauchst, um zu klären, ob du selbst gefahren bist, kannst du es auch anfordern.

Tidus
2007-06-04, 11:42:25
Bei mir war das Foto bislang immer dabei. :uponder:

Nahaz
2007-06-04, 11:42:32
Wenn du das Foto haben willst (bzw. eine Kopie davon) muss man dir dieses auch
zugänglich machen. Kannst ja auch mal ganz lieb fragen ob das „Blitzgerät“ richtig geeicht war :ugly:

cartman5214
2007-06-04, 11:56:13
Unterscheidet sich je nach Bundesland und Schwere des Verstosses. Meist gibt es das Photo sofort wenn es um Punkte geht, geht es nur um Geld dann kommt es nicht mit.
Also wenn du es sehen willst dann anfodern aber nicht wundern wenn es dann nach dem Widerspruch als Bußgeldverfahren weitergeführt wird mit den entsprechenden Auslagen die dann getragen werden müssen...

Zahlen bringt Frieden

PatkIllA
2007-06-04, 12:11:49
kannst ja zurückschreiben, dass du nicht mehr weißt wer gefahren ist und du ohne Foto da auch keine Angaben zu machen kannst. Bei mir haben sie sich dann nicht mehr gemeldet.

_shorty_
2007-06-04, 12:17:20
das handhabt jede Bussgeldstelle irgendwie anderst. Bei uns lokal vor Ort im kreis wird es auch so gehandhabt, dass Bilder grundsätzlich nicht mit verschickt werden. Können aber ohne Weiteres auf der jeweiligen Behörde eingesehen werden. Mußt halt vorbei fahren. Ich selbst würde erstmal vorbei gehen und schauen und wenn du nicht gut drauf zu sehen bist, einspruch einlegen. Vorher macht es wenig sinn, weil sich ansonsten die ganze Sache nur relativ schnell verteuer. Wie hier auch schon gesagt wurde, Ausslagen, Verwaltungskosten, da biste schnell bei min 30 Euro mehr.

Stormtrooper
2007-06-04, 16:39:00
Man man man ..
bist du gefahren? wenn ja, zahlen bringt frieden.
bist du nicht gefahren, leg Einspruch ein und sitz die Sache aus.

WarSlash
2007-06-04, 16:50:10
das handhabt jede Bussgeldstelle irgendwie anderst. Bei uns lokal vor Ort im kreis wird es auch so gehandhabt, dass Bilder grundsätzlich nicht mit verschickt werden. Können aber ohne Weiteres auf der jeweiligen Behörde eingesehen werden. Mußt halt vorbei fahren. Ich selbst würde erstmal vorbei gehen und schauen und wenn du nicht gut drauf zu sehen bist, einspruch einlegen. Vorher macht es wenig sinn, weil sich ansonsten die ganze Sache nur relativ schnell verteuer. Wie hier auch schon gesagt wurde, Ausslagen, Verwaltungskosten, da biste schnell bei min 30 Euro mehr.

*Unterschreib* ^^

Bei uns in der Stadt ist es eben so, dass das Bild immer mitgeschickt wird.

Arokh
2007-06-04, 17:34:04
Man man man ..
bist du gefahren? das weiß ich ja selber nicht so genau. Das soll laut Bescheid 3 Monate her sein, was weiß ob ich da an der angegebenen Stelle war.

MooN
2007-06-04, 19:26:54
Dann schreib auf den Anhörungsbogen du gibst den Verstoß nicht zu, da du dich nicht erinnern könntest und du gerne das "Beweismittel" einsehen möchtest, um zur möglichst kurzfristigen Klärung der Tat beitragen zu können :uponder:

Die gelbe Eule
2007-06-06, 12:34:09
Da Du schon einen Bußgeldbescheid hast, kannst den Anhörungsbogen eh ausfüllen. Vorbeifahren wie hier schon gesagt wurde, ist aber das günstigste Mittel, da eine neue PZU 33€ mehr kosten wird.

Arokh
2007-06-06, 14:04:28
PZU?

Die gelbe Eule
2007-06-06, 14:09:26
PostZustellungsUrkunde, der schöne blaue teure Umschlag ;)

foesi
2007-06-06, 15:47:24
AFAIK wurden früher alle Bußgeldbescheide schon noch mit Photos
ausgeliefert, aber nachdem dann einige Herren mit ihren, sagen wir mal "Bekanntschaften" abgebildet wurden, statt mit ihren Ehefrauen,
wurden diese natürlich etwas ungehalten ...

darph
2007-06-06, 15:53:23
AFAIK wurden früher alle Bußgeldbescheide schon noch mit Photos
ausgeliefert, aber nachdem dann einige Herren mit ihren, sagen wir mal "Bekanntschaften" abgebildet wurden, statt mit ihren Ehefrauen,
wurden diese natürlich etwas ungehalten ...
Eh. Wirklich deshalb? Kann ich irgendwie nicht wirklich glauben: Die Dinger sind ja persönlich an den Fahrzeughalter (und das ist meistens der Herr Gatte) adressiert. Auch die Ehegattin hat Briefe, die an ihren Mann persönlich adressiert sind, nicht zu öffnen. Das ist immer noch seine Post. (Ja, liebe Göttinnen, das gilt auch andersrum.)

Ob die Eheleute das jetzt wirklich so handhaben oder nicht und ob das vielleicht dem gegenseitigen Mißtrauen Vorschub leistet, ist ja nun völlig irrelevant. Mit dem Argument wäre die Pozilei jedenfalls fein aus dem Schneider - "nicht mein Problem".

foesi
2007-06-06, 15:57:31
Zumindest wurde vor einiger Zeit dazu über gegangen,
nur den Fahrer zu zeigen, nicht mehr (eventuelle) Beifahrer.
Das hat iirc schon direkt damit zu tun, bzw. mit einer Klage,
die dann ein Rechtsanwalt (sic!) angestrebt hatte, nachdem seine
holde halt mal so nen Brief in die Finger gekriegt hat!


Ich hab das jetzt auch nicht aus offizieller Quelle,
aber zumindest als Anekdote macht es sich gut
und das Internet ist ja nun mal für die Verbreitung von
Halbwahrheiten geschaffe, oder nicht :) ?