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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : auto mit lkw zulassung


CoconutKing
2007-06-05, 19:21:52
hallo,

hab nen dodge ram ins auge gefasst der ne lkw zulassung hat. braucht man dafür nen lkw führerschein? er gilt ja dann als lkw... oder ist das nur wegen der billigeren steuer die zulassung?

Die_Allianz
2007-06-05, 19:39:45
ich denke der LKW-Führerschein wird ab einem bestimmten zul. Gesamtgewicht benötigt.
Ich kenne auch post-polos, die als lkw eingetragen sind. Dafür nen lkw-schein wäre echt witzig

littlejam
2007-06-05, 19:40:54
Du brauchst einen Führerschein, der das Gewicht vom RAM beinhaltet. Ich weiß jetzt nicht genau wieviel der wiegt, aber warscheinlich reicht da der einfache 3,5t Klasse B Schein schon aus.
Die LKW Zulassung ist nur zum Steuern sparen da.

Gruß

CoconutKing
2007-06-05, 19:45:37
welche klasse hat man wenn man genau zur damaligen umstellung den schein bekommen hat. ich meine als nur noch die plastikkarte ausgegeben wurde und die klassen umgestellt wurde. müsste vor 8 jahren gewesen sein!?

Die gelbe Eule
2007-06-05, 19:50:36
Ich möchte nichts falesches sagen, aber die Steurvorteile für eine LKW Zulassung sind gestrichen worden. Viele wollten so ihre 4x4/Vans eintragen lassen, ging aber nicht mehr. Wir hatte mal einen Dodge Van gehabt, der wog knapp 3.2t, da ging das noch. Also wenn den alten Führerschein Klasse 3 hast, könntest den fahren, weil bis 7.49t zugelassen.

lemonsoda
2007-06-05, 20:36:48
Dazu kommt noch eine ganz heiße Kiste: du wirst bei Übertretungen als LKW-Lenker behandelt. Bedeutet z.B. schon bei +11 km/h Bußgeld und Flensburger etc. Andere Abstandsregelungen, Fahrverbote..... und, und und

Kryp7on
2007-06-05, 21:05:28
Dazu kommt noch eine ganz heiße Kiste: du wirst bei Übertretungen als LKW-Lenker behandelt. Bedeutet z.B. schon bei +11 km/h Bußgeld und Flensburger etc. Andere Abstandsregelungen, Fahrverbote..... und, und und
etwa auch 80km/h auf der BAB?

Stormtrooper
2007-06-05, 21:13:34
etwa auch 80km/h auf der BAB?


Nein, das hängt wieder vom zul. Gesamtgewicht ab.
Entscheidender kann aber das Sonn und Feiertagsfahrverbot für LKWs sein. *g*

mh01
2007-06-05, 21:13:50
etwa auch 80km/h auf der BAB?

Ja, soweit mir bekannt ist, bedeutet die LKW-Zulassung auch 80 km/h auf der BAB.


Edit:
Nein, das hängt wieder vom zul. Gesamtgewicht ab.
Entscheidender kann aber das Sonn und Feiertagsfahrverbot für LKWs sein. *g*
Sicher?

CoconutKing
2007-06-05, 21:15:42
ist ja mickrig. da hol ich mir doch keinen pickup wenn man ihn nichtmal ausfahren darf.

lieber ein auto mit pkw zulassung

EureDudeheit
2007-06-05, 21:19:49
ist ja mickrig. da hol ich mir doch keinen pickup wenn man ihn nichtmal ausfahren darf.

lieber ein auto mit pkw zulassung


Wie wärs den Dodge als Auto zuzulassen??

CoconutKing
2007-06-05, 21:27:42
wäre bestimmt teuer :)

hatte vor autogas einzubauen mit 180 liter tank teils auf der ladefläche, ohne wärens nur 105 liter geworden.

Schadstoffklasse: 98/69/EG III;A

KA wie teuer das als pkw wird. lkw soll ziemlich moderat sein trotz der schlechten einstufung.
glaub nicht dass ein autogasbetrieb prozentual eingerechnet wird in die schadstoffklasse.

Plage
2007-06-05, 22:01:40
Edit:

Sicher?
Ja, in der Fahrschule habe ich auch gelernt, dass in einem solchen Fall das Sonntagsfahrverbot genauso gilt wie für alle anderen LKW. ;)

sun-man
2007-06-05, 22:06:17
....nur wer hält nen Pickup auf der Landstraße an? Die halten kaum die richtigen LKWs an weil sie genug anderes zu tun haben. Schwerer wird da jedoch die LKW Zulassung, IMHO sind deren Grundlagen deutlichst gestrafft worden. So kann es sein das der Wagen letztes Jahr bei Bearbeiter A durchging und heute bei B keine Chance mehr bekommt.

MFG

mofa84
2007-06-06, 02:19:20
Dazu kommt noch eine ganz heiße Kiste: du wirst bei Übertretungen als LKW-Lenker behandelt. Bedeutet z.B. schon bei +11 km/h Bußgeld und Flensburger etc. Andere Abstandsregelungen, Fahrverbote..... und, und und

Sicher?ein Bekannter von mir fährt mit einem Sprinter (oder so was ähnlichem, Ducato?) für DPD und die Karre ist auch als LKW angemeldet.

Er darf deshalb auch nicht auf Straßen fahren die für LKW gesperrt sind.

Avalance
2007-06-06, 11:05:42
ein Bekannter von mir fährt mit einem Sprinter (oder so was ähnlichem, Ducato?) für DPD und die Karre ist auch als LKW angemeldet.

Er darf deshalb auch nicht auf Straßen fahren die für LKW gesperrt sind.


Ich hab vor, mir einen Pickup zuzulegen, Caddy oder ähnlich (< 94er Baujahr)

Ich hoffe mal die Steuervorteile LKW Zulassung gelten da noch, und dass ich auch mit der Karre auf ner Straße langfahren kann die für LKW gesperrt ist, es ist ja nur ein PKW Lastentransporter deswegen als LKW zugelassen oder seh ich was falsch ? Mir wurde was von 69 - 80 EUR / Jahr Steuern erzählt

mofa84
2007-06-06, 12:13:57
Ich hab vor, mir einen Pickup zuzulegen, Caddy oder ähnlich (< 94er Baujahr)

Ich hoffe mal die Steuervorteile LKW Zulassung gelten da noch, und dass ich auch mit der Karre auf ner Straße langfahren kann die für LKW gesperrt ist, es ist ja nur ein PKW Lastentransporter deswegen als LKW zugelassen oder seh ich was falsch ? Mir wurde was von 69 - 80 EUR / Jahr Steuern erzähltalso genau kenn ich micht da nicht aus, bzgl. der ganzen Fahrverbote.

Er hat nur erst erzählt, dass er wegen eines Staus vor meinem Ort (er wohnt im Nachbarort) einen anderen Weg außenrum genommen hat (so ne beschissene kleine, recht schmale Straße, auf der 2 Autos gerade so aneinander vorbeikommen), und dort gleich mal von den Bullen angehalten wurde, die wohl schon bewusst auf sowas gewartet haben.

Letztendlich haben Sie ihn dann doch unbestraft weiterfahren lassen, weil er ihnen versichert hat dass er da normalerweise nicht fährt und nur wegen dem Stau dort gefahren ist weil er ja in dem Dorf wohnt.

Die gelbe Eule
2007-06-06, 12:27:55
Hab mich mal etwas schlauer gemacht.
Also wichtig für eine LKW Zulassung ist erstmal das Finanzamt, dies entscheidet im Einzelfall und je nach Lust und Laune. Nicht jedes Fahrzeug und auch kann es vom Verwendugszweck sowie der beruflichen Nutzung abhängen. Sogar die Besteuerung nach Gewicht ist Ermessenssache.
Wichtig wäre noch:
Hintere Seitenscheiben müssen entfernt werden
Anzahl der Sitze ist beschränkt
Hintere Gurte müssen entfallen
Grösse der Ladefläche beträgt etwa 2/3 des Fahrzeuginnenraumes

Norbertsch
2007-06-06, 13:15:59
Ja, in der Fahrschule habe ich auch gelernt, dass in einem solchen Fall das Sonntagsfahrverbot genauso gilt wie für alle anderen LKW. ;)

Das ist nicht richtig!
Das Sonntagsfahrverbot zieht auch erst ab 7,5 Tonnen.
LKW die unter diesem Gewicht sind (zul.Ges.) dürfen Sonntags fahren.

Plage
2007-06-06, 14:31:12
Das ist nicht richtig!
Das Sonntagsfahrverbot zieht auch erst ab 7,5 Tonnen.
LKW die unter diesem Gewicht sind (zul.Ges.) dürfen Sonntags fahren.
Tatsächlich (http://de.wikipedia.org/wiki/Sonntagsfahrverbot) :O

Allerdings mit der Einschränkung, dass du keinen Anhänger sonnatgs führen darfst. (laut wiki)

Norbertsch
2007-06-06, 16:11:43
Das hat nun wiederum damit zu tun, das dr Anhänger eines LKW max. das 1,5 fache Gewicht der Zugmaschine haben darf. Also:
3,5 Tonnen die Zugmaschine (ab dem Gewicht zählt es als LKW) plus der Hänger mit 3,5 To mal 1,5 = dann ein zulässiges Gesamtgewicht von 8,75 To (also über 7,5).:biggrin: