PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : BTN Abzocker...muss ich zurück schicken?


CordyK.
2007-06-12, 16:00:29
Hallo, ich hatte eine Münze auf deren Webseite bestellt.
Gestern kam nun eine weitere Münze, welche ich aber nicht bestellt hatte.
Nun steht auf den ersten Brief bzw. Rechnung KEIN Wort, das ich mich ausdrücklich dazu verpflichte weitere Münzen zu bestellen.

Ist das überhaupt OHNE Unterschrift rechtens??
Ich meine, ich könnte ja auf alle leute die ich kenne hunderte von Münzen bestellen und die dürfen die alle zurück schicken (Ein Beispiel, würde ich natürlich nie tun!)
Wie kann man das den erlauben, ich würde am liebsten die Ware behalten, aber das darf man ja laut deutschen *mal wieder bescheuerten* Recht nicht.

DerGute
2007-06-12, 17:00:39
Wie kann man das den erlauben, ich würde am liebsten die Ware behalten, aber das darf man ja laut deutschen *mal wieder bescheuerten* Recht nicht.

doch, darf man. Sofern die Ware wirklich nicht bestellt wurde, kannst du damit machen was du willst, inkl. weiterverkaufen, verschenken oder verbrennen.

Norbertsch
2007-06-12, 17:02:51
doch, darf man. Sofern die Ware wirklich nicht bestellt wurde, kannst du damit machen was du willst, inkl. weiterverkaufen, verschenken oder verbrennen.

Darfst Du nicht, Du mußt die Ware einen Zeitraum (frag mich bitte nicht wie lange genau) zur Abholung bereithalten.

KillerCookie
2007-06-12, 17:52:40
Darfst Du nicht, Du mußt die Ware einen Zeitraum (frag mich bitte nicht wie lange genau) zur Abholung bereithalten.

Korrekt. Du darfst sie zwar behalten, aber nicht wirklich benutzen. Tust du es doch, so musst du für die Wertminderung aufkommen.

MfG Maik

peppschmier
2007-06-12, 17:57:24
Ein damaliger Lehrer hat solche Sachen immer auf dem Boden eingelagert... Bei Mahnungen und Rechnungen hat er nen Fax geschickt, dass die sich die Sachen gerne abholen dürfen, weil er den kram nicht bestellt hat ;D

DerGute
2007-06-12, 18:19:30
Darfst Du nicht, Du mußt die Ware einen Zeitraum (frag mich bitte nicht wie lange genau) zur Abholung bereithalten.


http://www.jur-abc.de/cms/index.php?id=948

Der Verbraucher ist auch nicht verpflichtet, die unbestellte zugesandte Ware aufzubewahren. Er kann sie auch entsorgen.