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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Versicherungsbefreitung rechtsunwidrig!?!


BodyLove
2007-06-13, 11:31:37
hi,

ich habe mich nach dem Schreiben meiner UNI mich bei der AOK befreien lassen. Nun schreibt, 1Monat danach, schreibt mir die AOK, dass meine Befreiung rechtsunwidrig sei. Die 3Monatsfrist sei abgelaufen. Nur habe ich keine Ahnung gehabt, dass ich sowas überhaupt machen muss. Bin auch sauer auf meinem Versicherungsbearbeiter, dass er mich nicht davor gewarnt hat. Nun ja, frist ist nun abgelaufen. Befreiung ist rechtswidrig. Es gibt keine Möglichkeit, noch bei der Privaten Versicherung zu bleiben, nehme ich mal an.

Aber trotzdem frage ich nach. Gibt es kein Ausweg?

joe kongo
2007-06-13, 13:28:39
Was ist "rechtsunwidrig" ?

new_vision
2007-06-13, 14:07:56
Von was hast du dich befreien lassen?
Was für ne Dreimonatsfrist?
Wovor hätte dich der Versicherungsberater warnen sollen?
Von welcher privaten Versicherung sprichst du da?
Ausweg - woraus?

Wenn du Hilfe und Informationen willst solltest du etwas strukturierter schreiben und mehr Informationen geben. Hellsehen kann hier glaube ich niemand...

jtkirk67
2007-06-13, 14:27:22
Man kann sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen befreien lassen, wenn man eine private Versicherung hat. Meist bietet sich das an, wenn man gezwungen ist, seinen Lebensunterhalt während des Studiums komplett per Arbeit zu finanzieren. Studenten sind meist selbständig oder auf Honorarbasis angestellt, wo keine Versicherungsbeiträge abgeführt werden. Da man aber für die Versicherung dann nicht mehr als Student zählt, muss man den vollen Satz zahlen und das sind etwa 280 EUR heutzutage. Da ist eine private dann günstiger. Ist eine Lücke im deutschen Sozialsystem, dass Studenten, die eh schon die Arschkarte haben und sehr viel nebenbei arbeiten muessen, dann noch extra viel zahlen sollen.

BodyLove
2007-06-13, 14:51:55
@jtkirk67
Richtig. Genau das ist der Punkt.

@new_vision

Ich habe mich von meiner Versicherungspflicht befreien lassen. Dies geschah am 14.05.07, nachdem mich die UNI anschrieb, ich solle einen Versicherungsnachweis vorlegen. Das geschah am 11.05.07. Da ich bis jetzt Familienversichert war, musste ich diesen Schritt bis jetzt nicht gehen. Das Problem hierbei ist, dass VaterStaat dir nur eine 3Monatsfrist nach vollendung des 24.Lebensjahres gewährt, um dich befreien zu lassen. Ich vollendete diesen am 17.01. Ergo, 3Monatsfrist ist abgelaufen.

Mein Versicherungsberater hätte mir sagen können, dass so etwas wie eine 3Monatsfrist gibt. Denn seit anfang Januar zahle ich meine Beiträge für die Privatversicherung und bin auch seither versichert. Sowohl die AOK (imho verschwiegen) als auch die Inter (versäumt) mich daran zu erinnern, dass ich sowas brauche.

Ich suche einen Ausweg aus dem Schlamassel. die Aok sagt, ich muss wieder in eine gesetzliche Krankenversicherung, da die Frist abgelaufen ist. Ansonsten werde ich exmatrikuliert, hieß es. Aber ich will nicht wieder in eine gesetzliche Krankenversicherung. Es kostet mich einfach zuviel.

Für meine Schreibweise entschuldige ich mich. Nun ist zumindest alles hoffentlich erklärt. Mein Versicherungsberater will sich darum kümmern. Bin ja gespannt, ob da was klappt.

Edit: Leider kann ich meinen Titel nicht ändern. Es ist mir bewusst, dass es das Wort rechtsunwidrig nicht gibt.:(

jtkirk67
2007-06-13, 15:37:15
Den einzigen Ausweg, der mir einfällt, ist 1 Tag Arbeitslosigkeit zu erwirken und damit erstmal wieder in die normale Versicherungspflicht zu kommen und sich dann wieder neu an der Uni einzuschreiben. Viel Hilfe wirst Du von der Versicherung oder anderen Behörden und Ämtern nicht erwarten können, da dies eigentlich eine handlung ist, die sich im Grenzbereich der Legalität befindet. Geht aber wahrscheinlich erst, wenn Du dich auch wieder zur Uni einschreiben kannst, wo es ja bestimmte Zeiträume nur gibt, in denen dies möglich ist.

Normalerweise würde ich dich an das Forum von bafoegrechner.de verweisen, aber dort kriegt man zur Zeit fast nur patzige Antworten. Eventuell kannst Du aber per Suchfunktion, in den älteren Beiträgen etwas finden.
Alternativ kannst Du es aber auch beim Asta versuchen, aber die meisten sind gelinde gesagt unfähig^^

Marc-
2007-06-13, 16:57:56
@jtkirk67
Richtig. Genau das ist der Punkt.

@new_vision

Ich habe mich von meiner Versicherungspflicht befreien lassen. Dies geschah am 14.05.07, nachdem mich die UNI anschrieb, ich solle einen Versicherungsnachweis vorlegen. Das geschah am 11.05.07. Da ich bis jetzt Familienversichert war, musste ich diesen Schritt bis jetzt nicht gehen. Das Problem hierbei ist, dass VaterStaat dir nur eine 3Monatsfrist nach vollendung des 24.Lebensjahres gewährt, um dich befreien zu lassen. Ich vollendete diesen am 17.01. Ergo, 3Monatsfrist ist abgelaufen.

Mein Versicherungsberater hätte mir sagen können, dass so etwas wie eine 3Monatsfrist gibt. Denn seit anfang Januar zahle ich meine Beiträge für die Privatversicherung und bin auch seither versichert. Sowohl die AOK (imho verschwiegen) als auch die Inter (versäumt) mich daran zu erinnern, dass ich sowas brauche.

Ich suche einen Ausweg aus dem Schlamassel. die Aok sagt, ich muss wieder in eine gesetzliche Krankenversicherung, da die Frist abgelaufen ist. Ansonsten werde ich exmatrikuliert, hieß es. Aber ich will nicht wieder in eine gesetzliche Krankenversicherung. Es kostet mich einfach zuviel.

Für meine Schreibweise entschuldige ich mich. Nun ist zumindest alles hoffentlich erklärt. Mein Versicherungsberater will sich darum kümmern. Bin ja gespannt, ob da was klappt.

Edit: Leider kann ich meinen Titel nicht ändern. Es ist mir bewusst, dass es das Wort rechtsunwidrig nicht gibt.:(

Naja. im prinzip ist es deine aufgabe dich im zuge deines studiums auch selbst um deine versicherungspflichten zu kuemmern. Schliesslich biste ja alt genug:) Bei uns wars so das jeder der sich einschrieb eh ein merkblatt bekam mit allen moeglichen hinweisen, unter anderem versicherungshinweisen... auch die asta hilft da weiter (und zu der hat man normalerweise gerade als erstsemester doch mal kontakt?)

Was du jetzt tun kannst? naja... im prinzip das was schon gesagt worden ist... dich wieder reinschleichen. Dazu reicht es allerdings imho nicht dich arbeitslos zu melden, denn da wuerde nur eine bestehende versicherung weitergefuehrt... du wuerdest aber nicht neu gesetzlich sozialversichert. Also ist das was du tun kannst fuer einen kurzen zeitraum (und sei es eine woche) sozialversicherungspflichtig gemeldet zu sein. Dazu ist sogar der verdienst erstmal generell egal... wichtig ist das du sozialversicherungspflichtig gemeldet wirst und dann eben auc h wieder abgemeldet. Damit bist du wieder drin und kannst dich im anschluss befreien lassen.

BodyLove
2007-06-13, 19:25:02
Natürlich war es ein Mitverschulden von meiner Seite. Ich hätte mich auch informieren können. Aber in der Phase, wo ich Klausuren schreibe ist es leider sehr ungünstig. Mein Berater hätte es mir sagen müssen. Aber er hat anscheinend nicht gewusst. Meine jetztige Versicherung will es ja trotzallem schnellstmöglich regeln. Ich kann wohl vorab nichts daran drehen. Abwarten, tee trinken.

Marc-
2007-06-13, 19:49:04
Natürlich war es ein Mitverschulden von meiner Seite. Ich hätte mich auch informieren können. Aber in der Phase, wo ich Klausuren schreibe ist es leider sehr ungünstig. Mein Berater hätte es mir sagen müssen. Aber er hat anscheinend nicht gewusst. Meine jetztige Versicherung will es ja trotzallem schnellstmöglich regeln. Ich kann wohl vorab nichts daran drehen. Abwarten, tee trinken.
naaaaaaaaaja.... in erster linie haette jemand dich gescheit VOR aufnahme oder BEI aufnahme des studiums informieren sollen... dein "berater" hat ein bissel zuviele leute zu betreuen um all solche faelle persoenlich von sich aus aufzusuchen und zu beraten. Ich faends prima wenn in allen unis wie bei uns zumindest im erstsemester eine einfuehrungsveranstaltung stattfindet in der genau solche punkte thema sind... wie auch bafoeg etc.