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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Habe ich recht?


Killerspielspieler
2007-06-13, 12:41:21
Und zwar es ist folgende Situation:
Mein Auto (Ford Fiesta Bj 2002) war im Februar defekt und ich habe es zu einer freien werkstatt auf empfehlung getan) Nach 4 tagen war die karre repariert und lief eine woche lang. dann zickte das auto wieder rum und ich gab es nochmal in die selbe werkstatt. irgend ein sensor am kat hätte einen fehler gehabt. (2x hintereinander) rechnung: fast 500 euro!!

Heute fährt meine Frau mit dem auto und ruft an: "Das auto zickt rum" - wieder die selben symptome. diesmal ist sie zu ford gefahren und hat ein pfusch bei der reparatur festgestellt von der freien werkstatt! Kosten: komischerweise nur 90 euro! (und ne halbe stunde arbeit und keine 3 tage wartezeit!)

fazit: die freie werkstatt hat uns übelst abgezogen und dazu noch gepfuscht!

hab ich da irgendwelche ansprüche gegenüber der freien werkstatt wenn wir eindeutig nachweisen können, daß die gepfuscht haben sprich die erstatten uns (zumindest einen teil) der kosten zurück?

twodoublethree
2007-06-13, 12:45:48
Des wär dann wohl Betrug, oder?

RattuS
2007-06-13, 12:45:59
Die Werkstatt kann solche Anschuldigungen geschickt umgehen. Lass es und such dir endlich eine andere Werkstatt. Warum bist du bei Zweifeln überhaupt noch zu denen?

Capt.Kerk
2007-06-13, 12:50:40
Wenn du irgendeinen Anspruch geltend machen willst, wirst du wahrscheinlich um einen Besuch beim Anwalt nicht herumkommen.
Ich glaube nicht das die Werkstatt freiwillig irgendetwas eingesteht, geschweige den dir einen Betrag zurückzahlt.

Killerspielspieler
2007-06-13, 12:58:31
Wenn du irgendeinen Anspruch geltend machen willst, wirst du wahrscheinlich um einen Besuch beim Anwalt nicht herumkommen.
Ich glaube nicht das die Werkstatt freiwillig irgendetwas eingesteht, geschweige den dir einen Betrag zurückzahlt.

Ist mir eigentlich klar daß ich einen anwalt brauch ;)
ich wollte halt schon vorab mal wissen ob ich eine chance hab oder nicht

MartinRiggs
2007-06-13, 12:58:35
Du wurdest eindeutig abgezogen,
ich würde es aber nicht mit der Keule probieren sondern erstmal dir von Ford erklären lassen was wirklich kaputt war und dann die freie Werkstatt damit konfrontieren.
Vielleicht sind sie einsichtig und du bekommst wenigstens nen teil Geld zurück.

Capt.Kerk
2007-06-13, 13:00:22
ich würde es aber nicht mit der Keule probieren sondern erstmal dir von Ford erklären lassen was wirklich kaputt war und dann die freie Werkstatt damit konfrontieren.

Vielleicht können dir die Leute von Ford so eine Art Gutachten austellen, in dem der Pfusch etc. beschrieben ist.

Marc-
2007-06-13, 13:13:15
Ist mir eigentlich klar daß ich einen anwalt brauch ;)
ich wollte halt schon vorab mal wissen ob ich eine chance hab oder nicht

erstmal ruhig bleiben:
1. sind werkstaetten immer schnell dabei mal lapidar "pfusch" zu sagen... wenns um die arbeiten anderer geht. Ist normal, nachvollziehbar aber nicht sehr aussagekraeftig.
2. du kannst die rechnungen nicht miteinander vergleichen. Du muesstest erstmal feststellen was genau jeweils gemacht wurde. Gerade bei der ersten reparatur, kann es sein, das viel zeit auf die diagnose und eigentliche fehlersuche verwendet wurde... die arbeitszeit muss auch irgendwie verguetet werden... bei der jetzigen reparatur war die fehlerursache bekannt... das verringert den aufwand.
3. Selbst wenn irgendwas falsch gelaufen ist... eine feder verutscht, schraube vergessen, was auch immer... dann heisst es nicht das beide reparaturrechnungen vergleichbar sind... denn beispielsweise eine schraube nachzuziehen ist nicht der gleiche aufwand wie ein teil komplett auszubauen und zu erneuern. Eine chance haettest du wenn der materialwert, d. h. die austauschteile sehr stark im preis differieren (+-40+ %). Das glaube ich aber eher nicht.
4. Wenn du etwas veranlassen willst, dann muesste dir die vertragswerkstatt erstmal schriftlich bescheinigen was genau der fehler gewesen ist und ein entsprechender gutachter oder werkstattmeister muesste seine unterschrift dafuer hergeben im detail zu beschreiben was genau der pfusch der anderen werkstatt war. In der praxis wirst du feststellen, das sie sich dagegen straeuben werden, sobald du es schriftlich fixieren und amtlich machen moechtest. Denn auch deine vertragswerkstatt hat keine lust in ein verfahren gegen eine andere involviert zu werden. Gegen die angeblich ueberhoehten rechnungen kannst du praktisch nur eines tun... du gehst zu einem gutachter oder kfz meister deines vertrauens nachdem du anhand der rechnung nach moeglichkeit der arbeitskarte festgestellt hast was genau gemacht wurde und wieviel AWs berechnet wurden und vergleichst dies mit den angaben in den offiziellen schwacke tabellen. Daran kannst du dann erkennen ob irgendwas einklagbar falsch gelaufen ist. Was ich aber nicht glaube... weil dies eher selten der fall ist.

Killerspielspieler
2007-06-13, 13:17:30
Mal sehen was meine Frau meint... (Sie ist grade bei Ford)
Ich hab ihr vorgeschlagen dir das ganze schriftlich geben zu lassen und dann fahren wir heute abend gemeinsam zu der freien werkstatt und versuchen die angelegenheit friedlich zu klären.

Mumins
2007-06-13, 13:18:53
weil dies eher selten der fall ist.

Lach, genau selten. Es ist genau andersherum, die Zahl derjenigen, die einen abziehen erstaunlich hoch. Selbst ATU und Pitstop ziehen die Leute übern Tisch.

Killerspielspieler
2007-06-13, 13:22:42
erstmal ruhig bleiben:
1. sind werkstaetten immer schnell dabei mal lapidar "pfusch" zu sagen... wenns um die arbeiten anderer geht. Ist normal, nachvollziehbar aber nicht sehr aussagekraeftig.
2. du kannst die rechnungen nicht miteinander vergleichen. Du muesstest erstmal feststellen was genau jeweils gemacht wurde. Gerade bei der ersten reparatur, kann es sein, das viel zeit auf die diagnose und eigentliche fehlersuche verwendet wurde... die arbeitszeit muss auch irgendwie verguetet werden... bei der jetzigen reparatur war die fehlerursache bekannt... das verringert den aufwand.
3. Selbst wenn irgendwas falsch gelaufen ist... eine feder verutscht, schraube vergessen, was auch immer... dann heisst es nicht das beide reparaturrechnungen vergleichbar sind... denn beispielsweise eine schraube nachzuziehen ist nicht der gleiche aufwand wie ein teil komplett auszubauen und zu erneuern. Eine chance haettest du wenn der materialwert, d. h. die austauschteile sehr stark im preis differieren (+-40+ %). Das glaube ich aber eher nicht.
4. Wenn du etwas veranlassen willst, dann muesste dir die vertragswerkstatt erstmal schriftlich bescheinigen was genau der fehler gewesen ist und ein entsprechender gutachter oder werkstattmeister muesste seine unterschrift dafuer hergeben im detail zu beschreiben was genau der pfusch der anderen werkstatt war. In der praxis wirst du feststellen, das sie sich dagegen straeuben werden, sobald du es schriftlich fixieren und amtlich machen moechtest. Denn auch deine vertragswerkstatt hat keine lust in ein verfahren gegen eine andere involviert zu werden. Gegen die angeblich ueberhoehten rechnungen kannst du praktisch nur eines tun... du gehst zu einem gutachter oder kfz meister deines vertrauens nachdem du anhand der rechnung nach moeglichkeit der arbeitskarte festgestellt hast was genau gemacht wurde und wieviel AWs berechnet wurden und vergleichst dies mit den angaben in den offiziellen schwacke tabellen. Daran kannst du dann erkennen ob irgendwas einklagbar falsch gelaufen ist. Was ich aber nicht glaube... weil dies eher selten der fall ist.

Danke :) schön detailiert...

Okay. Wie gesagt meine Frau lässt es sich schriftlich geben was da kaputt war (falls es jemand da rausrückt und nachweisen kann). Damit hast du schon recht daß reparatur nicht gleich reparatur ist aber daß mir das teil daraufhin 2x hintereinander wieder kaputt geht? schon komisch...

Update: meine frau hat eben angerufen und gesagt daß wenn sie zur freien werkstatt fährt und da die rechnung für das E-Teil auftreiben kann dann bekommt sie es kostenlos gemacht. vorrausgesetzt die freie werkstatt hat das teil von der ford-werkstatt gekauft.
kostenlos deshalb weil ihr vater ist ein guter kunde bei dem ford-händler (hat ne firma)

Wenn das so läuft dann würden wir die kulanz der freien werkstatt positiv anrechnen und das einfach als "lehrgeld" verbuchen. ist ja schon lange bezahlt

Capt.Kerk
2007-06-13, 13:23:33
Lach, genau selten. Es ist genau andersherum, die Zahl derjenigen, die einen abziehen erstaunlich hoch. Selbst ATU und Pitstop ziehen die Leute übern Tisch.

Das kann ich leider auch bestätigen. Mit ATU hab ich auch so meine "Erfahrungen".
Da will man einem, während eines Öl-Wechsels, mal eben schnell ein neues Fahrwerk andrehen, weil das jetztige viel zuviel Spiel hätte und man damit nicht mehr lange fahren könne.

Marc-
2007-06-13, 13:36:35
Lach, genau selten. Es ist genau andersherum, die Zahl derjenigen, die einen abziehen erstaunlich hoch. Selbst ATU und Pitstop ziehen die Leute übern Tisch.
Das mag in deinen augen so sein. Gerichtlich verwertbar und so das es einklagbar unter wucher o.ä. fällt eben sehr sehr selten. Das ist das problem. Moralisch recht zu haben und zivilrechtlich recht bekommen sind zwei sehr verschiedene dinge.

Killerspielspieler
2007-06-13, 13:49:37
Moralisch recht zu haben und zivilrechtlich recht bekommen sind zwei sehr verschiedene dinge.

:( Genau deswegen frag ich hier

Rhönpaulus
2007-06-13, 14:11:36
bei atu und konsorten werden die "freien" mechaniker nach provision bezahlt.
wer dort hingeht muß deswegen immer damit rechnen das mehr "repariert" wird als notwendig ist weil nur so die kasse klingelt.

jeder dienstleister ist zu garantie und schadenersatz verpflichtet was auch die freien werkstätten betrifft.
ist der erste reperaturversuch nicht erfolgreich besteht innerhalb von 6 monatten recht auf *kostenlose* nachbesserung und ggf. auch ansprüche auf schadenersatz für den zusätzlichen ausfall.
besteht der verdacht eines betruges geht ohne rechtsverbindliche gutachten und ausreichend detailierte rechnungen nichts.
als kläger ist man selber in der beweispflicht.
betrug liegt immer dann vor wenn dinge in rechnung gestellt aber nicht geleistet wurden.
werden dagegen unnötige teile ausgetauscht und man hat zugestimmt bzw. die beurteilung der werkstatt überlassen kann man nichts machen als dies unter lehrgeld verbuchen.

alles ohne gewähr!

Marc-
2007-06-13, 14:11:40
:( Genau deswegen frag ich hier
Moralisch haste sicherlich recht, das da irgendwo, irgendwie was falsch und zu deinen ungunsten gelaufen ist. Das allerdings rechtlich umzumuenzen halte ich persoenlich fuer sehr schwierig und gewagt, einfach da gerade in diesem bereich die anforderungen an die beweisfuehrung sehr hoch sind. Deshalb denke ich, den weg den du jetzt zu gehen versuchst, das heisst moeglichst viel auf dem kulanzwege rauszuschlagen ist sicherlich der vielversprechendste, stressfreieste, risikoaermste und vor allem letztendlich lukrativste.

Daltimo
2007-06-13, 14:15:19
@ Killerspieler

Du stehst da nicht allein da. Meist ist es einfach so das die freien Werkstätte ihr Teile ganz wo anders anfordern, also wieder bei freien Händlern. Bei mir war es so das man einfach immer billig Teile verwendet hat. Bei mir war zum Beispiel der Auspuff kaputt, hingefahren neuen ranmachen lassen und mir wurde gesagt es sei ein verzinkter. Nach einem Jahr war das Teil wieder durchgerostet, diesmal zu ATU gefahren und da habe ich erfahren das es nicht mal ein verzinkter war. Sprich man hat mir wieder mal billig Schrott eingebaut. Gut in meinem Fall war es so das mich das ganze nie viel gekostet hat.

Mit den Teilen war es sicher bei dir nicht anders, es war einfach billiger Schrott und es kann sich keine Werkstatt leisten zu sagen: "Sorry haben wir nicht bitte gehen sie wo anders hin". Deswegen verbaut man eben lieber Schrott. Ich kann nur sagen das für mich bisher ATU immer einen sauberen Job gemacht hat, aber jede Filiale ist anders.

Wenn du von Ford bestätigt bekommst das die Pfusch gemacht haben hast du ja sogesehen "Zeugen" auf deiner Seite und kannst vielleicht auch auf friedlichem Wege dein Geld bekommen. Naja aus Fehlern lernt man ja:)

Marc-
2007-06-13, 14:18:48
jeder dienstleister ist zu garantie und schadenersatz verpflichtet was auch die freien werkstätten betrifft.
ist der erste reperaturversuch nicht erfolgreich besteht innerhalb von 6 monatten recht auf *kostenlose* nachbesserung und ggf. auch ansprüche auf schadenersatz für den zusätzlichen ausfall.

genau da liegt aber in aller regel schon das problem. Es ist fuer einen laien und selbst fuer gutachter sehr schwer 100%ig nachzuweisen, das es sich um einen erfolglosen reparaturversuch handelt und nicht etwa um einen folgeschaden eines weiteren defekts, vorher nicht erkennbare weitere vorschaeden, oder gar fahrlaessigkeit des kunden (fehlerhafte nutzung etc). Gerade im KFZ bereich ist das weitaus schwieriger als bei anderen technischen geraeten. Chancen hat man eigentlich nur, wenn man direkt und offensichtlich entweder "kunstfehler" (d. h. handwerklichen pfusch) oder echte materialfehler (wie vorzeitige materialermuedung, bruchstellen etc) vorfindet. Ansonsten ist es sehr schwer einfach zu sagen: selber schaden, also haftung der werkstatt.
Denn auch hier ist es so: jemand ist nur fuer die fehler die er tatsaechlich begeht haftbar zu machen. Deshalb sind beispielsweise auch natuerliche verschleissteile wie zum beispiel reifen ausgeschlossen... denn natuerlich kann ich einen reifen auch wenn ichs drauf anlege in einem tag durchroedeln.