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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Autoverkauf ohne Vertrag


Marshall
2007-06-13, 18:16:21
Hi,

bin etwas verzweifelt weil ich mein altes Auto gerade verkauft habe das aber ohne Vertrag.
Wagen ist auch schon abgemeldet worden in meinem beisein. Sind dann mit dem abgemeldeten Fahrzeug bei Ihm vor die Garage und dann hat er mich rausgelassen.

Kann ich jetzt noch drangekriegt werden, wenn er mit dem abgemeldeten Auto scheisse baut ?

BIn gerade etwas ratlos. Würde dem Käufer nämlich nicht 100% trauen.

[dzp]Viper
2007-06-13, 18:18:41
Auto ist abgemeldet? Nummerschilder sind ungültig gemacht?

Dann hast du eigentlich nichts mehr zu befürchten

urbi
2007-06-13, 18:21:01
Vertag ist ja da, sobald du ihn verkauft hast. Du meinst ohne schriftlichen Vertrag, richtig?

Falls das so ist: So lange du das Geld hast und der Wagen auf seinen Namen umgemeldet wurde fällt mir auf Anhieb nichts ein, was dein schlechtes Gefühl begründen könnte.

Marshall
2007-06-13, 18:27:36
das ist es ja. Weis halt nicht ob er ihn ummeldet ...

Arokh
2007-06-13, 18:32:35
du hast doch hoffentlich die Nummernschilder abmontiert und mitgenommen?

[dzp]Viper
2007-06-13, 18:33:52
das ist es ja. Weis halt nicht ob er ihn ummeldet ...


hä?!


Der Wagen ist auch schon abgemeldet worden in meinem beisein. Sind dann mit dem abgemeldeten Fahrzeug bei Ihm vor die Garage und dann hat er mich rausgelassen.

Wie jetzt?

Vielleicht schreibst du nochmal genau was du meinst... so, dass es auch einen Sinn ergibt ;)

Marshall
2007-06-13, 18:34:19
nein :frown: sind aber ebtwertet.

Marshall
2007-06-13, 18:35:56
Also haben das Auto Abgemeldet. Schilder wieder druff und zu ihm zu fahren und dann halt da stehehn gelassen schilder wollte er behalten um sie neu anzumelden.

[dzp]Viper
2007-06-13, 18:38:24
Also haben das Auto Abgemeldet. Schilder wieder druff und zu ihm zu fahren und dann halt da stehehn gelassen schilder wollte er behalten um sie neu anzumelden.

Also

1. Wenn die Schilder entwertet sind darf man die nicht mehr dran machen.. nicht umsonst sind die Entwertet :rolleyes:

2. Ihr hättet euch ein Überführungskennzeichen holen sollen oder ganz ohne Nummerschild auf direktem Wege zu ihm fahren sollen (das darf man - wenn Polizeikontrolle kommt Rechnungen von der KFZ-Stelle zeigen)
Genauso darf man ohne Nummernschild direkt vom Autohändler/Zuhause zur KFZ-Stelle fahren um das Auto anzumelden!

3. Er braucht die Schilder nicht zum neu anmelden.. du hast das Auto schliesslich abgemeldet.. die Schilder sind wertlos für ihn


Ergo: Fahr hin und lass dir die Schilder schnellstens geben sonst fährt er vielleicht noch ne Woche mit den Ungültigen Schildern rum...

MartinRiggs
2007-06-13, 18:39:39
sorry, aber wie kann man so verdammt naiv sein?
Wenn man ein Auto oder Mopped verkauft oder kauft.
Dann auf jedenfall schriftlicher Vertrag
Auto selbst abmelden und die entwerteten Nummernschilder behalten und die Abmeldebescheinigung.

Marshall
2007-06-13, 18:40:25
Wenn er sie mir nicht gibt ( wieso sollte er ? ) Kann ich dann irgendetwas machen ?

Arokh
2007-06-13, 18:40:39
du meinst er will sich vom Straßenverkehrsamt genau die Nummer geben lassen, die du vorher hattest, um sich die Kosten für neue Schilder (~50 €) zu sparen? Anders würde das nämlich keinen Sinn machen.

[dzp]Viper
2007-06-13, 18:41:04
Am besten Rufst du ihn direkt an und sagst, dass du die Nummernschilder doch gerne haben willst - als Andenken.. dann kann er auch nichts gegen sagen ;)

[dzp]Viper
2007-06-13, 18:42:08
Wenn er sie mir nicht gibt ( wieso sollte er ? ) Kann ich dann irgendetwas machen ?


Wieso er sollte? Weil du es verlangst.

Zur Not sagst du ihm halt, dass es dir zu Unsicher ist, wenn er deine alten Nummernschilder besitzt!

Marshall
2007-06-13, 18:42:22
sorry, aber wie kann man so verdammt naiv sein?
Wenn man ein Auto oder Mopped verkauft oder kauft.
Dann auf jedenfall schriftlicher Vertrag
Auto selbst abmelden und die entwerteten Nummernschilder behalten und die Abmeldebescheinigung.
Jau bis auf nummernschilder hab ich ja auch alles gemacht.
Mit dem Rest gebe ich dir im Nachhinein vollkommen recht.

Marshall
2007-06-13, 18:43:12
Viper;5583196']Wieso er sollte? Weil du es verlangst.

Zur Not sagst du ihm halt, dass es dir zu Unsicher ist, wenn er deine alten Nummernschilder besitzt!
Jo nur wenn er einfach nein sagt (wovon ich ausgehe), kann ich irgendetwas machen ?

Arokh
2007-06-13, 18:43:44
Wenn er sie mir nicht gibt ( wieso sollte er ? ) Kann ich dann irgendetwas machen ?die Polizei bitten, da mal ein Auge drauf zu haben, ob der mit den ungültigen Schildern rumfährt, und ihn dann direkt mal zu verhaften falls der das tut ;)

[dzp]Viper
2007-06-13, 18:44:05
Jo nur wenn er einfach nein sagt (wovon ich ausgehe), kann ich irgendetwas machen ?

Ja etwas direkter werden...

Ruf jetzt an - sofort - und denk nicht noch ne Stunde drüber nach.... !

Norbertsch
2007-06-13, 18:47:30
Viper;5583184']Also

1. Wenn die Schilder entwertet sind darf man die nicht mehr dran machen.. nicht umsonst sind die Entwertet :rolleyes:

2. Ihr hättet euch ein Überführungskennzeichen holen sollen oder ganz ohne Nummerschild auf direktem Wege zu ihm fahren sollen (das darf man - wenn Polizeikontrolle kommt Rechnungen von der KFZ-Stelle zeigen)
Genauso darf man ohne Nummernschild direkt vom Autohändler/Zuhause zur KFZ-Stelle fahren um das Auto anzumelden!

3. Er braucht die Schilder nicht zum neu anmelden.. du hast das Auto schliesslich abgemeldet.. die Schilder sind wertlos für ihn


Ergo: Fahr hin und lass dir die Schilder schnellstens geben sonst fährt er vielleicht noch ne Woche mit den Ungültigen Schildern rum...

Quatsch!
Wenn die Schilder auf der Zulassungsstelle entwertet worden sind, braucht er sie nicht zurückholen! Wieso denn? Er hat doch hoffentlich den Kaufvertrag u8nd in dem steht wann das Auto übergeben wurde.

Weiter, das Fahrzeug ist am Tag der Abmeldung noch bis 24 Uhr versichert, er kann also wohl die Schilder wieder auf das Auto schrauben und damit nach hause fahren, allerdings sollte hier die Zulassungsstelle bescheid wissen. Bei uns stellt die Zulassungstelle hier einen Schrieb aus, wo das genau festgehalten ist, das mit 24 Uhr usw.

Zu 3, auch quatsch, wenn der Wagen im gleichen Zulassungsbereich wieder zugelassen wird, bekommt er die selbe Nummer wieder zugeteilt. Hat er also die alten Schilder, so braucht er keine Neuen machen lassen, spart also rund 30 Euro.

Dein Punkt 2, ohne Worte. Fahr ganz ohne Kennzeichen, dann kannste bei der Kontrolle den Führerschein auch gleich mit abgeben.

[dzp]Viper
2007-06-13, 18:49:49
Dein Punkt 2, ohne Worte. Fahr ganz ohne Kennzeichen, dann kannste bei der Kontrolle den Führerschein auch gleich mit abgeben.

Das stimmt nicht. Du darst ohne Nummernschild zur Zulassungsstelle fahren (direkter Weg)

Eine Bekannte von meiner Mutter arbeitet in der KFZ-Zulassungstelle in Dresden.. die wird das wohl wissen...

Nur wissen das die wenigsten und wenn die Polizei dich anhält, dann kann es Probleme geben wenn du nicht auf dem direkten Weg Richtung KFZ-Zulassungstelle bist...

Einkaufen sollte man also nicht ohne Nummernschild ;)

Norbertsch
2007-06-13, 18:53:00
die Polizei bitten, da mal ein Auge drauf zu haben, ob der mit den ungültigen Schildern rumfährt, und ihn dann direkt mal zu verhaften falls der das tut ;)
Zu verhaften????

Echt, wie viele Autos hast Du schon verkauft???

Selbst wenn er ohne Kennzeichen oder mit entwerteten fährt, dann ist das kein Straftatbestand. Somit gibts auch keine Verhaftung.

;D

Marshall
2007-06-13, 18:56:51
ok, also gut. Kann ich denn jetzt konkret noch irgendetwas machen ?

Norbertsch
2007-06-13, 18:58:44
Viper;5583223']Das stimmt nicht. Du darst ohne Nummernschild zur Zulassungsstelle fahren (direkter Weg)

Eine Bekannte von meiner Mutter arbeitet in der KFZ-Zulassungstelle in Dresden.. die wird das wohl wissen...

Nur wissen das die wenigsten und wenn die Polizei dich anhält, dann kann es Probleme geben wenn du nicht auf dem direkten Weg Richtung KFZ-Zulassungstelle bist...

Einkaufen sollte man also nicht ohne Nummernschild ;)

Dann ist das bei euch anders als im Rest Deutschlands!
Oder frag einfach nochmal die Bekannte deiner mutter aus Leipzig:wink:

Woodmaniac
2007-06-13, 19:08:19
Falls er das Auto ausschlachtet und einfach irgendwo abstellt, bekommst Du die Rechnug für die entsorgung :mad:

Ich würde auf die schnelle noch einen Kaufvertrag unterschreiben lassen,Vorlagen sind schnell ergoogelt ;)

Marshall
2007-06-13, 19:22:00
Kann ich ihn dazu zwingen ? Mir die Kennzeichen zu übergeben oder den Vertrag zu unterschreiben?

Marshall
2007-06-13, 19:42:20
geht keiner mehr ans telefon...

Skorpion
2007-06-13, 21:40:57
Mal aus Interesse. Wieso macht man bei einem Autoverkauf keinen schriftlichen Vertrag?
Was für ein Auto war es (Alter?)
Preis?

Marshall
2007-06-13, 22:15:31
Weil es ne alte mühl (Corsa,250€) war und ich dachte es wäre nicht nötig.
Erst im Nachhinein wurde mir klar was ich getan hab..:frown:

Marshall
2007-06-13, 23:00:57
Unglaublich wie so etwas einen wurmen kann.:crazy:
War gerade gucken. der Wagen steht immer noch da mit meinen Kennzeichen.....
Aber hinter der windschutzscheibe. sodass man sie nicht abmachen kann.

Bluescreen2004
2007-06-14, 00:21:56
Aber hinter der windschutzscheibe. sodass man sie nicht abmachen kann.

Du hättest sie auch nicht abmachen drüfen da sie ja nichtmehr dein Eigentum sind ;)

Aber sonst beruige dich mal es ist nach 0Uhr deine Versicherung und du haben nix mehr damit zu tun und die Kennzeichen sind entwertet also ruig brauner...

MFG

Sylver_Paladin
2007-06-14, 07:30:56
Wo liegt das Problem?
Der Wagen ist nicht mehr auf dich zugelassen und aus. Was er jetzt damit macht ist doch nicht dein Problem.

desert
2007-06-14, 08:11:01
irrtum, ohne kaufvertrag kennt die zulassungsstelle nicht den neuen käufer!

und damit wird er erst mal für alle anfallenden schäden und sonstigen kosten haftbar gemacht und er darf dann auf dem zivilwege versuchen sich das geld wieder zuholen.

Baut also der käufer einen unfall geht die polizei erstmal an deine versicherung!

Mumins
2007-06-14, 09:19:39
Wenn der Wagen abgemeldet wurde, dann gibt es keine Versicherung mehr. Das ist dann das Problem des Käufers wenn er da Mist baut. Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat, das kann unangenehm werden.

Bluescreen2004
2007-06-14, 09:42:29
irrtum, ohne kaufvertrag kennt die zulassungsstelle nicht den neuen käufer!

und damit wird er erst mal für alle anfallenden schäden und sonstigen kosten haftbar gemacht und er darf dann auf dem zivilwege versuchen sich das geld wieder zuholen.

Baut also der käufer einen unfall geht die polizei erstmal an deine versicherung!

Auch mit Kaufvertrag kennt die Zulassungstelle den neuen Besitzer nicht solange er das Fahrzeug nicht anmeldet ;)

Welche Versicherung ? Und was hat der letzte Besitzer damit zutun wenn das Fahrzeug nichtmehr auf ihn zugelassen ist ?

Einzig schwierig wird es wenn ein Brief vom Amt kommt wo der Verbleib des Fahrzeuges erfragt wird dann muß am angeben wo es ist und ohne Vertrag ist es eben schwer nachzuweisen das es jemand anderes hat und man es nicht im Fluß versenkt hat wobei die Heute lockerer drauf sind habe schon lange kein Brief mehr bekommen was wohl auc daran liegt das man gut Kohle beim Schrotthändler für altautos bekommt und keiner die mehr im Wald abstellt.

MFG

desert
2007-06-14, 10:11:32
Ganz einfach, stell dir vor der neue käufer fährt damit an einen see, und lässt das öl in den see. Die polizei kommt und findet den letzten halter raus, damit ist der letzte halter für die kosten haftbar zuhalten wenn der neue halter nicht zu ermitteln ist, und ohne kaufvertrag ist er es nicht.

Damit ist er voll in der haftung.

Das wurde eingeführt um halt das wilde abstellen zu unterbinden.

desert
2007-06-14, 10:15:32
und wenn du dein auto zum schrott bringst, kriegst du einen verwertungsnachweis, und den würde ich auch gut aufbewahren.

Ist ja schon vorgekommen, das die dann auch ausgeschlachtet in der gegend rumstanden.

Mumins
2007-06-14, 11:20:41
Geh zur Zulassungsstelle und unterschreib eine Erklärung über den Verbleib des Wagens und gib die Adresse vom Käufer an.

desert
2007-06-14, 12:47:49
wird ihm auch nichts nützen, er braucht die unterschrift vom käufer, sonst könnte ja jeder so eine erklärung abgeben und dann das auto im see versenken.

Bluescreen2004
2007-06-14, 15:12:32
Das wurde eingeführt um halt das wilde abstellen zu unterbinden.

Das habe ich in meinen Text ja auch geschrieben das dies der einzigste Kritikpunkt ist bei verkäufe ohne Vertrag. :)

@All

Aber geht doch nicht immer vom schlimsten aus ich habe min. 5 Autos zum Schrotti gegeben ohne Nachweis der wollte nichtmal Brief haben und bis jetzt lebe ich auch noch und hab keine Millionenklage am Hals das Amt nervt zwar manchmal aber wenn man ihn erklärt --->Schrotti Holland nix Nachweis und das Auto taucht nicht im Walde auf sind sie schnell zufrieden.

Natürlich ist Verkauf mit Vertrag immer besser und in 2 Min gemacht.

MFG

Mumins
2007-06-14, 15:51:35
wird ihm auch nichts nützen, er braucht die unterschrift vom käufer, sonst könnte ja jeder so eine erklärung abgeben und dann das auto im see versenken.

nene hab ich auch gemacht als ich ein auto nach kroatien verbracht habe. hab einfach gesagt es steht da und da und das bei der zulassungsstelle unterschrieben.

desert
2007-06-14, 15:59:04
ist ja schön, nur wenn das auto wieder in deutschland auftaucht, dann geben sich die behörden halt mit dem wisch nicht mehr zufrieden und du darfst zahlen.

Marshall
2007-06-14, 17:41:44
So, nun denn kann ich noch etwas tun wenn ich den Käufer nicht mehr kontaktieren kann?

Das Auto abschleppen lassen?
Eidesstaatliche Aussage.
Zur Polizei ?

Natürlich kann auch einfach alles gut gehen. Aber der worst case ist einfach :mad:

Marc-
2007-06-14, 19:07:22
Viper;5583184']Also

1. Wenn die Schilder entwertet sind darf man die nicht mehr dran machen.. nicht umsonst sind die Entwertet :rolleyes:

2. Ihr hättet euch ein Überführungskennzeichen holen sollen oder ganz ohne Nummerschild auf direktem Wege zu ihm fahren sollen (das darf man - wenn Polizeikontrolle kommt Rechnungen von der KFZ-Stelle zeigen)
Genauso darf man ohne Nummernschild direkt vom Autohändler/Zuhause zur KFZ-Stelle fahren um das Auto anzumelden!

3. Er braucht die Schilder nicht zum neu anmelden.. du hast das Auto schliesslich abgemeldet.. die Schilder sind wertlos für ihn


Ergo: Fahr hin und lass dir die Schilder schnellstens geben sonst fährt er vielleicht noch ne Woche mit den Ungültigen Schildern rum...


Ist falsch. Wenn ich das auto abmelde kann ich die entwerteten schilder dranpappen wir mir lustig ist. Nur darf ich das auto nach ablauf des tages nicht mehr im strassenverkehr fuehren (auch nicht parkend).
Zum zweiten: das nummernschild und die anmeldung behaelt gueltigkeit (auch nach entwertung) bis zum ablauf des tages der abmeldung (also bis 23.59). Bis dahin ist das fahrzeug angemeldet und versichert und darf ganz normal im strassenverkehr gefuehrt werden.
Ein problem hat der threadersteller also dann nicht, wenn an diesem tage, an dem das fahrzeug noch nicht neu angemeldet wurde, er es aber bereits abgemeldet hatte nichts passiert ist. was ab 0.00 passiert kann ihm egal sein, das betrifft ihn nicht mehr.
Danach sind die kennzeichen ebenfalls wertlos, du kannst sie aber am auto belassen solange du willst, solange du es eben nicht im oeffentlichen strassenverkehr parkst oder betreibst.

Marc-
2007-06-14, 19:09:59
die Polizei bitten, da mal ein Auge drauf zu haben, ob der mit den ungültigen Schildern rumfährt, und ihn dann direkt mal zu verhaften falls der das tut ;)
Das kann ihm doch egal sein? er kann eine gueltige abmeldung vorweisen... was danach (nach ablauf des abmeldetages) irgendwer mit einem von ihm abgegebenen fahrzeug anstellt... kann ihm letztlich total egal sein... ob mit oder ohne kennzeichen... es betrifft ihn nicht mehr.
Und die polizei wuerde ueber so eine bitte lediglich lachen... weil es keinen grund fuer ein einschreiten gibt.

irrtum, ohne kaufvertrag kennt die zulassungsstelle nicht den neuen käufer!

und damit wird er erst mal für alle anfallenden schäden und sonstigen kosten haftbar gemacht und er darf dann auf dem zivilwege versuchen sich das geld wieder zuholen.

Baut also der käufer einen unfall geht die polizei erstmal an deine versicherung!
kaese. wenn ueberhaupt kann er fuer die entsorgung/verschrottung herangezogen werden. damit ist aber auch schon alles gegessen.

Viper;5583223']Das stimmt nicht. Du darst ohne Nummernschild zur Zulassungsstelle fahren (direkter Weg)

Eine Bekannte von meiner Mutter arbeitet in der KFZ-Zulassungstelle in Dresden.. die wird das wohl wissen...

Nur wissen das die wenigsten und wenn die Polizei dich anhält, dann kann es Probleme geben wenn du nicht auf dem direkten Weg Richtung KFZ-Zulassungstelle bist...

Einkaufen sollte man also nicht ohne Nummernschild ;)

Das ist in der tat korrekt, zum teil auch notwendig.... nur gibt es einen hinweis, dder absolut zu beachten ist: man sollte dringenst eine gueltige versicherungsdoppelkarte, ausgestellt auf das zuzulassende fahrzeug mit sich fuehren... denn so kann man sicher davon ausgehen, das man keine probleme bekommt.

Ganz einfach, stell dir vor der neue käufer fährt damit an einen see, und lässt das öl in den see. Die polizei kommt und findet den letzten halter raus, damit ist der letzte halter für die kosten haftbar zuhalten wenn der neue halter nicht zu ermitteln ist, und ohne kaufvertrag ist er es nicht.

Damit ist er voll in der haftung.

Das wurde eingeführt um halt das wilde abstellen zu unterbinden.
son bloedsinn.
in diesem falle ergeht anzeige gegen unbekannt. Denn er hat durch abmeldung die ordnungsrechtliche (und darum gehts) verfuegungsgewalt ueber das auto abgegeben, de fakto an unbekannt. Somit ist er nicht haftbar zu machen, denn er hat genug nachweise, das es sich um einen verkauf an "unbekannt" handelt. Er hat es abgemeldet, den brief entwertet, den schein einziehen lassen, und die kennzeichen entwertet. Damit ist er NICHT MEHR halter des fahrzeuges. Sowohl die eigentums als auch die besitzverhaeltnisse sind somit nicht mehr eindeutig zu klaeren. Das heisst die halterhaftung scheidet aus, die im normalfalle auf ihn greifen wuerde wenn "unbekannt" schaden mit dem fzg anrichtet. Diese haftung besteht nicht mehr... somit wird es eine ganz simple anzeige gegen unbekannt.
Denn ihm ist weder nachzuweisen das er fahrzeugfuehrer war, noch das er besitzer, noch eigentuemer war.

Marc-
2007-06-14, 19:12:30
del

Marc-
2007-06-14, 19:13:57
del

Marc-
2007-06-14, 19:19:09
del... sorry ie spinnt.

Marshall
2007-06-14, 19:58:49
Das kann ihm doch egal sein? er kann eine gueltige abmeldung vorweisen... was danach (nach ablauf des abmeldetages) irgendwer mit einem von ihm abgegebenen fahrzeug anstellt... kann ihm letztlich total egal sein... ob mit oder ohne kennzeichen... es betrifft ihn nicht mehr.

son bloedsinn.
in diesem falle ergeht anzeige gegen unbekannt. Denn er hat durch abmeldung die ordnungsrechtliche (und darum gehts) verfuegungsgewalt ueber das auto abgegeben, de fakto an unbekannt. Somit ist er nicht haftbar zu machen, denn er hat genug nachweise, das es sich um einen verkauf an "unbekannt" handelt. Er hat es abgemeldet, den brief entwertet, den schein einziehen lassen, und die kennzeichen entwertet. Damit ist er NICHT MEHR halter des fahrzeuges. Sowohl die eigentums als auch die besitzverhaeltnisse sind somit nicht mehr eindeutig zu klaeren. Das heisst die halterhaftung scheidet aus, die im normalfalle auf ihn greifen wuerde wenn "unbekannt" schaden mit dem fzg anrichtet. Diese haftung besteht nicht mehr... somit wird es eine ganz simple anzeige gegen unbekannt.
Denn ihm ist weder nachzuweisen das er fahrzeugfuehrer war, noch das er besitzer, noch eigentuemer war.

Naja dass ich besitzer des Fahrezeuges war doch schon oder?

Wenn das alles stimmt wäre ich natürlich fein raus.

Marc-
2007-06-14, 20:47:58
Naja dass ich besitzer des Fahrezeuges war doch schon oder?

Wenn das alles stimmt wäre ich natürlich fein raus.

Das liesse sich ohnehin leicht feststellen... auch ohne nummernschilder. Allein schon ueber die fahrgestellnummer. insofern... ob nummernschilder oder nicht... die vorherigen halter lassen sich ohnehin ermitteln.

Avalance
2007-06-15, 00:27:57
Ich habe mich verpostet, Sorry !

Marshall
2007-06-15, 00:42:33
Das hört sich aber alles auch etwas stressig an.
Aber ok. nicht so verkackt wie bei mir.


Also man sollte ne kleine Zusammenstellung machen was wir aus unseren Erfahrungen lernen:

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1.) Bei der Probefahrt immer Führerschein zeigen lassen !
2.) Immer erst Kaufvertrag unterschreiben lassen, Perso kontrollieren !!
3.) Das Geld wenn möglich prüfen lassen. Und die Papiere+Schlüssel erst hergeben wenn Auto verkauft ist.
4.) Wenn möglich das Auto Ummelden auf den neuen Besitzer.
5.) Immer jemanden dabei haben der einem helfen kann und aufpasst dass man keinen scheiss baut.
-----

desert
2007-06-15, 08:13:47
Das kann ihm doch egal sein? er kann eine gueltige abmeldung vorweisen... was danach (nach ablauf des abmeldetages) irgendwer mit einem von ihm abgegebenen fahrzeug anstellt... kann ihm letztlich total egal sein... ob mit oder ohne kennzeichen... es betrifft ihn nicht mehr.
Und die polizei wuerde ueber so eine bitte lediglich lachen... weil es keinen grund fuer ein einschreiten gibt.


kaese. wenn ueberhaupt kann er fuer die entsorgung/verschrottung herangezogen werden. damit ist aber auch schon alles gegessen.



Das ist in der tat korrekt, zum teil auch notwendig.... nur gibt es einen hinweis, dder absolut zu beachten ist: man sollte dringenst eine gueltige versicherungsdoppelkarte, ausgestellt auf das zuzulassende fahrzeug mit sich fuehren... denn so kann man sicher davon ausgehen, das man keine probleme bekommt.


son bloedsinn.
in diesem falle ergeht anzeige gegen unbekannt. Denn er hat durch abmeldung die ordnungsrechtliche (und darum gehts) verfuegungsgewalt ueber das auto abgegeben, de fakto an unbekannt. Somit ist er nicht haftbar zu machen, denn er hat genug nachweise, das es sich um einen verkauf an "unbekannt" handelt. Er hat es abgemeldet, den brief entwertet, den schein einziehen lassen, und die kennzeichen entwertet. Damit ist er NICHT MEHR halter des fahrzeuges. Sowohl die eigentums als auch die besitzverhaeltnisse sind somit nicht mehr eindeutig zu klaeren. Das heisst die halterhaftung scheidet aus, die im normalfalle auf ihn greifen wuerde wenn "unbekannt" schaden mit dem fzg anrichtet. Diese haftung besteht nicht mehr... somit wird es eine ganz simple anzeige gegen unbekannt.
Denn ihm ist weder nachzuweisen das er fahrzeugfuehrer war, noch das er besitzer, noch eigentuemer war.

und genau da liegst du falsch, er hat die verfuegungsgewalt eben nicht abgegeben, er hat das fahrzeug nur für den strassenverkehr abgemeldet. Er hat keinen nachweis wo das auto geblieben ist, und zu sagen das auto habe ich an jemanden verkauft reicht nicht aus.

er muss für die schäden dann aufkommen, wie z.b. wildes abstellen usw.
da er keinen kaufvertrag hat, könnte man annehmen das er das auto nur abgemeldet hat um es kostenlos zu entsorgen, und genau da greift noch die halterhaftung.

Deswegen niemals ein auto ohne kaufvertrag oder verwertungsnachweis aus der hand geben. Und wieso sollte der brief entwertet sein, ist hat ja nur ein eigentümer wechsel stattgefunden.

Marc-
2007-06-15, 09:25:46
und genau da liegst du falsch, er hat die verfuegungsgewalt eben nicht abgegeben, er hat das fahrzeug nur für den strassenverkehr abgemeldet. Er hat keinen nachweis wo das auto geblieben ist, und zu sagen das auto habe ich an jemanden verkauft reicht nicht aus.

er muss für die schäden dann aufkommen, wie z.b. wildes abstellen usw.
da er keinen kaufvertrag hat, könnte man annehmen das er das auto nur abgemeldet hat um es kostenlos zu entsorgen, und genau da greift noch die halterhaftung.

Deswegen niemals ein auto ohne kaufvertrag oder verwertungsnachweis aus der hand geben. Und wieso sollte der brief entwertet sein, ist hat ja nur ein eigentümer wechsel stattgefunden.

Leider liegst du falsch. Durch die abmeldung gibt er "ORDNUNGSRECHTLICH§ die verfuegungsgewalt ab. Falls er das auto danach abgegeben hat, und danach irgednwelche fragen, zu dem auto seitens der behoerden entstehen, oder aber schaeden mit dem auto passieren, reicht es vor den zulassengsbehoerden oder der polizei eine versicherung an eides statt abzugeben, das er das fahrzeug nach der abmeldung abgegeben hat, mit nennung des namens, oder, wenn nicht moeglich an unbekannt. Selbst schon einige male erlebt, ist einfach so, da magst du dich auf den kopf stellen.
Eine halterhaftung kann nicht mehr greifen weil er ordnungsrechtlich kein halter mehr ist.
ein brief wird tatsaechlich nicht entwertet, sorry, da war das der falsche ausdruck, er wird lediglich mit einem abmeldevermerk versehen. und ein eigentuemerwechsel hat durch eine abmeldung erstmal nicht stattgefunden, selbst durch eine ummeldung findet kein eigentuemerwechsel statt. Denn eigentum bezeichnet einen zivilrechtlichen anspruch, der durch den Fahrzeugbrief in keinsterweise was aus. Die eintragung im Fahrzeugbrief, wie auch der besitz des fahrzeugscheins sagt letzlich nichts ueber die eigentumsverhaeltnisse aus, das ist ein leider sehr weit verbreiteter irrglaube. Es bezeichnet lediglich die person die ordnungsrechtliche verfuegungsgewalt besitzt, wie auch in der halterhaftung steht, mehr nicht.

Cherubim
2007-06-15, 10:05:06
wenn du sie nicht mehr erreichen kannst, mach erstmal ein bild von dem auto (da du ja nochmal da warst), auf dem man erkennen kann, wo es steht.

ansonsten würde ich mir jetzt nicht so den kopf machen. er hat damit auch keinerlei ansprüche an dich.
oder frag einfach mal bei der rennleitung nach, was man in so einem falle machen kann.

Skorpion
2007-06-15, 10:38:08
Als ich damals mein neues Auto gekauft habe, hat der Vorbesitzer es angemeldet gelassen und dann auf dem Kaufvertrag mit notiert:

"Fahrzeug ist ab xx.xx.xx um xx.xx Uhr in Händen des Käufers xxx xxx. Und alles was der dann damit macht geht zu seinen Schulden. Innerhalb von 24h ummelden bla".

So hatte ich genug Zeit das Fahrzeug umzumelden, musste keine roten Kennzeichen orgen und er hatte keinen Stress (geblitzt u.ä.).