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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Briefe mit Rückschein, Aussagekraft?


Slipknot79
2007-06-14, 19:47:28
Was für eine Aussagekraft haben Briefe mit Rückschein?

Angenommen, ich verfasse einen Brief mit Rückschein an eine Behörde. Später kommt es zu Rechtstreitigkeiten wo der Inhalt des Briefes eine wichtige Rolle spielt.

Kann nun die Behörde behaupten, zwar den Brief bekommen zu haben (wird man schwer leugnen können bei nem Rückschein), über dessen Inhalt aber nicht informiert gewesen zu sein, oder gar behaupten, es wäre nur ein Liebesbrief gewesen und somit das Gewicht des Briefes zu schwächen?

Ich mein, so ein Rückschein bestätigt ja nur den Empfang eines Briefes, nicht mehr, nicht weniger. Also nichts über dessen Inhalt.

Senfgnu
2007-06-14, 19:49:09
Behaupten können sie viel, nur sollte das nichts nützen.

Slipknot79
2007-06-14, 19:52:19
Wieso sollte das nichts nützen?

PHuV
2007-06-14, 19:53:15
Was für eine Aussagekraft haben Briefe mit Rückschein?

Angenommen, ich verfasse einen Brief mit Rückschein an eine Behörde. Später kommt es zu Rechtstreitigkeiten wo der Inhalt des Briefes eine wichtige Rolle spielt.

Kann nun die Behörde behaupten, zwar den Brief bekommen zu haben (wird man schwer leugnen können bei nem Rückschein), über dessen Inhalt aber nicht informiert gewesen zu sein, oder gar behaupten, es wäre nur ein Liebesbrief gewesen und somit das Gewicht des Briefes zu schwächen?

Ich mein, so ein Rückschein bestätigt ja nur den Empfang eines Briefes, nicht mehr, nicht weniger. Also nichts über dessen Inhalt.

Es ist aber ein gültiger Beweis, daß die Schrift zugestellt wurde, für mehr hast Du nicht zu sorgen. Natürlich könntest Du gegen Trinkgeld den Zusteller dazu bringen, daß er dem Empfänger durch die Pistole auf den Kopf haltend dazu zwingt, den Brief zu lesen, aber das ist normalerweise nicht Deine Verantwortung.

Wenn eine Behörde schlampt und der Brief verschwindet, ist es deren Problem, und es geht dann immer zu deren Lasten. Natürlich hängt das wieder von einem Richter ab, wie er das beurteilt, aber eine Behörde hat schon eine gewisse Sorgfaltspflicht einzuhalten, und auf die hast Du keinen Einfluß. Man kann nur dokumentieren, daß ein Brief ordentlich zugestellt wurde, aber mehr auch nicht.

Wie man hier lesen kann (http://www.anwaltseiten24.de/rechtsirrtuemer/einschreiben-mit-rueckschein.html), kann eventuell doch keine rechtliche Sicherheit erwirkt werden. Deshalb mache ich es immer so, daß ich maile, schreibe und faxe, und dann dort telefonisch nachfrage, ob es angekommen ist, und lasse mir die Person nennen, die es gelesen haben sollte. Nur so hat man eine gewisse Sicherheit. Natürlich kann es hinterher wieder ganz anders hingedreht werden, deshalb, wenn möglich mit einem Zeugen vor Ort nachhaken, wenn es wirklich wichtig ist.

Horst Schimanski
2007-06-14, 20:39:00
Was für eine Aussagekraft haben Briefe mit Rückschein?

Angenommen, ich verfasse einen Brief mit Rückschein an eine Behörde. Später kommt es zu Rechtstreitigkeiten wo der Inhalt des Briefes eine wichtige Rolle spielt.

Kann nun die Behörde behaupten, zwar den Brief bekommen zu haben (wird man schwer leugnen können bei nem Rückschein), über dessen Inhalt aber nicht informiert gewesen zu sein, oder gar behaupten, es wäre nur ein Liebesbrief gewesen und somit das Gewicht des Briefes zu schwächen?

Ich mein, so ein Rückschein bestätigt ja nur den Empfang eines Briefes, nicht mehr, nicht weniger. Also nichts über dessen Inhalt.

Die Aussagekraft ist, dass "irgendetwas" zugestellt wurde bzw. zuzustellen versucht wurde. Also ein Umschlag mit Einschreiben-Nr.
Um den Inhalt zu Beweisen benötigt man einen Zeugen (vom Einpacken bis zur Post), eigentlich selbstverständlich.

Mit zwei Zustellversuchen gilt der Brief üblicherweise als zugestellt. Vorsichtig sein muß man, wenn enge Fristen im Spiel sind.
Das oft geratene, dummdreiste Vorgehen, den Brief einfach bei der Post trotz Benachrichtigungskarte nicht abzuholen, geht i.d.R. in die Hose.

Stormtrooper
2007-06-14, 20:51:52
Ich mein, so ein Rückschein bestätigt ja nur den Empfang eines Briefes, nicht mehr, nicht weniger. Also nichts über dessen Inhalt.


Der Brief selbst is doch Beweis genug.
Die Behörde wird sicher keine Einschreiben mit Rückschein einfach wegwerfen.
Sollte es zum Rechtsstreit kommen muß der Brief vorgelegt werden.
Wird dieser nicht mehr da sein schauts schlecht für den Empfänger aus.

PHuV
2007-06-14, 23:00:28
Der Brief selbst is doch Beweis genug.
Die Behörde wird sicher keine Einschreiben mit Rückschein einfach wegwerfen.
Sollte es zum Rechtsstreit kommen muß der Brief vorgelegt werden.
Wird dieser nicht mehr da sein schauts schlecht für den Empfänger aus.

So simpel ist es leider nicht, und wenn ein Brief verschwunden ist, dann ist er verschwunden.

Slipknot79
2007-06-14, 23:18:51
Ok, thx für Eure Tipps :)

Zaffi
2007-06-15, 10:06:29
Einschreiben mit Rückschein ist eh Mist, wenn du Pech hast wird das Ding nicht abgeholt und gilt damit als nicht zugestellt, besser ist Einwurfeinschreiben, das kann man im Netz verfolgen und sich die Zustellung ausdrucken lassen

Noch besser ist Zustellung per Boten, wobei der Bote auch ein Freund sein kann dem man übrigens auch den Inhalt des briefes vorher zeigen kann, dann ist er nämlich gleichzeitig auch ein Zeuge ;)

Tomi
2007-06-15, 10:50:43
Es gibt immer noch den "Anscheinsbeweis". Warum sollte also statt eines Widerspruchs jemand an die Behörde nur "schöne Grüße" mittels Einschreiben senden? Ausserdem müsste die Behörde das "schöne Grüße" Schreiben samt Unterschrift des Absenders vorlegen. Insofern reicht der Nachweis des Zugangs im Regelfall aus.

Was das Einwurfeinschreiben angeht...das ist absolut wertlos in Bezug auf "zugestellt ja/nein". In Kurzform...Einwurfeinschreiben wurden (und werden wahrscheinlich immer noch) meines Wissens vom Zusteller vor seiner Runde bereits als "zugestellt" gescannt. Ausgebucht werden dann abends nach seinem Rundgang nur die Schreiben, die noch in seiner Tasche sind. Das heißt im Klartext...alle Schreiben, die nicht mehr in seiner Tasche sind, bleiben im System als "zugestellt". Darunter fallen logischerweise alle, die versehentlich nach dem scannen in der Filiale liegengeblieben sind, beim Rundgang aus der Tasche rutschen, im falschen Briefkasten landen usw.

Deswegen bloß keine Einwurfeinschreiben versenden, da hier nicht der Empfänger quittiert, sondern nur der Zusteller "irgendwas" hinschreibt.

Zaffi
2007-06-15, 10:52:34
Deswegen bloß keine Einwurfeinschreiben versenden, da hier nicht der Empfänger quittiert, sondern nur der Zusteller "irgendwas" hinschreibt.

das du dadurch einen Zeugen bzw. einen Beweis für die Zustellung hast ist aber egal oder wie :rolleyes:

Ich kenne einige Anwälte die Einwurfeinschreiben empfehlen, daher glaub ich eher denen als dir !

Tomi
2007-06-15, 10:55:29
Na ja...Juristen haben unterschiedliche Rechtsauffassungen.

Hier die des OLG Koblenz

http://www.123recht.net/Einwurfeinschreiben---unsicheres-Beweismittel__a15618.html

Zaffi
2007-06-15, 11:10:04
Na ja...Juristen haben unterschiedliche Rechtsauffassungen.

Hier die des OLG Koblenz

http://www.123recht.net/Einwurfeinschreiben---unsicheres-Beweismittel__a15618.html

ja wie du sagst gibts da wohl unterschiedliche Auffassungen

Die Alternativen sind aber allesamt absoluter Unsinn

1. Rückschein, sagte ich schon, wird einfach nicht abgeholt und gilt als nicht zugestellt
2. persönlich übergeben = amerikanische Verhältnisse ahoi, man versteckt sich dann einfach oder erteilt dem Zusteller ein Hausverbot oder ähnlicher Unsinn
3. Gerichtsvollzieher ? Weil die auch noch nicht genug zu tun haben, ausserdem wer beauftragt bitte für jeden Mist einen GV zur Zustellung ? Realitätsfremd³

Was daran falsch sein soll das der Einwurf in den Briefkasten als erfolgte Zustellung gilt, verschliesst sich mir. Jeder hat einen Briefkasten, es gibt das Postgeheimnis und tausend andere Rechte, wieso sollte ein Einwurf also nicht automatisch die Zustellung bedeuten ?

Wird wohl Zeit das der BGH mal was dazu sagt...

rokko
2007-06-15, 11:15:11
Die Aussagekraft ist, dass "irgendetwas" zugestellt wurde bzw. zuzustellen versucht wurde. Also ein Umschlag mit Einschreiben-Nr.
Um den Inhalt zu Beweisen benötigt man einen Zeugen (vom Einpacken bis zur Post), eigentlich selbstverständlich.

Genauso schauts aus.

Ich konnte sei einen Fall mal bei Gericht beobachten. Dort konnte die Zustellung nachgewiesen werden. Nicht aber der Inhalt der Zustellung.

Tomi
2007-06-15, 11:57:38
Was daran falsch sein soll das der Einwurf in den Briefkasten als erfolgte Zustellung gilt, verschliesst sich mir. Jeder hat einen Briefkasten, es gibt das Postgeheimnis und tausend andere Rechte, wieso sollte ein Einwurf also nicht automatisch die Zustellung bedeuten ?

Die Gerichte sehen als Problem, dass der Zusteller das Ding "nur" einwirft, damit aber im Moment der "Zustellung" nicht 100% sicher ist, dass der Empfänger den auch bekommen hat. Er könnte ihn zusammen mit Werbung später versehentlich entsorgen. Es gibt keinen Nachweis, dass der Empfänger den Brief hat. Sagt der später "nüscht bekommen", dürfte allein die Unterschrift des Zustellers nicht ausreichen. Dazu kommt wie schon gesagt ein Urteil (was ich auf die Schnelle nicht finde), wo die Art der Zustellung bemängelt wurde. Wenn das immer noch so ist, fällt der Zusteller als Zeuge sowieso weg.

Klar..wenn er das Einwurfeinschreiben erst vor dem richtigen Briefkasten als "zugestellt" scannt, unterschreibt und einwirft, dann ist die Chance, dass der Brief auf den 30cm Luftweg zwischen Tasche und Briefschlitz abhanden kommt gering. Wenn aber wie oben beschrieben alle Einwurfeinschreiben schon vor dem Rundgang als "zugestellt" markiert sind, dann ist die Chance, dass das Schreiben innerhalb der nächsten Stunden flüchtig ist, relativ groß.

/dev/NULL
2007-06-15, 13:48:33
Aber gelten solche eingeworfenen Schreiben nicht als "in den Zuständigkeitsbereich" des Empfängers übergegangen? Das ist dann sein Problem nicht deines.. Für ein wirklich wichtiges Schreiben nimmt man was mit Empfangsbestätigung, wo bei Einwurfeinschreiben besser sind als normale Briefe.
Wenn der Empfänger die Annahme verweigert ist wohl nen Kurier/Bote/Gerichtsvollzieher der beste Weg, aber generell reichte nen Einschreiben (wie auch immer geartet)

Horst Schimanski
2007-06-16, 06:53:02
Genauso schauts aus.

Ich konnte sei einen Fall mal bei Gericht beobachten. Dort konnte die Zustellung nachgewiesen werden. Nicht aber der Inhalt der Zustellung.

Und deshalb waren damals die Worte meines Dozenten in Privatrecht (seinerzeit Staatsanwalt): immer Einschreiben mit Rückschein + Zeuge(!)

Spätestens vor dem Richter kommt sonst: "Und ich habe mich über den leeren Briefumschlag gewundert..."

Horst Schimanski
2007-06-16, 07:12:27
1. Rückschein, sagte ich schon, wird einfach nicht abgeholt und gilt als nicht zugestellt

Nein, das ist so nicht richtig, und eigentlich eine Anleitung, wie man es als Empfänger besser nicht tun sollte.
Bei mehreren (zwei reichen gewöhnlich) Zustellversuchen mit Benachrichtigungskarte kann man davon ausgehen, dass der Empfänger den Brief etc. böswillig nicht abgeholt hat, bzw. böswillig die Kenntnisnahme des Inhalts zu verhindern versuchte.
Dazu gesellt sich noch, ob der Empfänger mit dem Zugang einer Willenserklärung hätte rechnen müssen, was üblicherweise bejaht werden kann.
Der Inhalt des Schreibens bleibt dann wirksam, problematisch werden nur enge Fristen.

Also: Kopf in den Sand und die Benachrichtigung ignorieren ala "nie etwas bekommen" funktioniert nicht.
Der BGH hat sich dazu mehrfach geäussert und die aktuelle Rechtsprechung ist sich diesbezüglich auch einig.

Horst Schimanski
2007-06-16, 07:26:55
Aber gelten solche eingeworfenen Schreiben nicht als "in den Zuständigkeitsbereich" des Empfängers übergegangen?

Als das gelten sie schon, wenn sie denn eingeworfen wurden...
Die Problematik daraus ergab sich eigentlich erst nach der Privatisierung der Post. Briefe werden aktuell nicht mehr nur von Postbeamten eingeworfen, sondern von Subunternehmern mit 1-€-Jobbern. Damit gehört die lange unterstellte Vertrauenswürdigkeit der Zustellung der Vergangenheit an.