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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hilfe! Steuerhinterziehung durch Ebay!!


Ultron
2007-06-15, 00:12:27
Habe gerade diesen Artikel durchgelesen und kam schon auf Seite 1: http://www2.oncomputer.t-online.de/c/10/37/73/44/10377344,si=0.html arg ins Grübeln!

Hier steht:
3-2-1-Steuerhinterziehung?
Der Verkauf von Waren über eBay ist ein Millionengeschäft. Unter den zahlreichen Verkäufern findet man den professionellen Händler ebenso wie den Gelegenheitsverkäufer, der nebenbei alten Plunder zu Geld machen will. Dazwischen gibt es eine breite Gruppe von Nutzern, die regelmäßig Angebote einstellen und damit einen oft beachtlichen Nebenverdienst erzielen. Was die wenigsten von ihnen wissen: Die Grenze zum steuerpflichtigen Handel ist oft fließend. Schon für den regelmäßigen Verkauf alter Kleidung mit dem Ziel, sich mit dem Profit neu einzukleiden, können Steuern anfallen. Wer die nicht entrichtet, muss mit saftigen Nachzahlungen rechnen.

Wenn ich sowas lese, frage ich mich, was darf ich dann noch in Ebay verkaufen? Ich kaufe mir alle 6 Monate ne neue Grafikkarte, und verkauf meine alte bei Ebay. Auch kaufe ich mir alle 12 Monate ne neue CPU, und alle 24 Monate ein anderes Board. Ist das schon regelmäßiger "Handel"? Dann wäre auch der Kleinanzeiger illegal, weil schließlich kaufen manche regelmäßig neue Autos.

Der Hammer an dem Beispiel finde ich, dass ausgerechnet Kleidung als Beispiel genommen wurde. Es kann ja wohl nicht angehen, dass wenn ich (nehmen wir mal an ich bin ne Frau) mit alle 2 Wochen n T-Shirt für 10 Euro kauf, und das alte vertick, dann ein Steuerhinterzieher bin?! Klamotten sind nur Gebrauchsgegenstände und gehen bei schlechter Qualität schnell kaputt.

Kennt sich hier jemand näher aus?? Darf man privat nix mehr handeln? Was ist eine "Absicht zur gewinnbringendem Handel". Wo sind die Grenzen? Weil ansonsten sind 80% der Gebraucht-Privat-Waren-Händler alles Verbrecher.

Bin gespannt was ihr schreibt! =)

Avalance
2007-06-15, 00:34:18
Das ist Hart. Ich denke das kommt auf die Situation der Verkäufer drauf an, wenn zB einer eine Spielesammlung auflöst (so wie ich gerade PS/2) gibt´s im A&V meines Vertrauens auch manchmal große Augen aber ich hab das dem Cheffe dort erklärt und is ja kein Ding.

Da ich zZ Arbeitsuchend bin und keinerlei Unterstützung vom Staat erhalte habe ich eben keine andere Möglichkeit an Lebenserhaltende Sachen wie zB Nahrung & Krankenversicherung (die ich auch privat von nichts finanzieren muss) zu kommen.

Sicher muss man ein Nebengewerbe anmelden (was ansich auch net so schlimm ist) jedoch muss man da vorher genau rumrechnen und wenn man über eBay oder Co da eine erhebliche Summe erwirtschaftet (das ist ja bei eBay manchmal schon krass was Leute für Geld auf "Zeug" bieten) und 20 Handy´s pro Monat reinstellt fällt das durchaus auch mal auf und es kommen Anfragen von eBay oder sonstwem.

Das was Du da machst ist schon im normalen Sinne "regelmäßig" aber das Verhältniss zum regelmäßigen Handel ist nicht gegeben, ander´s wär es wenn du aller 5 oder 10 Tage ne Karte verkaufst :rolleyes: . Ich mein, und selbst wenn da mal ne Anfrage kommen sollte (was ich net glaube) ist es ja immer noch dein Bier in welchem Zeitraum du deine Hardware aufrüstest etc ;) Die meinen Sicherlich mit der Formulierung das die Personen die kein Nebengewerbe angemeldet haben und seit 6 Monaten jede Woche jeden Tag zB ein Spiel oder n Handy oder so verkaufen durchaus in die Nachweispflicht geraten können.

(del)
2007-06-15, 00:35:38
Soweit ich weiss, interessiert das viele Finanzämter nicht, da sie sonst auch Verluste steuerlich berücksichtigen müssten. Das wäre aber der Supergau für den Deutschen Haushalt, wenn jetzt jeder anfängt, seine Verluste steuerlich geltend zu machen.

Würde aber gerne noch andere qualifizierte Meinungen dazu hören, da ich es nur so beiläufig auf einer "öffentlich-rechtlichen" Homepage aufgeschnappt habe.

govou
2007-06-15, 00:53:36
Die Grenzen bei denen man Steuern bezahlen muss, sind eh relativ hoch und imo nur durch gewerblichen Handel bei eBay zu sprengen. Man kann als Kleingewerbe gelten, solange man nicht mehr als ca. 17.500 € Gesamtumsatz im Jahr macht. Damit fällt die Umsatzsteuer schonmal weg. Für die Gewerbesteuer gilt ein Freibetrag von 24.500 €, der noch schwieriger ist zu überschreiten als Privatmann.
Das mit den Verlusten kann ich jetzt nicht ganz nachvollziehen, jedenfalls könnte man sich so auch von jeder Anschaffung die zum "Gewerbe" gehört, 19% Vorsteuer berechnen, die man dann nach Gegenrechnung mit der Umsatzsteuer zurückbekommt vom Finanzamt.
Man gilt relativ schnell als Gewerbe, aber das Finanzamt hat nicht wirklich was davon (weiß nicht wie das mit der Lohnsteuer aussieht). Denke eher Abmahnanwälte haben da ein größeres Interesse dran ;).

Eine Gewerbeanmeldung kann einem wohl Ärger ersparen, aber auch Neuen bringen. Impressumspflicht, FAG usw. Muss jeder selber wissen, wie er das handhabt.

Ultron
2007-06-16, 12:01:41
okay dankeschön für die Aufklärung! dann kann ich wieder guten Gewissens Hardware kaufen und wieder verticken und so alles durchtesten. ;)

foobi
2007-06-16, 15:04:35
Gewerblich handelst du bei eBay, wenn du
1. regelmäßig oder für eine gewisse Dauer, das heißt nicht nur einmalig, Güter verkaufst und
2. dabei eine Gewinnerzielungsabsicht hast. Die Absicht ist dabei ausreichend.

Oder kürzer: Wenn du versuchst mit dem Handel von Gütern Geld zu verdienen, dann bist du Kaufmann und mußt ein Gewerbe anmelden.

mad_marc
2007-06-16, 18:26:47
§ 15 Absatz 2 Einkommensteuergesetz:
Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.2Eine durch die Betätigung verursachte Minderung der Steuern vom Einkommen ist kein Gewinn im Sinne des Satzes 1.3Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist.

Beim Handel mit Zeugs bei Ebay ist die Abgrenzung zur privaten Sphäre schwierig. Ich meine, wenn Du Dinge, die Du selbst über einen längeren Zeitraum genutzt hast (dein Privatvermögen also) da verscherbelst, liegt keine gewerbliche Betätigung vor! Eindeutig wäre es, wenn Du etwas ankaufst mit der Absicht, es bei Ebay teurer weiterzuverkaufen.

Finde den oben zitierten Artikel auch arg übertrieben mit der Kleidung, das ist Quatsch!

Die Aussagen bisher zur Umsatzsteuer sind richtig, als Kleinunternehmer muss man keine Umsätze versteuern. Man kann dabei aber auch keine Vorsteuern abziehen.
Die Aussagen zur Gewerbesteuer sind auch richtig. Erst ab einem Gewerbeertrag ( entspr. Gewinn) von 24500 € ist Gewerbesteuer zu zahlen.

Bei der Einkommensteuer könnte sich diese gewerbliche Tätigkeit schnell auswirken: Wenn der Ebay-Händler nebenbei noch arbeitet und damit den Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer ausgeschöpft hat entsteht sofort eine höhere Einkommensteuer.