Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : vorbestraft?!
Hallo,
gerade bekam ich post vom amtsgericht. aufgrund einer bafög sache, wurde ich wg betruges zu 40 Tagessätzen a 15 Euro verurteilt. über gerechtfertigkeit der sache geht es mir hier nicht, da wäre der fall zu komplex. mir geht es nun nur um meine berufliche zukunft, bin ich schon vorbestraft? taucht das nun in all meinen führungszeugnissen auf? 600€ strafe würde ich kommentarlos bezahlen, alles andere wäre ein zu großer aufwand meine unschuld zu beweisen und ich habe auch keine rechtschutz etc - wäre es aber in meinen zeugnissen vorhanden, müsste ich den kampf wohl aufnehmen :(...
alles unter 90 tagessätzen gilt nicht als vorstrafe. das hättest du allerdings auch beim amtsgericht erfragen können, dem ich grundsätzlich mehr trauen würde als diesem forum.
schoppi
2007-06-16, 01:40:56
Also früher (als vor ein paar Jahren der Stein um den großflächigem Bafög-Betrug mit dem Steuerentlastungsgesetz ins Rollen kam) gab es bei Bafög-Betrug einen Vergleich, aber 40 Tagessätze a 15 Euro hört sich nicht nach einem Vergleich an.
Inwieweit verurteilt gleich vorbestraft ist, weiß ich nicht. Aber Betrug ist leider vor Gericht keine Lapalie...eventuell ist die geringe Strafe aber positiv für dich und du bist entweder gar nicht vorbestraft oder die Verurteilung wird schnell wieder aus dem Führungszeugnis gestrichen.
€: Da augenscheinlich 90 Tagessätze die Grenze ist, hast du ja noch mal Glück im Unglück gehabt.:)
habe aber gelesen, dass generell jeder als vorbestraft gilt, egal ob ein tagessatz, oder 100. nur taucht es eben nicht überall auf.
Also früher (also vor ein paar Jahren der Stein um den großflächigem Bafög-Betrug mit dem Steuerentlastungsgesetz ins Rollen kam) gab es bei Bafög-Betrug einen Vergleich, aber 40 Tagessätzen a 15 Euro hört sich nicht nach einem Vergleich an.
Inwieweit verurteil gleich vorbestraft ist, weiß ich nicht. Aber Betrug ist leider vor Gericht keine Lapalie...eventuell ist die geringe Strafe aber positiv für dich und du bist entweder gar nicht vorbestraft oder die Verurteilung wird schnell wieder aus dem Führungszeugnis gestrichen.
Es ging bei mir wirklich nicht um viel, meine oma hatte was angelegt für mich, wo von ich nix wusste (1500€) und ich über der summe war. hatte alles sofort zurückgezahlt als ich die bankauskunft gegeben hatte. das war vor drei jahren. nun kam drei jahre später dieser wisch vom amtsgericht...und es ist eben die frage, ob ich as kommentarlos zahlen soll um mir ärger zu ersparen :( und vor allem kosten...
oder ob ich fünf jahre lang nen neg. eintrag hab und staatsdienst etc vergessen kann :(
schoppi
2007-06-16, 01:49:48
Es geht leider nicht um die gutherzige Großmutter, sondern um die Fakten.
Soweit ich weiß, kann man sich hier ganz gut informieren.
http://www.bafoeg-rechner.de/Fragen-Brett/list.php?7
naja, es geht mir mehr ums vorbestraftsein, da können die bafög jungs auch nicht helfne :(
schoppi
2007-06-16, 02:10:14
Hast du dich auch nur eine Sekunde mit dem Forum beschäftigt:confused:
Achtung! Bei mehreren Verurteilungen zu Tagessätzen auch unter 90 EUR erscheinen diese immer im Führungszeugnis, d.h. selbst wenn du jetzt nochmal zu 10 Tagessätzen verurteilt würdest, wären das zwei Verurteilungen, die dann beide erschienen; sprich: du wärest damit vorbestraft.
Zwei Möglichkeiten: Entweder jetzt per Anwalt Einspruch einlegen, alles zusammenlegen, verurteilt werden (sehr wahrscheinlich).
Oder warten, ob und bis was vom Auslandsbafög kommt, und dann mittels Anwalt zur mündlichen Verhandlung und dort zusammenfassen und zu einer Gesamtstrafenbildung kommen lassen.
Grundsätzlich: da du einen Job hast, würd ich glaub ich zahlen. Nach 5 Jahren werden Eintragungen unter 90 TS sowieso aus dem BZR gelöscht...
http://www.bafoeg-rechner.de/Fragen-Brett/read.php?7,375168,376242#msg-376242
Soll ich dir auch noch die Butter aufs Brot schmieren;(
Peter1222
2007-06-16, 10:53:25
Also heisst das, das eine Verurteilung unter 90 TS generell nicht erscheint?
Crossfade
2007-06-16, 11:12:26
Also heisst das, das eine Verurteilung unter 90 TS generell nicht erscheint?
So wie ich das verstehe erscheint es nicht. Vorausgesetzt es ist deine erste und einzige in den letzten 5 Jahren
So wie ich das verstehe erscheint es nicht. Vorausgesetzt es ist deine erste und einzige in den letzten 5 JahrenGenau so ist es. Damit eine einzige Verurteilung im Führungszeugnis erscheint, müssen es mehr als 90 Tagessätze sein. Bei zwei oder mehreren Verstößen erscheinen die Verurteilungen allerdings immer im Führungszeugnis, auch wenn die beiden Strafen zusammengezählt nicht die 90 TS überschreiten.
Solange du also in Zukunft keinen Unsinn baust, bleibt dein Führungszeugnis sauber.
!_Tomcat_!
2007-06-16, 12:11:52
das war vor drei jahren. nun kam drei jahre später dieser wisch vom amtsgericht...
Nach 3 Jahren? :eek:
Wie lange kann so ein Fall neu aufgerollt werden?
Verjährung oder was gibt es nicht, oder? (Der Volksmund sagt ja immer salopp: "Macht ja nix, is ja schon längst verjährt..!")
gasmeister
2007-06-16, 12:21:58
Nach 3 Jahren? :eek:
Wie lange kann so ein Fall neu aufgerollt werden?
Verjährung oder was gibt es nicht, oder? (Der Volksmund sagt ja immer salopp: "Macht ja nix, is ja schon längst verjährt..!")
Ich hab mal mit 15 Knallkörper mit Schwarzpulver gebaut.
Ein Laden, wo ich Chemikalien dafür bestellt habe, wurde zwei Jahre später hochgenommen und hat herausgegeben, an wen er den bösen Salpeter verkauft hatte.
Ich war dabei, Anzeige, Razzia bei mir, PC mitgenommen...
Und das über zwei Jahre später, wegen so ner Lapalie.
Nach neun Monaten ungefähr wurde das Verfahren dan eingestellt.
mfG
!_Tomcat_!
2007-06-16, 12:36:08
Uh oh, Sprengstoff??Das könnte man ja Terrorabwehr begründen :|
Mir ist auch klar, dass ein Mord nicht verjährt. Aber es muss doch eine Staffelung geben welches Delikt nach wie viel Jahren nicht mehr geahndet werden kann?
[Ironie-Modus]
Hallo Tante Emma, ich hab bei Dir damals im zarten Alter von fünf ein Nucki Nuss gestohlen. Hoffentlich verlier ich jetzt nicht meinen job deswegen. :weg:
[/Ironie-Modus]
Edit: By the way, selten passte meine Sig so schön wie in diesem Thread ;)
joa gibt die Staffelung, glaube bei Betrug sind es zehn Jahre.
Mumins
2007-06-16, 13:06:10
Betrug normal 5 Jahre, kann auf bis 10 Jahre erhöht werden. Nämlich dann wenn die Verjährung unterbrochen wird z.B. durch Erlaß eines Haftbefehls.
Hvoralek
2007-06-16, 14:40:37
Also früher (als vor ein paar Jahren der Stein um den großflächigem Bafög-Betrug mit dem Steuerentlastungsgesetz ins Rollen kam) gab es bei Bafög-Betrug einen Vergleich, aber 40 Tagessätze a 15 Euro hört sich nicht nach einem Vergleich an.Einen Vergleich gibt es in Strafverfahren sowieo nicht, das wird da meist "Deal" genannt. Wenn per Post ohne mündliche Verhandlung einfach so eine Mitteilung über eine Strafe kommt, wird das wohl ein Strafbefehl sein (müsste eigentlich auch draufstehen).
Aber ja, es führt jede Strafe zu einer Vorstrafe. Eine einzelne unter 90 Tagessätzen taucht aber nirgendwo auf (abgesehen von den Akten der Staatsanwaltschaft).
1. Vorbestraft bist du schon ab 1 Tagessatz.
2. Vorstrafen unter 91 Tagessätzen werden 5 Jahre nach Eintrag *der letzten* Strafe gelöscht.
3. Im Führungszeugnis, welches du selbst anfordern kannst, tauchen Vorstrafen nur ab 91 Tagessätzen auf. Ausnahme: Du hast eine Vorstrafe mit mehr als 90 Tagessätzen, dann stehen alle Vorstrafen im Führungszeugnis.
4. Zeugnisse, die von bestimmten staatlichen Behörden angefordert werden, enthalten alle Vorstrafen, unabhängig von deren Länge.
Wenn du also vorhast Beamter zu werden und Voraussetzung dafür ein leeres Vorstrafenregister ist, dann kannst du das entweder die nächsten 5 Jahre vergessen oder du wehrst dich gegen den Strafbefehl und erreichst, daß das Verfahren (gegen Zahlung einer Geldbuße) eingestellt wird. Daß das passiert ist nicht wahrscheinlich, aber möglich.
5. Betrug verjährt IIRC zivilrechtlich nach 10 und strafrechtlich nach 5 Jahren. Aber das spielt in diesem Fall überhaupt keine Rolle mehr.
-=Popeye=-
2007-06-17, 18:10:48
upps: Beitrag gelöcht (verklickt)
bitte löschen
Seh mal bitte in dein schreiben und seh nach, was da genau steht:
Urteil?
Strafbefehl?
oder
Einstellung nach $ 153a stpo?
Je nach dem entscheidet sich das.
Dazu kommt noch das verschiedene (VERURTEILTE ) taten nicht im register stehen. (beispiele die passen könnten)
Bei einem urteil:
1. JUGENDSTRAFEN (kommt auf dein alter zur tatzeit an, bis zu einer betimmten höhe)
2. ERSTMALIGE geldstrafen bis 90 Tagen
Dazu kommt noch, dass nach bestimmten zeiten einträge aus deinem führungszeugnis entfernt werden.
Das ist aber nicht so zu verstehen, dass die angaben vernichtet werden, sondern dass die nur bei einem EINFACHEN FÜHRUNGSZEUGNIS nicht mehr eingetragen werden.
Willst du aber in den öffentlichen Dienst, oder in eine Beschäftigung bei der ein BEHÖRDLICHES FÜHRUNGSZEUGNIS verlangst wird, ist unter umständen mehr zu sehen. (Anmerkung: ein richter sieht immer alles, egal wie lange es her ist)
Lese dir mal auch dies durch, vielleicht bist danach schlauer
http://bundesrecht.juris.de/bzrg/__32.html
@gast vorm mir
die deliktische haftung im zivilrecht betägt immer noch 30 jahre (§ 199 Abs. 2 bgb).
es handelt sich um einen strafbehfel....
ändert das irgendwas?
Frozone
2007-06-18, 03:18:37
Wenn du noch Student bist hast du eine staatliche Rechtschutz soweit ich informiert bin!
@ Thread Starter
Ja, das ändert etwas.
Ein strafbefehl ist eine "Verurteilung ohne mündliche Hauptverhandlung"
Ab zustellung hast du 2 wochen zeit einspruch zu erheben. Machst du dass nicht, dann wird es rechtskräftig und vollstreckbar.
Erhebst du einspruch wird eine mündliche verhandlung angesetzt, indem dein fall verhandelt wird. Da kann das urteil naürlich anders lauten, im positiven, wie auch im negativen.
Du musst wissen, was dir günstiger ist. Wenn du dabei hilfe brauchst, such dir dazu einen rechtsbeistand. Ggf. beantrage einen beratungsschein beim amtsgericht, falls du dir keinen leisten kann.
Nochmal zum führungszeugnis:
Der strafbefehlt ist wenn er rechtskräftig ist, in der wirkung wie ein urteil. Daher gilt das dazu gesagte.
Wenn es deine erste strafe ist, die unter 90 tagen ist, dann ist in deinem einfachen führungszeugnis nichts zu sehen.
@ frozone
staatlichen rechtsschutz gibt es nicht, zumindest so wie du ihn meinst.
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