HansPeter
2007-06-17, 13:56:32
Ich habe da mal drei Fälle/Fragen und hoffe mir kann jemand Feedback dazu geben:
1)
Der (Einkommenssteuer-) Freibetrag liegt bei 7668 € ?
Stimmt das und wo steht das im Gesetz?
2)
Aktiengewinne, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt, müssen nach §23 EstG versteuert werden, sofern der Gewinn 512 € überschreitet.
Diese Aktiengewinne, werden ganz normal zu meinem Einkommen gezählt, d.h. wenn ich den Freibetrag unterschreite, dann zahl ich auch keine "Spekulationssteuer" auf meine Aktiengewinne, stimmt das?
3)
Das heißt ich könnte am 02.01 Aktien kaufen, am 01.06 verkaufen, mit einem Reingewinn von 10000 €, keine weiteren Einkünfte in dem Jahr, meine Werbungskosten betragen 2500 € und ich müsste nichts an das Finanzamt abführen?
1)
Der (Einkommenssteuer-) Freibetrag liegt bei 7668 € ?
Stimmt das und wo steht das im Gesetz?
2)
Aktiengewinne, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt, müssen nach §23 EstG versteuert werden, sofern der Gewinn 512 € überschreitet.
Diese Aktiengewinne, werden ganz normal zu meinem Einkommen gezählt, d.h. wenn ich den Freibetrag unterschreite, dann zahl ich auch keine "Spekulationssteuer" auf meine Aktiengewinne, stimmt das?
3)
Das heißt ich könnte am 02.01 Aktien kaufen, am 01.06 verkaufen, mit einem Reingewinn von 10000 €, keine weiteren Einkünfte in dem Jahr, meine Werbungskosten betragen 2500 € und ich müsste nichts an das Finanzamt abführen?