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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Aktiengewinne und Steuern


HansPeter
2007-06-17, 13:56:32
Ich habe da mal drei Fälle/Fragen und hoffe mir kann jemand Feedback dazu geben:

1)
Der (Einkommenssteuer-) Freibetrag liegt bei 7668 € ?
Stimmt das und wo steht das im Gesetz?

2)
Aktiengewinne, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt, müssen nach §23 EstG versteuert werden, sofern der Gewinn 512 € überschreitet.
Diese Aktiengewinne, werden ganz normal zu meinem Einkommen gezählt, d.h. wenn ich den Freibetrag unterschreite, dann zahl ich auch keine "Spekulationssteuer" auf meine Aktiengewinne, stimmt das?

3)
Das heißt ich könnte am 02.01 Aktien kaufen, am 01.06 verkaufen, mit einem Reingewinn von 10000 €, keine weiteren Einkünfte in dem Jahr, meine Werbungskosten betragen 2500 € und ich müsste nichts an das Finanzamt abführen?

DerGute
2007-06-17, 15:12:04
1)
Der (Einkommenssteuer-) Freibetrag liegt bei 7668 € ?
Stimmt das und wo steht das im Gesetz?



nein, es sind 7664€. Steht im EStg §32:

§ 32a

Einkommensteuertarif


(1) <1>Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. <2>Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 34, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen

1. bis 7.664 Euro (Grundfreibetrag): 0;

2. von 7.665 Euro bis 12.739 Euro: (793,10 x y + 1.600) x y; *)

3. von 12.740 Euro bis 52.151 Euro: (265,78 x z + 2.405) x z + 1.016; *)

4. von 52.152 Euro an: 0,45 x x - 8.845. *)

<3>"y" ist ein Zehntausendstel des 7.664 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. <4>"z" ist ein Zehntausendstel des 12.739 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. <5>"x" ist das auf einen vollen Euro-Betrag abgerundete zu versteuernde Einkommen. <6>Der sich ergebende Steuerbetrag ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden.


zu 2) und 3): ich würde auf beide Fragen mit "ja" antworten, bin aber kein Experte auf diesem Gebiet - evtl. gibts da irgendwelche Ausnahmeregelungen.

mad_marc
2007-06-17, 16:11:00
Es ist sogar noch mehr Gewinn möglich:

Bei Aktien gilt gem. § 3 Nr.40d EStG das Halbeinkünfteverfahren. Gewinne sind zur Hälfte steuerfrei, da die AG bereits schon mit Körperschaftsteuer belastet wurde.

Du kannst also 15.328 € Gewinn machen. Damit erzielst Du Einkünfte von 7.664 €, sodass keine Steuer anfällt.

Gewinn bei einem privaten Veräußerungsgeschäft ist:

Veräußerungspreis
- Anschaffungskosten
- Veräußerungskosten
====================
Gewinn

HansPeter
2007-06-17, 17:28:07
Okay vielen Dank!!
Ihr habt mir sehr weitergeholfen!