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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitsvertragsverlängerung und Probezeit


atlantic
2007-06-19, 13:58:15
Mir ist beim Durchlesen eines Arbeitsvertrags folgendes fragwürdig vorgekommen:

Die Situation ist folgende. Es soll ein auslaufender befristeter Arbeitsvertrag in einen unbefristeten Arbeitsvertrag übergehen. Das heißt, ein neuer Vertrag wird geschlossen.

Da nun eine Probezeit jeweils schon während der Ausbildung (in derselben Firma) und dem darauf folgenden befristeten Arbeitsvertrag vereinbart wurde, wundert es mich, das nun bei Umwandlung in einen unbefristeten Vertrag zum dritten mal eine Probezeit von einem halben Jahr eingeräumt wird.

Meine Frage: ist das rechtlich im grünen Bereich? Üblich? Verhandelbar?

Jemand irgendwelche Erfahrungen damit? Warum neuerlich Probezeit bei gleichem Aufgabengebiet?

:confused:

Armaq
2007-06-19, 14:31:34
Mir ist beim Durchlesen eines Arbeitsvertrags folgendes fragwürdig vorgekommen:

Die Situation ist folgende. Es soll ein auslaufender befristeter Arbeitsvertrag in einen unbefristeten Arbeitsvertrag übergehen. Das heißt, ein neuer Vertrag wird geschlossen.

Da nun eine Probezeit jeweils schon während der Ausbildung (in derselben Firma) und dem darauf folgenden befristeten Arbeitsvertrag vereinbart wurde, wundert es mich, das nun bei Umwandlung in einen unbefristeten Vertrag zum dritten mal eine Probezeit von einem halben Jahr eingeräumt wird.

Meine Frage: ist das rechtlich im grünen Bereich? Üblich? Verhandelbar?

Jemand irgendwelche Erfahrungen damit? Warum neuerlich Probezeit bei gleichem Aufgabengebiet?

:confused:

Verhandelbar ist so ziemlich alles, wenn beide Parteien in Betrachtung Dritter eine gleiche "Rangordnung" innerhalb der Verhandlungen einnehmen.

Ein Arbeitnehmern ist aber gem. Rechtsprechung eher als Verbraucher anzusehen und daher besonders schützenswürdig. Soviel zum Thema verhandelbar. ;)

Warum da eine Probezeit drinstehst würd ich ja mal anfragen. Denn munkeln kann man ja viel. Imho ist es auch ein Mittel den AN innerhalb dieser 6 Monate loszuwerden, da man ihn ja nach bestimmten Gesichtspunkten sowieso "behalten" muss, wenn man ihn zu oft verlängert.

Ob es üblich ist kommt auf deine Branche an.

MfG

PHuV
2007-06-19, 21:03:52
Verhandelbar ist so ziemlich alles, wenn beide Parteien in Betrachtung Dritter eine gleiche "Rangordnung" innerhalb der Verhandlungen einnehmen.

Ein Arbeitnehmern ist aber gem. Rechtsprechung eher als Verbraucher anzusehen und daher besonders schützenswürdig. Soviel zum Thema verhandelbar. ;)

Warum da eine Probezeit drinstehst würd ich ja mal anfragen. Denn munkeln kann man ja viel. Imho ist es auch ein Mittel den AN innerhalb dieser 6 Monate loszuwerden, da man ihn ja nach bestimmten Gesichtspunkten sowieso "behalten" muss, wenn man ihn zu oft verlängert.

Ob es üblich ist kommt auf deine Branche an.

MfG

Ich saß einer Kollegin gegenüber, die im Betriebsrat und im Vorsitz saß, und die meinte, daß maximal 2 Mal eine Probezeit gemacht werden darf, alles andere ist unzulässig. Aber ich werde sie mal fragen.

sun-man
2007-06-19, 21:41:14
3mal war 2004 noch zuläßig - hatte ich auch weil ich in Kiel/HH aufgrund der auftragslage recht wackelig beschäftigt war. War damals für mich zumindest kein wirkliches Problem da wir miteinander reden konnten und mein AG mir jede angst davor genommen hat.

MFG

Schlupp
2007-06-20, 17:59:08
In meinem Tarifvertrag (öffentlich Dienst) ist eine Probezeit nach Übernahme oder Verlängerung nicht zulässig.

Kommt also auf den Tarifvertrag an, der sich aber natürlich auch dem gültigen, deutschen Recht beugen muss.

rotkäppchen
2007-06-20, 21:40:31
kann es vielleicht sein, dass es so nen "standard"vertrag ist, der da erneut ausgehändigt wurde und dadurch halt einfach noch das thema probezeit verfasst ist?

ich habe nämlich auch so nen standardvertrag bekommen als ich wieder nen job hatte, ich sollte dann sagen wenn da was drinnen steht, was halt nicht mehr stimmt und solche sachen eben.

unser azubi hatte den lehrvertrag auch bekommen,... stand sogar noch "arzthelferin" drüber,... gibts aber nicht mehr den beruf, also die bezeichnung. ;)

Armaq
2007-06-20, 22:14:02
Redet doch einfach mit dem AG darüber. Was soll das?