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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zolleinfuhrbestimmung ?!


Liarnd
2007-06-19, 18:32:53
Huhu, bin hier und dann mal in Amerika und deck mich dort eigentl. öfter mit paar Sachen(Klamotten usw) ein, da sie dort billiger sind, sie hier aber auch ned wirklich gibt ;)

Nun kam ne Bekannte vor kurzem aus den Staaten (2Wochen Urlaub) und hat sich für ~$1300 mit Klamotten eingedeckt.
Sie wurde vom Zoll rausgefischt und musste 150Euro Zoll zahlen ( von Strafgebühren wurde abgesehen ).
Es sind nur deswegen 150Euro, da sie bei vielen Sachen einfach gesagt hat, dass sie diese schon davor gehabt hat, an einigen Klamotten usw. waren allerdings noch Preisschilder dran.

Bin jetzt selber bald wieder in Amerika und wollt mir dort evtl nen DVD Player holen, n' paar Klamotten und evtl PS3 Spiele(e) fürn Kumpel
Wie sieht es denn mit Elektroartikel aus? Können die mir was wenn ich überall die Preisschilder abmache und keine Kassenzettel mit hab?
Gelten Zollbestimmungen auch für "Gebrauchtwaren" ? Also einfach OVP weg und sagen hab ich geschenkt/gebraucht bekommen ?
Wie sieht es mit Geschenken aus? Geht das nur bis zu nem bestimmten Preis?

Also ich weiß dass man Sachen bis insg ~175Euro Einfuhrfrei sind

Man müsste doch um sowas alles rumkommen oder?
Kann ja auch sagen ich hab mir den DVD Player nur "ausgeliehen" von nem Kumpel in Amerika und bringe den in paar Wochen/monaten wieder zurück.

Wie sieht es aus wenn Amis zu Besuch nach Deutschland kommen? Gelten für die andere Bestimmungen?

Liarnd
2007-06-20, 17:08:55
kennt sich da denn keiner aus? :O

Kenny1702
2007-06-20, 17:31:39
Huhu, bin hier und dann mal in Amerika und deck mich dort eigentl. öfter mit paar Sachen(Klamotten usw) ein, da sie dort billiger sind, sie hier aber auch ned wirklich gibt ;)

Nun kam ne Bekannte vor kurzem aus den Staaten (2Wochen Urlaub) und hat sich für ~$1300 mit Klamotten eingedeckt.
Sie wurde vom Zoll rausgefischt und musste 150Euro Zoll zahlen ( von Strafgebühren wurde abgesehen ).
Es sind nur deswegen 150Euro, da sie bei vielen Sachen einfach gesagt hat, dass sie diese schon davor gehabt hat, an einigen Klamotten usw. waren allerdings noch Preisschilder dran.

Bin jetzt selber bald wieder in Amerika und wollt mir dort evtl nen DVD Player holen, n' paar Klamotten und evtl PS3 Spiele(e) fürn Kumpel
Wie sieht es denn mit Elektroartikel aus? Können die mir was wenn ich überall die Preisschilder abmache und keine Kassenzettel mit hab?
Gelten Zollbestimmungen auch für "Gebrauchtwaren" ? Also einfach OVP weg und sagen hab ich geschenkt/gebraucht bekommen ?
Wie sieht es mit Geschenken aus? Geht das nur bis zu nem bestimmten Preis?

Also ich weiß dass man Sachen bis insg ~175Euro Einfuhrfrei sind

Man müsste doch um sowas alles rumkommen oder?
Kann ja auch sagen ich hab mir den DVD Player nur "ausgeliehen" von nem Kumpel in Amerika und bringe den in paar Wochen/monaten wieder zurück.

Wie sieht es aus wenn Amis zu Besuch nach Deutschland kommen? Gelten für die andere Bestimmungen?
Die Amis die hier zu Besuch kommen, haben doch ein Touristenvisum (eventuell schimpft sich das nicht exakt so). Diejenigen Sachen, die sie hierher bringen, um sie zu verschenken oder zu verkaufen, müssen sie versteuern/verzollen.
Im Übrigen mußt du im Zweifelsfall nachweisen, daß die Waren, die du bei dir hast, im Zollgebiet der Europäischen Union erworben wurden. Im Regelfall ist dies nicht notwendig, weil nur ein kleiner Teil rausgefischt wird und dann oft nach den typischen Souvenirs geschaut wird. Das heißt Gold, Schmuck, Klamotten, evtl. Elektronikgeräte, etc. Außerdem wäre der Arbeitsaufwand für die Zöllner in der Regel recht hoch wenn sie ganz kleinlich für alles die Rechnungen haben wollten.

Je verrückter du dich deswegen machst, umso eher fällst du auf. Wenn es dich erwischt, dann ist es eben so. Lebbe geht weiter.

EDIT: Keine Gewähr :)

Stormtrooper
2007-06-20, 17:36:06
Nene nix 175 € ...
Du mußt auf alle Waren die du außerhalb der EU einführst 19 % Einfuhrumsatzsteuer an die Bundeszollverwaltung abführen.

Schlupp
2007-06-20, 17:56:56
Nene nix 175 € ...
Du mußt auf alle Waren die du außerhalb der EU einführst 19 % Einfuhrumsatzsteuer an die Bundeszollverwaltung abführen.

Ich zitiere mal die Zoll-Seite:

Abgabenfreie Einfuhr von Reisemitbringseln

Unter folgenden Voraussetzungen können Reisende Waren abgabenfrei aus einem Nicht-EG-Mitgliedstaat (Drittland) nach Deutschland einführen.

1. Der Reisende führt die betreffenden Waren mit sich.
Als mitgeführt gelten auch auf dem gleichen Beförderungsweg des Reisenden z.B. per Bahn voraus- oder nachgeschickte Waren. Wird Ihr Reisegepäck per Post voraus- oder nachgesandt, so gilt es dagegen nicht als mitgeführt.

2. Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt.
Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich.
Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein.

3. Sind diese beiden Bedingungen erfüllt, so gelten die folgenden Mengen- und Wertgrenzen:

1. Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
* 200 Zigaretten oder
* 100 Zigarillos oder
* 50 Zigarren oder
* 250 g Rauchtabak oder
* eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.

2. Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
* 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr oder
* 2 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Taffia, Sake oder ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22 % vol oder weniger oder
* 2 Liter Schaumweine oder Likörweine oder
* eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
* 2 Liter nicht schäumende Weine.

3. Kaffee, wenn der Einführer mindestens 15 Jahre alt ist:
* 500 g Kaffee oder
* 200 g Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee.

4. Parfüms und Eau de Toilette:
* 50 g Parfüms und
* 0,25 Liter Eau de Toilette.

5. Arzneimittel
* die dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.

6. andere Waren
* bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 EUR.
Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff.

Kraftstoff, der sich in dem vom Hersteller serienmäßig eingebauten Hauptbehälter eines Kraftfahrzeuges befindet, kann ebenfalls einfuhrabgabenfrei eingeführt werden. Zusätzlich sind 10 Liter im Reservekanister abgabenfrei, wenn der Kanister mit dem Pkw bzw. Kraftrad eingeführt wird. Der abgabenfrei eingeführte Kraftstoff darf aber nur in dem Fahrzeug verwendet werden, mit dem er eingeführt wurde.

Falls Ihre Reisemitbringsel die vorstehenden Reisefreigrenzen überschreiten, sind Einfuhrabgaben zu entrichten.

Die Reisefreigrenzen können während einer Reise nur einmal in Anspruch genommen werden. Eine Reise ist beispielsweise erst mit der Rückkehr zum inländischen Wohnort oder der Ankunft an Ihrem Urlaubsort in Deutschland beendet. Die mehrfache Inanspruchnahme der Reisefreigrenzen bei unmittelbar aufeinander folgendem Passieren der Grenze ist daher nicht zulässig.

Beispiel:
Ein deutscher Urlauber kehrt mit seinem Pkw aus seinem Urlaub in der Schweiz nach Deutschland zurück. Bei seiner Wiedereinreise führt er nur Reisemitbringsel innerhalb der Freigrenzen mit. Er parkt sein Auto in Deutschland direkt hinter der Grenze und kehrt zu Fuß zum nächsten Einkaufsmarkt in die Schweiz zurück. Mit seinen neuen Einkäufen reist er erneut nach Deutschland ein.
Für diese Einkäufe muss er Einfuhrabgaben entrichten, da er die Reisefreimengen nicht noch ein zweites Mal auf seiner Rückreise in Anspruch nehmen darf.
Besonderheiten zu den Wertgrenzen
Antiquitäten

* Bitte beachten Sie, dass für bestimmte Personengruppen wie z.B. Bewohner grenznaher Gemeinden oder Grenzpendler eingeschränkte Mengen- und Wertgrenzen gelten.
* Für die Feststellung, ob die Wertgrenzen eingehalten oder überschritten worden sind, ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer maßgebend.
* Die Wertgrenzen mehrerer Personen können nicht addiert werden.

Beispiel:
Ein Ehepaar reist aus der Schweiz ein, wo es 4 antike Stühle gekauft hat. Jeder Stuhl kostet 80 EUR.
Beide können innerhalb der Wertgrenze von 175 EUR jeweils 2 Stühle (160 EUR) abgabenfrei einführen.
Ein anderes Ehepaar reist ebenfalls aus der Schweiz ein, wo es sich einen alten, restaurierten Bauernschrank im Wert von 320 EUR gekauft hat. Da der Schrank jedoch nicht teilbar ist, kann auch sein Wert nicht aufgeteilt werden. Demnach ist der Bauernschrank einem Ehepartner zuzuordnen. Sein Wert in Höhe von 320 EUR übersteigt die Freigrenze von 175 EUR. Somit fallen für den Schrank Einfuhrabgaben an.
* Ist bei nicht teilbaren Waren die Reisefreigrenze überschritten, so werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware und nicht nur auf den die Freigrenze übersteigenden Wertanteil erhoben. Dies bedeutet, dass in oben genanntem Beispiel der Schrank mit seinem Gesamtwert von 320 EUR zu verzollen ist.
Quelle: http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/z1_reisefreigrenzen_drittland/index.html


Oder selbst nachschauen auf -trommelwirbel- www.zoll.de (http://www.zoll.de).

Liarnd
2007-06-20, 22:59:24
Ui krasse Sache..
Wie siehts aus, wenn man denen sagt man hat paar Sachen nur ausgeliehen und bringt dir beim nächsten mal wieder zurück bzw Freunde kommen einen aus dem Land besuchen und nehmen es wieder mit.

Gibts nix zum umgehen? ;)
Bei allen Klamotten sagen, die hatte ich schon, wurden mir mitgebracht, in Amerika davor gekauft und verzollt blabla ( muss man den Nachweis erbringen )

Naja wollt eh ned zuuu viel mitbringen x-D