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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Amazon Marketplace: Wie definiert sich "Neuware"?


redfalcon
2007-06-21, 15:53:14
Hi.

Ich habe mir letzte Woche per Amazon Marketplace ein Logitech Rumblepad 2 (http://www.amazon.de/gp/offer-listing/B000H4WLWO/ref=dp_olp_2/028-9580911-6832566) vom Anbieter kg-Computer bestellt. Dort als Zustand "Neu" und als "Neuware" ausgewiesen. Das Teil ist heute gekommen. Im Originalkarton von Logitech (also keine weitere Umverpackung), ziemlich zerdellt und unten eingerissen und einfach mit Klebeband umklebt. Auch der Adressaufkleber wurde einfach auf dem Umkarton geklebt. Bilder kann ich mangels Digicam grade nicht machen.
Ausgepackt hab ich das ganze vorsichtshalber erstmal noch nicht. Geht sowas als "Neuware" durch? Ich denke zu der Ware gehört auch ein unbeschädigter Umkarton. Oder expliziert der Ausdruck das? Ich find das eigentlich nicht zu prickelnd, und hätte zumindest einen unbeschädigten (und unbeklebten) Originalkarton erwartet. So geht das Teil jetzt wohl zurück.

/Edit:
Einen Scan kann ich anbieten:
http://img267.imageshack.us/img267/3589/scanimage001wb2.th.jpg (http://img267.imageshack.us/my.php?image=scanimage001wb2.jpg)

Norbertsch
2007-06-21, 17:39:50
Wolltest Du nen neuen Karton oder soll der Inhalt neu sein?
Schau doch erstmal wie die Sachen innen aussehen. Ich glaube nicht, das Du die beklebte Umverpackung reklamieren kannst.

Ringwald
2007-06-21, 17:52:57
Laut einen anderen Thread hier im Forum ist das gegen die AGBs der Post ohne Umverpackung zusenden.
Vielleicht hilft dir ja die kleine Hilfe :smile:

peppschmier
2007-06-21, 17:55:07
Du hast doch 14 Tage Widerrufsrecht bei Inet Geschäft, mach Gebrauch davon und bestell woanders.

redfalcon
2007-06-21, 17:56:14
Laut einen anderen Thread hier im Forum ist das gegen die AGBs der Post ohne Umverpackung zusenden.
Vielleicht hilft dir ja die kleine Hilfe :smile:

Wurde aber per GLS versendet =/


Du hast doch 14 Tage Widerrufsrecht bei Inet Geschäft, mach Gebrauch davon und bestell woanders.


Gilt das auch für den Amazon Marketplace? Hab in der Hilfe von Amazon nichts gefunden.



Wolltest Du nen neuen Karton oder soll der Inhalt neu sein?
Schau doch erstmal wie die Sachen innen aussehen. Ich glaube nicht, das Du die beklebte Umverpackung reklamieren kannst.


Für mich ist Neuware eben komplett neue Ware. Falls die Defintion davon anders sein sollte (und z.B. nur den Artikel an sich betrifft), würde ich mich ja damit abfinden. Wenns "gebraucht" gekennzeichnet wäre, wärs mir auch egal. Was würdest du denn sagen, wenn dir ein beliebiger Online-Shop deine neue Grafikkarte (Tastatur, Headset, whatever) einfach nur im Originalkarton mit Klebeband umwickelt schickt?

Kann ich das Teil denn gefahrlos aufmachen um die Zustand zu überprüfen? Nicht, dass mit dem Öffnen des "Pakets" irgendwelche Ansprüche erlöschen.

peppschmier
2007-06-21, 17:57:34
Du hast das Teil bei einem Gewerbetreibenden gekauft oder? Der Name deutet zumindest darauf hin. Ist die Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausgewiesen?

redfalcon
2007-06-21, 18:05:55
Du hast das Teil bei einem Gewerbetreibenden gekauft oder? Der Name deutet zumindest darauf hin. Ist die Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausgewiesen?

Meiner Meinung nach ja, schreiben sie auch in ihrem Angebot:


NEUWARE mit Rechnung und ausgewiesener MwSt


Auf der Rechnung steht eben:


Gesamt 22,64 EUR
Versandkosten 3,00 EUR

Gesamt-Brutto 25,64 EUR

Gesamt ohne MwSt. 21,55 EUR
MwSt. 4,09 EUR

Mwst. Betrag: 19% 4,09 EUR

Ringwald
2007-06-21, 19:38:43
Alles klar schick das Teil zuruck und Kaufs dir woanders!

Jenny23
2007-06-21, 20:27:17
Wenn Du das Gerät, oder was es ist, nicht ausprobieren kannst, dann kannst Du ja auch nicht feststellen ob es die versprochenen Eigenschaften auweist. Ein Gesetz welches sagt, daß das Öffnen der Ware dazu führt, daß man sie nicht zurückgeben kann, wäre ein gelungener Streich...

Positive Option: Die haben das Ding geöffnet, geprüft und wieder verpackt, damit sie nicht Schrott verschicken, bzw. bei ihrem Zulieferer reklamieren können, falls die ihnen Schrott schicken.

Also ich persönlich würde "Neu" nur auf das Produkt beziehen. Denn das will man ja benutzen und nicht die Verpackung.

Ich als Verkäufer wäre schon etwas irritiert die verkaufte Ware zurückzuerhalten mit der Begründung, daß der Karton nicht schön/neu/100% intakt war. Es ist zudem zu bedenken, daß DHL nicht grad zimperlich mit Paketen umgeht. Äußerliche Beschädigungen, wie kleinen Dellen, Risse etc. sind da durchaus nicht selten. Ist die Ware aber gut verpackt, macht das nichts.

Metalmaniac
2007-06-21, 20:43:13
Ich würde auch erstmal reinschauen, ob der Inhalt neu und vor allem o.k. ist. Sch...ß was auf die Verpackung. Wenn es Dich stört, schreib denen und/oder Amazon eine Mail und weise sie auf diesen Umstand hin. Ansonsten wäre mir der Aufwand einer Rücksendung nur wegen einer beschädigten Verpackung schon zu umständlich. Wie schon richtig hier geschrieben wurde, kaufst Du ja den Inhalt und nicht die Hülle. Bei mir kommt sie beispielsweise eh immer in den Keller und wird am Ende der Garantiezeit ensorgt, außer ganz große Geräte, wo ich die Verpackung bei einem eventuellen Umzug noch verwenden könnte.