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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einkommensteuerrückzahlung und ALG2


Matrix316
2007-06-22, 12:32:14
Mal zur Situation: nach dem ich letztes Jahr nach dem Studium 4 Monate gearbeitet hatte, und danach Arbeitslos geworden bin habe ich danach ALG2 bekommen. Es könnte sein, dass ich vielleicht ab 1.7 wieder einen festen Job habe.

Jetzt habe ich natürlich für die Zeit die ich gearbeitet habe die Einkommensteuererklärung abgegeben und da die Fahrtkosten sehr hoch waren, ist der Endbetrag gerade so unter der Grenze, so dass ich die komplette Lohn-, Kirchen und Solizuschlagssteuer zurück erstattet bekomme, was insgesamt ein nicht unwesentlicher vierstelliger Betrag ist. :rolleyes:

Jetzt wäre die Frage:

-Muss ich das als Einkommen extra angeben?
-Bekomm ich das angerechnet an mögliches ALG2? (Ich meine mal was gelesen zu haben, dass das nicht angerechnet werden darf, weil es zum "Vermögen" quasi zählen soll bzw. es ein "Anspruch an ein Vermögen" ist oder so.)
-Oder muss ich es nicht unbedingt angeben, wenn ich demnächst wieder einen Job haben könnte?

:confused:

Dead Man
2007-06-22, 14:17:46
1. Du musst es angeben. Gibst Du es nicht an und wirst irgendwann aufgefordert Deinen Einkommensteuerbescheid vorzulegen würgen Sie Dir noch eine Strafe rein, wegen Betrugsversuch.

2. Es wird auf das Einkommen angerechnet. Du kannst Dich schon mal drauf einrichten zumindest für den einen Monat oder sogar für mehrere die komplette Unterstützung zurückzuzahlen.

3. Du musst es erst angeben, wenn Du die Steuererstattung erhältst. Wenn das Finanzamt so lange mit dem Bescheid braucht, bis Du wieder Arbeit hast, dann hast Du Schwein gehabt.

Woher ich das weiß, 1. und 2. durften meine Frau und ich am eigenen Leibe zu spüren bekommen. :mad:

MfG Dead Man

Matrix316
2007-06-22, 14:46:24
Zählt der Bescheid oder wenn das Geld auf dem Konto ist?

Da gibts doch das Blatt Veränderungsmitteilung. Was muss ich denn da ankreuzen? :rolleyes: Ist das ein "Einkommen" oder "Änderung der Vermögensverhältnisse" oder "Ansprüche gegen dritte geltend gemacht" oder "Sonstige Änderungen"? :|

knuglifix
2007-06-22, 15:28:13
ich würde aber auch meinen das man das nicht angeben muss. denn es sind ja steuern gewesen die man abgeführt hat und die man so gesehen dann hätte nicht abführen müssen .. deswegen bekommt man sie ja zurück. einkommen ist einkommen .. als wenn man auf rückzahlungen einkommensteuer zahlen müsste.

ob der oder die vom amt das jetzt anrechnen will hängt wohl von dem sachbearbeiter ab, heisst aber nicht das sie das tatsächlich dürfen .. gibts ja zuhauf storys wo sie dies und das verlangten aber am ende nicht rechtens war.

nachtrag: wenn, dann ist es eine vermögensänderung, sofern man das angegeben hat. ich hab damals auch kein vermögen bei ALG2 angegeben.

Matrix316
2007-06-22, 19:04:25
Also ich hab jetzt mal nachgeforscht und angeblich gibt es zwei Gerichtsurteile die beide das Gegenteil behaupten. Nach dem einen solls angerechnet werden und nach dem anderen nicht. Aber irgendwie soll es doch als Einkommen gelten. Wäre jetzt nur die Frage wo ich das als Einkommen geltend mache. Eventuell da wo auf dem speziellen Einkommensbogen steht was von wegen "nicht regelmäßiges Einkommen"?

PS.: Lustig ist ja, wenn die das als Einkommen sehen und sagen ich wäre nicht mehr bedürftig, könnte ich nach dem Datum wo ich nicht mehr bedürftig wäre wieder einen Antrag stellen und würde dann sogar durchkommen, weil das Geld dann als Vermögen gelten würde und da ich auch mit dem Geld unter dem entsprechenden Freibetrag wäre...:deal::ugly:

Dead Man
2007-06-22, 23:32:35
Zählt der Bescheid oder wenn das Geld auf dem Konto ist?

Da gibts doch das Blatt Veränderungsmitteilung. Was muss ich denn da ankreuzen? :rolleyes: Ist das ein "Einkommen" oder "Änderung der Vermögensverhältnisse" oder "Ansprüche gegen dritte geltend gemacht" oder "Sonstige Änderungen"? :|

Das Geld ist normalerweise 10 Tage nach dem Bescheiddatum da. Also dürfte das keinen großen Unterschied machen. Genau genommen sollte aber der Geldeingang zählen, da Du ja erst dann darüber verfügen kannst.

Auf einem extra Fragebogen würde ich das gar nicht angeben, sondern einfach den Einkommensteuerbescheid bei der Behörde vorlegen, möglichst nicht sehr viel später.

@Knuglifix: Ja, mit normalem Menschenverstand würde man meinen, dass eine Einkommensteuerrückerstattung nicht angerechnet werden dürfte, weil man ja entsprechende Kosten beim Finanzamt geltend machen musste, um diese zu erhalten. Kosten, die beim Hartz 4 Antrag restlos unberücksichtigt bleiben. Aber leider ist Hartz 4 nicht von normal denkenden Menschen verabschiedet worden.

Das größte ist ja, dass in meinem Fall die Einkommensteuerrückerstattung aus 2004 stammte, ein Jahr in dem meine Frau noch gar kein Hartz 4 bekommen hat. Aber aufgrund der langen Bearbeitungsdauer des Finanzamtes wurde es erst zu einem Zeitpunkt unserem Konto gutgeschrieben, als meine Frau Hartz 4 empfing.

Ergo: Wer dem Finanzamt ein kostenloses Darlehen in Form von Lohnsteuer gewährt, wird anschließend vom Staat in den Anus gef*ckt. Schöne neue Welt.

Ich würde es begrüßen, wenn Peter Hartz als Strafe für seine Verbrechen mal ein paar Jahre von Hartz 4 leben müsste. Dieses sollte dann in einer Reality-Show im Fernsehen zu beobachten sein.

MfG Dead Man

Duran05
2007-06-23, 04:15:04
Wenn gar nichts mehr geht: Wenn in nächster Zeit viel Geld reinkommt, dann kann man auch kurz vorher die Leistungen nicht mehr in Anspruch nehmen. Da das Arbeitslosengeld II wahrscheinlich geringer ist, als das was man zurückzahlen müsste, dürfte es sich meistens lohnen.

Nachdem man das Geld dann bekommen hat, kann ein neuer Antrag gestellt werden. Denn ob das Geld ausgegeben wurde oder nicht, lässt sich so gut wie nicht nachweisen, wenn es Bar ausgezahlt wurde!

Alexander
2007-06-23, 09:01:04
Das Geld wird als Einkommen angerechnet. Und das in dem Monat in dem es auf dem Konto landet. Also kannst du Hartz IV für mind. 1 Monat vergessen.

Der Trick von the Spy funktioniert nicht. Die sind doch nicht blöd. Beim erneuten Hartz IV Antrag wollen sie die Kontoauszüge von den letzten 3 Monaten sehen. Das gilt dann als "sich absichtlich bedürftig machen".

Matrix, du hättest die Steuererklärung nicht machen dürfen, bis du wieder einen Job hast. Man kann auf Antrag die Steuererklärung auch deutlich später abgeben.

Matrix316
2007-06-23, 12:51:39
Gibts nicht die Frist bis Ende Mai? Ich hatte nämlich auch für kurze Zeit eine selbständige Tätigkeit die ich noch versteuern musste.

Matrix316
2007-06-23, 12:54:17
Das Geld wird als Einkommen angerechnet. Und das in dem Monat in dem es auf dem Konto landet. Also kannst du Hartz IV für mind. 1 Monat vergessen.

Der Trick von the Spy funktioniert nicht. Die sind doch nicht blöd. Beim erneuten Hartz IV Antrag wollen sie die Kontoauszüge von den letzten 3 Monaten sehen. Das gilt dann als "sich absichtlich bedürftig machen".


Wenn ich überhaupt nichts bekomme oder ich nicht mehr als "bedürftig" gelte, kann ich doch wieder einen Antrag stellen und dann gilt das Geld doch als Vermögen, oder? Da ich es ja beim Antrag schon besessen habe. Und da es ja den Vermögensfreibetrag von ein paar Tausend Euro gibt...

Duran05
2007-06-23, 16:33:58
Beim erneuten Hartz IV Antrag wollen sie die Kontoauszüge von den letzten 3 Monaten sehen.

Das hat überhaupt nichts damit zu tun. Man kann das Geld bereits ausgegeben haben, wenn man den Antrag stellt. Ein Antrag darf daher nicht verwehrt werden. Es ist deren Pflicht einen Antrag aufzunehmen und den zu bearbeiten.

Das sie die Kontoauszüge sehen wollen, spielt keine Rolle. Was man mit dem Bargeld gemacht hat, steht da nicht drauf. ;)

Alexander
2007-06-23, 16:59:58
Wenn ich überhaupt nichts bekomme oder ich nicht mehr als "bedürftig" gelte, kann ich doch wieder einen Antrag stellen und dann gilt das Geld doch als Vermögen, oder? Da ich es ja beim Antrag schon besessen habe. Und da es ja den Vermögensfreibetrag von ein paar Tausend Euro gibt...
Du bist bis zum Geldeingang aber bedürftig. Wenn diese Bedürftigkeit entfällt, dann sagen sie dir für wie lange. Du müsstest bereits vor diesem Geldeingang die Bedürftigkeit verlieren (und nicht einfach freiwillig für ein Monat aufgeben). Aber auch dann können sie sagen "Herr Meyer, sie fanden zwar einen Job. Jedoch war es nach ein paar Tagen Probezeit grob fahrlässig die Steuerrückerstattung zu versaufen. Sie hätten damit rechnen müssen, jederzeit gefeuert zu werden, und erneut hartz IV beantragen zu müssen. Antrag abgelehnt. Gehen Sie doch zum Sozialamt und beantragen für die nächsten x Monate einen Kredit".

Wenn du also das Geld verbrädtst, während du kein ALG2 bekommst, dann für etwas, was wirklich notwendig gewesen ist. Z.B. für eine Wagenreparatur, damit du die Arbeitsstelle erreichen kannt. Wenn du ein paar Arbeiten vorverlegst und zufällig grad Bremsen, Zahnriemen......... machen "musstest", schauen sie wahrscheinlich nicht so genau hin.

Matrix316
2007-06-23, 18:07:06
Ich wills doch garnicht "verbraten" (bzw. beiseite schaffen) sondern einfach nur behalten! Und da es einen Vermögensfreibetrag gibt, der bei, keine Ahnung, so 3-4000 Euro liegt, wäre ich immer noch "bedürftig", wenn das Geld als Vermögen gilt (was es dann wäre, wenn ich den neuen Antrag gleich stellen würde, nach dem ich das Geld bekomme). Oder?

Matrix316
2007-06-23, 18:08:27
Das hat überhaupt nichts damit zu tun. Man kann das Geld bereits ausgegeben haben, wenn man den Antrag stellt. Ein Antrag darf daher nicht verwehrt werden. Es ist deren Pflicht einen Antrag aufzunehmen und den zu bearbeiten.

Das sie die Kontoauszüge sehen wollen, spielt keine Rolle. Was man mit dem Bargeld gemacht hat, steht da nicht drauf. ;)
Um das Geld bar zu bekommen, müsste ich es erstmal vom Konto abheben. Aber auf dem Konto erscheints so oder so.

Duran05
2007-06-23, 18:34:43
Das änderts nichts. Wo das Geld hin ging, das sieht man schließlich nicht. Nachweisen, was man damit gemacht hat, braucht man in der Regel nicht (geht auch gar nicht in jedem Fall). Somit kann kein neuer Antrag verwehrt werden.

Wichtig ist eben, das man Geld nicht zu der Zeit bekommt, in der man Leistung bezieht. Das ist immer problematisch und sollte angegeben werden.

Matrix316
2007-06-23, 19:06:52
Naja, ob ich das Geld habe oder nicht, spielt nur so viel eine Rolle, wie es angerechnet wird - oder nicht. Deswegen ist es wichtig ob es als Einkommen oder als Vermögen zählt.

Alexander
2007-06-24, 19:36:55
Ich wills doch garnicht "verbraten" (bzw. beiseite schaffen) sondern einfach nur behalten! Und da es einen Vermögensfreibetrag gibt, der bei, keine Ahnung, so 3-4000 Euro liegt, wäre ich immer noch "bedürftig", wenn das Geld als Vermögen gilt (was es dann wäre, wenn ich den neuen Antrag gleich stellen würde, nach dem ich das Geld bekomme). Oder?
Spreche ich eigentlich chinesisch?

Matrix316
2007-06-24, 19:46:20
Nicht direkt, aber ich sagte nie was von verbraten, sondern wenn ich das Geld bekomme, während ich noch nicht bedürftig bin, gilt es afaik als Vermögen, während, wenn ich das Geld bekommen wenn ich bedürftig bin, es als Einkommen gerechnet wird (obwohl es angeblich laut BGB normalerweise kein Einkommen ist).

Alexander
2007-06-24, 20:07:27
Wenn du es nicht verbraten darfst, dann erst recht nicht behalten.

Vielleicht hast du Glück und verdienst ein paar Monate lang genug, um diese Zeit über kein ergänzendes ALG2 zu erhalten. Danach, also beim erneuten Antrag schauen die vielleicht nicht so genau hin. Aber ohne dem Job hast du keine Chance. Es ist nicht mehr so wie früher bei Sozialhilfe. Damals konnte man sogar einen Lottogewinn verprassen und im nächsten Monat zum Amt rennen.

Matrix316
2007-06-24, 20:18:06
Also ich hatte letztes Jahr nach dem Job auch relativ viel Geld auf dem Konto und ich habe trotzdem ALG2 bekommen (es wurde halt etwas Abgezogen vom ganzen so dass es im Monat eben nicht 345, sondern nur 225 waren bzw. sind).