PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Gewährleistung/Garantie


Gast
2007-06-24, 12:28:59
Hallo erstmal


also ich habe mir 2006 den Cowon iAudio G3 (MP3 Player) gekauft und bin soweit auch zufrieden. Leider erzeugt er auf einer Ohrseite keinen Sound mehr (nein, es liegt nicht an den Ohrhörern, hab schon verschiedene versucht) und ich würde ihn gerne einschicken.

Doch: der Player besitzt eine Klappe, unter welcher der USB-Anschluss verborgen ist. Duch das ständige öffnen und schliessen zur Musikübertragung mit dem PC ist diese nun abgebrochen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass diese Klappe bei anderen Käufern arg lange überlebt, die ist wohl eher eine Fehlkonstruktion. auf jeden Fall ist dies bei normalem Gebrauch passiert.

Hab ich trotzdem noch ein Recht auf Gewährleistung, trotz dieser "Selbstverschuldung" ?


mfg

MrMostar
2007-06-24, 12:40:56
Hallo erstmal


also ich habe mir 2006 den Cowon iAudio G3 (MP3 Player) gekauft und bin soweit auch zufrieden. Leider erzeugt er auf einer Ohrseite keinen Sound mehr (nein, es liegt nicht an den Ohrhörern, hab schon verschiedene versucht) und ich würde ihn gerne einschicken.

Doch: der Player besitzt eine Klappe, unter welcher der USB-Anschluss verborgen ist. Duch das ständige öffnen und schliessen zur Musikübertragung mit dem PC ist diese nun abgebrochen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass diese Klappe bei anderen Käufern arg lange überlebt, die ist wohl eher eine Fehlkonstruktion. auf jeden Fall ist dies bei normalem Gebrauch passiert.

Hab ich trotzdem noch ein Recht auf Gewährleistung, trotz dieser "Selbstverschuldung" ?


mfg
eigentlich schon, aber falls es abgelehnt wird, kannst du ja jemanden fragen, der mit dem Lötkolben umgehen kann, der dir die Kopfhörerbuchse nachlötet, die wirds wahrscheinlich sein (war bei mir so mit einem alten Walkman).

Black-Scorpion
2007-06-24, 13:33:48
Natürlich hast du wegen dem Ton ein Recht auf Gewährleistung.
Das Probleme dürfte eher sein das die ersten 6 Monate vorbei sind und du beweisen musst das der Mangel schon beim Kauf vorhanden war.
Denn nur in den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen das der Fehler/Defekt beim Kauf nicht vorhanden war.
Danach tritt, wie schon gesagt, die sogenannte Beweisumkehr ein.
Und das kann je nach Händler dazu führen das du nichts bekommst.

'edit'
Wenn du Garantie vom Hersteller auf das Gerät hast sieht das natürlich anders aus.
Gewährleistung |= Garantie