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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : WoW - Möchte Account samt Spiel verkaufen


Nasenbaer
2007-06-26, 19:15:46
Hi,
ich möchte meinen WoW Account samt Spiel verkaufen da ich eh keine Zeit dafür hab. Allerdings weiß ich nicht wie ich meine persönlichen Daten daraus löschen soll.

Oder muss ich den Account komplett löschen und dann kann sich der Käufer selbst einen neuen anlegen mit Hilfe des CD-Keys?

Mfg Michael

x-dragon
2007-06-26, 20:14:38
Grundsätzlich ist es seitens Blizzard verboten Accounts weiterzuverkaufen und deshalb ist auch kein löschen oder resetten des Accounts möglich:

http://faq.wow-europe.com/de/article.php?id=1119

Ansonsten hab ich dazu bisher nur gelesen das sich jemand den verkauften Account problemlos zurückholen könnte. Auf Grund welcher Daten, die man wohl nicht löschen kann, das funktoniert, weiß ich aber nicht ...

Nasenbaer
2007-06-26, 20:34:45
D.h. ein Weiterverkauf des Spiels ist praktisch nicht möglich? Das ist doch rechtlich nicht astrein oder?!

Und was ist mit den etlichen ebay auktionen bei denen genau das gemacht wird?

HOT
2007-06-26, 20:52:44
Es ist deshalb nocht möglich, weil gewisse Daten nicht mehr änderbar sind.

Nasenbaer
2007-06-26, 21:09:04
Man könnte den Account ja löschbar machen. Dann könnte sich der Käufer nen eigenen Account mit dem CD-Key aktivieren.

Siegfried
2007-06-26, 21:21:21
dann koennte man immer 40 tage umsonst spielen

es ist nur moeglich den account zu verkaufen
die cd-keys kann man nach accounterstellung wegwerfen

HOT
2007-06-26, 21:29:35
Aber mal ehrlich, was lohnt sich daran den Account zu verkaufen? Ich verkauf ja auch keine sonstigen alten Spiele, vllt hat man ja mal wieder nen sentimentalen Moment ;).
Ich empfehle dir das Spiel einfach zu behalten. Vllt aktivierst du es ja wieder, weil du neue WoW Spieler rl kennenlernst oder ein neues Addon draussen ist...

Morbid Angel
2007-06-26, 21:44:07
Aber mal ehrlich, was lohnt sich daran den Account zu verkaufen? Ich verkauf ja auch keine sonstigen alten Spiele, vllt hat man ja mal wieder nen sentimentalen Moment ;).
Ich empfehle dir das Spiel einfach zu behalten. Vllt aktivierst du es ja wieder, weil du neue WoW Spieler rl kennenlernst oder ein neues Addon draussen ist...

Ich habe meinen Account bei ebay für über 200 Euro verkauft, letzten Samstag. Die absoluten Top Epic Accounts gehen für über 500 Euro raus, das ist ganz schön "krass" für nur virtuellen Kram.

Der Gewinner muss eben die Accountdaten ändern, Name, Adresse, Kontonummern usw.

Aber mal ehrlich, was lohnt sich daran den Account zu verkaufen? Ich verkauf ja auch keine sonstigen alten Spiele, vllt hat man ja mal wieder nen sentimentalen Moment ;).
Ich empfehle dir das Spiel einfach zu behalten. Vllt aktivierst du es ja wieder, weil du neue WoW Spieler rl kennenlernst oder ein neues Addon draussen ist...

Ich warte auf Warhammer Online. Falls es mir nicht gefällt werd ich garkeine MMORPG mehr zocken, zu zeitaufwändig.

Nasenbaer
2007-06-26, 22:07:37
Der Gewinner muss eben die Accountdaten ändern, Name, Adresse, Kontonummern usw.
Oder damit ordentlich schindluder betreiben - ebend sowas ist mir halt viel zu heiß.


dennoch vrstehe ich nicht wie sowas nach deutschem recht möglich sein kann. Ich kaufe Produkt A aber darf dann nicht im vollem Umfang über dieses Produkt verfügen - es ist doch meins und nur ich hab zu entscheiden obs verkauft wird oder nicht.

eiskiller
2007-06-27, 09:53:02
Macht doch nicht so ein Stress - verkaufen ist für mich vollkommen ok - der neue Inhaber kann alles ändern außer dem Namen, Blizzard interessiert es btw überhaupt nicht.

Man könnte meinen manche sind hier echt paranoid.

sei laut
2007-06-27, 10:30:26
es ist doch meins und nur ich hab zu entscheiden obs verkauft wird oder nicht.

Blizzard argumentiert, dass du mit dem Kauf nur das Recht erhälst, am Spiel teilzuhaben. Du kaufst weder Spielinhalte noch Accounts. Nur das Recht, einen zu erstellen.

Und daher sagt Blizzard, darfst du nicht ihren Kram verkaufen. Dein Recht, das Spiel zu spielen, kannst du vielleicht verkaufen, doch das ist ja an dein Account gebunden. Aber deswegen gehen die Ebay Verkaufsaktionen noch (bis Blizzard sich was dagegen ausgedacht hat) durch.

So einfach ist es nicht, wie es aussieht. Da gibts Windungen..

@eiskiller: Etwas Paranoidität schadet nichts, vorallem im Internet. Ich hab, während ich diese außen vorgelassen habe, 20€ vor einer Woche "verloren". Ist zwar jetzt nicht die Rießensumme, aber am Arsch beißen könnte ich mich dennoch.

Nasenbaer
2007-06-27, 19:07:48
Und außerdem, sollte der Käufer meines Accounts mal auf die Idee kommen Unsinn zu machen der so arg ist, dass Blizzard rechtliche Schritte unternimmt, dann stehe ich da noch als Inhaber drin und das passt mir nicht.
Auf die 20€ pfeife ich dann lieber.

Kai
2007-06-27, 20:26:58
Der Gewinner muss eben die Accountdaten ändern, Name, Adresse, Kontonummern usw.


Name, Adresse und alle anderen Festdaten können nicht geändert werden. Wenn er sich beim Support meldet ist der Account ziemlich fix dicht :/

FireFrog
2007-06-27, 21:44:59
Also als ich meinen Verkauft hatte, habe ich meine kontodaten rausgenommen und auf ne andere Zahlungsart gewechselt, wär dann so gewesen, dass wenn er keine gamecard benutzt oder neue kontodaten eingibt nicht spielen hätte können.

die email adresse aber kannst du selbst nicht rausnehmen, also ich könnte da theroetisch mir die acc. daten 1 Woche oder irgendwann wieder zukommen lassen + neues PW.

War damals für nen 60er Hexer, der grün/blaue sachen hatte, gab 105€.
Hatte also alles kosten für WoW raus gehabt + gebühren und nochma 20 oder 40€ gewinn gemacht.

eiskiller
2007-06-28, 13:58:28
Falsch - es läßt sich nur der Name nicht ändern, alles andere schon. Blizzard schreibt sowieso nichts mehr Post.

Die Email läßt sich ändern, der ehemalige Besitzer muss diese nur per Email bestätigen (durch Link an die alte Email) - und schon gehts.

Morbid Angel
2007-07-04, 21:01:09
Name, Adresse und alle anderen Festdaten können nicht geändert werden. Wenn er sich beim Support meldet ist der Account ziemlich fix dicht :/

Stimmt, aber Geld darf er von mir nicht zurückverlangen. Und wenn er gesperrt wird hat er doch Pech gehabt, nicht ich. Du musst dich ja als GM (noch?) gut auskennen. ;)

BoM
2007-07-05, 18:01:30
"Wenn man sich einen Account mit anderen Mitspielern teilt, gibt es erhöhte Sicherheitsrisiken" oder so ähnlich, steht manchmal in den Ladescreens...mhh?;D

Exxtreme
2007-07-05, 21:36:12
Naja, wenn Blizzard dahinter kommt, daß der Account verkauft wurde dann ist dieser recht schnell dicht. Kenne da so einen Schurken, der das machen wollte inkl. ZG-Raidbank. Dummerweise hat er angegeben, daß er der erste untote Schurke auf Kargath mit dem vollen T2-Set ist. Da hatten die Leutz bei Blizz ein leichtes Spiel den einzigen untoten Schurken mit vollem T2 zu finden. Der Account wurde danach dirchtgemacht.

Annator
2007-07-05, 21:38:51
Im Prinzip dürfte er aber nicht gesperrt werden, wenn er den Account samt Spiel verkauft. AGBs hin oder her man kann da doch nicht einfach alles reinschreiben?!?

Hucke
2007-07-06, 07:42:26
Im Prinzip dürfte er aber nicht gesperrt werden, wenn er den Account samt Spiel verkauft. AGBs hin oder her man kann da doch nicht einfach alles reinschreiben?!?

Kannst ja versuchen gegen Blizzard zu klagen. Die Online Spiele sind einfach noch rechtliche Grauzonen. Da steckt noch viel Geld für Anwälte und viel Leid für Normalsterbliche drin.

Sascha1971
2007-07-07, 09:53:52
Es gab schon ein Urteil gegen Blizzard, wo sie jemand gepserrt haben deswegen.
Und Blizzard hat beide Instanzen verloren.

Kai
2007-07-07, 12:50:29
Es gab schon ein Urteil gegen Blizzard, wo sie jemand gepserrt haben deswegen.
Und Blizzard hat beide Instanzen verloren.

Gibts dazu eine Quelle?

edit: (Reines Interesse, keine Kritik)

Sascha1971
2007-07-07, 12:51:33
Gibts dazu eine Quelle?

Ja, gib mit 1-2 Tage Zeit dann suche ich es noch mal raus.
Wurde damals auch in den Gamezeitschriften veröffentlicht. Ist ca 1 Jahr her.

Ich kann dir aber schon mal ein Link von einer Homepage geben wo es auch stand.
Urteile (Link liefer ich noch nach)
http://www.wowszene.de/news.php?extend.875

Ach ja eine Sache muß der Verkäufer aber dabei rein setzen sonst kann Blizzard wohl was unternehmen.

Rechtliches seitens Blizzard: Alle World of Warcraft Items, Bilder und Charaktere sind das geistige Eigentum von Blizzard Entertainment.

Ich erhebe keinen Anspruch auf das virtuelle Eigentum der hier gehandelten Gegenstände. Der Käufer zahlt nur für die Zeit und die Arbeit, die aufgewendet wurden, um den oben aufgeführten Spielstand der Charaktere zu erreichen. Der Account, die Charaktere und die Gegenstände selbst bleiben deshalb Eigentum von Blizzard Entertainment! Der Käufer stellt zudem den Verkäufer mit dem Kauf dieses Artikels von sämtlichen Ansprüchen seitens Blizzard frei. Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer unmittelbar nach Erhalt der Login-Daten sämtliche Accountdaten wie e-Mail, Kontodaten, Adresse, usw. zu ändern! Sollte dem Verkäufer durch Versäumnis des Käufers Nachteile entstehen, fallen diese zu Lasten des Käufers. Mit Gebot auf diese Auktion geben sie ihr Einverständnis zu dieser Erklärung. Als Privatperson biete ich keine Garantie oder Gewährleistung an.

Rechtliches: Der Käufer verpflichtet sich, sämtliche Accountdaten wie E-Mail, Kontodaten, Adresse usw. unverzüglich nach Abwicklung der Auktion zu ändern. Alle Angaben wurden besten Wissen und Gewissen abgegeben! Keine Haftung für Tipp- oder Rechtschreibfehler. Dies ist eine Versteigerung im Sinne §156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB (vormalesFernAbsG) kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Ebay - Auktionen sind rechtsgültige Kaufverträge (BGH Urteil 7.11.2001, AZ VII ZR13/01). Als Privatverkäufer übernehme ich keine Gewährleistung nach EU-Recht. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die ihnen gesetzte zustehende Garantie/ Gewährleistung zu verzichten. Die einjährige Gewährleistung/ Garantie bei Gebrauchswaren nach EU-Recht wird hier ausgeschlossen. Fragen zum Produkt stellen Sie bitte vor Abgabe ihres Gebotes.