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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mindestdauer in Mietvertrag - gültig?


(del)
2007-06-30, 03:27:14
Ist es zulässig, dass in einem Mietvertrag das früheste Datum der Kündigung unabhängig von der gesetzlichen Kündigungsfrist festgesetzt wird? Ein Beispiel wäre hier ein Mietvertrag, der frühestens nach einem Jahr zu kündigen ist und nicht wie üblich einfach mit dreimonatiger Frist ab Abschluss.

Alle Links, die ich über google finde, sind kostenpflichtig. Aber vielleicht wisst ihr ja Bescheid?

stickedy
2007-06-30, 03:49:46
Solche Klausel sollte unwirksam sein

Tomi
2007-06-30, 07:29:58
Nein. Stichwort "Zeitmietvertrag".

Der BGH hat 4 Jahre ohne Kündigungsmöglichkeit als unzulässig, weil Risiken unüberschaubar, eingestuft, aber nur wegen der Länge der Frist, nicht der Sache ansich.

1 Jahr dürfte kaum den "Unvorhersehbar" Tatbestand erfüllen, sprich, dass der Mieter nach 3 Monaten aus privaten Gründen wieder rausmuss, aber nicht kommt, dürfte eher unwahrscheinlicher sein, als das er innerhalb von 4 Jahren vorzeitig kündigen müsste.

http://www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/zeitmietvertrag.html

(del)
2007-06-30, 11:13:33
Super! Danke für die Antworten! :)