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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Regeln fürs Blitzen?


Fritte
2007-07-03, 13:23:06
da ich in letzter Zeit immer mehr Knöllchen kassiere, frage ich mich welche Regeln die Polizei eigentlich beim Blitzen einhalten muss

Erst letztens bekam ich eine Knolle weil ich in einer 30er Zone (ist übrigens eine freie Landstrasse :rolleyes:) mit 38 geblitzt wurde, ich kann mich allerdings erinnern das die Stelle genau nach ner Kurve war und soweit ich weiss müssen die doch mindestens 100 meter oder so gerade Strecke haben damit das überhaupt gültig ist

Kennt da einer die Regeln?

Gunaldo
2007-07-03, 13:31:00
http://www.radarfalle.de/recht/richtlinien/

FireFrog
2007-07-03, 13:32:27
sehr ulkig alles drin außer
Rheinland-Pfalz :D

lemonsoda
2007-07-03, 13:51:43
Kennt da einer die Regeln?

Die Regeln sind ganz einfach: ab Schild + 0 cm bis Aufhebung - 0 cm darf gemessen und jede Überschreitung ab + 1 km/h (nach Abzug der Messtoleranz) darf geahndet werden. Und es gibt Messverfahren, die keine gerade Strecke benötigen.

Für die Polizei der einzelnen Bundesländer gibt es Richtlinien, wo gemessen werden "soll" oder nicht, einklagbar ist das aber alles nicht.

da ich in letzter Zeit immer mehr Knöllchen kassiere

... du machst was falsch. Ich fahre seit 28 Jahren grundsätzlich immer zu schnell (ca. 25 - 30 tkm im Jahr) und kassiere im Schnitt alle drei Jahre eine "gebührenpflichtige Verwarnung". Allerdings habe ich auch die Augen offen.

HAL
2007-07-03, 14:03:50
Die Regeln sind ganz einfach: ab Schild + 0 cm bis Aufhebung - 0 cm darf gemessen und jede Überschreitung ab + 1 km/h (nach Abzug der Messtoleranz) darf geahndet werden. Und es gibt Messverfahren, die keine gerade Strecke benötigen.

Für die Polizei der einzelnen Bundesländer gibt es Richtlinien, wo gemessen werden "soll" oder nicht, einklagbar ist das aber alles nicht.

:up:
So und nicht anders ist es.

LehmiP
2007-07-03, 15:05:57
Ich bild mir immer Blitzer ein, wo keine sind... blöde Sonnenreflexionen ^^'.
Also bei uns hat einer mal alle über 80 kmh geblitzt und wurde dann aufgeklärt dass da 100 erlaubt ist :D

ernesto.che
2007-07-10, 20:36:16
Mal eine Frage: Winken die einen nach einem Blitzen mit "der" Pistole immer sofort raus oder kann es auch sein, dass man nachträglich Post bekommt? Ich müsste laut Tacho gut 10-15 km/h zu schnell gewesen sein und hab die Polizisten am Straßenrand spät gesehen, bin aber nicht aus dem Verkehr gezogen worden.

Morbid Angel
2007-07-10, 20:40:36
Die Regeln sind ganz einfach: ab Schild + 0 cm bis Aufhebung - 0 cm darf gemessen und jede Überschreitung ab + 1 km/h (nach Abzug der Messtoleranz) darf geahndet werden. Und es gibt Messverfahren, die keine gerade Strecke benötigen.

Für die Polizei der einzelnen Bundesländer gibt es Richtlinien, wo gemessen werden "soll" oder nicht, einklagbar ist das aber alles nicht.

Ich dachte erst ab 5km/h darf geahndet werden. Bei 1km/h bezahlt man ja nichts, oder hat sich das geändert? ;)


... du machst was falsch. Ich fahre seit 28 Jahren grundsätzlich immer zu schnell (ca. 25 - 30 tkm im Jahr) und kassiere im Schnitt alle drei Jahre eine "gebührenpflichtige Verwarnung". Allerdings habe ich auch die Augen offen.

Gut (y)

Mal eine Frage: Winken die einen nach einem Blitzen mit "der" Pistole immer sofort raus oder kann es auch sein, dass man nachträglich Post bekommt? Ich müsste laut Tacho gut 10-15 km/h zu schnell gewesen sein und hab die Polizisten am Straßenrand spät gesehen, bin aber nicht aus dem Verkehr gezogen worden.

Einmal habe ich auch einen übersehen bzw. erst ca. 100-150m vorher gesehen. Der Kerl mit der Pistole hatte sich aber genau in dem Moment wo ich ~70 km/h gefahren bin mit seinem Kollegen unterhalten. X-D

StefanV
2007-07-10, 20:44:20
Mal eine Frage: Winken die einen nach einem Blitzen mit "der" Pistole immer sofort raus oder kann es auch sein, dass man nachträglich Post bekommt? Ich müsste laut Tacho gut 10-15 km/h zu schnell gewesen sein und hab die Polizisten am Straßenrand spät gesehen, bin aber nicht aus dem Verkehr gezogen worden.
Nur wenns 'nen Foto gibt...
Normal wird gewunken...

Spasstiger
2007-07-10, 20:47:54
Ich dachte erst ab 5km/h darf geahndet werden. Bei 1km/h bezahlt man ja nichts, oder hat sich das geändert? ;)
Nach Abzug der Toleranz darf man auch schon bei 1 km/h Übertretung blechen.
Manchmal sind die Blitzer aber wirklich dämlich hinter Kurven platziert, so dass die ahungslosen Hintermänner fast in einen rein krachen, wenn man das Tempo in der Kurve drosselt.

ernesto.che
2007-07-10, 20:48:43
Nur wenns 'nen Foto gibt...
Normal wird gewunken...
Dann wäre ich ja fein raus. :D
Na mal drei Monate abwarten *g*

teh j0ix :>
2007-07-10, 20:53:02
da ich in letzter Zeit immer mehr Knöllchen kassiere, frage ich mich welche Regeln die Polizei eigentlich beim Blitzen einhalten muss

Erst letztens bekam ich eine Knolle weil ich in einer 30er Zone (ist übrigens eine freie Landstrasse :rolleyes:) mit 38 geblitzt wurde, ich kann mich allerdings erinnern das die Stelle genau nach ner Kurve war und soweit ich weiss müssen die doch mindestens 100 meter oder so gerade Strecke haben damit das überhaupt gültig ist

Kennt da einer die Regeln?

i.d.R. 100-200 Meter hinter dem Schild (je nach Bundesland) gibt natürlich ausnahmen. Wenn z.B. die Geschwindigkeit Stückweise beschränkt wird (also erst 70 dann 50 usw.) oder an besonderen Stellen (Schule, Kiga, häufige Unfallstelle, usw.)

JaDz
2007-07-11, 11:06:44
Nur wenns 'nen Foto gibt...
Normal wird gewunken...
Ne, normal wird gewinkt.:tongue:;)

blackbox
2007-07-11, 11:25:35
da ich in letzter Zeit immer mehr Knöllchen kassiere, frage ich mich welche Regeln die Polizei eigentlich beim Blitzen einhalten muss


Kommst du auch mal auf die Idee, es mal etwas langsamer angehen zu lassen?:rolleyes::|;)

Henroldus
2007-07-11, 11:34:24
Dann wäre ich ja fein raus. :D
Na mal drei Monate abwarten *g*
es sind mittlerweile 6 Monate :(
allerdings wirst du bei laserpistolen immer rausgezogen.
post gibts nur von stationären bzw mobilen("dunkler kombi") blitzern.

lemonsoda
2007-07-11, 14:14:32
nö, es sind immer noch drei Monate!

Wenn du bei einer Messung mit Laserpistole nicht sofort rausgewunken wirst, ist die Sache gegessen. Ohne Foto ist die Fahrerfeststellung praktisch unmöglich. Außerdem ist die Polizei (im Gegensatz zu den kommunalen Abzockern) normalerweise tatsächlich auf die Raser aus und nicht auf den letzten Cent. Deshalb werden auch nur die richtig bösen Buben rausgewunken, die dann auch Bußgeld und Punkte (und nicht nur eine läppische 15 Euro Verwarnung) bekommen.

JaDz
2007-07-11, 14:26:20
Wenn du bei einer Messung mit Laserpistole nicht sofort rausgewunken wirst, … Deshalb werden auch nur die richtig bösen Buben rausgewunken, …
gewinkt / gewunken (http://www.spiegel.de/kultur/zwiebelfisch/0,1518,311683,00.html);)

€dith:
… auf deutsch, es muß nicht immer gleich rausgewunken werden.
OK, ich gebe auf.:tongue:

Stormtrooper
2007-07-11, 15:13:34
1. Es wie schon geschrieben. Es sind 3 Monate hinzu kommen 2 Wochen für die Postlaufzeit, also endgültig sicher bist du nach 3 1/2 Monaten.
2. Zum Thema rauswinken, es gibt mittlerweile Lasermeßgeräte die einen Videokamera beinhalten, auf deutsch, es muß nicht immer gleich rausgewunken werden.

(del)
2007-07-11, 18:18:03
nö, es sind immer noch drei Monate!
Nein.

Es kann auch deutlich länger dauern. Was zählt, ist, das die interne Bearbeitung des Falles, innerhalb von 3 Monaten angestossen wird. Danach können sich die Jungs vom grünweißen Partybus e.V. Zeit lassen, wie sie lustig sind.

Stormtrooper
2007-07-11, 22:00:36
Nein.

Es kann auch deutlich länger dauern. Was zählt, ist, das die interne Bearbeitung des Falles, innerhalb von 3 Monaten angestossen wird. Danach können sich die Jungs vom grünweißen Partybus e.V. Zeit lassen, wie sie lustig sind.


Falsch:

Straßenverkehrsgesetz
Werbung:


III. Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 26 Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung

(1) Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24, die im Straßenverkehr begangen werden, und bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24a ist Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten die Behörde oder Dienststelle der Polizei, die von der Landesregierung durch Rechtsverordnung näher bestimmt wird. Die Landesregierung kann die Ermächtigung auf die zuständige oberste Landesbehörde übertragen.

(2) Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 23 ist Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten das Kraftfahrt-Bundesamt.

(3) Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.




Spätestens nach 6 Monate ist definitiv schluß

Marmicon
2007-07-11, 23:32:09
Ich habe heute eine Verwarnung/Anhörung in Höhe von 15€ erhalten!
Jedoch wurde kein "Beweis"-Foto mitgeschickt! Ist das rechtens?
Ich kenne das zumindest von meinen Eltern her so, dass man immer ein schönes Foto fürs Album mitgeschickt bekommt.

gruß

Marmic

Iceman346
2007-07-12, 00:39:09
Ich habe heute eine Verwarnung/Anhörung in Höhe von 15€ erhalten!
Jedoch wurde kein "Beweis"-Foto mitgeschickt! Ist das rechtens?
Ich kenne das zumindest von meinen Eltern her so, dass man immer ein schönes Foto fürs Album mitgeschickt bekommt.

gruß

Marmic

Ja ist es. Das Foto solltest du allerdings anfordern können wenn du es denn unbedingt haben willst.

Schlupp
2007-07-12, 17:47:16
Ich dachte erst ab 5km/h darf geahndet werden. Bei 1km/h bezahlt man ja nichts, oder hat sich das geändert? ;)

Mein allererster Strafzettel war wegen 1 km/h zu schnell in der 30er Zone (30,- DM).
Mein zweiter wegen 2 km/h in der 30er Zone (15,- €).

Mein dritter ist gerade auf dem Weg.
Ca. 20 bis 25 km/h zu schnell in der Stadt.

Magnum
2007-07-12, 21:33:56
Ja ist es. Das Foto solltest du allerdings anfordern können wenn du es denn unbedingt haben willst.
Kostet dann allerdings extra! (Was ich eine Frechheit finde! DIE müssen MIR ja beweisen, dass ichs war!)

creave
2007-07-15, 01:01:16
Habe mal aufgeschnappt, dass wenn man merkt dass man gelasert wird (und dabei wirklich zu schnell ist) einfach kurzerhand irgendwo vorm erreichen der Polizei umdrehen sollte und die Sache dann gegessen wäre. Kann das im Nachinein Ärger geben? Ich mein, die müssten ja beweisen dass ich das vorsätzlich getan habe, Umdrehen ansich ist ja kein Verstoß..

WEGA
2007-07-15, 01:07:25
:up:
So und nicht anders ist es.

Entfernung zur Geschw.-Beschränkung min. 200 m

Gunaldo
2007-07-15, 11:01:00
kann man die toleranz eigentlich irgendwie um 1km/h erweitern lassen?
ist bei mir dieses mal beim blitzen echt blöd.
25kmh drüber wäre noch okay, es waren wohl 26 jetzt im brief.
das wären ja schon wieder 3p :(

Stormtrooper
2007-07-15, 12:14:34
kann man die toleranz eigentlich irgendwie um 1km/h erweitern lassen?



lol... ne das geht nicht. ;D

rotkäppchen
2007-07-15, 12:57:37
Ich habe heute eine Verwarnung/Anhörung in Höhe von 15€ erhalten!
Jedoch wurde kein "Beweis"-Foto mitgeschickt! Ist das rechtens?
Ich kenne das zumindest von meinen Eltern her so, dass man immer ein schönes Foto fürs Album mitgeschickt bekommt.

gruß

Marmic


also ich bin ja mit abzug der toleranz angeblich 11 kmh inner stadt zu schnell gewesen, was nicht angehen kann, und da wurde diesmal das erstemal nen foto mitgeschickt.

ich bin aber auch der meinung, dass es die letzten beiden male ein brief aus pinneberg war, diesmal ist es aus neumünster geschickt worden.

zu den 11 zu viel, was nicht sein kann: habe nicht abgebremst als der blitz kam, sondern direkt dann auf den tacho geguckt, der war gerade so eben an dem 60-strich vorbei, aber egal.
waren 25 euro.

DAVkel
2007-07-20, 23:24:41
wie lang dauerts eigentlich durchschnittlich bis man den Brief kriegt das man geblitzt wurde?

rotkäppchen
2007-07-20, 23:34:09
wie lang dauerts eigentlich durchschnittlich bis man den Brief kriegt das man geblitzt wurde?

bei mir hats alle 3 male blitzen und 1 mal stopschild übersehen ca. 3 wochen gedauert.