Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Diskussion zu: News des 3. Juli 2007
Leonidas
2007-07-04, 14:27:37
Link ins News-Archiv:
http://www.3dcenter.org/news/2007/woche27.php#2007-07-03
Zum Indizierungs-Gedöns:
finde deinen Text sehr gelungen, aber am Ende hätte ich evtl. noch einen Satz darüber verloren, dass einflußreiche Größen (zumindest im Konsolenbereich -> Sony,MS) die Entwicklung nicht nur ignorieren, sondern unterm Strich ohne Not freiwillig voll auf den Zug des neuen Jugenschutzes aufspringen (Stichwort: Kontenteinschränkung bei Onlineangeboten in D bei einigen Games). Daher ist wohl leider nicht mit Unterstützung zu rechnen...
Gauron Kampeck
2007-07-04, 17:08:56
Grundsätzlich bin ich für härtere Indizierungspraktiken. Bevor man jedoch eine Bewertung bzgl. "gewaltbeherrscht" abgibt, sollte man abwarten wie dieser Begriff letztendlich definiert wird. Bei der aktuellen Meldung liegen noch keine Fakten in Form eines Gesetzentwurfs auf dem Tisch.
greeny
2007-07-04, 19:31:55
Politik
> Strikte Zweckbindung der neuen Bürger-Identifikationsnummer gefordert (d) []
Strikte Zweckbindung der neuen Bürger-Identifikationsnummer gefordert (d) [Heise]
Killa Tomacco
2007-07-05, 09:44:14
Es reicht völlig das "gewaltverharmlosende" und "gewaltverherrlichende" Spiele bedroht sind auf dem Index zu laden.
strauch
2007-07-05, 09:44:32
Hallo,
ist mit dem Wort
mißbeliebige
in der Newsmeldung vielleicht "missliebige" gemeint?
Killa Tomacco
2007-07-05, 11:30:15
Es reicht völlig das "gewaltverharmlosende" und "gewaltverherrlichende" Spiele bedroht sind auf dem Index zu laden.
bwz Probleme mit dem Gewaltparagrafen gekommen können.
Leonidas
2007-07-26, 05:59:30
Grundsätzlich bin ich für härtere Indizierungspraktiken. Bevor man jedoch eine Bewertung bzgl. "gewaltbeherrscht" abgibt, sollte man abwarten wie dieser Begriff letztendlich definiert wird. Bei der aktuellen Meldung liegen noch keine Fakten in Form eines Gesetzentwurfs auf dem Tisch.
Die Frage ist doch, ob man das jemals definieren wird. Schon bei anderen Dingen hat der Gesetzgeber nie eine Definition eines Wortes herausgegeben und damit dies den Gerichten überlassen, die exakte Grenze herauszufinden.
Es reicht völlig das "gewaltverharmlosende" und "gewaltverherrlichende" Spiele bedroht sind auf dem Index zu laden.
Mmh. "Gewaltverharmlosend" geht schon sehr sehr weit. Ja nach Auslegung könnte da sehr vieles reinstecken.
Vergleiche auch vorstehendes Posting: Ohne genaue Definition geht gar nichts.
PS: Schreibfehler gefixt.
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