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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Drei-Brüder-Regelung / Wehrpflicht


caLi
2007-07-07, 12:37:52
Hallo zusammen,

Ich habe trotz, mehr oder minder, intensivem Suchens, keinen Thread im Forum oder im Internet gefunden, welcher explizit auf mein Anliegen eingeht. Also, die Sache ist die: Ich bin jetzt eine Woche in der AGA gewesen und frage mich aktuell, ob es nicht besser wäre, ein Praktikum für mein zukünftiges Studium zu machen, so dass ich sehe, ob es mir tatsächlich gefällt. Ich weiß, jetzt kommen bestimmt wieder Kommentare alà Drückeberger und so weiter, jedoch finde ich, dass die Zeit weitaus sinnvoller investiert werden kann. Folglich frage ich mich, OB ich 1.) noch nach dem Dienstantritt einen Antrag bzgl. zweier Brüder, die bereit gedient haben, stellen könnte und 2.) Wie lange das dauern würde, bis ich den durch habe bzw. nach Hause darf.

Wäre fantastisch, wenn irgendjemand sich dort ein wenig auskennt.



Gruß--

Marc-
2007-07-07, 12:47:34
Hallo zusammen,

Ich habe trotz, mehr oder minder, intensivem Suchens, keinen Thread im Forum oder im Internet gefunden, welcher explizit auf mein Anliegen eingeht. Also, die Sache ist die: Ich bin jetzt eine Woche in der AGA gewesen und frage mich aktuell, ob es nicht besser wäre, ein Praktikum für mein zukünftiges Studium zu machen, so dass ich sehe, ob es mir tatsächlich gefällt. Ich weiß, jetzt kommen bestimmt wieder Kommentare alà Drückeberger und so weiter, jedoch finde ich, dass die Zeit weitaus sinnvoller investiert werden kann. Folglich frage ich mich, OB ich 1.) noch nach dem Dienstantritt einen Antrag bzgl. zweier Brüder, die bereit gedient haben, stellen könnte und 2.) Wie lange das dauern würde, bis ich den durch habe bzw. nach Hause darf.

Wäre fantastisch, wenn irgendjemand sich dort ein wenig auskennt.



Gruß--

Soviel mir bekannt ist, ist die regelung bzgl des 3. bruders lediglich eine "kann-regelung". Heisst: du wirst zurueckgestellt soweit eben genug andere wehrpflichtige zur verfuegung stehen die gleiche vorraussetzungen erfuellen und den bedarf decken. Du wirst aber nicht grundsaetzlich befreit. Generell kannst du bei bedarf weiter gezogen werden wie jeder andere auch, du bist also nicht generell von der wehrpflicht befreit sondern nur zurueckgestellt. Wenn du den dienst (oder ersatzdienst) bereits angetreten hast, gibt es somit eigentlich keinen grund dich aus diesem vorzeitig zu entlassen. Ich gehe also davon aus, das es dafuer jetzt zu spaet ist.

Magnum
2007-07-07, 12:56:20
... Du wirst aber nicht grundsaetzlich befreit....
Doch, man wird komplett befreit. Allerdings musste mein Bruder dazu einen Antrag beim Kreiswehrersatzamt stellen.
Diesen Antrag kannst du auch jetzt noch stellen. Einfach mal deinen Spieß fragen. (oder jemand zum KWEA schicken) Dauern wird das ganze dann so 4 bis 6 Wochen.

Marc-
2007-07-07, 13:04:55
Doch, man wird komplett befreit. Allerdings musste mein Bruder dazu einen Antrag beim Kreiswehrersatzamt stellen.
Diesen Antrag kannst du auch jetzt noch stellen. Einfach mal deinen Spieß fragen. (oder jemand zum KWEA schicken) Dauern wird das ganze dann so 4 bis 6 Wochen.
Also ich war selbst betroffen von dieser regelung. Und du wirst 100%ig lediglich zurueckgestellt bis du das maximale wehralter erreicht hast, und nicht generell befreit. Das wird dir auf anfrage auch dein KWA bestaetigen.

Cypress
2007-07-07, 13:17:21
Als 3. Sohn wirst du befreit. War bei mir vor ca. 5 Jahren der Fall und ich habe ein Schreiben bekommen in dem die Befreiung bestätigt wurde. Seit dem kam nichts mehr.

Filp
2007-07-07, 13:21:32
Mein Juengster Bruder ist komplett befreit, da ist nichts mit 'kann' oder 'zurueck gestellt'.

caLi
2007-07-07, 13:41:35
Danke erstmal für die ersten Infos!

Wichtig wäre auch die Bearbeitungsdauer des Antrages und ob ich die Überbrückung dieser Zeit zu Hause verbringen werden darf oder nicht. Denn, wenn die Ausbilder davon Wind bekommen, dass ich mich, aus welchen Gründen auch immer, "drücken möchte", so wären die "4-6 Wochen" der Bearbeitung sicher nicht gerade sehr schön für mich.


Gruß--

Magnum
2007-07-07, 13:44:35
Man wird komplett befreit! Hier (http://www.global-help.de/sammelsurium-wehrpflichtgesetz/251.shtml) nochmal nachzulesen.
§ 11 Befreiung vom Wehrdienst
(2) Vom Wehrdienst sind auf Antrag zu befreien
3. Wehrpflichtige, deren zwei Brüder Grundwehrdienst von der in § 5 Abs. 1a bestimmten Dauer, Zivildienst von der in § 24 Abs. 2 des Zivildienstgesetzes bestimmten Dauer oder deren zwei Geschwister Wehrdienst von höchstens zwei Jahren Dauer als Soldaten auf Zeit geleistet haben.

Magnum
2007-07-07, 13:47:09
Denn, wenn die Ausbilder davon Wind bekommen, dass ich mich, aus welchen Gründen auch immer, "drücken möchte", so wären die "4-6 Wochen" der Bearbeitung sicher nicht gerade sehr schön für mich.Wenn das wirklich so sein sollte, dann geh zum Arzt und sag ihm, du hälst das psychisch nicht mehr aus. Dann wirst du KzH (Krank zu Hause) geschrieben und hast keine Probleme mehr. Das haben bei uns alle Veweigerer gemacht, geht i.d.R. auch problemlos.

foobi
2007-07-07, 14:07:07
§11 WPflG (auf deinen Fall verkürzt):

Vom Wehrdienst sind Wehrpflichtige auf Antrag zu befreien,
[...]
deren zwei Geschwister
a) Grundwehrdienst von der in § 5 Abs. 1a bestimmten Dauer,
[...]
geleistet haben[...]

Der Antrag ist frühestens nach Mitteilung der Erfassung durch die Erfassungsbehörde (§ 15 Abs. 1 Satz 2) und spätestens bis zum Abschluss der Musterung schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift beim Kreiswehrersatzamt zu stellen, es sei denn, der Befreiungsgrund tritt erst später ein oder wird später bekannt. Er ist zu begründen.

Daraus folgt:
1. Die Grundvoraussetzungen treffen laut deinen Aussagen hier auf dich zu:
- du bist Wehrpflichtiger
- du hast zwei Geschwister die beide mindestens neun Monaten Wehrdienst abgeleistet haben (Vergangenheitsform!)
2. Personen auf die die Voraussetzungen zutreffen werden befreit, nicht zurückgestellt.
3. Dein Problem ist: Befreit wird nur auf Antrag und der Antrag muß zwischen erstmaliger Erfassung und Musterung gestellt werden, nicht nach dem EInberufungsbescheid oder gar nach Antritt deines Wehrdienstes.
Der Antrag wird bei deinem Kreiswehrersatzamt gestellt. Wende dich deshalb an die und frage ob du den Antrag immer noch stellen kannst. Wende dich nicht an deinen Vorgesetzten bei der Bundeswehr, das bringt dich nicht weiter.

Magnum
2007-07-07, 17:18:12
Der Antrag ist frühestens nach Mitteilung der Erfassung durch die Erfassungsbehörde (§ 15 Abs. 1 Satz 2) und spätestens bis zum Abschluss der Musterung schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift beim Kreiswehrersatzamt zu stellen, es sei denn, der Befreiungsgrund tritt erst später ein oder wird später bekannt. Er ist zu begründen.
...
3. Dein Problem ist: Befreit wird nur auf Antrag und der Antrag muß zwischen erstmaliger Erfassung und Musterung gestellt werden, nicht nach dem EInberufungsbescheid oder gar nach Antritt deines Wehrdienstes.
Ich lese das so: Der Antrag kann auch dann gestellt werden, wenn man davon erfährt, dass man sich befreien lassen kann! (Ob man das früher wusste, weiß ja niemand)
Dieses Verfahren ist bei der BW aber desöfteren üblich, siehe z.B. Beschwerden.

Kladderadatsch
2007-07-08, 00:13:40
ich habe ebenfalls zwei brüder, die bereits gedient haben, und habe vor etwa 5 wochen den antrag auf wehrbefreiung widerstandslos durchgebracht;)

einfach dem kreiswehrersatzamt die lage schildern, dann musst denen die geburtsurkunden und wehrdienstzeitbescheinigungen deiner brüder schicken, und fertig.

Also ich war selbst betroffen von dieser regelung. Und du wirst 100%ig lediglich zurueckgestellt bis du das maximale wehralter erreicht hast, und nicht generell befreit. Das wird dir auf anfrage auch dein KWA bestaetigen.
das ist schlicht und ergreifend falsch.