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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtliche Lage – Parkschaden


M@tes
2007-07-09, 11:06:31
Also, die Sache ist einwenig kompliziert.
Hab am morgen verschlafen. Kaum wach und in der Hektik hab ich ein geparktes Auto touchiert.
Ich fuhr auf den Parkplatz, wo ein Gärtnerlastwagen den Weg versperrte. Bin dann rückwärts raus. Im rechten Spiegel war alles frei und sah das links parkende Auto nicht. Das Auto war in KEINEM markiertem Parkbereich abgestellt. Dieses wie auch ein weiteres Auto haben neben den offiziellen Parkplätzen parkiert und das gerade an der Einfahrt.
An meinem Auto ist nichts passiert. Leichte Schrammen, aber die sieht man kaum. Dem anderen hat’s aber ein riesen Loch verursacht. Riesen Loch, weil die Stossstange gefixt wurde, mit Spachtel oder so und das is alles abgebröselt. Die Besitzerin vom Auto behauptete ein neues Auto gekauft zu haben und die damals schwarzen Stosstangen in NEUE wagenfarbige getauscht zu haben. Wir sind dann zu dem Garagisteng erfahren und den Schaden abschätzen zu lassen. Dabei viel uns vertikaler Riss, sowie eine Vertiefung auf. Der Garagist hat es mir in die Schuhe schieben wollen. Hab mir dann aber die Lackteile angeguckt. Bis zu 5mm dicker Spachtel (oder sowas) und der Spachtel passte genau in das Loch. Sind dann zu nem anderen Garagisten gefahren, der meine Vermutung bestätigt hatte:
Die Stossstange war nicht neu und dazu ein Unfallprodukt.
Nun ist es so: Ich behaupte, der Schaden wäre nicht so gross gewesen, wenn die Stosstange i.O. gewesen wäre. Bei mir hats ja auch ncihts grossartiges gemacht. Wegen dem Loch muss die ganze Stosstange ausgetauscht werden, statt nur der Lack. Was etwa das 3fache vom Preis ausmacht.
Meine Frage ist jetzt natürlich: hat die Falschparkerin auch Mitschuld? Kann ich von Ihr ein Teil der Schadenbegleichung verlangen? Was ist mit dem Garagisten, der sie ohne Frage geprellt hat? Sie könnte theoretisch Preisnachlass verlangen oder wie sieht das da aus?
Versicherung wollen wir für so einen Bagatelleunfall nicht einschalten.

Lawmachine79
2007-07-09, 11:12:11
Gerade damit so ein Schlamassel nicht entsteht sollte man auch als Verursacher reges Interesse daran haben, daß die Polizei den Unfall aufnimmt.

flatbrain
2007-07-09, 11:17:07
Ich würde den Schaden bezahlen und gut ist es... auch wenn die Dame nicht auf einer markierten Parkfläche stand, hast du kein Recht, es zu beschädigen, ist einem guten Bekannten auch passiert, er hat es über die Versicherung reguliert, der Falschparker hat keinen interessiert. Der evtl. vorhandene Vorschaden müsste über einen Gutachter bewertet werden, der dann evtl. angefochten wird und das Ganze artet in einem Rechtsstreit aus, in dem keiner weiss, wie er endet mit welchen Kosten für dich und die anderen Beteiligten. Grundsätzlich wäre es wohl so, daß du den Schaden zahlen musst, um dann zivilrechtlich eine Schadensminderung auf Grund eines unsachgemäss reparierten Vorschadens zu erreichen. Anschliessend oder gleichzeitig könnte die Dame wohl versuchen, ihr Recht gegen den Händler bzw. den Jenigen, der die Stoßstangen als neu verkauft hat, durchzusetzen. Abner sie muss es nicht, und das ist dein Problem. Wenn sie es machen würde, könnte sie ggf. auf eine Regulierung durch dich verzichten. Aber auch das muss sie nicht. Ich würde zahlen.

€:\ Kann meinem Vorposter nur zustimmen, sobald auf den ersten Blick Fragen oder Ungereimtheiten auftauchen, würde ich immer die Pol dazu holen.

Zwergi
2007-07-09, 11:51:04
Ich würde den Schaden bezahlen und gut ist es... auch wenn die Dame nicht auf einer markierten Parkfläche stand, hast du kein Recht, es zu beschädigen, ist einem guten Bekannten auch passiert, er hat es über die Versicherung reguliert, der Falschparker hat keinen interessiert. Der evtl. vorhandene Vorschaden müsste über einen Gutachter bewertet werden, der dann evtl. angefochten wird und das Ganze artet in einem Rechtsstreit aus, in dem keiner weiss, wie er endet mit welchen Kosten für dich und die anderen Beteiligten. Grundsätzlich wäre es wohl so, daß du den Schaden zahlen musst, um dann zivilrechtlich eine Schadensminderung auf Grund eines unsachgemäss reparierten Vorschadens zu erreichen. Anschliessend oder gleichzeitig könnte die Dame wohl versuchen, ihr Recht gegen den Händler bzw. den Jenigen, der die Stoßstangen als neu verkauft hat, durchzusetzen. Abner sie muss es nicht, und das ist dein Problem. Wenn sie es machen würde, könnte sie ggf. auf eine Regulierung durch dich verzichten. Aber auch das muss sie nicht. Ich würde zahlen.

€:\ Kann meinem Vorposter nur zustimmen, sobald auf den ersten Blick Fragen oder Ungereimtheiten auftauchen, würde ich immer die Pol dazu holen.

Er hat das bestimmt net mit Absicht gemacht. Ausserdem ist es schon unfair irgendwo,wenn die Falschparkerin richtig geparkt hätte, wäre auch kein Schaden entstanden ;)

Bluescreen2004
2007-07-09, 11:57:26
Na auch wenn er den Schaden zahlt wird seine Versicherung einen Sachverständige rausschicken, dann den Vorschaden bemängeln und die Alte bekommt entweder nur ein Handgeld damit sie nicht mehr nervt oder nur ein Teil bezahlt.

Die werden sicherlich nicht alles zahlen vor allem wenn man der Versicherung es mitteil das es einen Schaden gibt....

Dann kann sich die alte mit der Versicherung rumschlagen.....

MFG

flatbrain
2007-07-09, 12:18:29
Er hat das bestimmt net mit Absicht gemacht. Ausserdem ist es schon unfair irgendwo,wenn die Falschparkerin richtig geparkt hätte, wäre auch kein Schaden entstanden ;)

Ich hab ja auch nicht geschrieben, daß er das mit Absicht gemacht hat und ob es fair ist oder nicht, steht leider weder hier noch nach Gesetz zur Debatte. Fakt ist nunmal, daß er beim Rückwärtsfahren, bei dem noch "erschwerend" dazu kommt, daß man besondere Obacht walten lassen muss, ein Fahrzeug im ruhenden Verkehr berührt und beschädigt hat. Und den Versicherern ist es bei der geringen Schadenshöhe oft egal, ob da nun nicht reparierte Vorschäden etc. vorhanden sind, zumal der Vorschaden anscheinend ordnungsgemäß repariert wurde, sonst wäre der Dame schon vorher aufgefallen, daß es sich nicht um einen neuen Stoßfänger gehandelt hat. Und ihr das Gegenteil zu beweisen dürfte aus Sicht eines Versicherers in keinem Verhältnis zur Schadenshöhe stehen.

Marbleearth
2007-07-09, 12:23:54
Gerade damit so ein Schlamassel nicht entsteht sollte man auch als Verursacher reges Interesse daran haben, daß die Polizei den Unfall aufnimmt.

Ja geil ich erinnere mich noch, wo mir ne Frau auf mein parkendes Auto gefahren ist (da war wirklich was kaputt). Da durfte man sich noch dumme Sprüche von der Polizei anhören so "à la: Im Westen rückt die Polizei bei solchen Sachen gar nicht erst aus!"
Aber ich finde auch, dass man die Polizei sowas aufnehmen lassen sollte, die notieren schließlich Schaden etc. da kann einem dann nix mehr später noch angehängt werden.

M@tes
2007-07-09, 12:36:50
Polizei fand ich in der Situation übertrieben.
Hab Mehrere Fotos gemacht. Von der Situation (Wer (Nummerschild) parkt wo) und den Schaden grob und detailiert. Man weiss ja nie, ob nich einer auf die Idee kommt, das Loch grösser zu machen. Lackteile hab ich zum Glück aufbewahrt. Die Frau wollte die schon wegschmeissen.
Mir ist durchaus klar, das ich Schuld habe, aber dachte ev. kann ich die Kosten mit der Frau teilen oder so. Sie könnte sich die Unkosten dann, wenn sie will, beim Garagisten einholen und ev noch einwenig "verdienen".
Allerdings kann ich das in dem Fall nur machen, wenn die Frau damit einverstanden ist.
Klar war das nicht mit absicht, aber einmal nicht aufgepasst, passierts halt.
Für die 2Min die ich gespart habe, hab ich später 2h für die Regelung der Sachlage benötigt.
Das man sich nciht von andern stressen lassen sollte is mir klar, aber das man sich nicht selber stressen sollte, ist manchmal leichter gesagt als getan :rolleyes: Aber besser Sachschaden als Personenschaden. Nächste mal stress ich nimmer^^

Ash-Zayr
2007-07-09, 13:39:17
Wer ein stehendes Auto beschädigt, ist zu 100% schuld! Fertig....

Wolf2k
2007-07-09, 14:23:31
Ich weiß, was gemeint ist, aber was ist bitte nen Garagisteng ? Woher kommt das Wort denn bitte?

2Topic, lass dich nicht veralbern und zieh die Versicherung hinzu. Die Frau ist auch schön blöd, wenn die sich ne alte Stoßstange andrehen lässt, die soll dann gleich die Werkstatt verklagen.

M@tes
2007-07-09, 14:33:28
das g am Ende des Wortes gehört zum Folgewort :rolleyes:
Ne Klage lohnt sich bei den Kosten kaum, da hast schlussendlich mehr Ärger, als es dir was bringt.
Das ist in dem Fall auch mein Problem :P

StefanV
2007-07-09, 14:56:14
Wer ein stehendes Auto beschädigt, ist zu 100% schuld! Fertig....
...nur wenn das Auto ordnungsgemäß geparkt wurde...

flatbrain
2007-07-09, 14:57:52
...nur wenn das Auto ordnungsgemäß geparkt wurde...

Nein.

Blackland
2007-07-09, 15:30:20
Meine Frage ist jetzt natürlich: hat die Falschparkerin auch Mitschuld?

Kann ich von Ihr ein Teil der Schadenbegleichung verlangen?

Was ist mit dem Garagisten, der sie ohne Frage geprellt hat? Sie könnte theoretisch Preisnachlass verlangen oder wie sieht das da aus?

Versicherung wollen wir für so einen Bagatelleunfall nicht einschalten.[/FONT]

1.) Nein. Völlig egal, ob das Parken dort erlaubt war.
2.) Nein. Keine rechtliche Grundlage vorhanden.
3.) Das ist doch ihre Angelegenheit.
4.) Das riecht nach Ärger. Handel eine Summe aus, welche die Dame bekommt und dazu ein Schriftstück, das " .. alle Schadensersatzforderungen mit der Zahlung des Betrages von .... jetzt und zukünftig ... abgegolten sind" .

WTC
2007-07-09, 15:38:56
...nur wenn das Auto ordnungsgemäß geparkt wurde...

Der halter bekommt seinen strafzettel wegen falschparkens falls es so sein sollte, mehr muss er nicht blechen. den schaden selber muss der unfallverursacher bezahlen...

Fatality
2007-07-09, 15:59:02
richtig.

StefanV
2007-07-09, 16:11:30
Nein.
Na, dann schau dir mal die Autobild an, das Exemplar mit dem Fiat 500 (dürft die aktuelle oder letzte sein), da hat doch tatsächlich jemand 25% "Teilschuld" für ein wiederrechtlich geparktes Fahrzeug kassiert (IMO immer noch zu wenig!)

Fatality
2007-07-09, 16:17:00
http://wiederwider.de/

Die Autobild ist keine quelle, nähere Umstände werde bei solchen berichten meist unterschlagen.

GBWolf
2007-07-09, 16:18:17
Er hat das bestimmt net mit Absicht gemacht. Ausserdem ist es schon unfair irgendwo,wenn die Falschparkerin richtig geparkt hätte, wäre auch kein Schaden entstanden ;)


hätte er richtig geguckt wäre kein Schaden entstanden!

flatbrain
2007-07-09, 16:38:46
Na, dann schau dir mal die Autobild an, das Exemplar mit dem Fiat 500 (dürft die aktuelle oder letzte sein), da hat doch tatsächlich jemand 25% "Teilschuld" für ein wiederrechtlich geparktes Fahrzeug kassiert (IMO immer noch zu wenig!)

Ohne weitere Fakten ohne Belang. Wenn das Falschparken im Fall des TS (sofern es denn welches war, ist nicht wirklich zu ergründen: öffentlicher PP/Privat-PP usw.) nicht ursächlich für den Unfall war, gibt es keine Teilschuld.
Deine Aussage "...nur wenn das Auto ordnungsgemäß geparkt wurde..." ist weder richtig noch allgemeingültig, gleiches gilt für die von mir zitierte Aussage von Ash-Zayr.

Ergänzung: Wenn das Auto der Geschädigten samt selbiger dort nicht geparkt, sondern nur wartend gestanden hätte, um ggf. in die frei werdende Parklücke zu fahren, wäre der Unfall trotzdem passiert, da der TS nicht der nötigen Sorgfalt beim Rückwärtsfahren nachgekommen ist. Also keine Teilschuld der Geschädigten, da nicht das Falschparken an sich den Unfall verursacht hat.

Ash-Zayr
2007-07-09, 16:40:23
...nur wenn das Auto ordnungsgemäß geparkt wurde...

Der allgemeinen Logik hier nach hieße das ja: "ahh...ich weiß ja, das da hinten Parkverbot ist...daher gucke ich natürlich auch gar nicht mehr nach hinten beim Zurücksetzen." Erzähle das mal dem Richter, daß man hier im blinden Vertrauen und Wissen handelt, daß da "niemand zu stehen" hat.
Wie ist es denn, wenn dort zwei Kinder sitzen und spielen auf dieser Fläche....werden die gnadenlos übergebügelt und sind auch noch selbst Schuld?

Ich kann mein Auto mitten in der City auf der Kreuzung abstellen - aus welchem Grund auch immer - wer mir reinfährt, der ist 100% Schuld. Ich als Absteller muss mich natürlich auf rechtfertigen und ggfs. Strafen zahlen wegen Verstößen und Geboten, die ich damit gebrochen habe aber gegen jeden, der mir reinfährt, bin ich wiederum 100% im Recht und kann auf schadenersatz pochen.

Ash-Zayr

M@tes
2007-07-09, 16:40:40
hätte er richtig geguckt wäre kein Schaden entstanden!
Ja
Hätte sie richtig geparkt, auch nicht. Das war meine Überlegung am Anfang.
Der Garagist müsste ihr die Differenz zwischen Unfallprodukt und Original auszahlen. Wenn wir uns den Betrag 50/50 teilen würden, hätten wir beide was davon. Zahlen muss ich so oder so :frown:

_Gast
2007-07-09, 16:45:55
Hätte sie richtig geparkt, auch nicht.Also wenn dort wo sie stand, ausgewiesene Parkplätze gewesen wären, hättest du sie gesehen?

flatbrain
2007-07-09, 16:47:02
Ich kann mein Auto mitten in der City auf der Kreuzung abstellen - aus welchem Grund auch immer - wer mir reinfährt, der ist 100% Schuld. Ich als Absteller muss mich natürlich auf rechtfertigen und ggfs. Strafen zahlen wegen Verstößen und Geboten, die ich damit gebrochen habe aber gegen jeden, der mir reinfährt, bin ich wiederum 100% im Recht und kann auf schadenersatz pochen.

Ash-Zayr

Nein, dem ist nicht so. Es ist im Einzelfall abzuwägen, ob das Falschparken an sich den Unfall verursacht hat, also nicht passiert wäre, wenn du dort regulär auf Grund der Verkehrssituation hättest anhalten müssen.

flatbrain
2007-07-09, 16:49:23
Ja
Hätte sie richtig geparkt, auch nicht. Das war meine Überlegung am Anfang.


Die Überlegung ist aber falsch. Dein Fahrzeug wurde bewegt, Ihres nicht. bei ausreichender Vorsicht und Sorgfalt hättest du sie sehen können und müssen. Wenn sie wie geschrieben, dort mit laufenden Motor auf eine Parklücke gewartet hätte, wärest du mangels Sorgfalt trotzdem in ihr Auto gefahren.

Annator
2007-07-09, 16:54:05
Bin auch mal rückwärts einem rein gefahren der gerade auch ausgeparkt hat. Stand halb schon draußen. Bin aber mit Plasik auf Bleck gefahren. Also bei mir Plastik eingedrückt und Farbe abgeblättert. Bei ihm garnichts. :)

Wenn es nicht sofort klar ist alles würd ich immer die Polizei mit einschalten. Dann bist du auf der sicheren Seite.

Skorpion
2007-07-09, 16:58:13
hätte er richtig geguckt wäre kein Schaden entstanden!
Sie hätte dort auch nur halten können und noch im Auto sitzen, trotzdem wäre sie nicht verschont geblieben :)

Stormtrooper
2007-07-09, 17:13:07
Wie schon öfters geschrieben, auf eine Teilschuld kannst du nicht hoffen.
Du bist zu 100% Schuld.
Das einzige worüber man hier streiten kann oder besser muß.
Da die Stoßstange ja schon kaputt war hat die Frau natürlich auch kein Anrecht auf eine neue Stoßstange.
Ich würde ihr 100 € bieten und fertig. Sollte sie das nicht annehmen geh zum Anwalt bzw melde es deiner Versicherung.

Zwergi
2007-07-09, 17:14:22
hätte er richtig geguckt wäre kein Schaden entstanden!

Es hat bestimmt seinen Grund weswegen an der Stelle Halteverbot herrscht.Eben damit genug Platz ist zum Ausrangieren.

Mr.Postman
2007-07-09, 17:17:31
Es hat bestimmt seinen Grund weswegen an der Stelle Halteverbot herrscht.Eben damit genug Platz ist zum Ausrangieren.
Von einem Halteverbot war nie die Rede. Es hätte theoretisch auch jemand dort warten können, um M@tes ausparken zu lassen.

Bluescreen2004
2007-07-09, 17:19:30
Ich meien auch das es Verboten ist solche Hartplastik Stoßstangen mit Spachtel oder GFK zu flicken (unterschiedliche Materialien) da die Eigenschaften bei einem Unfall vor allem mit Personenen nicht mehr gegeben sind und die Struktur geschwächt ist.


MFG

Zwergi
2007-07-09, 17:21:12
Er beschrieb die Frau im Eröffnungspost als Falschparkerin.Das sah für mich aus, als ob es net erlaubt wäre dort zu parken.

=]NuEVO[=
2007-07-09, 18:07:51
Stehendes Fahrzeug gerammt.......also da bist du Schuld, selbst wenn sie falsch rum in der Einbahnstraße oder sonstwo steht.

Die Stoßstange war vorher heil, bzw. nicht defekt. Somit hat sie das Recht den Schaden reparieren zu lassen, da dies sich scheinbar aber nicht reparieren lässt, hat sie ein Anspruch auf eine neue Stoßstange.

Andernfalls lässt sich das Auto ja nicht in den Zustand vor dem Unfall versetzen.

Klingt böse, ist es auch, aber leider ist so die Rechtsprechung.

M@tes
2007-07-09, 18:15:29
Also wenn dort wo sie stand, ausgewiesene Parkplätze gewesen wären, hättest du sie gesehen?
-->
Zitat von GBWolf
hätte er richtig geguckt wäre kein Schaden entstanden!

Ja

@Zwergi:
Es war kein Halte/ Parkverbot. Das ist auf dem Firmenparkplatz passiert, wo wir generell ein Parkplatzproblem haben und es schon Rundmails gab, bezüglich ordnungsgemässem parkierens.

@Bluescreen2004:
Weiss ich nicht. Hab jetzt doch maln Termin mit meiner Versicherung am MI gemacht, mal schaun was sie dazu sagen. Fragen kostet nichts.

Das Ganze sah etwa so aus:
http://img48.imageshack.us/img48/5632/unbenanntec5.th.jpg (http://img48.imageshack.us/my.php?image=unbenanntec5.jpg)
Die dunkelroten Felder sind die die bei uns nicht "ordnungsgemäss" parken. Blau bin ich und hellrot das erwischte Auto. Ich war recht relativ knapp am rechts parkierendem Auto, wesswegen meine Aufmerksamkeit hauptsächlich der rechten Seite gehörte. Und im rechten Spiegel war das andere Auto nicht zu sehen.
Ach ja: Und vor meinem Auto war der Gärtnerwagen, wesswegen ich rückwerts wieder rausfahren musste.

flatbrain
2007-07-09, 18:19:07
Wo genau hattest du denn geparkt? Und was ist ein Gärtnerwagen und warum musstest du damit rückwärts raus?

noid
2007-07-09, 18:19:34
Wie schon öfters geschrieben, auf eine Teilschuld kannst du nicht hoffen.
Du bist zu 100% Schuld.
Das einzige worüber man hier streiten kann oder besser muß.
Da die Stoßstange ja schon kaputt war hat die Frau natürlich auch kein Anrecht auf eine neue Stoßstange.
Ich würde ihr 100 € bieten und fertig. Sollte sie das nicht annehmen geh zum Anwalt bzw melde es deiner Versicherung.

Eben.

NuEVO[=;5655579']Stehendes Fahrzeug gerammt.......also da bist du Schuld, selbst wenn sie falsch rum in der Einbahnstraße oder sonstwo steht.

Die Stoßstange war vorher heil, bzw. nicht defekt. Somit hat sie das Recht den Schaden reparieren zu lassen, da dies sich scheinbar aber nicht reparieren lässt, hat sie ein Anspruch auf eine neue Stoßstange.

Andernfalls lässt sich das Auto ja nicht in den Zustand vor dem Unfall versetzen.

Klingt böse, ist es auch, aber leider ist so die Rechtsprechung.

Hallo? Wenn du dein schon kaputtes, nicht fachgerechtes Auto nicht nochmal reparieren kannst, dann hast du kein Recht _jetzt_ ein Neuteil zu bekommen.

Ich glaube eher, dass die Frau sich tierisch freut, weil jetzt ein "Depp" (aus ihrer Sicht) den Schaden komplett bezahlt. Ich wette, dass die Dame den Schaden schon immer hatte nur nicht zugeben will.

flatbrain
2007-07-09, 18:25:22
Hallo? Wenn du dein schon kaputtes, nicht fachgerechtes Auto nicht nochmal reparieren kannst, dann hast du kein Recht _jetzt_ ein Neuteil zu bekommen.

Ich glaube eher, dass die Frau sich tierisch freut, weil jetzt ein "Depp" (aus ihrer Sicht) den Schaden komplett bezahlt. Ich wette, dass die Dame den Schaden schon immer hatte nur nicht zugeben will.


Woher nimmst du die Gewissheit, dass die Stossstange vorher nicht fachmännisch repariert wurde? Das lässt sich imo aus dem Geschilderten nicht ableiten, ebenso dürfte es schwierig sein, der Dame nachzuweisen, dass sie wusste, schon vorher eine defekte Stoßstange zu besitzen...

Urion
2007-07-09, 18:26:49
Vergiss es einfach, du bist 100% schuld!
Da das andere Auto ja wohl stand wie soll da eine Mitschuld enstehen und gerade beim Rückwärtsfahren muss man eine besondere Sorgfalt an den Tag legen. Du würdest vor jedem Gericht scheitern.
Du musst für den von dir verursachten Schaden adequaten Ersatz leisten,
dH du must der Frau eine "neue" Stoßstange bezahlen welche den selben Anschaffungswert hat wie die welche du zerstört hast.
Da das wohl nicht geht blech einfach ne neue und pass in Zukunft besser auf.

Ärger dich nicht drüber das passiert jedem mal.

noid
2007-07-09, 18:30:42
Woher nimmst du die Gewissheit, dass die Stossstange vorher nicht fachmännisch repariert wurde? Das lässt sich imo aus dem Geschilderten nicht ableiten, ebenso dürfte es schwierig sein, der Dame nachzuweisen, dass sie wusste, schon vorher eine defekte Stoßstange zu besitzen...

Wenn offensichtlich die Spachtelmasse abfällt... (wenn Sie vom Vorgänger eine "Neue" verkauft bekommen hat, dann ist der eigentlich dran)

flatbrain
2007-07-09, 18:38:03
Wenn offensichtlich die Spachtelmasse abfällt... (wenn Sie vom Vorgänger eine "Neue" verkauft bekommen hat, dann ist der eigentlich dran)

Das beweist aber nicht, daß die Dame nicht die Wahrheit sagt. Vielleicht lügt der, der ihr die Stoßstange als neu verkauft hat...? Mal davon abgesehen, daß auf neuen Stossstangen eigentlich keine Spachtelmasse, sondern Grundierung drauf ist.

DryLand
2007-07-09, 19:43:29
So,

ich stand selber mal im Halteverbot auf einer Fläche vor meiner Firma.
Eine Dame von der Fremdfirma ist mir vorne beim Rückwärtsausparken an meinen Kotflügel gefahren.

Und was kam? Natürlich, Sie war zu 100 % schuldig. Da konnte sie nichts dran rütteln. Ich denke, dass sollte beweisen, dass man, wenn man ein im Halteverbot geparktes Auto anfährt, immer schuld ist.

Norbertsch
2007-07-09, 20:26:01
Na, dann schau dir mal die Autobild an, das Exemplar mit dem Fiat 500 (dürft die aktuelle oder letzte sein), da hat doch tatsächlich jemand 25% "Teilschuld" für ein wiederrechtlich geparktes Fahrzeug kassiert (IMO immer noch zu wenig!)

Jo, Bild sprach dannach auch mit dem Auto!

Der "Falschparker" bekommt ein Knöllchen, der Unfallverursacher bezahlt den Schaden. Wenn Die Polizei den Unfall aufnimmt, bekommt der Verursacher hier auch noch mal ne "Rechnung"
Belegt durch eigene Erfahrung, ich hab den Strafzettel wegen falsch Parken bezahlt, den Rest der Klugscheisser, der unbedingt die Polizei brauchte, weil ich falsch geparkt habe.
Du solltest nicht alles glauben, was Bild dir erzählt. Ich kenne zwar den Artikel nicht, bin mir aber sicher, das dieses "Urteil" sich nicht so ohne weiteres auf jeden Unfall anwenden läßt (falls überhaupt ein Fünckchen Wahrheit in dem Artikel steckt)

Stormtrooper
2007-07-09, 21:23:12
Das Rückwärtsfahren kann dem TE übrigens auch teuer zu stehen kommen.
sie Bußgeldkatalog

109649 Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere
Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall.
§ 9 Abs. 5, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 44 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
-
TBNR Bemerkungen 60 € (+ca 25,60 € Auslagen und Gebühren)
A - Verstoß + 2 Punkte.


Fakt ist aber dennoch, es war bereits eine kaputte Stoßstange (behaupte ich mal auf Grund der Spachtelmasse). Somit hat sie kein Recht eine neue zu bekommen, bei Haftpflichtschäden gilt das Bereicherungsverbot.

flatbrain
2007-07-09, 21:27:11
Fakt ist aber dennoch, es war bereits eine kaputte Stoßstange (behaupte ich mal auf Grund der Spachtelmasse). Somit hat sie kein Recht eine neue zu bekommen, bei Haftpflichtschäden gilt das Bereicherungsverbot.

Nicht, wenn der Vorschaden fachgerecht repariert wurde.

Urion
2007-07-09, 22:44:44
Sie bekommt eine gleichwertige Stoßstange.

M@tes
2007-07-10, 00:54:22
http://img476.imageshack.us/img476/5418/grennderungimg0815co2.th.jpg (http://img476.imageshack.us/my.php?image=grennderungimg0815co2.jpg) http://img476.imageshack.us/img476/817/grennderungimg0816qc5.th.jpg (http://img476.imageshack.us/my.php?image=grennderungimg0816qc5.jpg)

Ich glaub Bilder sagen mehr als 1000 Worte. Hoffe, das was ich bisher schrieb stimmt mit den Fotos über ein. Bin da kein Fachmann, aber das sieht mir wie Spachtel aus. Bis zu 5mm dick, glaub ich nicht! An einigen Stellen war der Lack hauch dünn, so wie sichs meiner Meinung nach gehört. Da ist er auch "nur" abgeblättert. Im ersten Bild sieht man wie dünn es oben links is und wie dick es unten rechts wird, sowie das "Loch".
Im 2. Foto sieht man halbwegs, wie das Stück vom Lack in das "Loch" passt.
Wie gesagt, bei meinem Auto hats bis auf kaum sichtbare Schramen nichts. Hab die anderen Fotos gerad nicht da.

Blackland
2007-07-10, 11:18:03
Sie bekommt eine gleichwertige Stoßstange.

Genauso ist es. Der Unfallverursacher muss zahlen. Punkt, Aus, Fertig.

Und wenn die Dame Lust hat, darf sie sich vorher noch nen Gutachter holen, den der Unfallverursacher (und das ist er, egal WO die gute Frau gestanden hat) auch noch zahlen muss.

Hört auf Halbwissen zu verbreiten.

Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet laut BGB unbegrenzt mit seinem Vermögen und muss den Schaden ersetzen. Im Strassenverkehr mit einem KFZ wird dies die KFZ-Haftpflichtversicherung übernehmen, sofern diese zur Leistung verpflichtet ist.

Bei Bagatellschäden wird dem Versicherungsnehmer der "Rückkauf" des Schadens angeboten, der innerhalb 6 Monate erfolgen muss. Eine SF-Rückstufung gibts dann nicht.

Alle hier anderen angesprochenen Punkte von wegen Stoßstange falsch verkauft etc. p.p. sind dafür absolut uninteressant und nicht von Belang. Und wenn die gute Frau pfiffig ist, bestellt sie ne neue Stoßstange und ist alle Sorgen los.... Die Versicherungsgesellschaft hat nämlich keinen Bock, da irgendwas zu unternehmen - der Aufwand wäre viel höher als der Preis einer neuen Stoßstange! ;)

cartman5214
2007-07-10, 14:57:22
Hier gibt es 2 magische Wörter: gleichwertig und Aufwand.

Die Dame hat Anspruch auf eine gleichwertige Stossstange, nach Beseitungen der Schäden muss das Fahrzeug exakt so sein wie vorher.
Ist die Stosstange vorher Schrott gewesen und wird gegen eine neue ausgetauscht, bekommt sie die Wertzunahme abgezogen und darf diese Differenz zahlen. (Klassiker: Austausch und Neulackierung von vorgeschädigten Teilen)
Den Nachweis muss aber der Geschädigte nicht führen, sondern der Schädiger.

Aufwand:
Hier nun mit Gutachter, Klage, Gericht rumwedeln mag zum Erfolg führen wenn eine 100% Entscheidung fällt. Kommt es im Laufe der Verhandlung zu nem Vergleich oder verliert der TE, dann bleiben die ganzen Kosten aber an ihm Hängen. Nutzen/Risiko wegen so nem Pille-Palle stimmt nicht.
Und wer hat schon Bock auf 2 Regalmeter Prozessakten und ewigen Streit wegen so was?

Ach ja: Gutachter bei so etwas ist übertrieben, von beiden Seiten, Schadenbild ist eindeutig und hier greift die Schadenminderungspflicht.

Thanatos
2007-07-10, 15:46:17
Na, dann schau dir mal die Autobild an, das Exemplar mit dem Fiat 500 (dürft die aktuelle oder letzte sein), da hat doch tatsächlich jemand 25% "Teilschuld" für ein wiederrechtlich geparktes Fahrzeug kassiert (IMO immer noch zu wenig!)

Pff... 25% ist doch nichts.

Ich kenne da einen Fall, da hat der Anwalt 50% herausgeholt, weil einer Nachts bei Nebel auf einen am Straßenrand stehenden und korrekt ausgeleuchteten LKW-Anhänger aufgefahren ist. Der Anwalt war selbst erstaunt, dass die seiner dreisten Forderung mit 50% nachgegeben haben. X-D