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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie funktioniert eine Zwangsvollstreckung? Worauf muss ich achten? Was passiert mir?


gordon1
2007-07-11, 18:53:27
hi, ich habe bei der GEZ 200€ "schulden".

GEZ hat mir nun geschrieben dass sie die vollstreckung einleiten werden wenn ich nicht zahle. ich habe nicht vor zu zahlen.
was wird nun passieren? kommt jemand bricht mir die wohnung auf und nimmt sich 200€? wie läuft das ab? muss ich vor gericht?

ziemlich umständliche gedanken, kann mir jemand von euch auskunft geben?


viele liebe grüße

gd

BananaJoe
2007-07-11, 18:54:55
Warum willst du nicht zahlen?

http://www.moskau-inkasso.com/

Siran
2007-07-11, 18:59:42
Da dürfte halt mal der Gerichtsvollzieher vor der Haustür stehen und Geld sehen wollen.

Bluescreen2004
2007-07-11, 19:05:06
Wenn das Geforderte rechtens ist dann vereinbare eine Teilzahlung 10/20€ im MOnat, ist besser als immer wieder Mahn und Inkassogebühren zu haben sonst wird schnell aus den 200€ das doppelte...

MFG

gordon1
2007-07-11, 19:19:23
naja das ist eigentlich einfach
ich habe bisher nicht gezahlt da ich bisher kein tv radio hatte, auch kein auto.

seit circa 3 wochen (ein freund hat seinen tv günstig verkauft) habe ich ihm den tv abgekauft und wäre auch bereit zu zahlen, auch wenn ich es nicht einsehe wiel ich niemals ard und zdf nutzen werde.

ab und zu gehe ich über ein modem ins internet, kann das ein problem sein? warum bin ich dort überhaupt angemeldet(bin vor 1 jahr hergezogen)

EureDudeheit
2007-07-11, 19:21:28
Da kommt der Gerichtsvollzieher und nimmt alles verwertbare mit, ausgenommen Dinge, die "überlebensnotwendig" sind, zB Fernseher, Telefon.

Wolf2k
2007-07-11, 19:27:25
Wenn du kein TV hast, wieso hast ihn dann nicht abgemeldet? Selber schuld!?

Udragor
2007-07-11, 19:31:32
Wenn du kein TV hast, wieso hast ihn dann nicht abgemeldet? Selber schuld!?

Er hat sich ja nicht mal angemeldet, weil er nix hatte. Könnte auch einfach so eine Art Drohbrief sein.. die meißten zahlen dann ja. Und für 3 Monate fordern die bestimmt keine 200€. Kommt mir alles ein bisschen komisch vor.

Edit: Falls das Teil doch echt sein sollte, kommt vor dem Gerichtsvollzieher erstmal ein gelber Brief. Da kannst du dann Widerspruch gegen die Zahlung einlegen oder zahlen oder dann mit dem Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung vereinbaren (Soweit sollte man es aber nicht kommen lassen, da die Kosten dann wohl schon eher bei 300 statt bei 200€ sein werden)

gordon1
2007-07-11, 20:42:53
wie kommst du auf 3 monate? ich schrieb "1 jahr". ok es war knapp über 1 jahr aber nicht viel.
ich werde automatisch irgendwie und irgendwo angemeldet und muss dann dafür zahlen? sowas kann doch nicht rechtens sein.
warum muss ich etwas abmelden oder vertrag kündigen wenn ich gar nichts gemacht habe?

danke für deine tipps dennoch!

rotkäppchen
2007-07-11, 21:04:22
weil sich die gez alles überall herholt an adressen (einwohnermeldeamt und so eben).

ich bin umgezogen und keine zwei wochen nach der ummeldung habe ich auch die netten briefe bekommen von der gez.
ich solle mich doch anmelden und bla.
nur habe ich nichts zum anmelden.
wenn ich denn nen eigenen tv und/oder (auto)radio hätte, würde ich das ja machen. ;)

sun-man
2007-07-11, 21:25:47
Du musst das selber entscheiden.
Gerichtsvollzieher und Co kommen in die Schufa und mit etwas Glück kannst Du dann erstmal weitere evtl angestrebte Finanzierungen/Handys und dergleichen vergessen.
Ob das nun so rechtes ist und ob man sich deswegen zum Märtyrer machen soollte ist wie immer jedem selbst überlassen.

MFG

Udragor
2007-07-11, 21:30:03
wie kommst du auf 3 monate? ich schrieb "1 jahr". ok es war knapp über 1 jahr aber nicht viel.
ich werde automatisch irgendwie und irgendwo angemeldet und muss dann dafür zahlen? sowas kann doch nicht rechtens sein.
warum muss ich etwas abmelden oder vertrag kündigen wenn ich gar nichts gemacht habe?

danke für deine tipps dennoch!

Ich wollt eigentlich 3 Wochen (nicht Monate schreiben). Solang ists ja her, das du einen TV hast :D

Warst du denn vor dem Umzug bei der GEZ angemeldet? Wenn nicht, dann haben die deine Daten wohl vom Einwohnermeldeamt. Da du aber nichts angemeldet hast brauchst du eigentlich auch nichts zahlen. Ich bin der Meinung, die Versuchen nur, nachträglich einfach mal Geld zu fordern, da sie davon ausgehen, das ja jeder einen Radio oder einen Fernseher hat. Ich würd einfach mal bei der Telefonnummer auf dem Briefkopf anrufen und fragen, was das denn bitteschön soll. Und wenn sie sagen, du wärst angemeldet und bla, dann sollen sie dir das doch bitte mal zukommen lassen, da du 100% sicher bist, nichts Unterschrieben zu haben, warum auch, du hast ja nichts.

Duran05
2007-07-12, 06:55:32
Die GEZ Gebühren werden auch für internetfähige PCs fällig!

Seit dem 1. Januar 2007 sind PCs, die mit dem Internet verbunden werden können, grundsätzlich gebührenpflichtig. Denn ein so genannter "internetfähiger PC" ist laut Rundfunkstaatsvertrag auch ohne besondere TV-Karte ein Empfangsgerät, oder genauer: ein "neuartiges Rundfunkempfangsgerät". Mit technischen Errungenschaften wie UMTS-Handys oder PDAs, die auch ohne eigenes Empfangsteil Rundfunk empfangen können, hat es der mit dem Internet vernetzte PC schon lange in den Text des Rundfunkgebührenstaatsvertrags (RGebStV) geschafft.

Wohl auch deshalb fällt die auf PCs erhobene Gebühr vorerst vergleichsweise bescheiden aus. Sie orientiert sich am Satz, der auch für ein einzelnes Radio zu entrichten ist, derzeit sind das 5,52 Euro im Monat. Eigentlich war geplant, auch für einen internetfähigen PC die volle Rundfunkgebühr von 17,03 Euro zu berechnen. Die wird in jedem Fall erhoben, wenn der PC mit einer TV-Karte oder einem DVB-T-Empfänger ausgerüstet ist und damit als vollwertiger Rundfunkempfänger gilt.

Quelle (http://www.heise.de/newsticker/meldung/83110)

Es reicht nicht mehr aus, auf TV und Radio zu verzichten, die Gebührenpflicht bleibt trotzdem, wenn ein internetfähiger PC vorhanden ist!

Blaze
2007-07-12, 07:37:07
Die GEZ Gebühren werden auch für internetfähige PCs fällig!



Es reicht nicht mehr aus, auf TV und Radio zu verzichten, die Gebührenpflicht bleibt trotzdem, wenn ein internetfähiger PC vorhanden ist!


Aber nur Die Radiogebühr...

Duran05
2007-07-12, 08:34:57
Laut GEZ-Webseite wird die volle Gebühr auch dann fällig, wenn der PC über ein TV-Empfangsgerät verfügt!

Herkömmliche Rundfunkgeräte haben ein Rundfunkempfangsteil (z.B. Tuner, Radio- und TV-Karte) und empfangen das Rundfunkprogramm über Antenne, Kabel oder Satellit.

Herkömmliche Geräte sind z.B.: Tragbare oder nicht tragbare Hörfunk- und Fernsehgeräte, Radiowecker, Radiorekorder, Autoradios, PCs mit Radio- und/oder TV-Karte, PCs mit USB-Stick oder Karte zum DVB-T-Empfang, mobile Geräte für den terrestrischen TV-Empfang im Auto, Set-Top-Boxen (z. B. für DSL) sowie Handys mit UKW-Empfang, DVB-H oder DMB usw.

Als neuartige Rundfunkempfangsgeräte werden solche Geräte angesehen, die Hörfunk- oder Fernsehprogramme über konvergente Plattformen ohne Rundfunkempfangsteil wiedergeben können, wie z. B. das Internet (www) oder die UMTS-Technologie.

Neuartige Rundfunkgeräte sind z.B.:
- PCs und Notebooks, die Radio- und Fernsehprogramme ausschließlich über das Internet empfangen.
- PDAs und MDAs/Smartphones, die Rundfunk ausschließlich über das Internet oder UMTS empfangen.
- Server, wenn sie ohne besonderen technischen Aufwand an das Internet angeschlossen werden können.
- UMTS- und WLAN-Handys, die Radio- und Fernsehprogramme ausschließlich über UMTS oder das Internet empfangen.

Die Gebührenhöhe für neuartige Rundfunkgeräte beträgt lediglich 5,52 Euro/Monat und wird nur dann fällig, wenn keine herkömmlichen Geräte angemeldet sind. Die monatliche Rundfunkgebühr beträgt für ein Radio 5,52 Euro, ein Fernsehgerät 17,03 Euro und für ein Radio und Fernsehgerät zusammen ebenfalls 17,03 Euro.

Erst wenn kein extra Empfangsgerät eingebaut ist und der PC internetfähig ist, wird die reduzierte Gebühr angewandt.

Der internetfähige PC als neuartiges Rundfunkgerät
Auf die konkrete Konfiguration oder Ausgestaltung des PC kommt es nicht an. Das Kriterium der Empfangsbereitschaft des Gerätes ist entscheidend. Ein Rundfunkempfangsgerät wird zum Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen empfangen werden können. Das Tatbestandsmerkmal „ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand“ wird von der Rechtsprechung sehr weit ausgelegt. Es ist folglich nicht entscheidend, ob der PC tatsächlich an das Internet angeschlossen ist.

Janni555
2007-07-12, 09:23:18
Bist du denn mal von der gez angeschrieben worden, wo sie gefragt haben, ob du Geräte hast?
Hast du daruf geantwortet?
Wenn nein---nicht gut

wenn ja, was hast du geantwortet?


Zwangsvollstreckung heißt, der Gerichtsvollzieher steht vor der Tür, zieht die 200 ein und verlangt von dir auch noch Geld, öffnest du nicht die Tür, steht er irgendwann mit der Polizei da, bzw. beantragt was anderes ;-)

Mr.Fency Pants
2007-07-12, 09:32:11
weil sich die gez alles überall herholt an adressen (einwohnermeldeamt und so eben).

ich bin umgezogen und keine zwei wochen nach der ummeldung habe ich auch die netten briefe bekommen von der gez.
ich solle mich doch anmelden und bla.
nur habe ich nichts zum anmelden.
wenn ich denn nen eigenen tv und/oder (auto)radio hätte, würde ich das ja machen. ;)

Aber einen Inetzugang scheinst du ja zu haben.;)

Lotus
2007-07-12, 09:42:10
Ganz einfach,

falls du nicht angemeldet bist (keine GEZ Nummer) brauchst du garnix zahlen (Drohbrief).

Bist Du angemeldet und hast eine GEZ-Nummer mußt du zahlen.

In Drohbriefe schreiben ist die GEZ ein wahrer Künstler und viele Leute fallen drauf rein.

rotkäppchen
2007-07-12, 19:47:12
Aber einen Inetzugang scheinst du ja zu haben.;)


wie? ich? nein, auf meinen namen läuft nichts. :D
außerdem verdiene ich zu wenig ( ;( ) um die gez gebühr zahlen zu können.
seit dem ich denen dass dann mal nach hin und her beigebracht hatte ist auch ruhe.

Odem
2007-07-13, 10:01:29
Bist du denn mal von der gez angeschrieben worden, wo sie gefragt haben, ob du Geräte hast?
Hast du daruf geantwortet?
Wenn nein---nicht gut


was soll daran nicht gut sein? bei uns in der wg flattern alle 2-3 monate solche netten kleinen zettel rein auf denen steht man soll bitte anrufen, mit dem vermerk: eilt!
die schicken seit nem jahr ständig briefe hierher, an einen der schon ausgezogen ist. bei uns ist einer angemeldet (wegen auto). der rest bekommt die zettel weil er die namen von den briefkästen ect. abliest.

@ topic: wie schon gesagt, wenn das kein drohbrief ist wirds mit sicherheit ärger geben

rokko
2007-07-13, 14:14:56
Aber einen Inetzugang scheinst du ja zu haben.;)
Auf den Internetzugang ist aber keine GEZ fällig.

Mr.Fency Pants
2007-07-13, 14:58:34
Auf den Internetzugang ist aber keine GEZ fällig.

Und was ist dann das hier? http://www.heise.de/tp/r4/artikel/20/20115/1.html

rokko
2007-07-13, 15:00:54
Steht doch drin. Die Gebühr wird auf Computer mit Internetzugang fällig.

Nicht aber auf den Internetzugang.

Auf einen PC ohne z.B. Netzwerkkarte und TV-Karte musste keine Gebühren zahlen.
Genauso fallen auf einen Telefonanschluss mit oder ohne DSL ebenfalls keine Gebühren an.

Mr.Fency Pants
2007-07-13, 15:22:21
Argh, Mr Korintenkacker.;)

In diesem Fall gings doch um den Inetzugang und den Rechner von shadowflight.
Wer hier postet und das nicht von der Arbeit oder sonstigem aus, da nehm ich einfach mal an, dass ein PC mit Inetzugang vorhanden ist.

rokko
2007-07-13, 15:25:20
Wer hier postet und das nicht von der Arbeit oder sonstigem aus, da nehm ich einfach mal an, dass ein PC mit Inetzugang vorhanden ist.
Da kann man mal von ausgehen. ;)