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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gebrauchtwagen-Garantie


Dead Man
2007-07-13, 08:04:36
Guten Morgen,

ich hab mir am 16.03.2007 einen billigen Gebrauchtwagen im Autohaus gekauft. Hab TÜV und AU neu machen lassen.

Inzwischen hatte ich das Auto 4 Mal in der Werkstatt, weil es nicht mehr ansprang. Es wurde auch jedes mal anstandslos nachgebessert.

Heute morgen sprang das Auto schon wieder nicht an. Jetzt habe ich langsam die Graupen dicke und würde gerne vom Kauf zurücktreten.

Wie sind meine Chancen, den Kauf rückgängig zu machen. Habe ich irgendwelche Rechte, oder muss ich ich mich mit dieser Krücke von Auto arrangieren?

Ich muss noch dazu sagen, es gibt zu diesem Auto nur einen Zündschlüssel, der andere ist beim Vorbesitzer abhanden gekommen. Ich habe aber beim Kauf ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich 2 Zündschlüssel benötige.

Man wollte sich darum kümmern, aber das ist im Sande verlaufen. Ich besitze noch immer nur diesen einen Schlüssel und ein 2. Schlüssel würde den Austausch der gesamten Zentralverriegelung und Zündanlage notwendig machen.

Kennt sich jemand mit der Materie aus?

MfG Dead Man

Ph03n!X
2007-07-13, 09:12:26
wow klingt ziemlich nach meiner aktuellen Lage mit meinem Wagen. Bei mir wurde er schon 5 mal nicht anstandslos repariert. Hab einen Rechtsanwalt eingeschaltet da ich Rechtschutzversichert bin laut dem könnte ich den Kaufvertrag schon umwandeln und das Auto zurückgeben. Aber ich hab mich dank des netten Briefs des Anwalts an den Händler mit dem Händler darauf geeinigt das er es nochmal reparieren darf und wenns jetzt nicht geht das er auf den Deckel bekommt. Hast du die Belege das er 4 mal repariert wurde ?
Das ist verdammt wichtig. Wegen Zundschlüssel nochmal freundlich ansprechen wenn es im Sande verläuft --> Rechtsanwalt spart Zeit und Nerven

Dead Man
2007-07-13, 09:34:11
Belege für die Reparaturen gibt es keine. Es wurde ja kostenlos gemacht. Die Leute vom Autohaus haben das Auto schon mehrfach abgeschleppt, sogar bei mir auf Arbeit wurde es schon 2 oder 3 mal abgeholt. Zeugen dafür habe ich genug.

Mit dem Rechtsanwalt möchte ich nicht gleich drohen. Ich möchte nur wissen, wie die Rechtslage ist, bevor ich mein Kauf-Rücktritts-Ansinnen dem Autohaus vortrage. Ich möchte nicht unvorbereitet sein.

Möglicherweise akzeptieren die das auch problemlos, aber falls nicht, wäre es schön, wenn ich auf irgendwelche Paragraphen hinweisen könnte.

Mir ist natürlich klar, dass die 4-monatige Nutzung des Autos nicht zu Lasten den Autohauses gehen kann und ich bin auch bereit, einen Abschlag vom Kaufpreis hinzunehmen. Aber auch hier wären Informationen willkommen, wie sowas üblicherweise berechnet wird.

MfG Dead Man

Ph03n!X
2007-07-13, 09:40:59
hmm folgendermaßen mein Anwalt hat mir gesagt es gibt generell nicht die Regel von wegen 3 mal einen Fehler repariert und danach kann man dann Auto zurückgeben.

Das hängt mit dem Alter und Kilometerstand des Wagens zusammen. Muss dem Händler halt die Gelegenheit geben das Auto reparieren zu dürfen auch mehrmalig. Generell eingebürgert hat sich halt das nach 3 mal dann meistens Schluss ist und man den Kaufvertrag umwandeln kann und sein Geld zurückbekommt.

Wenn du es jetzt so zurückgibst wirst du erhebliche Einbußen haben am Wert des Wagens , da ja dann ein neuer Besitzer kommt in den Brief Steuern für den Händler etc. , mein Tipp setz so wie ich die Tage dem Händler eine letzte Frist diese letzte Frist setzt du schriftlich auf sehr wichtig !!! Und in dieser schreibt du das der Fehler behoben werden soll bis zu diesem und diesem Tag und dieser Uhrzeit .

Sollte dies nicht der Fall sein werde ich vom Kaufvertrag zurücktreten. Wenn dann dieser Fall eintritt und die sich quer stellen --->>> Anwalt

Es ist kein Drohen mit dem Anwalt die meisten Autohändler spielen solche Spielchen absichtlich denn nach 6 Monaten kehrt sich die Beweislast um und dann beweis du mal das der Fehler nicht schon vorher war --->>> unmöglich

Die halten dich hin und versuchen so wenig Kohle wie möglich ins Auto zu stecken.

Ich habe bei meinem auch Gebrauchtwagengarantie

Der Händler hat sich nach dem dritten Mal gesträubt das Auto abzuschleppen ein Telefonat mit RA und netter Brief vom RA zum Händler schon war er bereit alle Kosten zu übernehmen.

Übrigens meiner musste auch 3 mal abgeschleppt werden 2x ADAC einmal selber mit Tieflader. Komisch ich hab nämlich auch keine Belege bekommen :D

Bin dann in ne andere Werkstatt gefahren siehe da Fehler gefunden Kurbelwellensensor defekt. Ausgetauscht wurde damals aber der Nockenwellensensor. Jetzt fängt das Zündschloss an zu haken. Der hat mir voll die Rappelkiste verkauft. Was meinste wie angepisst der Händler war als ich meinte ich war in ner anderen Werkstatt und wir haben den richtigen Fehler gefunden der wollte nix mehr an der Kiste machen. RA informiert netter BRief und schon geht es wieder. Muss nacher rüber dann wird der Kurbelwellensensor getauscht.

Könnte da Geschichten erzählen ihr würdet so gucken Oo

Vielleicht erzähle ich es mal wenn alles fertig ist.

sun-man
2007-07-13, 11:01:07
"Mit Paragraphen drohen" ? Wenn das ein typsiches Autohaus ist lassen die Dich damit stumpf vor die Wand laufen...die machen sowas schließlich jeden Tag.
Bist Du im ADAC ist die erste Beratung bei einem Anwalt kostenlos (ADAC anrufen,die haben ne Hotline). Ich musste auch teuer lernen, 34€ kostet ne KFZ Rechtschutz im Jahr...hätte ich die damals gehabt hätte ich nicht solche Probleme mit dem Ford Autohausin Darmstadt gehabt.
Die haben auch erst nach dem ersten Anwaltstermin wieder reagiert...und das nur weil er angerufen hat und dasselbe erzählte wie ich.

MFG

nobex
2007-07-13, 13:53:43
Hilft der ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz überhaupt in derartigen Fällen?

StefanV
2007-07-13, 13:56:29
Nächstesmal lass dir bestätigen das der Wagen in der Werkstatt war wegen 'ging nich', sowas sollt man eigentlich immer für die Unterlagen machen!

sun-man
2007-07-13, 13:57:26
Hilft der ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz überhaupt in derartigen Fällen?
Warum denn nicht? Gerade Streitigkeiten rund um Werkstätten gehören ja wohl in jdede Rechtschutz mit rein.

MFG

nobex
2007-07-13, 14:01:11
Warum denn nicht? Gerade Streitigkeiten rund um Werkstätten gehören ja wohl in jdede Rechtschutz mit rein.
Dort sowie im hier geschilderten Fallgeht es aber m.E. nach nicht um Verkehrsrecht, ist ja nix im Verkehr passiert. Lasse mich gern korrigierren :)

Dead Man
2007-07-13, 14:09:57
Danke erst mal für Eure Ausführungen. Ich fahr dann erst mal ins Autohaus und hör mir an, was die darüber denken. Ich geb dann die Entwicklung bekannt.

Weitere Meinungen und Erfahrungen sind aber trotzdem erwünscht.

MfG Dead Man

JoergH
2007-07-13, 14:13:17
Darf ich fragen um was für ein Auto es sich handelt (Hersteller, Typ, Baujahr, Kilometer, Preis)?
Und was ist das für ein Händler? Ein großer Vertragshändler einer Automarke, oder ein "unabhängiger" Händler?

sun-man
2007-07-13, 14:16:52
Dort sowie im hier geschilderten Fallgeht es aber m.E. nach nicht um Verkehrsrecht, ist ja nix im Verkehr passiert. Lasse mich gern korrigierren :)

2 Klicks.....
http://www.adac.de/Versicherungen/Rechtschutz/Neue_Leistungen/default.asp?ComponentID=157774&SourcePageID=10376

Dead Man
2007-07-13, 14:17:48
Darf ich fragen um was für ein Auto es sich handelt (Hersteller, Typ, Baujahr, Kilometer, Preis)?
Und was ist das für ein Händler? Ein großer Vertragshändler einer Automarke, oder ein "unabhängiger" Händler?

Fiat Sejcento, BJ 1995, 130t km, 1800,- Euro

Citroen - Vertragshändler

MfG Dead Man

nobex
2007-07-13, 14:18:46
Ups, hatte den 'unseriösen Gebrauchtwagen-Verkäufer' überlesen. Hast somit natürlich vollkommen Recht.

Edit: Bezog sich hier drauf:
2 Klicks.....
http://www.adac.de/Versicherungen/Rechtschutz/Neue_Leistungen/default.asp?ComponentID=157774&SourcePageID=10376

Andreas Tidl
2007-07-13, 16:20:16
Was spricht dagegen, einen rhetorisch begabten Bekannten darum zu beten sich als Rechtsanwalt auszugeben und telefonisch um eine Klärung direkt mit dem GF des Autohauses durchzuführen?
Ich denke nicht das so etwas strafbar ist, könnte aber zur Vermeidung unnötiger Kosten ein Weg sein. *g*

bloody`
2007-07-13, 16:23:59
Kannst wandeln bekommst dann den kaufpreis wieder -abschlag für nutzung (gibs glaub richtlinien wie man den errechnet). Doof dass das Autohaus nicht selbst auf die Idee kommt den zurückzunehmen und dir was neues anzubieten, da die bei den Reparaturen nicht alles von der gebrauchtwagenversicherung bekommen machen die eh minus....

€: vor allem weil es nen Fremdfabrikat ist sollten die imho wandeln und versuchen dir was von der Marke zu verkaufen wo sie ihren Händlervertrag haben....

Dead Man
2007-07-13, 22:59:04
Hab die Batterie getauscht bekommen. (Diesmal war sie es wirklich, beim letzten Mal waren die gleichen Sympthome, aber da war es ein durchgescheuertes Masseband.)

Das mit dem 2. Zündschlüssel hab ich nochmal dringend gemacht. Wenn sie ihn nächste Woche nicht auftreiben können, scheint die Option, den Kauf rückgängig zu machen, nicht ausgeschlossen zu sein.

Ich harre der Dinge, die da nächste Woche kommen.

Bis dahin nochmal besten Dank für Eure Ratschläge.

MfG Dead Man

Schmittchen
2010-08-06, 21:08:08
Hallo!

Habe mir vor 3 Monaten einen Audi A3 gekauft. Seid ich den Wagen habe ist er rund um die Uhr nur in der Werkstatt gewesen. Er ließ sich schwer schalten und die EPC-Kontrolleuchte war die ganze Zeit an. Insgesamt war es schon 7 mal zur Reparatur!! Ich hatte nur Ärger mit dem Auto. Jetzt will ich es zurück geben, aber der Verkäufer meint, das ich nur ein Rückgaberecht von zwei Wochen habe.

Wie soll das denn gehen, wenn das Auto in diesem Zeitraum in der Werkstatt war??? Außerdem habe ich gelesen, dass ein Auto nach dem Kauf 2 mal zur Nachbesserung kann und dass der Käufer danach das Recht hat das Auto zurückzugeben, wenn immernoch der gleiche Fehler besteht. Und es sind ja erhebliche Mängel gewesen (Drosselklappe und Getriebe??? (DUU-Getriebe).

Müssen sie mir das Geld zurück geben?? Oder wollen sie mich nur Verunsichern und sollte ich mir einen Anwalt nehmen, falls sie Probleme machen?
Freue mich über jede Antwort.

sun-man
2010-08-07, 10:56:03
Geh zum Anwalt. Händler lassen sich mit "Ich hab das im Internet so gelesen" nicht beeindrucken. der Anwalt sollte auch sagen können ob eine Wandlung rechtens ist. Ebenso sollte sich jeder Gebrauchtwagenkäufer ja ne Rechtschutz für 30-50€ leisten können.

-|NKA|- Bibo1
2010-08-07, 11:56:01
Geh zum Anwalt. Auto möglichst nicht mehr bewegen. Stell Dich auf eine längere Wartezeit ein, bis der Fall abgeschlossen ist.

Schmittchen
2010-08-07, 15:33:46
Dann werd ich das wohl machen. Und auch das mit der Rechtsschutzversicherung.
Kann echt nicht angehen.... Nicht mal nem Audi- Autohaus kann man mehr vertrauen!

Danke für eure Antwort. Ich glaub das wird ungemütlich!

sun-man
2010-08-07, 15:41:06
Montagsautos haben die leider alle und da ist es auch kein Sorglossiegel wenn da Audi drauf steht.

Das schlimme ist daran auch häufig das die Generation der wirklichen KFZöer dort nur selten zu finden ist. Man könnte glauben das dort vom Vater zum Sohne weitergeben wird wie man ein Auto ohne Computer diagnostizieren kann.

Hatte mal ein massives nerviges Problem mit meinem Mondeo. Nach gesamt 10 Werkstatttagen hab ich den Rat eines Bekannten benutzt und den Motor mit einer Art Ohrverlängerung an bestimmten Punkten abgehört - und das Problem gefunden (Ventil des Dieselfilters). Naja...Ford wollte das damals noch immer nicht wahr haben.

Schmittchen
2010-08-18, 14:17:39
Hallo nochmal!

Habe mich jetzt mal von einem Anwalt beraten lassen, der meint, das ich den Audi nicht zurück geben kann, weil ich die Werkstatt beauftragt habe, sich das Auto nochmal vor zu nehmen. Als mich der Werkstattmeister anrief, sagte er, das mit dem Auto alles in Ordnung sei. Darauf hin habe ich ihm gesagt, das ich aber weiß (durch eine andere Werkstatt), das die Drosselklappe defekt ist und das ich vom Kauf zurücktreten möchte, weil er mich angelogen hat und mir das Auto schon wieder ohne was dran zu machen vor die Tür stellen wollte.
Das war der Fehler! Denn obwohl ich vom Kauf zurücktreten wollte, hat er die Drosselklappe noch schnell gewechselt und somit ist das Auto mängelfrei!
Tja...

Und der Anwalt wollte statt dem vereinbarten Preis auch noch das 4-fache an Geld haben! Auf einmal hatte er nie einen Preis genannt!
Was soll ich dazu noch sagen??
Ich konnte ihm nur noch vorhalten, wie erbärmlich ich es finde, das er seine Mandanten schon mit falschen Preisen locken muss. Und es war nur ein Beratungsgespräch!