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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : GEZ, muss ich zahlen?


Undertaker
2007-07-13, 14:42:22
hi

folgende situation: wohne demnächst in einer 2er wg mit einem kumpel. der bekommt bafög und muss damit keine gez zahlen. ich bekomm nix. wird gez nicht pro haushalt erhoben, dann müsste ich ja eigentlich nicht blechen oder? falls doch:

macht es sinn, meinen bisherigen wohnsitz zuhause offiziell beizubehalten? wäre das legal? am wochenende würde ich mich dort eh meist aufhalten, und so melden die sich gar nicht erst...

danke!

auki
2007-07-13, 14:49:51
Solange du und dein Mitbewohner nicht verheiratet seid, müsst ihr beide zahlen, soweit ich weiss ;)
Aber du kannst behaupten, dass alle Rundfunkgeräte ihm gehören, dann besitzt du offiziell keine, und musst nicht zahlen.

sei laut
2007-07-13, 14:57:09
Der Hautpwohnsitz muss doch dort gemeldet sein, wo man sich die längste Zeit aufhält. (und da das WE 3 Tage kürzer ist als die Woche..)
Ansonsten hat auki Recht. Er kann nicht beweisen, dass etwas davon dir gehört.

Undertaker
2007-07-13, 15:20:17
auch wenns in meinem zimmer steht? nun gut dann mach ich es so, ist wohl am einfachsten :)

Udragor
2007-07-13, 15:52:15
Woher wollen die wissen, wo das Zeug steht? Ins Haus lassen musst du da niemanden.

Kladderadatsch
2007-07-13, 15:54:32
wenn du kein einkommen hast, musst du auch nichts zahlen. das hat mir jedenfalls so eine gez-amsel am telefon gesagt, die ich nach der dritten mahnung mit "juristischer drohung" mal angerufen habe.

rokko
2007-07-13, 15:59:30
Sag einfach das es seine Geräte sind und gut ist.;)

Jenny23
2007-07-13, 16:44:08
http://www.hoaxbusters.de/static/rizzoArticle73.php

Muss man sich überhaupt ummelden? Und was wenn man es vergisst?

KinGGoliAth
2007-07-13, 16:52:23
alle geräte, die in deinem wohnbereich (afaik auch im gemeinsam genutzen wohnbereich) stehen müssen angemeldet werden. genaueres findest du auf der homepage der halsabschneider.

ansonsten solltest auch du dir ein beispiel an hans nehmen:
scheiß auf die gez und behalt dein geld lieber und gönn dir was brauchbares für die 17 ocken im monat. du kannst dabei nur gewinnen!
...wenn du dich nicht extrem blöde anstellst... ;)

da sag ich nur hans, die alte gebührensau! (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=4187496&postcount=35)

Undertaker
2007-07-13, 18:07:05
ganz so allgemein kann man das halt nicht sagen, hier zu hause zahlen wir für 4 personen auch nur einmal (ich selbst ergo also nix)

laut auki ist das bei wg's aber anders, weshalb ich mich dann wiederum an hans halten müsste ;)

foobi
2007-07-13, 18:13:31
1. Du mußt in Deutschland alle deine Wohnsitze anmelden, es gibt eine Meldepflicht. Solange Mietvertrag, Telefon, Müllgebühren, etc über deinen Mitbewohner laufen, ist die Wahrscheinlichkeit, daß das Meldeamt erfährt, daß du dort wohnst, natürlich gering. Falls du doch erwischt wirst zahlst du in der Regel ein Bußgeld.

2. Der Hauptwohnsitz ist der Ort, an dem du die meiste Zeit verbringst. Das muß aber nicht unbedingt der Studienort sein, da Wochenende, Feiertage und Prüfungszeit zusammen länger als die Vorlesungszeit sind. Außerdem muß man ja nicht alle Vorlesungen besuchen.
Personen mit einem Nebenwohnsitz werden von der kommunalen Verwaltung im Übrigen nicht gerne gesehen, da sie keine Steuereinnahmen einbringen.

3. Die GEZ-Gebühren gelten pro Haushalt. Falls alle Räume in einer Wohnung also gemeinschaftlich genutzt werden, muß nur einmal für die ganze Wohnung bezahlt werden. In Wohngemeinschaften gibt es aber per Definition Räume die nicht allen gehören. Für Geräte in diesen Räumen sind die jeweiligen Eigentümer gebührenpflichtig. Das gleiche gilt auch für Autoradios, außer alle Autos gehören der ganzen WG.
Das heißt also: Wenn du in deinen Räumen Radio, Fernseher oder Computer mit Internet-Anschluß hast, mußt du zahlen, unabhängig von der anderen Mitbewohnern.
Da die GEZ aber nicht die Möglichkeiten hat dich zu einer Zahlung zu zwingen, kannst du um diese auch herumkommen. Für jeden offensichtliche Lügen wie "alle Geräte in meinen Räumen gehören jemandem anderen" solltest du dir aber ersparen, außer du bist auf Provokation aus.

Undertaker
2007-07-13, 18:34:30
2. Der Hauptwohnsitz ist der Ort, an dem du die meiste Zeit verbringst. Das muß aber nicht unbedingt der Studienort sein, da Wochenende, Feiertage und Prüfungszeit zusammen länger als die Vorlesungszeit sind. Außerdem muß man ja nicht alle Vorlesungen besuchen.
Personen mit einem Nebenwohnsitz werden von der kommunalen Verwaltung im Übrigen nicht gerne gesehen, da sie keine Steuereinnahmen einbringen.

ha! etwa 4 monate semesterferien im jahr + wochenenden - das reicht aus :) dann spar ich mir die ummeldung, nochmal danke an alle :wink: