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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Garantieanfrage Grafikkarte


Krahn
2007-07-13, 16:09:04
Hallo, habe vor 2 Jahren einen Piranha-PC gekauft. 1 Jahr später Grafikkarte kaputt. Wurde für mich für mich kostenfrei ausgetauscht. Jetzt ist die Grafikkarte erneut nach 1 Jahr wieder kaputt und ich soll 120 Euro bezahlen. Meine Frage: hat die Grafikkarte vom letzten Jahr nicht eine Garantieverlängerung? Bitte schnellstens um Rat und um Nennung einer Internetseite, auf der ich das nachlesen und ausdrucken kann. Vielen Dank vorab. D. Krahn

kokett
2007-07-13, 16:19:18
Wie sind denn die Garantiebestimmungen von Piranha?
Du besitzt zwar eine gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten, jedoch liegt dort nach 6 Monaten die Beweislast bei Dir, d.h. Du musst beweisen, dass die Grafikkarte nicht durch unsachgemäßen Gebrauch beschädigt wurde.

Es gibt ein gutes posting von AlexFuchs im Chip Forum dazu:


Zunächst nochmal zur Begriffsdefinition: was ist Garantie, was ist Gewährleistung?

Ich hatte zwar recht, dass es nicht dasselbe ist, habe die Unterschiede aber nicht richtig dargestellt.

Vom Gesetzgeber geregelt ist eine zweijährige Gewährleistung. Die heißt auch in den ersten 6 Monaten so. Seit dem 1.1. sind es 24 Monate, davor war es ein halbes Jahr.
Garantie nennt man das, was über diesen Zeitraum hinausgeht.

Da war meine Aussage also falsch: es heißt nicht etwa im ersten halben Jahr Garantie und dann Gewährleistung, sondern immer Gewährleistung.

Eine Gewährleistung wird zunächst immer vom Händler gewährt, ob er will oder nicht. Das ist so geregelt, denn zunächst ist er der Vertragspartner und nicht etwa der Hersteller (außer man bestellt z.B. direkt beim Hersteller, klar, das ist dann was anderes).

Diese Gewährleistung kann man nicht mit Garantiesiegeln umgehen. Wenn der Händler also behauptet, er gewährt zwei Jahre Garantie, aber nur dann, wenn das Siegel nicht verletzt wird, dann ist das so nicht richtig. Vom Gesetzgeber ist geregelt, dass der Vertragspartner (normalerweise der Händler) sowieso zwei Jahre für fehlerhafte Ware geradestehen muss. Siegel hin, Siegel her.

Was jetzt aber Händler oder Hersteller machen können: sie können die Gewährleistung von zwei Jahren durch bestimmte Garantie-Leistungen verlängern. Diesen Zusatznutzen - aber auch nur diesen - können sie an bestimmte Bedingungen knüpfen (wenn es ihnen gefällt, auch z.B. nur für Marlboro-Raucher).

Beispiel:
der Hersteller gewährt 3 Jahre Abholservice, aber nur bei unbeschädigten Siegeln. Dann kann er nach zweieinhalb Jahren die kostenlose Reparatur und Abholung verweigern. Will er das Gerät nach z.B. einem Jahr auch wegen kaputter Siegel nicht abholen, kann mir das egal sein: dann geh ich eben zum Händler.


Das Thema Beweislast war ja soweit geklärt: innerhalb der ersten 6 Monate liegt sie beim Händler, danach beim Kunden.


Was den Nachweis anbelangt:
wenn ich z.B. mit Zeugnissen nachweisen kann, dass ich mehrere Jahre in einem PC-Fachgeschäft als Techniker beschäftigt war, dann fällt diese Tatsache mitnichten unter den Tisch. Streng genommem handelt es sich dabei zwar um keinen Beweis (denn auch dann kann mir ein Fehler beim Einbau der Festplatte unterlaufen), aber um ein sehr starkes Indiz.

Und zwar um ein Indiz dafür, dass ich durch meine gesammelten Erfahrungen und Kenntnisse beim Einbau mit der nötigen Sorgfalt und Sachkenntnis vorgegangen bin.

Genau dieses Indiz nimmt dem Händler einigen Wind aus den Segeln. Aus eigener Erfahrung läuft die Sache dann so, dass der Händler (wenn er merkt, er hat einen Kunden mit Ahnung vor sich), die Sache wie einen Gewährleistungsfall behandelt und das Gerät einschickt bzw. reparieren lässt.

Sollte sich jedoch bei der Reparatur nachträglich herausstellen (z.B. durch verbogene Pins), dass der Kunde wohl doch nicht fehlerfrei gearbeitet hat, dann muss er (der Kunde) natürlich die entstandenen Kosten ersetzen und bleibt auf dem Schaden (zu recht) sitzen.

Wenn man also versucht, sich blöd zu stellen, aber genau weiß, dass man Scheiße gebaut hat, sollte man sich darüber im Klaren sein, dass der Schuß auch nach hinten losgehen kann.

Beim Thema Gutacher hast Du glaub ich ein bisschen übertrieben: nu woll mer mal die Kirche im Dorf lassen. Sonst müssten wir alle in großer Sorge leben, und hoffen, dass alle unsere Geräte entweder in den ersten sechs Monaten oder nie kaputt gehen. Weil nach Deiner Schilderung hört sich das so an, als ob ich mein Gerät nicht mal schräg anschauen darf, nur aus Angst, ich könnte nicht nachweisen, dass ich freundlich geschaut habe.
Dann würde jeder PC-Händler bei jedem Bluescreen sagen: "Das haben Sie selbst verschuldet. Beweisen Sie erst mal, dass es am kaputten Speicher liegt."
Ganz so schlimm ist es in der "Servicewüste" Deutschland dann wohl doch noch nicht.

KinGGoliAth
2007-07-13, 17:30:30
gibt keine verlängerung. wenn die zwei jahre um sind, sind sie um.

ausser du hast ne spezialkiste, auf der mehr als 2 jahre sind. meist herstellergarantie dann.

wenn die grafikkarte aber schon zwei jahre alt ist würde ich mal bei ebay gucken. ich möchte doch stark bezweifeln, dass man jemandem für den austausch einer zwei jahre alten grafikkarte noch 120 ocken abknöpfen kann. wahrscheinlich kriegst du zu dem preis schon zwei gute gebrauchte...