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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigungsfristen bei mündlichen Arbeitsvertrag?


medi
2007-07-16, 13:22:35
Hi,

hab nen mündlichen Arbeitsvertrag und nun will mich mein neuer AG unbedingt so schnell wie möglich haben....hat einer von euch ne Ahnung wie die kündigungsfristen bei nem mündlichen vertrag sind? gesetzlichen glaub ich aber wie komm ich nun am schnellsten da raus?

Trap
2007-07-16, 13:27:36
Aufhebungsvertrag geht am schnellsten (sofort) wenn der alte Arbeitgeber einigermaßen vernünftig ist.

medi
2007-07-16, 13:44:02
ist er leider nicht...ich befürchte er wird mir das leben so schwer wie möglich machen (erfahrungswert was kündigungen in dieser firma angeht) ... ich rechne sogar damit, dass mir mein ausstehender lohn verwehrt wird :(

Das gute A
2007-07-16, 13:49:04
Habe das gefunden eben:

"...bei der Kündigungsfrist kommt es darauf an, wie lange sie im Unternehmen beschäftigt waren. Die gesetzlichen Fristen finden Sie im BGB unter Arbeitsrecht §622.

Wenn Sie nur einen mündlichen AV geschlossen haben und daher nicht in Besitz einer Urkunde über den Vertragsinhalt sind, können von Ihrem AG verlangen, daß er Ihnen einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Vertragsbedingungen aushändigt. Das muß Ihr AG spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses tun, es sei denn, daß Sie sind nur zur vorübergehenden Aushilfe von höchstens einem Monat eingestellt wurden (Nachweisgesetz) Die Pflicht des Arbeitgebers zur Aushändigung eines schriftlichen Nachweises ändert nichts daran, daß AV auch mündlich (wirksam) geschlossen werden können. Auch mündliche AV sind vollgültige "Arbeitsverträge"! Gerade weil auch ein mündlicher Vertrag rechtsverbindlich ist, gibt es überhaupt AN, die einen solchen Nachweis brauchen, da sie eben nichts Schriftliches in der Hand haben.

In den schriftlichen Nachweis sind vom AG mindestens aufzunehmen:
der Name und die Anschrift der Vertragsparteien,
der Zeitpunkt des Beginns des AV,
bei befristeten AV: die vorhersehbare Dauer des AV,
der Arbeitsort oder, falls der AN nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, daß der AN an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann,
eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom AN zu leistenden Tätigkeit,
die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgeltes einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgeltes und deren Fälligkeit,
die vereinbarte Arbeitszeit,
die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs,
die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses,
ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs-und Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind."


Vielleicht hilfts Dir weiter.

Gruß

_Gast
2007-07-16, 13:54:41
Ein Vertrag ist ein Vertrag. Es ist völlig egal, in welcher Form er geschlossen wurde. Lediglich der Nachweis ist bei schriftlichen Verträgen einfacher.

Wie lange warst du beschäftigt und wie alt bist du? Hast du eventuell noch Anrecht auf Resturlaub? Welcher Art ist deine Tätigkeit? Bist du vollzeitbeschäftigt?

jorge42
2007-07-16, 14:20:12
ist die gesetzliche Kündigungsfrist nicht 1 Monat zum Monatsende/Monatsmitte? Wenn nichts anderes angegeben wurde gilt somit diese, leider wohl in beide Richtungen!

Trap
2007-07-16, 14:24:27
ist er leider nicht...ich befürchte er wird mir das leben so schwer wie möglich machen (erfahrungswert was kündigungen in dieser firma angeht) ... ich rechne sogar damit, dass mir mein ausstehender lohn verwehrt wird :(
Wegen Mobbing krankschreiben lassen, Kündigen und ausstehendes Geld per Anwalt einklagen.

Edit: so ist die Reihenfolge besser

medi
2007-07-16, 14:25:22
Ein Vertrag ist ein Vertrag. Es ist völlig egal, in welcher Form er geschlossen wurde. Lediglich der Nachweis ist bei schriftlichen Verträgen einfacher.

Wie lange warst du beschäftigt und wie alt bist du? Hast du eventuell noch Anrecht auf Resturlaub? Welcher Art ist deine Tätigkeit? Bist du vollzeitbeschäftigt?

1 jahr 5 monate ausbildung gemacht, seit 12. juni dort vollbschäftigt...bin programmierer....resturlaub müsst ich noch paar tage haben + 3-4 tage überstunden..alter 28

medi
2007-07-16, 14:26:11
ist die gesetzliche Kündigungsfrist nicht 1 Monat zum Monatsende/Monatsmitte? Wenn nichts anderes angegeben wurde gilt somit diese, leider wohl in beide Richtungen!

1 monat oder 4 wochen? weil das ist imo ein unterschied

sprich wenn ich dem chef morgen die kündigung aufn tisch lege, bin ich dann ab 15.08. "frei"?

_Gast
2007-07-16, 14:35:20
1 jahr 5 monate ausbildung gemacht, seit 12. juni dort vollbschäftigt...bin programmierer....resturlaub müsst ich noch paar tage haben + 3-4 tage überstunden..alter 28Wurde (eventuell mündlich) eine Probezeit vereinbart? Wenn ja, dann könntest du in 2 Wochen raus sein. Wenn nein, dann gilt eine Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Davon abziehen kannst du in der Regel deinen Resturlaub und deine Überstunden. Vielleicht macht dein AG aber auch Theater und beurlaubt dich sofort.

medi
2007-07-16, 15:52:31
ok wie muss ich das dann schreiben? "hiermit kündige ich fristgerecht zum 15.08." wenn ich ab 16.08. bei meinem neuen AG unterschreiben will?

Das gute A
2007-07-16, 16:03:08
"Sehr geehrter Herr/Frau....,

hiermit kündige ich fristgerecht meinen Arbeitsvertrag zum xx.xx.xxx.

Bitte bestätigen Sie mir diese Kündigung schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Pferd."



So reicht das.

Gruß

Norbertsch
2007-07-16, 16:17:13
14 Tage zum Wochenende!