hmx
2007-07-18, 16:53:37
Hallo,
ich besitze ein Dell Notebook. Vor kurzem bekam die Grafikkarte einen Defekt und ich musste das NB einschicken. Als ich es wieder zurückbekam trat bei der Grafikkarte ein anderer fehler auf und der Akku hatte auf einmal nur noch die halbe Leistung und entläd sich von selbst wenn das NB ausgeschaltet ist.
Also schickte ich es ein zweites mal en. Ich bekam es wieder und die Grafikkarte war zwar jetzt in Ordnung, aber der Akku war immer noch nicht repariert und das gehäuse wurde nicht richtig zusammengeschraubt. Es fehlen schrauben an der Unterseite und ich kann das CD-LW aus dem Schacht ziehen.
Dann habe ich bei Dell nochmal angerufen und nachdem ich es nochmal einschicken sollte drohte ich mit dem Rücktritt vom KV wegen dem zweitem fehlgeschlagenem Versuch der Nachbesserung. Am telefon wurde mir dann aber gesagt dass dies nur gilt wenn der selbe Fehler nicht behoben wird. Sprich wenn jetzt bei zweitem mal immer noch dir Graka defekt gewesen wäre und nicht wenn ein anderer Fehler aufgetreten ist. Stimmt dies?
Eigentlich sollte gestern ein techniker kommen der das mit den Schrauben nachbessert, aber der rief an dass er ein Problem mit der Postleitzahl hatte und nun heute vorbeikommen will. Heute kam aber niemand und ein Anruf bei Dell ergab dass dort der Auftrag als erledigt verbucht wurde. Die wollten da jetzt nachforschen, aber ich machen mir so langsam gedanken. Wenn das NB ausserhalb der Garanitezeit auch so oft kaputt geht habe ich da kein Lust drauf.
ich besitze ein Dell Notebook. Vor kurzem bekam die Grafikkarte einen Defekt und ich musste das NB einschicken. Als ich es wieder zurückbekam trat bei der Grafikkarte ein anderer fehler auf und der Akku hatte auf einmal nur noch die halbe Leistung und entläd sich von selbst wenn das NB ausgeschaltet ist.
Also schickte ich es ein zweites mal en. Ich bekam es wieder und die Grafikkarte war zwar jetzt in Ordnung, aber der Akku war immer noch nicht repariert und das gehäuse wurde nicht richtig zusammengeschraubt. Es fehlen schrauben an der Unterseite und ich kann das CD-LW aus dem Schacht ziehen.
Dann habe ich bei Dell nochmal angerufen und nachdem ich es nochmal einschicken sollte drohte ich mit dem Rücktritt vom KV wegen dem zweitem fehlgeschlagenem Versuch der Nachbesserung. Am telefon wurde mir dann aber gesagt dass dies nur gilt wenn der selbe Fehler nicht behoben wird. Sprich wenn jetzt bei zweitem mal immer noch dir Graka defekt gewesen wäre und nicht wenn ein anderer Fehler aufgetreten ist. Stimmt dies?
Eigentlich sollte gestern ein techniker kommen der das mit den Schrauben nachbessert, aber der rief an dass er ein Problem mit der Postleitzahl hatte und nun heute vorbeikommen will. Heute kam aber niemand und ein Anruf bei Dell ergab dass dort der Auftrag als erledigt verbucht wurde. Die wollten da jetzt nachforschen, aber ich machen mir so langsam gedanken. Wenn das NB ausserhalb der Garanitezeit auch so oft kaputt geht habe ich da kein Lust drauf.